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Versicherungsaufsichtsgesetz a.F.
III. - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§§ 15 - 53b) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0VAG311215/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister | 10.11.2006 |
§ 15Rechtsfähigkeit
§ 16Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften
§ 17Satzung
§ 18Firma
§ 19Haftung für Verbindlichkeiten
§ 20Mitgliedschaft
§ 21Gleichbehandlung
§ 22Gründungsstock
§ 23(weggefallen)
§ 24Beiträge
§ 25Beitragspflicht ausgeschiedener Mitglieder
§ 26Aufrechnungsverbot
§ 27Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen
§ 28Bekanntmachungen
§ 29Organe
§ 30Anmeldung zum Handelsregister
§ 31Unterlagen zur Anmeldung
§ 32Eintragung
§ 33(weggefallen)
§ 34Vorstand
§ 35Aufsichtsrat
§ 35aSchadenersatzpflicht
§ 36Oberste Vertretung
§ 36a(weggefallen)
§ 36bRechte von Minderheiten
§ 37Verlustrücklage
§ 38Überschussverwendung
§ 39Änderung der Satzung
§ 40Eintragung der Satzungsänderung
§ 41Änderung der AVB
§ 42Auflösung
§ 43Auflösungsbeschluss
§ 44Bestandsübertragung
§ 44aVerlust der Mitgliedschaft
§ 44b(weggefallen)
§ 44c(weggefallen)
§ 45Anmeldung der Auflösung
§ 46Abwicklung
§ 47Abwicklungsverfahren
§ 48Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung
§ 49Fortsetzung des Vereins
§ 50Beitragspflicht im Insolvenzverfahren
§ 51Rang der Insolvenzforderungen
§ 52Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren
§ 53Kleinere Vereine
§ 53a(weggefallen)
§ 53bVerzicht auf Gründungsstock bei kleineren Vereinen; Verlustrücklage
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