Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
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Rechtsprechung zu § 1930 BGB
81 Entscheidungen zu § 1930 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 18.01.2024 - 5 U 172/21
Schadenersatzbegehren der Hinterbliebenen eines bei einem Verkehrsunfall ...
- OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18
Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen ...
- OLG Hamburg, 07.02.2025 - 2 WF 25/24
Adoptionsverfahren: förmliche Beteiligung von über den in § 188 FamFG genannten ...
- AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21
Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der ...
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14
Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 04.08.2022 - 7 U 202/21
Rechtsstellung des gemäß § 2305 BGB unzureichend als Erbe eingesetzten ...
- OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 13 UF 48/18
Voraussetzungen einer Volljährigenadoption ohne die Wirkung einer ...
- AG Hamburg-Wandsbek, 17.05.2018 - 709 VI 2263/17
Erbscheinsverfahren: Formgültigkeit und Auslegung eines vor dem Anwendungsbeginn ...
- OLG Düsseldorf, 26.05.2026 - 3 W 38/26
Stellen von letztwilligen Verfügungen unter eine (aufschiebende) Bedingung; ...
- OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16
Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen