Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| VIII. Verteilung des Erlöses (§§ 105 - 145) |
(1) 1Soweit für einen Anspruch die Forderung gegen den Ersteher übertragen wird, ist für die Forderung eine Sicherungshypothek an dem Grundstück mit dem Rang des Anspruchs einzutragen. 2War das Recht, aus welchem der Anspruch herrührt, nach dem Inhalt des Grundbuchs mit dem Recht eines Dritten belastet, so wird dieses Recht als Recht an der Forderung miteingetragen.
(2) Soweit die Forderung gegen den Ersteher unverteilt bleibt, wird eine Sicherungshypothek für denjenigen eingetragen, welcher zur Zeit des Zuschlags Eigentümer des Grundstücks war.
(3) 1Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. 2Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, so kann sie nicht zum Nachteil eines Rechts, das bestehen geblieben ist, oder einer nach Absätzen 1, 2 eingetragenen Sicherungshypothek geltend gemacht werden.
(4) Wird das Grundstück von neuem versteigert, ist der zur Deckung der Hypothek erforderliche Betrag als Teil des Bargebots zu berücksichtigen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.02.2007 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 128 ZVG
52 Entscheidungen zu § 128 ZVG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres ...
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19
Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines ...
- BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17
- OLG Hamm, 06.05.2024 - 5 U 206/21
Einwilligung in die Herausgabe hinterlegten Erlöses i.R.e. ...
Zum selben Verfahren:
- LG Gera, 19.03.2002 - 5 T 65/01
Eintragung von Grundschulden vor Eintragung des Zuschlagsbeschlusses im Grundbuch
- OLG Dresden, 04.03.2022 - 22 U 2096/21
Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek für ein Grundstück Akzessorietät ...
- BGH, 25.09.2014 - IX ZR 314/12
Bestehen einer Eigentümergrundschuld zum Zeitpunkt der Eintragung der ...
- OLG Frankfurt, 08.03.2002 - 20 W 46/02
Unterschiedliche Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Eintragung von ...
- KG, 10.12.2002 - 1 W 288/02
Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des ...
Querverweise
Auf § 128 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
- [ohne amtliche Überschrift]
- § 186