Zwangsversteigerungsgesetz
| 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161) |
| 2. Titel - Zwangsversteigerung (§§ 15 - 145) |
| VIII. Verteilung des Erlöses (§§ 105 - 145) |
(1) 1Ist der Teilungsplan ausgeführt und der Zuschlag rechtskräftig, so ist das Grundbuchamt zu ersuchen, den Ersteher als Eigentümer einzutragen, den Versteigerungsvermerk sowie die durch den Zuschlag erloschenen Rechte zu löschen und die Eintragung der Sicherungshypotheken für die Forderung gegen den Ersteher zu bewirken. 2Bei der Eintragung der Hypotheken soll im Grundbuch ersichtlich gemacht werden, daß sie auf Grund eines Zwangsversteigerungsverfahrens erfolgt ist.
(2) Ergibt sich, daß ein bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigtes Recht nicht zur Entstehung gelangt oder daß es erloschen ist, so ist das Ersuchen auch auf die Löschung dieses Rechtes zu richten.
(3) Hat der Ersteher, bevor er als Eigentümer eingetragen worden ist, die Eintragung eines Rechts an dem versteigerten Grundstück bewilligt, so darf die Eintragung nicht vor der Erledigung des im Absatz 1 bezeichneten Ersuchens erfolgen.
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Rechtsprechung zu § 130 ZVG
55 Entscheidungen zu § 130 ZVG in unserer Datenbank:
- OLG München, 04.11.2021 - 34 Wx 273/21
Ersuchen des Vollstreckungsgerichts als ausschließliche Grundlage der Eintragung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
Zuschlag im Versteigerungsverfahren - Grundlage Grundbucheintragung
- OLG München, 08.11.2021 - 34 Wx 273/21
- OLG Karlsruhe, 09.09.2025 - 14 W 70/25
Eintragung einer GbR nach Zuschlag; Maßgeblichkeit der Anhängigkeit für die ...
- OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 199/18
Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen einer Behörde
- BGH, 08.07.2021 - V ZB 94/20
Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres ...
- BGH, 26.02.2015 - IX ZR 172/14
Anordnung der gerichtlichen Verwaltung für ein zwangsversteigertes Grundstück: ...
- BGH, 26.09.2024 - V ZB 8/24
Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines einzelnen ...
- LG Gera, 19.03.2002 - 5 T 65/01
Eintragung von Grundschulden vor Eintragung des Zuschlagsbeschlusses im Grundbuch
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19
Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen ...
- OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 20 W 172/13
Eintragungsfähigkeit von Rechtsänderungen aufgrund Zuschlags
Querverweise
Auf § 130 ZVG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 130 ZVG:
- Grundbuchordnung (GBO)
- Allgemeine Vorschriften
- § 12c II Nr. 3
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 38