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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,48454)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,48454)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,48454)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 BetrAVG, § 30f BetrAVG
    Betriebsrente - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses - Versorgungsanwartschaft

  • IWW

    § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, §§ ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 253 Abs. 1, 2 ZPO, § 1 Abs. 1 S. 1, 2. Alternative BetrAVG, § 26 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, Art. 157 AEUV, § 30 f BetrAVG, § 613 a BGB, Art. 3 GG, §§ 133, 157 BGB, § 1 b Abs. 1 BetrAVG, §§ 187 ff. BGB, § 162 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unverfallbarkeit einer Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1
    Betriebsrentenzusage; Darlegungs und Beweislast; Wartezeit; Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1
    Voraussetzungen der Unverfallbarkeit einer Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Das ist der Fall, wenn er sich nicht auf die Behauptung der inneren Tatsache beschränkt, sondern weitere Tatsachen ausführt, aus denen er auf das Vorhandensein des tatsächlichen Willens seines Vertragspartners schließt (BAG 02. Juli2009 - 3 AZR 501/07, NZA-RR 2010, 205).
  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Er hat seinen Gestaltungsspielraum nicht dadurch überschritten, dass er lange vor der Regelaltersgrenze erworbene Anwartschaften für weniger schutzwürdig hielt als später erworbene (BAG 18. Oktober 2005 EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 19 = NZA 2006, 1159).
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 128/04

    Gesamtversorgung auf dem Niveau einer beamtenförmigen Versorgung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Setzt eine Versorgungsordnung also für eine bestimmte Höhe des Betriebsrentenanspruchs eine "Beschäftigung ohne Unterbrechung" für einen bestimmten Zeitraum voraus, so wirken Beschäftigungslücken zwischen zwei befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsschädlich; das TzBfG findet auf derartige zurückliegende Sachverhalte keine Anwendung (BAG 19. April 2005 - 3 AZR 128/04, NZA 2005, 840 LS; vgl. Ars/Teslau NZA 2006, 297 ff.).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-379/09

    Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Denn eine etwaige Ungleichbehandlung ist durch objektive Faktoren gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (s. a. EuGH 10. März 2011 NZA 2011, 561 für Beschäftigungszeiten für denselben Arbeitgeber in anderen Mitgliedsstaaten).
  • LAG Köln, 07.03.2003 - 4 Sa 954/02

    "Betriebszugehörigkeit" i.S.d. BetrAVG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Nicht ausreichend ist grundsätzlich, das frühere Bestehen eines Vertragsverhältnisses zu einem anderen Unternehmen desselben Konzerns (LAG Köln 07. März 2003 - 4 Sa 954/02, EzA-SD 12/03, S. 19 LS).
  • LAG Köln, 15.01.2008 - 9 Sa 1142/07

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - mehrere

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus einem ersten Arbeitsverhältnis aus und begründet er später mit demselben Arbeitgeber ein weiteres Arbeitsverhältnis, das nicht nahtlos an das erste Arbeitsverhältnis anknüpft, so beginnt die Unverfallbarkeitsfrist für die im zweiten Arbeitsverhältnis erteilte Versorgungszusage mit dem Beginn dieses neuen Arbeitsverhältnisses (LAG Köln 15. Januar 2008 NZA-RR 2008, 487).
  • LAG Köln, 25.06.1999 - 11 Sa 1378/98

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Diese Grundsätze gelten selbst dann, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse in einem sachlichen Zusammenhang stehen, zwischen ihnen aber ein zeitlicher Abstand besteht (BAG 14. August 1980 EzA § 1 BetrAVG Nr. 11); für die damit neu in Gang gesetzte Wartezeit sind die Zeiten vor der Unterbrechung grds. verloren (LAG Köln 25. Juni 1999 NZA-RR 2000, 42, auch zu Zeiten bei einem konzernangehörigen Auslandsunternehmen).
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Dies ist gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a. F. bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem In-Kraft-Treten des BetrAVG am 22. Dezember 1974 (vgl. § 26 BetrAVG) beendet worden sind, dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist, nach Vollendung des 35. Lebensjahres ausscheidet und entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens zehn Jahre bestanden hat oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1 Abs. 1 BetrAVG a. F.; dies verstößt nicht gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 157 AEUV: BAG 18. Oktober 2005 EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 19; 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150) und ist auch nach nationalem Recht verfassungsmäßig (BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - EzA-SD 24/2013 S. 13 LS = NZA-RR 2014, 87; LAG Köln 11. Oktober 2012 NZA-RR 2013, 488;vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch Fachanwalt Arbeitsrecht 13. Aufl. 2016 Kap. 3 Rn. 3582 ff.).
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Dies ist gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a. F. bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem In-Kraft-Treten des BetrAVG am 22. Dezember 1974 (vgl. § 26 BetrAVG) beendet worden sind, dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist, nach Vollendung des 35. Lebensjahres ausscheidet und entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens zehn Jahre bestanden hat oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1 Abs. 1 BetrAVG a. F.; dies verstößt nicht gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 157 AEUV: BAG 18. Oktober 2005 EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 19; 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150) und ist auch nach nationalem Recht verfassungsmäßig (BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - EzA-SD 24/2013 S. 13 LS = NZA-RR 2014, 87; LAG Köln 11. Oktober 2012 NZA-RR 2013, 488;vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch Fachanwalt Arbeitsrecht 13. Aufl. 2016 Kap. 3 Rn. 3582 ff.).
  • LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 194/12

    Betriebliche Altersversorgung; unverfallbare Anwartschaft; Altersdiskriminierung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Dies ist gem. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a. F. bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem In-Kraft-Treten des BetrAVG am 22. Dezember 1974 (vgl. § 26 BetrAVG) beendet worden sind, dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer, dem eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist, nach Vollendung des 35. Lebensjahres ausscheidet und entweder die Versorgungszusage für ihn mindestens zehn Jahre bestanden hat oder der Beginn der Betriebszugehörigkeit mindestens zwölf Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für ihn mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1 Abs. 1 BetrAVG a. F.; dies verstößt nicht gegen das Lohngleichheitsgebot des Art. 157 AEUV: BAG 18. Oktober 2005 EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 19; 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150) und ist auch nach nationalem Recht verfassungsmäßig (BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10, EzA-SD 1/2013 S. 9 LS = NZA-RR 2013, 150; 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12 - EzA-SD 24/2013 S. 13 LS = NZA-RR 2014, 87; LAG Köln 11. Oktober 2012 NZA-RR 2013, 488;vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch Fachanwalt Arbeitsrecht 13. Aufl. 2016 Kap. 3 Rn. 3582 ff.).
  • BFH, 17.06.2020 - I R 56/17

    VGA - Vertragsauslegung bei Rentenzahlung und Weiterbeschäftigung

    Den Hinweisen des FA in der Revisionsbegründung, dass es sich im Streitfall bei dem am 01.10.2009 unterzeichneten Arbeitsvertrag nicht um ein neues Anstellungsverhältnis, sondern um ein nahtlos ohne Unterbrechung fortgesetztes Anstellungsverhältnis handele und nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2015 - 3 Sa 287/15, juris, sowie Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02, juris) dieses arbeitsrechtlich als einheitliches Arbeitsverhältnis anzusehen sei, war demnach nicht nachzugehen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 337/15

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Begründung eines

    Das ist der Fall, wenn er sich nicht auf die Behauptung der inneren Tatsache beschränkt, sondern weitere Tatsachen ausführt, aus denen er auf das Vorhandensein des tatsächlichen Willens seines Vertragspartners schließt (BAG 02. Juli 2009 - 3 AZR 501/07, Rn. 25, LAG Rheinland-Pfalz 09. November 2015 - 3 Sa 287/15 - Rn. 59, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,55539
LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,55539)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.11.2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,55539)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. November 2015 - 3 Sa 287/15 (https://dejure.org/2015,55539)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Trotz Verbandszugehörigkeit und eines für ihn gültigen Verbandstarifvertrages kann ein Arbeitgeber einen konkurrierenden oder ergänzenden Firmentarifvertrag abschließen (vgl. dazu bereits BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 21, NZA-RR 2012, 308, [BAG 16.11.2011 - 4 AZR 856/09] mwN).

    Ohne Belang für die formale Wirksamkeit des mit dem kommunalen Arbeitgeberverband und der Beklagten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts Tarifvertrag ist schließlich auch die interne Entscheidung des Kontroll- und Beschwerdeausschusses der Gewerkschaft ver.di" (so wörtlich bereits BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 24, NZA-RR 2012, 308 [BAG 16.11.2011 - 4 AZR 856/09] ).

    Dies ist grundsätzlich von der Tarifautonomie gedeckt (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 42, NZA-RR 2012, 308 [BAG 16.11.2011 - 4 AZR 856/09] ).

    Dieser Vorrang gilt ohne Weiteres aufgrund der allgemeinen, das Tarifvertragsrecht beherrschenden Konkurrenzregeln (vgl. z.B. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 42, NZA-RR 2012, 308 [BAG 16.11.2011 - 4 AZR 856/09] ).

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags (Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Rn. 129f, zitiert nach Juris; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - Rn. 26ff, NZA 1996, 994 [BAG 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94] ).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Norm unterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Rn. 132, zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Auch diese betrifft lediglich die verbandsinternen Abläufe und hat für die Frage des wirksamen Abschlusses des Tarifvertrags keine Bedeutung (so auch LAG Hessen 18. September 2015 -14 Sa 1241/14 -).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung des TV-Zukunft Fraport (so auch LAG Hessen 18. September 2015 -14 Sa 1241/14 -).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Norm unterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen (vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - Rn. 27, AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Rn. 132, zitiert nach Juris).
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags (Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Rn. 129f, zitiert nach Juris; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - Rn. 26ff, NZA 1996, 994 [BAG 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94] ).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Dies genügt zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln die auf bestimmte bzw. bestimmbare Tarifverträge verweisen (so ausdrücklich BAG 13. März 2003 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30, BAGE 144, 306 = NZA 2013, 680, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Erst in der Gefahr, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. z.B. BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 25, BAGE 148, 357 = NZA 2014, 1341; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 30, BAGE 128/73ff = NZA 2009, 154 mwN.).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Erst in der Gefahr, dass er wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. z.B. BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 25, BAGE 148, 357 = NZA 2014, 1341; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 30, BAGE 128/73ff = NZA 2009, 154 mwN.).
  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Ein Tarifvertrag, der einzelvertraglich dynamisch in Bezug genommen worden ist, kann seinerseits auf weitere, nicht statische Rechtsquellen verweisen (BAG 21. November 2012 - 4 AZR 85/11 - Rn. 36, BAGE 144, 36 = DB 2013, 999).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15
    Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer damit rechnen, dass ein Arbeitgeber auf die für ihn geltenden oder die betrieblich und fachlich einschlägigen Tarifverträge verweist (vgl. z. B. BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 - Rn. 42, BAGE 129, 1).
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