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   OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04   

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OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04 (https://dejure.org/2007,6517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2007 - 20 W 397/04 (https://dejure.org/2007,6517)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 20 W 397/04 (https://dejure.org/2007,6517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 36; KostO § 44; KostO § 156
    Zur Beurkundung einer im Außenverhältnis unbeschränkten Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Geschäftswert für General- und Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wert der Beurkundung einer Generalvollmacht für alle vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten; Auswirkungen der gleichzeitigen Beurkundung einer Generalvollmacht und einer Betreuungsverfügung auf den Wert der Betreuungsverfügung; Bedeutung der ...

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 3 T 91/04
  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1182
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 15.03.2000 - 8 W 183/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Daher sei beim Geschäftswert ein Abschlag vom Bruttovermögen des Vollmachtgebers gerechtfertigt, der entsprechend der Entscheidung des OLG Stuttgart (JurBüro 2000, 428= ZNotP 2001, 37 mit Anm. Tiedtke) mit 50 % angemessen sei.

    Somit unterscheidet sich die hier von dem Kostengläubiger beurkundete Vollmacht ganz wesentlich von derjenigen, die Gegenstand der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 15.03.2000 - 8 W 183/98- (JurBüro 2000, 428=ZNotP 2001, 37 mit Anm. Tiedtke) war, und bei der das OLG den Ansatz nur des hälftigen Vermögens als Geschäftswert als im Rahmen des nach § 41 Abs. 2 KostO eingeräumten Ermessens liegend akzeptiert hat.

  • BGH, 08.12.2005 - V ZB 144/05

    Voraussetzungen für die Gebühr für die Beurkundung von Willenserklärungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Nachdem der BGH am 08.12.2005 -V ZB 144/05- (MittBayNot 2006, 351) entschieden hat, dass bei der Beurkundung jeglicher einseitiger Erklärungen, vorbehaltlich besonderer Gebührentatbestände, die Gebühr nach § 36 Abs. 1 KostO anfällt, nicht nur bei der Beurkundung rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen, kommt es für Frage der anzuwendenden Gebührenvorschrift auf die Rechtsnatur von Betreuungs- und Patientenverfügung nicht mehr an.
  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Nach dieser Definition haben die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung einen verschiedenen Gegenstand, denn sie betreffen unterschiedliche Regelungsgegenstände und haben jedenfalls teilweise unterschiedliche Adressaten, außerdem dient nicht die eine Verfügung zur Durchführung der anderen oder kann im Sinn der vom BGH in seiner Entscheidung vom 09.02.2006 -V ZB 172/05- RNotZ 2006, 246- gewählten Definition als Hauptgeschäft betrachtet werden, mit der die andere in einem engen inneren Zusammenhang stünde (ebenso Bund JurBüro 2005, 622, 627; Renner NotBZ 2005, 45, 50; Klein RNotZ 2005, 561 - Anmerkung zu der oben zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg-; Rohs/Wedewer: KostO, Stand August 2006, § 44, Rdnr. 6 x für den Fall, dass nur die Betreuungs- und die Patientenverfügung in einer Urkunde enthalten sind).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Denn bei einer in einer Urkunde niedergelegten und nach außen kundgemachten Vollmacht kommt es für die Auslegung auf die Verständnismöglichkeiten des Geschäftsgegners und anders als bei einer reinen Innenvollmacht nicht auf diejenigen des Bevollmächtigten an (BGH NJW 1991, 3141; Palandt/Heinrichs: BGB, 66. Aufl., § 167, Rdnr. 5; Soergel/Leptien: BGB, 13. Aufl., § 167, Rdnr. 39; Staudinger/Schilken: BGB, 2003, § 164, Rdnr. 85).
  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05

    Geschäftswert einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Sowohl die Patienten-, als auch die Betreuungsverfügung haben keinen vermögensrechtlichen Gegenstand (OLG Oldenburg, aaO. für die Betreuungsverfügung; OLG Hamm ZNotP 2006, 318 für die Patientenverfügung; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 41, Anm. 11c; Bund, aaO., Seite 626; Tiedtke MittBayNot 2006, 397, 400).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2005 - 3 W 31/05

    Notargebühr für die Beurkundung einer Betreuungsverfügung; Unterschiedliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Dagegen ist die hier vom Kostengläubiger beurkundete Vollmacht mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005 -3 W 31/05- (FGPrax 2005, 274) zu Grunde lag, da auch dort die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt gelten sollte und nur im Innenverhältnis die Anweisung enthielt, dass die Vollmacht insbesondere dann gelten sollte, wenn die Vollmachtgeberin nicht mehr selbst für sich sorgen konnte.
  • OLG Frankfurt, 26.10.2000 - 20 W 423/00

    Notargebühr: Wert der Beurkundung einer Patientenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass sowohl für die Betreuungs-, als auch für die Patientenverfügung jeweils von einem Geschäftswert von 3.000,00 EUR gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO auszugehen sei (für die Patientenverfügung vgl. Senatsbeschluss vom 26.10.2000 -20 W 423/00-).
  • LG Kassel, 13.08.2008 - 3 T 154/08

    Notarkosten: Gegenstandswert und Gebührenansatz bei Beurkundung einer

    Für den Fall einer sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis unbeschränkten Generalvollmacht kann danach regelmäßig auf die gesamte Habe ohne Abzug der Verbindlichkeiten, § 18 III KostO, abgestellt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.01.2007 - 20 W 397/04 - Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage § 41 KostO Rdnr. 7).

    Auf die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 22.01.2007 - Az. 20 W 397/04 -, die einen gleichgelagerten Fall des eingangs genannten Notars betraf, wird zur Vermeidung bloßer Wiederholungen verwiesen.

    Sowohl für die Patienten- als auch für die Betreuungsverfügung ist ein Geschäftswert von je EUR 3.000,00 zugrunde zu legen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.01.2007 - 20 W 397/04 -).Trotz unterschiedlicher Adressaten und verschiedener Regelungsgehalte ist zugleich nicht zu verkennen, dass sie in engem inneren Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht stehen.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschluss vom 22.01.2007 - 20 W 397/04 -) ist deshalb davon auszugehen, dass sie im Sinne von § 44 I 2 KostO jeweils teilweise mit der entworfenen Vorsorgevollmacht gegenstandsgleich, untereinander jedoch gegenstandsverschieden sind.

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08

    Notarkosten: Beurkundung einer Betreuungs- und Patientenverfügung zusammen mit

    Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1182) knüpfen im Übrigen an einen solchen Zusammenhang die Rechtsfolge, dass die volle Gebühr für beide Verfügungen nur einmal aus dem Wert ihres Gegenstandes zu entnehmen sei.

    Zutreffend war es auch, die Geschäftswerte der Betreuungs- und der Patientenverfügung nach § 44 Abs. 2 a) KostO zusammenzurechnen (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1182) und die Gebühr aus dem so ermittelten Geschäftswert zu bestimmen.

  • LG Düsseldorf, 23.02.2021 - 25 OH 79/18

    Notar - Aufklärungs- und Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Testaments

    Die objektive Bedeutung der Sache für die Betroffenen ist bei allen Menschen, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen, gleich (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2017, - I-15 W 464/16; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013, - I-15 W 113/13; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8. November 2005, - 15 W 148/05; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007, - 20 W 397/04).
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2008 - 3 W 250/07
    Folglich ist die Beurkundung mit dem vollen Aktivvermögen der Vollmachtgeberin zu bewerten ( OLG Oldenburg JurBüro 2005, 548 [OLG Oldenburg 13.07.2005 - 3 W 31/05] ; OLG Frankfurt MittBayNot 2007, 344; Bund JurBüro 2005, 622; Tiedtke, MittBayNot 2006, 397; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 17. Aufl., § 39 Rdnr. 4; Streifzug durch die Kostenordnung 7. Aufl., Rdnr. 1904).
  • LG Essen, 31.01.2013 - 7 OH 46/12
    Jedenfalls liegt keine vom Umfang her überdurchschnittliche Tätigkeit vor - der vorliegende Einzelfall weist insoweit keine Abweichung auf (vgl. insgesamt: OLG Hamm, a.a.O., ebenfalls den Regelwert annehmend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2007, Az.: 20 W 397/04; LG Mainz, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: 3 T 189/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/21

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125
    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2022 - 10 W 77/21

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

    Der Senat schließt sich - wie auch die Kammer - der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt an, wonach die Vermögensverhältnisse der Beteiligten allenfalls eine zurückhaltende Erhöhung des Auffangwerts aus § 36 Abs. 3 GNotKG rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.06.2017 - I-15 W 464/16 - juris Rn. 7; zu § 30 KostO: OLG Hamm, Beschl. v. 10.07.2013 - I-15 W 113/13 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.11.2005 - 15 W 148/05 - juris Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2007 - 20 W 397/04 - juris Rn. 23; Beschl. v. 26.10.2000 - 20 W 423/2000 - juris Rn. 5), da die üblichen Gegenstände einer Betreuungs- und Patientenverfügung Existenzfragen höchstpersönlicher Art sind, die zu den Vermögensverhältnissen des jeweiligen Betroffenen in keinem sachlichen Zusammenhang stehen.
  • LG Düsseldorf, 07.06.2021 - 25 OH 9/19

    Beurkundung der Vollmachten sowie der Betreuungs- und Patientenverfügungen in

    Die objektive Bedeutung der Sache für die Betroffenen ist bei allen Menschen, unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen, gleich (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2017, - I-15 W 464/16; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2013, - I-15 W 113/13; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 8. November 2005, - 15 W 148/05; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2007, - 20 W 397/04).
  • LG Paderborn, 03.11.2009 - 3 T 5/09

    Anforderungen an die Bestimmung des Wertes einer allgemeinen Vollmacht nach

    Dagegen ist die hier vom Beteiligten zu 1.) beurkundete Vollmacht eher mit der Fallgestaltung vergleichbar, wie sie einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 13.07.2005, Az. 3 W 31/05, FGPrax 2005, 274 und einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 22.01.2007, Az. 20 W 397/04, ZNotP 2007, 237 zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 97/2125 OH 8/19

    Geschäftswert einer Betreuungs- und Patientenverfügung

  • LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2022 - 25 OH 2/19
  • LG Düsseldorf, 27.04.2021 - 25 OH 7/19
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6102
OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 15 W 309/06 (https://dejure.org/2007,6102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Betreuervergütung und Aufwendungsersatz; Übersteigen der Freibetragsgrenze; Zahlungen aus der Staatskasse als Vorleistung; Verwirkung des Vergütungsanspruchs bzw. Aufwendungsersatzanspruchs bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach

  • Judicialis

    BGB § 404; ; BGB § 412; ; BGB § 1836e; ; FGG § 56 g Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 404; BGB § 412; BGB § 1836e Abs. 1
    Verwirkung des Vergütungsanspruches bei Untreue des Betreuers - Einwendungsdurchgriff bei auf Staatskasse übergegangenem Anspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1081
  • FamRZ 2007, 1185
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).

    Von Bedeutung ist hierbei auch die Höhe des entstandenen Schadens sowie, ob und inwieweit dieser ersetzt worden ist (vgl. BGH, WM 1979, 1116; BAG a. a. O.).

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 152/98

    Widerruf einer Versorgungszusage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • BGH, 22.09.1970 - VI ZR 28/69

    Rechtsfolgen der Adoption eines Unfallwaisen im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Betroffene kann sich daher gemäß §§ 412, 404 BGB auf den Verwirkungseinwand gegenüber der Beteiligten zu 3) auch berufen, soweit die darauf beruhenden Untreuehandlungen erst nach dem Zeitpunkt des Anspruchsübergangs begangen worden sind, da die Untreuehandlungen, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses allein die geschädigte Betroffene zum Einwand berechtigen (vgl. BGHZ 54, 269, 271).
  • OLG Hamm, 12.01.1995 - 1 UF 355/94

    Persönlichkeitsstörung; Sexueller Mißbrauch; Bezichtigung; Unterhalt; Verwirkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Die Prüfung der Verwirkung von Ansprüchen setzt stets eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen und den Fall prägenden Umstände voraus (vgl. BGH, NJW 1995, 1215, 1216; OLG Hamm, FamRZ 1995, 958).
  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Der Rechtsmissbrauchseinwand greift insbesondere durch, wenn der Berechtigte seine Pflichten in grober Weise verletzt oder sich bewusst über die Interessen der Person, für die er tätig sein sollte, hinweggesetzt hat und dieser dadurch einen schweren, ihre Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, so dass sich die in der Vergangenheit entfaltete Tätigkeit des Berechtigten nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt, wobei auch eine Teilverwirkung in Betracht kommen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 1197, 1198 und 1981, 1211, 1212; WM 1979, 1116; BAG, NJW 1984, 141, 142).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Insoweit ist anerkannt, dass bei Untreue des Betreuers zum Nachteil des Betreuten der Vergütungsanspruch wegen eines schweren Verstoßes gegen die bestehende Treuepflicht verwirkt sein kann (vgl. BayObLG, NJW 1988, 1919 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06
    Ob die, ersichtlich auf das von dem Beteiligten zu 2) mit Schriftsatz vom 13.2.2006 übersandte Vermögensverzeichnis zum gleichen Stichtag gestützte Feststellung des Landgerichts, die Betroffene verfüge über ein Vermögen von mehr als 14.000,-- Euro, verfahrensfehlerfrei getroffen ist, ist zweifelhaft, da für die Beurteilung der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Festsetzungsentscheidung bzw. der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 558) und der Vermögensstand nach Mitteilung des Amtsgerichts vom 27.10.2006 zum Stichtag 31.7.2006 nur noch 8.416,42 Euro betrug.
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • AG Essen, 03.08.2018 - 20 C 114/18

    Verwirkung

    Als Schuldnerschutzvorschrift ist § 404 BGB weit auszulegen und gilt auch für die Einrede der Verwirkung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007 - 15 W 309/06).
  • LG Coburg, 05.03.2009 - 41 T 6/09

    Nachlasspflegschaft: Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspflegers

    28 Es kann demnach dahingestellt bleiben, ob die von dem Beteiligten zu 2) begangene Untreue/Betrug auch zu einer Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruches geführt hat (so OLG Hamm, FamRZ 2007, 1185) oder ob der Aufwendungsersatzanspruch wegen Verfristung erloschen ist, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06   

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OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2007,6658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2007 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2007,6658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 (https://dejure.org/2007,6658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts; Wahlrecht des Rechtsanwalts zwischen der Geltendmachung seiner Aufwendungen nach dem Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG) oder Abrechnung nach Zeitaufwand und gegebenenfalls erhöhtem ...

  • Judicialis

    BGB § 262; ; BGB § 315; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836; ; RVG § 1 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 232
  • FamRZ 2007, 1186
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 153/01

    Zulässigkeit der Androhung der Mandatskündigung durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Sie sind deshalb nur dann erforderlich, wenn die Anwaltsrechnung ohne sie nicht überprüfbar wäre (vgl. dazu BGH NJW 2002, 2774).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Einen solchen Fall enthält § 14 RVG (Staudinger/Rieble [2004] § 315 Rn. 126, 203), nach dem der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen zu bestimmen hat; in diesen Fällen ist der Rechtsanwalt an die Ausübung seines Ermessens und an die von ihm getroffene Bestimmung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens grundsätzlich gebunden (vgl. BGH NJW 1987, 3203; Geroldt/Schmidt/Madert, RVG, 17. Aufl., § 14 Rn. 4).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Es hat insoweit zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 101, 331 = FamRZ 2000, 345; BtPrax 2000, 120), des BGH (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayObLGZ 2001, 368 = FGPrax 2002, 64 = NJW 2002, 1660 = FamRZ 2002, 573) die Voraussetzungen genannt, unter denen § 1 Abs. 2 S. 2 RVG einer zur Betreuerin bestellten Rechtsanwältin die Möglichkeit eröffnet, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung, bei denen es sich sowohl um eine gerichtliche als auch eine außergerichtliche Tätigkeit handeln könne, über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen.
  • OLG Köln, 26.06.2002 - 16 Wx 109/02

    Berufsspezifische Arbeiten des Rechtsanwalts als Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98

    Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06
    Soweit eine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung die Voraussetzungen des § 1835 Abs. 3 BGB erfüllt, hat der Rechtsanwalt die Wahl, ob er seine Aufwendungen nach dem RVG geltend macht oder ob er seine Vergütung nach § 1836 i.V.m. dem VBVG verlangt, also nach Zeitaufwand und (gegebenenfalls erhöhtem) Stundensatz abrechnet (vgl. BayObLG a.a.O.; BtPrax 1999, 29; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195 = FamRZ 2002, 59; OLG Köln NJW-RR 2003, 712; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1835 Rn. 13; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 52).
  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 683/11

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Geltendmachung eines

    Ein Wahlrecht des Betreuers zwischen pauschaler Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG einerseits und Aufwendungsersatz gemäß § 1835 Abs. 3 BGB andererseits besteht schon deshalb nicht, weil durch § 5 VBVG bei der Betreuervergütung - von den Sonderfällen des § 6 VBVG abgesehen - auch die Stundenanzahl pauschaliert ist (vgl. jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler 6. Aufl. [Stand: 1. Oktober 2012] § 1835 Rn. 84; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 4 VBVG Rn. 41; Jürgens/v. Crailsheim Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1835 BGB Rn. 15; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1835 BGB Rn. 57, 73; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1835 BGB Rn. 77; im Ergebnis ebenso MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1835 Rn. 43; a.A. - ohne Auseinandersetzung mit der geänderten Rechtslage - z.B. KG FamRZ 2012, 63; OLG Hamm FamRZ 2007, 1186, 1187; Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1835 Rn. 13; Erman/Saar BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 6; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1835 Rn. 62; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Mai 2014] § 1835 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/06 - NJW 2007, 844; OLG I. , Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschluss vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, NJW-RR 2009, 1516; Wagnitz, in: MünchKomm, 4. Aufl. 2002, § 1835 Rn. 34; Palandt-Diederichsen, 70. Aufl. 2011, § 1835 Rn. 13.

    BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 -, FamRZ 2000, 1280; BGH; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/03 -, NJW 2007, 844; OLG I. , Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 - und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, beide juris.

    BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/06 - NJW 2007, 844; OLG I. , Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, NJW-RR 2009, 1516; Wagnitz, in: MünchKomm, 4. Aufl. 2002, § 1835 Rn. 34; Palandt-Diederichsen, 70. Aufl. 2011, § 1835 Rn. 13.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 874/09

    Verpflichtung von zugelassenen Rechtsanwälten zur Anzeige ihrer Tätigkeit als

    BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/06 - NJW 2007, 844; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschluss vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, NJW-RR 2009, 1516; Wagnitz, in: MünchKomm, 4. Aufl. 2002, § 1835 Rn. 34; Palandt-Diederichsen, 70. Aufl. 2011, § 1835 Rn. 13.

    BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 -, FamRZ 2000, 1280; BGH; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/03 -, NJW 2007, 844; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 - und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, beide juris.

    BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 12 ZB 118/06 - NJW 2007, 844; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, NJW-RR 2009, 1516; Wagnitz, in: MünchKomm, 4. Aufl. 2002, § 1835 Rn. 34; Palandt-Diederichsen, 70. Aufl. 2011, § 1835 Rn. 13.

  • OLG München, 22.04.2009 - 33 Wx 85/09

    Aufwendungsersatz des Berufsbetreuers: Vergütung für den zum berufsmäßigen

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Betreuer in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; BGH FamRZ 2007, 381/382; OLG Hamm FamRZ 2007, 1186/1187; BayObLGZ 2001, 368/371 je m.w.N.).
  • SG Berlin, 06.12.2010 - S 180 SF 2185/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - vorgerichtliche

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass der Anwaltsbetreuer, der berufsmäßig tätig wird, ein Wahlrecht hat, ob er seine außergerichtlichen spezifischen Tätigkeiten nach Betreuungsrecht oder nach § 1835 Abs. 3 BGB als Rechtsanwalt vergüten lassen will (vgl. u. a. OLG München, Beschluss v. 08.07.2008, 33 Wx 119/07; OLG Hamm, Beschluss v. 25.01.2007, 15 W 311/06; Bienwald in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2004, § 1835 Rn. 39).
  • KG, 13.09.2011 - 1 W 462/10

    Vergütung eines Anwaltsbetreuers: Vorbereitung eines Regelinsolvenzverfahrens für

    Der anwaltliche Berufsbetreuer, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung wählen, ob er insoweit Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangt oder eine Vergütung nach §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 geltend macht (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 3. Februar 2011 - 2 WF 457/10 -, Juris, Rdn. 11; OLG München, FamRZ 2008, 2309; OLG Hamm NJW-RR 2008, 232, 234; BayObLG, BayObLG-Report 2004, 192; OLG Köln, OLG-Report 2004, 53; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 5. Aufl., § 1835 BGB, Rdn. 42; Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1835 BGB, Rdn. 15; Bettin, in: Bamberger/Roth, BGB, BeckOK; März 2011, § 1835, Rdn. 7; Saar, in: Erman, BGB 13. Aufl., § 1835, Rdn. 6; Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, § 1835, Rdn. 8; Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1835, Rdn. 13).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

    Dies gilt zweifellos im Rahmen eines einheitlichen Abrechnungsverfahrens, innerhalb dessen ein Betreuer vor rechtskräftiger Festsetzung von dem einen zum anderen Abrechnungsmodus wechselt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1186/1187).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22

    Vergütung für einen Verfahrenspfleger; Berufsmäßige Führung einer

    Diese Entscheidung konnte der Beschwerdegegner daher noch solange ändern, wie die Vergütung beziehungsweise die Auslagen nicht rechtskräftig festgesetzt worden sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 25.1.2007 - 15 W 311/06, BeckRS 2007, 5897 zur Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 3 W 106/22
    Diese Entscheidung konnte der Beschwerdegegner daher noch solange ändern, wie die Vergütung beziehungsweise die Auslagen nicht rechtskräftig festgesetzt worden sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 25.1.2007 - 15 W 311/06, BeckRS 2007, 5897 zur Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 106/22

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers; Nach dem RVG zu bemessende

    Diese Entscheidung konnte der Beschwerdegegner daher noch solange ändern, wie die Vergütung beziehungsweise die Auslagen nicht rechtskräftig festgesetzt worden sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 25.1.2007 - 15 W 311/06, BeckRS 2007, 5897 zur Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer).
  • LG Münster, 23.07.2010 - 5 T 188/10

    Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer bei Übernahme des

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6542
OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.11.2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. November 2006 - 16 Wx 230/06 (https://dejure.org/2006,6542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Betreuers auf Genehmigung von Verfügungen vom Konto des Betreuten bis zu einem bestimmten Betrag unabhängig vom Kontostand; Fehlende Anhörung des Betreuers bei gerichtlicher Feststellung zur Handhabung des Online-Banking durch die Künstersozialkasse (KSK); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 124
  • FamRZ 2007, 1268
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786; a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94

    Grenzwert für vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786; a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5130
OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 20 W 429/06 (https://dejure.org/2007,5130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 VBVG, § 5 Abs 2 VBVG, § 1908b Abs 1 S 1 BGB, § 69e Abs 1 FGG, § 56g Abs 5 S 2 FGG
    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer, der mangels Eignung entlassen wurde

  • Bt-Recht

    Bemessung des pauschalierten Stundensatzes, Betreuerwechsel

  • Judicialis

    VBGB § 5 Abs. 1; ; VBGV § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    VBGB § 5 Abs. 1; VBGV § 5 Abs. 2
    Zur Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes bei vollzogenem Betreuerwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des pauschalierten Stundenansatzes nach einem vollzogenen Betreuerwechsel; Relevanz des Zeitpunktes der erstmaligen Einrichtung der Betreuung bei der Betreuervergütung; Entlassung eines ehrenamtlichen Betreuers wegen mangelnder Eignung; Bemessung des dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1272 (Ls.)
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2006, 167) die Anwendung des erhöhten Zeitansatzes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 VBVG für einen Berufsbetreuer herangezogen, dessen Wirkungskreis wegen Pflichtwidrigkeiten des zuvor entlassenen früheren Betreuers ausdrücklich auf den Wirkungskreis der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber diesem früheren Betreuer, die mit der ganz erheblichen Größenordnung von 140.000,-- EUR im Raum standen, erstreckt worden war.
  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06
    Der Senat schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich einhellig vertretenen Auffassung an, wonach für die Einordnung in die jeweiligen Zeitraster des § 5 VBVG auf die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses abzustellen ist und dies auch dann gilt, wenn zunächst ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt war und sodann ein Wechsel zu einem Berufsbetreuer erfolgte (so OLG München BtPrax 2006, 73; OLG Schleswig FGPrax 2006, 120; OLG Hamm FGPrax 2006, 209; OLG Karlsruhe OLG Report 2006, 667; OLG Köln OLG-Report 2006, 792 und FamRZ 2006, 1876).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4754
OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06 (https://dejure.org/2006,4754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2006 - 2 W 162/06 (https://dejure.org/2006,4754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. November 2006 - 2 W 162/06 (https://dejure.org/2006,4754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Betreuung bei einem pflegebedürftigen älteren Menschen; Ersetzung einer Betreuung durch eine notariell beurkundete Altersvorsorgevollmacht; Ungeeignetheit eines Betreuers aufgrund eines langjährigen chronischen Alkoholmissbrauchs

  • Bt-Recht

    Erteilung einer Verfahrensvollmacht durch Betreuten

  • Judicialis

    FGG § 66; ; BGB § 1897

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGG § 66; BGB § 1897
    Verfahrensfähigkeit des Betroffenen im Betreuungsverfahren - Betreuerauswahl durch Beschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüfbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Interessenkonflikt - Sohn nicht als Betreuer geeignet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 130
  • FamRZ 2007, 1126
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 20 W 96/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    Die Entscheidung OLG Hamm FGPrax 1996, 193 ist a.a.O. nicht auffindbar.
  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    BGHZ 70, 252, 255 besagt im Vorgriff auf § 66 FGG n. F., dass der Betroffene auch im Fall seiner Geschäftsunfähigkeit wirksam Beschwerde gegen die Aufhebung einer Gebrechlichkeitspflegschaft einlegen kann.
  • OLG Hamm, 10.07.1990 - 15 W 243/90

    Rechtsmittelverzicht; Anordnung der vorläufigen Vormundschaft; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    OLG Hamm OLGZ 90, 401 erging vor Inkrafttreten des § 66 FGG n. F. und erklärt im Ergebnis einen Rechtsmittelverzicht des Betroffenen für unwirksam, wenn ihm zur Wahrnehmung seiner Verfahrensrechte ein Verfahrenspfleger hätte bestellt werden können.
  • BGH, 03.05.1968 - IV ZB 502/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG ist gleichwohl nicht geboten, weil die weitere Beschwerde im Ergebnis auch dann keinen Erfolg hätte, wenn der Senat der Auffassung des Saarländischen OLG folgen würde (BGH NJW 1968, 1477; KG OLGZ 1970, 58, 64; Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 28 Rn. 13).
  • KG, 19.06.1969 - 1 W 2890/68
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG ist gleichwohl nicht geboten, weil die weitere Beschwerde im Ergebnis auch dann keinen Erfolg hätte, wenn der Senat der Auffassung des Saarländischen OLG folgen würde (BGH NJW 1968, 1477; KG OLGZ 1970, 58, 64; Keidel/Meyer-Holz a.a.O. § 28 Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob er noch über einen "natürlichen Willen" verfügt (Abweichung vom Saarländischen OLG FGPrax 1999, 106).
  • OLG Saarbrücken, 09.02.1999 - 5 W 397/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06
    Der abweichenden Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts (FGPrax 1999, 108, 109; zustimmend Bauer in HK-BUR, FGG, § 66 Rn. 7a; im Ergebnis gleich Bassenge/Herbst/Roth, FGG, 10. Aufl., § 66 Rn. 3) vermag der Senat nicht zu folgen (ebenso Keidel/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 66 Rn. 2; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, FGG, 4. Aufl., § 66 Rn. 9; Schmidt FGPrax 1999, 178 in einer Anmerkung zum Beschluss des Saarländischen OLG).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Die ganz herrschende Meinung leitet daraus auch die grundsätzliche Befugnis des Betroffenen ab, jederzeit selbst einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen (KG FamRZ 2010, 835; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126; BayObLG BtPrax 2005, 148; BayObLG Beschluss vom 3. März 2004 - 3Z BR 268/03 - juris Rn. 5; OLG Saarbrücken FGPrax 1999, 108, 109; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 275 Rn. 5; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 3; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 11; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 275 Rn. 2; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 275 FamFG Rn. 5; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.3.2013] § 275 FamFG Rn. 9; Horndrasch/Viefhues/Beermann FamFG § 275 Rn. 2; Brosey in Bahrenfuss FamFG § 275 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 5; Grabow in Holzer FamFG § 275 Rn. 2; BeckOK-FamFG/Günter [Stand: 1.7.2013] § 275 Rn. 2; Heidebach in Haußleiter FamFG § 275 Rn. 3; Jurgeleit/Meier Betreuungsrecht 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 3; HK-BUR/Bauer [Stand: Juli 2011] § 275 Rn. 7; a.A. Prütting/Helms/Roth FamFG 3. Aufl. § 316 Rn. 3 f.).

    bb) Demgegenüber hält die in der Literatur herrschende Meinung (MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 2 und 6; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 275 Rn. 3; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1.3.2013] § 275 FamFG Rn. 9; Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 275 FamFG Rn. 13; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 275 FamFG Rn. 5; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG § 275 Rn. 3; Bassenge in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 275 Rn. 1; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 5; BeckOK-FamFG/Günter [Stand: 1.7.2013] § 275 Rn. 2a; Heidebach in Haußleiter FamFG § 275 Rn. 2; Jurgeleit/Meier 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 4; Schmidt FGPrax 1999, 178, 179; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126) das Erfordernis eines natürlichen Willens für mit Wortlaut und Zweck der Vorschrift unvereinbar und in der Praxis problematisch.

    Zum anderen war dem Gesetzgeber bewusst, dass mit der uneingeschränkten Verfahrensfähigkeit des Betroffenen Probleme einhergehen können (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 1126 mwN; ausführlich Sonnenfeld in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 275 FamFG Rn. 9; Jurgeleit/Meier 3. Aufl. § 275 FamFG Rn. 4; MünchKommFamFG/Schmidt-Recla 2. Aufl. § 275 Rn. 6).

  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130 und die h.M. in der Literatur, die die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen ablehnt, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5; Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13; Bumiller/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • KG, 24.11.2009 - 1 W 49/09

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Vertreters; Nachweis

    Allerdings wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, Verfahrenshandlungen, zu denen auch die Bevollmächtigung eines Vertreters gehört, könnten einem Betroffenen nur dann zugerechnet werden, wenn sie von einem "natürlichen Willen" getragen seien (OLG Saarbrücken, FGPrax 1999, 108; a.A. OLG Schleswig, FGPrax 2007, 130; BayObLG, a.a.O.; FamRZ 2002, 764; BtPrax 2003, 129 und die h.M. in der Literatur, wo die Verfahrensfähigkeit allenfalls bei nachteiligen Verfahrenshandlungen abgelehnt wird, vgl. Meier, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 66 FGG, Rdn. 5, Sonnenfeld, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, a.a.O., § 66, Rdn. 13, Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 66, Rdn. 2; Kayser, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 66, Rdn. 4; Schwab, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., § 1896, Rdn. 144; Mertens, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 66, Rdn. 3; Schmidt, FGPrax 1999, 178).
  • AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11

    Betreuungsverfahren: "Natürlicher Wille" des Betroffenen als Voraussetzung der

    Dies soll nach der von Rechtsanwalt R zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG (2 W 162/06, Beschl. v. 17.11.2006) zur Folge haben, dass es keinerlei Einschränkungen gibt, sondern dass jegliche Äußerung der Betroffenen als wirksame Verfahrenshandlung verstanden werden muss, so dass vorliegend durch die am 03.02.2012 unterschriebene Vollmachtsurkunde eine wirksame Bevollmächtigung erfolgt wäre.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.11.2006 - 16 Wx 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7588
OLG Köln, 20.11.2006 - 16 Wx 211/06 (https://dejure.org/2006,7588)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.2006 - 16 Wx 211/06 (https://dejure.org/2006,7588)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 2006 - 16 Wx 211/06 (https://dejure.org/2006,7588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Anordnung der Erweiterung bzw. Verlängerung einer Betreuung; Voraussetzungen für die Annahme eines Rechtsschutzinteresses an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung; Umfang der ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsmißbräuchliches Verhalten - Verwirkung des Beschwerderechts gegenüber der Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 799
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07

    Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne

    In der Regel wird die treuwidrige Ausübung des Beschwerderechts voraussetzen, dass seit Wirksamwerden der Entscheidung nicht nur ein langer Zeitraum verstrichen ist, sondern der Beschwerdeberechtigte überhaupt Kenntnis erlangt hat und auch dieser Zeitpunkt schon länger zurückliegt (vgl. BGHZ 43, 289/292 f.; OLG Hamm FamRZ 2007, 678/681; OLG Köln Beschluss vom 20.11.2006, Az. 16 Wx 211/06, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 24/25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 und 2 W 124/01, zitiert nach Juris).
  • LG Stuttgart, 05.11.2007 - 10 T 220/07

    Betreuung: Zur Verwirkung eines Beschwerderechts gegen die Betreuungsanordnung

    Das OLG Köln hat in einer neueren Entscheidung ausgeführt, dass auch dieser Zeitraum - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - Grundlage einer Verwirkung sein kann (OLG Köln, NJW-RR 2007, S. 799 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15489
OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4 W 30/06 (https://dejure.org/2006,15489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 BGB durch das Vormundschaftsgericht; Durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr als Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung eines Betroffenen in Unterbringungssachen im ...

  • Bt-Recht

    Genehmigung der vorläufigen Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 70 h

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1; FGG § 70h
    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1127 (Ls.)
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).

    Gerade aber diese Bewertung hätte die Kammer dazu veranlassen müssen darzulegen, wieso ihrer Meinung nach der angekündigte "Therapieversuch" keinen Aufschub duldete (vgl. auch BVerfG FamRZ 1998, 895, 896).

    Denn es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896).

  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 445).

    Im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 70 h FGG muss durch konkrete Tatsachen eine Gefahr für den Betroffenen selbst begründet sein, deren Abwendung keinen Aufschub duldet (vgl. BVerfG, FamRZ 1998, 895, 896; OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, a. a. O., § 70h Rn. 5 m. w. N.).

    Von daher kann eine einstweilige Anordnung nach § 70 h FGG nur erlassen werden, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (OLG München, FamRZ 2006, 445; Keidel/Kuntze/Kayser, § 70 h Rn. 4, m. w. N.).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Der drohende Gesundheitsschaden muss daher stets so gewichtig sein, dass er den mit der beabsichtigten Unterbringungsmaßnahme verbundenen Freiheitseingriff zu rechtfertigen vermag (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).

    Dabei sind auch die negativen psychischen Auswirkungen der Unterbringung auf den Betroffenen in die Abwägung einzubeziehen (BGH, FamRZ 2006, 615, 616 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.

    Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8; vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06
    Gegenstand des Verfahrens der weiteren Beschwerde und damit auch der Nachprüfung ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts und damit nur das, worüber das Beschwerdegericht eine Entscheidung getroffen hat (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

    (BayObLG, Beschluss vom 14. Oktober 2002 - 3 Z BR 149/02 - Rn. 8, zitiert nach JURIS).

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8947
OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06 (https://dejure.org/2006,8947)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.11.2006 - 2 W 170/06 (https://dejure.org/2006,8947)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. November 2006 - 2 W 170/06 (https://dejure.org/2006,8947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Ausnahme vom Grundsatz der Pauschalvergütung für Betreuer bei einem geringen zeitlichen Betreuungsaufwand; Vereinbarkeit der Regelungen über eine Pauschalvergütung im Betreuungsrecht mit der Verfassung

  • Bt-Recht

    Keine Ausnahme von Pauschalierung, Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 4; ; VBVG § 5

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 § 5
    Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 236
  • BtMan 2007, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06

    Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
    Gegen die gesetzliche Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (im Anschluss an BayObLG vom 12.10.2006 - 33 Wx 163/06).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen nicht (vgl. dazu die Ausführungen des BayObLG vom 12.10.2006, Az.: 33 Wx 163/06, denen der Senat sich anschließt).

  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 15 Sbd 8/06

    Zuständigkeitsbestimmung für das Adoptionsverfahren bei einer ausländischem Recht

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06
    Auch wenn - wie hier - aufgrund der konkreten Umständes des Einzelfalles im Abrechnungszeitraum keine oder nur mit wenig Zeitaufwand verbundene Tätigkeiten der Betreuerin erforderlich waren, findet eine Überprüfung der Angemessenheit der Stundenansätze aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht statt (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2006, 210 für den Fall eines außergewöhnlich hohen Zeitaufwandes).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird bei der pauschalen Vergütung typisierend unterstellt; nicht erforderlich ist, dass der Betreuer in dem zu vergütenden Zeitraum auch tatsächlich für den Betreuten in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist (Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 30; OLG München BtPrax 2007, 129; OLG Schleswig FamRZ 2007, 236).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07

    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in

    Maßgebend dürfte vielmehr insoweit der in § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG vorgesehene Stundenansatz sein; einer Prüfung der Gegebenheiten in der einzelnen Pflegefamilie bedürfte es zur Anwendung des nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG höheren Stundenansatzes insoweit nicht (so auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236).
  • OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 209/06

    Kein Untätigkeitseinwand bei Pauschalvergütung des Betreuers

    Danach ist es den Gerichten, die über den Vergütungsantrag zu entscheiden haben, verwehrt, den tatsächlichen Zeitaufwand des Betreuers im Einzelfall und damit die Angemessenheit der gesetzlich vorgesehenen Stundenansätze zu überprüfen (vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236/237).
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