Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 116/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12070
OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,12070)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,12070)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 4 U 116/01 (https://dejure.org/2002,12070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Erben auf Rückzahlung eines vom Erblasser erlangten Geldbetrages; Bloße Erteilung einer Vollmacht des Erblassers an einen Dritten als Indiz für eine behauptete Schenkung; Beweislast des Bereicherungsempfängers für Rechtsgrund der Leistung bei Abhebungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 164 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei Handeln aufgrund einer Vollmacht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2015 - 7 U 99/14

    Anforderungen an den Nachweis des Vollzugs eines formnichtigen

    (BGHZ 169, 377 = ZEV 2007, 182; OLG Frankfurt BeckRS 2010, 28151; OLG Bremen, ZEV 2010, 480; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207; Schwab in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 812 Rn. 371; Lorenz in Staudinger BGB-Neubearbeitung 2007, § 812, Rn. 92).
  • OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).

    Auch hier wird von einer vom "Normalfall" abweichenden Beweislastverteilung für den Fall ausgegangen, dass der Bereicherungsschuldner eine Barauszahlung aufgrund einer ihm erteilten Kontovollmacht erlangt hat (so z.B. OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207).

  • OLG Hamm, 02.02.2005 - 8 U 71/04

    Zur Beweislast des Bereicherungsschuldners - Vertretungsbefugnis eines nach

    Er hat dann zu beweisen, daß dieser Handlung ein rechtlicher Grund zur Seite stand (BGH NJW 1986, 2107, 2108; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207 mit zustimmender Anmerkung Damrau; Baumgärtel-Strieder, § 812 Rdn. 13).
  • LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11

    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs

    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Nichtberechtigter Abhebungen bzw. Überweisungen von einem (Giro-)Konto veranlasst, trägt der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Verfügungsbetrag nach den Absprachen mit dem Berechtigten endgültig verbleiben sollte (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 488, 489, Tz. 9; OLG Bremen, ZEV 2010, 480, 481; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207, 208; Schwab, a.a.O.).
  • LG Kassel, 17.09.2008 - 4 O 273/07
    Bei Abhebungen von Sparkonten - gleiches gilt für Girokonten - mittels einer Vollmacht des Kontoinhabers muss abweichend von dem sonst bei § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB geltenden Grundsatz der Abhebende, hier also die Beklagte, den behaupteten Rechtsgrund beweisen (vgl. BGH, NJW 1986, 2107; OLG Bamberg, Urteil vom 25.02.2002 - 4 U 116/2001, JurBüro 2003, 145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2545
OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01 (https://dejure.org/2002,2545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2002 - 2 U 95/01 (https://dejure.org/2002,2545)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 2 U 95/01 (https://dejure.org/2002,2545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Wettbewerbswidriger, als Meinungsbefragung getarnter Telefonanruf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 767
  • GRUR 2002, 457
  • MMR 2002, 626
  • afp 2002, 364
  • afp 2002, 461
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    Sie ist ein grober Missbrauch des vom Inhaber im eigenen Interesse und auf eigene Kosten unterhaltenen Telefonanschlusses zu Werbezwecken, erlaubt ein praktisch unkontrollierbares Eindringen in die Lebensgewohnheiten der Zielperson und zwingt ihr zu einem ausschließlich durch den Werbenden bestimmten Zeitpunkt in ihre (der Zielperson) häusliche Atmosphäre Anpreisungen von Waren und Dienstleistungen auf (BGHZ 141, 124, 127).

    Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt hat, wurde als unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG gewertet (BGHZ 141, 124 ff.).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    Die strengere deutsche Rechtsprechung zur Telefonwerbung bleibt deshalb von der Richtlinie grundsätzlich unberührt (BGH WRP 2001, 1073 - Telefonwerbung für Blindenwaren; BGH WRP 2000, 722 - Telefonwerbung VI; Scherer, WRP 2001, 1255, 1256).

    Denn diese Bestimmung konkretisiert nur Art. 14 Satz 1, schränkt ihn also nicht ein (BGH WRP 2001, 1073 - Telefonwerbung für Blindenwaren; Köhler/Piper aaO § 1 UWG, Rn. 140 - dort auch zur Vereinbarkeit der deutschen Rechtsprechung mit Art. 28, 49 EGV).

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    Der Schutz der Individualsphäre ist deshalb vorrangig gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben; die (durchaus) berechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, ihre Produkte werbemäßig anzupreisen, rechtfertigen es deshalb nicht, mit der Werbung auch in den privaten Bereich des umworbenen Verbrauchers einzudringen (BGH GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V; BGHZ 141, 128).

    Die Kollision zwischen Art. 12 Abs. 1 GG (Freiheit der Gewerbeausübung - hier für die Beklagte) und der ebenfalls grundrechtlich geschützten Privatsphäre der Angerufenen löst die Rechtsprechung zu Lasten des Gewerbetreibenden (vgl. nur nochmals BGH GRUR 1995, 220 - Telefonwerbung V).

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    Die strengere deutsche Rechtsprechung zur Telefonwerbung bleibt deshalb von der Richtlinie grundsätzlich unberührt (BGH WRP 2001, 1073 - Telefonwerbung für Blindenwaren; BGH WRP 2000, 722 - Telefonwerbung VI; Scherer, WRP 2001, 1255, 1256).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Grenzen geschäftlicher Telefonwerbung (zuletzt: BGH WRP, 722 ff. - Telefonwerbung VI und BGH WRP 2001, 1068 ff. - Telefonwerbung für Blindenwaren).
  • BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91

    Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01
    So ist auch ein Anruf, der der Vorbereitung eines (für sich genommen zulässigen) häuslichen Vertreterbesuchs dient, unzulässig (BGH GRUR 1994, 380, 381 f. = WRP 1994, 262 - Lexikothek).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 15 U 37/19

    Service Calls benötigen vorherige Einwilligung

    Ein Werbezweck liegt aber auch dann vor, wenn der Anruf bloß mittelbar das Ziel verfolgt, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, z.B. mittels eines Anrufes zu dem Zweck, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf ein bestimmtes Produkt zu lenken (OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 767 (768); OLG Frankfurt WRP 2016, 1544 Rn. 18).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Eine unzumutbare Belästigung liegt erst recht vor, wenn sich dem angerufenen Verbraucher der werbliche Charakter des Anrufs nicht ohne Weiteres erschließt, weil er bei einem solchen Anruf eher nicht so leicht auf den Schutz seiner Privatsphäre dringen und das Gespräch nicht so rasch wie bei einem Anruf mit offensichtlich werblicher Intention beenden wird (vgl. Senat a.a.O.; OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 [458]; Koch a.a.O.).
  • OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08

    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern

    Nach Auffassung des OLG München (NJWE-WettbR 1996, 12) und des OLG Stuttgart (GRUR 2002, 457) ist jedenfalls dann eine unlautere Telefonwerbung anzunehmen, wenn ein solcher Anruf zumindest mittelbar der Absatzförderung dient (ebenso Köhler und Hug/Gaugenrieder a.a.O.).
  • OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

    Dadurch bringt der Unternehmer sich auch bei dem Kunden in Erinnerung, was der Kundenbindung dient und eine Weiterempfehlung ermöglicht (LG Köln, Urteil v. 24.8.2011 - 84 O 52/11, juris; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 Rn 19).
  • VG Berlin, 07.05.2014 - 1 K 253.12

    Datenschutzrechtliche Opt-In-Anfrage in Kundenzufriedenheitsabfrage

    Denn die Ansicht der Klägerin, dass es wettbewerbsrechtlich einer unmittelbaren Absatzförderung bedürfe und deshalb die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unstreitig keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstelle, wird von den Zivilgerichten - soweit ersichtlich - so nicht geteilt (vgl. u.a. OLG München, Urteil vom 6. April 1995, - 29 U 2134/95 - NJWE-WettbR 1996, 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2002, - 2 U 95/01 -, GRUR 2002, 457; OLG Köln, Urteile vom 12. Dezember 2008 - 6 U 41/08 - und 19. April 2013 - I-6 U 222/12, 6 U 222/12 -, beide in juris; LG Leipzig, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - 5 O 3424/09, 05 O 3424/09 -, juris).
  • VG Köln, 28.01.2005 - 11 K 3734/04

    Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Regulierung von Telefonnummern zur

    vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2002 - 2 U 95/01 -, NJW-RR 2002, 767 ff.

    OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2002, a.a.O..

    OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2002, a.a.O.; Landgericht München I, Urteil vom 03.09.2003 - 1HK 0 7754/03 - zu einem vergleichbaren Fall (Beiakte zu 11 L 801/04, Bl. 16 ff.).

  • LG Düsseldorf, 20.12.2013 - 33 O 95/13

    Sittenwidrigkeit von Verträgen im Adresshandel

    Derartige, den Sinn und Zweck der Verbraucherrechte umgehende Handlungen, mit dem nämlich der eigentliche Zweck, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit telefonischer Werbung belästigen zu können, verschleiert wird, sind jedoch sittenwidrig und nicht geeignet, wirksame Zustimmungen für weitere Anrufe zu erhalten (vgl. dazu OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 - Umfage).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Die Beklagte hat beide Klägerinnen aus dem Streitpatent gerichtlich in Anspruch genommen; das Verfahren gegen die Klägerin K. AG ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 119/00 anhängig, das gegen die Klägerin P. GmbH ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 95/01.
  • LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05

    Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig

    Die Kammer ist indes der Auffassung, dass auch Umfragen zu Marktforschungszwecken der Werbung gleichzustellen sind, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden (so OLG Stuttgart, GRUR 2002, 457, 458; Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen in WRP 1997, 298; Köhler, Kommentar zum UWG, § 7 Rn. 42).
  • AG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 31 C 120/14

    Cold-Calls: Abgrenzung Marktforschung von Werbung

    Dies ist dann der Fall, wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber abgefragt werden (OLG Stuttgart GRUR 2002, 457, (458)).
  • LG Bonn, 31.01.2008 - 14 O 140/07

    Unterlassung des Anrufens von Verbrauchern im Falle des Fehlens ihrer vorherigen

  • LG Bonn, 06.07.2004 - 10 O 27/04

    Unzulässige Telefonwerbung, sog. "Kaltaquise"

  • LG Berlin, 06.02.2007 - 15 S 1/06

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch wegen unerbetenen

  • LG Berlin, 30.05.2006 - 16 O 923/05

    Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Marktforschung

  • VG Köln, 14.02.2008 - 11 L 1783/07

    Verpflichtung der Abschaltung von Mobilfunknetzbetreibern der Rufnummer 00000

  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 2929/06
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.12.2006 - 408 C 191/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2474
OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 2001 - 16 Wx 202/01 (https://dejure.org/2001,2474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 550; ; FGG § 20; ; FGG § 22; ; FGG § 29; ; FGG § 27; ; WEG § 47; ; WEG § 48; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Verteilungsschlüssels für die Warmwasserkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung des Verteilungsschlüssels bei grober Unbilligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 571 (Ls.)
  • ZMR 2002, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).

  • OLG Naumburg, 26.06.2001 - 11 U 253/99

    Unberechtigter Abriss einer Garage - Nutzungsentgang - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
    Nach der erwähnten Rechtsprechung wird eine solche "grob unbillige" Regelung selbst dann nicht angenommen, wenn die Mehrbelastung bei ca. 21% liegt (so OLG Düsseldorf, NZM 98, 868) oder sogar 50 % oder mehr erreicht ( so BayObLG NZM 01, 290; OLG Frankfurt NZM 02, 140 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.12.2001 - 13 U 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2854
OLG Celle, 27.12.2001 - 13 U 126/01 (https://dejure.org/2001,2854)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.12.2001 - 13 U 126/01 (https://dejure.org/2001,2854)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Dezember 2001 - 13 U 126/01 (https://dejure.org/2001,2854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Vergabeverfahren: Mangelnde Eignung des Bieters wegen Nichteintragung in der Handwerksrolle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz; Vergaberecht; Eignung; Handwerksrolleneintrag; Landschaftsbaugewerbe; Ermessen; Tiefbauarbeiten

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Vergaberecht; Eignung; Handwerksrolleneintrag; Landschaftsbaugewerbe; Ermessen; Tiefbauarbeiten

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gartenbaufirma: Eignung zum Parkplatzbau? (IBR 2002, 325)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 26.91

    Handwerk - Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers

    Auszug aus OLG Celle, 27.12.2001 - 13 U 126/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen schon dann zum Anlegen von Wegen und Plätzen berechtigt, wenn nur die herzustellende Anlage nach ihrem Gesamtcharakter eine landschaftsgärtnerische Prägung aufweist (BVerwG, Urteil vom 30. März 1993 - 1 C 26.91).
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 34/99

    Handwerk - Abgrenzung Straßenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus OLG Celle, 27.12.2001 - 13 U 126/01
    Demgegenüber hält das OLG Köln für die Abgrenzung den Schwerpunkt der Tätigkeit, den Eindruck, den die Gesamtfläche beim Betrachter hinterlässt, den Zweck, dem die Fläche dienen soll und auch das Verhältnis der entstehenden Kosten für maßgeblich (OLG Köln, Urteil vom 21. Mai 1999 - 6 U 34/99).
  • VK Brandenburg, 09.08.2005 - 2 VK 38/05

    Nachweis für die gewerbsmäßige Tätigkeit

    Das kann im Umkehrschluss aus § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A geschlossen werden, demzufolge bei einer öffentlichen Ausschreibung die Bewerbungsunterlagen an alle Bewerber abzugeben sind, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art befassen (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 27.12.2001 ­ 13 U 126/01; NZ Bau 2002, 518).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4420
OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01 (https://dejure.org/2001,4420)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2001 - 15 W 329/01 (https://dejure.org/2001,4420)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2001 - 15 W 329/01 (https://dejure.org/2001,4420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 63 (Leitsatz)

    BeurkG § 54 c Abs. 2
    Bindungswirkung einer Verwahrungsanweisung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 23; BeurkG § 54c Abs. 2 Nr. 2
    Wörtliche Befolgung der Verwahrungsanweisung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 242/97

    Rechte des Verkäufers bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages über das

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Gegenstand des Verfahrens nach § 15 Abs. 2 BNotO ist der öffentlich-rechtliche Anspruch eines Beteiligten auf Vornahme einer Amtshandlung des Notars (BGH NJW 1998, 2134, 2135), der hier darauf gerichtet ist, in bestimmter Weise mit der Verwahrmasse auf dem Notaranderkonto zu verfahren.
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 15 W 309/99

    Beteiligteneigenschaft bei Hinterlegung des Kaufpreises auf einem

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Dient bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages die Einrichtung eines Notaranderkontos der gegenseitigen Sicherung der beiderseitigen Vertragserfüllung, so sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer materiell an dem Hinterlegungsverhältnis beteiligt (Keidel/Winkler, FG, 14. Aufl., § 54 a BeurkG, Rdnr. 66; Weingärtner, Das notarielle Verwahrungsgeschäft, Rdnr. 65; Senat FGPrax 2000, 75).
  • OLG Schleswig, 26.09.1991 - 2 W 62/91

    Widerruf der Hinterlegungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl. NW 1996, 197; Weingärtner, a.a.O., Rdnr. 223).
  • KG, 19.12.1986 - 1 W 5529/85

    Einseitiger Widerruf einer übereinstimmenden Hinterlegungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl. NW 1996, 197; Weingärtner, a.a.O., Rdnr. 223).
  • OLG Hamm, 23.05.1995 - 15 W 167/95

    Bindung des Notars an die Auszahlungsbedingungen einer Treuhandabrede

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl. NW 1996, 197; Weingärtner, a.a.O., Rdnr. 223).
  • OLG Hamm, 16.02.1994 - 15 W 228/93

    Widersprechende Weisungen bei Notaranderkonto

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01
    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl. NW 1996, 197; Weingärtner, a.a.O., Rdnr. 223).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 W 268/05

    Amtspflichten des Notars beim Vollzug eines Grundstückskaufvertrages

    Der Notar müsste dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat FGPrax 2002, 83 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Die Abgrenzung zwischen einseitiger und mehrseitiger Anweisung richtet sich aber nach dem Schutzbedürfnis der Beteiligten (BayObLGZ 1995, 204; KG DNotZ 2001, 865, 866; OLG Hamm DNotZ 2000, 379, 381; FGPrax 2002, 83, 84; Winkler aaO).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 398/02

    Auslegung einer Weisung zum Antrag auf Eigentumsumschreibung nach

    Die Auslegung einer an den Notar gerichteten Anweisung muss, wenn sie - wie hier - in dem notariellen Vertrag enthalten ist, maßgebend an den Wortlaut der Urkunde anknüpfen (vgl. Senat, FGPrax 2002, 83).
  • KG, 07.05.2013 - 9 U 189/12

    Notarhaftung: Abwicklung eines Bauträgervertrags über ein Notaranderkonto;

    Maßgeblich für die Auslegung eines Treuhandauftrages ist, was der Auftraggeber nach dem Wortlaut des Treuhandauftrages tatsächlich angewiesen hat (BGH - IX ZR 166/86 - juris Tz. 10 = NJW 1987, 2301; OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2001 - 15 W 329/01 - juris Tz. 26 = ZNotP 2002, 240; Hertel, in: Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung, 2. Auflage, 2009, Rz. 1676).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6490
OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,6490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz; Transport; Haftung; Spediteurentgelt; ADSp

  • Judicialis

    HGB § 461 Abs. 2; ; HGB § ... 462; ; HGB § 454 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 3; ; HGB § 454; ; HGB §§ 453 ff.; ; HGB § 466 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 1 u. 2; ; HGB § 449; ; HGB § 466; ; HGB § 454; ; HGB § 461 Abs. 1; ; HGB § 461; ; CMR Art. 23 Abs. 5; ; AGBG § 24; ; AGBG § 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Hat aber der Gesetzgeber danach selbst eine Abweichung von der gesetzlichen Grundregelung des § 461 Abs. 2 HGB auch durch AGB für möglich erachtet, obwohl die Haftung aus § 461 Abs. 2 HGB an die Verletzung von Kardinalpflichten anknüpft und - anders als für Güterschäden oder etwa für Verspätungsschäden im Frachtrecht (§§ 431 Abs. 3, 433 HGB) - ein Wertmaßstab als Anknüpfungsgröße für eine allgemeingültige Haftungsbegrenzung in den Augen des Gesetzgebers für die Haftung des Spediteurs fehlt, so kann ein Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG nur dann angenommen werden, wenn durch eine Haftungsbegrenzung in den dem AGBG unterfallenden Regelungen diesen gesetzgeberischen Wertungen jeder Gehalt genommen würde und Vertragsbeziehungen auf dieser Grundlage den Vertragszweck in Frage stellen würden (zu diesem Gesichtspunkt bei der Kontrolle von Begrenzungen von Kardinalpflichten an § 9 AGBG vgl. auch BGHZ 103, 316, 324).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.; so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Haben mit der hier vertretenen Auffassung die in der Rechtsprechung des BGH zu den ADSp geltenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit, da es sich auch bei den ADSp neuer Fassung um eine fertig bereitliegende, in der Tradition der ADSp a.F. stehende Rechtsordnung handelt, die bereits aufgrund ihrer Entstehung durch Vereinbarung zwischen den großen Verbänden der Marktbeteiligten eine gewisse Gewähr für eine ausgewogene Abwägung der widerstreitenden Interessen bietet, so gilt dies auch für die Ausnahme vom Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion von AGB-Regelungen (BGHZ 129, 345, 349 zu den ADSp a.F.; für die ADSp n.F. wohl weiterhin Baumbach/Hopt a.a.O., Rn. 5; a.A. Herber, TransportR 1999, 89, 92; Koller, a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 09.10.1981 - I ZR 188/79

    Anspruch auf Ersatz verlorengegangenen Lagergutes - Haftungsbeschränkung nach den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.; so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00

    Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag

    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

    cc) Haben die Parteien somit für die Einzelverträge eine individualvertragliche dynamische Verweisung vereinbart, kommt es auf die kontrovers diskutierte Frage, ob auf die ADSp 1998 die alte Rechtsprechung mit der Wissen - Müssen - Formel überhaupt anwendbar ist, nicht an ( vergl. BGH ZIP 2003, 576; Brandenburgisches OLG TranspR 2001, 474; LG Passau TranspR 2001, 269; LG Memmingen NJW-RR 2002, 603; Philippi TranspR 1999, 375; Koller TranspR 2000, 1 und 2001, 359; Herzog TranspR 2001, 244; MüKo - Bydlinski, HGB, 1. Auflage, Aktualisierungsband zum Transportrecht, ADSp 1998 RdNr. 9 mwN; Hinz, Die ADSp 99 nach dem Transportrechtsreformgesetz in: Transport - Wirtschaft - Recht, Gedächtnisschrift für Johann Georg Helm, S. 119 [ 123 - 127 ] ).
  • OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19

    Frachtführerhaftung - Verkehrssicherungspflicht für Container bei Sturm

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass die Transportrechtsreform nichts für die stillschweigende Einbeziehung in den Vertrag kraft Wissen-Müssens des Auftraggebers geändert habe, weil es sich auch bei den ADSp in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung im Sinne eines Klauselwerkes handele, dessen Regelungen aufeinander abgestimmt sind und die deshalb von den an der Entwicklung beteiligten Verbänden der großen Marktbeteiligten in ihrer Gesamtheit zur Anwendung empfohlen werden (OLG Brandenburg Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 32/01, BeckRS 2001, 7855, beck-online), hält der Senat diese Rechtsprechung nicht für überzeugend.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5818
OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00 (https://dejure.org/2000,5818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2000 - 13 W 47/00 (https://dejure.org/2000,5818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 13 W 47/00 (https://dejure.org/2000,5818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anhängigkeit; Klageforderung; Übereinstimmende Erledigungserklärung; Materiell-rechtlich; Kostentragungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 91 a; ; BGB § 286

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 § 91a; BGB § 286
    Beiderseitige Erledigungserklärung nach Zahlung vor Rechtshängigkeit - Kostenlast des Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 8 O 315/00
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1980 - IVb ZR 613/80

    Bestellung eines Prozessbevollmächtigten durch Anzeige des Prozessgegners -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00
    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 WF 10/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00
    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • LG Bonn, 10.05.1985 - 3 O 25/85
    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00
    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO für eine Kostengrundentscheidung zu Lasten der beklagten Partei auch dann Raum sei, wenn das erledigende Ereignis bereits vor Anhängigkeit der Klage eingetreten ist, jedoch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch der klagenden Partei bestehe und sich ohne besondere Schwierigkeiten feststellen lasse (so OLG Hamm, Beschl. v. 06.12.2000 - 13 W 47/00, MDR 2001, 470; allgemein zur Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO s. BGH, Beschl. v. 01.10.1980 - IVb ZR 613/80, MDR 1981, 126, juris Rn. 9; BGH, Urt. v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00, NJW 2002, 680, juris Rn. 10), kann dahinstehen, ob dem gefolgt werden kann.
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Da die Prozessparteien somit in der hiesigen Sache übereinstimmend das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärten, ist das erkennende Gericht nunmehr auch an diese übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Prozessparteien gebunden ( OLG Hamm , Beschluss vom 06.12.2000, Az.: 13 W 47/00, u.a. in: MDR 2001, Seite 470; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 21.08.1998, Az.: 2 WF 154/97, u.a. in: FamRZ 1999, Seiten 1216 f.; OLG Köln , Beschluss vom 30.10.1995, Az.: 1 W 52/95, u.a. in: NJW-RR 1996, Seite 1023 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22

    Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!

    Die übrigen von der Antragstellerin angeführten Gerichtsentscheidungen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1956, III ZR 29/55, NJW 1956, 1517; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 1995, 1 W 52/95, NJW-RR 1996, 1023, OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2000, 13 W 47/00, BeckRS 2000, 30148215; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Mai 1975, 6 W 31/75, NJW 1975, 2206, 2207) und die Literaturstelle (Bergerfurth, NJW 1992, 1655, 1657) betreffen übereinstimmende Erledigungserklärungen und können daher ihren Ansatz einer Erledigung vor Anhängigkeit nicht stützen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 149/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20703
OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2001 - 16 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2001 - 16 U 149/00 (https://dejure.org/2001,20703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,20703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Geschenkartikel -, AA des HV, wichtiger Grund, Begriff, Unzumutbarkeitsprüfung, Hauptvertreter, AA des Untervertreters, Unternehmervorteile des Hauptvertreters bei Kündigung durch den U, atypisches letztes Vertragsjahr, Basisjahr bei untypischem Verlauf des letzten ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 89b Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2
    Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grunde; Höhe des Ausgleichsanspruchs

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 14 O 116/99
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2001 - 16 U 149/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung

    Bei einer Veräußerung des Kundenstamms ist für den Unternehmervorteil der Betrag maßgebend, welchen der Unternehmer aus der Sicht bei Vertragsende unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls voraussichtlich als Erlös für die Überlassung der Geschäftsbeziehung (Stammkunden) erzielen kann; ein später ausgehandelter Preis kann als Anhaltspunkt für den Wert des Kundenstamms dienen (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 164).

    Dafür, dass der Kaufpreis einen solchen Mehrwert enthält, spricht damit bereits eine Vermutung, deren Widerlegung Sache des Unternehmers ist (BGH, Urteil vom 27.03.1996 a.a.O.; OLG Karlsruhe ZIP 1985, 235; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 164; Baumbach/Hopt a.a.O. § 89b Rn. 77; Emde in: Staub, Großkomm.-HGB a.a.O. § 89b Rn. 102; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB 2. Aufl. § 89b Rn. 86 m.w.N.).

    Die Klägerin wäre deshalb auch in diesem Fall so zu behandeln, als könnte sie den üblichen Ausgleich nach der Beendigung der Handelsvertretung beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 30.01.1986 - I ZR 185/83, NJW 1986, 1931; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 164; Baumbach/Hopt a.a.O. § 89b Rn. 18 m.w.N.; von Hoyningen-Huene in: MünchKomm-HGB a.a.O. § 89b Rn. 77; Emde in: Staub, Großkomm.-HGB a.a.O. § 89b Rn. 102).

    Die Prognose umfasst den Zeitraum, in welchem nach den Umständen des Einzelfalls auf der Grundlage der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Branche, Marktgegebenheiten und Konkurrenz anderer Produkte, der üblichen und im Einzelfall festzustellenden Kundenfluktuation, der Lebensdauer/Einsatzdauer des vertriebenen Produkts mit dem Zeitpunkt des Neubedarfs sowie von Art und Einsatz des Handelsvertreters mit ausgleichspflichtigen Folgegeschäften/Nachbestellungen gerechnet werden darf (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 164 m.w.N.).

    Derartige Gründe führen im Regelfall lediglich zu einer Minderung des Zwischenbetrags und nur ausnahmsweise zum Nichtentstehen des Ausgleichsanspruchs (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 164 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 44/03

    Zum Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB bei einer nach Kündigung des

    Unterlässt der Unternehmer eine solche mögliche Verwertung des Unternehmens und des Kundenstammes, macht er sich - wenn man ihm in diesem Falle nicht schon die Berufung auf fehlende Unternehmervorteile versagen wollte - gegenüber dem Handelsvertreter schadensersatzpflichtig (vgl. hierzu auch: Senat, v. 2.11.2001 - 16 U 149/00, OLGR 2002, 164, 168, Ebenroth/Boujong/Joost, a. a. O., § 89 b Rdnr. 91, 92).
  • LG Köln, 04.12.2009 - 5 O 144/08

    Amtshaftungsanspruch durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei

    Aber auch wenn mit Teilen der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467, OLG Brandenburg, MDR 2002, 1067, OLG Celle - OLGR 2002, 164, OLG Hamm, NZV 2005, 371) eine zweimalige Kontrolle pro Jahr, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand gefordert würde, so läge zwar eine Verletzung der Kontrollpflichten der Beklagten vor, jedoch scheiterte ein Anspruch des Klägers an der nicht bewiesenen Kausalität dieses nach dieser Auffassung als ungenügend zu beurteilenden Beschau-Turnusses.
  • OLG Oldenburg, 13.05.2014 - 13 U 99/13

    - Münsterländische Versicherungsvermittlung 3 -, - MVV -, AA des VV,

    Nach der Lebenserfahrung ist im Regelfall davon auszugehen, dass in dem Kauf-/Übernahmepreis ein Betrag enthalten ist, der denjenigen Unternehmervorteilen entspricht, die dem Veräußerer bei der Unternehmensfortführung während des Prognosezeitraumes zugeflossen wären (im Anschluss an BGH, 27.03.1996 - VIII ZR 116/95 - NJW 96, 1752, sub II 2 b und c der Gründe; OLG Düsseldorf, OLGR 02, 164, 168).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.01.2002 - 15 WF 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11473
OLG Schleswig, 23.01.2002 - 15 WF 10/02 (https://dejure.org/2002,11473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.2002 - 15 WF 10/02 (https://dejure.org/2002,11473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 15 WF 10/02 (https://dejure.org/2002,11473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung; Gutachterausschuss; Gutachten; Stundensatz

  • Judicialis

    ZSEG § 3 Abs. 2; ; ZPO §§ 402 ff

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 3 Abs. 2; ZPO §§ 402 ff.
    Entschädigung der Mitglieder eines Gutachterausschusses

  • ibr-online

    Einheitliche Lohnfestsetzung für Ausschussgutachter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72

    Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts;

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 15 WF 10/02
    Entsprechend können die Vorschriften über den Sachverständigenbeweis nur angepasst angewendet werden (vgl. BGH NJW 1974, 701).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2015 - 4 O 177/14

    Zur Entschädigung nach dem JVEG von als Sachverständigen bestellten

    Es kann offen bleiben, ob für die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Gutachter grundsätzlich ein einheitlicher Stundensatz nach § 9 Abs. 1 Satz 1 JVEG angenommen werden muss (vgl. Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 1 Rdnr. 4; Schneider, a.a.O., § 1 Rdnr. 51; OLG Schleswig, Beschl. v. 23. Januar 2002 - 15 WF 10/02 -, zit. nach JURIS zum ZSEG; OLG München, Beschl. v. 13. April 1976 - 11 W 888/76 -, JurBüro 1976, 1362 f. zum ZSEG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11310
OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 ZPO ; § 543 Abs. 1 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO
    Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkw; Beschädigung aufgrund Astbruchs; Verkehrssicherungspflicht einer Landeshauptstadt; Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos; Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkw; Beschädigung aufgrund Astbruchs; Verkehrssicherungspflicht einer Landeshauptstadt; Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos; Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (OLG Hamm VersR 1997, 1148 f. m. w. N. unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 334 f.).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (OLG Hamm VersR 1997, 1148 f. m. w. N. unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 334 f.).
  • OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00

    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw;

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (OLG Hamm, OLGR Hamm 1997, 67 m. w. N.; Senat, Urteil vom 22. März 2000 - 9 U 203/99, OLGR Celle 2000, 187 und Urteil vom 27. September 2000 - 9 U 28/00, OLGR Celle 2000, 339).
  • OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 203/99

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw durch Astbruch;

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (OLG Hamm, OLGR Hamm 1997, 67 m. w. N.; Senat, Urteil vom 22. März 2000 - 9 U 203/99, OLGR Celle 2000, 187 und Urteil vom 27. September 2000 - 9 U 28/00, OLGR Celle 2000, 339).
  • VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 4.18
    Die VTA-Methode ist ein anerkanntes Verfahren, um die Standfestigkeit von Bäumen einzuschätzen und in der Rechtsprechung für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht anerkannt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. November 2013 - I-11 U 38/13, juris Rn. 14 f. und Urteil vom 24. September 2004 - 9 U 158/02, juris Rn. 9; LG Koblenz, Urteil vom 21. Januar 2008 - 5 O 521/05, juris, Rn. 73; OLG Celle, Urteil vom 17. April 2002 - 9 U 299/01, juris Rn. 6; LG Chemnitz, Urteil vom 20. Februar 2001 - 8 O 1054/00, DAR 2001, 513).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.04.2001 - 8 UF 49/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10464
OLG Naumburg, 25.04.2001 - 8 UF 49/01 (https://dejure.org/2001,10464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.04.2001 - 8 UF 49/01 (https://dejure.org/2001,10464)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. April 2001 - 8 UF 49/01 (https://dejure.org/2001,10464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidungsantrag; Ende der Ehe; Prozesskostenhilfe; Bedingter Klageantrag

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 2; ; ZPO § 187; ; VAÜG § 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587 Abs. 2; ZPO § 187; VAÜG § 2
    Prozesskostenhilfe - Scheidungsantrag mit Bewilligungsvorbehalt - Ablehnung - keine Ende der Ehezeit durch Zustellung des bedingten Antrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 401
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht