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   OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05   

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OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 6 U 148/05 (https://dejure.org/2006,2098)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Preisanpassungsklauseln (sog. Kostenelementeklauseln); Wirksamkeit von solchen Preisanpassungsklauseln in Form von AGB

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Preisanpassungsklauseln in AGB

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Energieliefervertrag.

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 307; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; AVBGasV § 32 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisanpassungsklausel bei Gaslieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Variabler Gaspreis? - Unwirksame Preisanpassungsklauseln im Gasliefervertrag

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gericht beanstandet Preisanpassungsklauseln eines Energielieferanten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Nicht konkretisierte Preisanpassungsklauseln in Flüssiggas-Verträgen sind unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu Preisanpassungsklauseln in Lieferverträgen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    In der mit Urteil des BGH vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - (a.a.O.) entschiedenen Fallgestaltung war ein an die zu beurteilende Preisanpassungsklausel anknüpfendes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht der Vertragspartner des beklagten Flüssiggaslieferanten nicht Vertragsgegenstand, wie der an diesem Revisionsverfahren beteiligte Kläger des vorliegenden Verfahrens auf Nachfrage des Senats in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat.

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 89/02

    Steuerberater-Hotline

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    Unwirksam i.S. des § 307 BGB wird eine auf der Grundlage der Entwicklung von Kostenelementen basierende Preisanpassungsklausel indes dann, wenn sie einseitig die Belange des Verwenders auf Kosten seiner Vertragspartner wahrt, indem es an der nötigen Klarheit und Verständlichkeit fehlt oder indem sie es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH WM 2005, 710).

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 297/88

    Wirksamkeit einer Anpassungsklausel in einem formularmäßigen

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Es steht außer Frage, dass in auf mehrere Jahre angelegten Energielieferungsverträgen der vorliegenden Art ein Bedürfnis nach derartigen Regelungen besteht, um das Gleichgewicht von Preis und Leistung zu wahren: einerseits soll dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abgenommen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher, ihn belastender Kostensteigerungen gesichert werden, andererseits bedarf der Vertragspartner des Schutzes davor, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (BGH Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05 - WM 2005, 710; BGH Urt. v. 12.07.1989 - VIII ZR 297/88, WM 1989, 1729 = NJW 1990, 115).

    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Eine derartige Ergänzung scheidet nämlich dann aus, wenn verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, welche Regelung die Parteien gewählt hätten (stRspr, vgl. BGH NJW 2000, 1110, 1114; BGHZ 137, 153, 157; NJW 1990, 115, 116).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 6 U 49/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preiserhöhungsklausel für die Lieferung von

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Begriff des "Einstandspreises" dürfte nämlich für durchschnittliche Teilnehmer der angesprochenen allgemeinen Kundenkreise unklar und/oder missverständlich sein (so auch OLG Düsseldorf BB 1997, 699), weil er ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung nicht unzweifelhaft in dem von der Beklagten verwendeten Sinne zu verstehen sein wird, wonach es sich um "Gestehungskosten" handeln soll, welche sie selbst als Kundin gegenüber ihren Vorlieferanten aufwenden muss, um das Flüssiggas zu beziehen.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 247/84

    Wirksamkeit von Klauseln in einem Wartungsvertrag für Video-Geräte -

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 6 U 148/05
    Der Senat lässt offen, ob eine dem Vertragspartner des Verwenders eingeräumte Möglichkeit, sich durch Kündigung von einem langfristigen Energielieferungsvertrag vorzeitig zu lösen, grundsätzlich geeignet sein kann, einen angemessenen Ausgleich zu einer für sich gesehen benachteiligenden Preisanpassungsklausel zu schaffen, wie dies verschiedentlich für sonstige Vertragstypen vertreten worden ist (vgl. BGH NJW 1984, 1177 zu einem KFZ-Kaufvertrag; BGH NJW 1986, 3134 zu Zeitschriftenabonnements und BGH NJW-RR 1988, 819 zu einem Videowartungsvertrag; nicht aufgegriffen in den zu Reiseverträgen ergangenen Entscheidungen "Kerosinzuschlag I und II" = NJW 2003, 507 u. 746; vgl. hierzu auch die Übersicht in von Westphalen: AGB-Klauselwerke/Vertragsrecht/Preisanpassungsklauseln, Rn. 28 und 35).
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in OLGR 2006, 341 veröffentlichten Entscheidung (mit Anm. Finke, IR 2006, 87 und Borges, DB 2006, 1199) ausgeführt:.
  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Klauseln, die eine Preisanpassung wegen und auf der Grundlage sich verändernder Kosten (sog. Kostenelementeklauseln) vorsehen, sind danach unwirksam, wenn sie dem Verwender nicht nur einen Ausgleich für gestiegene Kosten, sondern eine zusätzliche Gewinnerzielung ermöglichen (BGH NJW 2005, 1717. NJW 2007, 1054, 1055. OLG Frankfurt vom 13.12.2007 - 1 U 41/07 = Bd. III Bl. 2664, 270 d.A.. OLG Köln OLGR 2006, 341).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Die Rechtslage war schon vorher nicht derart klar, dass die Klägerin keine Veranlassung zu sehen brauchte, sich auf den Widerspruch des Beklagten hin auch einer Überprüfung der von ihr verwendeten Preisanpassungsklausel auf deren Wirksamkeit zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06, NJW 2007, 1054 Rn. 25, 30, 34 ff. sowie vorausgehend OLG Köln, OLGR 2006, 341, 342 f.; ferner zum Meinungsstand Schöne, WM 2004, 262, 266 ff.).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - U 1426/06

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel unter Berücksichtigung einer

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  • OLG Köln, 06.06.2008 - 6 U 203/07

    Wirksame Bindung des Erdgaspreises an Heizölpreis - unwirksame

    Unangemessen und unwirksam ist allerdings eine Klausel, die es dem Verwender ermöglicht, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (BGH, NJW-RR 2005, 1717, sub II 2; vgl. zu den vorbezeichneten "Flüssiggas-Urteilen" auch das der zweiten Entscheidung vorangehende Senatsurteil v. 13.01.2006 - 6 U 148/05 [Bl. 24 ff. d.A.] sowie Graf von Westphalen, MDR 2008, 424 ff.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2007 - 2 U 1/07
    Kriterien, die zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklausel führen, hat der BGH zuletzt erneut in seinen Entscheidungen NJW 2007, 1054 [BGH 13.12.2006 - VIII ZR 25/06] und NJW-RR 2005, 1717 [BGH 21.09.2005 - VIII ZR 38/05] (siehe auch OLG Stuttgart NJW-RR 2005, 858 [OLG Stuttgart 13.01.2005 - 2 U 134/04] ; OLG Köln OLGReport 2006, 341) dargelegt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05   

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https://dejure.org/2005,6326
OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05 (https://dejure.org/2005,6326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 11 U 31/05 (https://dejure.org/2005,6326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 11 U 31/05 (https://dejure.org/2005,6326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 117, 119, 433
    Unbewusste Falschbezeichnung (falsa demonstratio) bei Grundstücksveräußerungdurch Bezeichnung nur mit einer Flurnummer, während gemeinte Fläche tatsächlichzwei Flurnummern umfasst

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer unschädlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes in der notariellen Urkunde; Anwendbarkeit der Andeutungstheorie bei einer falsa demonstratio; Anforderungen an die Ermittlung des wirklichen Parteiwillens; Abgrenzung zwischen ...

  • Judicialis

    ZPO § 156 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 296a Satz 2; ; ZPO § 313a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 8 Satz 1; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 196; ; BGB § 241 Abs. 2 n.F; ; BGB § 242; ; BGB § 257; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 325 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BGB § 431; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § 747 Satz 2; ; SachenR § 3 Abs. 1 Satz 1; ; SachenR § 4 Nr. 1; ; SachenR § 5 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 257 § 433
    Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den Verkauf einer bestimmten umgrenzten Fläche besteht- Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Irrtümliche Falschbezeichnung des verkauften Grundstücks im Vertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Die Andeutungstheorie kommt bei einer falsa demonstratio nicht zum Tragen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2001, V ZR 65/01 = NJW 2002, 1038-1040; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40; Erman/ Palm, § 125 Rdn. 16 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, § 133 Rdn. 19; jurisPK/Reichold, § 133 Rdn. 26).
  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ergeben sich hinsichtlich des wirklich Gewollten letztlich keine Bestimmtheitsbedenken (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2001, V ZR 282/00 = NJW-RR 2002, 59-60; Urteil vom 23. April 1999, V ZR 54/98 = NJW-RR 1999, 1030-1031; Urteil vom 23. März 1979, V ZR 24/77 = BGHZ 74, 116-121; Urteil vom 20. November 1987, V ZR 171/86 = NJW-RR 1988, 265).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Der Verkäufer haftet verschuldensunabhängig aus §§ 433 Abs. 1 Satz 1, 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 Satz 1 u. 2 BGB a.F. bzw. selbständigem Garantievertrag auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die nicht verschaffte Grundstücksfläche (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1996, V ZR 277/95 = NJW 1997, 938-940; Erman/Grunewald, § 440 Rdn. 5 m.w.N.; Erman/Battes, § 306 Rdn. 22 m.w.N.; § 325 Rdn. 31).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Die Rentabilitätsvermutung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. April 1978, V ZR 235/77 = BGHZ 71, 234-243; Urteil vom 21. Dezember 1984, V ZR 206/83 = NJW 1985, 2697-2698) spielt insoweit keine Rolle.
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ergeben sich hinsichtlich des wirklich Gewollten letztlich keine Bestimmtheitsbedenken (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2001, V ZR 282/00 = NJW-RR 2002, 59-60; Urteil vom 23. April 1999, V ZR 54/98 = NJW-RR 1999, 1030-1031; Urteil vom 23. März 1979, V ZR 24/77 = BGHZ 74, 116-121; Urteil vom 20. November 1987, V ZR 171/86 = NJW-RR 1988, 265).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 282/00

    Wirksamkeit eines Kaufvertrages über noch nicht gebildetes Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ergeben sich hinsichtlich des wirklich Gewollten letztlich keine Bestimmtheitsbedenken (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2001, V ZR 282/00 = NJW-RR 2002, 59-60; Urteil vom 23. April 1999, V ZR 54/98 = NJW-RR 1999, 1030-1031; Urteil vom 23. März 1979, V ZR 24/77 = BGHZ 74, 116-121; Urteil vom 20. November 1987, V ZR 171/86 = NJW-RR 1988, 265).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Der Eigentumsverschaffungsanspruch der Kläger sowie der sich daraus ergebende Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971, VII ZR 15/70 = BGHZ 57, 191-203) unterlagen der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren des § 195 BGB a.F. (Erman/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 195 Rdn. 7, 2).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2004 - 19 U 216/03

    Neues Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren: Erstmalige Erhebung der Einrede

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Ob dieser erstmals in zweiter Instanz erhobene Einwand präkludiert ist (§ 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO; Zöller/Gummer/Heß-ler, § 531 Rdn. 32; dgg. im Falle unstreitigen Sachverhalts und nicht notwendiger Beweisaufnahme unter eingehender Darstellung des Meinungsstandes OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. November 2004, 19 U 216/03 = MDR 2005, 412-413) und sich auch auf Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bezieht, kann offen bleiben.
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ergeben sich hinsichtlich des wirklich Gewollten letztlich keine Bestimmtheitsbedenken (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2001, V ZR 282/00 = NJW-RR 2002, 59-60; Urteil vom 23. April 1999, V ZR 54/98 = NJW-RR 1999, 1030-1031; Urteil vom 23. März 1979, V ZR 24/77 = BGHZ 74, 116-121; Urteil vom 20. November 1987, V ZR 171/86 = NJW-RR 1988, 265).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
    Die Andeutungstheorie kommt bei einer falsa demonstratio nicht zum Tragen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2001, V ZR 65/01 = NJW 2002, 1038-1040; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 2001, 3A U 1/01 = OLGR 2002, 37-40; Erman/ Palm, § 125 Rdn. 16 m.w.N.; Palandt/Heinrichs, § 133 Rdn. 19; jurisPK/Reichold, § 133 Rdn. 26).
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

  • OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03

    Falsa demonstratio bei beurkundungsbedürftigem Rechtsgeschäft; Rechtsmangel eines

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1993 - 9 U 96/93

    Falschbezeichnung

  • LG Magdeburg, 15.02.2005 - 6 O 541/04
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10285
OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05 (https://dejure.org/2006,10285)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2006 - 1 U 3633/05 (https://dejure.org/2006,10285)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 1 U 3633/05 (https://dejure.org/2006,10285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche gegen eine Ärztin auf Grund fehlerhafter Behandlung; Zulässigkeit eines Teilgrundurteils über einen Schmerzensgeldanspruch bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs und eines Feststellungsanspruchs durch einen Patienten im Arzthaftungsprozess; Gefahr ...

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 60

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301 § 538 Abs. 2 Satz 1
    Zulässigkeit eines (Teil-)Grundurteils über den Schmerzensgeldanspruch, wenn der Patient sowohl Schemerzensgeld- als auch Feststellungsanspruch geltend macht-Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht im Prozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 236, 242; BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    Auf Behandlungsalternativen ist hinzuweisen, wenn im konkreten Fall mehrere gleichermaßen medizinisch indizierte und sinnvolle Behandlungsmethoden in Betracht kommen, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten (BGHZ 102, 17, 22).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGH NJW 2001, 155 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    Darlegungs- und beweispflichtig für eine ordnungsgemäße Aufklärung über den Eingriff, über Risiken und Behandlungsalternativen ist der Arzt (BGH NJW 2004, 3703), wobei an den Nachweis im Hinblick auf die Waffengleichheit im Arzthaftungsrecht keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Teilurteil gemäß § 301 ZPO nicht ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (BGHZ 107, 236, 242; BGHZ 120, 376, 380).
  • OLG Oldenburg, 02.03.1999 - 5 U 176/98

    Zulässigkeit einer Totalextraktion von 18 Zähne erst nach vorheriger

    Auszug aus OLG München, 12.01.2006 - 1 U 3633/05
    b) Zwar legen Umfang und Folgen des Eingriffs (Extraktion aller noch vorhandenen, teils noch vitalen und nach Beurteilung der Beklagten erhaltungswürdigen Oberkieferzähne bei einem 33-jährigen Patienten) nahe, dass die Beklagte den Kläger nicht in einer dem fachärztlichen Standard entsprechenden Weise beraten und aufgeklärt hat (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 1329, das eine rein palliative Zahnsanierung durch Reihenextraktion auch bei einem völlig unkooperativen Patienten als nicht adäquates Behandlungskonzept beurteilt hat).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17927
OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05 (https://dejure.org/2006,17927)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.03.2006 - 13 WF 174/05 (https://dejure.org/2006,17927)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. März 2006 - 13 WF 174/05 (https://dejure.org/2006,17927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 5 WF 230/03

    Bemessung des Streitwerts für die Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05
    Vielmehr folgt er der jetzt wohl überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte in neueren Entscheidungen, so des OLG Bamberg (FamRZ 2003, 467), OLG Nürnberg (MDR 2003, 1319), OLG Frankfurt (FamRZ 2005, 230), OLG Köln (FamRZ 2005, 639), OLG München (FamRZ 2005, 1022) und OLG Düsseldorf (FamRZ 2005, 1583).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 9 WF 199/04

    Streitwert im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05
    Vielmehr folgt er der jetzt wohl überwiegenden Auffassung der Oberlandesgerichte in neueren Entscheidungen, so des OLG Bamberg (FamRZ 2003, 467), OLG Nürnberg (MDR 2003, 1319), OLG Frankfurt (FamRZ 2005, 230), OLG Köln (FamRZ 2005, 639), OLG München (FamRZ 2005, 1022) und OLG Düsseldorf (FamRZ 2005, 1583).
  • OLG Schleswig, 19.06.1990 - 8 UF 37/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.03.2006 - 13 WF 174/05
    Insoweit folgt er nicht mehr der Auffassung, wie sie in einer Entscheidung des 1. Familiensenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 19.06.1990 zu der bis zum 01.08.2001 gültigen Gesetzeslage veröffentlicht wurde (FamRZ 1991, 82).
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