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   LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17 (https://dejure.org/2017,55859)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.11.2017 - 1 Sa 29/17 (https://dejure.org/2017,55859)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. November 2017 - 1 Sa 29/17 (https://dejure.org/2017,55859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht, Doppelarbeitsverhältnis, Verzug, Verzugsbeginn, Verzinsung, Annahmeverzug, Leistungsunwilligkeit, Prozessarbeitsverhältnis, Zurückbehaltungsrecht, Zeugnis, Zeugnisberichtigung, ...

  • IWW

    § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 275 Abs. 1, Abs. 4, 280 Abs. 1, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 SGB X, § 7 BUrlG, §§ 286 Abs. 1 Satz 1, 288 Abs. 1, 291 Satz 1 BGB, § 291 Satz 1 BGB, § 291 Satz 1, 1. Halbsatz BGB, 2. Halbsatz BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 6 Abs. 1 BUrlG, §§ 11 Nr. 1 KSchG, 615 Satz 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 615 Satz 2 BGB, § 5 Abs. 1 BUrlG, § 11 Satz 1 Nr. 1 KSchG, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1, erster Fall BGB, § 297 BGB, § 273 Abs. 1 BGB, § 9 KSchG, §§ 823 Abs. 2, § 263 StGB, § 826 BGB, § 109 Abs. 1 GewO, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 109 GewO, § 12 KSchG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wechselseitige Zahlungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis sowie Korrektur Arbeitszeugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Abgeltungsanspruch wegen nicht gewährten und genommenen Urlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsschutzklage, das neue Arbeitsverhältnis und der Urlaubsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis - und die Tätigkeitsbeschreibung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis - und der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis - und die Angabe des Austrittsdatums

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wertvolle Arbeitnehmer mit schlechtem Arbeitszeugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis für eine Führungskraft - und die Mitarbeiterführung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeugnis - und die Beurteilung des Sozialverhaltens

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wechselseitige Zahlungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis und die Korrektur des Arbeitszeugnisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    Folgerichtig ist der gerichtliche Prüfungsmaßstab entsprechend einzuschränken (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - Juris Rn. 42).

    Etwa im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall, der dem Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - zugrunde lag, ist die Angabe (allein) des Eintrittsdatums im Einleitungssatz unbeanstandet geblieben.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    Ein Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich den ihm während eines Kündigungsrechtsstreits gewährten Urlaub eines anderen Arbeitgebers auf seinen Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber anrechnen lassen, wenn er die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig hätte erfüllen können (wie BAG v. 21.2.2012 - 9 AZR 487/10 - juris).

    Der Regelungsbereich des § 6 Abs. 1 BUrlG erfasst Doppelarbeitsverhältnisse nicht (BAG vom 21.02.2012 - 9 AZR 487/10 - Juris, Rn. 16).

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    Nach deutschem Urlaubsrecht besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis auch ohne Urlaubsantrag Urlaub zu gewähren (wie BAG v. 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) - juris).

    § 7 BUrlG kann nicht so ausgelegt werden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die bezahlte Freistellung aufzuzwingen, um so den Anspruchsverlust am Ende des Bezugszeitraums zu verhindern (BAG, Beschluss vom 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Juris, Rn. 13).

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 292/11

    Urlaubsrecht - Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    § 7 Abs. 4 BUrlG enthält jedoch keine Bestimmung zu einer Leistungszeit im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 292/11 - Juris, Rn. 16), so dass es für die Verzugsetzung einer Mahnung bedarf.
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    f) Auf die vom Kläger gewünschte Dankes- und Bedauernsformel besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Anspruch (BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11) Dieser Auffassung schließt sich das Berufungsgericht an.
  • LAG Hessen, 23.09.2008 - 12 Ta 250/08

    Zeugnisberichtigung - Schreibweise von Namen und Vornamen - Nennung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    Die vom Kläger als Beleg für seine andere Auffassung angeführte Entscheidung des LAG Hessen vom 23.09.2008 - 12 Ta 250/08 - verhält sich zu der Frage, wo das Austrittsdatum im Arbeitszeugnis angegeben werden muss, nicht, sondern nur dazu, dass das richtige Datum anzugeben ist.
  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    c) Der Umstand, dass im November und Dezember 2015 ein Auflösungsantrag des Klägers nach § 9 KSchG im Hinblick auf die von der Beklagten zum 31.10.2015 erklärte Kündigung beim Arbeitsgericht anhängig war, begründet nicht die Annahme mangelnden Leistungswillens (BAG vom 18.01.1963 - 5 AZR 200/62 - Juris, Rn. 12).
  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    In der vom Kläger weiter zitierten Entscheidung des LAG Hamm vom 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 - war die Angabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Eingangssatz zwischen den Parteien nicht streitig.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber frei in der Wahl seiner Formulierungen (BAG, Urteil vom 16.10.2007 - 9 AZR 248/07 - Juris, Rn. 14 f).
  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
    Darlegungs- und beweisbelastet für den Vortrag, beim neuen Arbeitgeber sei Urlaub in bestimmtem Umfang gewährt worden, ist wie bei den Einwendungen nach § 11 Nr. 1 KSchG und § 615 Satz 2 BGB der Arbeitgeber (vgl. BAG vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, Juris, Rn. 33).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2016 - 1 Sa 37/16

    Abmahnung, Entfernung, Arbeitsverhältnis, beendetes, Rechtsschutzinteresse,

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. November 2017 - 1 Sa 29/17 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1276/16

    Erledigung bei Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

    Am 20.06.2018 haben der Kläger und die Beigeladene vor dem Landesarbeitsgericht des Saarlandes (Az. 1 Sa 29/17) einen Vergleich geschlossen und sich darauf geeinigt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung vom 06.01.2016 nicht zum 30.09.2016 beendet worden ist sowie zu unveränderten Bedingungen ungekündigt über den vorbezeichneten Zeitpunkt hinaus fortbesteht.
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