Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 BGB, § 312g BGB, § 355 BGB, § 357a BGB, § 361 Abs 1 BGB
Fernabsatzrecht: Folgen einer lediglich abstrakten Widerrufsbelehrung über die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kaufvertrag; Fernabsatz; Verbraucher; Wertersatz
- rechtsportal.de
Kaufvertrag; Fernabsatz; Verbraucher; Wertersatz
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts durch Verbraucher bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unzureichende Widerrufsbelehrung beim Autokauf im Fernabsatz: Kein Wertersatz nach § 357a BGB
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 18.09.2024 - 4 O 126/24
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
- BGH - VIII ZR ZR 94/25 (anhängig)
Papierfundstellen
- MMR 2026, 248
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (32)
- BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 52 Zwar hat das Landgericht richtig entschieden, dass die Beklagte ihre Telefonnummer in der Belehrung nicht angeben musste (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 5 ff., juris).Rn. 54 Soweit der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, dass der Verbraucher durch die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung nicht über die persönliche und sachliche Reichweite seines Widerrufsrechts irregeführt wird (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 29, juris), enthält die zitierte Entscheidung keine Ausführungen zu der vorgelagerten Frage, ob das Gesetz bei richtlinienkonformer Auslegung dem Unternehmer eine Widerrufsbelehrung gestattet, in der lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts abstrakt wiedergegeben werden, so dass dem Verbraucher die Subsumtion unter die beschriebenen Tatbestandsmerkmale überlassen bleibt, ohne dass ihm konkret mitgeteilt wird, ob in seinem Fall ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.
Rn. 63 Entgegen der Auffassung der Beklagten folgt aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 - (…Rn. 28) nicht, dass die Belehrung zu den Kosten der Rücksendung trotz der Diskrepanz zwischen der Folge des § 357 Abs. 5 Satz 1 BGB und der in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Information gesetzeskonform ist.
Rn. 68 Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, steht das dem Beginn der Widerrufsfrist nur unter der weiteren Voraussetzung entgegen, dass die unvollständige oder fehlerhafte Information in der Widerrufsbelehrung geeignet ist, sich auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner aus dem Fernabsatzvertrag herrührenden Rechte und Pflichten - konkret: seines Widerrufsrechts - einzuschätzen, beziehungsweise auf seine Entscheidung, den Vertrag zu schließen, auszuwirken, und ob ihm die Möglichkeit genommen wird, seine Rechte unter im Wesentlichen denselben Bedingungen wie bei Erteilung vollständiger und inhaltlich zutreffender Informationen im Fernabsatzvertrag auszuüben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 25, juris; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2024 - XI ZR 39/24 -, juris).
Dass der Verbraucher durch den Fehler der Belehrung irregeführt wird, ist in diesem Zusammenhang keine notwendige Bedingung (zu diesem Maßstab BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 29, juris).
Ob er für die Rücksendung Kosten in nicht bekannter Höhe zu tragen hat, stellt nach Auffassung des Senats für den Verbraucher auch eine wesentliche Bedingung für die Ausübung seines Widerrufsrechts dar, sodass er das sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben kann (a.A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 - Rn. 97, juris; unter diesem Gesichtspunkt nicht problematisiert in BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 28, juris).
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 12/24
Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 55 Diese dort offen gelassene Frage ist nach Auffassung des Senats zu verneinen (vgl. ausführlich Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 53 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 51 ff., juris;… - 6 U 57/24 -, Rn. 62 ff., juris).Rn. 59 Danach ist die Belehrung der Beklagten nicht gesetzeskonform, weil dem Kläger nicht mitgeteilt wird, dass er zum Widerruf berechtigt ist, sondern die Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des Bestehens eines Widerrufsrechts ihm überlassen bleibt (vgl. Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 66 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 64 ff., juris;… - 6 U 57/24 -, Rn. 75 ff., juris).
Rn. 87 Bei der aus dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages resultierende Pflicht zur Rückgewähr der gelieferten Ware (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB), die der Verbraucher regelmäßig durch Rücksendung zu erfüllen (§ 357 Abs. 5 BGB) hat, handelt es sich um eine Schickschuld (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 98, juris;… Grünberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 355, Rn. 13;… MüKoBGB/Fritsche, 9. Aufl. 2022, BGB § 357 Rn. 12, beck-online;… BeckOGK/Mörsdorf, 1.8.2024, BGB § 355 Rn. 110, beck-online; anders wohl BGH…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 24, juris zur Rückabwicklung verbundener Verträge: Bring- oder Schickschuld).
Der Transport durch den Schuldner selbst ändert auch nichts daran, dass die Gefahr mit dem Beginn des Transports gemäß § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB auf den Gläubiger übergeht (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 101, juris).
Ein infolge des Verzugs eingetretener Schadens ist deshalb nicht schlüssig dargetan ( OLG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 123 , juris).
- OLG Celle, 05.02.2025 - 7 U 76/24
Fahrzeug; Widerrufsbelehrung; Transparenzgebot; Irreführung; Ordnungsgemäßheit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Versteht er den Vertragsschluss in einem weiten Sinn, wird er insbesondere vor die nicht fernliegende Frage gestellt, ob bereits eine persönliche Inaugenscheinnahme der Kaufsache oder ein persönlicher Kontakt im Rahmen eines reinen Informationsgesprächs mit Mitarbeitern der Beklagten, etwa bei einer Probefahrt, das Bestehen eines Widerrufsrechts ausschließen kann, eine Rechtsauffassung, die auch die Beklagte in Parallelverfahren vertritt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 67, juris) und zu der sich auch Nachweise in der Rechtsprechung finden (vgl. AG Saarbrücken…, Urteil vom 9. November 2005 - 42 C 204/05, BeckRS 2005, 152119, Rn. 12, beck-online).Rn. 76 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig…, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).
Ob er für die Rücksendung Kosten in nicht bekannter Höhe zu tragen hat, stellt nach Auffassung des Senats für den Verbraucher auch eine wesentliche Bedingung für die Ausübung seines Widerrufsrechts dar, sodass er das sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben kann (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 - Rn. 97, juris; unter diesem Gesichtspunkt nicht problematisiert in BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2025 - VIII ZR 143/24 -, Rn. 28, juris).
Rn. 132 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- BGH, 20.02.2025 - VII ZR 133/24
Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs bei der Ausübung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Ein nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrter Verbraucher, der den im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag erfolgreich widerruft, hat dem Unternehmer keinen Wertersatz nach § 357a BGB zu leisten, und zwar weder für eine Verschlechterung der gekauften Ware in der Zeit zwischen Auslieferung und Widerruf noch für eine solche in der Zeit zwischen Widerruf und Rücksendung oder Rückgabe (Anschluss BGH, Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24).Mit dem Zweck des Gesetzes, das eine umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des regelmäßig rechtsunkundigen Verbrauchers eindeutige Belehrung verlangt, durch die er nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden soll, dieses ohne Schwierigkeiten wirksam auszuüben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24 -, Rn. 25, juris; BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22 -, Rn. 40, juris; BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB; BGH…, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris), ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Unternehmer die ihm obliegende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts auf den rechtsunkundigen Verbraucher verlagert.
Rn. 82 Der Einwand des Unternehmers, der Widerruf sei wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerrufsrechts unwirksam, kommt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Betracht, wenn sich - wie hier - die Fehler der Belehrung auf die Befähigung des Verbrauchers, den Umfang seiner Rechte und Pflichten einzuschätzen, auswirken, und deshalb die Widerrufsfrist nicht begonnen hat (EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21 und C-232/21 -, Rn. 291, juris; BGH, Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24 -, Rn. 25, juris).
Rn. 99 Leidet die Widerrufsbelehrung des Unternehmers an Mängeln, die den Lauf der Widerrufsfrist hindern, steht das auch dem Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24 -, Rn. 37, juris;… BeckOGK/Mörsdorf, 1.8.2024, BGB § 357a Rn. 32, beck-online;… BeckOK BGB/Müller-Christmann, 71. Ed. 1.2.2025, BGB § 357a Rn. 11, beck-online;… MüKoBGB/Fritsche, 9. Aufl. 2022, BGB § 357a Rn. 14, beck-online;… Koch in: Erman BGB, Kommentar, 17. Auflage 2023, § 357a BGB, Rn. 11, a. A. Nordholz/Bleckwenn, NJW 2017, 2497).
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem im Fernabsatz geschlossenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Ergänzend macht er unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 26.8.2024 in dem Parallelverfahren 6 U 57/24 geltend, die Belehrung sei unzureichend, weil sie den Verbraucher nicht dahin informiere, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe, sondern die Beurteilung dieser Frage dem Verbraucher überlasse.Rn. 55 Diese dort offen gelassene Frage ist nach Auffassung des Senats zu verneinen (…vgl. ausführlich Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 53 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 51 ff., juris; - 6 U 57/24 -, Rn. 62 ff., juris).
Rn. 59 Danach ist die Belehrung der Beklagten nicht gesetzeskonform, weil dem Kläger nicht mitgeteilt wird, dass er zum Widerruf berechtigt ist, sondern die Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des Bestehens eines Widerrufsrechts ihm überlassen bleibt (…vgl. Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 66 ff., juris;… - 6 U 36/24 -, Rn. 64 ff., juris; - 6 U 57/24 -, Rn. 75 ff., juris).
Rn. 109 Da die Beklagte im Hinblick auf das bei dem Rückgabeversuch am 17.4.2024 unterbreitete tatsächliche Angebot nach § 294 BGB mit der Rücknahme des Fahrzeugs auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung zur Rückgabe des Fahrzeugs in Annahmeverzug geraten ist (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 57/24 -, Rn. 106 ff., juris), hat der Kläger, dem ein entsprechendes Feststellungsinteresse zukommt, auch Anspruch auf Feststellung des Annahmeverzugs.
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19
Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 84 Gemäß § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB steht dem Verkäufer gegenüber dem vorleistungspflichtigen Verbraucher ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis er die Ware zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware abgesandt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Februar 2024 - XI ZR 258/22 -, Rn. 49, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 23, juris;… BGH Urteil vom 26. Oktober 2021 - XI ZR 608/20, Rn. 14, juris).Rn. 87 Bei der aus dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages resultierende Pflicht zur Rückgewähr der gelieferten Ware (§ 355 Abs. 3 Satz 1 BGB), die der Verbraucher regelmäßig durch Rücksendung zu erfüllen (§ 357 Abs. 5 BGB) hat, handelt es sich um eine Schickschuld (vgl. Senat…, Urteil vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 98, juris;… Grünberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 355, Rn. 13;… MüKoBGB/Fritsche, 9. Aufl. 2022, BGB § 357 Rn. 12, beck-online;… BeckOGK/Mörsdorf, 1.8.2024, BGB § 355 Rn. 110, beck-online; anders wohl BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 24, juris zur Rückabwicklung verbundener Verträge: Bring- oder Schickschuld).
Rn. 96 Soweit der Bundesgerichtshof für den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages im Fall des Verbunds mit einem im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrag entschieden hat, dass die Wertersatzpflicht des Darlehensnehmers nicht von einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht abhängt, sondern nur von einer Unterrichtung des Verbrauchers über eine mögliche Wertersatzpflicht (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 31 ff., juris), beruht das auf den Besonderheiten der Regelung verbundener Verträge und kann nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden.
- OLG Schleswig, 18.11.2024 - 10 U 31/24
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kfz durch Erklärung des Widerrufs …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 76 Insbesondere die Interpretationsspielräume bei der Beurteilung der situativen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belegen hinreichend, dass es dem Verbraucher durch die von der Beklagten gewählte Art der Belehrung erschwert wird, das Bestehen eines Widerrufsrechts abzuschätzen, und im Vergleich zu einer Belehrung, die konkret auf die Berechtigung zum Widerruf hinweist, kann er sein Widerrufsrecht nicht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen ausüben (a. A. OLG Celle…, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, Rn. 60 ff., juris; KG Berlin…, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, Rn. 97 juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 - Rn. 38 ff., juris).Rn. 81 Ohne Erfolg wendet die Beklagte ein, die Ausübung des Widerrufsrechts sei rechtsmissbräuchlich und verstoße nach § 242 BGB gegen Treu und Glauben (a. A. OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24, Rn. 41 ff, juris).
Rn. 132 Im Hinblick auf die andernfalls gebotene Vorlage nach Art. § 267 Abs. 3 AEU und auf die divergierende obergerichtliche Rechtsprechung (unter anderem OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2025 - 7 U 76/24 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12.12.2024 - 24 U 95/24 -, juris; OLG Schleswig, Urteil vom 18.11.2024 - 10 U 31/24 -, juris) ist die Revision gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Mit dem Zweck des Gesetzes, das eine umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des regelmäßig rechtsunkundigen Verbrauchers eindeutige Belehrung verlangt, durch die er nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden soll, dieses ohne Schwierigkeiten wirksam auszuüben (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Februar 2025 - VII ZR 133/24 -, Rn. 25, juris; BGH…, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22 -, Rn. 40, juris; BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris), ist es nicht zu vereinbaren, wenn der Unternehmer die ihm obliegende Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts auf den rechtsunkundigen Verbraucher verlagert.Eine Widerrufsbelehrung, die gemessen an der Rechtslage einen unrichtigen Inhalt aufweist, genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Oktober 2024 - XI ZR 19/23 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 14, juris).
- EuGH, 24.02.2022 - C-536/20
Tiketa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/83/EU - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 56 Nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB hängt der Lauf der Widerrufsfrist davon ab, dass der Unternehmer den Verbraucher wie bei einem Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen (Art. 246b § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB) oder bei einem Verbraucherdarlehensvertrag (Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 13 EGBGB) über das Bestehen des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 1 BGB informiert (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-536/20 -, Rn. 42, juris).Rn. 60 Dass es mit Art. 6 Abs. 1 der Verbraucherrechterichtlinie, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über das Bestehen des Widerrufsrechts zu informieren hat (EuGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - C-536/20 -, Rn. 42, juris), nicht zu vereinbaren ist, wenn der Unternehmer lediglich über die tatbestandlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts belehrt und die Prüfung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen seiner Rechte dem Verbraucher überlässt, ist nach Auffassung des Senats zwar nicht derart offenkundig zu beantworten, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair"; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 226/22 -, Rn. 57, juris).
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 36/24
Urkundenprozess hinsichtlich der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Rn. 55 Diese dort offen gelassene Frage ist nach Auffassung des Senats zu verneinen (…vgl. ausführlich Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 53 ff., juris; - 6 U 36/24 -, Rn. 51 ff., juris;… - 6 U 57/24 -, Rn. 62 ff., juris).Rn. 59 Danach ist die Belehrung der Beklagten nicht gesetzeskonform, weil dem Kläger nicht mitgeteilt wird, dass er zum Widerruf berechtigt ist, sondern die Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des Bestehens eines Widerrufsrechts ihm überlassen bleibt (…vgl. Senat, Urteile vom 11. März 2025 - 6 U 12/24 -, Rn. 66 ff., juris; - 6 U 36/24 -, Rn. 64 ff., juris;… - 6 U 57/24 -, Rn. 75 ff., juris).
- BGH, 08.10.2024 - XI ZR 19/23
Widerruf eines Darlehensvertrags wegen fehlerhafter Bezeichnung eines …
- KG, 12.12.2024 - 24 U 95/24
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Ablaufs der Widerrufsfrist; …
- EuGH, 17.05.2023 - C-97/22
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht: Widerruft ein Verbraucher einen bereits …
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
- BGH, 26.11.2020 - I ZR 169/19
Grundstücksmaklervertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei außerhalb von …
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19
Verbraucherkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs: Fehlerhafte …
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 28/22
Keine Verpflichtung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung; …
- BGH, 27.02.2024 - XI ZR 258/22
Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem …
- BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 226/22
Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von …
- BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer privaten Rentenversicherung nach …
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05
Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren
- BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20
Widerruf eines mit einem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW verbundenen …
- BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10
Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem …
- BGH, 15.10.2024 - XI ZR 39/24
Anlaufen der Widerrufsfrist trotz Kaskadenverweisung in Widerrufsinformation …
- BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich …
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06
Scannertarif
- BGH, 24.08.2021 - VI ZR 1265/20
Zur Bestimmung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer (hier: Beseitigung eines …
- BGH, 04.07.2023 - XI ZR 118/22
Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …
- AG Saarbrücken, 09.11.2005 - 42 C 204/05
Kein Fernabsatzvertrag nach Besuch im Autohaus und Probefahrt
- BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …
- BGH, 09.11.2022 - VIII ZR 272/20
Dieselabgasskandal: Ansprüche eines Leasingnehmers gegen Leasinggeber bzw. …
- OLG Stuttgart, 25.03.2025 - 6 U 89/24
Widerruf eines Fernabsatzvertrags: Gerichtsstand für die Rückzahlung des …
- OLG Bamberg, 22.12.2025 - 4 U 43/25
Widerrufsbelehrung, Verbrauchsgüterkauf, Nacherfüllungsverlangen, Rücktritt, …
Die in der Berufungsbegründung zitierte gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart in seiner Entscheidung vom 08.04.2025 im Verfahren 6 U 126/24 ist damit überholt.Rn. 53 Der vom Oberlandesgericht Stuttgart vertretenen gegenteiligen Auffassung (…vgl. OLG Stuttgart, 6 U 57/24, Urteil vom 11.03.2025, Rn. 82 - juris; OLG Stuttgart, 6 U 126/24, Urteil vom 08.04.2025, Rn. 61 ff. - juris) folgt der Senat im Anschluss an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (…vgl. BGH, VIII ZR 5/25, Beschluss vom 22.07.2025, Rn. 30 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".