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Rechtsprechung
   EuG, 16.12.2015 - T-67/11   

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https://dejure.org/2015,38225
EuG, 16.12.2015 - T-67/11 (https://dejure.org/2015,38225)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2015 - T-67/11 (https://dejure.org/2015,38225)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - T-67/11 (https://dejure.org/2015,38225)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Martinair Holland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Luftfrachtmarkt - Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf mehrere Bestandteile der Preise für Luftfrachtdienstleistungen (Einführung von Treibstoffzuschlägen und Sicherheitszuschlägen, Weigerung, eine Provision ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Martinair Holland / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Luftfrachtmarkt - Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen in Bezug auf mehrere Bestandteile der Preise für Luftfrachtdienstleistungen (Einführung von Treibstoffzuschlägen und Sicherheitszuschlägen, Weigerung, eine Provision ...

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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 80 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung dem Betroffenen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich gleichzeitig mit dem ihn beschwerenden Rechtsakt mitzuteilen ist und ihr Fehlen nicht dadurch geheilt werden kann, dass der Betroffene die Gründe für den Rechtsakt während des Verfahrens vor dem Unionsrichter erfährt (…Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg, EU:C:1981:284, Rn. 22, sowie vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg, EU:C:2005:408, Rn. 463).

    Rn. 81 Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Pflicht zur Begründung einer Einzelentscheidung ihren Zweck nicht erfüllt, der nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung richtig ist oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht, und dem Unionsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Rn. 80 angeführt, EU:C:2005:408, Rn. 462 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Wie der Unionsrichter entschieden hat, ist für die Frage, an welche Personen sich eine Entscheidung richtet, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird, der verfügende Teil der Entscheidung maßgeblich, sofern er keinen Anlass zu Zweifeln gibt (…Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg, EU:C:1975:174, Rn. 315, sowie vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg, EU:T:2003:335, Rn. 43).

    Rn. 74 In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass das bloße Bestehen eines Widerspruchs zwischen den Gründen und dem verfügenden Teil einer Entscheidung nicht für die Annahme genügt, dass diese an einem Begründungsmangel leidet, sofern erstens der Kläger der Entscheidung als Ganzem diese Inkohärenz entnehmen und sie geltend machen konnte, zweitens der Wortlaut des verfügenden Teils so eindeutig und genau ist, dass es ihm ermöglicht wird, die genaue Bedeutung der Entscheidung zu erfassen, und drittens die Beweise, die verwendet worden sind, um zu belegen, dass der Kläger an den Zuwiderhandlungen, die ihm im verfügenden Teil zugewiesen werden, beteiligt war, in den Gründen klar bezeichnet und untersucht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Adriatica di Navigazione/Kommission, oben in Rn. 32 angeführt, EU:T:2003:335, Rn. 49 bis 52).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Das Begründungserfordernis ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und nach dem Interesse zu beurteilen, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 63, …sowie vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg, EU:T:2000:77, Rn. 469).

    Rn. 26 In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 25 angeführt, EU:C:1998:154, Rn. 63, …sowie vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, EU:T:2012:48, Rn. 91).

  • EuG, 02.02.2012 - T-83/08

    Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha und Denka Chemicals GmbH gegen Europäische …

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 26 In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (…vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Sytraval und Brink's France, oben in Rn. 25 angeführt, EU:C:1998:154, Rn. 63, sowie vom 2. Februar 2012, Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, T-83/08, EU:T:2012:48, Rn. 91).

    Rn. 27 Gleichwohl ist die Kommission bei der Begründung einer Entscheidung, die erlassen worden ist, um die Anwendung der Wettbewerbsregeln zu gewährleisten, gemäß Art. 296 AEUV verpflichtet, zumindest die Tatsachen und Erwägungen anzuführen, denen nach dem Aufbau ihrer Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt, und so das zuständige Gericht und die interessierten Parteien darüber zu unterrichten, in welcher Weise sie das Unionsrecht angewandt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Denki Kagaku Kogyo und Denka Chemicals/Kommission, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2012:48, Rn. 91).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 38 Schließlich ist festzustellen, dass die volle Wirksamkeit von Art. 101 AEUV in Frage gestellt wäre, wenn das einer Person zustehende Recht, von einer anderen Person Ersatz ihres Schadens zu verlangen, kategorisch vom Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen diesen beiden Personen abhängig gemacht würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, Slg, EU:C:2014:1317, Rn. 33).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 60 Die alternative Lesart des verfügenden Teils des angefochtenen Beschlusses, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, liefe nämlich dem Grundgedanken einer einzigen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung zuwider, die aus einer Reihe wettbewerbswidriger Verhaltensweisen besteht, für die alle Teilnehmer unabhängig von den betroffenen Strecken haften, wie sich u. a. aus den Ausführungen der Kommission in den Rn. 862 und 873 dieses Beschlusses ergibt, aus denen hervorgeht, dass sie im vorliegenden Fall die Grundsätze anwenden werde, die sich aus der Rechtsprechung ergäben, wonach eine Person auch dann für die Beteiligung eines Unternehmens an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn feststeht, dass das betreffende Unternehmen nur an einem oder mehreren Bestandteilen dieser Zuwiderhandlung unmittelbar mitgewirkt hat, sofern sie wusste oder wissen musste, dass die Absprache, an der sich das genannte Unternehmen beteiligte, Teil eines Gesamtplans war und sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile der Zuwiderhandlung erstreckte (…Urteile vom 14. Mai 1998, Buchmann/Kommission, T-295/94, Slg, EU:T:1998:88, Rn. 121, sowie vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg, EU:T:2002:70, Rn. 231).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 55 Die letztgenannte Lesart lässt sich dadurch erklären, dass die Kommission nicht berechtigt ist, ein Unternehmen, das sich an einer oder mehreren wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, die eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilden, unmittelbar beteiligt hat, für das von den an dieser Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen beabsichtigte oder an den Tag gelegte rechtswidrige Verhalten, an dem es sich nicht unmittelbar beteiligt hat, zur Verantwortung zu ziehen, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass es durch sein eigenes Verhalten zur Erreichung sämtlicher von den anderen Kartellbeteiligten verfolgten gemeinsamen Ziele beitragen wollte und von dem gesamten übrigen in Verfolgung dieser Ziele beabsichtigten oder an den Tag gelegten Verhalten wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, Slg, EU:C:2012:778, Rn. 44).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 80 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung dem Betroffenen nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich gleichzeitig mit dem ihn beschwerenden Rechtsakt mitzuteilen ist und ihr Fehlen nicht dadurch geheilt werden kann, dass der Betroffene die Gründe für den Rechtsakt während des Verfahrens vor dem Unionsrichter erfährt (Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, Slg, EU:C:1981:284, Rn. 22, …sowie vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg, EU:C:2005:408, Rn. 463).
  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Rn. 60 Die alternative Lesart des verfügenden Teils des angefochtenen Beschlusses, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, liefe nämlich dem Grundgedanken einer einzigen einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung zuwider, die aus einer Reihe wettbewerbswidriger Verhaltensweisen besteht, für die alle Teilnehmer unabhängig von den betroffenen Strecken haften, wie sich u. a. aus den Ausführungen der Kommission in den Rn. 862 und 873 dieses Beschlusses ergibt, aus denen hervorgeht, dass sie im vorliegenden Fall die Grundsätze anwenden werde, die sich aus der Rechtsprechung ergäben, wonach eine Person auch dann für die Beteiligung eines Unternehmens an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn feststeht, dass das betreffende Unternehmen nur an einem oder mehreren Bestandteilen dieser Zuwiderhandlung unmittelbar mitgewirkt hat, sofern sie wusste oder wissen musste, dass die Absprache, an der sich das genannte Unternehmen beteiligte, Teil eines Gesamtplans war und sich dieser Gesamtplan auf sämtliche Bestandteile der Zuwiderhandlung erstreckte (Urteile vom 14. Mai 1998, Buchmann/Kommission, T-295/94, Slg, EU:T:1998:88, Rn. 121, …sowie vom 20. März 2002, HFB u. a./Kommission, T-9/99, Slg, EU:T:2002:70, Rn. 231).
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.12.2015 - T-67/11
    Wie der Unionsrichter entschieden hat, ist für die Frage, an welche Personen sich eine Entscheidung richtet, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird, der verfügende Teil der Entscheidung maßgeblich, sofern er keinen Anlass zu Zweifeln gibt (Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg, EU:C:1975:174, Rn. 315, …sowie vom 11. Dezember 2003, Adriatica di Navigazione/Kommission, T-61/99, Slg, EU:T:2003:335, Rn. 43).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

  • EGMR, 27.09.2011 - 43509/08

    [FRE]

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …

  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend …

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 …

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-295/04

    Manfredi - Auslegung von Artikel 81 EG - Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen …

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer …

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Rn. 16 Mit Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), British Airways/Kommission (T-48/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:988), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993) und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), erklärte das Gericht den Beschluss vom 9. November 2010 ganz oder teilweise für nichtig, soweit er Air Canada, KLM, Japan Airlines und die Japan Airlines Corp., CPA, Cargolux, die Latam Airlines Group SA (vormals Lan Airlines) und Lan Cargo, SAC und SIA, Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss, British Airways, die Klägerinnen, AF-KLM, AF und Martinair betraf.

    Dieser Grundsatz, der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 EMRK entspricht, verlangt, dass der verfügende Teil einer Entscheidung, mit der die Kommission Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, besonders klar und präzise ist und die zur Verantwortung gezogenen und mit Sanktionen belegten Unternehmen die Zuweisung dieser Verantwortung und die Verhängung dieser Sanktionen, die sich aus dem Wortlaut des genannten verfügenden Teils ergeben, verstehen und anfechten können (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2015, Martinair Holland/Kommission, T-67/11, EU:T:2015:984, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur dann, wenn der verfügende Teil nicht eindeutig formuliert ist, ist er unter Heranziehung der Gründe der Entscheidung auszulegen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2015, Martinair Holland/Kommission, T-67/11, EU:T:2015:984, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …

    Rn. 16 Mit Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), British Airways/Kommission (T-48/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:988), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993), und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), erklärte das Gericht den Beschluss vom 9. November 2010 ganz oder teilweise für nichtig, soweit er Air Canada, KLM, die Klägerin und die Japan Airlines Corp., CPA, Cargolux, die Latam Airlines Group SA (vormals Lan Airlines) und Lan Cargo, SAC und SIA, Lufthansa, Lufthansa Cargo und Swiss, British Airways, SAS Cargo, SAS Consortium und SAS, AF-KLM, AF bzw. Martinair betraf.

    Dieser Grundsatz, der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten entspricht, verlangt, dass der verfügende Teil einer Entscheidung, mit der die Kommission Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht feststellt, besonders klar und präzise ist und die zur Verantwortung gezogenen und mit Sanktionen belegten Unternehmen die Zuweisung dieser Verantwortung und die Verhängung dieser Sanktionen, die sich aus dem Wortlaut des genannten verfügenden Teils ergeben, verstehen und anfechten können (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2015, Martinair Holland/Kommission, T-67/11, EU:T:2015:984, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur dann, wenn der verfügende Teil nicht eindeutig formuliert ist, ist er unter Heranziehung der Gründe der Entscheidung auszulegen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2015, Martinair Holland/Kommission, T-67/11, EU:T:2015:984, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-122/16

    British Airways/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …

    Rn. 30 Darüber hinaus hat das Gericht mit seinen Urteilen vom 16. Dezember 2015, Air Canada/Kommission (T-9/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:994), Koninklijke Luchtvaart Maatschappij/Kommission (T-28/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:995), Japan Airlines/Kommission (T-36/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:992), Cathay Pacific Airways/Kommission (T-38/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:985), Cargolux Airlines/Kommission (T-39/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:991), Latam Airlines Group und Lan Cargo/Kommission (T-40/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:986), Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo Pte/Kommission (T-43/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:989), Deutsche Lufthansa u. a./Kommission (T-46/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:987), SAS Cargo Group u. a./Kommission (T-56/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:990), Air France-KLM/Kommission (T-62/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:996), Air France/Kommission (T-63/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:993) und Martinair Holland/Kommission (T-67/11, EU:T:2015:984), über die Klagen entschieden, die von anderen beschuldigten Fluggesellschaften erhoben worden waren und ebenfalls auf Anfechtung des streitigen Beschlusses gerichtet waren.
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