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   EuG, 25.01.2018 - T-818/14   

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EuG, 25.01.2018 - T-818/14 (https://dejure.org/2018,858)
EuG, Entscheidung vom 25.01.2018 - T-818/14 (https://dejure.org/2018,858)
EuG, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - T-818/14 (https://dejure.org/2018,858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    BSCA / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt teilweise vereinbar und teilweise unvereinbar erklärt werden - Verbindlicher Rechtsakt - Verjährungsfrist - Wirtschaftliche Natur des ILS - Anteil ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt teilweise vereinbar und teilweise unvereinbar erklärt werden - Verbindlicher Rechtsakt - Verjährungsfrist - Wirtschaftliche Natur des ILS - Anteil ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    BSCA / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt teilweise vereinbar und teilweise unvereinbar erklärt werden - Verbindlicher Rechtsakt - Verjährungsfrist - Wirtschaftliche Natur des ILS - Anteil ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BSCA / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Staatliche Beihilfen - Von Belgien dem BSCA gewährte Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt teilweise vereinbar und teilweise unvereinbar erklärt werden - Verbindlicher Rechtsakt - Verjährungsfrist - Wirtschaftliche Natur des ILS - Anteil ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Das Gericht habe im Urteil vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), entschieden, dass der Betrieb eines Flughafens, der in der Bereitstellung von Flughafendienstleistungen für Fluggesellschaften bestehe, eine wirtschaftliche Tätigkeit darstelle.

    Die fraglichen Maßnahmen zur Förderung des Betriebs und des Baus der Infrastruktur seien dem Kläger nach dem 12. Dezember 2000, dem Datum des Urteils Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), bewilligt worden.

    Nach Ansicht des Klägers handelte es sich bei den Maßnahmen von 2002 und 2003 in Wirklichkeit um Maßnahmen, die in der Entscheidung vom 20. Juli 2000 - bestätigt durch die Entscheidung vom 8. November 2000 - getroffen worden seien, so dass sie zeitlich vor dem Urteil vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), ergangen seien.

    Zunächst ist festzustellen, dass das Gericht im Urteil vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), entschieden hat, dass der Betrieb eines Flughafens, der darin besteht, Flughafendienstleistungen für Luftverkehrsgesellschaften zu erbringen, eine wirtschaftliche Tätigkeit ist (vgl. insbesondere Rn. 107 und 120 dieses Urteils).

    "(346) Bis zum Urteil [vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] bestand die Entscheidungspraxis der Kommission ... darin, die Tätigkeit des Ausbaus und der Verwaltung von Flughafeninfrastruktur nicht als wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten, die in den Geltungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV fällt.

    Nach dem Urteil [vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] stellte die Kommission fest, dass diese Tätigkeit aufgrund der zunehmenden Liberalisierung des Marktes zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit geworden ist.

    Wie auch unter den Randnummern 28 und 29 der Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften ... angegeben, "müssen Betrieb und Bau von Flughafeninfrastruktur ab dem Urteil [vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] als der Beihilfekontrolle unterliegend betrachtet werden.

    Aufgrund der vor dem Urteil [vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] bestehenden Unsicherheit konnte der Staat hingegen zu Recht davon ausgehen, dass die Finanzierung von Flughafeninfrastruktur keine staatliche Beihilfe darstellte, so dass derartige Maßnahmen nicht bei der Kommission angemeldet werden mussten.

    Daraus folgt, dass die Kommission Finanzierungsmaßnahmen, die vor dem Urteil [vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] bewilligt wurden, nicht mehr auf der Grundlage der Beihilfevorschriften infrage stellen kann.".

    (347) Daher muss bestimmt werden, ob die BSCA gewährten Maßnahmen für den Betrieb und den Bau von Flughafeninfrastruktur vor oder nach dem 12. Dezember 2000, dem Datum des Urteils [Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290)] gewährt wurden.".

    Da die Entscheidungen vom 20. Juli und 8. November 2000 keine rechtsverbindlichen und präzisen Zusagen enthalten, ist auch das Vorbringen des Klägers zu der angeblichen Übereinstimmung zwischen der Tabelle in der Anlage zu der Vereinbarung zwischen dem Kläger und der Sowaer von 2002 und der Tabelle in den Entscheidungen vom 20. Juli und 8. November 2000, zu der angeblich vor dem Datum des Urteils vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), erfolgten Mitteilung der Entscheidung vom 20. Juli 2000 und zu den Verhandlungen, die er schon im September 2000 mit Ryanair geführt habe, als irrelevant zurückzuweisen.

    Im vorliegenden Fall steht aber fest, dass die streitigen Beihilfen nicht gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV bei der Kommission angemeldet wurden und dass die Beihilfen, deren Rückforderung angeordnet wird, nach der Verkündung des Urteils vom 12. Dezember 2000, Aéroports de Paris/Kommission (T-128/98, EU:T:2000:290), gewährt wurden, in dem entschieden wurde, dass der Betrieb eines Flughafens grundsätzlich eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen zwar über ein weites Ermessen verfügt, dessen Ausübung Bewertungen wirtschaftlicher Art voraussetzt, die im Kontext der Europäischen Union vorzunehmen sind, dies aber nicht bedeutet, dass der Unionsrichter nicht überprüfen darf, wie die Kommission wirtschaftliche Daten ausgelegt hat (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 65, vgl. entsprechend auch Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39).

    Die Kontrolle, die die Unionsgerichte in Bezug auf die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission ausüben, ist nämlich eine beschränkte Kontrolle, in deren Rahmen nur geprüft werden darf, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hat die Kommission bei der Prüfung, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, das Kriterium des privaten Investors anzuwenden, setzt die Verwendung dieses Kriteriums im Allgemeinen eine komplexe wirtschaftliche Beurteilung durch die Kommission voraus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 68).

    Der bloße Umstand, dass der Berater des Klägers mit derselben oder mit einer anderen Formel andere Ergebnisse erreicht hat, reicht jedoch nicht aus, um die von der Kommission verwendete Formel zur Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten für die Sowaer zum Zeitpunkt der Bewilligung der Maßnahme als offensichtlich fehlerhaft anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 72).

  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Im vorliegenden Fall ist daher zu prüfen, ob die in Rede stehende Tätigkeit nach ihrer Art und ihrem Gegenstand sowie nach den für sie geltenden Regeln mit der Ausübung von Befugnissen zusammenhängt, die typischerweise hoheitliche Befugnisse sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft, C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30).

    Bei Tätigkeiten, die die Kontrolle und die Überwachung des Luftraums betreffen, handelt es sich typischerweise um Tätigkeiten hoheitlicher Natur (vgl. insbesondere Urteile vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft, C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30, und vom 26. März 2009, Selex Sistemi Integrati/Kommission, C-113/07 P, EU:C:2009:191, Rn. 71).

  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Was die Prüfung der Argumente anbelangt, mit denen der Kläger den nicht wirtschaftlichen Charakter des ILS der Kategorie III begründen will, so ist zu beachten, dass jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten, eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt (Urteil vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 79), im Gegensatz zu Tätigkeiten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse zusammenhängen.

    Es gehört zu den Dienstleistungen, die ein ziviler Flughafen in einer Wettbewerbssituation den Fluggesellschaften im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit, die wirtschaftlicher Natur ist, anbietet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 78).

  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Mit Urteil vom 17. Dezember 2008, Ryanair/Kommission (T-196/04, EU:T:2008:585), erklärte das Gericht die Entscheidung 2004/393 für nichtig.

    Mit Schreiben vom 23. Juli 2010 habe sie dem Königreich Belgien und den Beteiligten, die sich in dem am 11. Dezember 2002 eingeleiteten förmlichen Prüfverfahren geäußert hätten, die Gelegenheit gegeben, im Rahmen des nach dem Urteil vom 17. Dezember 2008, Ryanair/Kommission (T-196/04, EU:T:2008:585), wiedereröffneten förmlichen Prüfverfahrens erneut Stellung zu nehmen.

  • EuG, 28.01.2016 - T-818/14

    BSCA / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Mit Beschluss vom 28. Januar 2016, BSCA/Kommission (T-818/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:75), hat der Präsident der Neunten Kammer des Gerichts dem Antrag auf vertrauliche Behandlung bestimmter Angaben in der Klageschrift und in der Klagebeantwortung sowie bestimmter Daten in mehreren Anlagen stattgegeben, diesen Antrag im Übrigen aber zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 13. April 2016, BSCA/Kommission (T-818/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:712), hat der Präsident der Neunten Kammer des Gerichts den Beschluss vom 28. Januar 2016, BSCA/Kommission (T-818/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:75), aufgehoben und den Antrag auf vertrauliche Behandlung auf weitere Angaben und Daten erstreckt.

  • EuGH, 26.03.2009 - C-113/07

    Selex Sistemi Integrati / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 82 EG

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Bei Tätigkeiten, die die Kontrolle und die Überwachung des Luftraums betreffen, handelt es sich typischerweise um Tätigkeiten hoheitlicher Natur (vgl. insbesondere Urteile vom 19. Januar 1994, SAT Fluggesellschaft, C-364/92, EU:C:1994:7, Rn. 30, und vom 26. März 2009, Selex Sistemi Integrati/Kommission, C-113/07 P, EU:C:2009:191, Rn. 71).
  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 65, vgl. entsprechend auch Urteil vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-403/10

    Der Gerichtshof bestätigt, dass es sich bei den 2004 und 2005 für den Kauf von

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Die Kommission darf sich somit darauf beschränken, die Verpflichtung zur Erstattung der in Rede stehenden Beihilfen festzustellen und den nationalen Behörden die Berechnung des genauen Betrags der zu erstattenden Beihilfen zu überlassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission, C-480/98, EU:C:2000:559, Rn. 25 und 26, und vom 28. Juli 2011, Mediaset/Kommission, C-403/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:533, Rn. 126 und 127).
  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2018 - T-818/14
    Wenngleich nicht auszuschließen ist, dass sich der Empfänger einer rechtswidrigen Beihilfe ausnahmsweise auf Umstände berufen kann, aufgrund deren sein Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit dieser Beihilfe geschützt wird, setzt in einem solchen Fall die Anerkennung eines schutzwürdigen Vertrauens in seiner Person jedoch voraus, dass die Beihilfe unter Beachtung des Verfahrens des Art. 108 AEUV gewährt wurde (Urteil vom 27. Januar 1998, Ladbroke Racing/Kommission, T-67/94, EU:T:1998:7, Rn. 182).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-134/08

    Tyson Parketthandel - Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die

  • EuGH, 12.10.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuG, 28.01.1999 - T-14/96

    BAI / Kommission

  • EuG, 14.01.2004 - T-109/01

    Fleuren Compost / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

  • EuGH, 19.03.2015 - C-672/13

    OTP Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 1

  • EuG, 28.10.2015 - T-253/12

    Hammar Nordic Plugg / Kommission

  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON

  • EuG, 16.03.2016 - T-103/14

    Frucona Kosice / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der

  • EuG, 13.01.2004 - T-158/99

    Thermenhotel Stoiser Franz u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuG, 16.09.2013 - T-226/09

    British Telecommunications / Kommission

  • EuGH, 07.11.2013 - C-615/12

    Arbos / Kommission - 'Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Zuschüsse, die im

  • EuGH, 05.10.2016 - C-426/15

    Diputación Foral de Bizkaia / Kommission

  • EuG, 25.10.2012 - T-161/06

    Arbos / Kommission - Schadensersatzklage - Programm "Kultur 2000" - Im Rahmen von

  • EuG, 19.05.2015 - T-397/12

    Diputación Foral de Bizkaia / Kommission

  • EuG, 16.03.2000 - T-72/98

    Astilleros Zamacona / Kommission

  • EuG, 13.04.2016 - T-818/14

    BSCA / Kommission

  • EuG, 07.09.2015 - T-818/14

    BSCA / Kommission

  • EuG, 11.04.2016 - T-818/14

    BSCA / Kommission

  • EuG, 14.04.2021 - T-69/18

    Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe und CarePool Hannover/ Kommission -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Zeitpunkt der Einführung einer Beihilferegelung oder einer Einzelbeihilfe derjenige des Erlasses oder des Abschlusses der rechtsverbindlichen Handlung ist, mit der die zuständige nationale Stelle die unbedingte Zusage gibt, den Begünstigten eine Beihilfe zu gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.01.2024 - T-347/21

    Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.02.2024 - T-361/21

    Papouis Dairies u.a./ Kommission

    Selon une jurisprudence constante, cette indication doit être suffisamment claire et précise pour permettre à la partie défenderesse de préparer sa défense et au Tribunal de statuer sur le recours, le cas échéant, sans autres informations à l'appui (voir arrêt du 25 janvier 2018, BSCA/Commission, T-818/14, EU:T:2018:33, point 95 et jurisprudence citée).
  • EuG, 21.02.2024 - T-466/16

    NRW. Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2020 - T-661/18

    Securitec/ Kommission

    Zum zweiten Argument gegen die Zulässigkeit ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 76 Buchst. d der Verfahrensordnung vorgeschriebene Darstellung der Klagegründe und ihres Gegenstands nach ständiger Rechtsprechung so klar und deutlich sein muss, dass der Beklagte sein Verteidigungsvorbringen vorbereiten und das Gericht über die Klage, gegebenenfalls auch ohne weitere Informationen, entscheiden kann (Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich aus der Klageschrift selbst ergeben (Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.01.2024 - T-348/21

    Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

    Im Interesse der Rechtssicherheit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege ist eine Klage nur zulässig, wenn sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sie gestützt wird, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (vgl. Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 94 und 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2022 - T-316/14

    PKK / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Hierzu ist es insbesondere erforderlich, dass der Kläger zur Stützung seines Klagegrundes eine Argumentation vorbringt, die es dem Beklagten sowie dem Unionsrichter ermöglicht, ihn zu verstehen und sich dazu zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2018, BSCA/Kommission, T-818/14, EU:T:2018:33, Rn. 94 bis 96 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

    Afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice, il faut, pour qu'un recours soit recevable, que les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celui-ci se fonde ressortent, à tout le moins sommairement, mais d'une façon cohérente et compréhensible, du texte de la requête elle-même (voir arrêt du 25 janvier 2018, BSCA/Commission, T-818/14, EU:T:2018:33, points 94 et 95 et jurisprudence citée).
  • EuG, 16.12.2020 - T-515/18

    Fakro/ Kommission

    Afin de garantir la sécurité juridique et une bonne administration de la justice, il faut, pour qu'un recours soit recevable, que les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celui-ci se fonde ressortent, à tout le moins sommairement, mais d'une façon cohérente et compréhensible, du texte de la requête elle-même (voir arrêt du 25 janvier 2018, BSCA/Commission, T-818/14, EU:T:2018:33, points 94 et 95 et jurisprudence citée).
  • EuG, 11.11.2021 - T-689/19

    ZU/ EAD

  • EuG, 30.11.2022 - T-316/21
  • EuG, 12.12.2019 - T-527/16

    Tàpias / Rat

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