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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 28.03.2025 - 7 SLa 41/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7164
LAG Düsseldorf, 28.03.2025 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2025,7164)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2025 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2025,7164)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2025 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2025,7164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 37 BetrVG; § 78 BetrVG
    Betriebsratsvergütung, Wechselschichtzulage, Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsratsvergütung, Benachteiligung, Erschwernis, Betriebliche Übung und Gesetzesverstoß

  • IWW

    § 38 BetrVG, § ... 37 Abs. 4 BetrVG, § 78 Abs. 2 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 37 BetrVG, § 37 Abs. 3 BetrVG, § 611a Abs. 2 BGB, § 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Absatz 4 BetrVG, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 611a Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 134 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 ; BetrVG § 78
    Betriebsratsvergütung; Wechselschichtzulage; Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsratsvergütung; Benachteiligung; Erschwernis; Betriebliche Übung und Gesetzesverstoß

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 ; BetrVG § 78
    Betriebsratsvergütung; Wechselschichtzulage; Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsratsvergütung; Benachteiligung; Erschwernis; Betriebliche Übung und Gesetzesverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2025, 471
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (35)

  • BAG, 28.08.2024 - 7 AZR 197/23

    (Teil-)freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2025 - 7 SLa 41/24
    Rn. 77 (b) Im Rahmen der von § 37 Abs. 2 BetrVG geforderten hypothetischen Betrachtung ("hätte es im streitigen Zeitraum keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet") ist zu ermitteln, wann das Betriebsratsmitglied welche Arbeitsleistungen erbracht hätte, wenn es nicht von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt gewesen wäre (vgl. BAG 28.09.2024 - 7 AZR 197/23, NZA 2025, 121).

    Für die Beurteilung, ob bestimmte Vergütungsbestandteile zu dem nach § 37 Abs. 2 BetrVG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören, ist allein maßgeblich, ob das Betriebsratsmitglied - hätte es im streitigen Zeitraum keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet - diese Vergütungsbestandteile in der entsprechenden Höhe verdient hätte und nicht, ob es sich die streitgegenständlichen Vergütungsbestandteile durch eine entsprechende zeitliche Lage seiner Betriebsratstätigkeit "verdient" hat (BAG 28.09.2024 - 7 AZR 197/23, a.a.O.).

    Maßgebliche Vergleichsgruppe sind aufgrund der vollständigen Freistellung des Klägers die vor seinem Amtsantritt mit ihm vergleichbaren Arbeitnehmer (vgl. BAG 28.08.2024 - 7 AZR 197/23 - Rn. 31, 32, a.a.O.).

  • BAG, 23.04.2024 - 5 AZR 212/23

    Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2025 - 7 SLa 41/24
    Diese Vorgreiflichkeit macht das für die Feststellungsklage an sich erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (vgl. BAG 23.04.2024 - 5 AZR 212/23, NZA 2024, 1504; 06.04.2022 - 5 AZR 325/21, NZA 2022, 1122; 25.04.2018 - 5 AZR 245/17, NZA 2018, 1081; 15.07.2020 - 10 AZR 507/18, NZA 2020, 1650).

    Dazu muss eine Hauptklage (noch) rechtshängig und über sie muss in der Sache noch zu entscheiden sein (BAG 23.04.2024 - 5 AZR 212/23, a.a.O.;… 07.02.2019 - 6 AZR 84/18, a.a.O.).

    "Arbeit" im Sinne dieser Bestimmungen ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 23.04.2024 - 5 AZR 212/23 a.a.O.; 13.10.2021 - 5 AZR 270/20, AP Nr. 69 zu § 611 BGB Arbeitszeit).

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.03.2025 - 7 SLa 41/24
    Diese Zuschläge werden durch die Beklagte aber zulässig in einer Pauschale zusammengefasst (zur Zulässigkeit der Pauschalisierung BAG 29.08.2018 - 7 AZR 206/17, NZA 2019, 253).

    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 29.08.2018 - 7 AZR 206/17, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,32338
LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2024,32338)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2024,32338)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 2024 - 7 SLa 41/24 (https://dejure.org/2024,32338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 TVG, § 3 Abs 1 S 1 TVG, § 3 Abs 1 S 3 TVG, § 4 Abs 1 S 1 TVG, § 611a BGB
    Dynamische Bezugnahmeklausel - nicht tarifgebundener Arbeitgeber - Tarifvertrag Pflegezusatzversicherung Chemie

  • IWW

    § 613a BGB, § ... 280 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 307 Abs. 1, 2, 308, 309 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1, 3 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Anspruch auf Abschluss einer Pflegezusatzversicherung für sich und seine Familienangehörigen zu dem vereinbarten Tarif "Care-Flex Chemie" aus dem TV Pflegezusatzversicherung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Rn. 88 a) Obgleich der Arbeitsvertrag vom 29.01.2007 in seinem § 2 eine wortgleiche Bezugnahmeklausel wie bereits der Arbeitsvertrag vom 07.07.1992 in seinem § 2 enthält, liegt kein "Altvertrag" iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, die vertragliche Bezugnahmeregelung ist daher nicht im Sinn der früheren Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts als Gleichstellungsabrede auszulegen (vgl. zur Auslegung als sogenannte Gleichstellungsabrede: BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 24 f.).

    Rn. 89 Bei einer nach dem 31.12.2001 vereinbarten Änderung eines von einem Arbeitgeber vor dem 01.01.2002 geschlossenen Altvertrags kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für "Neu-" oder "Altverträge" maßgebend sind, darauf an, ob die vertragliche Bezugnahmeregelung in der nachfolgenden Vertragsänderung zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 33 mwN.).

    Ob eine solche Abrede gewollt ist, ist anhand der konkreten Vertragsänderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 33 mwN.).

    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 01.01.2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 33 mwN.).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 21.10.2015 - 4 AZR 649/14 - Rn. 33 mwN.).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (…vgl. nur BVerfG 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 66, juris; BAG 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 38, juris) oder aus ihr auszutreten.

    Das Grundrecht schützt davor, dass Zwang oder sogenannter Druck ausgeübt wird, einer bestimmten Organisation beizutreten (BAG 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 38, juris).

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (…BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 mwN.; 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN.;… 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38 mwN.).

    Hat das Arbeitsgericht seine Entscheidung auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unzutreffend sein soll; andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig (BAG 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN.).

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Rn. 96 b) Die Tarifparteien können in ihren Tarifverträgen vorsehen, dass die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers in der Gewerkschaft oder des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband zum Anknüpfungspunkt gemacht wird, und so einen eigenständigen organisatorischen Geltungsbereich schaffen (…vgl. BAG 24.02.1999 - 4 AZR 62/98 - Rn. 32 mwN., juris;… BAG 21.08.2013 - 4 AZR 861/11 - Rn.19, 22 mwN. und 05.09.2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 22, beide für eine Regelung, die eine durch Stichtage bestimmte Dauer der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für eine höhere Sonderzahlung voraussetzt; 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31, juris zu einer sogenannten "einfachen Differenzierungsklausel").

    Die einzelvertragliche Verweisung bewirkt dann lediglich die Anwendbarkeit des Tarifvertrags, ersetzt jedoch nicht die als besondere Anspruchsvoraussetzung festgeschriebene Verbandsmitgliedschaft (vgl. BAG 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Rn. 92 Eine individualvertragliche Klausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Einschränkung auf einen bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweiligen Fassung verweist, ist im Regelfall dahingehend auszulegen, dass dieses Tarifwerk in seiner jeweiligen Fassung gelten soll und dass diese Geltung nicht von Faktoren abhängt, die nicht im Vertrag genannt oder sonst für beide Parteien ersichtlich zur Voraussetzung gemacht worden sind (vgl. BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, juris).

    In beiden Fällen unterliegt die in der Bezugnahmeklausel liegende Dynamik keiner auflösenden Bedingung (BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, juris).

  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 701/12

    Tarifvertragsauslegung - Prozent/Prozentpunkt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Rn. 101 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN.) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.

    Im Zweifel gebührt der Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN.).

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden (BAG 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38).

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder es zu wiederholen (…BAG 27.01.2021 - 10 AZR 512/18 - Rn. 15 mwN.;… 10.12.2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 27 mwN.; 20.03.2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38 mwN.).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Tariftreueerklärung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht umfasst auch das Recht des Einzelnen, einer Koalition fernzubleiben (vgl. nur BVerfG 11.07.2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 66, juris;… BAG 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 38, juris) oder aus ihr auszutreten.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Ein von einer Regelung oder Maßnahme ausgehender bloßer Anreiz zum Beitritt (oder Verbleiben im Verband) erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. für das Grundrecht der Arbeitnehmer aus Art. 9 Abs. 3 GG: BAG 29.07.2009 - 7 ABR 27/08 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 398/14

    Übergangsversorgung - Kabinenpersonal - Altersbefristung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2024 - 7 SLa 41/24
    Folglich sind auch nur solche Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des TV Pflegezusatzversicherung anspruchsberechtigt, die "den Versicherungsbedingungen des Gruppenvertrages entsprechen (versicherbarer Personenkreis)." Die tarifliche Regelung knüpft gerade nicht daran an, ob die Arbeitnehmer, "unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen" (so bspw. im dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.2016 - 9 AZR 398/14 zugrundeliegenden Sachverhalt), sondern ob diese nach dem zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses bereits abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag versichert werden konnten.
  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 512/18

    Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobilerBühnen

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 696/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Stichtagsregelung …

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der …

  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 117/22

    Unzulässige Berufung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 16/24

    Anspruch auf Abschluss einer Pflegezusatzversicherung - Zahlung eines tariflichen …

    Rn. 101 bb) Da eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den in Bezug genommenen Tarifvertrag bzw. das in Bezug genommene Tarifwerk in dem Arbeitsvertrag vom 30.09.2003 nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, ist die einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf die für die Chemische Industrie Rheinland-Pfalz geltenden Tarifverträge eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch den Verbandaustritt der Rechtsvorgängerin der Beklagten nicht berührt wird (vgl. LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 91 , juris).

    In beiden Fällen unterliegt die in der Bezugnahmeklausel liegende Dynamik keiner auflösenden Bedingung (…BAG 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, juris; LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 92 , juris).

    Es sind auch keine sonstigen Umstände erkennbar, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen könnten (vgl.LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 93 , juris).

    Durch die Bezugnahme entsteht keine originäre Tarifbindung, sondern die tarifliche Regelung wird Inhalt des Arbeitsvertrages (…ErfK/Franzen, 24. Aul. 2024, TVG § 3 Rn. 32 mwN.; LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 95 , juris).

    und 05.09.2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 22, beide für eine Regelung, die eine durch Stichtage bestimmte Dauer der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft für eine höhere Sonderzahlung voraussetzt; 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31, juris zu einer sogenannten "einfachen Differenzierungsklausel"; LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 96 , juris).

    Insofern handelt es sich dann um einen deklaratorischen Hinweis auf tarifexterne Geltungsvoraussetzungen (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 97 , juris).

    Die einzelvertragliche Verweisung bewirkt dann lediglich die Anwendbarkeit des Tarifvertrags, ersetzt jedoch nicht die als besondere Anspruchsvoraussetzung festgeschriebene Verbandsmitgliedschaft (…vgl. BAG 18.03.2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 26, juris; LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 98 , juris).

    Rn. 109 Zur Abgrenzung kommt es darauf an, ob die Tarifparteien nach dem in der Tarifurkunde zum Ausdruck gekommenen Tarifwillen eine mitgliedschaftsbezogene Geltungsbereichsbestimmung wollten oder einen Verzicht auf einen eigenen fachlichen oder persönlichen Geltungsbereich verbunden mit dem bloßen Hinweis, dass jeder tarifgebundene Arbeitgeber oder Arbeitnehmer für die Geltung in Betracht kommt (…Löwisch/Rieble/Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, TVG § 4 Rn. 306; LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 99 , juris).

    Dies ergibt eine Auslegung des Tarifvertrags (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 100 , juris).

    Im Zweifel gebührt der Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 28.08.2013 - 10 AZR 701/12 - Rn. 13 mwN. LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 101 , juris).

    Er bestimmt vielmehr in § 2 Abs. 1 Satz 5 ausdrücklich: "Weitere Ansprüche an den Arbeitgeber ergeben sich aus diesem Tarifvertrag nicht." (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 102 , juris).

    Versicherbar ist aber von vornherein nur ein Arbeitnehmer, der überhaupt zum Gruppenversicherungsvertrag angemeldet werden kann, der in den abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag einbezogen ist, also bei einem an den Flächentarifvertrag gebundenen Arbeitgeber der Chemischen Industrie beschäftigt ist (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 103 , juris).

    Es handelt sich vielmehr um eine kollektive Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag auf freiwilliger Basis (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 104 , juris).

    Unternehmen, die einen Haustarifvertrag mit der IG BCE geschlossen haben, werden ebenfalls nicht in den Gruppenvertrag aufgenommen" (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 105 , juris).

    Zudem steht es dem Arbeitgeber frei, mit seinen Arbeitnehmern ausdrücklich vergleichbare oder zusätzliche anders geartete Leistungen zu vereinbaren (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 106 , juris).

    Auch aus Sinn und Zweck des § 5 und des gesamten Tarifvertrags ergibt sich nicht, dass der Arbeitgeber die Familienangehörigen des Arbeitnehmers zu versichern hat (LAG RhPf 17.07.2024 - 7 SLa 41/24 - Rn. 91 , juris).

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