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Rechtsprechung
   BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,41610
BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 (https://dejure.org/2019,41610)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 (https://dejure.org/2019,41610)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 (https://dejure.org/2019,41610)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • rechtsinformationen.bund.de

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 3 Abs 1 BUrlG, § 1 BUrlG, § 2 AltTZG 1996, § 7 Abs 3 BUrlG
    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ ... 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG, 3 Abs. 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 13 BUrlG, § 24 Satz 1 MuSchG, § 17 BEEG, § 4 ArbPlSchG, § 4 Abs. 4 PflegeZG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, § 6 Abs. 1 BUrlG, § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX, § 125 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX, Art. 3 Abs. 1 GG, § 614 BGB, § 7 Abs. 1a Satz 1 SGB IV, § 7b SGB IV, § 7 Abs. 1a SGB IV, 3 BUrlG, § 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 97/81/EG, Richtlinie 98/23/EG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Jahresbezogene Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs in der Altersteilzeit; Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit; Zeitanteilige Urlaubsberechnung bei unterjährigem Wechsel von der Arbeits- in die ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Entstehung des Urlaubsanspruchs in Altersteilzeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs - Blockmodell; Altersteilzeit; Freistellungsphase

  • rechtsportal.de

    BGB § 305 Abs. 1 S. 1
    Jahresbezogene Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs in der Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altersteilzeit: Urlaubsanspruch in der Freistellungsphase

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Erholungsurlaub bei Altersteilzeit folgt allgemeinen Regeln!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wie berechnet sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub im Falle der Altersteilzeit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2206
  • MDR 2020, 676
  • MDR 2020, 677
  • NZA 2020, 789
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 406/17

    Gesetzlicher Urlaubsanspruch - Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Der Umfang des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu berechnen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 21 f.).

    Unter Umständen muss daher die Urlaubsdauer im Kalenderjahr mehrfach berechnet werden (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 27).

    Die Umrechnung erfolgt, indem die in § 3 Abs. 1 BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl der Arbeitstage im Jahr bei einer Sechstagewoche geteilt und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage im Jahr multipliziert werden (24 Werktage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht geteilt durch 312 Werktage; vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 30 ff.).

    Darüber hinaus gelten Besonderheiten für Urlaubsansprüche, die von Kürzungsregelungen wie in § 4 ArbPlSchG oder § 4 Abs. 4 PflegeZG erfasst werden (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 36 f.).

    Dieses gesetzgeberische Grundverständnis hat in § 3 Abs. 1 BUrlG seinen Ausdruck gefunden und wird durch § 208 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX (früher § 125 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SGB IX bzw. zuvor § 47 Satz 1 SchwbG) bestätigt (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 26 mwN).

    Vollzieht sich der Wechsel von der Arbeits- zur Freistellungsphase im Verlauf des Kalenderjahres, muss der gesetzliche Urlaubsanspruch nach Zeitabschnitten berechnet werden (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 20).

    Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht jedoch - außerhalb des Anwendungsbereichs spezieller gesetzlicher Regelungen - nur für Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer vertraglich zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 36 f.).

    Das gesetzgeberische Ziel, es dem Arbeitnehmer durch Urlaubsgewährung zu ermöglichen, sich zu erholen (vgl. BT-Drs. IV/785 S. 1 f.), setzt voraus, dass der Arbeitnehmer verpflichtet war, eine Tätigkeit auszuüben (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 23 f. mwN).

    Rn. 31 (bb) Allerdings gebietet es das Unionsrecht unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die in einem Zeitraum die Arbeitsleistung nicht erbringen können, mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (vgl. hierzu ausf. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37;… 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30). Das ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht der Fall, wenn Arbeitnehmer willentlich die Aufhebung ihrer Arbeitspflicht herbeigeführt haben (…vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 31 ff. vgl. dazu oben Rn. 12).

    Ausgehend von dem § 3 Abs. 1 BUrlG zugrunde liegenden Tagesprinzip (…ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 3 Rn. 2) knüpft die Berechnung ausschließlich an die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage an und nicht an die Zahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden (BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 33).

    Bei einer Berechnung des Urlaubsanspruchs nach § 3 Abs. 1 BUrlG bleiben diese Urlaubsansprüche erhalten, denn die einzelnen Zeiträume der Beschäftigung im betreffenden Kalenderjahr sind entsprechend der Anzahl der auf sie entfallenden Wochentage mit Arbeitspflicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 27).

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Mit § 17 BEEG hat der Gesetzgeber eine abschließende Sonderregelung für die mit der Elternzeit im Zusammenhang stehenden Urlaubsansprüche geschaffen, die - zugunsten des Arbeitnehmers - die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die allgemeinen Berechnungsgrundsätze von einer durch den Arbeitgeber im noch bestehenden Arbeitsverhältnis auszusprechenden Kürzungserklärung abhängig macht (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 16, 32 ff.).

    § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG sowie § 6 Abs. 1 BUrlG tragen der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.).

    Die Vorschrift trägt der besonderen Situation des Arbeitnehmers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verlauf des Urlaubsjahres Rechnung und wird bei anschließender Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses durch § 6 Abs. 1 BUrlG ergänzt (vgl. hierzu BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.).

    Rn. 25 (2) Der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG und des aus der Vorschrift hergeleiteten Umkehrschlusses setzen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 27 f.), so dass ein Rückgriff hierauf weder bei einem unterjährigen Wechsel von einer Vollzeit- zu einer Altersteilzeitbeschäftigung noch von der Arbeits- zur Freistellungsphase möglich ist.

    Die Vorschrift und der aus ihr abgeleitete Umkehrschluss finden nur Anwendung, wenn nach Maßgabe von §§ 1, 3 Abs. 1, § 4 BUrlG ein Urlaubsanspruch erworben wurde, denn nur ein entstandener Urlaubsanspruch kann der Zwölftelung unterliegen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 495/17 - Rn. 10;… 19. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, BAGE 138, 58).

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Eine Freistellung durch Urlaubsgewährung, die eine Befreiung von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht zu Erholungszwecken voraussetzt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 17 mwN), ist damit in der Freistellungsphase weder möglich noch geboten.

    Der erworbene Urlaubsanspruch unterliegt allein der Befristung nach § 7 Abs. 3 BUrlG, sofern der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nachgekommen ist, indem er den Arbeitnehmer in die Lage versetzte, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 37 ff.).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52;… 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15).

    Die Arbeitsvertragsparteien können Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52;… 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33). Dies schließt das Recht ein, die Entstehung vertraglicher Mehrurlaubsansprüche im Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf die Arbeitsphase der Altersteilzeit zu beschränken und Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase auszuschließen.

  • EuGH, 13.12.2018 - C-385/17

    Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Rn. 29 (a) Der Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) hat erkannt, dass der Zweck des in Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG jedem Arbeitnehmer gewährleisteten Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub darin besteht, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen ( EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 26 ;… vgl. EuGH 8. November 2012 - C-229/11 und C-230/11 - [Heimann] Rn. 32 ff.).

    Rn. 30 (aa) Der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist daher grundsätzlich anhand der Zeiträume der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeit zu berechnen ( EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 27 ;… vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 28).

    Ein Arbeitnehmer kann Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG nur für die Zeiträume erwerben, in denen er tatsächlich gearbeitet hat, so dass für Zeiten, in denen er nicht gearbeitet hat, kein auf dieser Vorschrift beruhender Urlaubsanspruch entsteht (EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 29).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-12/17

    Eine nationale Bestimmung, wonach bei der Berechnung der Dauer des einem …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausgeübt hat, die es zu dem in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehenen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit rechtfertigt, dass er über einen Zeitraum der Erholung, der Entspannung und der Freizeit verfügt (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 27 f.).

    Rn. 30 (aa) Der unionsrechtlich gewährleistete Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist daher grundsätzlich anhand der Zeiträume der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten Arbeit zu berechnen (… EuGH 13. Dezember 2018 - C-385/17 - [Hein] Rn. 27 ; vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 28).

    Rn. 31 (bb) Allerdings gebietet es das Unionsrecht unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die in einem Zeitraum die Arbeitsleistung nicht erbringen können, mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (…vgl. hierzu ausf. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37;… 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30). Das ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht der Fall, wenn Arbeitnehmer willentlich die Aufhebung ihrer Arbeitspflicht herbeigeführt haben (vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 31 ff. vgl. dazu oben Rn. 12).

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs - …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch geboten sein, § 3 Abs. 1 BUrlG richtlinienkonform dahin gehend auszulegen, dass Arbeitnehmer, die während des Bezugszeitraums ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen können, Arbeitnehmern gleichzustellen sind, die während dieses Zeitraums tatsächlich arbeiten (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30 ff.;… vgl. dazu unten Rn. 30).

    Rn. 31 (bb) Allerdings gebietet es das Unionsrecht unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer, die in einem Zeitraum die Arbeitsleistung nicht erbringen können, mit Arbeitnehmern gleichzustellen, die während dieses Zeitraums tatsächlich gearbeitet haben (…vgl. hierzu ausf. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 37; 22. Januar 2019 - 9 AZR 10/17 - Rn. 30). Das ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht der Fall, wenn Arbeitnehmer willentlich die Aufhebung ihrer Arbeitspflicht herbeigeführt haben (…vgl. EuGH 4. Oktober 2018 - C-12/17 - [Dicu] Rn. 31 ff. vgl. dazu oben Rn. 12).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-539/12

    Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16;… 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19;… 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50;… BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28;… 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (…vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16;… 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50;… BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28;… 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19).
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (…vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16;… 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19;… 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50;… BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28; 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-155/10

    Das Entgelt, das den Linienpiloten während ihres Jahresurlaubs gezahlt wird, muss …

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19
    Durch die im Blockmodell entsprechend den Vorgaben in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG verstetigte Zahlung des Arbeitsentgelts während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für den Urlaub in der Arbeitsphase ein Urlaubsentgelt erhält, das entsprechend § 1 BUrlG der Vergütung entspricht, die er im Falle geleisteter Arbeit erhalten hätte (…vgl. hierzu EuGH 22. Mai 2014 - C-539/12 - [Lock] Rn. 16; 15. September 2011 - C-155/10 - [Williams ua.] Rn. 19;… 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 50;… BAG 18. September 2018 - 9 AZR 159/18 - Rn. 28;… 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 19).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 159/18

    Urlaubsentgelt - Fälligkeit während der Ansparphase eines "Sabbatjahres"

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • EuGH, 13.06.2013 - C-415/12

    Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter …

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik - …

  • EuGH, 11.11.2015 - C-219/14

    Greenfield - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Rahmenvereinbarung …

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

  • BAG, 09.08.2016 - 9 AZR 51/16

    Teilurlaub nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden …

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit …

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei …

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • LAG Köln, 13.12.2018 - 7 Sa 269/18

    Anspruch Abgeltung Urlaub - Freistellungsphase Altersteilzeitvertrag im …

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 28/16 R

    Insolvenzgeldanspruch - Altersteilzeit im Blockmodell - Arbeitsphase - …

  • LAG Düsseldorf, 12.03.2021 - 6 Sa 824/20

    Coronapandemie: Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

    Rn. 34 aa) Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes auch hinsichtlich des arbeitsvertraglich vereinbarten Mehrurlaubs, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine von diesen Regelungen abweichende Vereinbarung getroffen haben (vgl. BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 38).

    Rn. 37 aaa) § 3 Abs. 1 BUrlG bestimmt die Zahl der Urlaubstage ausgehend vom Erholungszweck des gesetzlichen Mindesturlaubs in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 11).

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu gewährleisten, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für das Urlaubsjahr maßgeblichen, vertraglich vorgesehenen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (allgemeine Meinung, vgl. nur BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12).

    Rn. 40 bbb) Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das gesamte Urlaubsjahr arbeitsvertraglich vorgesehene Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 22).

    Unter Umständen muss daher die Urlaubsdauer im Kalenderjahr mehrfach berechnet werden (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12;… BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 27).

    Rn. 41 Dies gilt auch, wenn für einzelne Zeiträume eine Befreiung von der Arbeitsverpflichtung, also eine Arbeitszeit von "Null" vereinbart worden ist (vgl. BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 12;… BAG v. 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 35).

    Auch für die Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell steht einem Arbeitnehmer kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 -).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

    Weniger Urlaub bei Geschäftsschließung wegen Corona

    Das in Arbeitstagen Urlaub ausgedrückte Erholungsbedürfnis steht in einem inneren Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 26; vgl. auch Bayreuther DB 2012, 2748, 2749; Klasen/Haag BB 2020, 2228, 2232; Schinz jM 2020, 148, 154).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 38;… vgl. zu Tarifverträgen BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12 mwN).

  • LAG Düsseldorf, 05.03.2024 - 14 Sa 1148/23

    Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der …

    Er baut ein Wertguthaben für die Zeit der Freistellungsphase auf (…BAG 25.07.2023 - 9 AZR 332/22 - Rn. 36; 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 20).

    Das während der Freistellungsphase ausgezahlte Entgelt ist daher Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Arbeit (…BAG 25.07.2023 - 9 AZR 332/22 - Rn. 37; 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 19).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 234/21

    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit null

    Das in Arbeitstagen Urlaub ausgedrückte Erholungsbedürfnis steht in einem inneren Zusammenhang mit der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung (vgl. BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 26; vgl. auch Bayreuther DB 2012, 2748, 2749; Klasen/Haag BB 2020, 2228, 2232; Schinz jM 2020, 148, 154).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 38;… vgl. zu Tarifverträgen BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 1 Sa 1108/23

    Urlaub, Sabbatical, Kürzung des Urlaubs während der Freistellungsphase

    Da der gesetzliche Urlaubsanspruch jahresbezogen zu ermitteln ist, ist bei einer geringeren völligen Freistellung als 12 Monate der Urlaubsanspruch für das betreffende Jahr nach der Formel Anzahl der Urlaubstage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht : 312 Werktage bzw. 260 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche zu errechnen (im Anschluss an BAG 19.03.2019 - 9 AZR 315/17 - sowie BAG 3, 12.2019 - 9 AZR 33/19 - und die Rechtsprechung des EuGH 8.11.2012 - C-229/11 - und C-230/11 - sowie zuletzt vom 25.11.2021 - C-233/20 - ).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 03. Dezember 2019 (9 AZR 33/19) zum Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit im Blockmodell sei auf den hiesigen Fall zu übertragen.

    Rn. 22 Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - zum Urlaubsanspruch in der Altersteilzeit entschieden habe, stehe einem Arbeitnehmer für den Zeitraum der Freistellungsphase kein Anspruch auf Erholungsurlaub zu, da für diesen Zeitraum keine Arbeitspflicht bestehe.

    Dementsprechend hat er in der nachfolgenden Entscheidung vom 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - EzA § 3 BUrlG Nr. 34 dies auf die Altersteilzeit angewandt und entschieden, dass einem Arbeitnehmer für die Freistellungsphase aufgrund der bei Altersteilzeit im Blockmodell allein in der Arbeitsphase bestehenden Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zustehe.

  • ArbG Osnabrück, 08.06.2021 - 3 Ca 108/21

    Gutschrift der vom Arbeitgeber gekürzten Urlaubstage auf dem Urlaubskonto des …

    Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen für den Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub gelten die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes auch hinsichtlich des arbeitsvertraglich vereinbarten Mehrurlaubs, wenn die Arbeitsvertragsparteien keine von diesen Regelungen abweichenden Vereinbarungen getroffen haben (vgl. BAG 3, 12.2019 -9 AZR 33/19 - RdNr 38).
  • BAG, 09.02.2023 - 7 AZR 266/22

    Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Urlaub

    Wenngleich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch das Ziel verfolgt wird, dem Arbeitnehmer Erholung zu ermöglichen (vgl. BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 26; BT-Drs. IV/785 S. 1 f.), besteht keine Verpflichtung, sich zu erholen (…Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 12. Aufl. § 8 Rn. 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 9 Sa 1/21

    Reduzierung des Urlaubsanspruchs durch "Kurzarbeit Null"

    Jedoch ist mittlerweile geklärt, dass § 3 Abs. 1 BUrlG die Zahl der Urlaubstage ausgehend vom Erholungszweck des gesetzlichen Mindesturlaubs in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht bestimmt (BAG v. 03.12.2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2021 - 6 Sa 14/21

    Urlaubsanspruch - Freistellungsphase zur Überstundenabgeltung unmittelbar vor …

    Der Umfang des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu berechnen (vgl. BAG 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 10;… 19. März 2019 - 9 AZR 406/17 - Rn. 21 f., jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 35 a) § 3 Abs. 1 BUrlG bestimmt die Zahl der Urlaubstage ausgehend vom Erholungszweck in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht (vgl. BAG 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 11, zitiert nach juris). Unstreitig bestand das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten über den 26. September 2020 hinaus bis zu seinem Renteneintritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 fort.

    Es ist für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn der Arbeitnehmer die Auszahlung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG abweichend von § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangen kann (vgl. BAG 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 19, 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 33, jeweils zitiert nach juris). Aufgrund der bei Altersteilzeit im Blockmodell allein in der Arbeitsphase bestehenden Arbeitspflicht steht dem Arbeitnehmer für die Freistellungsphase kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu (BAG 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 22, aaO)..

    Eine spätere Freistellungserklärung ist - im Unterschied zur Gewährung von Freizeitausgleich für geleistete Überstunden - nicht erforderlich (so ausdrücklich: BAG 03. Dezember 2019 - 9 AZR 33/19 - Rn. 22, zitiert nach juris). Der Kläger hingegen war aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet, seiner Arbeitsleistung auch über den 25. September 2020 hinaus nachzukommen, er wurde lediglich von der Beklagten von einer Arbeitspflicht - nachträglich - zum Zwecke der Gewährung von Freizeitausgleich für unstreitig geleistete Überstunden freigestellt, nachdem sie diese Option bereits mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 angekündigt und dem Kläger mit E-Mail vom 08. November 2019 auf dessen Freistellungsantrag mitgeteilt hatte, dass der aktuelle Stand des Überstundenkontos 1.536 Stunden betrage und der letzte Arbeitstag damit der 25. September 2019 wäre.

  • ArbG Stuttgart, 06.12.2022 - 25 Ca 7031/21

    Wörtliches Angebot - rechtswidrige Anordnung von Kurzarbeit - COVID-19-Pandemie - …

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (BAG…, Urteil vom 30.11.2021 - 9 AZR 225/21, NZA 2022, 629 Rn. 38; BAG, Urteil vom 03.12.2019 - 9 AZR 33/19, NZA 2020, 789 Rn. 38).
  • LAG Düsseldorf, 20.04.2023 - 5 Sa 656/22

    Sanierungstarifvertrag; firmenbezogener Verbandstarifvertrag; Bezugnahmeklausel; …

  • ArbG München, 19.07.2021 - 33 Ca 13634/20

    Kurzarbeitsklausel, AGB-Kontrolle einer Klausel zur Einführung von Kurzarbeit, …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 113/20

    Urlaubsabgeltung - langandauernde Krankheit - Erwerbsminderungsrente

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22
  • LAG Hamm, 19.09.2024 - 15 SLa 590/24

    Freistellungsphase Altersteilzeit - Anspruch auf einmalige tarifvertragliche …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2022 - 5 Sa 77/21

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersteilzeit im Blockmodell - TVöD - VKA - TV …

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