Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3903
OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08 (https://dejure.org/2009,3903)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2009 - 4 U 264/08 (https://dejure.org/2009,3903)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2009 - 4 U 264/08 (https://dejure.org/2009,3903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 906 BGB; § 286 ZPO

  • Justiz Hessen

    § 906 Abs 2 S 2 BGB, § 286 ZPO
    Nachbarrecht: Beweis des ersten Anscheins für Risse an einem Gebäude durch Abbrucharbeiten auf dem Nachbargrundstück

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit von Abbrucharbeiten für Risse an der Außenwand eines benachbarten Hauses

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 2; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit von Abbrucharbeiten für Risse an der Außenwand eines benachbarten Hauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweis des ersten Anscheins für Risse durch Abbrucharbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Haftungsrecht: Beweis des ersten Anscheins für Risse durch Abbrucharbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Risse nach Abbrucharbeiten am Nachbarhaus: Beweis des ersten Anscheins! (IMR 2009, 399)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1788
  • BauR 2010, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08
    Für den werkvertraglichen Bereich ist anerkannt, dass der Besteller eine Anrechnung des Vorteils, den er dadurch erlangt, dass durch die Nachbesserung die Werkleistung eine Sache eine längere Lebensdauer erlangt als sie ab Vollendung des Werkes an sich hätte, dann nicht in Betracht kommt, wenn dieser Vorteil auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer beruht (BGHZ 91, 206, 214 f.).
  • BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08
    Allerdings kann eine Vordisposition des beeinträchtigten Grundstückes, welche mitursächlich für die schädigende Beeinträchtigung war, bei einem Anspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB eine Kürzung des Anspruchs nach § 254 BGB auch bei schuldloser Mitverursachung rechtfertigen (BGH NJW 1992, 2884).
  • OLG München, 08.11.2006 - 20 U 3168/06

    Verfahrensrecht - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08
    Dieser enge zeitliche Zusammenhang zwischen den Abbrucharbeiten und den aufgetretenen Schäden begründet wesentlich die sich aus mehreren Indizien zusammensetzende Vermutungswirkung des Anscheinsbeweises (anders bei größerer räumlicher und zeitlicher Entfernung, vgl. OLG München BauR 2007, 766: zwei Jahre später entdeckte Risse und Entfernung 70 m).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2014 - 9 U 100/13

    Risse in Wand durch Bohrungen auf Nachbargrundstück: Nachbar haftet!

    Der Ersatzanspruch kommt auch in Fällen sog. faktischer Duldung zur Anwendung, wenn der Eigentümer eines Grundstückes wesentliche Beeinträchtigungen beispielsweise durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück deshalb hinnehmen muss, weil ihm eine rechtzeitige Abwehr dieser Beeinträchtigung unverschuldet nicht möglich ist (OLG Frankfurt MDR 2010, 22).
  • AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15

    Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

    Derart hervorgerufene Beschädigungen an dem Boot des Klägers können somit grundsätzlich auch einen Schaden des Klägers darstellen, weil die Kran-Slip-Arbeiten durch die Beklagte bzw. ihre Mitarbeiter bereits grundsätzlich eine mögliche Einwirkung auf das klägerische Boot im Sinne des § 823 BGB darstellen können ( OLG Schleswig , Urteil vom 08.04.2004, Az.: 7 U 107/00, u.a. in: SchlHA 2005, Seiten 345 f.; OLG Frankfurt/Main , BauR 2010, Seiten 474 ff. ).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2017 - 41 O 75/10

    Werkvertrag - Restwerklohnanspruch bei Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen

    Dabei muss es sich um einen Vorgang handeln, bei dem es durch Regelmäßigkeit, Üblichkeit und Häufigkeit bekannt ist, dass ein Geschehen nach einem bestimmten Muster abzulaufen pflegt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.08.2009, BeckRS 2010, 00348 = BauR 2010, 474; vgl. auch BGHZ 100, 214, 216 = NJW 1987, 1944; BGH NJW 2001, 1140, 1141; Musielak/Foerste, ZPO, 8. Auflage 2011, § 286 Rn. 23 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7904
OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7904)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7904)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 U 168/08 (https://dejure.org/2009,7904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit der Frist für die Annahme eines Angebots hinsichtlicht der Lieferung eines Fertighauses; Berechnung des Vergütungsanspruchs nach Rücktritt vom Vertrag

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § ... 121; ; BGB § 123; ; BGB § 146; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 154 Abs. 1; ; BGB § 166; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 306 Abs. 3; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 631; ; BGB § 632a; ; BGB § 640; ; BGB § 641; ; BGB § 649; ; BGB § 649 S. 1; ; BGB § 649 S. 2; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de

    BGB § 147 Abs. 2; BGB § 154; BGB § 649 S. 2
    Angemessenheit der Frist für die Annahme eines Angebots hinsichtlicht der Lieferung eines Fertighauses; Berechnung des Vergütungsanspruchs nach Rücktritt vom Vertrag

  • ibr-online

    Kündigungsabrechnung bei Einsatz von Nachunternehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fertighausvertrag: Kündigungsabrechnung bei Einsatz von Nachunternehmern (IBR 2009, 571)

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 54 (Ls.)
  • BauR 2009, 1788
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Die auch in Bezug auf die anzurechnenden Abzüge bestehende Vortragslast des Unternehmers wird nach der Rechtsprechung des BGH damit begründet, dass der Vergütungsanspruch des Unternehmers aus § 649 S. 2 BGB von vornherein um die anzurechnenden Positionen reduziert sei (BGH Urteil vom 21.12.1995 - VII ZR 198/94 - Rn. 13) und ergibt sich darüber hinaus aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast, weil dem Besteller die ersparten Aufwendungen bzw. ein anderweitiger Erwerb des Unternehmers regelmäßig nicht bekannt sind.
  • OLG Celle, 06.09.2001 - 14 U 257/00

    Vergütung des Bauunternehmers nach Kündigung des Bauvertrages:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Zwar hat das OLG Celle in einer Entscheidung vom 06.09.2001 - 14 U 257/00 - in Bezug auf die Unterzeichnung eines Hausbauvertrages durch Auftraggeber, die weder über ein Grundstück, noch über eine Finanzierung verfügten, einen Anspruch aus Verschulden bei Vertragschluss wegen der Verletzung einer Verpflichtung zur Aufklärung bejaht.
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 222/96

    Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Der BGH hat in einem Urteil vom 30.10.1997 (VII ZR 222/96 - Rn. 11) zu einem in der dort vorgelegten Kalkulation ausgewiesenen Betrag für "Risiko und Gewinn" ausgeführt, dass der kalkulierte, aber nicht ausgewiesene Risikozuschlag angesichts des Umstandes, dass der Beklagten noch keine Teilleistungen erbracht habe, insgesamt erspart und damit abzuziehen sei (ebenso Kniffka/Koeble, a.a.O., 9.Teil, Rn. 37).
  • OLG Schleswig, 19.12.2003 - 4 U 4/00

    Schadenersatz wegen fehlerhafte Durchführung eines Vergabeverfahrens für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Das Schleswig-Holsteinische OLG (Urteil vom 19.12.2003 - 4 U 4/00 - Rn. 40 ff.) differenziert zwischen dem allgemeinen Unternehmerwagnis, d.h. Wagnissen, die das Unternehmen als Ganzes gefährden und die in dessen Eigenart, in den besonderen Bedingungen des bestreffenden Wirtschaftszweiges oder der wirtschaftlichen Tätigkeit schlechthin begründet sind, und projektbezogenen Einzelwagnissen, d.h. mit der konkreten Leistungserstellung verbundenen Verlustgefahren.
  • OLG Frankfurt, 23.10.2006 - 16 U 91/06

    Fertighausvertrag: Zustandekommen ohne Einigung über Ausstattungsdetails und das

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Dabei spielt es keine Rolle, ob der zu regelnde Punkt wesentlich oder unwesentlich ist (vgl. nur: OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2006 - 16 U 91/06 - Rn. 24).
  • OLG Celle, 10.09.2008 - 14 U 79/08

    Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags durch den Auftragnehmer;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    Da es nach dem Vortrag der Klägerin über die Subunternehmerleistungen hinaus keine weiteren (eigenen) Leistungen der Klägerin gab, ist in diesem Fall die Summe der zu erbringenden Subunternehmerleistungen auch mit der Gesamtleistung der Klägerin identisch (vgl. OLG Celle Urteil vom 10.09.2008 - 14 U 79/08 - Rn. 34).
  • BGH, 17.09.1984 - II ZR 23/84

    Hereingabe eines Wechsels zum Diskont

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    In der Übergabe eines - wie hier - schriftlichen Antrages liegt nämlich in der Regel die Einräumung einer angemessenen Annahmefrist (BGH NJW 1985, 196; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 567).
  • OLG Braunschweig, 12.08.1997 - 4 U 13/97

    Wirksamkeit eines vereinbarten Kaufvertrages über einen Pkw; Abhängigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 168/08
    In der Übergabe eines - wie hier - schriftlichen Antrages liegt nämlich in der Regel die Einräumung einer angemessenen Annahmefrist (BGH NJW 1985, 196; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 567).
  • OLG Naumburg, 21.03.2019 - 2 U 21/18

    Hausvertrag - Verpflichtungen aus unter aufschiebender Bedingung einer zeitnahen

    Die Klägerin hat auch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Finanzierung gehabt, auch wenn sie den Kunden die H. AG als Finanzierungsvermittler jeweils benannt hat (vgl. demgegenüber den Fall OLG Braunschweig, Urteil v. 12.08.1997, 4 U 13/17, NJW-RR 1998, 567 hinsichtlich eines Kfz.-Kaufvertrages mit der Festlegung "Bezahlung ... Finanzierung (siehe beigefügtes Angebot)"; gegen die Annahme einer aufschiebenden Bedingung in vergleichbaren Fällen vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil v. 01.07.2009, 4 U 168/08; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.06.2017, I-21 U 106/16, BauR 2018, 1918, beide nach juris).
  • KG, 30.11.2021 - 21 U 1103/20

    Zugang einer E-Mail im geschäftlichen Verkehr

    Der Umstand, dass die Annahme der Beklagten zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem sie aufgrund der zweiten E-Mail der Klägerin vom 14.12.2018 bereits Kenntnis davon hatte, dass die Klägerin ihrerseits an dem Vergleichsangebot nicht festhalten wollte, kann daher - auch unter Berücksichtigung von Treu und Glauben - weder an der Annahmefrist noch an der Wirksamkeit der Annahme etwas ändern (vgl. OLG Brandenburg Urt. v. 1.7.2009 - 4 U 168/08, BeckRS 2009, 18747, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.09.2009 - 1 U 57/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6293
OLG Zweibrücken, 02.09.2009 - 1 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6293)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.09.2009 - 1 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6293)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. September 2009 - 1 U 57/09 (https://dejure.org/2009,6293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Werkvertrages über den Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    BGB § 130; BGB § 133; BGB § 157
    Zustandekommen eines Werkvertrages über den Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung

  • ibr-online

    Fertighausvertrag: Kein Vertrag ohne abschließende Regelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vertragsschluss ohne Festlegung von Preis und Leistung! (IBR 2009, 689)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 316
  • BauR 2009, 1788
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7735
OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08 (https://dejure.org/2009,7735)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.01.2009 - 2 U 352/08 (https://dejure.org/2009,7735)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 2 U 352/08 (https://dejure.org/2009,7735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Vertreters oder Verhandlungsgehilfen

  • Judicialis

    BGB Culpa in contrahendo; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de

    BGB § 311; ZPO § 533
    Persönliche Haftung des Vertreters oder Verhandlungsgehilfen

  • ibr-online

    Haftung des Ehegatten des Bauträgers für Gewährleistungsansprüche?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Keine Sippenhaft! (IBR 2009, 1297)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1622
  • BauR 2009, 1788
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93

    Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Dieses ist vielmehr insoweit zulässig, als der Kläger mit seinem Hilfsbegehren - zumindest teilweise - die Beseitigung der in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt (BGH NJW 2001, 206 BGH NJW-RR 1994, 1404; NJW-RR 1996, 765; NJW-RR 1998, 390).

    Nach der ständigen Rspr. des BGH ist eine Berufung unzulässig, wenn mit ihr nicht zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer, sondern ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird (BGH 8.6.1994 - VIII ZR 178/93, WM 1994, 1996, NJW-RR 1994, 1404).

    Da die Kläger mit ihrer Berufung und ihren Anträgen nunmehr zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer verfolgen und nicht ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgen (BGH WM 3, 6.1994 - VIII ZR 178/93, 1994, 1996, NJW-RR 1994, 1404), sind die Hilfsanträge, anders als in der ursprünglich mit der Berufungsschrift angekündigten Reihenfolge, nicht mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen, weil bei einer im Übrigen zulässigen Berufung, wie sie mit dem neuen Hauptantrag vorliegt, auch ein bisher nicht gestellter Antrag im Wege der Klageänderung in das Berufungsverfahren eingeführt werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BGH NJW-RR 1996, 765).

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Nach der ständigen Rspr. des BGH ist eine Berufung unzulässig, wenn mit ihr nicht zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer, sondern ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird (BGH 8.6.1994 - VIII ZR 178/93, WM 1994, 1996, NJW-RR 1994, 1404).

    Da die Kläger mit ihrer Berufung und ihren Anträgen nunmehr zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer verfolgen und nicht ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgen (BGH WM 3, 6.1994 - VIII ZR 178/93, 1994, 1996, NJW-RR 1994, 1404), sind die Hilfsanträge, anders als in der ursprünglich mit der Berufungsschrift angekündigten Reihenfolge, nicht mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen, weil bei einer im Übrigen zulässigen Berufung, wie sie mit dem neuen Hauptantrag vorliegt, auch ein bisher nicht gestellter Antrag im Wege der Klageänderung in das Berufungsverfahren eingeführt werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BGH NJW-RR 1996, 765).

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Dieses ist vielmehr insoweit zulässig, als der Kläger mit seinem Hilfsbegehren - zumindest teilweise - die Beseitigung der in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt (BGH NJW 2001, 206 BGH NJW-RR 1994, 1404; NJW-RR 1996, 765; NJW-RR 1998, 390).

    Da die Kläger mit ihrer Berufung und ihren Anträgen nunmehr zumindest teilweise die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer verfolgen und nicht ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgen (BGH WM 3, 6.1994 - VIII ZR 178/93, 1994, 1996, NJW-RR 1994, 1404), sind die Hilfsanträge, anders als in der ursprünglich mit der Berufungsschrift angekündigten Reihenfolge, nicht mangels Beschwer als unzulässig zu verwerfen, weil bei einer im Übrigen zulässigen Berufung, wie sie mit dem neuen Hauptantrag vorliegt, auch ein bisher nicht gestellter Antrag im Wege der Klageänderung in das Berufungsverfahren eingeführt werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BGH NJW-RR 1996, 765).

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Ist der Hilfsantrag zulässig, führt die Unzulässigkeit der Berufung bezüglich des Hauptantrags nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels insgesamt (NJW 2001, 226).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01

    Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe nur ausnahmsweise persönlich haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder er insbesondere ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (BGH NJW 1983, 2696; NJW 1990, 1907; NJW-RR 2002, 1309; NJW-RR 2005 1137; Palandt-Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 311 Rn. 60-64).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe nur ausnahmsweise persönlich haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder er insbesondere ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (BGH NJW 1983, 2696; NJW 1990, 1907; NJW-RR 2002, 1309; NJW-RR 2005 1137; Palandt-Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 311 Rn. 60-64).
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 220/82

    Inanspruchnahme des Angestellten eines Handelsgeschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.01.2009 - 2 U 352/08
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe nur ausnahmsweise persönlich haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder er insbesondere ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (BGH NJW 1983, 2696; NJW 1990, 1907; NJW-RR 2002, 1309; NJW-RR 2005 1137; Palandt-Grüneberg, BGB, 68. Aufl., § 311 Rn. 60-64).
  • OLG Köln, 27.06.2012 - 11 U 91/11

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Die Prozessökonomie gebietet nach Ansicht des Senates nicht, erstmals im Berufungsverfahren eine umfangreiche Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz BauR 2009, 1622 und BGH Urteil vom 13.1.2012 - V ZR 183/10- recherchiert in JURIS zur ähnlich gelagerten Frage der Sachdienlichkeit).
  • OLG Hamm, 24.11.2016 - 27 U 105/15
    Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also - im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung - deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (BGH NJW 2001, 226 m.w.N.; OLG Köln BauR 2009, 1622 Rn. 46).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16987
OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08 (https://dejure.org/2009,16987)
OLG München, Entscheidung vom 03.02.2009 - 9 U 4916/08 (https://dejure.org/2009,16987)
OLG München, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 9 U 4916/08 (https://dejure.org/2009,16987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 46

    BGB §§ 307, 631
    Nachweis des Baufortschritts durch Architekten oder Bauleiter

  • openjur.de

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vollstreckungsunterwerfungsklausel bei Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit der Forderung

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307, 631
    Nachweis des Baufortschritts durch Architekten oder Bauleiter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterwerfungserklärung mit modifiziertem Nachweisverzicht wirksam? (IBR 2009, 584)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1351
  • BauR 2009, 1760
  • BauR 2009, 1788
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 388/00

    Formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem

    Auszug aus OLG München, 03.02.2009 - 9 U 4916/08
    Dies setzt den Auftraggeber der Gefahr einer Vorleistung aus, welche der gesetzlichen Regelung des Werkvertrags fremd ist (BGH NJW 2002, 138 zu §§ 641, 320 BGB a. F.).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2001 (Az.: VII ZR 388/00; NJW 2002, 138) betrifft zwar einen solchen umfassenden Bauvertrag, der jedoch - im Unterschied zum vorliegenden Fall - einen vollständigen Verzicht auf den Nachweis von Voraussetzungen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung enthielt.

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Rechtsprechung
   LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25906
LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09 (https://dejure.org/2009,25906)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 O 64/09 (https://dejure.org/2009,25906)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 O 64/09 (https://dejure.org/2009,25906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Keine Vermögensbetreuungspflicht bei Gewährleistungseinbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungseinbehalt nicht auf Sperrkonto eingezahlt: Keine strafbare Untreue! (IBR 2009, 652)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1788
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04

    Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1 , 2. Alt.

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09
    Treuepflichten i.S.d. § 266 StGB sind Pflichten aus einem Verhältnis, das seinem Inhalt nach wesentlich durch die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten bestimmt wird, womit ein fremdnützig typisiertes Schuldverhältnis mit Geschäftsbesorgungscharakter vorliegen muss (vgl. LG Bonn BauR 2004, 1471).

    Auch die 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (BauR 2004, 1471) lehnt das Eingreifen des Treuebruchtatbestandes im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass das fremdnützig typisierte Schuldverhältnis zu verneinen sei.

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09
    Die vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2008, 1827) vertretene Auffassung, dass es sich bei der gesetzlichen Pflicht des Vermieters von Wohnraum gemäß § 551 Abs. 3 BGB, eine Mietkaution auf einem besonderen Konto anzulegen, trotz des zivilrechtlichen Charakters als bloßer Nebenpflicht strafrechtlich um eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Mieter handelt, begründet sich in der vom Gesetzgeber beabsichtigten Anlehnung an die Regelung für Mündelgelder (§§ 1806, 1807 BGB) und ist auf eine rein vertragliche Pflicht, der zudem nicht die Regelung der VOB/B zugrunde liegt, angesichts der unterschiedlichen Schutzbedürfnisse nicht übertragbar.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 7 U 272/07

    Haftung des Zwangsverwalters gegenüber dem Bauunternehmer: Nichteinzahlung des

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09
    Dem gegenüber vertritt der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 2009, 571) bei Anwendung der VOB/B die gegenteilige Auffassung, da der Auftragnehmer im Fall, dass der Auftraggeber den Betrag nicht auf ein Sperrkonto einzahlt, zur Leistungsklage übergehen könne, ohne den Ablauf der Gewährleistungsfrist abwarten zu müssen.
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2007 - 4 U 25/06

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen vom Insolvenzverwalter geltend gemachten

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2009 - 4 O 64/09
    Dies hat seine Grundlage in der Vorschrift des § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2 VOB/B (vgl. auch OLG Karlsruhe Baurecht 2008, 114).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 3 U 138/09

    Schutzgesetzverletzung durch Untreue: Haftung des Geschäftsführers einer

    Die Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 07.07.2009 - 4 O 64/09 - wird.
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