Rechtsprechung
| EuGH, 07.05.2024 - C-115/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
NADA u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - Nationale Schiedskommission, die für die Dopingbekämpfung im Bereich des Sports zuständig ist - Kriterien - Unabhängigkeit der vorlegenden Einrichtung - Grundsatz des effektiven gerichtlichen ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 267 AEUV - Begriff ,Gericht'- Nationale Schiedskommission, die für die Dopingbekämpfung im Bereich des Sports zuständig ist - Kriterien - Unabhängigkeit der vorlegenden Einrichtung - Grundsatz des effektiven gerichtlichen ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die für Dopingbekämpfung zuständige österreichische Schiedskommission ist nicht befugt, dem Gerichtshof Fragen vorzulegen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Dopingbekämpfung: Schiedskommission darf dem EuGH keine Fragen stellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schiedskommission für Dopingbekämpfung darf dem EuGH keine Fragen stellen - Vorabentscheidungsersuchen der USK unzulässig
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 267 AEUV
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
NADA u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
NADA u.a.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
- EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Papierfundstellen
- SpuRt 2024, 299
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 21.01.2020 - C-274/14
Banco de Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Sie ist daher für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit, das durch den Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 AEUV verkörpert wird, von grundlegender Bedeutung, da nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Vorlageberechtigung von Einrichtungen, die mit der Anwendung des Unionsrechts betraut sind, u. a. daran geknüpft ist, dass sie unabhängig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 40 Der Begriff der Unabhängigkeit umfasst zwei Aspekte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49 und 50, sowie vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 57).
Rn. 41 Der erste, das Außenverhältnis betreffende Aspekt erfordert, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten, so dass sie vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder gefährden und deren Entscheidungen beeinflussen könnten (Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit darstellt, da sie die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person schützen soll (Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So ist allgemein anerkannt, dass Richter abberufen werden können, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit oder einer schweren Verfehlung nicht mehr zur Ausübung ihres Amtes geeignet sind, wobei angemessene Verfahren einzuhalten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Die Unabsetzbarkeit der Mitglieder eines Gerichts ist somit nur dann gewährleistet, wenn die Fälle, in denen die Mitglieder der Einrichtung abberufen werden können, in besonderen Regelungen durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind, die Garantien bieten, die über das hinausgehen, was die allgemeinen Regeln des Verwaltungs- und des Arbeitsrechts im Fall einer missbräuchlichen Abberufung vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 60, …und vom 26. Januar 2023, Construct, C-403/21, EU:C:2023:47, Rn. 44).
Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 So bedeutet der Begriff der Unabhängigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs vor allem, dass die betreffende Stelle gegenüber der Stelle, die die mit einem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Eigenschaft eines Dritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 47 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der genannten Stelle für Einflussnahmen von außen und an ihrer Neutralität in Bezug auf die einander gegenüberstehenden Interessen auszuschließen (Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 63).
Rn. 55 Dieser Umstand befreit sie jedoch nicht von der Verpflichtung, beim Erlass ihrer Entscheidungen die Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten und erforderlichenfalls nationale Vorschriften, die im Widerspruch zu unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts stehen, gegebenenfalls unangewendet zu lassen, da diese Verpflichtungen für alle zuständigen nationalen Behörden gelten und nicht nur für Gerichte (Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602; vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41, …und vom 21. Dezember 2023, Krajowa Rada Sądownictwa [Verbleib eines Richters im Amt], C-718/21, EU:C:2023:1015, Rn. 40).Die Vorlageberechtigung einer Einrichtung ist also sowohl anhand struktureller als auch anhand funktioneller Kriterien zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.12.2023 - C-26/22
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht zwei Datenverarbeitungspraktiken …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Diese Behörde hat einen ablehnenden Bescheid erlassen, der Gegenstand eines Rechtsbehelfs nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO vor dem Bundesverwaltungsgericht (Österreich) ist (vgl. insoweit Urteil vom 7. Dezember 2023, SCHUFA Holding [Restschuldbefreiung], C-26/22 und C-64/22, EU:C:2023:958, Rn. 52 und 70).
- EuGH, 06.10.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 51 Insoweit unterscheidet sich die Situation der Mitglieder der USK beispielsweise von der Situation der vorlegenden Einrichtung in der Rechtssache, in der das Urteil vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme (C-203/14, EU:C:2015:664), ergangen ist, da - wie sich aus den Rn. 11 und 20 jenes Urteils ergibt - für die Mitglieder dieser Einrichtung im Unterschied zu den Mitgliedern der USK während der Dauer ihrer Amtszeit eine Garantie der Unabsetzbarkeit besteht, von der nur aus den Gründen abgewichen werden kann, die in der für ihre Funktionsweise geltenden Regelung ausdrücklich aufgezählt sind. - EuGH, 26.01.2023 - C-403/21
NV Construct - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 44 Die Unabsetzbarkeit der Mitglieder eines Gerichts ist somit nur dann gewährleistet, wenn die Fälle, in denen die Mitglieder der Einrichtung abberufen werden können, in besonderen Regelungen durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind, die Garantien bieten, die über das hinausgehen, was die allgemeinen Regeln des Verwaltungs- und des Arbeitsrechts im Fall einer missbräuchlichen Abberufung vorsehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 60, und vom 26. Januar 2023, Construct, C-403/21, EU:C:2023:47, Rn. 44). - EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 39 In Bezug auf dieses Kriterium ist hervorzuheben, dass die Unabhängigkeit der nationalen Gerichte, die für einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz unerlässlich ist, dem Auftrag des Richters inhärent ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 41 und 42). - EuGH, 30.06.1966 - 61/65
Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602;… vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41, …und vom 21. Dezember 2023, Krajowa Rada Sądownictwa [Verbleib eines Richters im Amt], C-718/21, EU:C:2023:1015, Rn. 40). - EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 40 Der Begriff der Unabhängigkeit umfasst zwei Aspekte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49 und 50, …sowie vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 57). - EuGH, 09.03.2010 - C-378/08
Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 33 Das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 9. März 2010, ERG u. a., C-378/08, EU:C:2010:126, Rn. 72, …und Beschluss vom 9. Januar 2024, Bravchev, C-338/23, EU:C:2024:4, Rn. 18). - EuGH, 21.12.2023 - C-718/21
Polnisches Justizsystem: Ein Spruchkörper der Kammer für außerordentliche …
Auszug aus EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt dieser bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602;… vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41, und vom 21. Dezember 2023, Krajowa Rada Sądownictwa [Verbleib eines Richters im Amt], C-718/21, EU:C:2023:1015, Rn. 40). - EuGH, 09.01.2024 - C-338/23
Bravchev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
- EuGH, 13.12.2018 - C-370/18
Holunga - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung …
- EuGH, 19.05.2022 - C-722/21
Frontera Capital
- LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24
GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …
Rn. 310 Das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Unionsgerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Unionsgerichtshof Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die die nationalen Gerichte zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (EuGH 07.05.2024, Az. C 115/22). - LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Rn. 556 Das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Unionsgerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Unionsgerichtshof Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die die nationalen Gerichte zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. EuGH 07.05.2024, Az. C 115/22). - BAG, 23.05.2024 - 6 AZR 152/22
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die …
Die Vorlageberechtigung ist sowohl anhand struktureller als auch anhand funktioneller Kriterien zu prüfen (EuGH 7. Mai 2024 - C-115/22 - Rn. 36 mwN).
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der …
Rn. 58 Insoweit ist es ständige Rechtsprechung, dass der Gerichtshof bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen abstellt, zu denen die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602…, vom 21. Januar 2020, Banco de Santander, C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 51, sowie vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 68 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Unabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit darstellt, da sie die mit der Aufgabe des Richtens Betrauten in ihrer Person schützen soll (Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
So ist allgemein anerkannt, dass Richter abberufen werden können, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit oder einer schweren Verfehlung nicht mehr zur Ausübung ihres Amtes geeignet sind, wobei angemessene Verfahren einzuhalten sind (Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 70 Die Unabsetzbarkeit der Mitglieder eines Gerichts ist somit nur dann gewährleistet, wenn die Fälle, in denen die Mitglieder der Einrichtung abberufen werden können, in besonderen Regelungen durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind, die Garantien bieten, die über das hinausgehen, was die allgemeinen Regeln des Verwaltungs- und des Arbeitsrechts im Fall einer missbräuchlichen Abberufung vorsehen (Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …
{FN:5} Das erste Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache NADA wurde nämlich mit Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a. (C-115/22, EU:C:2024:384), für unzulässig erklärt.Vgl. jedoch die Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta in derselben Rechtssache (C-115/22, EU:C:2023:676).
{FN:8} Rechtssache C-115/22 (…ABl. 2022, C 207, S. 15 bis 16).
{FN:9} Urteil NADA u. a. (C-115/22, EU:C:2024:384).
- EuGH, 14.07.2026 - C-474/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
Rn. 39 Das vorlegende Gericht setzte das Ausgangsverfahren wegen des Vorabentscheidungsersuchens aus, dass die USK in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a. (C-115/22, EU:C:2024:384), ergangen ist, vorgelegt hatte. - EuGH, 30.04.2025 - C-313/23
Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 59 Bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, stellt der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 66, und vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 35 die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.12.2025 - C-240/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des …
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Folglich muss die vorlegende Stelle, um zur Anrufung des Gerichtshofs im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens befugt zu sein, als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV eingestuft werden können, was der Gerichtshof auf der Grundlage des Vorabentscheidungsersuchens zu prüfen hat (Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Der Gerichtshof stellt bei der Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, zu denen u. a. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit gehören (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels, 61/65, EU:C:1966:39, S. 602…, vom 3. Mai 2022, CityRail, C-453/20, EU:C:2022:341, Rn. 41, sowie vom 7. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 35).
- EuGH, 03.07.2025 - C-646/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Unabhängigkeit der Justiz - …
So ist allgemein anerkannt, dass Richter abberufen werden können, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit oder einer schweren Verfehlung nicht mehr zur Ausübung ihres Amtes geeignet sind, wobei angemessene Verfahren einzuhalten sind (…Urteile vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 76…, vom 5. November 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte], C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 113, und vom 17. Mai 2024, NADA u. a., C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 65 Die Unabsetzbarkeit der Mitglieder eines Gerichts ist nur dann gewährleistet, wenn die Fälle, in denen seine Mitglieder abberufen werden können, in besonderen Regelungen durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind, die Garantien bieten, die über das hinausgehen, was die allgemeinen Regeln des Verwaltungs- und des Arbeitsrechts im Fall einer missbräuchlichen Abberufung vorsehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2024, NADA u. a., C-155/22, EU:C:2024:384, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-697/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
{FN:51} "Der Begriff der Unabhängigkeit umfasst zwei Aspekte … Der erste, das Außenverhältnis betreffende Aspekt erfordert, dass die betreffende Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten … Der zweite, das Innenverhältnis betreffende Aspekt … steht mit dem Begriff der Unparteilichkeit in Zusammenhang und bezieht sich darauf, dass den Parteien des Rechtsstreits und ihren jeweiligen Interessen am Streitgegenstand mit dem gleichen Abstand begegnet wird." Urteil vom 7. Mai 2024, NADA u. a. (C-115/22, EU:C:2024:384, Rn. 40, 41 und 45). - EuGH, 01.08.2025 - C-422/23
Richterliche Unabhängigkeit: Die Verpflichtung von Richtern am polnischen …
- EuGH, 02.10.2024 - C-1/24
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …
- EuGH, 17.07.2024 - C-235/24
Niesker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- EuGH, 19.12.2024 - C-369/23
Vivacom Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV …
- EuGH, 03.07.2025 - C-610/23
International protection: Greek legislation obliging an applicant for …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-225/24
Generalanwältin Tamara Ćapeta schlägt dem Gerichtshof vor, den Beschluss …
- EuGH, 07.11.2024 - C-326/23
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2026 - C-98/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-610/23
Al Nasiria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Internationaler Schutz …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
NADA u. a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Definition des Begriffs "Gericht" - Vorlage eines nationalen Anti-Doping-Gerichts - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 5 - Art. 6 - Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit der Online-Veröffentlichung ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Definition des Begriffs ,Gericht'- Vorlage eines nationalen Anti-Doping-Gerichts - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 5 - Art. 6 - Rechtmäßigkeit und Erforderlichkeit der Online-Veröffentlichung ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta verstößt eine nationale Anti-Doping-Behörde, die personenbezogene Daten eines gedopten Profisportlers im Internet veröffentlicht, nicht gegen die DSGVO
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EuGH-Generalanwältin: Kein Verstoß gegen DSGVO wenn nationale Anti-Doping-Behörde personenbezogene Daten eines gedopten Profisportlers im Internet veröffentlicht
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
- EuGH, 07.05.2024 - C-115/22
Papierfundstellen
- SpuRt 2023, 467
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (54)
- EuGH, 21.01.2020 - C-274/14
Banco de Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
Rn. 63 Diese Art des Schutzes der USK-Mitglieder vor willkürlicher Abberufung ist von der im Urteil Banco de Santander behandelten Situation der Mitglieder des TEAC zu unterscheiden.Aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:28} Urteil vom 21. Januar 2020 (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 55, vgl. aber auch die vollständige Analyse der Unabhängigkeit in den Rn. 51 bis 77).
{FN:51} Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 55 ff.).
{FN:55} Vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2006, Wilson (…C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49 bis 52), und vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 57 bis 62).
{FN:57} Vgl. Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (…C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 49).
{FN:58} Vgl. Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (…C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 48).
{FN:60} Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 66).
{FN:61} Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2019:802, Nr. 38).
{FN:65} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 61 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:70} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2020 (C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 67 und 77).
- EuGH, 22.06.2021 - C-439/19
Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:90} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Begründung der autonomen Natur dieses Begriffs im Unionsrecht).{FN:91} Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 77 und 78) (wonach der Anwendungsbereich von Art. 10 DS-GVO im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 5 der Richtlinie 95/46 auf den strafrechtlichen Bereich beschränkt ist).
{FN:93} Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:94} Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung) (wonach auch Zuwiderhandlungen, die im innerstaatlichen Recht nicht als "strafrechtlich" eingestuft werden, gleichwohl wegen der Art der Zuwiderhandlung und des Schweregrads der drohenden Sanktion als "strafrechtlich" im Sinne des Unionsrechts angesehen werden können).
{FN:95} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 89) (wonach es nicht in der Natur "strafrechtlicher" Sanktionen liegt, allein den entstandenen Schaden zu ersetzen).
{FN:109} Es ist daher nicht möglich, automatisch Schlussfolgerungen aus einem anderen Kontext zu ziehen, wie z. B. dem, der dem Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504), zugrunde lag, in dem es darum ging, ob die Veröffentlichung von Informationen über Ersttäter unverhältnismäßig ist (…a. a. O., Rn. 115).
- EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:26} Vgl. z. B. Urteil vom 17. September 1997, Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 23).{FN:35} Vgl. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 31), und vom 29. November 2001, De Coster (…C-17/00, EU:C:2001:651, Rn. 14) (wonach das Erfordernis eines "streitigen" Verfahrens nicht absolut ist, weshalb auch ein Verfahren, das dieses Merkmal nicht aufweist, für die betreffende Einrichtung die Voraussetzung erfüllen kann, um als ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen werden zu können).
{FN:36} Vgl. Urteil vom 17. September 1997, Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 31).
Vgl. z. B. Urteil vom 17. September 1997, Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 33) (Zurückweisung des Einwands, die fraglichen Verfahrensvorschriften seien von der vorlegenden Einrichtung selbst erlassen worden, entfalteten keine Außenwirkung und seien nicht veröffentlicht worden).
{FN:68} Urteil vom 17. September 1997 (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 34).
{FN:69} Urteil vom 17. September 1997 (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 35).
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:37} Vgl. z. B. Urteil vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 63).{FN:57} Vgl. Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (…C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 49).
{FN:58} Vgl. Urteile vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (…C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 48).
{FN:72} Vgl. z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (…C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 27), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 55).
- EuGH, 06.11.2003 - C-101/01
Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:79} Vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 25), und vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google (…C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 26) (wonach der Vorgang, der darin besteht, personenbezogene Daten auf eine Internetseite zu stellen, eine Datenverarbeitung ist).{FN:81} Vgl. u. a. Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 26).
{FN:87} Vgl. Urteil vom 6. November 2003 (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 50).
- EuGH, 24.05.2016 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:67} Urteil vom 24. Mai 2016 (C-396/14, EU:C:2016:347).{FN:71} Vgl. z. B. Urteile vom 6. Oktober 1981, Broekmeulen (…246/80, EU:C:1981:218, Rn. 9) (wo das betreffende Gremium zum Teil aus praktischen Ärzten bestand), und vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 27 bis 29) (wo das betreffende Gremium zum Teil aus Laien und Richtern bestand).
{FN:72} Vgl. z. B. Urteile vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 27), und vom 16. Juli 2020, Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (…C-658/18, EU:C:2020:572, Rn. 55).
- EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:49} Ein Beispiel für den letzteren Fall ist das Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, was unter externer und interner Unabhängigkeit der Gerichte zu verstehen ist.Vgl. z. B. Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 52).
{FN:55} Vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49 bis 52), und vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (…C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 57 bis 62).
- EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
So z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nr. 14) oder Broberg, M., und Fenger, N., Preliminary References to the European Court of Justice, 2. Aufl., Oxford University Press, Oxford, 2014, S. 70. Andere, denen ich mich anschließe, sind der Ansicht, wegen der Divergenz und ständigen Weiterentwicklung der Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Union müsse die Frage, ob eine Einrichtung als "Gericht" eingestuft werden könne, flexibel gehandhabt werden.{FN:35} Vgl. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult (…C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 31), und vom 29. November 2001, De Coster (C-17/00, EU:C:2001:651, Rn. 14) (wonach das Erfordernis eines "streitigen" Verfahrens nicht absolut ist, weshalb auch ein Verfahren, das dieses Merkmal nicht aufweist, für die betreffende Einrichtung die Voraussetzung erfüllen kann, um als ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen werden zu können).
Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nrn. 19 bis 28) (unter Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung in Bezug auf das Erfordernis der Unabhängigkeit allmählich gelockert worden sei).
- EuGH, 01.08.2022 - C-184/20
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
Vgl. auch Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 71), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass ein einziger Zulässigkeitsgrund nach Art. 6 DS-GVO ausreicht.Vgl. hierzu Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija (C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.11.2019 - C-192/18
Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22
{FN:56} Vgl. z. B. Urteil vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:63} Vgl. z. B. Urteil vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-680/21
Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die …
- EuGH, 26.01.2023 - C-403/21
NV Construct - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff des …
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
- EuGH, 30.06.1966 - 61/65
Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- EuGH, 13.05.2014 - C-131/12
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
- EuGH, 18.07.2006 - C-519/04
DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …
- EGMR, 02.10.2018 - 40575/10
Claudia Pechstein scheitert mit Klage gegen den Sportgerichtshof Cas
- EuGH, 09.11.2017 - C-489/15
CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie …
- EuGH, 09.03.2017 - C-398/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es kein Recht auf Vergessenwerden für die im …
- EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
- EuGH, 12.01.2023 - C-132/21
In der DSGVO vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können …
- EuGH, 16.03.2010 - C-325/08
Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine …
- EuGH, 27.10.2022 - C-721/20
DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 17.10.1989 - 109/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening, …
- EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij
- EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
Der teilweise Ausschluss der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten von …
- EuGH, 23.03.1982 - 102/81
Nordsee / Reederei Mond
- EGMR, 06.11.2018 - 55391/13
RAMOS NUNES DE CARVALHO E SÁ v. PORTUGAL
- EuGH, 11.06.1987 - 14/86
Pretore di Salò / X
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21
Generalanwalt Rantos: Die FIFA/UEFA-Regeln, die jeden neuen Wettbewerb von einer …
- EuGH, 06.10.1981 - 246/80
Broekmeulen / Huisarts Registratie Commissie
- EuGH, 31.05.2005 - C-53/03
DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN …
- EuGH, 12.06.2014 - C-377/13
Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …
- EuGH, 03.05.2022 - C-453/20
CityRail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Begriff "Gericht" - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-124/21
Generalanwalt Rantos schlägt die Aufhebung des die Wettbewerbswidrigkeit der …
- EuGH, 13.01.2022 - C-55/20
Minister Sprawiedliwości - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - …
- EuGH, 30.05.2002 - C-516/99
Schmid - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne des Artikels 234 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-33/22
Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
- EGMR, 09.03.2023 - 36345/16
L.B. v. HUNGARY
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15
Pula Parking - Zeitliche Anwendbarkeit des Unionsrechts - Dienstleistungsvertrag …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21
Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-55/20
Generalanwalt Bobek: Die Dienstleistungsrichtlinie gilt für gegen Rechtsanwälte …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2019 - C-274/14
Banco de Santander - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1966 - 61/65
Witwe G. Vaassen-Göbbels gegen Vorstand des Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-24/92
Pierre Corbiau gegen Administration des contributions.
- EuGH, 17.07.2014 - C-427/13
Vorabentscheidungsersuchen; Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des …
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …
- EuGH, 21.03.2000 - C-110/98
Gabalfrisa u.a. - "Begriff des nationalen Gerichts im Sinne von Artikel 177 …
- BGH, 23.01.2024 - II ZB 7/23
Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums …
Das Ziel, jeder interessierten Person die Möglichkeit zu geben, sich möglichst unschwer unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ohne zeitliche Verzögerung durch eine zuverlässige Informationsquelle Kenntnis von den wesentlichen Angaben über die Gründung der Handelsgesellschaften und über die mit ihrer Vertretung betrauten Personen zu verschaffen, lässt sich nur durch die Gewährung des schrankenlosen, mit keinem besonderen Aufwand oder Hindernissen verbundenen Zugangs zu diesen Daten im Internet erreichen (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 51 - Manni [zum GmbH-Geschäftsführer]; Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676, juris Rn. 169 zur Online-Veröffentlichung von Doping-Verstößen).Hat der Verantwortliche Zweifel an der Recht- bzw. Verhältnismäßigkeit seiner rechtlichen Verpflichtung, muss er gegen diese auf dem dafür vorgesehenen Weg rechtlich vorgehen, auch wenn diese Zweifel auf datenschutzrechtlichen Erwägungen beruhen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676, juris Rn. 135 ff.).
- BGH, 04.06.2024 - II ZB 10/23
Anspruch eines früheren Vereinsvorstandsmitglieds auf Löschung seiner im …
Rn. 38 Danach liegt auch die Bereitstellung dieser Daten zum unbeschränkten Abruf über das Internet als heutiges Mittel zur Information der Allgemeinheit (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676 Rn. 169 - NADA) u.a. grundsätzlich im öffentlichen Interesse. - BGH, 23.01.2024 - II ZB 8/23
Datenschutz: Antrag eines Kommanditisten auf Löschung seines Geburtsdatums und …
Das Ziel, allen interessierten Dritten möglichst unschwer unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und ohne zeitliche Verzögerung durch eine zuverlässige Informationsquelle Kenntnis von den wesentlichen Angaben über die Beteiligungs- und Haftungsverhältnisse der Gesellschaft sowie die evtl. unmittelbar persönlich haftenden Gesellschafter zu verschaffen, lässt sich - insbesondere im Rechtsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten - nur durch die Gewährung des schrankenlosen, mit keinem besonderen Aufwand oder Hindernissen verbundenen Zugangs zu diesen Daten im Internet erreichen (vgl. EuGH…, Urteil vom 9. März 2017 - C-398/15, ECLI:EU:C:2017:197 = BB 2017, 652 Rn. 51 - Manni [zum GmbH-Geschäftsführer]; Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676, juris Rn. 169 zur Online-Veröffentlichung von Doping-Verstößen).Hat der Verantwortliche Zweifel an der Recht- bzw. Verhältnismäßigkeit seiner rechtlichen Verpflichtung, muss er gegen diese auf dem dafür vorgesehenen Weg rechtlich vorgehen, auch wenn diese Zweifel auf datenschutzrechtlichen Erwägungen beruhen (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 14. September 2023 - C-115/22, ECLI:EU:C:2023:676, juris Rn. 135 ff.).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24
Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …
Vgl. jedoch die Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta in derselben Rechtssache (C-115/22, EU:C:2023:676).
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