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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.2020 - C-156/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,961
EuGH, 30.01.2020 - C-156/17 (https://dejure.org/2020,961)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2020 - C-156/17 (https://dejure.org/2020,961)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - C-156/17 (https://dejure.org/2020,961)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Köln-Aktienfonds Deka

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden - Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer - Voraussetzungen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Köln-Aktienfonds Deka

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden - Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer - Voraussetzungen ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuerrecht: Besteuerung von Dividenden, die an Aktienfonds in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden - Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer - Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden - Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer - Voraussetzungen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Ausschluss der Erstattung von Dividendensteuer für gebietsfremden Investmentfonds ("Köln-Aktienfonds Deka")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Besteuerung von Dividenden, die an Aktienfonds in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zum Ausschluss der Erstattung von Dividendensteuer für gebietsfremden Investmentfonds ("Köln-Aktienfonds Deka")

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 63, EG Art 56
    Niederlande, Dividendensteuer, Investmentfonds, Anlageorganismus

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Ansässigkeit; Ausschüttung; Dividendensteuer; Einbehaltung; Erstattung; Gesellschaft; Investmentfonds

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Köln-Aktienfonds Deka

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1956
  • EuZW 2020, 206
  • WM 2020, 410
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 44 Außerdem ist es dem Grundsatz der Steuerautonomie der Mitgliedstaaten inhärent, dass diese festlegen, welche Nachweise erforderlich sind, um das Vorliegen der Voraussetzungen einer solchen Regelung zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 37…, vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47, …und vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34).

    Rn. 45 Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten ihre Steuerautonomie unter Beachtung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Anforderungen ausüben, insbesondere derjenigen, die in den Bestimmungen des Vertrags über den freien Kapitalverkehr vorgesehen sind (Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 38).

    Rn. 62 Um einem gebietsfremden Steuerpflichtigen die Erlangung eines Steuervorteils nicht unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, kann jedoch nicht verlangt werden, dass er Unterlagen vorlegt, die in jeder Hinsicht der Form und dem Grad der Genauigkeit der Nachweise entsprechen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, der diesen Vorteil gewährt, vorgesehen sind, wenn die von diesem Steuerpflichtigen vorgelegten Unterlagen es dem Mitgliedstaat im Übrigen ermöglichen, klar und genau zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Steuervorteils vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 46).

    Rn. 65 Unter diesen Umständen ist der fehlende Informationsfluss auf Seiten des Wirtschaftsteilnehmers kein Problem, das der betroffene Mitgliedstaat auffangen müsste (…Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98, sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 43 Folglich steht es den Mitgliedstaaten frei, zur Förderung der Nutzung von Organismen für gemeinsame Anlagen eine besondere Steuerregelung für diese Organismen und für von ihnen bezogene Dividenden vorzusehen und festzulegen, welche materiellen und formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Regelung erfüllt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47, …und vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34).

    Rn. 44 Außerdem ist es dem Grundsatz der Steuerautonomie der Mitgliedstaaten inhärent, dass diese festlegen, welche Nachweise erforderlich sind, um das Vorliegen der Voraussetzungen einer solchen Regelung zu belegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 37, vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47, …und vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34).

    Rn. 56 Dies ist der Fall, wenn nationale Rechtsvorschriften, die unterschiedslos für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer gelten, die Gewährung eines Steuervorteils daran knüpfen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Voraussetzungen oder Verpflichtungen erfüllt, die ihrer Art nach oder de facto für den inländischen Markt spezifisch sind, so dass nur die auf dem inländischen Markt tätigen Wirtschaftsteilnehmer sie erfüllen können und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer vergleichbarer Art diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 36 und 37, …sowie vom 8. Juni 2017, Van der Weegen u. a., C-580/15, EU:C:2017:429, Rn. 29).

    Der Inhalt, die Form und das Maß an Präzision, denen die Angaben genügen müssen, die ein Steuerpflichtiger einreicht, um in den Genuss eines Steuervorteils kommen zu können, werden von dem Mitgliedstaat bestimmt, der einen solchen Vorteil gewährt, um diesem die ordnungsgemäße Besteuerung zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 52).

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 32 Außerdem sehen die Satzung des Gerichtshofs und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien oder die in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs bezeichneten Beteiligten vor, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteile vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass eine solche Partei oder ein solcher Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteile vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 24, …und vom 29. November 2017, King, C-214/16, EU:C:2017:914, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 61 Was zweitens die Nachweise betrifft, die von den gebietsfremden Investmentfonds zum Beleg dafür zu erbringen sind, dass sie die Voraussetzungen der SAO-Regelung erfüllen und damit die Erstattung der von ihnen entrichteten Dividendensteuer erhalten können, ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerbehörden eines Mitgliedstaats vom Steuerpflichtigen alle Belege verlangen dürfen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und ob diese Begünstigung demnach gewährt werden kann (Urteil vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 95 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Unter diesen Umständen ist der fehlende Informationsfluss auf Seiten des Wirtschaftsteilnehmers kein Problem, das der betroffene Mitgliedstaat auffangen müsste (Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98, …sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 24.10.2018 - C-602/17

    Sauvage und Lejeune - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 43 Folglich steht es den Mitgliedstaaten frei, zur Förderung der Nutzung von Organismen für gemeinsame Anlagen eine besondere Steuerregelung für diese Organismen und für von ihnen bezogene Dividenden vorzusehen und festzulegen, welche materiellen und formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Regelung erfüllt sein müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47, und vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34).

    Rn. 44 Außerdem ist es dem Grundsatz der Steuerautonomie der Mitgliedstaaten inhärent, dass diese festlegen, welche Nachweise erforderlich sind, um das Vorliegen der Voraussetzungen einer solchen Regelung zu belegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 37…, vom 9. Oktober 2014, van Caster, C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47, und vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune, C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34).

  • EuGH, 16.01.2009 - C-437/08

    Österreichische Salinen - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 61 Was zweitens die Nachweise betrifft, die von den gebietsfremden Investmentfonds zum Beleg dafür zu erbringen sind, dass sie die Voraussetzungen der SAO-Regelung erfüllen und damit die Erstattung der von ihnen entrichteten Dividendensteuer erhalten können, ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerbehörden eines Mitgliedstaats vom Steuerpflichtigen alle Belege verlangen dürfen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und ob diese Begünstigung demnach gewährt werden kann (Urteil vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 95 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Unter diesen Umständen ist der fehlende Informationsfluss auf Seiten des Wirtschaftsteilnehmers kein Problem, das der betroffene Mitgliedstaat auffangen müsste (Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98, …sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 29.11.2017 - C-214/16

    Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Dass eine solche Partei oder ein solcher Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (…Urteile vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo, C-106/16, EU:C:2017:804, Rn. 24, und vom 29. November 2017, King, C-214/16, EU:C:2017:914, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-284/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, unter Beachtung des Unionsrechts sein System der Besteuerung von Gewinnausschüttungen zu organisieren und in diesem Rahmen die auf den empfangenden Anteilsinhaber anwendbare Besteuerungsgrundlage und den für ihn geltenden Steuersatz zu bestimmen (…vgl. u. a. Urteile vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, EU:C:2008:289, Rn. 30, vom 20. Oktober 2011, Kommission/Deutschland, C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 45, …und vom 30. Juni 2016, Riskin und Timmermans, C-176/15, EU:C:2016:488, Rn. 29).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-190/12

    Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 49 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die in diesem Mitgliedstaat Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. u. a. Urteile vom 10. April 2014, Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company, C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 39, …und vom 22. November 2018, Sofina u. a., C-575/17, EU:C:2018:943, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2020 - C-156/17
    Rn. 72 Außerdem kann der freie Kapitalverkehr nicht dahin verstanden werden, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, seine Steuervorschriften auf diejenigen eines anderen Mitgliedstaats abzustimmen, um in allen Situationen eine Besteuerung zu gewährleisten, die jede Ungleichheit beseitigt, die sich aus den nationalen Steuerregelungen ergibt, da die Entscheidungen, die ein Steuerpflichtiger in Bezug auf eine Investition im Ausland trifft, je nach Fall mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig für ihn sein können (Urteil vom 7. November 2013, K, C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.02.2014 - C-385/12

    Eine Steuer, die Unternehmen benachteiligt, die innerhalb einer …

  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …

  • EuGH, 22.11.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 22.06.2017 - C-126/16

    Die Rechte der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen können bei Vereinbarung …

  • EuGH, 20.05.2008 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 02.06.2016 - C-252/14

    Pensioenfonds Metaal en Techniek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-176/15

    Riskin und Timmermans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 08.06.2017 - C-580/15

    Van der Weegen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des …

  • EuGH, 21.06.2018 - C-480/16

    Fidelity Funds u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapital- und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-342/20

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …

    {FN:16} Urteile vom 7. November 2013, K (…C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 80), vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 72), und vom 30. April 2020, Société Générale (…C-565/18, EU:C:2020:318, Rn. 35).

    {FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 45 und 46).

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 4. Juni 2002, Kommission/Frankreich (…C-483/99, EU:C:2002:327, Rn. 39 bis 42), vom 13. Mai 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-98/01, EU:C:2003:273, Rn. 47), vom 11. November 2010, Kommission/Portugal (…C-543/08, EU:C:2010:669, Rn. 68 bis 72), und vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 55).

    {FN:36} Urteil vom 30. Januar 2020 (C-156/17, EU:C:2020:51).

    {FN:37} Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 45).

    {FN:38} Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 46).

  • EuGH, 07.04.2022 - C-342/20

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass selbst eine auf objektiven Kriterien beruhende Differenzierung de facto grenzüberschreitende Sachverhalte benachteiligen kann (vgl. Urteile vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung …sowie vom 16. Dezember 2021, UBS Real Estate, C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:1015, Rn. 39).

    Rn. 55 Dies ist u. a. der Fall, wenn nationale Regelungen, die unterschiedslos für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer gelten, die Gewährung eines Steuervorteils daran knüpfen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Voraussetzungen oder Verpflichtungen erfüllt, die ihrer Art nach oder de facto für den inländischen Markt spezifisch sind, so dass nur die auf dem inländischen Markt tätigen Wirtschaftsteilnehmer sie erfüllen können und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer vergleichbarer Art diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllen (Urteile vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung …und vom 16. Dezember 2021, UBS Real Estate, C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:1015, Rn. 40).

    Rn. 58 Es steht den Mitgliedstaaten auch frei, zur Förderung der Nutzung von Organismen für gemeinsame Anlagen eine besondere Steuerregelung für diese Organismen und für von ihnen bezogene Dividenden und andere Einkünfte vorzusehen und festzulegen, welche materiellen und formellen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer solchen Regelung erfüllt sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Außerdem kann der freie Kapitalverkehr nicht dahin verstanden werden, dass ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, seine Steuervorschriften auf diejenigen eines anderen Mitgliedstaats abzustimmen, um in allen Situationen eine Besteuerung zu gewährleisten, die jede Ungleichheit beseitigt, die sich aus den nationalen Steuerregelungen ergibt, da die Entscheidungen, die ein Steuerpflichtiger in Bezug auf eine Investition im Ausland trifft, je nach Fall mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig für ihn sein können (…Urteile vom 7. November 2013, K, C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung und vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 72).

    Rn. 60 Wie der Generalanwalt in den Nrn. 53 und 54 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, dürfen jedoch, wenn ein Mitgliedstaat bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen einen Steuervorteil gewährt, die Bedingungen, unter denen dieser Vorteil gewährt wird, keine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 46).

  • EuGH, 16.12.2021 - C-478/19

    UBS Real Estate - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den Maßnahmen, die Art. 56 Abs. 1 EG (nach Änderung jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die in diesem Mitgliedstaat Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (…vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek, C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass selbst eine auf objektiven Kriterien beruhende Differenzierung de facto grenzüberschreitende Sachverhalte benachteiligen kann (Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Dies ist der Fall, wenn nationale Regelungen, die unterschiedslos für gebietsansässige und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer gelten, die Gewährung eines Steuervorteils daran knüpfen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer Voraussetzungen oder Verpflichtungen erfüllt, die ihrer Art nach oder de facto für den inländischen Markt spezifisch sind, so dass nur die auf dem inländischen Markt tätigen Wirtschaftsteilnehmer sie erfüllen können und gebietsfremde Wirtschaftsteilnehmer vergleichbarer Art diese Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllen (Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist es Sache des vorlegenden Gerichts, das allein für die Auslegung des nationalen Rechts unter Berücksichtigung aller Bestandteile der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuerregelung und aller betreffenden nationalen Steuerrechtsvorschriften zuständig ist, das mit der fraglichen Vorschrift in erster Linie verfolgte Ziel zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 79).

  • EuGH, 02.04.2020 - C-753/18

    The hiring out of motor vehicles equipped with radio receivers does not …

    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen sehen die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vor, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.03.2022 - C-545/19

    AllianzGI-Fonds AEVN

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die Gebietsansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (…vgl. insbesondere Urteile vom 2. Juni 2016, Pensioenfonds Metaal en Techniek, C-252/14, EU:C:2016:402, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Das vorlegende Gericht - das allein für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, unter Berücksichtigung aller Elemente der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuervorschriften und aller Elemente dieser Steuerregelung - wird zu bestimmen haben, welches Ziel mit der nationalen Regelung, um die es im Ausgangsverfahren geht, in erster Linie verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 79).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-545/19

    AllianzGI-Fonds AEVN - Vorabentscheidungsersuchen - Direktes Steuerrecht und …

    {FN:16} Urteile vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 42), vom 30. Juni 2016, Riskin und Timmermans (…C-176/15, EU:C:2016:488, Rn. 29), vom 20. Oktober 2011, Kommission/Deutschland (…C-284/09, EU:C:2011:670, Rn. 45), und vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund (…C-194/06, EU:C:2008:289, Rn. 30).

    {FN:17} Urteile vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 43), vom 24. Oktober 2018, Sauvage und Lejeune (…C-602/17, EU:C:2018:856, Rn. 34), und vom 9. Oktober 2014, van Caster (…C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 47).

    {FN:18} Urteile vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 45), und vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 38).

  • EuGH, 27.11.2025 - C-525/24

    Santander Renta Variable España Pensiones, Fondo de Pensiones - Vorlage zur …

    Rn. 37 Die Prüfung der abschreckenden Wirkung von Maßnahmen kann sich sowohl auf Maßnahmen erstrecken, mit denen materielle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Steuervorteils festgelegt werden, als auch auf Maßnahmen, die Nachweise vorsehen, die gebietsfremde Steuerpflichtige zu diesem Zweck zu erbringen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 50).

    Der Inhalt, die Form und das Maß an Präzision, denen die Angaben genügen müssen, die ein Steuerpflichtiger einreicht, werden, um die ordnungsgemäße Erhebung der Steuer zu ermöglichen, von dem Mitgliedstaat bestimmt, der den Steuervorteil gewährt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gebietsfremden Steuerpflichtigen darf nämlich kein übermäßiger Verwaltungsaufwand auferlegt werden, der es ihnen tatsächlich unmöglich machen würde, einen Steuervorteil in Anspruch zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.06.2022 - C-572/20

    ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine solche Beschränkung allerdings zulässig sein, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (…Urteile vom 26. Februar 2019, X [In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften], C-135/17, EU:C:2019:136, Rn. 70, und vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-18/23

    Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Mode de gestion d'un OPC) - …

    {FN:23} Vgl. etwa Urteile vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Steuerbefreiung von in Vertragsform errichteten Investmentfonds) (…C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 54), vom 16. Dezember 2021, UBS Real Estate (…C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:1015, Rn. 40), und vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 55).

    {FN:24} Urteile vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Steuerbefreiung von in Vertragsform errichteten Investmentfonds) (…C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 55), vom 16. Dezember 2021, UBS Real Estate (…C-478/19 und C-479/19, EU:C:2021:1015, Rn. 40), und vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 56).

    {FN:40} Urteile vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Steuerbefreiung von in Vertragsform errichteten Investmentfonds) (…C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 59), vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka (C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 72), und vom 7. November 2013, K (…C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 80).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-449/20

    Real Vida Seguros - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Art. 63 AEUV - …

    Rn. 20 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich jedoch, dass nationale Rechtsvorschriften, die unterschiedslos für gebietsansässige und gebietsfremde Gesellschaften gelten, eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellen, da selbst eine Differenzierung, die auf einem objektiven Kriterium beruht, de facto grenzüberschreitende Sachverhalte benachteiligen kann (Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 21 Dies ist der Fall, wenn nationale Rechtsvorschriften die Gewährung einer Steuervergünstigung von einer Voraussetzung abhängig machen, die zwar unterschiedslos gilt, aber ihrer Art nach oder de facto für den inländischen Markt spezifisch ist, so dass nur gebietsansässige Gesellschaften diese Voraussetzung erfüllen können, während gebietsfremde Gesellschaften sie im Allgemeinen nicht erfüllen (vgl. Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es zwar Sache jedes Mitgliedstaats ist, sein System der Besteuerung von Gewinnausschüttungen zu organisieren und in diesem Rahmen die auf den empfangenden Anteilsinhaber anwendbare Besteuerungsgrundlage zu bestimmen; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung ihre Steuerautonomie unter Beachtung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Anforderungen ausüben, insbesondere derjenigen, die in den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vorgesehen sind, was voraussetzt, dass das Besteuerungssystem in nicht diskriminierender Weise ausgestaltet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Köln-Aktienfonds Deka, C-156/17, EU:C:2020:51, Rn. 42 und 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.04.2020 - C-565/18

    Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-480/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19

    Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) …

  • EuGH, 27.02.2025 - C-18/23

    Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Mode de gestion d'un OPC) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 29.04.2021 - C-480/19

    Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-572/20

    ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 und 65 AEUV - Freier …

  • EuGH, 12.03.2026 - C-150/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-585/22

    Staatssecretaris van Financiën (Intérêts relatifs à un emprunt intragroupe) …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28713
Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17 (https://dejure.org/2019,28713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - C-156/17 (https://dejure.org/2019,28713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - C-156/17 (https://dejure.org/2019,28713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Köln-Aktienfonds Deka

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Besteuerung der an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschütteten Dividenden - Ablehnung der Anträge eines nicht gebietsansässigen OGAW auf Erstattung der einbehaltenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Köln-Aktienfonds Deka

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Besteuerung der an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschütteten Dividenden - Ablehnung der Anträge eines nicht gebietsansässigen OGAW auf Erstattung der einbehaltenen ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Besteuerung der an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschütteten Dividenden - Ablehnung der Anträge eines nicht gebietsansässigen OGAW auf Erstattung der einbehaltenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 37).

    {FN:36} Vgl. Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (…C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 45).

    {FN:37} Vgl. insbesondere in Bezug auf den Nachweis der Erfüllung der von einer Steuerregelung vorgesehenen Voraussetzungen Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 45).

    {FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (…C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 96 und 97), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 46).

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (…C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:36} Vgl. Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 45).

    {FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 96 und 97), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 46).

    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 54).

    {FN:40} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 58).

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 16.01.2009 - C-437/08

    Österreichische Salinen - Verbindung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:36} Vgl. Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 45).

    {FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 96 und 97), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 46).

    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 54).

    {FN:40} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 58).

    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 98), sowie vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a. (…C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 48).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:32} Urteil vom 10. Mai 2012, Santander Asset Management SGIIC u. a. (C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:63} Vgl. Rn. 71 des Urteils Fidelity Funds und Urteil vom 10. Mai 2012, Santander Asset Management SGIIC u. a. (C-338/11 bis C-347/11, EU:C:2012:286, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    1995, L 281, S. 31. Vgl. insoweit Urteil vom 27. September 2017, Puškár (C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 103).

    {FN:43} Urteil vom 27. September 2017, Puškár (C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 108).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:39} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 54).

    {FN:40} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Haribo (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2010:668, Nr. 58).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    Rn. 54 Ebenso hat der Gerichtshof im Urteil vom 9. Oktober 2014, van Caster (C-326/12, EU:C:2014:2269), das Vorliegen einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs in einer Situation anerkannt, in der für die ausländischen Fonds keine Situation der Unmöglichkeit bestand, den von der nationalen Steuerregelung vorgesehenen Verpflichtungen nachzukommen{FN-VERWEIS:25}.

    {FN:33} Vgl. u. a. Urteil vom 9. Oktober 2014, van Caster (C-326/12, EU:C:2014:2269, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.05.2008 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:2} Der Gerichtshof hat sich bereits im Urteil vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund (C-194/06, EU:C:2008:289), mit der Vereinbarkeit einiger Aspekte dieser Regelung in der damals geltenden Fassung befasst.

    {FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund (C-194/06, EU:C:2008:289, Rn. 48), und vom 30. Juni 2016, Riskin und Timmermans (…C-176/15, EU:C:2016:488, Rn. 29).

  • EuGH, 08.06.2017 - C-580/15

    Van der Weegen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    Rn. 53 So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil vom 8. Juni 2017, Van der Weegen und Pot (C-580/15, EU:C:2017:429), das Vorliegen einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne von Art. 56 AEUV anerkannt, obwohl es, faktisch oder rechtlich, für die ausländischen Kreditinstitute nicht unmöglich war, die von der belgischen Regelung vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen, um die in Rede stehende Steuerbefreiungsregelung in Anspruch zu nehmen{FN-VERWEIS:24}.

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 8. Juni 2017, Van der Weegen und Pot (C-580/15, EU:C:2017:429, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-156/17
    {FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt (C-157/07, EU:C:2008:588, Rn. 49 und 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf …

  • EuGH, 10.04.2014 - C-190/12

    Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an …

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

  • EuGH, 11.09.2014 - C-47/12

    Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV - …

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

  • EuGH, 14.04.2016 - C-522/14

    Sparkasse Allgäu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Art. …

  • EuGH, 05.02.2014 - C-385/12

    Eine Steuer, die Unternehmen benachteiligt, die innerhalb einer …

  • EuGH, 10.06.2015 - C-686/13

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …

  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer - "Freier Kapitalverkehr - Nationales Verbot der Begründung …

  • EuGH, 10.11.2011 - C-212/09

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