Rechtsprechung
| EuGH, 26.05.2016 - C-300/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Kohll und Kohll-Schlesser
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Personen und Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Steuergutschrift für Ruhegehaltsempfänger - Voraussetzungen für die Gewährung - Besitz einer von der nationalen ...
- Europäischer Gerichtshof
Kohll und Kohll-Schlesser
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Personen und Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Steuergutschrift für Ruhegehaltsempfänger - Voraussetzungen für die Gewährung - Besitz einer von der nationalen ...
- IWW
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuergutschrift für Ruhegehälter aus einem anderen Mitgliedstaat
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kohll und Kohll-Schlesser
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 45
Luxemburg, Einkommensteuer, Steuergutschrift, Lohnsteuerkarte - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 21 und 45 AEUV - Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit der Personen und Arbeitnehmer - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Steuergutschrift für Ruhegehaltsempfänger - Voraussetzungen für die Gewährung - Besitz einer von der nationalen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
- EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 28.02.2013 - C-544/11
Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 22 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass jeder Unionsbürger, der vom Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnsitzstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (Urteil vom 28. Februar 2013, Petersen, C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann er nämlich, um dem Gericht, das um Vorabentscheidung ersucht, sachdienlich zu antworten, auf unionsrechtliche Vorschriften eingehen, die das nationale Gericht in seinen Vorlagefragen nicht angeführt hat (Urteil vom 28. Februar 2013, Petersen, C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 Erstens ist in Bezug auf Art. 45 AEUV darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, auch wenn sie nach ihrem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, es zugleich verbieten, dass der Herkunftsmitgliedstaat die freie Annahme und Ausübung einer Beschäftigung durch einen seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (Urteil vom 28. Februar 2013, Petersen, C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 27.01.2009 - C-318/07
DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 55 Es lässt sich aber nicht von vornherein ausschließen, dass ein Steuerpflichtiger Belege vorlegen kann, anhand deren die Finanzbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, ob und welche Ruhegehaltseinkünfte aus einem anderen Mitgliedstaat bezogen wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 53).Rn. 56 Nichts würde nämlich die beteiligten Finanzbehörden daran hindern, vom Steuerpflichtigen alle Belege zu verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des genannten Vorteils nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und ob der verlangte Vorteil demnach gewährt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 54).
- EuGH, 01.07.2010 - C-233/09
Dijkman und Dijkman-Lavaleije - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 59 Der Gerichtshof hat jedenfalls bereits entschieden, dass praktische Schwierigkeiten allein keine Verletzung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit rechtfertigen können (Urteil vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Lavaleije, C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 60 Zweitens kann die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, zwar eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen, doch kann ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument nur dann Erfolg haben, wenn zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs anhand des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels beurteilt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Lavaleije, C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 54 und 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.12.2015 - C-388/14
Timac Agro Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 45 Solche Beschränkungen sind nur statthaft, wenn sie Situationen betreffen, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 2015, Timac Agro Deutschland, C-388/14, EU:C:2015:829, Rn. 26).In diesem Fall muss die Beschränkung zudem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (Urteil vom 17. Dezember 2015, Timac Agro Deutschland, C-388/14, EU:C:2015:829, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.02.2015 - C-359/13
Martens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 20 AEUV und 21 …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 42 Zweitens geht in Bezug auf Art. 21 AEUV aus einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte eigene Staatsangehörige allein deswegen benachteiligen, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellen, die Art. 21 Abs. 1 AEUV jedem Unionsbürger zuerkennt (Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 43 Die vom Vertrag auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Unionsbürger gewährten Erleichterungen könnten nämlich nicht ihre volle Wirkung entfalten, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats von ihrer Wahrnehmung durch Hindernisse abgehalten werden könnte, die seinem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat infolge einer Regelung seines Herkunftsstaats entgegenstehen, die ihn allein deshalb ungünstiger stellt, weil er von diesen Erleichterungen Gebrauch gemacht hat (Urteil vom 26. Februar 2015, Martens, C-359/13, EU:C:2015:118, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 46 Zur objektiven Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Situationen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17). - EuGH, 25.02.2010 - C-337/08
X Holding - Art. 43 EG und 48 EG - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Aus einer …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 46 Zur objektiven Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Situationen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22, …und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17). - EuGH, 24.02.2015 - C-512/13
Sopora - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 53 Was erstens die von der luxemburgischen Regierung angeführten administrativen und praktischen Erwägungen anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in der Tat bereits entschieden hat, dass den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden kann, legitime Ziele durch die Einführung von Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.11.2006 - C-520/04
Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Höhere Besteuerung von …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Rn. 26 Die Situation eines Steuerpflichtigen wie Herr Kohll, der ein Ruhegehalt bezieht, das aufgrund der von ihm in einem anderen Mitgliedstaat als dem, dem er angehört und in dem er zu der im Ausgangsverfahren maßgebenden Zeit wohnte, ausgeübten unselbständigen Beschäftigung gezahlt wird, unterscheidet sich somit von der einer Person, die ihre gesamte berufliche Laufbahn in dem Mitgliedstaat, dem sie angehört, zurückgelegt und vom Recht zum Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat erst nach ihrem Eintritt in den Ruhestand Gebrauch gemacht hat und die sich daher nicht auf die durch Art. 45 AEUV garantierte Freizügigkeit berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2006, Turpeinen, C-520/04, EU:C:2006:703, Rn. 16). - EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Von einem …
Auszug aus EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Das Recht auf die Rente steht nämlich in unauflöslichem Zusammenhang mit der objektiven Arbeitnehmereigenschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2000, Sehrer, C-302/98, EU:C:2000:322, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.11.2015 - C-632/13
Hirvonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- EuGH, 22.06.2017 - C-20/16
Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In …
Rn. 52 Eine solche Beschränkung ist nur statthaft, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (…vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 2015, Timac Agro Deutschland, C-388/14, EU:C:2015:829, Rn. 26, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 45).Rn. 53 Zur objektiven Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Situationen ist darauf hinzuweisen, dass die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgten Ziels zu prüfen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, X Holding, C-337/08, EU:C:2010:89, Rn. 22…, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 17, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 46).
In diesem Fall muss die Beschränkung zudem geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (…Urteile vom 17. Dezember 2015, Timac Agro Deutschland, C-388/14, EU:C:2015:829, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 49).
Rn. 75 Was zweitens die Notwendigkeit, die Kohärenz eines Steuersystems zu wahren, anbelangt, kann dieser zwingende Grund des Allgemeininteresses zwar eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen, doch kann ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument nur dann Erfolg haben, wenn zwischen der betreffenden steuerlichen Vergünstigung und deren Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs anhand des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels beurteilt werden muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2010, Dijkman und Dijkman-Lavaleije, C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 54 und 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 60).
- BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15
Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit
Rn. 38 (bb) Auch in der Sache Kohll und Kohll-Schlesser ist der grenzüberschreitende Bezug deutlich ausgedrückt (vgl. EuGH 26. Mai 2016 - C-300/15 - Rn. 22). - BFH, 05.11.2019 - X R 23/17
Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn …
Rn. 41 bb) Eine Rechtfertigung aus Gründen der Notwendigkeit, die Kohärenz des deutschen Steuersystems zu wahren (vgl. u.a. EuGH-Urteil Kohll und Kohll-Schlesser vom 26.05.2016 - C-300/15, EU:C:2016:361, Rz 60, juris), kommt ebenfalls nicht in Betracht.
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 12/15 R
Altersrente - Wohnsitzverlegung von den alten Bundesländern in das …
Rn. 57 3. In der Bewertung der FRG-Zeiten nach bestimmten Regeln des nationalen Rechts liegt auch keine nach Art. 45 AEUV verbotene Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit (zur Anwendbarkeit des Art. 45 auf Rentenempfänger vgl EuGH Urteil vom 26.5.2016 - C 300/15 <Kohll und Kohll-Schlesser> - Juris RdNr 25 ff). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche …
{FN:45} Vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser (C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.04.2020 - C-830/18
Eine Maßnahme, die einem Bundesland erlaubt, die Übernahme der Schülerbeförderung …
Rn. 45 Hierzu ist hervorzuheben, dass die vom vorlegenden Gericht erwähnte Tatsache, dass solche alternativen Maßnahmen von den nationalen Behörden schwieriger umzusetzen seien, nicht ausreicht, um für sich genommen die Beeinträchtigung einer durch den AEU-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 59) und infolgedessen eine Beeinträchtigung im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 zu rechtfertigen. - BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16
Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim …
Rn. 45 (bb) Auch in der Sache Kohll und Kohll-Schlesser ist der grenzüberschreitende Bezug deutlich ausgedrückt (vgl. EuGH 26. Mai 2016 - C-300/15 - Rn. 22). - BFH, 27.10.2021 - X R 11/20
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung …
Dies hat der EuGH bereits mehrfach für eine Altersrente, deren Gewährung vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängig ist, entschieden und dies damit begründet, dass das Recht auf Rente in einem unauflöslichen Zusammenhang mit der objektiven Arbeitnehmereigenschaft steht (EuGH-Urteile Kohll und Kohll-Schlesser vom 26.05.2016 - C-300/15, EU:C:2016:361, Rz 25, juris; Sehrer vom 15.06.2000 - C-302/98, EU:C:2000:322, Slg. 2000, I-4585, Rz 30; vgl. auch Meints vom 27.11.1997 - C-57/96, EU:C:1997:564, Slg. 1997, I-6689, Rz 40 f.). - EuGH, 13.07.2016 - C-18/15
Brisal und KBC Finance Ireland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - …
Rn. 49 Der bloße Umstand, dass dieser Beweis schwieriger zu erbringen ist, kann einem Mitgliedstaat allerdings nicht gestatten, gebietsfremden, beschränkt Steuerpflichtigen einen Abzug, den er gebietsansässigen, unbeschränkt Steuerpflichtigen gewährt, ausnahmslos zu verweigern, da sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass ein Gebietsfremder Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Betriebsausgaben, deren Abzug begehrt wird, tatsächlich angefallen sind (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 53, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 55).Rn. 50 Die beteiligten Steuerbehörden sind nämlich durch nichts daran gehindert, vom Gebietsfremden alle Belege zu verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit der Ausgaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und der verlangte Abzug dementsprechend gewährt werden kann (…vgl. entsprechend Urteile vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 54, und vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser, C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 56).
- BFH, 11.10.2023 - I R 37/20
Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bei Bezug einer Sozialversicherungsrente und …
Zu dieser Regelung hat der EuGH entschieden, dass sich eine Person, die ihr komplettes Berufsleben in ihrem Herkunftsstaat (hier: Deutschland) verbracht hat und den Wohnsitz erst nach Eintritt in den Ruhestand in den jetzigen Wohnsitzstaat (hier: Norwegen) verlegt, nicht auf diese Vorschrift berufen kann (Urteil Turpeinen vom 09.11.2006 - C-520/04, EU:C:2006:703, Rz 13 ff.; bestätigt durch Urteile Hirvonen vom 19.11.2015 - C-632/13, EU:C:2015:765, Rz 21 sowie Kohll und Kohll-Schlesser vom 26.05.2016 - C-300/15, EU:C:2016:361, Rz 26). - FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 1 K 2011/15
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15.01.2020 1 K …
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2026 - 9 K 420/23
Doppelbesteuerung von Renten mit Auslandsbezug
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2020 - 2 K 380/19
Fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht: Konkrete oder abstrakte Auslegung der Passage …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15
AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-789/23
Tatrauskė - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-277/23
Ministarstvo financija (Bourse Erasmus+) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 25.11.2020 - C-303/19
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les …
- EuGH, 25.11.2020 - C-302/19
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les …
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2026 - 1 K 4925/24
Rückforderung von Anwärterbezügen; Arbeitnehmerfreizügigkeit; vorzeitiges Beenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18
Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2018 - C-272/17
Zyla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kohll und Kohll-Schlesser
Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - Im Inland und in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Ruhegehälter - Bestimmten Ruhegehältern vorbehaltene Steuergutschrift - Von der nationalen Verwaltung ausgestellte Lohnsteuerkarte
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
- EuGH, 26.05.2016 - C-300/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (33)
- EuGH, 28.02.2013 - C-544/11
Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:17} - Vgl. dagegen die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der "sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Union erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen" (Urteil Petersen, C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} - Siehe z. B. Urteil Petersen (C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:35} - Urteil Petersen (C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:42} - Urteil Petersen (C-544/11, EU:C:2013:124, Rn. 59).
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:29} - Beginnend mit dem bekannten Urteil Schumacker (C-279/93, EU:C:1995:31).{FN:30} - Urteile Schumacker (C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36 und 37) und Turpeinen (…C-520/04, EU:C:2006:703, Rn. 28 und 29).
{FN:34} - Es war Generalanwalt Léger, der in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Schumacker (C-279/93, EU:C:1994:391, Nrn. 47 und 48) diesen Begriff verwendete, um den entsprechenden Schritt bei der Prüfung von Beschränkungen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beschreiben.
- EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:20} - Wie in der Rechtssache Terhoeve (C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 28) rügt Herr Kohll den Behörden seines Staates gegenüber gerade, dass er benachteiligt werde, weil er einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat nachgegangen sei.{FN:24} - U. a. Urteile Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94), Terhoeve (C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 37) und Kranemann (…C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 25).
{FN:37} - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Terhoeve (C-18/95, EU:C:1998:177, Nr. 62), wo die im Urteil Bachmann (C-204/90, EU:C:1992:35) herangezogene Rechtfertigung erläutert wird.
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Bachmann / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:5} - Die Kommission verweist in diesem Kontext auf die Urteile in den Rechtssachen Bachmann (C-204/90, EU:C:1992:35, insbesondere Rn. 9) und Kommission/Dänemark (…C-150/04, EU:C:2007:69, Rn. 41).{FN:22} - Diese Rechtfertigung wurde erstmals im Urteil Bachmann (C-204/90, EU:C:1992:35, Rn. 21) anerkannt und seitdem in vielen nachfolgenden Urteilen herangezogen, beispielsweise in den Urteilen Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt (…C-157/07, EU:C:2008:588, Rn. 43) oder Kommission/Belgien (…C-250/08, EU:2011:793, Rn. 70).
{FN:37} - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Terhoeve (C-18/95, EU:C:1998:177, Nr. 62), wo die im Urteil Bachmann (C-204/90, EU:C:1992:35) herangezogene Rechtfertigung erläutert wird.
- EuGH, 09.11.2006 - C-520/04
Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Höhere Besteuerung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:6} - Die Kommission führt die Urteile in den Rechtssachen Turpeinen (C-520/04, EU:C:2006:703, Rn. 16) und Rüffler (…C-544/07, EU:C:2009:258, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) an.{FN:13} - Rechtssache C-520/04, EU:C:2006:703.
{FN:30} - Urteile Schumacker (…C-279/93, EU:C:1995:31, Rn. 36 und 37) und Turpeinen (C-520/04, EU:C:2006:703, Rn. 28 und 29).
- EuGH, 17.03.2005 - C-109/04
Kranemann - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:24} - U. a. Urteile Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94), Terhoeve (…C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 37) und Kranemann (C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 25).{FN:25} - Urteile Köbler (…C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 74) und Kranemann (C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 26).
- EuGH, 01.07.2010 - C-233/09
Dijkman und Dijkman-Lavaleije - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:21} - Siehe z. B. Urteile in den Rechtssachen Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation (…C-374/04, EU:C:2006:773, Rn. 36), Kommission/Belgien (…C-250/08, EU:2011:793, Rn. 33) sowie Dijkman und Dijkman-Lavaleije (C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 20).{FN:36} - Urteil Dijkman und Dijkman-Lavaleije (C-233/09, EU:C:2010:397, Rn. 60).
- EuGH, 31.05.2001 - C-43/99
Leclere und Deaconescu - "Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1612/68 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:15} - Vgl. Urteil Leclere und Deaconescu (C-43/99, EU:C:2001:303, Rn. 55).{FN:19} - Urteil Leclere und Deaconescu (C-43/99, EU:C:2001:303, Rn. 59).
- EuGH, 13.03.2014 - C-375/12
Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:9} - Vgl. Urteil Bouanich (C-375/12, EU:C:2014:138, Rn. 81 und 84 bis 86).{FN:39} - Urteil Bouanich (C-375/12, EU:C:2014:138, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.12.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
{FN:24} - U. a. Urteile Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 94), Terhoeve (…C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 37) und Kranemann (…C-109/04, EU:C:2005:187, Rn. 25). - EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …
- EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
- EuGH, 23.10.2008 - C-157/07
Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 24.02.2015 - C-559/13
Grünewald - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Direkte …
- EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von …
- EuGH, 12.12.2006 - C-374/04
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI …
- EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
Busley und Cibrian Fernandez - Freier Kapitalverkehr - Immobilien - …
- EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
- EuGH, 17.09.2015 - C-589/13
F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- EuGH, 15.06.2000 - C-302/98
Sehrer - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Von einem …
- EuGH, 20.01.2011 - C-155/09
Die griechische Steuervorschrift, nach der ausschließlich Personen, die in …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1994 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt gegen Roland Schumacker.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95
F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-520/04
Turpeinen - Freizügigkeit - Einkommensteuer - Ruhegehalt - Diskriminierende …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10
Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der …
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern - …
- EuGH, 23.04.2009 - C-544/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH …
- EuGH, 27.11.1997 - C-57/96
Meints
- EuGH, 29.04.2004 - C-224/02
Pusa
- EuGH, 30.01.2007 - C-150/04
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- EuGH, 02.10.2008 - C-360/06
Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer …
- EuGH, 19.11.2015 - C-632/13
Hirvonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2018 - C-272/17
Zyla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
{FN:2} Urteil vom 26. Mai 2016, Kohll und Kohll-Schlesser (C-300/15, EU:C:2016:361, Rn. 24 bis 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:25} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kohll und Kohll-Schlesser (C-300/15, EU:C:2016:86, Nr. 42).
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