Rechtsprechung
| EuGH, 07.08.2018 - C-300/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren - Richtlinie 89/665/EWG - Schadensersatzklage - Art. 2 Abs. 6 - Nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage von einer vorherigen rechtskräftigen Feststellung der ...
- Europäischer Gerichtshof
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren - Richtlinie 89/665/EWG - Schadensersatzklage - Art. 2 Abs. 6 - Nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage von einer vorherigen rechtskräftigen Feststellung der ...
- Europäischer Gerichtshof
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren - Richtlinie 89/665/EWG - Schadensersatzklage - Art. 2 Abs. 6 - Nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage von einer vorherigen rechtskräftigen Feststellung der ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren - Richtlinie 89/665/EWG - Schadensersatzklage - Art. 2 Abs. 6 - Nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage von einer vorherigen rechtskräftigen Feststellung der ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Hochtief
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren - Richtlinie 89/665/EWG - Schadensersatzklage - Art. 2 Abs. 6 - Nationale Regelung, nach der die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage von einer vorherigen rechtskräftigen Feststellung der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
- EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Papierfundstellen
- NZBau 2019, 122
- ZfBR 2019, 69
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 26.11.2015 - C-166/14
MedEval - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 22 Das vorlegende Gericht führt im Wesentlichen aus, nach der Richtlinie 89/665 könne die Erhebung von Schadensersatzklagen davon abhängig gemacht werden, dass die angefochtene Entscheidung zuvor von einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht aufgehoben worden sei (Urteil vom 26. November 2015, MedEval, C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 35), so dass Art. 2 dieser Richtlinie einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 350 des Vergabegesetzes grundsätzlich nicht entgegenzustehen scheine.Rn. 34 Damit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich befugt sind, eine nationale Verfahrensregelung wie § 350 des Vergabegesetzes zu erlassen, die die Möglichkeit der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs im Fall des Verstoßes gegen Rechtsnormen über öffentliche Aufträge der Voraussetzung unterwirft, dass eine Schiedsstelle wie die im Ausgangsverfahren bzw. - bei einer gerichtlichen Überprüfung des Beschlusses einer solchen Schiedsstelle - ein Gericht die Rechtsverletzung rechtskräftig feststellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2015, MedEval, C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 36).
Rn. 39 Der Gerichtshof hat insoweit festgestellt, dass die den Mitgliedstaaten durch Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665 eingeräumte Möglichkeit nicht unbegrenzt ist und der Voraussetzung unterworfen bleibt, dass die Nichtigkeitsklage vor einer Schadensersatzklage effektiv sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2015, MedEval, C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 36 bis 44).
Rn. 46 Es betont hierzu unter Bezugnahme auf Rn. 39 des Urteils vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), dass die Anforderungen an die Rechtssicherheit betreffend die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Klagen unterschiedlich hoch seien, je nachdem, ob es sich um Schadensersatzklagen oder um Nachprüfungsverfahren mit dem Ziel handelt, einem Vertrag die Wirksamkeit zu entziehen.
Rn. 47 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in den Rn. 41 bis 44 des Urteils vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), zwar bereits festgestellt hat, dass der Grundsatz der Effektivität unter bestimmten Umständen einer nationalen Verfahrensregelung entgegensteht, nach der die Zulässigkeit von Schadensersatzklagen im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das betreffende Vergabeverfahren rechtswidrig war.
Rn. 49 Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Situation unterscheidet sich jedoch deutlich von der, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), ergangen ist.
Rn. 50 Wie der Generalanwalt in den Nrn. 47 bis 49 seiner Schlussanträge feststellt, beeinträchtigt die Verfahrensvorschrift in § 339/A der Zivilprozessordnung - im Unterschied zu der Präklusionsregel in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), ergangen ist - nämlich nicht den Wesensgehalt des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gemäß Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 87).
- EuGH, 15.09.2016 - C-439/14
Star Storage - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 89/665/EWG und …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 35 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass - wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat - die Richtlinie 89/665 nur die Mindestvoraussetzungen festlegt, denen die in den nationalen Rechtsordnungen geschaffenen Nachprüfungsverfahren entsprechen müssen, um die Beachtung der unionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, müssen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Modalitäten gerichtlicher Nachprüfungsverfahren zum Schutz der Rechte, die das Unionsrecht den durch Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber geschädigten Bewerbern und Bietern einräumt, allerdings darauf achten, dass weder die Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 noch der Schutz der Rechte, die das Unionsrecht Einzelnen einräumt, beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 43 und 44).
Insbesondere obliegt es ihnen, im Einklang mit Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) die uneingeschränkte Achtung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 46).
Sie trägt aber - wie der Generalanwalt in Nr. 49 seiner Schlussanträge festgestellt hat - gleichwohl dazu bei, die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/665 zu bewahren, deren Zweck, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, es ist, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber Gegenstand einer wirksamen und möglichst raschen Nachprüfung sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.10.2009 - C-138/08
Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 14 Das mit der Berufung des Konsortiums gegen das Urteil vom 28. April 2006 angerufene Fővárosi Ítélőtábla (Hauptstädtisches Tafelgericht, Ungarn) befasste den Gerichtshof mit Beschluss vom 13. Februar 2008 mit einem Vorabentscheidungsersuchen, das zu dem Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, EU:C:2009:627), führte.Rn. 16 Nach dem Erlass des Urteils vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, EU:C:2009:627), bestätigte das Fővárosi Ítélőtábla (Hauptstädtisches Tafelgericht) mit Urteil vom 20. Januar 2010 das Urteil vom 28. April 2006.
Insbesondere möchte sie Stellung nehmen können zu einer Erklärung des Bevollmächtigten der ungarischen Regierung in der mündlichen Verhandlung, wonach das Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, EU:C:2009:627), das im Laufe des Verfahrens vor den ungarischen Gerichten ergangen sei, Gegenstand eines Urteils ebendieser Gerichte gewesen sei.
Insbesondere wurde das Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, EU:C:2009:627), das Hochtief zur Begründung ihres Antrags auf Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens anführt, vom vorlegenden Gericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen erwähnt und hatten die Parteien des Ausgangsverfahrens, ebenso wie die in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten, Gelegenheit, sowohl schriftlich als auch mündlich hierzu Stellung zu nehmen.
- EuGH, 18.12.2019 - C-362/18
Hochtief - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 25 Zur Begründung ihres Antrags führt Hochtief zunächst das Vorabentscheidungsersuchen an, das das Székesfehérvári Törvényszék (Gericht von Székesfehérvár, Ungarn) mit Beschluss vom 6. Dezember 2017, eingegangen beim Gerichtshof am 5. Juni 2018 und eingetragen in das Register unter der Rechtssachennummer C-362/18, eingereicht hat.Sie macht im Wesentlichen geltend, dass die Antwort auf die Fragen in der vorliegenden Rechtssache von der Antwort auf die Fragen in der Rechtssache C-362/18 abhänge und dass den Parteien zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben werden müsse, ihren Standpunkt zu der zuletzt genannten Rechtssache darzulegen.
Rn. 29 Anders als Hochtief meint, hängt zum einen die Antwort auf die Fragen in der vorliegenden Rechtssache nicht von der Antwort auf die Fragen in der Rechtssache C-362/18 ab.
Denn auch wenn die Ausgangsrechtsstreitigkeiten in der vorliegenden Rechtssache und in der Rechtssache C-362/18 in einem ähnlichen Kontext stehen, unterscheiden sich die Fragen in der Rechtssache C-362/18, die, wie Hochtief in ihrem Antrag selbst feststellt, in erster Linie die Haftung eines Mitgliedstaats wegen der Verletzung von Unionsrecht durch ein letztinstanzlich entscheidendes nationales Gericht betreffen, von den Fragen in der vorliegenden Rechtssache, bei denen es um die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Schadensersatzklage gegen einen öffentlichen Auftraggeber geht.
- EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
Fabricom
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 15 Im Laufe des Jahres 2008 stellte die Europäische Kommission im Rahmen einer Überprüfung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vergabeverfahrens fest, dass die Auftraggeberin die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zum einen dadurch verletzt habe, dass sie ein Verhandlungsverfahren ausgeschrieben habe, und zum anderen dadurch, dass sie im Vorauswahlverfahren einen Bewerber ausgeschlossen habe, ohne ihm entsprechend dem Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), die Möglichkeit zu dem Nachweis gegeben zu haben, dass die Beteiligung des benannten Experten als leitender Planer den Wettbewerb nicht habe verfälschen können.Rn. 54 Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es Hochtief unmöglich gemacht worden ist, rechtzeitig die Rüge zu erheben, mit der sie im Wesentlichen geltend gemacht hat, dass sie nicht die Möglichkeit zu dem Nachweis gehabt habe, dass die Beteiligung des Experten, den sie als leitenden Planer benannt habe und der auf Seiten des öffentlichen Auftraggebers beteiligt gewesen sei, den Wettbewerb nicht habe verfälschen können, wie es den Erkenntnissen aus den Rn. 33 bis 36 des Urteils vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), entspreche.
Rn. 57 Im Übrigen ist es zwar richtig, dass das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), erst nach Einlegung des Nachprüfungsantrags bei der Schiedsstelle durch Hochtief und sogar erst nach Erhebung ihrer Klage gegen deren Schiedsbeschluss beim nationalen Gericht erster Instanz in ungarischer Sprache verfügbar war.
- EuGH, 13.01.2004 - C-453/00
Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird nämlich durch die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung diese Bestimmung ab ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (…siehe insbesondere Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16, und vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz, C-453/00, EU:C:2004:17, Rn. 21). - EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird nämlich durch die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung diese Bestimmung ab ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (siehe insbesondere Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana, 61/79, EU:C:1980:100, Rn. 16, …und vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz, C-453/00, EU:C:2004:17, Rn. 21). - EuGH, 14.12.1995 - C-430/93
Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 52 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Grundsatz, wonach die Initiative in einem Prozess den Parteien zusteht - so dass sich das Gericht an den Streitgegenstand halten muss, seine Entscheidung auf den ihm vorgetragenen Sachverhalt stützen muss und nur in Ausnahmefällen im Interesse der öffentlichen Ordnung von Amts wegen tätig werden darf -, die Verteidigungsrechte schützt und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens gewährleistet, insbesondere indem es dieses vor den mit der Prüfung neuen Vorbringens verbundenen Verzögerungen bewahrt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:441, Rn. 20 und 21, …und vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 34 und 35). - EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 50 Wie der Generalanwalt in den Nrn. 47 bis 49 seiner Schlussanträge feststellt, beeinträchtigt die Verfahrensvorschrift in § 339/A der Zivilprozessordnung - im Unterschied zu der Präklusionsregel in der Rechtssache, in der das Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), ergangen ist - nämlich nicht den Wesensgehalt des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren gemäß Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 87). - EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Rn. 52 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass der Grundsatz, wonach die Initiative in einem Prozess den Parteien zusteht - so dass sich das Gericht an den Streitgegenstand halten muss, seine Entscheidung auf den ihm vorgetragenen Sachverhalt stützen muss und nur in Ausnahmefällen im Interesse der öffentlichen Ordnung von Amts wegen tätig werden darf -, die Verteidigungsrechte schützt und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens gewährleistet, insbesondere indem es dieses vor den mit der Prüfung neuen Vorbringens verbundenen Verzögerungen bewahrt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, EU:C:1995:441, Rn. 20 und 21, und vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 34 und 35).
- EuGH, 28.04.2022 - C-415/20
Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 68 Bei Zweifeln hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts in einem bestimmten Fall sind die nationalen Gerichte außerdem je nach Lage des Falles befugt bzw. verpflichtet, den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung zu ersuchen, wobei die vom Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung erlassenen Auslegungsurteile erforderlichenfalls erläutern und verdeutlichen, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung die dort ausgelegten Bestimmungen ab deren Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden sind oder gewesen wären (Urteil vom 7. August 2018, Hochtief, C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 55). - BGH, 17.09.2019 - X ZR 124/18
Lärmschutzwände
Rn. 18 Dies steht in Einklang mit der von der Revision angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-300/17, NZBau 2019, 122 - Hochtief AG/Budapest Föváros Önkormányzata).Danach legt die Richtlinie nur die Mindestvoraussetzungen fest, denen die in den nationalen Rechtsordnungen geschaffenen Nachprüfungsverfahren entsprechen müssen, um die Beachtung der unionsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu gewährleisten (EuGH, NZBau 2019, 122 Rn. 35 mwN).
- EuGH, 14.07.2022 - C-274/21
EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge …
Außerdem sollen die Richtlinie 2007/66, wie sich aus ihrem 36. Erwägungsgrund ergibt, und die Richtlinie 89/665, die durch sie geändert und vervollständigt wurde, die uneingeschränkte Achtung des in Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht sicherstellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 72 und 73…, vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 42 bis 46, vom 7. August 2018, Hochtief, C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 38, …sowie vom 7. September 2014, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 128).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-620/17
Hochtief Solutions Magyarországi Fióktelepe - Vorlage zur …
{FN:24} Urteil vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635).{FN:30} Vgl. Urteil vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 50 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:31} Vgl. Urteil vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 58).
- EuGH, 10.03.2022 - C-177/20
Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter …
Rn. 41 Was zweitens die Frage betrifft, ob eine solche Auslegung von Art. 63 AEUV in einem Vorabentscheidungsurteil nach Art. 267 AEUV für das vorlegende Gericht die Verpflichtung impliziert, die fragliche nationale Regelung unangewendet zu lassen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Art. 267 AEUV vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinne und mit welcher Bedeutung diese Bestimmung ab ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (Urteil vom 7. August 2018, Hochtief, C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 55). - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22
INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …
{FN:13} Vgl. insoweit Urteile vom 30. September 2010, Strabag u. a. (…C-314/09, EU:C:2010:567, Rn. 33), und vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 35).{FN:44} Vgl. insoweit Urteil vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 38).
- OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22
Vergabeverfahrensanfechtung gegen die im offenen Verfahren durchgeführte …
Einer Zulässigkeit des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens bedürfte es in diesen Fällen aus unionsrechtlicher Sicht nur dann, wenn der deutsche Gesetzgeber von der ihm in Art. 2 Abs. 6 n. F. der Richtlinie 89/665/EWG vorgesehenen Möglichkeit, bei Schadensersatzansprüchen, die auf die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung gestützt werden, diese zunächst von einer mit den dafür erforderlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle aufgehoben worden sein muss, Gebrauch gemacht hätte (EuGH, Urteil vom 7. August 2018, C-300/17, NZBau 2019, 122 Rn. 36 - Hochtief AG). - Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-511/17
Lintner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …
{FN:22} Vgl. z. B. Urteil vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Vedial/HABM (C-106/03 P, EU:C:2004:457, Nrn. 28 bis 30), der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Duarte Hueros (C-32/12, EU:C:2013:128, Nr. 32) und des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache British Airways/Kommission (C-122/16 P, EU:C:2017:406, Nrn. 84 und 85), in denen festgestellt wird, dass der Grundsatz ne ultra petita eine logische Folge des Dispositionsgrundsatzes darstellt. - Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …
{FN:53} Vgl. u. a. Urteile vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a. (…C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 38), und vom 7. August 2018, Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:635, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VK Bund, 13.06.2022 - VK 1-47/22
Administration
Der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten nach § 13 GVG genügt daher den EU-Vorgaben (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII-Verg 14/07 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 2. August 2001, Verg 8/01), auch wenn der Rechtsschutz in Deutschland damit auf Schadensersatz begrenzt ist (EuGH, Urteile vom 9. September 2004, Rs. C-125/03, und vom 28. Oktober 1999, Rs. C-81/98; vgl. auch EuGH, Urteil vom 7. August 2018, Rs. C-300/17 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren - Art. 2 Abs. 6 - Schadensersatzklage - Erfordernis der vorherigen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Auftraggebers - ...
- Europäischer Gerichtshof
Hochtief
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren - Art. 2 Abs. 6 - Schadensersatzklage - Erfordernis der vorherigen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des Auftraggebers - ...
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online
Feststellung der Rechtswidrigkeit vor Schadensersatzklage?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
- EuGH, 07.08.2018 - C-300/17
Papierfundstellen
- ZfBR 2018, 828
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (36)
- EuGH, 26.11.2015 - C-166/14
MedEval - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Rn. 23 Das vorlegende Gericht führt im Wesentlichen aus, nach der Richtlinie 89/665 könne die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen davon abhängig gemacht werden, dass die angefochtene Entscheidung zuvor von einem Verwaltungsorgan oder einem Gericht aufgehoben worden sei (Urteil vom 26. November 2015, MedEval, C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 35), so dass Art. 2 dieser Richtlinie einer nationalen Rechtsvorschrift wie § 350 des Vergabegesetzes grundsätzlich nicht entgegenstehe.In Anlehnung an die vom Gerichtshof in Rn. 43 des Urteils vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779), gebrauchte Wendung lässt sich sagen, dass das Zusammenwirken der im Ausgangsverfahren anwendbaren Verfahrensbestimmungen dazu führen könnte, dass der geschädigten Person nicht nur die Möglichkeit, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers aufheben zu lassen, sondern auch sämtliche in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 vorgesehenen Rechtsbehelfe genommen würden.
{FN:13} Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 36), Hervorhebung nur hier.
{FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 35).
{FN:16} So hat der Gerichtshof entschieden, "dass das Unionsrecht, insbesondere der Grundsatz der Effektivität, einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Erhebung einer Klage auf Schadensersatz wegen eines vergaberechtlichen Verstoßes von der vorherigen Feststellung abhängig gemacht wird, dass das Vergabeverfahren mangels vorheriger Bekanntgabe rechtswidrig war, und der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit binnen einer sechsmonatigen Ausschlussfrist gestellt werden muss, die ab dem auf die Zuschlagserteilung folgenden Tag zu laufen beginnt - und zwar unabhängig davon, ob der Antragsteller von der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers Kenntnis haben konnte" (Urteil vom 26. November 2015, MedEval, C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 46 und Tenor).
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 40).
{FN:40} Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 39 und 40).
{FN:42} Urteil vom 26. November 2015, MedEval (C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 43).
- EuGH, 03.03.2005 - C-21/03
Fabricom
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Rn. 16 Vor diesem Gericht hatte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), insbesondere geltend gemacht, es sei ihr nicht möglich gewesen, zu den Umständen des Rechtsstreits Stellung zu nehmen oder zu beweisen, dass die Mitwirkung des Experten einen fairen und transparenten Wettbewerb nicht beeinträchtigen könne.Sie gelangte zu dem Schluss, dass der Auftraggeber die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zum einen dadurch verletzt habe, dass er ein Verhandlungsverfahren ausgeschrieben habe, und zum anderen dadurch, dass er im Vorauswahlverfahren einen Bewerber ausgeschlossen habe, ohne ihm gemäß dem Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), die Möglichkeit zum Gegenbeweis gegeben zu haben, nämlich zu dem Nachweis, dass die Beteiligung des Experten den Wettbewerb nicht habe verfälschen können.
Rn. 72 In der vorliegenden Rechtssache wird die von Hochtief erstmals vor dem Fővárosi Ítélőtábla (Hauptstädtisches Berufungsgericht) erhobene Rüge der Verletzung von Unionsrecht auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), gestützt, das erst nach Einleitung des Rechtsstreits vor der Schiedsstelle in ungarischer Sprache "verfügbar" gewesen sein soll{FN-VERWEIS:43}.
Der Umstand, dass die Information über die Verfügbarkeit des Urteils vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), in ungarischer Sprache von der Kanzlei des Gerichtshofs in deutscher Sprache auf eine vom deutschen Sitz von Hochtief ausgehende Anfrage in Deutsch gegeben wurde, ist hier zweifellos zu berücksichtigen.
{FN:4} Einem Schreiben der Kanzlei des Gerichtshofs an Hochtief vom 22. September 2010 zufolge war die ungarische Übersetzung des Urteils vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), am 2. Oktober 2006 bei der Kanzlei eingegangen.
{FN:43} Entgegen dem Vortrag von Hochtief in der Sitzung vom 30. April 2018 unterscheidet sich das auf das Urteil vom 3. März 2005, Fabricom (C-21/03 und C-34/03, EU:C:2005:127), gestützte Argument meines Erachtens deutlich von dem ursprünglich in der Klageschrift geltend gemachten.
- EuGH, 15.09.2016 - C-439/14
Star Storage - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 89/665/EWG und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 46).{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 42).
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. März 2015, eVigilo (…C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 40), vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute (C-61/14, EU:C:2015:655, Rn.47), vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 43), und vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a.Marina del Mediterráneo u. a. (…C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 33).
{FN:25} So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine finanzielle Voraussetzung eine Maßnahme sein kann, "die geeignet ist, von missbräuchlichen Beschwerden abzuschrecken, und die allen Beteiligten die Behandlung ihrer Rechtsbehelfe im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege im Einklang mit Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta innerhalb möglichst kurzer Fristen garantieren kann" (Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 54).
- EuGH, 10.12.2014 - C-488/14
Max Boegl România und Constructii Napoca
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 46).{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 42).
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. März 2015, eVigilo (…C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 40), vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute (C-61/14, EU:C:2015:655, Rn.47), vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 43), und vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a.Marina del Mediterráneo u. a. (…C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 33).
{FN:25} So hat der Gerichtshof entschieden, dass eine finanzielle Voraussetzung eine Maßnahme sein kann, "die geeignet ist, von missbräuchlichen Beschwerden abzuschrecken, und die allen Beteiligten die Behandlung ihrer Rechtsbehelfe im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege im Einklang mit Art. 47 Abs. 1 und 2 der Charta innerhalb möglichst kurzer Fristen garantieren kann" (Urteil vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 54).
- EuGH, 06.10.2015 - C-61/14
Orizzonte Salute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:10} Urteil vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute (C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 49), Hervorhebung nur hier.{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute (C-61/14, EU:C:2015:655, Rn. 44).
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. März 2015, eVigilo (…C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 40), vom 6. Oktober 2015, 0rizzonte Salute (C-61/14, EU:C:2015:655, Rn.47), vom 15. September 2016, Star Storage u. a.Star Storage u. a. (…C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 43), und vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a.Marina del Mediterráneo u. a. (…C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 33).
- EuGH, 27.09.2017 - C-73/16
Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund (…C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 44), vom 26. Juli 2017, Sacko (…C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 30), und vom 27. September 2017, Puškár (C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 58).{FN:9} Vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (…ABl. 2013, L 180, S. 60) Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (…C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31), und zur Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31) Urteil vom 27. September 2017, Puškár (C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 59 und 60).
- EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund (…C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 44), vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 30), und vom 27. September 2017, Puškár (…C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 58).{FN:9} Vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (…ABl. 2013, L 180, S. 60) Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31), und zur Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (…ABl. 1995, L 281, S. 31) Urteil vom 27. September 2017, Puškár (…C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 59 und 60).
- EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Nr. 90 der Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Texdata Software (C-418/11, EU:C:2013:50), wonach "das Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren … ein Verbot [ist], das in mehreren Mitgliedstaaten besteht und das … ebenso wenig die Wirksamkeit des Einspruchs unterlaufen kann".In Rn. 87 seines Urteils vom 26. September 2013, Texdata Software (C-418/11, EU:C:2013:588), hat er zu der das Verbot neuen Vorbringens im Rechtsmittelverfahren betreffenden Rüge entschieden, dass er "nicht über Anhaltspunkte [verfügt], die geeignet wären, Zweifel an der Vereinbarkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Sanktionsregelung mit den Grundsätzen des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und der Wahrung der Verteidigungsrechte zu wecken".
- EuGH, 15.10.2015 - C-581/14
Naderhirn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Oktober 2015, Naderhirn (C-581/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:707, Rn. 35).{FN:38} Vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Oktober 2015, Naderhirn (C-581/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:707, Rn. 37).
- EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
Das in Art. 47 der Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf steht einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die dieses Recht dadurch beeinträchtig, dass sie die Erhebung einer Schadensersatzklage unmöglich macht, weil sie es verbietet, einen rechtlichen Grund geltend zu machen, den der Rechtsuchende vor Erhebung seiner Anfechtungsklage ohne Verschulden nicht kennen konnte oder den er, wie es im Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a. (C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318), heißt, tatsächlich nicht geltend machen konnte.{FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a. van der Weerd u. a. van der Weerd u. a. (C-222/05 bis C-225/05, EU:C:2007:318, Rn. 41).
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
- EuGH, 30.09.2003 - C-224/01
MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …
- EuGH, 18.09.2014 - C-549/13
Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann …
- EuGH, 16.05.2017 - C-682/15
Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …
- EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Fenoll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 13.06.2006 - C-173/03
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT, DASS EIN MITGLIEDSTAAT FÜR SCHÄDEN HAFTET, DIE DEM …
- EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
- EuGH, 27.10.2016 - C-292/15
Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 24.05.2016 - C-396/14
MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- EuGH, 12.03.2015 - C-538/13
eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …
- EuGH, 08.06.2017 - C-296/15
Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
- EuGH, 18.06.2002 - C-92/00
HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …
- EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …
- EuGH, 13.12.2012 - C-465/11
Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …
- EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, …
- EuGH, 06.10.2015 - C-69/14
Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …
- EuGH, 30.05.2017 - C-45/15
Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …
- EuGH, 06.10.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …
- EuGH, 18.11.1999 - C-275/98
Unitron Scandinavia und 3-S - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie 93/36/EWG - …
- EuGH, 14.09.2016 - C-184/15
Martínez Andrés - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …
- EuGH, 05.04.2017 - C-391/15
Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
- EuGH, 04.02.1999 - C-103/97
Köllensperger und Atzwanger - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und …
- EuGH, 15.10.2009 - C-138/08
Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20
Randstad Italia
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Hochtief (C-300/17, EU:C:2018:405, Nrn. 32 bis 35).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".