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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 30.03.2023 - C-34/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5918
EuGH, 30.03.2023 - C-34/21 (https://dejure.org/2023,5918)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.2023 - C-34/21 (https://dejure.org/2023,5918)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 2023 - C-34/21 (https://dejure.org/2023,5918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 88 Abs. 1 und 2 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext - Regionales Schulsystem - Unterricht per Videokonferenz wegen der Covid-19-Pandemie - Durchführung ohne ...

  • kanzlei.biz

    Fehlende Einwilligung von Lehrern in Livestreamunterricht

  • doev.de PDF

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Hessischen Kultusministerium - Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme; Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 88 Abs. 1 und 2 - Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext - Regionales Schulsystem - Unterricht per Videokonferenz wegen der Covid-19-Pandemie - Durchführung ohne ...

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Das Datenschutzjahr 2024

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO - Online-Unterricht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis: Mussten Lehrer in den Online-Unterricht einwilligen?

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schulunterricht per Videokonferenz-Livestream unterfällt DS-GVO - Schulunterricht per Videokonferenz-Livestream unterfällt DS-GVO

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beschäftigtendatenschutzrechtliche Generalklausel gekippt

  • rmprivacy.de (Kurzinformation)

    Erklärt der EuGH deutsche Regelungen im Beschäftigtenkontext für unvereinbar mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Generalklauseln im Beschäftigtendatenschutz

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1639
  • ZIP 2023, 1039
  • NVwZ 2023, 659
  • EuZW 2023, 461
  • NZA 2023, 487
  • NZA 2023, 542
  • K&R 2023, 340
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 33 Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Definition des sachlichen Anwendungsbereichs der DSGVO, wie sie in deren Art. 2 Abs. 1 enthalten ist, sehr weit ist und dass die in Art. 2 Abs. 2 DSGVO vorgesehenen Ausnahmen von diesem Anwendungsbereich eng auszulegen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2020, Land Hessen, C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 68, und vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 61 und 62).

    Rn. 34 Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO ist außerdem in Verbindung mit deren Art. 2 Abs. 2 Buchst. b und ihrem 16. Erwägungsgrund zu lesen, wonach diese Verordnung nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit "Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, wie etwa die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten", sowie Tätigkeiten "im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union" gilt (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 63).

    Rn. 35 Daraus folgt, dass Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO, der teilweise an Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 anknüpft, nicht dahin ausgelegt werden kann, dass er weiter gefasst ist als die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46, wonach bereits diese Richtlinie u. a. keine Anwendung fand auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, "die für die Ausübung von Tätigkeiten erfolgt, die nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen, beispielsweise Tätigkeiten gemäß den Titeln V und VI des [EU-]Vertrags [in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon], und auf keinen Fall auf Verarbeitungen betreffend die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung, die Sicherheit des Staates" (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 64).

    Rn. 69 Insbesondere muss jede Verarbeitung personenbezogener Daten zum einen mit den in Art. 5 DSGVO aufgestellten Grundsätzen für die Verarbeitung der Daten im Einklang stehen und zum anderen einem der in Art. 6 DSGVO aufgeführten Grundsätze in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung entsprechen (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher muss eine Verarbeitung unter einen der in Art. 6 DSGVO vorgesehenen Fälle subsumierbar sein, um als rechtmäßig angesehen werden zu können (Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Allerdings eröffnen Bestimmungen dieser Verordnung den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche, strengere oder einschränkende, nationale Vorschriften vorzusehen, und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen ("Öffnungsklauseln") (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).

    Rn. 59 Außerdem müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie von der ihnen durch eine Öffnungsklausel der DSGVO eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, von ihrem Ermessen unter den Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen der Bestimmungen dieser Verordnung Gebrauch machen und müssen daher Rechtsvorschriften erlassen, die nicht gegen den Inhalt und die Ziele der DSGVO verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 60).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Außerdem soll die DSGVO nach ihrem Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit ihrem zehnten Erwägungsgrund u. a. ein hohes Schutzniveau für die Grundrechte und -freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten, wobei dieses Schutzrecht auch in Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird und in engem Zusammenhang mit dem in Art. 7 der Charta verankerten Recht auf Achtung des Privatlebens steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybinės etikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 61).

  • EuGH, 02.06.2022 - C-587/20

    Eine in der Satzung einer Arbeitnehmerorganisation für die Wählbarkeit in das Amt …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Ohne einen solchen Verweis müssen, wie es sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitssatz verlangen, die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten (Urteil vom 2. Juni 2022, HK/Danmark und HK/Privat, C-587/20, EU:C:2022:419, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen sind dabei der Zusammenhang, in dem sie verwendet werden, und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteil vom 2. Juni 2022, HK/Danmark und HK/Privat, C-587/20, EU:C:2022:419, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 83 Gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts bewirken nämlich die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (…Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17…, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, und vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 52).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 83 Gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts bewirken nämlich die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17…, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, …und vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 52).
  • EuGH, 15.06.2021 - C-645/19

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 77 Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine Verordnung nach Art. 288 Abs. 2 AEUV in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, so dass ihre Vorschriften grundsätzlich keiner Durchführungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 109).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 68 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass die Kapitel II und III DSGVO die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. die Rechte der betroffenen Person, die bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen, enthalten (Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 50).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Somit ist unerheblich, ob die betreffende Person als Angestellter oder als Beamter beschäftigt ist oder ob ihr Beschäftigungsverhältnis öffentlichem oder privatem Recht unterliegt, da diese rechtlichen Qualifizierungen in der Tat je nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften variieren können und daher kein geeignetes Kriterium für eine einheitliche und autonome Auslegung dieser Bestimmung liefern können (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Februar 1974, Sotgiu, 152/73, EU:C:1974:13, Rn. 5, …und vom 3. Juni 1986, Kommission/Frankreich, 307/84, EU:C:1986:222, Rn. 11).
  • EuGH, 15.03.2022 - C-302/20

    Pressefreiheit: Die Offenlegung einer Insiderinformation über die bevorstehende …

    Auszug aus EuGH, 30.03.2023 - C-34/21
    Rn. 60 Um die Voraussetzungen und Grenzen zu bestimmen, denen die Vorschriften im Sinne von Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO unterliegen, und folglich das Ermessen zu beurteilen, das diese Bestimmungen den Mitgliedstaaten lassen, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem diese Bestimmung steht, sowie die Ziele und Zwecke des Rechtsakts, zu dem sie gehört, zu berücksichtigen sind (Urteil vom 15. März 2022, Autorité des marchés financiers, C-302/20, EU:C:2022:190, Rn. 63).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Der Gerichtshof legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte …

  • EuGH, 08.12.2022 - C-180/21

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de …

  • EuGH, 20.10.2022 - C-306/21

    Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 03.06.1986 - 307/84

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 09.07.2020 - C-272/19

    Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der …

  • EuGH, 18.03.2021 - C-578/19

    Kuoni Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 90/314/EWG - Art. 5 …

  • EuGH, 19.12.2024 - C-65/23

    K GmbH (Traitement de données personnelles des employés) - Vorlage zur …

    Allerdings eröffnen einzelne Bestimmungen dieser Verordnung den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche, strengere oder einschränkende, nationale Vorschriften vorzusehen, und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen ("Öffnungsklauseln") (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Erstens ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 88 DSGVO, dass in dessen Abs. 1 verlangt wird, dass die nach dieser Bestimmung zugelassenen "spezifischeren Vorschriften" einen zu dem geregelten Bereich passenden Regelungsgehalt haben, der sich von den allgemeinen Regeln der DSGVO unterscheidet, während Art. 88 Abs. 2 DSGVO im Einklang mit dem Harmonisierungsziel dieser Verordnung dem Ermessen der Mitgliedstaaten, die den Erlass einer nationalen Regelung auf der Grundlage dieses Abs. 1 beabsichtigen, einen Rahmen setzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 61, 65, 72 und 75).

    Die Vorgaben von Art. 88 Abs. 2 DSGVO spiegeln die Grenzen des Ermessens der Mitgliedstaaten in dem Sinne wider, dass der damit verbundene Bruch in der Harmonisierung nur zulässig sein kann, wenn die verbleibenden Unterschiede mit besonderen und geeigneten Garantien zum Schutz der Rechte und Freiheiten der Beschäftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext einhergehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 52, 53 und 73).

    Daher müssen die von einem Mitgliedstaat auf der Grundlage von Art. 88 DSGVO erlassenen Vorschriften zum Ziel haben, die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 54, 59, 62 und 74).

    Rn. 47 Was insbesondere das Verhältnis zwischen Art. 88 DSGVO und anderen Bestimmungen dieser Verordnung betrifft, hat der Gerichtshof u. a. im Licht des achten Erwägungsgrundes dieser Verordnung festgestellt, dass ungeachtet etwaiger von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Art. 88 Abs. 1 dieser Verordnung erlassener "spezifischerer Vorschriften" bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten die Verpflichtungen beachtet werden müssen, die sich aus den Bestimmungen der Kapitel II und III DSGVO sowie insbesondere aus deren Art. 5 und 6 ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 67 bis 71).

    In Ermangelung spezifischerer Vorschriften, die den Anforderungen von Art. 88 DSGVO genügen, wird die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext unmittelbar durch diese Verordnung geregelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 80, 82 bis 84 und 89).

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Das betrifft namentlich die in Art. 6 DSGVO enthaltenen Vorgaben (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 51, 59, 68 ff. und 79).

    Ebenso erscheint zweifelhaft, ob es sich bei solchen Verwertungsverboten um geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung ua. der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Arbeitgeber iSv. Art. 88 Abs. 2 DSGVO handelt (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 64).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Rn. 66 Diese etwaigen zusätzlichen Bedingungen ergeben sich jedoch nicht aus den Bestimmungen der DSGVO selbst, sondern gegebenenfalls aus den Vorschriften des nationalen Rechts, die Datenverarbeitungen dieser Art regeln und hinsichtlich deren diese Verordnung den Mitgliedstaaten ausdrücklich ein Ermessen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 51 und 78).
  • BAG, 09.05.2023 - 1 ABR 14/22

    Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte Menschen

    Entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO als Öffnungsklausel im Licht des Erwägungsgrundes 8 der DSGVO zu sehen (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 67 zur Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO).

    Anders als bei der - sprachlich anders gefassten - Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO müssen die nationalen Vorschriften nicht selbst "geeignete und besondere Maßnahmen" festlegen, um den unionsrechtlichen Vorgaben zu genügen (vgl. dazu EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 65, 74).

    Zudem führt der Umstand, dass eine nationale Bestimmung nicht den Vorgaben des Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO genügt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union lediglich dazu, dass sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung dann unmittelbar nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung richtet (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 84).

    In diesem Fall kann eine den Vorgaben des Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO nicht entsprechende nationale Regelung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gleichwohl nach Art. 6 Abs. 3 DSGVO eine zulässige rechtliche Grundlage für die maßgebliche Datenverarbeitung bilden (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 85 ff.).

    Zudem müssen sie auf den Schutz der Rechte und Freiheiten der Beschäftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext abzielen und geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person iSv. Art. 88 Abs. 2 DSGVO umfassen (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 65, 71, 74).

    Rn. 64 (bb) Diese - vom nationalen Gericht zu prüfenden (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 80) - Anforderungen erfüllt § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG schon deshalb nicht, weil es an Schutzmaßnahmen iSv. Art. 88 Abs. 2 DSGVO fehlt.

    Auch dies hat das nationale Gericht selbst zu prüfen (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 88;… 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 39).

    Selbst wenn dies nicht der Fall und die Norm daher insoweit nicht anwendbar sein sollte (vgl. dazu EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 82 f.), wäre dies unerheblich, weil die Vorschrift teilbar ist.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union enthalten lediglich die Kapitel II und III der DSGVO die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Person, die bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden müssen (EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 68;… 24. Februar 2022 - C-175/20 - [Valsts ieņemumu dienests] Rn. 50;… vgl. auch EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 43 mwN).

    Ob das nationale Recht die Voraussetzungen der Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO erfüllt, haben nach Maßgabe der zu Art. 88 DSGVO ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs die nationalen Gerichte zu prüfen (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 74, 80).

    Gleiches gilt für die Frage, ob eine Bestimmung eine Rechtsgrundlage iSv. Art. 6 Abs. 3 DSGVO darstellt (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 88).

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2024 - 12 Sa 1007/23

    Informieren des Bewerbers über die Datenerhebung des Arbeitgebers nach …

    Rn. 195 (2.1)Es kann zunächst offenbleiben, ob Art. 26 Abs. 1 BDSG unangewendet bleiben muss, weil er den Vorgaben von Art. 88 Abs. 2 DSGVO nicht entspricht und auch nicht den Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 DSGVO genügt (vgl. dazu EuGH 30.03.2023 - C-34/21, juris).

    Wäre dem so, dann würde die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext im privaten Bereich unmittelbar durch die Bestimmungen der DSGVO geregelt (EuGH 30.03.2023 - C-34/21, juris Rn. 84;… s.a. BAG 09.05.2023 - 1 ABR 14/22, juris Rn. 62 ff.).

  • BAG, 08.05.2025 - 8 AZR 209/21

    Datenschutz - immaterieller Schadenersatz

    Zudem müssen sie auf den Schutz der Rechte und Freiheiten der Beschäftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext abzielen und geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person iSv. Art. 88 Abs. 2 DSGVO umfassen (vgl. EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 65, 71, 74;… BAG 9. Mai 2023 - 1 ABR 14/22 - Rn. 63, BAGE 181, 1).

    Rn. 18 bb) Nationale Rechtsvorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten von Beschäftigten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Beschäftigungskontext müssen unangewendet bleiben, wenn sie nicht die in Art. 88 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO vorgegebenen Voraussetzungen und Grenzen beachten, es sei denn, sie stellen eine Rechtsgrundlage iSv. Art. 6 Abs. 3 DSGVO dar, die den Anforderungen dieser Verordnung genügt (EuGH 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 76 ff.).

    Rn. 20 e) Soweit spezifischere Vorschriften fehlen, die die in Art. 88 DSGVO vorgegebenen Voraussetzungen und Grenzen erfüllen, wird die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext unmittelbar durch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung geregelt (…EuGH 19. Dezember 2024 - C-65/23 - [K GmbH] Rn. 53; 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 82 ff.).

  • BVerwG, 20.03.2024 - 6 C 8.22

    Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem …

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) ist geklärt, dass die in Art. 2 Abs. 2 DSGVO vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (…stRspr, vgl. EuGH, Urteile vom 24. Februar 2022 - C-175/20 [ECLI:EU:C:2022:124], Valsts ienemumu dienests - Rn. 40…, vom 20. Oktober 2022 - C-306/21 [ECLI:EU:C:2022:813], Koalitsia "Demokratichna Bulgaria - Obedinenie" - Rn. 35 sowie vom 30. März 2023 - C-34/21 [ECLI:EU:C:2023:270], Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Rn. 33).

    Hat ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - nicht rechtswirksam in die Verarbeitung seiner Daten eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO), sind Verarbeitungsvorgänge nur rechtmäßig, wenn sie auf mindestens einen Erlaubnistatbestand des Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b bis f DSGVO gestützt werden können (…EuGH, Urteile vom 22. Juni 2021 - C-439/19 [ECLI:EU:C:2021:504], Latvijas Republikas Saeima - Rn. 99 und vom 30. März 2023 - C-34/21 - Rn. 70; BVerwG…, Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 - BVerwGE 165, 111 Rn. 44; BFH…, Urteil vom 5. September 2023 - IX R 32/21 - BFHE 281, 6 Rn. 19).

    Daher können nationale Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die den besonderen Vorgaben an spezifische mitgliedstaatliche Regelungen etwa in Art. 88 Abs. 1 und 2 DSGVO nicht Rechnung tragen, durchaus eine unionsrechtskonforme Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit dem Erwägungsgrund 45 der Verordnung darstellen (EuGH, Urteil vom 30. März 2023 - C-34/21 - Rn. 88).

    Die Beurteilung von § 3 BDSG in Verbindung mit den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes als unionsrechtskonforme Rechtsgrundlage ist unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Rechtsprechung des EuGH insbesondere in seinem Urteil vom 30. März 2023 (- C-34/21 -) sowie unter Heranziehung der allgemein anerkannten Auslegungsregeln derart offenkundig, dass an der Richtigkeit dieser Einschätzung kein vernünftiger Zweifel besteht (…zu diesem Maßstab: EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 [ECLI:EU:C:1982:335], Cilfit u. a. - Rn. 13 ff. und 16…, vom 15. September 2005 - C-495/03 [ECLI:EU:C:2005:552], Intermodal Transports - Rn. 39 und 45 …sowie vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799], Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi - Rn. 39 ff. und 49).

  • BAG, 28.01.2025 - 1 AZR 33/24

    "Digitaler" Zugang einer Gewerkschaft zum Betrieb

    Da weder dargetan noch ersichtlich ist, dass die Arbeitnehmer des Betriebs H in eine Übermittlung ihrer E-Mail-Adressen an die Klägerin eingewilligt haben (vgl. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a DSGVO), wäre eine - mit der richterrechtlichen Begründung einer entsprechenden Verpflichtung einhergehende - Übermittlung und damit Offenlegung dieser Daten (vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO) an die Klägerin nur erlaubt, wenn einer der sonstigen in Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 DSGVO abschließend aufgezählten Erlaubnistatbestände erfüllt wäre (…vgl. zu diesem bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachtenden Grundsatz etwa EuGH 19. Dezember 2024 - C-65/23 - [K GmbH] Rn. 46 ff. mwN;… 11. Juli 2024 - C-757/22 - [Meta Platforms Ireland] Rn. 49; 30. März 2023 - C-34/21 - [Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer] Rn. 69 f. mwN).
  • LAG Hessen, 05.12.2024 - 5 TaBV 4/24

    Datenschutz im Unternehmen: Betriebsrat darf nicht mitbestimmen

    Die Ausführungen des Betriebsrats dazu, dass § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG aufgrund der Entscheidung des EuGH zur gleichlautenden Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht mehr als "spezifischere Vorschrift" im Sinne des Art. 88 Abs. 1 DSGVO fungieren könne (EuGH 30. März 2023 - C-34/21 -), begründen keine Unwirksamkeit der Regelung in § 9 Abs. 1, Unterabs. 2 BV HCM.
  • EuGH, 07.03.2024 - C-740/22

    Endemol Shine Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …

    Daher haben Bestimmungen von Verordnungen aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (…Urteile vom 16. Juni 2022, Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale, C-229/21, EU:C:2022:471, Rn. 47, und vom 30. März 2023, Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, C-34/21, EU:C:2023:270, Rn. 77).
  • BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 225/23

    Datenschutz - Schadenersatz - Überwachung durch Detektei

  • BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 253/20

    Datenschutz - Gesundheitsdaten - Verarbeitung durch Arbeitgeber - Medizinischer …

  • LAG Hessen, 10.03.2025 - 16 TaBV 109/24

    Weiterleitung personenbezogener Beschäftigtendaten durch Betriebsratsmitglied …

  • EuGH, 03.04.2025 - C-710/23

    Ministerstvo zdravotnictví (Données relatives au représentant d'une personne …

  • BGH, 18.02.2026 - II ZB 2/25

    Überobligatorische Daten - Es gibt keine registerrechtliche Grundlage dafür, in …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 297/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • BAG, 25.04.2024 - 8 AZR 209/21

    Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis - teilweise Aufhebung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2023 - 12 Sa 18/23

    Heimliche Detektivüberwachung; immaterieller Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO ; …

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23

    Erhebung eines anhand des Positionspapiers BKZ errechneten Baukostenzuschusses …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 299/22

    Offene Videoüberwachung - elektronische Anwesenheitserfassung - Verwertungsverbot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2025 - 6 L 1/25

    Informationsanspruch des Personalrats auf Einsichtnahme in Listen namensbezogener …

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 298/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • VerfGH Bayern, 21.05.2026 - 19-VII-17

    Privatschulfreiheit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Normenklarheit, …

  • LAG Niedersachsen, 15.01.2025 - 2 SLa 31/24

    Befragung sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes im Zusammenhang mit …

  • VG Düsseldorf, 16.01.2025 - 29 K 3891/23

    Datenverarbeitung, Verkehrsüberwachung, Messanlage, Aufsichtsbehörde, Anordnung, …

  • VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 8 K 3735/22

    Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz; Einreichung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 102/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 108/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24

    Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 218/21

    Normenkontrolle auf Feststellung der Rechtswidirgkeit der wegen der Verbreitung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2025 - 13 D 91/21

    Schützenswertes Interesse eines Schülers an der nachträglichen gerichtlichen …

  • VG Hannover, 07.08.2026 - 10 A 5144/23

    Videoüberwachung; Datenschutzrechtliche Verwarnung; Grundsatz der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-228/23

    AFAÏA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-339/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie (EU) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-169/23

    Másdi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - …

  • ArbG Köln, 08.11.2023 - 18 Ca 206/23

    Verdachtskündigung, Observation durch Detektive, Sachvortrags- bzw. …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-228/23

    AFAÏA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-63/23

    Sagrario - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • VG Köln, 31.07.2025 - 13 K 3809/21
  • LG Bonn, 21.12.2023 - 10 O 62/22
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25307
Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21 (https://dejure.org/2022,25307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.09.2022 - C-34/21 (https://dejure.org/2022,25307)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. September 2022 - C-34/21 (https://dejure.org/2022,25307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext - Art. 88 Abs. 1 - Spezifischere Vorschrift - Voraussetzungen von Art. 88 Abs. 2 - Regionales Schulsystem - Livestream-Unterricht per ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext - Art. 88 Abs. 1 - Spezifischere Vorschrift - Voraussetzungen von Art. 88 Abs. 2 - Regionales Schulsystem - Livestream-Unterricht per ...

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:23} Vgl. u. a. Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 52).

    {FN:25} Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57): "… Bestimmungen [der DSGVO eröffnen] den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche, strengere oder einschränkende, nationale Vorschriften vorzusehen, die ihnen einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen lassen (,Öffnungsklauseln').".

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:20} In diesem Sinne vgl. Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist (C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 96).
  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:19} Der Gerichtshof hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Anerkennung einer solchen Möglichkeit "Unsicherheit sowohl über die Rechtsnatur der anwendbaren Vorschriften als auch über den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens" hervorrufen (…Urteil vom 7. Februar 1973, Kommission/Italien, 39/72, EU:C:1973:13, Rn. 17), die unmittelbare Geltung der Verordnung vereiteln und die Normadressaten über den Gemeinschaftscharakter der Rechtsnorm im Unklaren belassen würde (Urteil vom 10. Oktober 1973, Variola, 34/73, EU:C:1973:101, Rn. 10 und 11).
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:19} Der Gerichtshof hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Anerkennung einer solchen Möglichkeit "Unsicherheit sowohl über die Rechtsnatur der anwendbaren Vorschriften als auch über den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens" hervorrufen (Urteil vom 7. Februar 1973, Kommission/Italien, 39/72, EU:C:1973:13, Rn. 17), die unmittelbare Geltung der Verordnung vereiteln und die Normadressaten über den Gemeinschaftscharakter der Rechtsnorm im Unklaren belassen würde (…Urteil vom 10. Oktober 1973, Variola, 34/73, EU:C:1973:101, Rn. 10 und 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:24} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2021:979, Nr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-40/17

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek ist der Betreiber einer Webseite, auf der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:17} Schlussanträge vom 19. Dezember 2018 (C-40/17, EU:C:2018:1039, Nr. 47).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:9} Urteil vom 27. September 2017, Puškár (C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 50).
  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Der Gerichtshof legt genau die Fälle fest, in denen die Richtlinie über bestimmte …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:14} Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs "[besteht] [d]as wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses … darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält" (Urteil vom 15. Juli 2021, Ministrstvo za obrambo, C-742/19, EU:C:2021:597, Rn. 49, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2017 - C-579/15

    Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:10} Urteil vom 29. Juni 2017, Popławski (C-579/15, EU:C:2017:503, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.1988 - 147/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21
    {FN:16} Vgl. zum Verhältnis zwischen Lehrtätigkeit und Ausübung öffentlicher Gewalt Urteil vom 15. März 1988, Kommission/Griechenland (147/86, EU:C:1988:150).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española - "Freizügigkeit der …

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