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Rechtsprechung
   EuGH, 26.07.2017 - C-348/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26059
EuGH, 26.07.2017 - C-348/16 (https://dejure.org/2017,26059)
EuGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - C-348/16 (https://dejure.org/2017,26059)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - C-348/16 (https://dejure.org/2017,26059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sacko

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 12, 14, 31 und 46 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sacko

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 12, 14, 31 und 46 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sacko

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 12, 14, 31 und 46 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Sacko

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - Art. 12, 14, 31 und 46 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 47 - Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz - Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der ein Antrag auf ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1449
 
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.12.2014 - C-249/13

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör von …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 33 Zu den erstinstanzlichen Verfahren nach Kapitel III der Richtlinie 2013/32 ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, grundsätzlich den Verwaltungen der Mitgliedstaaten auferlegt ist, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen (…Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 35, und vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 40).

    Rn. 34 Im Einzelnen hat der Gerichtshof entschieden, dass der untrennbar zum allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte gehörende Anspruch auf rechtliches Gehör in jedem Verfahren jeder Person garantiert, dass sie in einem Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vortragen kann, bevor eine für ihre Interessen möglicherweise nachteilige Entscheidung erlassen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 34 und 36, …und vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 25 und 31).

    Rn. 35 Dabei soll die Regel, wonach der Adressat einer beschwerenden Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten muss, bevor die Entscheidung getroffen wird, es dieser Person insbesondere ermöglichen, einen Fehler zu berichtigen oder Umstände, die ihre persönliche Situation betreffen, vorzutragen, die für oder gegen den Erlass oder für oder gegen einen bestimmten Inhalt der Entscheidung sprechen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 47, und vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch Grundrechte wie das Recht auf Wahrung der Verteidigungsrechte einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 33, vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 43, …und vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 37).

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 29 Hierzu ist festzustellen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem in Art. 4 Abs. 3 EUV genannten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten haben, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen; durch Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist (Urteil vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 50, und in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Im Einzelnen hat der Gerichtshof entschieden, dass der untrennbar zum allgemeinen unionsrechtlichen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte gehörende Anspruch auf rechtliches Gehör in jedem Verfahren jeder Person garantiert, dass sie in einem Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vortragen kann, bevor eine für ihre Interessen möglicherweise nachteilige Entscheidung erlassen wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 34 und 36, und vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 25 und 31).

    Rn. 41 Darüber hinaus hat der Gerichtshof entschieden, dass die Frage, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vorliegt, anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen ist, insbesondere anhand der Natur des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 102, und in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 33).

  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 33 Zu den erstinstanzlichen Verfahren nach Kapitel III der Richtlinie 2013/32 ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, grundsätzlich den Verwaltungen der Mitgliedstaaten auferlegt ist, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich des Unionsrechts fallen (Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 35, …und vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 40).

    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind jedoch Grundrechte wie das Recht auf Wahrung der Verteidigungsrechte einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schrankenlos gewährleistet, sondern können Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 33…, vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 43, …und vom 7. Juli 2016, Lebek, C-70/15, EU:C:2016:524, Rn. 37).

  • EuGH, 04.06.2015 - C-682/13

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 40 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Verhandlung ergibt, dass er nicht zwingend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in allen Verfahren verlangt und dass sich eine solche Verpflichtung auch weder aus Art. 47 Abs. 2 der Charta noch aus einer anderen Bestimmung der Charta ergibt (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 44, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 23. November 2006, Jussila/Finnland, CE:ECHR:2006:1123JUD007305301, § 41).

    Rn. 47 Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt, wonach keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 46, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 12. November 2002, Döry/Schweden, CE:ECHR:2002:1112JUD002839495, § 37).

  • EuGH, 08.11.2016 - C-243/15

    Lesoochranárske zoskupenie VLK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 29 Hierzu ist festzustellen, dass nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem in Art. 4 Abs. 3 EUV genannten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten haben, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen; durch Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist (Urteil vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 50, und in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 23.11.2006 - 73053/01

    JUSSILA v. FINLAND

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 40 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer öffentlichen Verhandlung ergibt, dass er nicht zwingend die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in allen Verfahren verlangt und dass sich eine solche Verpflichtung auch weder aus Art. 47 Abs. 2 der Charta noch aus einer anderen Bestimmung der Charta ergibt (Urteil vom 4. Juni 2015, Andechser Molkerei Scheitz/Kommission, C-682/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:356, Rn. 44, unter Bezugnahme auf das Urteil des EGMR vom 23. November 2006, Jussila/Finnland, CE:ECHR:2006:1123JUD007305301, § 41).
  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 30 Diese Pflicht der Mitgliedstaaten entspricht dem in Art. 47 ("Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht") der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) verankerten Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 44).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 41 Darüber hinaus hat der Gerichtshof entschieden, dass die Frage, ob eine Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vorliegt, anhand der besonderen Umstände jedes Einzelfalls zu prüfen ist, insbesondere anhand der Natur des betreffenden Rechtsakts, des Kontexts seines Erlasses sowie der Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 102, und in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2017, M, C-560/14, EU:C:2017:101, Rn. 33).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 32 Dieser Grundsatz des effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte besteht aus mehreren Elementen, zu denen u. a. die Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Waffengleichheit, das Recht auf Zugang zu den Gerichten sowie das Recht gehören, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen (Urteil vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 48).
  • EuGH, 05.11.2014 - C-166/13

    Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
    Rn. 35 Dabei soll die Regel, wonach der Adressat einer beschwerenden Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten muss, bevor die Entscheidung getroffen wird, es dieser Person insbesondere ermöglichen, einen Fehler zu berichtigen oder Umstände, die ihre persönliche Situation betreffen, vorzutragen, die für oder gegen den Erlass oder für oder gegen einen bestimmten Inhalt der Entscheidung sprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 47, …und vom 11. Dezember 2014, Boudjlida, C-249/13, EU:C:2014:2431, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-69/10

    Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-205/15

    Toma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

  • EuGH, 07.07.2016 - C-70/15

    Lebek - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …

  • EGMR, 12.11.2002 - 28394/95

    DÖRY v. SWEDEN

  • EuGH, 17.12.2015 - C-239/14

    Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EuGH, 15.07.2021 - C-791/19

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …

    Rn. 203 Zum zweiten Teil dieser Rüge ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der in Art. 47 der Charta bekräftigte tragende Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes und der Begriff "faires Verfahren" in Art. 6 EMRK aus verschiedenen Elementen bestehen, zu denen u. a. die Achtung der Verteidigungsrechte und das Recht gehören, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 31, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 205 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich auch, dass der Anspruch darauf, in jedem Verfahren gehört zu werden, untrennbar zur Achtung der in den Art. 47 und 48 der Charta verbürgten Verteidigungsrechte gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2014, Kamino International Logistics und Datema Hellmann Worldwide Logistics, C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:2041, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie Rn. 29) und jeder Person garantiert, dass sie in diesem Verfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vortragen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 34).

    Rn. 207 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar Grundrechte wie das Recht auf Achtung der Verteidigungsrechte einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schrankenlos gewährleistet sind, sondern Beschränkungen unterworfen werden können, dies jedoch nur, sofern die Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen, die mit der fraglichen Maßnahme verfolgt werden, und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen ließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur …

    In Bezug auf den letztgenannten Grundsatz ist darauf hinzuweisen, dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31, …und vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    a) Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591).

    {FN:40} C-348/16, EU:C:2017:591.

    {FN:43} C-348/16, EU:C:2017:591.

    {FN:44} C-348/16, EU:C:2017:591.

    {FN:45} Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591).

    {FN:46} Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 26).

    {FN:47} C-348/16, EU:C:2017:591.

    {FN:48} Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 50).

    {FN:50} C-348/16, EU:C:2017:591.

    Vgl. auch Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko (C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 48).

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

    Rn. 57 Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs haben nämlich die Gerichte der Mitgliedstaaten gemäß dem in Art. 4 Abs. 3 EUV genannten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit den gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen; durch Art. 19 Abs. 1 EUV wird den Mitgliedstaaten im Übrigen aufgegeben, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet ist (…vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 50, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 29).

    Rn. 58 Diese Pflicht der Mitgliedstaaten entspricht dem in Art. 47 ("Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht") der Charta verankerten Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 44, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 30).

    Rn. 59 Bei der Festlegung der Modalitäten gerichtlicher Rechtsbehelfe zum Schutz der durch die Richtlinie 95/46 eingeräumten Rechte müssen die Mitgliedstaaten demzufolge die Beachtung des in Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 46, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31).

    Rn. 60 Die Merkmale des in Art. 22 der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Rechtsbehelfs sind daher im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen (…vgl. entsprechend Urteile vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51, und vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31).

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

    Für diese Zwischenentscheidung fordern weder Art. 47 GRC (zur Anwendbarkeit im Asylverfahren s. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2019 - 1 B 22.19 - juris und vom 22. Januar 2020 - 1 B 5.20 - juris) noch die Wirksamkeit des Rechtsbehelfs nach Art. 46 RL 2013/32/EU zwingend und regelmäßig die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (s.a. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591] -).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19

    Wehrdienstentziehung Syrien

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sieht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 28).

    Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankerten Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).

    Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 44).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-585/16

    Ein Palästinenser, der vom UNRWA als Flüchtling anerkannt wurde, kann in der …

    Rn. 114 Da diese Bestimmung im Einklang mit Art. 47 der Charta auszulegen ist, setzt das Erfordernis einer umfassenden Ex-nunc-Prüfung überdies voraus, dass das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht den Antragsteller anhört, es sei denn, es ist der Ansicht, dass es die Prüfung allein auf der Grundlage des Akteninhalts vornehmen kann, gegebenenfalls einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung bei der Asylbehörde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 31 und 44).

    Rn. 125 Während das Recht des Antragstellers, zur Zulässigkeit seines Antrags gehört zu werden, bevor über ihn entschieden wird, im Verfahren vor der Asylbehörde durch die in Art. 34 der Richtlinie 2013/32 vorgesehene persönliche Anhörung garantiert wird, ergibt sich dieses Recht für das in Art. 46 der Richtlinie vorgesehene Rechtsbehelfsverfahren aus Art. 47 der Charta und wird erforderlichenfalls durch eine Anhörung des Antragstellers ausgeübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Sacko, C-348/16, EU:C:2017:591, Rn. 37 bis 44).

  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19

    Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sieht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 28).

    Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankerten Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).

    Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Weder Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU, der das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht gegen die einen Antrag auf internationalen Schutz ablehnende Entscheidung vorsieht, noch eine andere Bestimmung der Richtlinie sieht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem mit dem Rechtsbehelf befassten Gericht vor (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 28).

    Diese Pflicht entspricht dem in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankertem Grundsatz, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen, so dass der Begriff des "wirksamen Rechtsbehelfs" im Sinne des Art. 46 der Richtlinie 2013/32/EU im Einklang mit Art. 47 GRC zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).

    Insoweit hat der EuGH unter Bezugnahme auf den EGMR bereits festgestellt, dass sich aus Art. 6 Abs. 1 EMRK keine absolute Verpflichtung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt und eine solche Verpflichtung auch nicht aus Art. 47 Abs. 2 oder einer anderen Bestimmung der GRC folgt (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 der Richtlinie 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 95.21

    Anforderungen an die Annahme einer asylverfahrensrechtlichen "starken Vermutung" …

  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 14.19

    Syrische Wehrdienstentzieher - und die Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 04.06.2019 - 1 B 48.19

    Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …

  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 16.19
  • BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 9.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 38.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …

  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 B 55.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtliche Einordnung der den …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 39.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …

  • BVerwG, 24.02.2020 - 1 B 14.20

    Verfahrensstreit wegen einer Entscheidung ohne Durchführung einer mündlichen …

  • BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 36.19

    Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …

  • BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 15.19

    Charakterisierung von den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …

  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 63.19

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 2.20

    Notwendigkeit einer neuen mündlichen Verhandlung

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche …

  • EuGH, 29.07.2019 - C-556/17

    Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …

  • VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-56/17

    Fathi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • BVerwG, 17.02.2020 - 1 B 11.20

    Gehörsrüge gegen eine Entscheidung ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung …

  • BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 5.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verfahrensfehler der Verletzung …

  • BVerwG, 28.01.2020 - 1 B 4.20

    Bedeutung einer Erkrankung hinsichtlich eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. …

  • BVerwG, 30.07.2019 - 1 B 58.19

    Beschwerde gegen das Verfahren des OVG der Entscheidung ohne mündliche …

  • BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 27.20

    Voraussetzungen fü eine Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen einer …

  • BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60 …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 B 13.20

    Gehörsrüge gegen eine Entscheidung ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung …

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 B 7.20

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine im Beschlusswege nach § 130a …

  • BVerwG, 27.01.2020 - 1 B 6.20

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine im Beschlusswege nach § 130a …

  • BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 22.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln; …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

  • BVerwG, 23.02.2021 - 1 B 13.21

    Kein Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gerade in der mündlichen …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 34.19

    Berücksichtigen des Vortrags eines Asylsuchenden zu einer individuellen …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

  • EuGH, 22.09.2022 - C-159/21

    Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der …

  • EuGH, 18.10.2018 - C-662/17

    E.G. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …

  • BVerwG, 11.12.2019 - 1 B 79.19

    Ermessensfehler bei der Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nach § …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 4 L 85/21

    Auslegung des § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG 1992 bei einem außerhalb des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-610/23

    Al Nasiria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Internationaler Schutz …

  • EuGH, 21.10.2021 - C-845/19

    Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Richtlinie über die …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-338/20

    Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht

  • OVG Hamburg, 14.12.2020 - 6 Bf 240/20

    Flüchtlingsschutz für minderjähriges Kind eines anerkannten Elternteils - …

  • VGH Bayern, 17.12.2020 - 13a B 20.30957

    Keine Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die (wirtschaftliche) Lage von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2018 - C-34/17

    Donnellan - Richtlinie 2010/24/EU des Rates - Amtshilfe bei der Beitreibung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19

    Food Standards Agency

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17

    Hochtief - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 89/665/EWG - Vergabe …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

  • EuGH, 29.01.2020 - C-785/18

    GAEC Jeanningros - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Schutz der …

  • BVerwG, 05.04.2024 - 1 B 7.24

    Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens in einer Abschiebungssache

  • BVerwG, 02.06.2021 - 5 BN 1.21

    Normenkontrollverfahren betreffend eine wohnungsrechtliche …

  • BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 17.24
  • BVerwG, 05.04.2024 - 1 B 15.24

    Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens in einer Abschiebungssache

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-585/16

    Alheto - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • BVerwG, 05.07.2023 - 1 B 11.23

    Verknüpfung der Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des …

  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 12 N 21.1996

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 12 N 19.1179

    Normenkontrolle

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 15 N 24.612

    Normenkontrolle gegen Änderung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 66.22

    Wahrung prozessualer Fristen als wesentliche Aufgaben eines …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-579/19

    Food Standards Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Gesundheit - …

  • EuGH, 19.03.2020 - C-406/18

    PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 15 N 24.622

    Normenkontrollantrag, Plannachbar, Verkehrslärmzunahme, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2022 - C-704/20

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19

    The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …

  • BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22

    Verwerfung der auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-556/17

    Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

  • EuGH, 17.03.2026 - C-8/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 1 B 71.22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung …

  • VGH Bayern, 04.08.2025 - 15 N 24.2046

    Normenkontrolle, Antragsbefugnis (verneint), Verkehrslärmimmissionen

  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 12 N 21.1208

    Fehlgeschlagene Heilung einer Zweckentfremdungssatzung

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 11 N 18.2182

    Unzulässiger Normenkontrollantrag gegen Stadtratsbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2025 - C-528/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-338/20

    Prokuratura Rejonowa Łódź-Bałuty - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BVerwG, 09.04.2019 - 1 B 32.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund einer …

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22

    Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-8/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

  • VGH Bayern, 10.02.2025 - 2 N 22.984

    Bundsverwaltungsgericht, Einbeziehungssatzung, Antragsbefugnis, Vorläufige …

  • BVerwG, 09.05.2023 - 1 B 9.23

    Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung nach § 130a VwGO

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2019 - C-406/18

    PG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-428/21

    Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution) …

  • BVerwG, 27.03.2023 - 1 B 74.22

    Rüge einer Verletzung der Pflicht zur Anhörung; Verletzung des Anspruchs auf …

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 2 N 21.530

    Normenkontrollantrag gegen Einbeziehungssatzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2019 - 13 A 1878/18

    Gerichtliche Entscheidung über ein Asylverfahren ohne eigene Ermittlungen; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-644/17

    Eurobolt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Nichtigkeit - Art. 47 …

  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 15 N 24.908

    Antragsbefugnis für Anfechtung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 23.04.2025 - 15 N 23.296

    Normenkontrollantrag, Plannachbar, Verkehrslärmzunahme und Hitzebelastung, …

  • VG Dresden, 06.03.2024 - 2 L 101/24

    Venezuela: Voraussetzungen der Ablehnung als offensichtlich unbegründet

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.08.2016 - C-348/16   

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EuGH, 05.08.2016 - C-348/16 (https://dejure.org/2016,23879)
EuGH, Entscheidung vom 05.08.2016 - C-348/16 (https://dejure.org/2016,23879)
EuGH, Entscheidung vom 05. August 2016 - C-348/16 (https://dejure.org/2016,23879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuGH, 31.07.2017 - C-404/17

    A

    Rn. 12 À cet égard, le point 34 des recommandations à l'attention des juridictions nationales, relatives à l'introduction de procédures préjudicielles (JO 2016, C 439, p. 1), précise que, pour permettre à la Cour de décider rapidement s'il convient de mettre en œuvre la procédure accélérée, la demande doit exposer avec précision les circonstances de droit et de fait qui établissent l'urgence et, notamment, les risques encourus si le renvoi devait suivre la procédure ordinaire (ordonnance du président de la Cour du 5 août 2016, Sacko, C-348/16, non publiée, EU:C:2016:626, point 9).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-348/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9636
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-348/16 (https://dejure.org/2017,9636)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-348/16 (https://dejure.org/2017,9636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sacko

    Vorabentscheidungsersuchen - Asyl - Auslegung der Art. 12, 14, 31 und 46 der Richtlinie 2013/32/EU - Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Schutz - Abschlägige Entscheidung der Verwaltung hinsichtlich eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sacko

    Vorabentscheidungsersuchen - Asyl - Auslegung der Art. 12, 14, 31 und 46 der Richtlinie 2013/32/EU - Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Schutz - Abschlägige Entscheidung der Verwaltung hinsichtlich eines Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach ...

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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-517/17

    Addis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    {FN:49} Schlussanträge des Generalanwalts M. Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Sacko (C-348/16, EU:C:2017:288, Nr. 65).
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