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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 20.10.2016 - C-429/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34161
EuGH, 20.10.2016 - C-429/15 (https://dejure.org/2016,34161)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - C-429/15 (https://dejure.org/2016,34161)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - C-429/15 (https://dejure.org/2016,34161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Danqua

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Nationale Verfahrensvorschrift, die für die Stellung eines Antrags auf subsidiären Schutz eine Frist von 15 Werktagen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Danqua

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Nationale Verfahrensvorschrift, die für die Stellung eines Antrags auf subsidiären Schutz eine Frist von 15 Werktagen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Danqua

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Nationale Verfahrensvorschrift, die für die Stellung eines Antrags auf subsidiären Schutz eine Frist von 15 Werktagen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 933
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Die vor Verkündung des Urteils vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), geltende nationale Regelung sei nämlich durch das Bestehen zweier gesonderter und aufeinanderfolgender Verfahren für die Prüfung des Asylantrags und des Antrags auf subsidiären Schutz gekennzeichnet gewesen, wobei die Prüfung des Antrags auf subsidiären Schutz von der vorherigen Ablehnung des Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abhängig gemacht worden sei.

    Rn. 27 Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass die Richtlinie 2005/85 keine Anwendung auf Anträge auf subsidiären Schutz findet, sofern ein Mitgliedstaat nicht ein einheitliches Verfahren eingeführt hat, in dessen Rahmen er einen Antrag unter dem Aspekt beider Formen internationalen Schutzes - Schutz im Zusammenhang mit der Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz - prüft (Urteil vom 8. Mai 2014, N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 39).

    Rn. 29 Daraus folgt, dass es in Ermangelung in Irland anwendbarer unionsrechtlicher Vorschriften zu den Verfahrensmodalitäten für die Stellung und die Prüfung eines Antrags auf subsidiären Schutz der innerstaatlichen Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats zukommt, diese Modalitäten zu regeln, die aber zum einen nicht ungünstiger sein dürfen als die Modalitäten, die für gleichartige interne Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und zum anderen die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2014, N., C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Rn. 37 Außerdem kommt es dem Gerichtshof zu, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung der bei diesem anhängigen Sache von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob das vorlegende Gericht bei seiner Fragestellung Bezug darauf genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Rn. 30 Zum Äquivalenzgrundsatz ist daran zu erinnern, dass seine Beachtung verlangt, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung nicht danach unterschieden wird, ob ein Verfahren auf das Unionsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2015, ÖBB Personenverkehr, C-417/13, EU:C:2015:38, Rn. 74).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Rn. 44 Der Gerichtshof hat zu den Ausschlussfristen entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 48).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-2/08

    Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Rn. 43 Im vorliegenden Fall ist genauer zu untersuchen, ob eine Ausschlussfrist wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende in Anbetracht ihrer Konsequenzen für die Anwendung des Unionsrechts unter dem Blickwinkel der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens zur Prüfung eines Antrags auf subsidiären Schutz gerechtfertigt werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2009, Fallimento Olimpiclub, C-2/08, EU:C:2009:506, Rn. 28).
  • EuGH, 28.04.2016 - C-233/15

    Oniors Bio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Auszug aus EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 313/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Nach dem Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts dürfen nationale Vorschriften die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nämlich nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (…vgl. etwa EuGH 6. Oktober 2021 - C-561/19 - [Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi] Rn. 63;… 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Dieses Vorbringen ist allerdings ua. schon deshalb nicht geeignet, den durchgreifenden Einwand des Rechtsmissbrauchs zu begründen, weil andernfalls die Wertungen des § 16 AGG, wonach der Arbeitgeber Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten ua. nach § 15 Abs. 2 AGG benachteiligen darf, unterlaufen würden und dem Kläger entgegen den unionsrechtlichen Vorgaben die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte übermäßig erschwert, wenn nicht sogar praktisch unmöglich gemacht würde (…st. Rspr. des EuGH zum Grundsatz der Effektivität, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN).
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Rn. 35 b) Darüber hinaus darf die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden (Grundsatz der Effektivität) (…st. Rspr. des EuGH, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 29 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN, Slg. 2010, I-7003).

    Dies wäre unvereinbar mit den unionsrechtlichen Vorgaben, wonach die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf (…st. Rspr. des EuGH, vgl. nur 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 48 mwN; 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 30 f.;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 61 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 22 und 25 mwN, Slg. 2010, I-7003).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 2100/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - …

    Dagegen spricht, dass die Beratungen über das "ob", den Umfang und den Zeitpunkt einer Massenentlassung mit den Beratungen über einen Interessenausgleichs über einen geplanten Personalabbau inhaltlich und qualitativ vergleichbar sind (Hinrichs, Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 171 ff.; Franzen ZfA 2006, 437, 450 f.;… aA EuArbR/Spelge, 2. Aufl. RL 98/59/EG Art. 2 Rn. 51) und nach dem unionsrechtlichen Äquivalenzgrundsatz Verfahren, die das Unionsrecht betreffen, nicht weniger günstig oder effektiv ausgestaltet werden dürfen als entsprechende Verfahren, die sich nur auf das nationale Recht beziehen (EuGH 20. Oktober 2016 - C-429/15 - [Danqua] Rn. 30;… von der Groeben/Schwarze/Hatje/Obwexer, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. EUV Art. 4 Rn. 104;… vgl. auch EuGH 8. Juli 2010 - C- 246/09 - [Bulicke] Rn. 25 mwN zur Ausgestaltung innerstaatlicher Verfahren zur Durchsetzung des Unionsrechts).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit …

    Rn. 42 Somit kommt es in Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Verfahrensmodalitäten für die Stellung und die Prüfung eines Antrags auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten nach ständiger Rechtsprechung der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats zu, diese Modalitäten im Einklang mit dem Grundsatz der Verfahrensautonomie zu regeln, wobei sie jedoch nicht ungünstiger sein dürfen als die Modalitäten, die für gleichartige interne Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 29).

    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. u. a. Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42).

    Rn. 45 Was insbesondere Ausschlussfristen anbelangt, hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den übrigen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (vgl. u. a. Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 44).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-327/15

    TDC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und …

    Rn. 90 Mangels in Dänemark anwendbarer unionsrechtlicher Vorschriften zu den Verfahrensmodalitäten für die Stellung und die Prüfung eines Antrags auf Entschädigung für den Verlust durch Erbringung eines Universaldienstes ist es nach dem nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung dieses Mitgliedstaats, diese Modalitäten zu regeln, die aber zum einen nicht ungünstiger sein dürfen als die Modalitäten, die für gleichartige interne Sachverhalte gelten (Äquivalenzgrundsatz), und zum anderen die Ausübung der vom Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 92 Die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes verlangt, dass bei der Anwendung einer nationalen Regelung nicht danach unterschieden wird, ob ein Verfahren auf das Unionsrecht oder auf das innerstaatliche Recht gestützt wird (Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu berücksichtigen sind dabei gegebenenfalls u. a. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 92 sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter diesem Vorbehalt steht es den Mitgliedstaaten frei, längere oder kürzere Fristen vorzusehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2010, Barth, C-542/08, EU:C:2010:193, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 8. Juli 2010, Bulicke, C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar, …

    {FN:84} Urteil von 20. Oktober 2016, Danqua (C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-605/15

    Aviva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung kommt es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingerichteten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof dem Gerichtshof zu, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung der bei diesem anhängigen Sache von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob das vorlegende Gericht bei seiner Fragestellung Bezug darauf genommen hat oder nicht (Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung kommt es im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingerichteten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof dem Gerichtshof zu, dem nationalen Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung der bei diesem anhängigen Sache von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob das vorlegende Gericht bei seiner Fragestellung Bezug darauf genommen hat oder nicht (Urteil vom 20. Oktober 2016, Danqua, C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - Umwelt - System …

    {FN:52} Vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2004, Wells (…C-201/02, EU:C:2004:12, Rn. 67), vom 26. November 2015, MedEval (…C-166/14, EU:C:2015:779, Rn. 37), und vom 20. Oktober 2016, Danqua (C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 29).

    {FN:56} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (…C-312/93, EU:C:1995:437, Rn. 14), vom 20. Oktober 2016, Danqua (C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 42), und vom 21. Dezember 2016, TDC (…C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 97).

    {FN:60} Vgl. u. a. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck (…C-312/93, EU:C:1995:437, Rn. 16 bis 21), Frist von 60 Tagen, vom 27. Februar 2003, Santex (…C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 54 bis 61), Frist von 60 Tagen, vom 17. Juni 2004, Recheio - Cash & Carry (…C-30/02, EU:C:2004:373, Rn. 19 bis 22), Frist von 90 Tagen, vom 29. Oktober 2009, Pontin (…C-63/08, EU:C:2009:666, Rn. 60 bis 67), Frist von 15 Tagen, vom 8. Juli 2010, Bulicke (…C-246/09, EU:C:2010:418, Rn. 37 bis 42), Frist von zwei Monaten, vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport (…C-284/11, EU:C:2012:458, Rn. 52 bis 64), Frist von drei bis vier Monaten, vom 20. Oktober 2016, Danqua (C-429/15, EU:C:2016:789, Rn. 43 bis 49), Frist von 15 Tagen, und vom 21. Dezember 2016, TDC (…C-327/15, EU:C:2016:974, Rn. 99 bis 106), Frist von drei Monaten.

  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

  • EuGH, 09.02.2017 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

  • EuGH, 07.11.2019 - C-280/18

    Wenn der Öffentlichkeit nicht ermöglicht wird, sich an der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17

    Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …

  • EuGH, 18.05.2017 - C-99/16

    Lahorgue - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 19.12.2019 - C-360/18

    Cargill Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 402/19

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - …

  • EuGH, 20.09.2018 - C-448/17

    EOS KSI Slovensko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherverträge - …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2025 - 12 S 2367/25

    Altersfeststellungsverfahren; Beendigung; Behaupteter Minderjähriger; Bestellung; …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 189/19

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19

    The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …

  • VG Frankfurt/Oder, 26.02.2021 - 2 K 2258/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-627/15

    Gavrilescu - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Vorliegen eines beim vorlegenden …

  • ArbG Düsseldorf, 07.03.2025 - 7 Ca 4134/24
  • VG Münster, 23.12.2016 - 8 L 1390/16

    Dublinverfahren Bulgarien systemische Schwachstellen Dublin-Rückkehrer …

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15   

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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Danqua

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzstatus - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 08.05.2014 - C-604/12

    N. - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Zuerkennung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    In seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744){FN-VERWEIS:5}, vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45){FN-VERWEIS:6}, und vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302){FN-VERWEIS:7}, hat er sich bereits zu den vielfältigen Facetten dieses Verfahrens im Hinblick auf die fundamentalen Grundsätze des Unionsrechts geäußert wie z. B. das Recht, gehört zu werden, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf oder aber das Recht auf eine gute Verwaltung.

    Rn. 30 Wie ich aber ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45), sowie vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), bereits zu den vielfältigen Facetten des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Irland geäußert und wird sich demnächst im Rahmen der derzeit bei ihm anhängigen Rechtssache M (C-560/14) äußern.

    Rn. 31 Wie sich aus den vorangegangenen Urteilen des Gerichtshofs ergibt, ist der in Irland geltende rechtliche Rahmen für einen Antrag auf subsidiären Schutz somit bekannt, und die betreffende nationale Bestimmung wird auch in Rn. 15 des Urteils vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), ausdrücklich angeführt.

    Rn. 73 Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), entschieden, dass im Kontext einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die durch zwei gesonderte Verfahrensetappen gekennzeichnet ist, die Wirksamkeit des Zugangs zum subsidiären Schutzstatus erfordert, dass "die Prüfung des Antrags auf subsidiären Schutz innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird"{FN-VERWEIS:37}.

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (…C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 73), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 19) sowie Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 38), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-604/12, EU:C:2013:714, Nr. 27).

    Vgl. ebenso Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Vgl. insoweit Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 32 und 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-604/12

    N. - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Richtlinie 2004/83/EG -Mindestnormen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    In seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744){FN-VERWEIS:5}, vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45){FN-VERWEIS:6}, und vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302){FN-VERWEIS:7}, hat er sich bereits zu den vielfältigen Facetten dieses Verfahrens im Hinblick auf die fundamentalen Grundsätze des Unionsrechts geäußert wie z. B. das Recht, gehört zu werden, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf oder aber das Recht auf eine gute Verwaltung.

    Rn. 30 Wie ich aber ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45), sowie vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), bereits zu den vielfältigen Facetten des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Irland geäußert und wird sich demnächst im Rahmen der derzeit bei ihm anhängigen Rechtssache M (C-560/14) äußern.

    Rn. 31 Wie sich aus den vorangegangenen Urteilen des Gerichtshofs ergibt, ist der in Irland geltende rechtliche Rahmen für einen Antrag auf subsidiären Schutz somit bekannt, und die betreffende nationale Bestimmung wird auch in Rn. 15 des Urteils vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), ausdrücklich angeführt.

    Rn. 73 Der Gerichtshof hat zwar in seinem Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), entschieden, dass im Kontext einer Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die durch zwei gesonderte Verfahrensetappen gekennzeichnet ist, die Wirksamkeit des Zugangs zum subsidiären Schutzstatus erfordert, dass "die Prüfung des Antrags auf subsidiären Schutz innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird"{FN-VERWEIS:37}.

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (…C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 73), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 19) sowie Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 38), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-604/12, EU:C:2013:714, Nr. 27).

    Vgl. ebenso Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:28} Vgl. insoweit Urteil vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 32 und 33).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    In seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744){FN-VERWEIS:5}, vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45){FN-VERWEIS:6}, und vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302){FN-VERWEIS:7}, hat er sich bereits zu den vielfältigen Facetten dieses Verfahrens im Hinblick auf die fundamentalen Grundsätze des Unionsrechts geäußert wie z. B. das Recht, gehört zu werden, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf oder aber das Recht auf eine gute Verwaltung.

    Rn. 30 Wie ich aber ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45), sowie vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), bereits zu den vielfältigen Facetten des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Irland geäußert und wird sich demnächst im Rahmen der derzeit bei ihm anhängigen Rechtssache M (C-560/14) äußern.

    Rn. 64 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), festgestellt hat, ist die Natur der mit dem Flüchtlingsstatus verbundenen Rechte und der mit dem subsidiären Schutzstatus verbundenen Rechte nämlich unterschiedlich{FN-VERWEIS:32}.

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 73), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 19) sowie Urteil vom 8. Mai 2014, N. (…C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 38), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-604/12, EU:C:2013:714, Nr. 27).

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 72), und Nr. 19 meiner Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-277/11

    M. - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    In seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744){FN-VERWEIS:5}, vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45){FN-VERWEIS:6}, und vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302){FN-VERWEIS:7}, hat er sich bereits zu den vielfältigen Facetten dieses Verfahrens im Hinblick auf die fundamentalen Grundsätze des Unionsrechts geäußert wie z. B. das Recht, gehört zu werden, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf oder aber das Recht auf eine gute Verwaltung.

    Rn. 30 Wie ich aber ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45), sowie vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), bereits zu den vielfältigen Facetten des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Irland geäußert und wird sich demnächst im Rahmen der derzeit bei ihm anhängigen Rechtssache M (C-560/14) äußern.

    Rn. 64 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), festgestellt hat, ist die Natur der mit dem Flüchtlingsstatus verbundenen Rechte und der mit dem subsidiären Schutzstatus verbundenen Rechte nämlich unterschiedlich{FN-VERWEIS:32}.

    {FN:18} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 73), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253, Nr. 19) sowie Urteil vom 8. Mai 2014, N. (…C-604/12, EU:C:2014:302, Rn. 38), und meine Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-604/12, EU:C:2013:714, Nr. 27).

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744, Rn. 72), und Nr. 19 meiner Schlussanträge in derselben Rechtssache (C-277/11, EU:C:2012:253).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-144/11

    Strafverfahren gegen Asad Abdallah.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    {FN:11} Beschluss vom 8. September 2011, Abdallah (C-144/11, EU:C:2011:565, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 13. März 2014, FIRIN (…C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch Beschluss vom 8. September 2011, Abdallah (C-144/11, EU:C:2011:565, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Beschluss vom 8. September 2011, Abdallah (C-144/11, EU:C:2011:565, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 13. März 2014, FIRIN (…C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    {FN:11} Beschluss vom 8. September 2011, Abdallah (…C-144/11, EU:C:2011:565, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 13. März 2014, FIRIN (C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:24} Beschluss vom 8. September 2011, Abdallah (…C-144/11, EU:C:2011:565, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil vom 13. März 2014, FIRIN (C-107/13, EU:C:2014:151, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    {FN:23} Urteile vom 28. Januar 2015, ÖBB Personenverkehr (C-417/13, EU:C:2015:38, Rn. 74), und vom 6. Oktober 2015, Târşia (…C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 32).

    {FN:36} Vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2015, ÖBB Personenverkehr (C-417/13, EU:C:2015:38, Rn. 73 und 74), zu einer nationalen Verfahrensvorschrift für Rechtsbehelfe zur Geltendmachung von Gehaltsansprüchen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2016 - C-560/14

    M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    Die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der betreffenden Rechtssache, M (C-560/14, EU:C:2016:320), wurden am 3. Mai 2016 gestellt; die Sache selbst ist noch beim Gerichtshof anhängig.

    {FN:8} In Nr. 11 seiner Schlussanträge in der Rechtssache M (C-560/14, EU:C:2016:320) stellte Generalanwalt Mengozzi fest, dass das Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz in Irland Gegenstand zweier Reformen war.

  • EuGH, 31.01.2013 - C-175/11

    D. und A. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    In seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744){FN-VERWEIS:5}, vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45){FN-VERWEIS:6}, und vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302){FN-VERWEIS:7}, hat er sich bereits zu den vielfältigen Facetten dieses Verfahrens im Hinblick auf die fundamentalen Grundsätze des Unionsrechts geäußert wie z. B. das Recht, gehört zu werden, das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf oder aber das Recht auf eine gute Verwaltung.

    Rn. 30 Wie ich aber ausgeführt habe, hat sich der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 22. November 2012, M. (C-277/11, EU:C:2012:744), vom 31. Januar 2013, D. und A. (C-175/11, EU:C:2013:45), sowie vom 8. Mai 2014, N. (C-604/12, EU:C:2014:302), bereits zu den vielfältigen Facetten des Verfahrens auf Zuerkennung internationalen Schutzes in Irland geäußert und wird sich demnächst im Rahmen der derzeit bei ihm anhängigen Rechtssache M (C-560/14) äußern.

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-429/15
    {FN:13} Vgl. u. a. Beschluss vom 15. April 2011, Debiasi (C-613/10, EU:C:2011:266), und Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

  • EuGH, 09.10.2014 - C-268/13

    Die Erstattung im Ausland entstandener Behandlungskosten darf nicht verweigert …

  • EuGH, 15.04.2011 - C-613/10

    Debiasi

  • EuGH, 13.12.2012 - C-560/11

    Debiasi

  • EuGH, 17.07.2014 - C-107/14

    3D I

  • EuGH, 21.11.2012 - C-603/11

    Fontaine

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