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Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2014 - C-481/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17073
EuGH, 17.07.2014 - C-481/13 (https://dejure.org/2014,17073)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-481/13 (https://dejure.org/2014,17073)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-481/13 (https://dejure.org/2014,17073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Art. 31 - Drittstaatsangehöriger, der in einen Mitgliedstaat über einen anderen Mitgliedstaat eingereist ist - Inanspruchnahme von Schleuserdiensten - Unerlaubte ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Qurbani

    Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Art. 31 - Drittstaatsangehöriger, der in einen Mitgliedstaat über einen anderen Mitgliedstaat eingereist ist - Inanspruchnahme von Schleuserdiensten - Unerlaubte ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Mohammad Ferooz Qurbani.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Bamberg - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Art. 31 - Drittstaatsangehöriger, der in einen Mitgliedstaat über einen anderen Mitgliedstaat ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GFK Art. 31, AEUV Art. 78, GR-Charta Art. 18, RL 2004/83/EG Art. 14 Abs. 6
    Unerlaubte Einreise, Schleuser, Fluchthelfer, gefälschte Ausweisdokumente, gefälschte Ausweispapiere, Urkundenfälschung, Strafbefreiung, Strafbarkeit, Zuständigkeit, Genfer Flüchtlingskonvention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzuständigkeit des Gerichtshof für die Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens zur Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Bamberg zur Strafbefreiung für Straftaten anlässlich einer unerlaubten Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Qurbani

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Bamberg - Auslegung von Art. 31 des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge - Asylbewerber, der mit Hilfe von Schleusern über Griechenland nach Deutschland eingereist ist - Unerlaubte ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1302
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
    Rn. 20 Der Gerichtshof kann angesichts der Tatsache, dass die Genfer Flüchtlingskonvention keine Klausel enthält, die ihm eine Zuständigkeit zuweist, eine Auslegung der Bestimmungen - hier Art. 31 - dieser Konvention, um die er ersucht wird, nur vornehmen, wenn eine solche Wahrnehmung seiner Aufgaben von Art. 267 AEUV gedeckt ist (Urteil TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 58).

    Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung erstreckt sich aber die Befugnis zu Auslegungen im Wege der Vorabentscheidung, wie sie sich aus der letztgenannten Vorschrift ergibt, nur auf die Rechtsvorschriften, die zum Unionsrecht gehören (Urteil TNT Express Nederland, EU:C:2010:243, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht dafür zuständig, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens internationale Übereinkünfte auszulegen, die zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen worden sind (Urteil TNT Express Nederland, EU:C:2010:243, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 23 Nur wenn und soweit die Union die Zuständigkeiten übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich einer nicht von der Union geschlossenen internationalen Übereinkunft ausgeübt wurden, und die Bestimmungen dieser Übereinkunft damit für die Union bindend geworden sind, ist der Gerichtshof für die Auslegung einer solchen Übereinkunft zuständig (Urteil TNT Express Nederland, EU:C:2010:243, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
    Rn. 28 Der Gerichtshof hat zwar in den Urteilen Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:351) und Abed El Karem El Kott u. a. (C-364/11, EU:C:2012:826) seine Zuständigkeit für die Auslegung derjenigen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention bejaht, auf die in den Bestimmungen des Unionsrechts verwiesen wird, doch ist festzustellen, dass das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen keine Vorschrift des Unionsrechts nennt, in der auf Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention verwiesen würde, und insbesondere Art. 14 Abs. 6 der Richtlinie 2004/83 nicht erwähnt.
  • EuGH, 17.06.2010 - C-31/09

    Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
    Rn. 28 Der Gerichtshof hat zwar in den Urteilen Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:351) und Abed El Karem El Kott u. a. (C-364/11, EU:C:2012:826) seine Zuständigkeit für die Auslegung derjenigen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention bejaht, auf die in den Bestimmungen des Unionsrechts verwiesen wird, doch ist festzustellen, dass das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen keine Vorschrift des Unionsrechts nennt, in der auf Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention verwiesen würde, und insbesondere Art. 14 Abs. 6 der Richtlinie 2004/83 nicht erwähnt.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
    Rn. 26 Auch wenn außerdem, wie bereits in Rn. 71 des Urteils B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661) entschieden, ein eindeutiges Unionsinteresse daran besteht, dass zur Vermeidung künftiger Auslegungsdivergenzen die Bestimmungen der internationalen Übereinkünfte, die in das nationale Recht und in das Unionsrecht übernommen worden sind, unabhängig davon, unter welchen Voraussetzungen sie herangezogen werden, einheitlich ausgelegt werden, ist festzustellen, dass Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht in einen Text des Unionsrechts übernommen wurde, obschon mehrere unionsrechtliche Bestimmungen auf ihn Bezug nehmen.
  • EuGH, 11.07.2024 - C-409/22

    Eurobank Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …

    Dagegen ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht dafür zuständig, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens internationale Übereinkünfte auszulegen, die zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen worden sind (Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Nur wenn und soweit die Union die Zuständigkeiten übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich einer nicht von der Union geschlossenen internationalen Übereinkunft ausgeübt wurden, und die Bestimmungen dieser Übereinkunft damit für die Union bindend geworden sind, ist der Gerichtshof für die Auslegung einer solchen Übereinkunft zuständig (Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.02.2015 - C-117/14

    Nisttahuz Poclava - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …

    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV nicht befugt ist, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des unionsrechtlichen Bereichs schaffen (…vgl. Urteile Vandeweghe u. a., 130/73, EU:C:1973:131, Rn. 2, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61, Beschluss Corpul Naţional al Poliţiştilor, C-134/12, EU:C:2012:288, Rn. 14, sowie Urteil Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 12 S 1163/20

    Geltungsbereich des Reiseausweises für Flüchtlinge

    Denn der Gerichtshof der Europäischen Union, soweit seine Zuständigkeit für die Auslegung von Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention besteht, weil Normen des Unionsrechts - in Gestalt der Richtlinie 2011/95 bzw. ihrer Vorgängerfassung - hierauf verweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2014 - C-481/13 - Qurbani -, juris Rn. 20 ff., 28; weitergehend EuGH…, Urteil vom 14.05.2019 - C-391/16, C-77/17 und C-78/17 - M., X., X - juris Rn. 74 m.w.N), nimmt wohl bisher die Staatenpraxis nicht in den Blick (kritisch hierzu Wittkopp, ZAR 2010, 170, 174 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-15/17

    Bosphorus Queen Shipping - Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen - Art. …

    {FN:7} Urteile vom 4. Mai 2010, TNT Express Nederland (…C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 17. Juli 2014, Qurbani (C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
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