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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.2023 - C-78/21, AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3344
EuGH, 02.03.2023 - C-78/21, AS (https://dejure.org/2023,3344)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - C-78/21, AS (https://dejure.org/2023,3344)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - C-78/21, AS (https://dejure.org/2023,3344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    PrivatBank u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 und 63 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Nationale Maßnahme, nach der ein Kreditinstitut Geschäftsbeziehungen mit Ausländern beenden muss bzw. nicht mehr begründen darf - Beschränkung - Art. 65 Abs. 1 Buchst. ...

  • Betriebs-Berater

    Darlehen und Finanzkredite sowie Kontokorrent- und Termingeschäfte als Kapitalverkehr i. S. v. Art. 63 Abs. 1 AEUV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 und 63 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Nationale Maßnahme, nach der ein Kreditinstitut Geschäftsbeziehungen mit Ausländern beenden muss bzw. nicht mehr begründen darf - Beschränkung - Art. 65 Abs. 1 Buchst. ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2023, 481
  • WM 2023, 1014
  • BB 2023, 577 (EF)
  • NZG 2023, 674
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 06.10.2021 - C-544/19

    ECOTEX BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 48 Als Zweites verbietet der Begriff "Beschränkung" in Art. 63 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ganz allgemein sämtliche Beschränkungen des Kapitalverkehrs, sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (Urteil vom 6. Oktober 2021, ECOTEX BULGARIA, C-544/19, EU:C:2021:803, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Was als Erstes den freien Kapitalverkehr angeht, so kann dieser nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann durch eine staatliche Maßnahme beschränkt werden, wenn diese aus einem der in Art. 65 AEUV genannten Gründe oder aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs gerechtfertigt ist, soweit keine Harmonisierungsmaßnahme auf Unionsebene vorliegt, die den Schutz dieser Interessen gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, ECOTEX BULGARIA, C-544/19, EU:C:2021:803, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Zwar ist es letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob diese Erfordernisse im konkreten Fall erfüllt sind, doch kann der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise geben, anhand deren es den Rechtsstreit, mit dem es befasst ist, entscheiden kann (Urteil vom 6. Oktober 2021, ECOTEX BULGARIA, C-544/19, EU:C:2021:803, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 72 Was als Erstes die Frage betrifft, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verwaltungsmaßnahme geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Maßnahme nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann geeignet ist, die Erreichung des angeführten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, ECOTEX BULGARIA, C-544/19, EU:C:2021:803, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 29 Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Kreditvergabe auch in einer Beziehung zum freien Kapitalverkehr steht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz, C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 43, sowie vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich insoweit, dass die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne von Art. 56 AEUV darstellt (Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Somit - und unter Berücksichtigung auch der oben in Rn. 29 angeführten Rechtsprechung - steht die gewerbsmäßige Kreditvergabe grundsätzlich in einer Beziehung sowohl zum freien Dienstleistungsverkehr im Sinne der Art. 56 ff. AEUV als auch zum freien Kapitalverkehr im Sinne der Art. 63 ff. AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (Urteil vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 49 Insbesondere umfasst dieser Begriff staatliche Maßnahmen, die insofern diskriminierend sind, als sie unmittelbar oder mittelbar eine Ungleichbehandlung zwischen dem innerstaatlichen und dem grenzüberschreitenden Kapitalverkehr schaffen, die nicht einem objektiven Unterschied der Sachverhalte entspricht, und die daher geeignet sind, natürliche oder juristische Personen aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten von grenzüberschreitendem Kapitalverkehr abzuhalten (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 Wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, hat der Unionsgesetzgeber die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung schließlich nur teilweise harmonisiert, so dass sich die Mitgliedstaaten weiterhin auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung als Gründe der öffentlichen Ordnung berufen können, um nationale Bestimmungen, die den freien Kapitalverkehr beschränken, zu rechtfertigen (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 89).

    Rn. 70 Allerdings muss diese Verwaltungsmaßnahme nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verhältnismäßig sein, was insbesondere bedeutet, dass sie geeignet sein muss, die Erreichung der verfolgten Zielsetzung in kohärenter und systematischer Weise zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen darf, was hierzu erforderlich ist (Urteil vom 18. Juni 2020, Kommission/Ungarn [Transparenz von Vereinigungen], C-78/18, EU:C:2020:476, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-562/20

    Rodl & Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 64 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2015/849 nur eine Mindestharmonisierung vornimmt, da ihr Art. 5 den Mitgliedstaaten gestattet, in den Grenzen des Unionsrechts strengere Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, wenn diese der Verstärkung der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dienen (Urteil vom 17. November 2022, Rodl & Partner, C-562/20, EU:C:2022:883, Rn. 46).

    Rn. 75 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2015/849, die einen präventiven Charakter aufweisen, gemäß einem risikobasierten Ansatz darauf abzielen, eine Gesamtheit von Vorbeugungs- und Abschreckungsmaßnahmen vorzusehen, die es ermöglichen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizient zu bekämpfen, um, wie aus dem ersten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, zu verhindern, dass Ströme von illegalem Geld die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors der Union schädigen und eine Bedrohung für deren Binnenmarkt sowie die internationale Entwicklung darstellen können (Urteil vom 17. November 2022, Rodl & Partner, C-562/20, EU:C:2022:883, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 77 Die Verpflichteten müssen insbesondere Standardsorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, wenn sie im Rahmen ihrer Bewertung der mit einem Kunden verbundenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein Standardrisikoniveau ermittelt haben (Urteil vom 17. November 2022, Rodl & Partner, C-562/20, EU:C:2022:883, Rn. 68).

  • EuGH, 22.11.2018 - C-625/17

    Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Art. 56 AEUV verlangt nämlich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (Urteil vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.09.2020 - C-339/19

    Romenergo und Aris Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 27 Da der AEU-Vertrag keine Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne seines Art. 63 Abs. 1 AEUV enthält, hat der Gerichtshof der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie 88/361 für die Definition dieses Begriffs Hinweischarakter zuerkannt, wobei diese Nomenklatur nach der Einleitung dieses Anhangs aber keinen erschöpfenden Charakter hat (…Urteile vom 15. Februar 2017, X, C-317/15, EU:C:2017:119, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. September 2020, Romenergo und Aris Capital, C-339/19, EU:C:2020:709, Rn. 32).

    Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung können Gründe der öffentlichen Ordnung nur geltend gemacht werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie dürfen überdies nicht rein wirtschaftlichen Zwecken dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. September 2020, Romenergo und Aris Capital, C-339/19, EU:C:2020:709, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.09.2022 - C-391/20

    Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 83 Was als Zweites die Erforderlichkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verwaltungsmaßnahme betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass Maßnahmen, durch die eine Grundfreiheit eingeschränkt wird, nur gerechtfertigt sein können, wenn das verfolgte Ziel nicht mit weniger einschränkenden Maßnahmen erreicht werden kann (Urteil vom 7. September 2022, Cilevičs u. a., C-391/20, EU:C:2022:638, Rn. 81).
  • EuGH, 03.02.2022 - C-20/21

    LOT Polish Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 53 Zum einen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem AEU-Vertrag auch eine geringfügige oder wenig bedeutende Beschränkung einer Grundfreiheit grundsätzlich untersagt (Urteil vom 22. September 2022, Admiral Gaming Network u. a., C-475/20 bis C-482/20, EU:C:2022:71, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-212/11

    Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 68 Was als Zweites den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof bereits anerkannt hat, dass die Bekämpfung der Geldwäsche, die Teil des Ziels des Schutzes der öffentlichen Ordnung ist, ein legitimes Ziel darstellt, das auch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann (Urteil vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar, C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 64).
  • EuGH, 10.03.2016 - C-235/14

    Safe Interenvios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …

    Auszug aus EuGH, 02.03.2023 - C-78/21
    Rn. 73 Außerdem hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine nationale Maßnahme, deren Ziel darin besteht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, als geeignet anzusehen ist, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, wenn sie dazu beiträgt, das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verringern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos, C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 104).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-475/20

    Admiral Gaming Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

  • EuGH, 07.06.2012 - C-39/11

    VBV - Vorsorgekasse - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - …

  • EuGH, 31.05.2018 - C-190/17

    Zheng - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überwachung von Barmitteln, die in die …

  • EuGH, 30.01.2020 - C-725/18

    Anton van Zantbeek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des …

  • EuGH - C-482/20 (anhängig)

    Snaitech

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE …

  • EuGH, 21.12.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur …

  • EuGH, 02.09.2021 - C-790/19

    LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …

  • EuGH, 15.02.2017 - C-317/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV - …

  • EuGH, 27.10.2005 - C-329/03

    Trapeza tis Ellados - Freier Kapitalverkehr - Erste Richtlinie des Rates vom 11. …

  • EuGH, 18.06.2024 - C-352/22

    Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des …

    Rn. 47 Der Gerichtshof kann nämlich, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, auf unionsrechtliche Vorschriften eingehen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 35).
  • BGH, 21.04.2026 - XI ZR 232/23

    Kein Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz aufgrund Durchführung eines …

    Rn. 28 Die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/849 weisen einen präventiven Charakter auf und zielen gemäß einem risikobasierten Ansatz darauf ab, eine Gesamtheit von Vorbeugungs- und Abschreckungsmaßnahmen vorzusehen, die es ermöglichen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizient zu bekämpfen, um zu verhindern, dass Ströme von illegalem Geld die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors der Union schädigen und eine Bedrohung für deren Binnenmarkt sowie die internationale Entwicklung darstellen können (EuGH, Urteile vom 2. März 2023 - C-78/21, WM 2023, 1014 Rn. 75 - PrivatBank u.a., vom 5. Dezember 2024 - C-3/24, WM 2025, 344 Rn. 26 - MISTRAL TRANS…, vom 19. Juni 2025 - C-671/23, WM 2025, 1639 Rn. 35, 42, 50 - Lietuvos bankas…, vom 19. Juni 2025 - C-509/23, WM 2025, 1645 Rn. 35 - Laimz …und vom 29. Januar 2026 - C-291/24, WM 2026, 334 Rn. 24 - Steiermärkische Bank und Sparkassen u.a.; vgl. auch die Erwägungsgründe 1, 2, 5 und 64 der Richtlinie (EU) 2015/849).

    Rn. 29 Außerdem nimmt die Richtlinie (EU) 2015/849 in Bezug auf die zu ahndenden Verstöße gegen die in dieser Richtlinie vorgesehenen Anforderungen und auf die von den Mitgliedstaaten zu verhängenden Sanktionen nur eine Mindestharmonisierung vor (vgl. EuGH, Urteile vom 2. März 2023 - C-78/21, WM 2023, 1014 Rn. 64 - PrivatBank u.a., vom 19. Juni 2025 - C-671/23, WM 2025, 1639 Rn. 36 - Lietuvos bankas …und vom 29. Januar 2026 - C-291/24, WM 2026, 334 Rn. 34 - Steiermärkische Bank und Sparkassen u.a.), die sich nach Art. 58, 59 der Richtlinie (EU) 2015/849 auf die Vorgabe beschränkt, verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen vorzusehen, die gewissen Anforderungen genügen (…vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2025, aaO Rn. 37, 40, 51 …und vom 29. Januar 2026, aaO Rn. 35; Erwägungsgrund 59).

  • EuGH, 19.06.2025 - C-671/23

    Lietuvos bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …

    Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass die Mitgliedstaaten nach Art. 59 Abs. 4 der Richtlinie die zuständigen Behörden ermächtigen können, weitere Arten von verwaltungsrechtlichen Sanktionen zusätzlich zu den in diesem Artikel vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Sanktionen zu verhängen oder Geldbußen zu verhängen, die über die in diesem Artikel genannten Beträge hinausgehen (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 65).

    Rn. 47 Zwar ist es letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob diese Erfordernisse im konkreten Fall erfüllt sind, doch kann der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen Erklärungen dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise geben, anhand deren es den Rechtsstreit, mit dem es befasst ist, entscheiden kann (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist eine nationale Regelung, deren Ziel wie vorliegend darin besteht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, als geeignet anzusehen, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, wenn sie dazu beiträgt, das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verringern (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 72 und 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Die Bestimmungen der Richtlinie 2015/849, die einen präventiven Charakter aufweisen, zielen gemäß einem risikobasierten Ansatz darauf ab, eine Gesamtheit von Vorbeugungs- und Abschreckungsmaßnahmen vorzusehen, die es ermöglichen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizient zu bekämpfen, um, wie aus dem ersten Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, zu verhindern, dass Ströme von illegalem Geld die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors der Union schädigen und eine Bedrohung für deren Binnenmarkt sowie die internationale Entwicklung darstellen können (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 75).

    Rn. 55 Zwar ist eine Geldbuße gegenüber dem Entzug oder der Aussetzung der Zulassung nach Art. 59 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2015/849 das mildere Mittel (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 90).

  • EuGH, 20.06.2024 - C-540/22

    Entsandte ukrainische Arbeitnehmer: Der Mitgliedstaat, in dem die Arbeiten …

    Rn. 94 Zwar dürfen Gründe der öffentlichen Ordnung nach ständiger Rechtsprechung gegenüber einer Person nur angeführt werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; sie dürfen überdies nicht rein wirtschaftlichen Zwecken dienen (vgl. entsprechend Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-798/24

    Jautiva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2017/1132 - …

    Vgl. entsprechend Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a. (C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 61).

    {FN:103} Die Richtlinie 2015/849 nimmt nur eine Mindestharmonisierung vor, da ihr Art. 5 es den Mitgliedstaaten gestattet, in den Grenzen des Unionsrechts strengere Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten, wenn diese der Verstärkung der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dienen (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 64).

  • EuGH, 30.04.2025 - C-602/23

    Finanzamt für Großbetriebe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verbietet Art. 63 Abs. 1 AEUV ganz allgemein Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21,EU:C:2023:137, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Begriff "Beschränkung" im Sinne dieser Bestimmung umfasst staatliche Maßnahmen, die insofern diskriminierend sind, als sie unmittelbar oder mittelbar eine Ungleichbehandlung zwischen dem innerstaatlichen und dem grenzüberschreitenden Kapitalverkehr schaffen, die nicht einem objektiven Unterschied der Sachverhalte entspricht, und die daher geeignet sind, natürliche oder juristische Personen aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaaten von grenzüberschreitendem Kapitalverkehr abzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21,EU:C:2023:137, Rn. 48 und 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-321/24

    Attal und Associés - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier …

    {FN:19} Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a. (C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 48).

    {FN:36} Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a. (C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 60), unter Anführung des Urteils vom 7. Juni 2012, VBV - Vorsorgekasse (…C-39/11, EU:C:2012:327, Rn. 30).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-468/20

    Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 64 Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 1 der Rahmenrichtlinie konkretisiert wird, ist darauf hinzuweisen, dass dessen Wahrung insbesondere bedeutet, dass die in Rede stehende Maßnahme geeignet sein muss, die Erreichung der verfolgten Ziele in kohärenter und systematischer Weise zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen darf, was hierzu erforderlich ist; stehen mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die durch sie bedingten Nachteile müssen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 2018, Menci, C-524/15, EU:C:2018:197, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 70).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2024 - C-460/23

    Aus humanitären Gründen geleistete Beihilfe zur unerlaubten Einreise: …

    {FN:57} Vgl. insoweit Urteile vom 2. März 2023, PrivatBank u. a. (C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 29. Juli 2024, BP France (…C-624/22, EU:C:2024:640, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-242/23

    Tecno*37 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …

    Rn. 67 Zwar ist es letztlich Sache des für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des innerstaatlichen Rechts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob die nach der nationalen Regelung vorgesehenen Anforderungen den Voraussetzungen von Art. 25 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/123 entsprechen, doch kann der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise geben, anhand deren es den Rechtsstreit, mit dem es befasst ist, entscheiden kann (Urteil vom 2. März 2023, PrivatBank u. a., C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-524/23

    Kommission/ Belgien (Directive 2016/1164 - Double imposition) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-540/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Détachement de travailleurs de pays …

  • EuGH, 23.04.2026 - C-761/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-598/22

    Società Italiana Imprese Balneari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-695/22

    Fondee - Vorabentscheidungsersuchen - Märkte für Finanzinstrumente - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-81/24

    Jenec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-22/23

    Citadeles nekustamie īpašumi - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26374
Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21 (https://dejure.org/2022,26374)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.09.2022 - C-78/21 (https://dejure.org/2022,26374)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. September 2022 - C-78/21 (https://dejure.org/2022,26374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    PrivatBank u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Beschränkungen - Verbot für ein Kreditinstitut, Geschäftsbeziehungen mit Personen ohne Verbindung zu Lettland aufzunehmen oder ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr - Finanzdienstleistungen - Beschränkungen - Verbot für ein Kreditinstitut, Geschäftsbeziehungen mit Personen ohne Verbindung zu Lettland aufzunehmen oder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-562/20

    Rodl & Partner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21
    {FN:35} Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Rodl & Partner (C-562/20, EU:C:2022:381, Nr. 36).

    {FN:37} Siehe zur Erläuterung dieser verschiedenen Arten von Sorgfaltspflichten Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Rodl & Partner (C-562/20, EU:C:2022:381, Nrn. 38 ff.).

    {FN:38} Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Rodl & Partner (C-562/20, EU:C:2022:381, Nrn. 60 und 71).

    {FN:41} Vgl. etwa Erwägungsgründe 22, 29 und 31 der Richtlinie 2015/849 sowie Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Rodl & Partner (C-562/20, EU:C:2022:381, Nr. 41).

    {FN:43} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Rodl & Partner (C-562/20, EU:C:2022:381, Nr. 50).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21
    {FN:8} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 43), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 23), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (…C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53).

    {FN:9} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 39 und 43), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 23), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (…C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53).

    {FN:10} Vgl. Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 31 und 32).

    {FN:11} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 34), vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (…C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 70), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 24), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (…C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 54).

    {FN:13} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 48), vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (…C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 71), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 25), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (…C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 55).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-630/17

    Durch ein nationales Gesetz kann Kreditverträgen mit ausländischen Kreditgebern, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21
    {FN:8} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (…C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 43), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 23), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53).

    {FN:9} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (…C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 39 und 43), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 23), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 53).

    {FN:11} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (…C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 34), vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (…C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 70), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 24), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 54).

    {FN:13} Urteile vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (…C-452/04, EU:C:2006:631, Rn. 48), vom 12. Juli 2012, SC Volksbank România (…C-602/10, EU:C:2012:443, Rn. 71), vom 22. November 2018, Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (…C-625/17, EU:C:2018:939, Rn. 25), und vom 14. Februar 2019, Milivojević (C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 55).

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