Rechtsprechung
| EuGH, 10.06.2021 - C-94/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Land Oberösterreich (Aide au logement)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Art. 11 - Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz - Abweichung vom Grundsatz der ...
- Europäischer Gerichtshof
Land Oberösterreich (Aide au logement)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Art. 11 - Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz - Abweichung vom Grundsatz der ...
- doev.de
Land Oberösterreich - Anspruch langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger auf Wohnbeihilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/109/EG - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Art. 11 - Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz - Abweichung vom Grundsatz der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Land Oberösterreich (Aide au logement)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Land Oberösterreich
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
- EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Rn. 23 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233), vertritt das vorlegende Gericht die Ansicht, dass die Anwendung der in diesem Urteil aufgestellten Grundsätze auf die Wohnbeihilfe nicht offensichtlich sei.Da die Integration der dauerhaft in den Mitgliedstaaten ansässig gewordenen Drittstaatsangehörigen und ihr Recht auf Gleichbehandlung in den in Art. 11 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten Bereichen die Grundregel bilden, ist die in Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie vorgesehene Ausnahme eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 86).
Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2003/109 ist dahin zu verstehen, dass er es den Mitgliedstaaten gestattet, die Gleichbehandlung, auf die die Inhaber der von dieser Richtlinie gewährten Rechtsstellung Anspruch haben, zu beschränken; hiervon ausgenommen sind diejenigen von den Behörden, sei es auf nationaler, auf regionaler oder auf kommunaler Ebene, gewährten Leistungen der Sozialhilfe oder des Sozialschutzes, die dazu beitragen, es dem Betroffenen zu erlauben, seine Grundbedürfnisse wie Nahrung, Wohnung und Gesundheit zu befriedigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 90 und 91).
Hieraus folgt, dass für eine Leistung, soweit sie den von diesem Artikel der Charta genannten Zweck erfüllt, im Unionsrecht nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht zu den "Kernleistungen" im Sinne von Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2003/109 gehört (Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 80 und 92).
Rn. 43 Es ist jedoch Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu überprüfen und die erforderlichen Feststellungen zu treffen, wobei der Zweck der Wohnbeihilfe sowie die Voraussetzungen für ihre Gewährung und ihre Stellung im nationalen Sozialhilfesystem zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 92).
Rn. 53 Eine solche unterschiedliche Behandlung fällt folglich nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/43 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 50).
- EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 153 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Rn. 46 Ein solcher Fall unterscheidet sich von Fällen, in denen ein Unionsrechtsakt den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anwendungsmodalitäten lässt oder ihnen ein Ermessen oder einen Wertungsspielraum einräumt, der integrierender Bestandteil der durch den Rechtsakt geschaffenen Regelung ist, oder auch von Fällen, in denen ein solcher Rechtsakt den Erlass spezifischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zulässt, mit denen zur Verwirklichung seines Ziels beigetragen werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 50).Sie sind weder durch die Richtlinie 2003/109 geregelt noch fallen sie in deren Anwendungsbereich (vgl. entsprechend Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 62 Daraus folgt, dass in diesem Fall eine Bestimmung wie § 6 Abs. 9 und 11 oöWFG nicht in den Anwendungsbereich der Charta fiele und daher nicht im Hinblick auf deren Bestimmungen, insbesondere nicht im Hinblick auf Art. 21 der Charta, beurteilt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2015 - C-83/14
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
"Mittelbare Diskriminierung" im Sinne dieser Bestimmung liegt begrifflich nur vor, wenn die mutmaßlich diskriminierende Maßnahme zur Benachteiligung einer bestimmten ethnischen Gruppe führt (Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100…, vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27 und 31, …sowie vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47 und 48).Eine Bestimmung wie § 6 Abs. 9 und 11 oöWFG, die unterschiedslos für alle Drittstaatsangehörigen gilt und aus der nicht erkennbar ist, dass sie Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft benachteiligt, kann jedoch nicht als Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft im Sinne von Art. 21 der Charta angesehen werden, dessen konkreten Ausdruck die Richtlinie 2000/43 in den von ihr erfassten Bereichen bildet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 58).
- EuGH, 02.03.2021 - C-824/18
Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Rn. 30 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zum einen die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die in Art. 23 der Satzung bezeichneten Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (…Urteile vom 4. Dezember 2019, Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena, C-432/18, EU:C:2019:1045, Rn. 21, sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 64).
- EuGH, 06.03.2014 - C-206/13
Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Somit hat der Gerichtshof im Licht der Charta das Unionsrecht in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen und kann folglich eine nationale Regelung, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nicht im Hinblick auf die Charta beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, EU:C:2014:126, Rn. 20 und 21, …sowie vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 32). - EuGH, 10.07.2014 - C-198/13
Julian Hernández u.a. - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Somit hat der Gerichtshof im Licht der Charta das Unionsrecht in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen und kann folglich eine nationale Regelung, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nicht im Hinblick auf die Charta beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 2014, Siragusa, C-206/13, EU:C:2014:126, Rn. 20 und 21, sowie vom 10. Juli 2014, Julián Hernández u. a., C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 32). - EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
Maniero - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
"Mittelbare Diskriminierung" im Sinne dieser Bestimmung liegt begrifflich nur vor, wenn die mutmaßlich diskriminierende Maßnahme zur Benachteiligung einer bestimmten ethnischen Gruppe führt (…Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100…, vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27 und 31, sowie vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47 und 48). - EuGH, 06.04.2017 - C-668/15
Jyske Finans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
"Mittelbare Diskriminierung" im Sinne dieser Bestimmung liegt begrifflich nur vor, wenn die mutmaßlich diskriminierende Maßnahme zur Benachteiligung einer bestimmten ethnischen Gruppe führt (…Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100, vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27 und 31, …sowie vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47 und 48). - EuGH, 04.12.2019 - C-432/18
Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf …
Auszug aus EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteile vom 4. Dezember 2019, Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena, C-432/18, EU:C:2019:1045, Rn. 21, …sowie vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 64).
- EuGH, 20.01.2022 - C-432/20
Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig …
Da der dauerhafte Charakter dieser Rechtsstellung die Grundregel bildet, ist Art. 9 daher als Ausnahme und demnach eng auszulegen (vgl. entsprechend in Bezug auf Art. 11 Abs. 4 dieser Richtlinie Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich [Wohnbeihilfe], C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 37). - EuGH, 17.11.2022 - C-204/20
Bayer Intellectual Property - Art. 258 AEUV - Vertragsverletzung eines …
{FN:184} Vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.12.2025 - C-417/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder …
Rn. 47 Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts lässt sich weder dem Wortlaut von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2000/43 noch der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die aus den Urteilen vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, im Folgenden: Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria, EU:C:2015:480), vom 6. April 2017, Jyske Finans (C-668/15, EU:C:2017:278), und vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:477), hervorgegangen ist, entnehmen, ob der Begriff "ethnische Herkunft" eine als "Einwanderer aus nicht westlichen Ländern und ihre Nachkommen" definierte Personengruppe einschließe und ob bejahendenfalls die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung eine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung im Sinne dieser Bestimmung darstelle.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21
Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …
{FN:184} Vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.09.2024 - C-65/24
Antidiskriminierungsrecht: Österreicherin gehört keiner Ethnie an
Rn. 20 In Anbetracht des Wortlauts von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43 und insbesondere der darin enthaltenen Wendung "in besonderer Weise benachteiligen" habe der Gerichtshof entschieden, dass eine "mittelbare Diskriminierung" im Sinne dieser Richtlinie nur vorliege, wenn die mutmaßlich diskriminierende Maßnahme zur Benachteiligung einer bestimmten ethnischen Gruppe führe (…Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100…, vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27 und 31…, vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47 und 48, sowie vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich [Wohnbeihilfe], C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 55). - EuGH, 19.03.2026 - C-589/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - …
Eine solche Regelung betrifft nämlich einen Fall, der sich von Fällen unterscheidet, in denen ein Unionsrechtsakt den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anwendungsmodalitäten lässt oder ihnen ein Ermessen oder einen Wertungsspielraum einräumt, der integrierender Bestandteil der durch den Rechtsakt geschaffenen Regelung ist, oder auch von Fällen, in denen ein solcher Rechtsakt den Erlass spezifischer Maßnahmen, mit denen zur Verwirklichung seines Ziels beigetragen werden soll, oder abweichender Maßnahmen, wie denen in Art. 5 der Richtlinie, durch die Mitgliedstaaten zulässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 50 und 52, und vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe), C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 46 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.01.2022 - C-363/20
MARCAS MC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaften - Körperschaftsteuer - …
Rn. 34 Art. 6 Abs. 1 EUV sowie Art. 51 Abs. 2 der Charta stellen klar, dass die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union durch die Bestimmungen der Charta in keiner Weise erweitert werden (…Beschluss vom 17. Juli 2014, Yumer, C-505/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2129, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich [Wohnbeihilfe], C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 59). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié) - Vorlage …
{FN:41} Vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 60 bis 63). - EuGH, 09.03.2023 - C-50/22
Sogefinancement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Rn. 32 Nach alledem fallen, wenn die Mitgliedstaaten in Ausübung der ihnen in Art. 14 Abs. 7 der Richtlinie 2008/48 eingeräumten Befugnis Rechtsvorschriften zur Festlegung einer Frist vorsehen, innerhalb deren die Ausführung des Kreditvertrags nicht beginnen kann, innerstaatliche Verfahrensvorschriften über die durch das nationale Gericht von Amts wegen erfolgende Prüfung eines Verstoßes des Kreditgebers gegen solche Vorschriften sowie die Ahndung dieses Verstoßes durch das nationale Gericht in die den Mitgliedstaaten verbliebene Zuständigkeit, ohne durch die Richtlinie 2008/48 geregelt zu sein oder in ihren Geltungsbereich zu fallen (…vgl. entsprechend Urteile vom 19. November 2019, TSN und AKT, C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 52, sowie vom 10. Juni 2021, Land Oberösterreich [Wohnbeihilfe], C-94/20, EU:C:2021:477, Rn. 47).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Land Oberösterreich (Aide au logement)
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Art. 11 Abs. 1 Buchst. d - Gleichbehandlung - Ausnahme - Art. 11 Abs. 4 - Beschränkung der Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf ...
- Europäischer Gerichtshof
Land Oberösterreich (Aide au logement)
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Art. 11 Abs. 1 Buchst. d - Gleichbehandlung - Ausnahme - Art. 11 Abs. 4 - Beschränkung der Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf ...
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Art. 11 Abs. 1 Buchst. d - Gleichbehandlung - Ausnahme - Art. 11 Abs. 4 - Beschränkung der Gleichbehandlung bei Sozialhilfe und Sozialschutz auf ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
- EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 24.04.2012 - C-571/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Rn. 32 Es sei unklar, wie die im Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233), und in Art. 34 der Charta niedergelegten Grundsätze auf die oberösterreichischen Wohnbeihilfebestimmungen anzuwenden seien.Rn. 52 In den Rn. 90 bis 92 des Urteils vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Bedeutung und Tragweite des Begriffs "Kernleistungen" in Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2003/109 unter Berücksichtigung des Kontexts, in den sich dieser Artikel einfügt, sowie des mit der Richtlinie verfolgten Ziels der Integration von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig und langfristig in den Mitgliedstaaten aufhalten, zu ermitteln sind{FN-VERWEIS:21}.
Rn. 53 Im Licht der obigen Passagen aus dem Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233), steht fest, dass Leistungen, die Personen, die selbst nicht über ausreichende Mittel für ihren Wohnbedarf verfügen, ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, Kernleistungen im Sinne von Art. 11 Abs. 4 der Richtlinie 2003/109 darstellen.
{FN:9} Urteile vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 48 bis 50), und vom 6. April 2017, Jyske Finans (C-668/15, EU:C:2017:278).
Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 83).
Vgl. auch Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 77 und 78), in dem der Gerichtshof u. a. ausgeführt hat, dass der Unionsgesetzgeber den Begriffen der sozialen Sicherheit, der Sozialhilfe und des Sozialschutzes keine autonome und einheitliche unionsrechtliche Definition gab, weil er die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede in ihrer Definition und ihrer genauen Tragweite unberührt lassen wollte.
{FN:16} In Rn. 81 des Urteils vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass es, da sowohl in Art. 11 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2003/109 als auch in Art. 34 Abs. 3 der Charta auf das nationale Recht Bezug genommen wird, Sache des vorlegenden Gerichts ist, unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels der Integration zu beurteilen, ob eine bestimmte Leistung in eine der in Art. 11 Abs. 1 Buchst. d genannten Kategorien fällt.
{FN:17} Vgl. Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 78).
{FN:18} Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 79 und 80).
{FN:22} Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj (C-571/10, EU:C:2012:233, Rn. 91).
- EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Dazu hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369), entschieden, dass ein Mitgliedstaat einen Drittstaatsangehörigen, der bereits die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt hat, grundsätzlich verpflichten kann, eine Integrationsprüfung abzulegen, sofern die Modalitäten der Umsetzung dieser Pflicht nicht so gestaltet sind, dass sie die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele gefährden{FN-VERWEIS:47}.{FN:26} In Rn. 32 des Urteils vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369), hat der Gerichtshof auf die Bedeutung hingewiesen, die der Unionsgesetzgeber Integrationsmaßnahmen beimisst.
{FN:42} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369 Rn. 45).
{FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46 und 47).
{FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 48).
- EuGH, 12.12.2019 - C-519/18
Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
{FN:32} Vgl. auch Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (…ABl. 2003, L 251, S. 12), der bestimmt, dass die Mitgliedstaaten für die Familienzusammenführung günstigere Regelungen treffen oder beibehalten können als diejenigen der Richtlinie 2003/86, sowie Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 43).Vgl. auch Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 39 bis 41 und 58 bis 61).
{FN:34} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 61 und 67).
{FN:35} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 61 und 65 bis 67).
{FN:41} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 65).
- EuGH, 19.11.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 153 AEUV - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Aus jüngerer Zeit vgl. Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT (C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 43).{FN:30} Vgl. Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT (C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 52 bis 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:33} Vgl. Urteil vom 19. November 2019, TSN und AKT (C-609/17 und C-610/17, EU:C:2019:981, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.04.2014 - C-390/12
Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
{FN:29} Urteil vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 34).{FN:37} Urteil vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 34 bis 36).
{FN:38} Das Urteil vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 34 bis 36), ist wichtig, weil es der Sache nach klarstellt, dass die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil vom 18. Juni 1991, ERT (…C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 43), auch für die Charta gelten, nachdem sie zusammen mit dem Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.
- EuGH, 04.03.2010 - C-578/08
Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Vgl. insbesondere Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117, Rn. 41 bis 44).Vgl. einerseits Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865), und andererseits Urteil vom 4. März 2010, Chakroun (C-578/08, EU:C:2010:117).
- EuGH, 07.11.2018 - C-257/17
C und A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Vgl., zur Auslegung der Richtlinie 2003/86, Urteile vom 9. Juli 2015, K und A (…C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 53), und vom 7. November 2018, C und A (C-257/17, EU:C:2018:876, Rn. 55).{FN:50} Vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2018, C und A (C-257/17, EU:C:2018:876, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.07.2014 - C-469/13
Um die unionsrechtlich geregelte Rechtsstellung eines langfristig …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
In seinem Urteil vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 43), hat der Gerichtshof entschieden, dass es sich bei einem Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedstaat unter günstigeren als den unionsrechtlichen Voraussetzungen ausgestellt wurde, in keinem Fall um eine langfristige Aufenthaltsberechtigung - EU im Sinne der Richtlinie 2003/109 handeln kann{FN-VERWEIS:32}.{FN:31} Urteil vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 39).
- EuGH, 25.11.2020 - C-303/19
Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
{FN:12} Vgl. Urteil vom 25. November 2020, VR (Familienleistungen für langfristig Aufenthaltsberechtigte) (C-303/19, EU:C:2020:958, Rn. 21 bis 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Urteil vom 25. November 2020, VR (Familienleistungen für langfristig Aufenthaltsberechtigte) (C-303/19, EU:C:2020:958, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2019 - C-516/17
Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20
Für das Gebiet des Urheberrechts vgl. Urteil vom 29. Juli 2019, Spiegel Online (C-516/17, EU:C:2019:625, Rn. 59). - EuGH, 01.03.2011 - C-236/09
Die Berücksichtigung des Geschlechts von Versicherten als Risikofaktor in …
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
- EuGH, 13.07.1989 - 5/88
Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …
- EuGH, 06.06.2000 - C-281/98
EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ …
- EuGH, 27.06.2006 - C-540/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …
- EuGH, 06.03.2014 - C-206/13
Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 15.11.2011 - C-256/11
Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …
- EuGH, 09.07.2015 - C-153/14
Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer …
- EuGH, 06.04.2017 - C-668/15
Jyske Finans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied …
- EuGH, 14.02.2017 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
- EuGH, 05.02.2015 - C-317/14
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 45 AEUV - …
- EuGH, 14.03.2019 - C-557/17
Zum Zweck der Familienzusammenführung erlangte Aufenthaltserlaubnisse und die …
- EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16
Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Zeitarbeit - …
Vgl. ferner Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache KV (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:155, Nr. 64) und des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a. (C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19 und C-355/19, EU:C:2020:746, Nrn. 190 bis 194). - Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-432/20
Landeshauptmann von Wien (Perte du statut de résident de longue durée) - Vorlage …
{FN:36} Vgl. in diesem Zusammenhang Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:155, Nr. 75), in denen er die Bedeutung des Erlernens der Sprache als Mittel hervorhebt, um den Zugang der Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt und zur Berufsausbildung zu gewährleisten. - Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20
Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:49} TSN und AKT, Rn. 49 bis 52. Für eine nützliche Darstellung dieser Unterscheidung vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Hogan in der Rechtssache Land Oberösterreich (Wohnbeihilfe) (C-94/20, EU:C:2021:155, Nrn. 64 bis 72).
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