Rechtsprechung
| BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- openjur.de
Urlaubsabgeltung; Tod des Arbeitnehmers
- Bundesarbeitsgericht
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- rechtsinformationen.bund.de
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 4 BUrlG, § 1922 Abs 1 BGB
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung des Urlaubs
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Keine Urlaubsabgeltung für die Erben
- Betriebs-Berater
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater
Urlaub - Tod des Arbeitnehmers
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Keine Urlaubsabgeltung für die Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEUV Art. 267; BGB § 1922 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4
Entstehung des Ur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- faz.net (Kurzinformation)
Kann ich meinen Anspruch auf Urlaub vererben?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Urlaub - Tod des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Urlaub - Tod des Arbeitnehmers
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Keine Urlaubsabgeltung nach dem Tod
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Keine Urlaubsabgeltung nach dem Tod
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 09.07.2010 - 8 Ca 1955/09
- LAG Thüringen, 09.06.2011 - 6 Sa 21/11
- BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1980
- NZA 2013, 678
- BB 2013, 1459
- BB 2013, 1790
- BB 2014, 2038
- DB 2013, 1418
- NZA-RR 2013, 514
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20. September 2011 (- 9 AZR 416/10 - Rn. 19 ff.) im Einzelnen ausgeführt, dass in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, der Urlaubsanspruch untergeht und deshalb die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ursächlich dafür ist, dass der Urlaubsanspruch nicht mehr erfüllt werden kann.Rn. 13 a) Diese Rechtsprechung hat im arbeitsrechtlichen Schrifttum weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. Bauer ArbR 2011, 534; Biester GWR 2012, 137; Fischinger Anm. AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 92; Lipinski/Praß BB 2012, 1867, 1868).
- BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10
Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Der Senat hat die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff.;… siehe ferner BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 14) ausführlich begründet. - EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Der EuGH geht davon aus, Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch seinen zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs (vgl. EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff ua.] Rn. 60, Slg. 2009, I-179).
- EuGH, 22.11.2011 - C-214/10
KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie stelle sicher, dass der Arbeitnehmer sich zum einen von der Ausübung der ihm nach seinem Arbeitsvertrag obliegenden Aufgaben erholen könne und zum anderen über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit verfüge (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 31). - BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
Verfall des Urlaubs - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit - Ruhen des …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Der Senat hat die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (…- 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff.; siehe ferner BAG 18. September 2012 - 9 AZR 623/10 - Rn. 14) ausführlich begründet. - EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Die Erben stehen jedoch als solche außerhalb des Anwendungsbereichs der Arbeitszeitrichtlinie (vgl. zum Arbeitnehmerbegriff: EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23). - BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 620/07
Tariflicher Anspruch auf Altersteilzeit - Anwendung der §§ 2, 3, 4, 6 TV …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags endet deshalb ohne besonderen Ausspruch rückwirkend, wenn ein dem Hauptantrag entsprechendes rechtskräftiges Urteil ergeht (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 620/07 - Rn. 15, BAGE 127, 214). - LAG Thüringen, 09.06.2011 - 6 Sa 21/11
Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers; unbegründete Erbenklage …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2011 - 6 Sa 21/11 - wird zurückgewiesen. - BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge: …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
So erlischt beispielsweise ein Anspruch gemäß § 362 Abs. 1 BGB, wenn der Schuldner im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens die geschuldete Leistung bewirkt (vgl. BAG 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 -). - BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 576/84
Erledigung der Hauptsache - Rechtskräftiger Abschluss eines …
Auszug aus BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11
Auch hindert die Rechtshängigkeit eines Anspruchs nicht, dass dieser infolge Zeitablaufs erlischt (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 576/84 - zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12;… 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168). - BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - …
§ 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12;… 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168). - BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten …
Die Anschlussrevision hat übersehen, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert ist, seine gesetzlichen Urlaubsansprüche aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, d.h. erst am 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen (vgl. EuGH…, Urteil vom 22. November 2011 - C 214/10 - KHS, NJW 2012, 290 Rn. 44; BAG, NJW 2012, 3529; DB 2013, 1418 Rn. 11).
- BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 45/16
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - …
§ 7 Abs. 4 BUrlG iVm. § 1922 Abs. 1 BGB kann nach nationalem Recht nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass urlaubsrechtliche Ansprüche eines Arbeitnehmers, der im laufenden Arbeitsverhältnis stirbt, auf dessen Erben übergehen (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12;… 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168). - BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17
Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist
Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12;… 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168). - LAG Düsseldorf, 29.10.2015 - 11 Sa 537/15
Urlaubsabgeltungsanspruch
Urlaubsabgeltung des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11.Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).
Rn. 48 Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO) entgegengehalten werden.
- LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15
Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltungsanspruch des Erben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers (bejaht; entgegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - AP Nr. 99 zu § 7 BUrlG Abgeltung).Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).
Rn. 29 b) Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO), entgegengehalten werden.
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs - …
Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12;… 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168). - ArbG Berlin, 07.10.2015 - 56 Ca 10968/15
Urlaubsanspruch und Tod des Arbeitnehmers
Das Bundesarbeitsgericht verneint in ständiger Rechtsprechung die Entstehung eines Abgeltungsanspruches wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitsnehmers endet (zuletzt: BAG vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11, NZA 2013, 678 ).Auch kann dem Abgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisse durch den Tod des Arbeitnehmers nicht Sinn und Zweck, die Verwendung des Abgeltungsbetrags zu Erholungszwecken entgegen gehalten werden oder dass der Arbeitnehmer zumindest nicht mehr in den Genuss der Urlaubsabgeltung komme (BAG, Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 -, Rn. 13, NZA 2013, 678 ).
- LAG Köln, 14.07.2016 - 8 Sa 324/16
Ansprüche der Erben hinsichtlich der Urlaubsansprüche eines verstorbenen …
Der Urlaubsanspruch wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch zugunsten der Erben um (im Anschluss an Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.12.2015 - 3 Sa 21/15 - gegen BAG Urteil vom 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - ).Gegen diese Entscheidung richtet sich die Berufung der Beklagten, die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 12.03.2013 (9 AZR 532/11) weiter der Auffassung ist, ein Urlaubsabgeltungsanspruch sei im Fall des wie hier durch den Tod der Erblasserin beendeten Arbeitsverhältnisses nicht entstanden.
Ein Urlaubsanspruch geht aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit dem Tod des Arbeitnehmers unter und kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i. S. v. § 7 Abs. 4 BurlG umwandeln (BAG, Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 99).
Rn. 34 Dem kann auch nicht der Sinn und Zweck des Abgeltungsanspruchs, dass der Arbeitnehmer weder in den Genuss des Urlaubs noch in den des Urlaubsanspruchs komme (BAG Urteil vom 12.03.2013 - 9 AZR 532/11 - aaO.) entgegengehalten werden.
- BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16
Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden …
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 24/15
Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Beamten - Vererbbarkeit des …
- LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 4 Sa 888/15
Ansprüche auf Gewährung von Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Versterben des …
- ArbG Wuppertal, 24.10.2014 - 3 Ca 2373/14
Urlaubsabgeltung, Erben
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2016 - 4 Sa 533/15
Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers
- ArbG Wuppertal, 25.03.2015 - 3 Ca 2643/14
Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit
- LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 5 Sa 55/16
Urlaubsabgeltungsanspruch des verstorbenen Ehemanns - tarifliche Ausschlussfrist
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 Sa 156/15
Haftung für Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
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Rechtsprechung
| EuGH, 16.04.2013 - C-202/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien niedergelassene Gesellschaft - Verpflichtung, die Arbeitsverträge in niederländischer Sprache abzufassen - Arbeitsvertrag mit grenzüberschreitendem Charakter - ...
- Europäischer Gerichtshof
Las
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien niedergelassene Gesellschaft - Verpflichtung, die Arbeitsverträge in niederländischer Sprache abzufassen - Arbeitsvertrag mit grenzüberschreitendem Charakter - ...
- EU-Kommission
Las
Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien niedergelassene Gesellschaft - Verpflichtung, die Arbeitsverträge in niederländischer Sprache abzufassen - Arbeitsvertrag mit grenzüberschreitendem Charakter - ...
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Sprachgebrauch zur Abfassung von Arbeitsverträgen mit grenzüberschreitendem Charakter; Verhältnismäßigkeit der Regelung einer föderalen Einheit eines Mitgliedstaats zur Abfassung von Arbeitsverträgen in der Amtssprache der föderalen Einheit
- rechtsportal.de
AEUV Art. 45; AEUV Art. 267
Sprachgebrauch zur Abfassung von Arbeitsverträgen mit grenzüberschreitendem Charakter; unverhältnismäßige Regelung einer föderalen Einheit eines Mitgliedstaats zur Abfassung von Arbeitsverträgen in der Amtssprache der föderalen Einheit; Vorabentscheidungsersuchen der ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Freizügigkeit - Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch abzufassen sind, verstößt gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine verpflichtende Sprachenregelung für Arbeitsverträge!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sprachregelung für Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter verstößt gegen Freizügigkeit von Arbeitnehmern - Sprachliche Verpflichtungen führen nicht zur Erleichterung der Berufsausübung im Unionsgebiet
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeidsrechtbank Antwerpen (Belgien), eingereicht am 28. April 2011 - Anton Las/N. V. PSA Antwerp, vormals N. V. Hesse Noord Natie
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Arbeidsrechtbank Antwerpen - Auslegung von Art. 39 EG (jetzt Art. 45 AEUV) - Belgische Regelung, die eine Verpflichtung für ein im niederländischen Sprachgebiet gelegenes Unternehmen vorsieht, bei Meidung der Nichtigkeit alle Unterlagen, die sich ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11
- EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Papierfundstellen
- DB 2013, 1418
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.05.2011 - C-391/09
Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 25 Zum ersten von der belgischen Regierung genannten Ziel ist festzustellen, dass es das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, eine Politik zum Schutz und zur Förderung seiner Amtssprache(n) zu betreiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 1989, Groener, C-379/87, Slg. 1989, 3967, Randnr. 19, und vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, Slg. 2011, I-3787, Randnr. 85).Nach Art. 4 Abs. 2 EUV achtet die Union auch die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten, zu der auch der Schutz von deren Amtssprache(n) gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Runevič-Vardyn und Wardyn, Randnr. 86).
- EuGH, 11.01.2007 - C-208/05
ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nämlich nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 23, und vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 28). - EuGH, 01.04.2008 - C-212/06
BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 23 In Bezug auf die Rechtfertigung einer solchen Beschränkung können nach gefestigter Rechtsprechung nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 55).
- EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 28 In Bezug auf das zweite und das dritte der von der belgischen Regierung angeführten Ziele, nämlich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und die Erleichterung entsprechender Kontrollen seitens der Verwaltung, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die die Beschränkung einer vom Vertrag anerkannten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, Slg. 2007, I-6095, Randnrn. - EuGH, 07.10.2010 - C-515/08
dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV und 57 …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
70 und 71, sowie vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a., C-515/08, Slg. 2010, I-9133, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.11.1989 - 379/87
Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 25 Zum ersten von der belgischen Regierung genannten Ziel ist festzustellen, dass es das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, eine Politik zum Schutz und zur Förderung seiner Amtssprache(n) zu betreiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 1989, Groener, C-379/87, Slg. 1989, 3967, Randnr. 19, und vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, Slg. 2011, I-3787, Randnr. 85). - EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nämlich nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 23, und vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 28). - EuGH, 10.03.2011 - C-379/09
Casteels - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Soziale …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 20 Folglich stehen diese Bestimmungen und insbesondere Art. 45 AEUV jeder Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt, geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 10. März 2011, Casteels, C-379/09, Slg. 2011, I-1379, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.11.2012 - C-461/11
Radziejewski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verfahren der …
Auszug aus EuGH, 16.04.2013 - C-202/11
Rn. 19 In Bezug auf das Vorliegen einer Beschränkung ist daran zu erinnern, dass sämtliche Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteil vom 8. November 2012, Radziejewski, C-461/11, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
OMT-Beschluss
2011, S. 1-4231, Rn. 124; Urteil vom 16. April 2013, Rs. C-202/11, Las, SIg. - Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem …
Rn. 12 Im Anschluss an das Urteil Las{FN-VERWEIS:6} wurden einige Bestimmungen dieses Dekrets geändert, allerdings mit Wirkung vom 2. Mai 2014{FN-VERWEIS:7}, also nach den Ereignissen, die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegen, und nur im Bereich der sozialen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits sind.Es scheint mir jedoch auf der Hand zu liegen, dass es sich dabei um einen Tatsachenfehler handelt, der möglicherweise damit zusammenhängt, dass es im Urteil Las{FN-VERWEIS:21}, das als Präzedenzentscheidung in der Vorlageentscheidung breiten Raum einnimmt, um diesen Artikel ging.
Rn. 51 Das vorlegende Gericht möchte insbesondere wissen, ob der Standpunkt, den der Gerichtshof im Urteil Las{FN-VERWEIS:37} eingenommen hat, wonach die Bestimmungen über die sozialen Beziehungen derselben Sprachenregelung wie sie hier in Rede steht, mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nicht zu vereinbaren seien{FN-VERWEIS:38}, auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden kann, in der diese Regelung dieses Mal im Hinblick auf den freien Warenverkehr zu prüfen ist.
a) Zu den Gesichtspunkten, die sich aus dem Urteil Las ergeben.
Rn. 52 Wie in der Rechtssache, in der das Urteil Las{FN-VERWEIS:39} ergangen ist, geht es in der vorliegenden Rechtssache im Kern um die eventuelle Unvereinbarkeit einer in einem Mitgliedstaat anzuwendenden Regelung mit dem Unionsrecht, nach der Unternehmen mit Sitz im Hoheitsgebiet einer föderalen Einheit dieses Staates, hier der Flämischen Region im Königreich Belgien, wenn sie bestimmte Dokumente ausstellen, unter Androhung der vom Gericht von Amts wegen festzustellenden Nichtigkeit zwingend die Amtssprache dieser Einheit, also das Niederländische, zu verwenden haben, und zwar auch dann, wenn diese Dokumente im Rahmen des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs abgefasst werden und sich die betreffenden Parteien bei Verwendung einer anderen Sprache besser untereinander verständigen könnten.
Rn. 53 Im Urteil Las hat der Gerichtshof entschieden, dass eine solche Regelung geeignet sei, auf nicht niederländischsprachige Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus anderen Mitgliedstaaten eine abschreckende Wirkung zu haben, und somit eine gegen Art. 45 AEUV verstoßende Beschränkung darstelle; er hat dabei insbesondere ausgeführt, dass eine solche Maßnahme, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gelte, geeignet sei, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit weniger attraktiv zu machen, da für Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter, die von Arbeitgebern mit Sitz in der Flämischen Region geschlossen würden, nur die niederländische Fassung verbindlich sei{FN-VERWEIS:40}.
Rn. 67 Dieser Auffassung hält die belgische Regierung auch entgegen, dass die vorliegende Rechtssache, auch wenn dieselbe Sprachenregelung betroffen sei, von der Rechtssache zu unterscheiden sei, in der das Urteil Las{FN-VERWEIS:50} ergangen sei, weil der hier vorliegende Ausgangsrechtsstreit in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss eines von den Parteien unterzeichneten Vertrags stehe, da er Rechnungen betreffe und diese Regelung die Freiheit der Parteien, die Sprache zu wählen, in der sie ihren Vertrag abgefasst hätten, nicht beeinträchtigt habe.
Rn. 75 Somit stellt sich in erster Linie das Problem, zu ermitteln, ob und, gegebenenfalls, wie weit die Rechtfertigungsgründe, die der Gerichtshof im Urteil Las{FN-VERWEIS:61} in Bezug auf die Bestimmungen der damals für die sozialen Beziehungen geltenden flämischen Sprachenregelung zugelassen hat, auf den vorliegenden Fall erstreckt werden können.
i) Zu den Gesichtspunkten, die sich aus dem Urteil Las ergeben.
Rn. 79 Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob die im Urteil Las{FN-VERWEIS:68} aufgrund fehlender Verhältnismäßigkeit gegebene negative Antwort zu den die sozialen Beziehungen betreffenden Bestimmungen der hier in Rede stehenden Sprachenregelung auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann, in dem insbesondere die Regelung der Sanktionen, die im Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung drohen, nämlich eine vom Gericht von Amts wegen festzustellende Nichtigkeit{FN-VERWEIS:69}, für die streitigen Rechnungen ähnlich ist.
Rn. 80 Nach Ansicht der Kommission sind die im Urteil Las{FN-VERWEIS:70} in Bezug auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit erhobenen Einwände im vorliegenden Fall entsprechend anzuwenden.
Rn. 91 Zum anderen hat die Flämische Gemeinschaft selbst im Jahr 2014 das erwähnte Dekret über den Sprachengebrauch{FN-VERWEIS:85} geändert, so dass dessen Bestimmungen über die Arbeitsbeziehungen weniger streng sind, als zu der Zeit, zu der das Urteil Las{FN-VERWEIS:86} ergangen ist.
Rn. 93 Um dem Vorwurf der fehlenden Verhältnismäßigkeit der betreffenden Sprachenregelung zu begegnen, beruft sich die belgische Regierung darauf, dass die im Fall eines Verstoßes verhängte Sanktion, nämlich die durch das Gericht von Amts wegen festzustellende Nichtigkeit, in der vorliegenden Rechtssache weniger starke Auswirkungen hätte, als in jener, in der das Urteil Las{FN-VERWEIS:88} ergangen sei.
{FN:2} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:6} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:21} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:37} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:39} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:50} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
Allerdings werde ich mich zu diesem Punkt nicht auslassen, da es, selbst wenn der Gerichtshof eine solche Einstufung vornähme, hier jedenfalls nur geringe Auswirkungen hätte, da die betreffenden Bestimmungen durch den Schutz der Amtssprache eines Mitgliedstaats gerechtfertigt werden können, der vorbehaltlich der Prüfung ihrer Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf dieses Ziel nach Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 und Art. 4 Abs. 2 EUV sowie durch Art. 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlaubt ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las, C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 39, und Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).
{FN:59} - Vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2011, Kakavetsos-Fragkopoulos (…C-161/09, EU:C:2011:110, Rn. 51), vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 23), und vom 12. November 2015, Visnapuu (…C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 110).
{FN:61} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:62} - Vgl. Urteile vom 28. November 1989, Groener (…C-379/87, EU:C:1989:599, Rn. 19), vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (…C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 85 und 86), sowie vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 25 bis 27).
{FN:65} - Vgl. u. a. zum freien Warenverkehr Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (…120/78, EU:C:1979:42, Rn. 8), zur Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland (…C-490/04, EU:C:2007:430, Rn. 70), und vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28), zur Niederlassungsfreiheit Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer (…C-250/95, EU:C:1997:239, Rn. 31), und vom 8. Juli 1999, Baxter u. a. (…C-254/97, EU:C:1999:368, Rn. 18), zur Dienstleistungsfreiheit Urteile vom 28. Oktober 1999, Vestergaard (…C-55/98, EU:C:1999:533, Rn. 23), und vom 7. Oktober 2010, dos Santos Palhota u. a. (…C-515/08, EU:C:2010:589, Rn. 48), sowie zur Kapitalverkehrsfreiheit Urteil vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud (…C-72/09, EU:C:2010:645, Rn. 33).
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las (C-202/11, EU:C:2012:456, Nr. 50).
{FN:68} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:70} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 29 ff.).
{FN:71} - Es steht fest, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung, anders als sie es bei Arbeitsverträgen zu der Zeit vorsah, zu der das Urteil Las ergangen ist, die Parteien nicht daran hindert, ihre Verträge über Waren in einer anderen Sprache als der niederländischen abzufassen.
{FN:86} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
{FN:88} - Urteil vom 16. April 2013 (C-202/11, EU:C:2013:239).
- EuGH, 21.06.2016 - C-15/15
Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung, …
Rn. 20 Das vorlegende Gericht fragt sich in Anbetracht des Urteils vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239), ob die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung der Unternehmen mit Sitz im niederländischen Sprachgebiet des Königreichs Belgien, ihre Rechnungen in niederländischer Sprache abzufassen, ein Hemmnis für den internationalen Handel darstellen kann, ob dieses etwaige Hemmnis durch ein oder mehrere Ziele des Allgemeininteresses wie die Förderung des Gebrauchs einer Amtssprache oder die Gewährleistung der Wirksamkeit von Verwaltungskontrollen gerechtfertigt sein kann, und ob dieses etwaige Hemmnis in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen steht.Anders als die Regelung, die in der Rechtssache in Rede gestanden habe, in der das Urteil vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239), ergangen sei, beeinträchtige eine solche Regelung jedoch nicht die Freiheit der Parteien, einen solchen Vertrag in der Sprache ihrer Wahl abzufassen, und beeinträchtige somit nicht den Austausch der Willenserklärung zwischen diesen Parteien.
Rn. 50 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Förderung des Gebrauchs einer der Amtssprachen eines Mitgliedstaats ein berechtigtes Ziel ist, das grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung der nach dem Unionsrecht bestehenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. November 1989, Groener, C-379/87, EU:C:1989:599, Rn. 19…, vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 85, und vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 25 bis 27).
Rn. 54 Im vorliegenden Fall würde aber, wie der Generalanwalt in den Nrn. 90 bis 92 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, eine Regelung eines Mitgliedstaats, die für die Abfassung von Rechnungen bezüglich grenzüberschreitender Geschäfte nicht nur die Verwendung der Amtssprache dieses Mitgliedstaats vorschriebe, sondern darüber hinaus auch eine verbindliche Fassung solcher Rechnungen in einer anderen, allen Vertragsparteien geläufigen Sprache zuließe, den freien Warenverkehr weniger beeinträchtigen als die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung und wäre dennoch geeignet, die Erreichung der mit dieser Regelung verfolgten Ziele zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 32).
- EuGH, 07.09.2022 - C-391/20
Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des …
Rn. 67 Der Gerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass es das Unionsrecht einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, eine Politik zum Schutz und zur Förderung seiner Amtssprache(n) zu betreiben (Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 25).Nach Art. 4 Abs. 2 EUV achtet die Union auch die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten, zu der auch der Schutz der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats gehört (…Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 86, und vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).
Rn. 70 Somit ist das Ziel der Förderung des Gebrauchs einer der Amtssprachen eines Mitgliedstaats als ein legitimes Ziel anzusehen, das grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung der nach der in Art. 49 AEUV verankerten Niederlassungsfreiheit bestehenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 27, …und vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 50).
Rn. 83 Die Mitgliedstaaten verfügen zwar über einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Wahl der zur Erreichung der Ziele ihrer Politik zum Schutz der Amtssprache geeigneten Maßnahmen, da eine solche Politik Ausdruck der nationalen Identität im Sinne von Art. 4 Abs. 2 EUV ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).
- OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14
Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern …
Das Recht des Arbeitnehmers, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (siehe EuGH, Urt. v. 16.04.2013, C-202/11, Rn. 18 m.w.Nw., "Las"). - EuGH, 11.02.2021 - C-407/19
Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem …
Das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 18).Folglich stehen diese Bestimmungen und insbesondere Art. 45 AEUV jeder Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt, geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 19 und 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 91 Eine nationale Regelung wie die in Rn. 81 des vorliegenden Urteils angeführte kann auch abschreckende Wirkung auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus anderen Mitgliedstaaten haben und stellt somit eine Beschränkung der in Art. 45 AEUV verankerten Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar (vgl. entsprechend Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 22).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2022 - C-391/20
Boriss Cilevičs u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
{FN:20} Vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003, Neri (C-153/02, EU:C:2003:614), vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239), vom 21. Juni 2016, New Valmar (C-15/15, EU:C:2016:464), und vom 11. Juni 2020, KOB (C-206/19, EU:C:2020:463).{FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (…C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 86), und vom 16. April 2013, Las (C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 26).
{FN:59} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Las (C-202/11, EU:C:2012:456, Nrn. 64 und 78).
- EuGH, 05.02.2015 - C-317/14
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 45 AEUV - …
Rn. 22 Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen sämtliche Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. u. a. Urteil Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 23 Folglich stehen diese Bestimmungen und insbesondere Art. 45 AEUV jeder Maßnahme entgegen, die, auch wenn sie ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt, geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil Las, EU:C:2013:239, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der …
Rn. 50 Was die Rechtfertigung einer solchen Beschränkung anbelangt, können nach gefestigter Rechtsprechung nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, nur dann zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. April 2013, Las, C-202/11, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.02.2022 - C-389/20
Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte - bei denen es sich fast …
Rn. 58 Wie überdies vom Generalanwalt in Nr. 67 seiner Schlussanträge angeführt, hat der Gerichtshof diese Ziele als ein legitimes Ziel der Sozialpolitik (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 64 bis 66, …und vom 2. April 2020, Comune di Gesturi, C-670/18, EU:C:2020:272, Rn. 36 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung) bzw. zwingende Gründe des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen können, anerkannt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. April 2013, Las, C-202/11, EU:C:2013:239, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. November 2018, Čepelnik, C-33/17, EU:C:2018:896, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.10.2015 - C-340/14
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