Rechtsprechung
| BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
- openjur.de
Ordentliche Kündigung; mangelnde Verfassungstreue; Verwaltungsangestellter; Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz
- Bundesarbeitsgericht
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz
- rechtsinformationen.bund.de
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 3 Abs 1 S 2 TV-L, § 241 Abs 2 BGB, Art 33 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue - Verwaltungsangestellter - Demonstrationsaufruf zum gewaltsamen Umsturz - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers aufgrund Verbreitung eines verfassungsfeindlichen Demonstrationsaufrufs im Internet
- bag-urteil.com
Personenbedingte Kündigung - Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN - mangelnde Verfassungstreue
- hensche.de
Kündigung: Personenbedingt, Rechtsradikaler
- Betriebs-Berater
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
- Betriebs-Berater
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- zeit.de (Pressebericht, 06.09.2012)
Kündigung wegen rechtsextremer Umtriebe ist erlaubt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Öffentlicher Dienst und die Verfassungstreue
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Tätigkeit für NPD als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Aufruf zum Umsturz
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen staatsfeindlicher Umtriebe gerechtfertigt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aktivitäten für die NPD als Kündigungsgrund
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigungsgrund: außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund)
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Öffentlicher Dienst: NPD-Aktivitäten als Kündigungsgrund?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aktivitäten für die NPD als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Öffentlicher Dienst: NPD-Aktivitäten in der Freizeit als Kündigungsgrund
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kündigung wegen Mitgliedschaft in der NPD im öffentlichen Dienst rechtmäßig!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN kann Kündigungsgrund sein - Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes müssen bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Berechtigt mangelnde verfassungstreue im öffentlichen Dienst zur Kündigung eines Arbeitnehmers? // Außerdienstliche Aktivitäten für die NPD und JN als Kündigungsgrund
Besprechungen u.ä. (3)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Kündigung eines NPD-Mitglieds im Staatsdienst: Keine Meinungsfreiheit bei Weiterverbreitung rechtsextremer Inhalte
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein zweites Mal beim BAG: Im Innendienst der Karlsruher Oberfinanzdirektion tätiger NPD-Aktivist zieht diesmal im Kündigungsschutzverfahren den Kürzeren
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Kündigung im öffentlichen Dienst wegen NPD-Mitgliedschaft?
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 10.03.2010 - 4 Ca 403/09
- LAG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - 19 Sa 67/10
- BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1448
- BB 2012, 2367
- BB 2013, 692
- DB 2012, 21
- DB 2013, 1973
- JR 2013, 338
- NZA-RR 2013, 441
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (24)
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Die Kündigungsschutzklage des Klägers war erfolgreich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 -).Soweit es einzelne von dessen Aktivitäten bereits in den Vorprozess eingeführt hatte, unterlagen sie dort mit Blick auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keiner materiell-rechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 65, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10).
Die Regelung normiert für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 24 ff. mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10).
Rn. 17 2. § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterlägen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 26 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10).
Das Maß der einem Beschäftigten des öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der dem Beschäftigten laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29 mwN, aaO).
Auch Arbeitnehmer, die nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen aber ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 29, aaO;… zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in einem solchen Fall: OVG Lüneburg 12. Dezember 2007 - 17 LP 4/06 - Rn. 42, PersR 2008, 324).
Rn. 18 3. Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; Preis/Stoffels RdA 1996, 210, 221).
Die Regelung beschreibt aber zugleich das notwendige Maß an Verfassungstreue, das ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mitbringen muss, um seine Arbeitsaufgaben vertragsgerecht zu erfüllen; mit diesen Anforderungen ist die Verfassungstreue Bestandteil des Begriffs "Eignung" in Art. 33 Abs. 2 GG (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10;… 27. Juli 2005 - 7 AZR 508/04 - Rn. 20, BAGE 115, 296; siehe auch BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 96, 171).
Zwar können Mitgliedschaft in und aktives Eintreten für eine solche Partei Indizien für eine fehlende Bereitschaft zur Verfassungstreue sein - unbeschadet des Parteienprivilegs und der nach Art. 21 Abs. 2 GG allein dem Bundesverfassungsgericht zukommenden Kompetenz, sie für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 28, 62).
Derartige Umstände führen aber selbst bei Arbeitnehmern, die gesteigerten Loyalitätsanforderungen unterliegen, nicht ohne Weiteres zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung (im Einzelnen: BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23, aaO; 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 63, 72; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 62, 256).
Die "einfache" politische Loyalitätspflicht verlangt von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 61, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1).
Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2011 (- 2 AZR 479/09 - Rn. 59, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10) im Einzelnen dargelegt.
Auch stellen die sich aus § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L ergebenden Anforderungen an die Verfassungstreue eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSv. § 8 Abs. 1 AGG dar (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 38, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (…zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193;… BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598).In diesem Rahmen können auch Aussagen Bedeutung gewinnen, die im Gesamtzusammenhang offener Einzelaussagen "versteckt" sind bzw. "zwischen den Zeilen" stehen (vgl. BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO).
Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (…zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513).Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - aaO;… BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - aaO).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (…zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193; BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598).Rn. 33 f) Das Grundrecht des Klägers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), das bei der Konkretisierung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme zu beachten ist (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13), ist nicht verletzt.
- EGMR, 26.09.1995 - 17851/91
Radikalenerlaß
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Den innerstaatlichen Behörden und Gerichten steht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK gefordert, notwendig ist (EGMR 22. November 2001 - 39799/98 [Volkmer/Deutschland] - zu 1 der Gründe, NJW 2002, 3087; 26. September 1993 - 7/1994/454/535 [Vogt/Deutschland] - Rn. 51, 59 ff., NJW 1996, 375). - BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Der objektive Sinngehalt ist nach Maßgabe des Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (zu den Maßstäben für die Auslegung von Meinungsäußerungen: BVerfG 4. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 ua. - Rn. 28, NJW 2010, 2193;… BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27, AP BGB § 626 Nr. 198 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 13; BGH 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - NJW 2004, 598). - BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03
Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Dabei kann offenbleiben, ob politisches Engagement, soweit darin bestimmte Grundüberzeugungen zum Ausdruck kommen, das Merkmal der "Weltanschauung" in § 1 AGG erfüllt (bejahend Annuß BB 2005, 1629, 1631; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; verneinend für den Begriff der Weltanschauung iSd. Art. 4 Abs. 1 GG: BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (…vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513). - BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 17.03
Wehrdienst; militärische Ordnung; Pflicht der Soldaten zur Verfassungstreue; …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Dabei kann offenbleiben, ob politisches Engagement, soweit darin bestimmte Grundüberzeugungen zum Ausdruck kommen, das Merkmal der "Weltanschauung" in § 1 AGG erfüllt (bejahend Annuß BB 2005, 1629, 1631; Wisskirchen/Bissels NZA 2007, 169, 172 f.; verneinend für den Begriff der Weltanschauung iSd. Art. 4 Abs. 1 GG: BVerwG 7. Juli 2004 - 6 C 17.03 - zu 3 c ee der Gründe, NJW 2005, 85). - EGMR, 22.11.2001 - 39799/98
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder persönlicher Eignung …
Auszug aus BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Den innerstaatlichen Behörden und Gerichten steht ein gewisser Ermessensspielraum hinsichtlich der Frage zu, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft, wie von Art. 10 Abs. 2 EMRK gefordert, notwendig ist (EGMR 22. November 2001 - 39799/98 [Volkmer/Deutschland] - zu 1 der Gründe, NJW 2002, 3087;… 26. September 1993 - 7/1994/454/535 [Vogt/Deutschland] - Rn. 51, 59 ff., NJW 1996, 375). - BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
Verfassungstreuepflicht eines Lehramtsanwärters
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 468/81
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
- BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
- BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …
- BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74
Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer - …
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
Zurechnung als "unternehmensbezogenes Geschäft" bei Stellung eines Antrags auf …
- LAG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - 19 Sa 67/10
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
Die Verfassungstreue stellt damit auch eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne von § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 2. Dezember 2000 S. 16) für Beamte dar (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261 Rn. 34).Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - BVerfGK 13, 531 ; vgl. zum Erfordernis eines durch entsprechende Aktivitäten deutlich gewordenen Loyalitätsmangels auch BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261 Rn. 21).
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?
(1) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem oder der Arbeitgeber*in die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19 mwN).(vergleiche BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16 ff., 21 mwN).
- LAG Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 10 Sa 66/21
Verhaltensbedingte Kündigung - politische Loyalitätspflicht - Polizei
Der Beschäftigte schuldet lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unverzichtbar ist (im Anschluss an BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 -).Handelt ein Arbeitnehmer diesen Anforderungen zuwider, kann dies ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (im Anschluss an BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 -).
Sie begründen nicht nur Zweifel an ihrer Verfassungstreue, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18 f.; Picker RdA 2020, 317, 327).
Die Regelung normiert für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes eine besondere politische Loyalitätspflicht (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16;… 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 24 ff. m.w.N.).
Auch außerhalb ihrer Arbeitszeit sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes verpflichtet, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber loyal zu verhalten und auf dessen berechtigte Integritätsinteressen in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - a.a.O., m.w.N.).
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann ein Grund für eine verhaltensbedingte - außerordentliche oder ordentliche - Kündigung sein, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist, sei es im Leistungsbereich, im Bereich der betrieblichen Verbundenheit aller Mitarbeiter, im personalen Vertrauensbereich oder im behördlichen Aufgabenbereich (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18).
Rn. 39 b) § 3 Abs. 1 Satz 2 TV-L mit seinen allgemein gehaltenen Formulierungen kann allerdings nicht so verstanden werden, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes einer beamtenähnlichen und damit gesteigerten Treuepflicht unterliegen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17 m.w.N.).
Das Maß der abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung bestimmt sich vielmehr - bei verfassungskonformer Auslegung der Tarifvorschrift - nach der Stellung und dem Aufgabenkreis, der der konkreten Person laut Arbeitsvertrag übertragen ist (sog. Funktionstheorie, BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - a.a.O.; Picker RdA 2020, 317, 326; ders./Reif ODW 2021, 69, 96).
Dies setzt voraus, dass sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 27).
Rn. 63 (1) Bislang ist vom Bundesarbeitsgericht nicht entschieden worden, ob eine verhaltensbedingte Kündigung schon dann gerechtfertigt sein kann, wenn die konkreten Umstände den Eintritt einer derartigen Störung im personalen Vertrauensbereich wahrscheinlich machen (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 18;… die Notwendigkeit einer Störung bejahend: BAG 12. Mai 2011 -2 AZR 479/09 - Rn. 71).
- LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Selbst wenn sich ein Arbeitnehmer von verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer Organisation und ihrer Vertreter nicht distanziert, sondern diese vielmehr "innerlich gebilligt" und sein Zugehörigkeitsgefühl zu der Organisation unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben sollte, lässt dies nicht erkennen, dass der Arbeitnehmer sich selbst verfassungsfeindlich betätigt oder verfassungsfeindliche Bestrebungen aktiv gefördert hätte (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 24).Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige und zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (…BVerfG 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 - Rn. 31;… 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - Rn. 124;… BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 27; 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 27;… 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 27 mwN).
Rn. 161 (1) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19).
Entscheidend ist, inwieweit die außerdienstlichen Aktivitäten in den Betrieb hineinwirken und entweder die allgemeine Aufgabenstellung des Arbeitgebers oder das konkrete Aufgabengebiet des Arbeitnehmers berühren (…BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 23; 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 20, jeweils zur Verfassungstreue eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst und politische Aktivitäten in der NPD; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 a bb der Gründe).
Selbst wenn sich ein Arbeitnehmer von verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer Organisation und ihrer Vertreter nicht distanziert, sondern diese vielmehr "innerlich gebilligt" und sein Zugehörigkeitsgefühl zu der Organisation unmissverständlich zum Ausdruck gebracht haben sollte, lässt dies nicht erkennen, dass der Arbeitnehmer sich selbst verfassungsfeindlich betätigt oder verfassungsfeindliche Bestrebungen aktiv gefördert hätte (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 24).
- DGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - DGH 2/19
Beamtenentlassung wegen migrantenfeindlicher Äußerungen
Die Verfassungstreue stellt damit auch eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne von § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1897) sowie Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 02.12.2000 S. 16) für Beamte dar (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.2012 - 2 AZR 372/11 - ZTR 2013, 261Rn. 34). - LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …
Rn. 68 Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19). - BVerwG, 10.10.2024 - 2 C 15.23
Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich …
Auch die "einfache" Loyalitätspflicht verlangt von dem Bewerber die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (vgl. BAG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - juris Rn. 17 und 21 m. w. N.). - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat
Rn. 14 1. Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19;… 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 2 4, BAGE 132, 72 ).Damit ist aber lediglich bei den politischen Loyalitätspflichten auch außerdienstliches Verhalten erfasst (vgl. BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 17).
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
In diesen Fällen liegt in der Regel eine erhebliche und dauerhafte Störung des vertraglichen Austauschverhältnisses vor, der der Arbeitgeber, wenn keine andere Beschäftigung mehr möglich ist, mit einer Kündigung begegnen kann (vgl. für eine Beendigungskündigung BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19;… für eine außerordentliche (Änderungs-)Kündigung mit Auslauffrist 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09 - Rn. 32;… 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - Rn. 24, BAGE 132, 299). - ArbG Berlin, 16.01.2019 - 60 Ca 7170/18
Kündigung eines Lehrers aufgrund von Äußerungen auf YouTube (Volkslehrer) - …
Arbeitnehmer, die - anders als Beamte - nur eine "einfache" politische Treuepflicht trifft, müssen ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit aufbringen, als sie nicht darauf ausgehen dürfen, den Staat, die Verfassung oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen, wobei dies gleichermaßen für den dienstlichen wie für den außerdienstlichen Bereich gilt (BAG vom 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - AP Nummer 35 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung). - LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 Sa 49/21
Überprüfung einer personenbedingten Kündigung Loyalitätspflichten der …
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
- LAG Hamm, 06.12.2022 - 17 Sa 139/22
Kündigung eines städtischen Mitarbeiters wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei …
- ArbG Mannheim, 19.05.2015 - 7 Ca 254/14
Kinderbetreuung: Hort darf rechtsradikalen Erzieher rausschmeißen
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.09.2016 - 10 Sa 192/16
Außerordentliche Kündigung - Datenschutzverstoß - Weitergabe von …
- LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22
Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung - …
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
- BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18
Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien
- LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat - …
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 5 Sa 256/21
Außerordentliche Kündigung - freiheitlich demokratische Grundordnung - …
- VerfGH Thüringen, 26.11.2025 - VerfGH 9/25
Unbegründeter Antrag der AfD-Fraktion im abstrakten Normenkontrollverfahren gegen …
- BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 840/12
Ordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung
- ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
- LAG Thüringen, 14.11.2018 - 6 Sa 204/18
Außerordentliche Kündigung - rassistische Äußerung auf Facebook - öffentlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2024 - 8 Sa 71/23
Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG - …
- ArbG München, 14.08.2024 - 33 Ca 1352/23
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
- OVG Sachsen, 21.09.2026 - 2 B 264/26
Lehramt; Vorbereitungsdienst; Verfassungstreue
- ArbG Berlin, 17.07.2019 - 60 Ca 455/19
Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die …
- LAG Niedersachsen, 29.04.2025 - 11 SLa 472/24
Nullhypothese; sexuelle Belästigung; verhaltensbedingte Kündigung; …
- LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23
Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - 10 Sa 154/17
Außerordentliche Kündigung - Wiederholungskündigung - unbefugte Nutzung von …
- ArbG Hamburg, 18.09.2013 - 27 Ca 207/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Loyalitätspflichtverletzung - …
- OVG Sachsen, 06.09.2021 - 2 B 253/21
Rücknahme der Ernennung; Chat-Beiträge
- OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17
Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung; …
- OLG Hamm, 28.08.2017 - 8 U 3/17
Sparkasse scheitert erneut mit fristloser Kündigung ihres ehemaligen Vorstands
- ArbG Aachen, 10.12.2024 - 2 Ca 2092/24
Außerordentliche Kündigung, ordentliche Kündigung, Straftat, Verdachtskündigung, …
- OVG Saarland, 29.09.2022 - 2 A 124/22
Weitergabe personenbezogener Daten einer Beschäftigten im öffentlichen Dienst …
- VG Halle, 01.09.2026 - 5 B 212/26
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
- LAG Köln, 23.07.2020 - 8 Sa 57/20
Außerordentliche Kündigung; Verfassungstreue; Ordnungsdienst; Kommune; …
- LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 285/22
Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 284/22 v. 19.12.2022
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2024 - 2 Sa 246/22
Außerordentliche Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung in sozialen Medien …
- VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
Entlassung eines Soldaten auf Zeit
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2024 - 10 LB 289/23
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; vorsätzlich begangene …
- LAG Thüringen, 14.07.2015 - 1 Sa 162/15
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung
- LAG Hamm, 04.12.2013 - 4 Sa 474/13
- ArbG Bochum, 01.12.2021 - 3 Ca 997/21
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Rechtsprechung
| BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- openjur.de
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- Bundesarbeitsgericht
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- rechtsinformationen.bund.de
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1b BetrAVG vom 26.06.2001, § 1b Abs 1 S 1 BetrAVG vom 26.06.2001, § 30f Abs 1 S 1 BetrAVG vom 26.06.2001, Art 3 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- bag-urteil.com
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- Betriebs-Berater
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts und Lohngleichheitsgebot
- ra.de
- rechtsportal.de
Betriebliche Altersversorgung - Verfall von Versorgungsanwartschaften; Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts; Lohngleichheitsgebot
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Alte Mindestalterregelung für Unverfallbarkeit von Betriebsrenten bleibt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Altersgrenzen für Unverfallbarkeit einer betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 07.10.2010 - 3 Ca 1701/10
- LAG Köln, 15.04.2011 - 10 Sa 1405/10
- BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Papierfundstellen
- NZA 2014, 547
- BB 2013, 2036
- DB 2013, 1973
- JR 2014, 315
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (19)
- BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
§ 1b Abs. 1 Satz 1 iVm. § 30f Abs. 1 Satz 1 BetrAVG stellt, um das übergeordnete Ziel einer möglichst weiten Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, einen angemessenen Ausgleich zwischen der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers und dem Sozialschutz der Arbeitnehmer dar (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 32).Im Übrigen verbesserte die Neuregelung zum 1. Januar 2001 die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 33).
Es ist nicht ersichtlich, dass das Mindestalter von 30 Jahren für den Erwerb einer unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer faktisch an der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses hindert (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 34).
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Diese Definition der mittelbaren Diskriminierung gilt im Unionsrecht seit jeher und lag damit auch der Anwendung von Art. 119 EG-Vertrag und Art. 141 EGV sowie der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zugrunde (…vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - [Helmig ua.] Rn. 20, Slg. 1994, I-5727; 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Rn. 69, Slg. 1999, I-623 zu Art. 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG).Die Mitgliedstaaten haben bei der Wahl der Mittel, die sie zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele ergreifen, einen weiten Entscheidungsspielraum (…EuGH 14. Dezember 1995 - C-317/93 - [Nolte] Rn. 33, Slg. 1995, I-4625; 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Rn. 74, Slg. 1999, I-623).
Rn. 30 (1) Hinsichtlich der Geschlechtsdiskriminierung ist die Feststellung einer tatsächlichen erheblichen Benachteiligung ebenso Sache des nationalen Gerichts (EuGH 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Slg. 1999, I-623; 20. Oktober 2011 - C-123/10 - [Brachner] Rn. 63, ABl.
- EuGH, 05.03.2009 - C-388/07
DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es den nationalen Gerichten vorbehalten zu prüfen, ob ein Grund iSd. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gegeben ist, der eine Ungleichbehandlung wegen des Alters rechtfertigt (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 47 ff., Slg. 2009, I-1569).Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. zu der insoweit gleichlautenden Regelung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG zum Merkmal "Alter": EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569;… vgl. auch BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 27, BAGE 138, 312;… 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342).
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union konkretisiert die Richtlinie 2000/78/EG den primärrechtlichen Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 20, Slg. 2010, I-365).Rn. 28 aa) Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11
HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (…BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 28;… 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 40, BAGE 131, 298; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. Februar 2013 in der Sache - C-476/11 - [Kristensen/Experian] Rn. 49).Rn. 26 cc) Einer zusätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Altersgrenze bedarf es trotz des Ausnahmecharakters der Regelung in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. Februar 2013 in der Sache - C-476/11 - [Kristensen/Experian] Rn. 50).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. zu der insoweit gleichlautenden Regelung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG zum Merkmal "Alter": EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569; vgl. auch BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 27, BAGE 138, 312;… 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342). - BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs (…vgl. zu der insoweit gleichlautenden Regelung in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG zum Merkmal "Alter": EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, Slg. 2009, I-1569;… vgl. auch BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - Rn. 27, BAGE 138, 312; 18. August 2009 - 1 ABR 47/08 - Rn. 31, BAGE 131, 342). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Rn. 28 aa) Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415). - EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
EU C 362 vom 10. Dezember 2011 S. 7) wie die Feststellung, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis Frauen jedoch stärker trifft als Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (EuGH 13. Mai 1986 - C-170/84 - [Bilka-Kaufhaus] Rn. 36, Slg. 1986, 1607;… 13. Juli 1989 - C-171/88 - [Rinner-Kühn] Rn. 15, Slg. 1989, 2743). - BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 635/11
Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 28;… 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 40, BAGE 131, 298;… vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. Februar 2013 in der Sache - C-476/11 - [Kristensen/Experian] Rn. 49). - EuGH, 15.12.1994 - C-399/92
Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
- EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
- BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04
Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die …
- BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08
Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung - …
- EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
- BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10
Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines …
- EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
- LAG Köln, 15.04.2011 - 10 Sa 1405/10
Europarechtskonforme Altersregelung zur Unverfallbarkeit der …
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters
Deshalb kommt nur eine Überprüfung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsregelungen anhand des Verfassungs- und Unionsrechts in Betracht (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 13).Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (…EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 15).
Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 17;… 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 28;… 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 40, BAGE 131, 298).
Darin liegt eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft in den Systemen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 18).
Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen tragen daher dazu bei, Hindernisse bei der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu beseitigen (vgl. zum Mindestalter von 30 Jahren nach § 1b Abs. 1 iVm. § 30f BetrAVG: BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 22).
Sie haben die Möglichkeit, den durch den Verfall eintretenden Verlust von Versorgungsanwartschaften im weiteren Erwerbsleben und durch Eigenvorsorge auszugleichen (vgl. zum Mindestalter von 30 Jahren nach § 1b Abs. 1 iVm. § 30f BetrAVG: BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 23).
Rn. 40 (b) Die Frage, ob die Festlegung der Altersgrenze von 35 Jahren für das Entstehen einer unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG verstößt, weil die Festlegung dieses Mindestalters zu einer Diskriminierung wegen des Geschlechts führen könnte, löst ebenfalls keine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV aus (vgl. hierzu ausführlich: BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 29 f.).
Für die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis vor der Vollendung des 35. Lebensjahres endet, gegenüber Arbeitnehmern, die nach der Vollendung des 35. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, in Bezug auf den Erwerb einer unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht daher ein sachlicher Grund (vgl. für die spätere Regelung in § 1b Abs. 1 Satz 1 iVm. § 30f Abs. 1 BetrAVG: BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 34).
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; vgl. auch BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 28). - LAG Hamm, 03.07.2013 - 4 Sa 540/11
Unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgunggesetzliche …
Die Altersgrenze von 35 Jahren in § 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG i. V. m. § 30f Abs. 1 S. 1 BetrAVG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (im Anschluss an BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 635/11).Das Bundesarbeitsgericht hat dies mehrfach geprüft und entschieden, dass die Altersgrenzenregelung hinsichtlich des Eintritts der gesetzlichen Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften gegen keinen der genannten Artikel des Grundgesetzes verstößt (BAG, Urteil vom 18.10.2005 - 3 AZR 504/04 = NZA 2006, 1159 ff.; BAG, Urteil vom 09.10.2012 - 3 AZR 477/10 = NZA-RR 2013, 150 ff.; BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 635/11 = DB 2013, 1973 ff.).
Danach ist die Festsetzung von der Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit unionsrechtlich in der Regel zulässig, weil damit Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegen stehen können, beseitigt werden (BAG, Urteil vom 28.05.2013 - 3 AZR 635/11 a. a. O.; BAG, Urteil vom 11.08.2009 - 3 AZR 23/08 = NZA 2010, 408 ff.).
Je jünger der Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ist, desto länger muss der Arbeitgeber die Anwartschaft fortführen (BAG, Urteil vom 28.05.2013 a. a. O.).
Der Gesetzgeber war aber im Jahr 2001 nicht verpflichtet, das im Jahr 1974 bestimmte Mindestalter von 35 Jahren bereits zum 01. Januar 2001 auf 25 Jahre abzusenken oder gar vollständig in Wegfall zu bringen (BAG, Urteil vom 28.05.2013 a. a. O.; ebenso LAG Köln, Urteil vom 11.10.2012 - 7 Sa 194/12 = NZA-RR 2013, 488 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011 - 9 Sa 442/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07 - juris).
Rn. 98 Die Kammer hat es für geboten gehalten, die Revision nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Verkündung der vorliegenden Entscheidung das Bundesarbeitsgericht noch nicht darüber entschieden hatte, ob die rechtlichen Erwägungen seines Urteils vom 28.05.2013 (3 AZR 635/11) auf die Altersgrenze von 35 Jahren übertragen werden können.
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem …
Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdevici" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; vgl. auch BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 28). - BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12
Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund
Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters ist einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 28). - BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11
Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach …
Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; vgl. auch BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 635/11 - Rn. 28).
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