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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 (https://dejure.org/2001,304)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00 (https://dejure.org/2001,304)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 (https://dejure.org/2001,304)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Arbeitsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zeugenaussage - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Rechtsstaatsprinzip

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Zeugenaussage im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Arbeitgeber verletzt GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • Techniker Krankenkasse
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Zeugenaussage in einem gegen den Arbeitgeber geführten Ermittlungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anschwärzung des Chefs berechtigt nicht zur Kündigung // Kündigung wegen belastender Aussage gegen Chef nicht rechtens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; Belastung des Arbeitgebers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Belastung des Arbeitgebers in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3474
  • MDR 2001, 1119
  • NZA 2001, 888
  • WM 2001, 1808
  • DB 2001, 1622
  • DSB 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (62)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Rn. 10 a) Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche verfassungsrechtliche Frage ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits hinreichend entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 74, 257 ).

    Die Beachtung des Gesichtspunkts, dass der Beschwerdeführer mit seinen Aussagen bei der Staatsanwaltschaft und der Übergabe von Unterlagen von der Rechtsordnung aufgestellte Pflichten erfüllt hat, war von Verfassungs wegen gefordert (vgl. BVerfGE 74, 257 ).

    Ein derart substanzloser Vorwurf kann nicht als Grund für zivilrechtliche Nachteile dienen, die im Hinblick auf bestehende Pflichten und Rechte des Bürgers im Rahmen der Strafverfolgung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 74, 257 ).

  • LAG Hamm, 02.02.2000 - 3 Sa 1463/99

    Frislose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ehemaligen …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2000 - 2 AZN 509/00 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2000 - 3 Sa 1463/99 - .

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Februar 2000 - 3 Sa 1463/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Nur wenn die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Vorschriften - hier § 626 BGB - grundsätzlich verkannt haben oder die Anwendung einfachen Rechts objektiv willkürlich ist, kann dies zu einer Aufhebung der Entscheidungen führen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Gerade die Zeugenpflicht ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht (vgl. BVerfGE 76, 363 ).
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Nur so kann die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionsfähige Strafrechtspflege im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 46, 214 ), erfüllt werden.
  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
    Eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann für sich genommen noch nicht zur Aufhebung einer Entscheidung als verfassungswidrig führen (vgl. BVerfGE 34, 384 ; 76, 93 ).
  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …

    In einer Entscheidung vom 2. Juli 2001 (1 BvR 2049/00) befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Fall, bei dem ein Arbeitnehmer auf Anforderung der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren, das von Amts wegen gegen seine Arbeitgeberin eingeleitet worden war, als Zeuge aussagte und Unterlagen übergab.

    Der Gerichtshof stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2001 darauf hingewiesen hat, dass die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus rechtsstaatlichen Gründen im Regelfall selbst dann nicht gerechtfertigt sei, wenn ein Arbeitnehmer von sich aus bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet habe, es sei denn, der Arbeitnehmer habe wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht (1 BvR 2049/00).

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.

    Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; s. zum Fachschrifttum anschaulich Wolfhard Kohte, II. Anm. BAG [20.5.1988 - 2 AZR 682/87] AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 9 [I.]".S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.

    54) S. zum (fehlenden) Strafcharakter der Kündigung statt vieler BVerfG2.7.2001 - 1 BvR 2049/00 - AP § 626 BGB Nr. 170 = NZA 2001, 888 = MDR 2001, 1119 [II.1 a.]: "Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist streng genommen zwar keine Sanktion für Verhalten in der Vergangenheit, sondern nur die Möglichkeit, sich von einem Dauerschuldverhältnis zu lösen, an dem man für die Zukunft zumutbar nicht festhalten kann"; BAG 23.6.2009 (Fn. 49) [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) könne eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder Vorgesetzten eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur sozial rechtfertigen, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalte.

    a) Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, dass den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers durch das Verfassungsrecht Grenzen gesetzt werden.

    Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "freiwillig" bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen (BVerfG 2. Juli 2001 aaO; davor bereits BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74).

    Dementsprechend nimmt der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein von der Rechtsordnung eingeräumtes Grundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) wahr (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).

    Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).

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Rechtsprechung
   BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99   

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • Judicialis

    MuSchG § 3 Abs. 1; ; MiSchG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 286

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Beschäftigungsverbot für Schwangere auch wegen Mobbings // Gefährdung des Kindes entscheidend

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 3 MuSchG
    Mutterschutzrecht; Beweisfragen bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 215
  • NJW 2002, 235
  • MDR 2001, 998
  • NZA 2001, 1017
  • BB 2001, 2430
  • BB 2001, 787
  • DB 2001, 1939
  • DSB 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347;… BAG 31. Juli 1996 aaO).

    So wie bei einer nur mündlichen Erklärung des Arztes kommen ihr in diesem Fall keine Beweiserleichterungen mehr zugute (zum eingeschränkten Beweiswert einer nur mündlichen Erklärung vgl. BAG 1. Oktober 1997 aaO).

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN).

  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Wird das ärztliche Attest aufrechterhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1;… Gröninger/Thomas Mutterschutzgesetz Stand Juni 2000 § 3 Rn. 29;… Zmarzlik/Zipperer/Viethen aaO § 3 MuSchG Rn. 16;… ErfK/Schlachter 2. Aufl. § 3 MuSchG Rn. 11).

    Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; BAG 31. Juli 1996 aaO).

    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.

  • BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 49/98

    Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Dabei ist unerheblich, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (BAG 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125 mwN).

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage der Bescheinigung (BAG 11. November 1998 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 01.04.1999 - 5 Sa 1598/98

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot - Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    5 AZR 352/99 5 Sa 1598/98.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. April 1999 - 5 Sa 1598/98 - aufgehoben.

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Dem stehen die Entscheidungen des Senats vom 31. Juli 1996 (- 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1) und 12. März 1997 (- 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237) nicht entgegen.
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Auszug aus BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu Ziff. II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16 = EzA MuSchG § 3 Nr. 7).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung - …

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs nach § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage dieser ärztlichen Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot (BAG 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 97, 215, 220).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16; 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - zVv.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 11 mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350; 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125, 130 f.; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 aaO, zu II 4, 5 der Gründe mwN).

    Diese Verteilung der Beweislast für die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, daß jede Partei die für ihr Begehren notwendigen Tatsachen beweisen muß (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 6 der Gründe mwN).

  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem …

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219;… Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4;… ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219;… Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4;… ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

    aa) Ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG hat dem Arbeitgeber gegenüber konstitutive Wirkung und bewirkt ‒ mit Vorlage des Attests ‒ die Suspendierung der Pflicht der schwangeren Frau zur Arbeitsleistung, so dass er die schwangere Arbeitnehmerin sofort freizustellen hat (vgl. BAG, Urteile vom 7. November 2007 ‒ 5 AZR 883/06; vom 9. Oktober 2002 ‒ 5 AZR 443/01, NZA 2004, 257; vom 21. März 2001 ‒ 5 AZR 352/99, BAGE 97, 215, 219;… Henssler/Willemsen/Kalb/Hergenröder, ArbR, 9. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 4;… ErfK/Schlachter, 21. Aufl., § 16 MuSchG Rn. 8).

  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung - …

    Auch die Besorgnis um die Gesundheit der Arbeitsperson kann im Lichte heutigen präventiven Gesundheitsschutzes (§§ 2, 3, 5 Abs. 2 Nr. 6 ArbSchG) einen Auflösungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG bedingen, und zwar selbst dann, wenn sich entsprechende Einschätzungen des Betroffenen (hier: allgemein rüder, aggressiver Führungsstil) nicht ohne Weiteres objektivieren lassen (s. zu ähnlichen Wertungen bereits BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1071 = BB 2001, 2430).(Rn.44).

    mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".S. mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".

    71) S. mit ähnlichen Wertungen zutreffend etwa BAG 21.3.2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16 = NZA 2001, 1017 = BB 2001, 2430 = AiB 2002, 383 [II.7 b. - "Juris"-Rn. 31]: "Das LAG hat nicht nur den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses vom 4.2.1998 als erschüttert angesehen.

    "Juris"-Rn. 37]: "Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch die Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führend psychische Belastung auftrat"; ebenso wohl Monika Schlachter, Anm. BAG [21.3.2001 a.a.O.] AP § 3 MuSchG 1968 Nr. 16: "Selbst eine auf eingebildeten Vorfällen beruhende Stressbelastung kann sich gesundheitsgefährdend auswirken und damit die weitere Beschäftigung am Arbeitsplatz ausschließen".

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350; 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125, 130 f.; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 3 der Gründe mwN).

    Die Arbeitnehmerin hat diesem Verlangen angesichts der den Arbeitgeber treffenden Belastungen regelmäßig nachzukommen, wenn der Arbeitgeber ihr die ihn dazu bewegenden Gründe mitteilt (BAG 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - BAGE 84, 1, 6; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220 mwN).

    Diese Verteilung der Beweislast für die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, daß jede Partei die für ihr Begehren notwendigen Tatsachen beweisen muß (BAG 21. März 2001 aaO, zu II 6 der Gründe mwN).

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Vielmehr besteht für die gesamte Dauer des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots ein Anspruch auf Mutterschutzlohn (Senat 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (Senat 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01 - AP MuSchG 1968 § 11 Nr. 23 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 23, zu I 2 der Gründe; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 219).

    Die Arbeitnehmerin genügt ihrer Darlegungslast zur Suspendierung der Arbeitspflicht und zur Begründung eines Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG zunächst durch Vorlage dieser ärztlichen Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot (Senat 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215, 220).

  • LAG Köln, 13.12.2001 - 6 Sa 953/01

    Mutterschutz; Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn

    Der gefährdende Stress muss gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt werden (im Anschluss an BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99).

    Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet, wobei unerheblich ist, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (vgl. BAG vom 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Unter dieser Voraussetzung können auch psychische Belastungen der Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot begründen, wie das Bundesarbeitsgericht vor kurzem klargestellt hat (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018).

    Wird das ärztliche Attest aufrecht erhalten, will der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aber gleichwohl nicht gegen sich gelten lassen, so kann er eine weitere ärztliche Untersuchung der Arbeitnehmerin verlangen (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Regelmäßig wird er auf diese Weise das Verbot aber nicht mehr vor Beginn der Frist des § 3 Abs. 2 MuSchG zu Fall bringen können, wenn der Arzt seine Erklärung nicht zurücknimmt (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017, 1018 m. w. N.).

    Voraussetzung ist, dass der gefährdende Stress gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird (BAG vom 21.03.2001 NZA 2001, 1017).

  • LAG Hessen, 14.04.2004 - 2 Sa 803/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzlohn; Gewährung von …

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  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

  • LAG Hamm, 01.08.2006 - 9 Sa 1434/05

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot, ärztliche Bescheinigung, Beweiswert, Änderung …

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für …

  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00

    Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen

  • ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12

    Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots - …

  • LAG Hamm, 10.10.2006 - 9 Sa 1557/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbots

  • LAG Hamm, 05.09.2006 - 9 Sa 2073/05

    Beweiswert eines ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes

  • LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02

    Beweislast für Zahlung von Mutterschutzlohn bei ärztlichem Beschäftigungsverbot

  • LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des …

  • LAG Hamm, 18.03.2004 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • LAG Köln, 26.03.2009 - 6 Sa 1487/08

    Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn; Beweiswert

  • LAG Hamm, 10.05.2005 - 11 Sa 1450/01

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

  • ArbG Berlin, 10.07.2015 - 28 Ca 6457/15

    Auflösungsgrund

  • LAG Köln, 10.05.2024 - 10 Sa 597/23

    Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn; ärztliche Bescheinigung

  • LAG Köln, 10.05.2024 - 10 Sa 653/23

    Beschäftigungsverbot; Mutterschutzlohn; ärztliche Bescheinigung

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1827
BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 (https://dejure.org/2001,1827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 364a StPO; § 364b StPO; § 244 StPO; § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; § 148 StPO
    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene Verteidigung; Wiederaufnahmeverfahren; Zeugenbeistand; Beweisantrag (Beweisbehauptung; bestimmte Tatsachenbehauptung / schlagwortartige Verkürzung; Konnexität); Aufklärungsrüge; ...

  • lexetius.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3793
  • NStZ 2001, 604
  • StV 2001, 604
  • DSB 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Ein solcher qualifizierter Teilnahmeverdacht (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH NJW 1973, 2035; Senat. Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -) lag nicht vor.

    Rn. 33 Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Das ist mit der grundrechtssichernden Schutzfunktion des Richtervorbehalts (BVerfG NJW 2001, 1121) unvereinbar.
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 22 Aber selbst wenn man die Beweisbehauptung als schlagwortartige Verkürzung (vgl. BGHSt 39, 251) dafür genügen ließe, daß der Verteidiger den Inhalt der Anweisungen - und sei es auch nur einen Teil davon oder jedenfalls sinngemäß - wahrgenommen und darauf seine Schlußfolgerung gegründet härte, läge mangels Konnexität kein Beweisantrag vor.
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 534/62

    Rechtmäßigkeit einer Beweisverwertung schriftlicher Mitteilungen zwischen einm …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 35 Die Unzulässigkeit der Beschlagnahme hat hier deshalb zu einem Verwertungsverbot geführt BGHSt 18, 227, 228; Rdn. 103 ff.; Nack aaO § 91 Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 97 Rdn. 48).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Ein solcher qualifizierter Teilnahmeverdacht (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH NJW 1973, 2035; Senat. Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -) lag nicht vor.
  • BGH, 15.09.1977 - StB 196/77

    Beschwerden gegen Entscheidungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 27 Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609;… G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8;… Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 33 Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 20.04.1993 - 1 StR 886/92

    Beurteilung - Einfügung in die Beweislage - Gespräche - Verteidigung - …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Das ist keine bestimmte Tatsachenbehauptung für eine Zeugenwahrnehmung (vgl. BGH NStZ 1993, 447).
  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 33 Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme (vgl. BGHSt 25, 168; BGH NStZ 1983, 85; Senat, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) lagen keine konkreten Tatsachen vor, die wenigstens einen qualifizierten Teilnahmeverdacht hätten belegen können.
  • BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00

    Beschwerde gegen Beschlagnahmebeschluß zur Sicherstellung der Einziehung

    Auszug aus BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01
    Rn. 27 Wegen der bei ihm anhängigen Anklage war das mit der Sache befaßte Gericht für die Entscheidung über den Beschlagnahmeantrag zuständig (BGHSt 27, 253; BGH NStZ 2000, 609;… G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 98 Rdn. 8;… Nack, in KK 4, Aufl. § 98 Rdn. 8;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 98 Rdn. 4).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …

    ee) Soweit abweichend hiervon in der Rechtsprechung von einem Fortbestehen oder "Wiederaufleben' der Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen im Fall der nicht rechtzeitigen Entscheidung durch den zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichter ausgegangen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, S. 114 ; BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 im Zusammenhang mit der Prüfung eines Beschlagnahmeantrags; so auch: Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 Ss 3/13 (5/13) -, juris, Rn. 12 ff.; a.A. LG Berlin…, Beschluss vom 30. November 2009 - 522a 2/09 -, NStZ 2010, S. 415; LG Cottbus, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 22 Qs 3/04 -, juris) und im Schrifttum auf der Grundlage einer Unterscheidung zwischen dem "mutwillig' nicht entscheidenden und dem "umfassend prüfenden' Ermittlungs- oder Eilrichter differenzierende Lösungen vertreten werden (…vgl. Brocke/Herb, StraFo 2009, S. 46 ff.;… dies., NStZ 2009, S. 671 ff. ;… Hofmann, NStZ 2003, S. 230 ff.;… ders., NStZ 2010, S. 415 ff.;… Schulz, NStZ 2003, S. 635 ff.;… Trück, JZ 2010, S. 1106 ff.;… Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 98 Rn. 13;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 105 Rn. 2;… siehe dazu aber auch: Beichel/Kieninger, NStZ 2003, S. 10 ff.;… Jahn, NStZ 2007, S. 255 ff.;… Mosbacher, JuS 2009, S. 124 f.;… ders., JuS 2010, S. 127 ff.;… Spaniol, in: Festschrift für Albin Eser, 2005, S. 473 ff.;… Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 3, 26. Aufl. 2014, § 105 Rn. 94 f.), tragen diese Auffassungen weder der Bedeutung des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG hinreichend Rechnung noch beachten sie die Verfassungsgarantie der richterlichen Unabhängigkeit in dem gebotenen Umfang.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Der Verwertung steht auch die von den Beschwerdeführern zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Unverwertbarkeit von Erkenntnissen aus beschlagnahmefreien Urkunden im Sinne des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO (BGH NStZ 2001, 604, 606) nicht entgegen.
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und …

    Rn. 20 Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der …

    Nicht ausreichend ist, dass der Tatverdacht erst durch das (unzulässig) sichergestellte beziehungsweise beschlagnahmte Beweismittel entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, juris, Rn. 33;… Greven, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 97 Rn. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Rn. 117 Vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604 = juris, Rn. 32 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Januar 1988 - 5 Qs 149/87 -, NStZ 88, 424 = juris, Rn. 10; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 58. Auflage 2015, § 97 Rn. 48.
  • BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09

    Nichtannahmebeschluss: Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen …

    Rn. 15 (2) Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung resultieren auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof die Darlegung eines qualifizierten Beteiligungsverdachts des Beschwerdeführers (also eines Verdachts im Sinne des § 97 Abs. 2 Satz 3 Hs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, S. 604 ) im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Trier vom 5. Juli 2005 nicht für erforderlich gehalten hat.
  • BGH, 14.08.2008 - 3 StR 181/08

    Beweisantrag (Konnexität); Beweisermittlungsantrag; Zeugenbeweis (Beweisziel; …

    Erst in späteren Judikaten ist ihm allmählich ein darüber hinausgehendes Verständnis beigelegt und daraus das Erfordernis abgeleitet worden, der Antrag müsse im Einzelfall noch zusätzliche Umstände darlegen, aus denen sich ergebe, "warum" der Zeuge die in sein Wissen gestellte Beobachtung gemacht haben könne; andernfalls ermangele dem Begehren die Qualität eines Beweisantrags (BGHSt 43, 321, 329 ff.; BGH NStZ 1998, 97; 1999, 522; 2000, 437, 438; 2001, 604, 605; NStZ-RR 2001, 43, 44; sehr weitgehend zuletzt BGH…, Urt. vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08; vgl. Fezer in FS für Meyer-Goßner S. 636: "Konnexität im weiteren Sinn"; offengelassen von BGH NStZ 2006, 585, 586).
  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung …

    Rn. 13 Zwar ist es mit der Schutzfunktion des Richtervorbehalts nicht zu vereinbaren, wenn nach eigenverantwortlicher und ablehnender Prüfung durch den Richter "anstelle" dessen die Ermittlungsbehörden noch eine Blutentnahme anordnen könnten (so bereits BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, NStZ 2001, 604, 606; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -, NStZ 2006, 114, 115).
  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20

    Telefonüberwachung, Verteidigergespräch, Löschung

    Wenn sich dort der - für die Zulässigkeit notwendige - Verdacht (erst) aus den beschlagnahmten Schreiben selbst ergibt, kann dies die ursprünglich unzulässige Beschlagnahme nicht nachträglich zulässig machen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, Rn. 33, juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung einer mit einem …

    Fehlt es daran, so hat dies allerdings nur zur Folge, dass kein ("echter") Beweisantrag vorliegt, der allein aus einem der Kataloggründe des § 244 Abs. 3 - 5 StPO abgelehnt werden könnte, sondern ein Beweisermittlungsantrag, dem das Gericht nur im Rahmen der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO nachzugehen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 618 [619]; BGH NStZ 2001, 604 [605]: Herdegen, a.a.O., Rdnr. 48; vgl. a. SenE v. 20.07.2000 - Ss 307/00 -: Bick, JA 2001, 691 [693]).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,387
BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00 (https://dejure.org/2001,387)
BFH, Entscheidung vom 15.06.2001 - VII B 11/00 (https://dejure.org/2001,387)
BFH, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - VII B 11/00 (https://dejure.org/2001,387)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 30a Abs. 3, § ... 93 Abs. 1 Satz 1, § 154 Abs. 2, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Satz 2, § 386 Abs. 1; BGB § 903 Satz 1, § 1004; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1, § 155; GVG § 17a Abs. 5

  • Judicialis

    AO 1977 § 30a Abs. 3; ; AO 1977 § ... 93 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 154 Abs. 2; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 208 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 386 Abs. 1; ; BGB § 903 Satz 1; ; BGB § 1004; ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 33 Abs. 2; ; FGO § 114 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155; ; GVG § 17a Abs. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 30a Abs. 3, § 93 Abs. 1 Satz 1, § 154 Abs. 2, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Satz 2, § 386 Abs. 1; BGB § 903 Satz 1, § 1004; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 114... Abs. 1, § 155; GVG § 17a Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Tafelgeschäft - Anfangsverdacht einer Steuerstraftat - Bargeschäfte - Bankkunde - Strafverfolgungshindernis - Besteuerungsgrundlagen - Bankengeheimnis - Beschlagnahmeanordnung

  • RA Kotz

    Anfangsverdacht beseitigt Schutzwirkung des Bankgeheimnisses!

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und Satz 2, § 386 Abs. 1; BGB § 903 Satz 1, § 1004; GVG § 17a Abs. 5
    Steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften durch Bareinzahlungen und -abhebungen trotz Kontenführung bei derselben Bank

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Steuerrechtlich vorwerfbarer Anfangsverdacht bei sog. Tafelgeschäften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 30a Abs. 3, 93, 154, 208, 386 AO
    Abgabenordnung; Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenfälle - Anfangsverdacht wegen bankunüblicher Abwicklung

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 40
  • NJW 2001, 2997
  • ZIP 2001, 1453
  • BB 2001, 2254
  • DB 2001, 2127
  • BStBl II 2001, 624
  • DSB 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97
    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00
    Da diese auf der Rechtsprechung des Senats beruhen (vgl. insbesondere den Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424) und die Beteiligten hiergegen keine Einwendungen erhoben haben, sieht der Senat von einer weitergehenden Begründung ab.

    a) Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie das FG richtig erkannt hat, zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO 1977) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO 1977) zu unterscheiden (BFH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231, und in BFH/NV 1998, 424, 428, m.w.N.).

    Wie die Finanzämter kann daher auch die Steufa zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die Beweiserhebungs- und Ermittlungsbefugnisse der §§ 93 ff. AO 1977 in Anspruch nehmen, wobei die Steufa bei ihrer Aufgabenerfüllung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO 1977 im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewährleistung des Steueraufkommens sogar von bestimmten Beschränkungen, die für die Finanzämter gelten, befreit ist (§ 208 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz AO 1977), mithin also noch weitergehende Befugnisse als die Finanzämter ausüben darf (vgl. BFH in BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231, und in BFH/NV 1998, 424).

    Wie der Senat jedoch bereits mehrfach entschieden hat, gilt dieses in Form eines gebundenen Ermessens formulierte Verbot nicht, wenn wegen des Verdachts einer Steuerverkürzung ermittelt wird oder ermittelt worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 424), mithin ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht oder gegeben war (BFH in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00
    Diese geht davon aus, dass die bloße Inhaberschaft von Tafelpapieren, verbunden mit der Einlieferung derselben zur Verwahrung in das Depot oder die Sammeldepotverwahrung eines deutschen Kreditinstituts keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643), denn es wäre widersinnig und mit einer rechtsstaatlichen Ordnung nicht zu vereinbaren, wenn an die bloße Existenz eines vom Gesetz für erlaubt erklärten Tatbestands automatisch die Rechtsfolge eines strafrechtlichen Anfangsverdachts zu knüpfen wäre.

    Sollten im Streitfall tatsächlich auch solche Fälle von Tafelgeschäften erfasst sein, in denen sich ein Anfangsverdacht nicht begründen lässt, so stände es den davon betroffenen Bankkunden im Übrigen frei, in Person gegen die von der Steufa beabsichtigten Maßnahmen nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643 vorzugehen.

    Wie der Senat jedoch bereits mehrfach entschieden hat, gilt dieses in Form eines gebundenen Ermessens formulierte Verbot nicht, wenn wegen des Verdachts einer Steuerverkürzung ermittelt wird oder ermittelt worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 424), mithin ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht oder gegeben war (BFH in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00
    a) Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steufa auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wie das FG richtig erkannt hat, zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO 1977) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO 1977) zu unterscheiden (BFH, Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231, und in BFH/NV 1998, 424, 428, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231 hierzu entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Steufa nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auch dann, wenn hinsichtlich dieser Delikte bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist.

    Wie die Finanzämter kann daher auch die Steufa zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die Beweiserhebungs- und Ermittlungsbefugnisse der §§ 93 ff. AO 1977 in Anspruch nehmen, wobei die Steufa bei ihrer Aufgabenerfüllung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO 1977 im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewährleistung des Steueraufkommens sogar von bestimmten Beschränkungen, die für die Finanzämter gelten, befreit ist (§ 208 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz AO 1977), mithin also noch weitergehende Befugnisse als die Finanzämter ausüben darf (vgl. BFH in BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231, und in BFH/NV 1998, 424).

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00
    Entsprechend verhält es sich hinsichtlich von Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von den Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BStBl II 2001, 306).
  • BFH, 04.09.2000 - I B 17/00

    Auskunftserteilung nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz ( EGAHiG )

    Auszug aus BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00
    Da § 30a Abs. 3 AO 1977 im Streitfall schon aus dieser prinzipiellen Erwägung nicht zugunsten der Antragstellerin und der von ihr zu schützenden Kunden zum Zuge kommen kann, kann der Senat die mit der Anwendung dieser Vorschrift verbundenen weiteren Fragen, ob auch bankinterne Zwischen- und Verrechnungskonten dem Schutz dieser Vorschrift unterliegen und ob sie, wie der I. Senat des BFH entgegen der Rechtsprechung des beschließenden Senats meint, nur bei einer echten Außenprüfung eingreift, nicht jedoch auch bei einer Steufa-Prüfung (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648), auf sich beruhen lassen.
  • FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 6 V 384/01

    Verwertung von Bankunterlagen (einstweilige Anordnung)

    Dabei müssen die zu überprüfenden Handlungen im gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereich der Behörden liegen und diesen die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz zustehen (BFH-Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, BStBl II 2001, 624 m.w.N.).

    Im Bezug auf Tafelgeschäfte hat der BFH seine Auffassung weiter konkretisiert und das Bestehen eines so genannten Anfangsverdachts einer Steuerstraftat bejaht, wenn der Bankkunde Tafelgeschäfte bei dem Kreditinstitut, bei dem er seine Konten und/oder Depots führt, außerhalb dieser Konten und Depots durch Bareinzahlungen und -abhebungen abwickelt (BFH-Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, BStBl II 2001, 624).

    Auch macht es keinen Unterschied, ob die Steuerfahndung F die bei den Fahndungsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse selbst auswertet oder ob sie die weitere Auswertung dem Antragsgegner mittels Erstellung von Kontrollmitteilungen überläßt (vgl. BFH-Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O.).

    Zwar soll nach § 30a Abs. 3 AO die Ausschreibung von Kontrollmitteilungen hinsichtlich legitimationsgeprüfte Guthabenkonten oder Depots unterbleiben; dieses in der Form eines gebundenen Ermessens formulierte Verbot gilt jedoch nicht, wenn ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht gegeben war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O., …und vom 02.08.2001 VII B 290/99, BFH/NV 2001, 1474, m.w.N.).

    Rn. 39 Da § 30a Abs. 3 AO vorliegend schon aus dieser prinzipiellen Erwägung nicht zugunsten des Antragstellers eingreift, kann dahinstehen, ob Fahndungsprüfungen den Beschränkungen des § 30a Abs. 3 AO überhaupt unterliegen (bejahend der 7. Senat des BFH, z.B. Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O.; verneinend der 1. Senat des BFH, Beschluss vom 04.09.2000 I B 17/00, BStBl II 2000, 648).

    In derartigen Fällen sprechen gute Gründe dafür, die Frage des Bestehens eines Anfangsverdachtes nicht einer erneuten Prüfung durch das Finanzgericht zu unterziehen, es sei denn, die vom ordentlichen Gericht bestätigte Entscheidung der Finanzbehörde erweist sich als offensichtlich grob fehlerhaft und damit greifbar gesetzwidrig (BFH- Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O.).

    Rn. 44 Nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durfte der Antragsgegner im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch Maßnahmen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ergreifen, ohne dass es hierfür auf die Frage nach der Möglichkeit einer Strafverfolgung ankommt (BFH-Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O.).

    Wie bereits oben ausgeführt macht es keinen Unterschied, ob der Antragsgegner die bei den Fahndungsmaßnahmen erlangten Erkenntnisse selbst auswertet oder ob sie die weitere Auswertung dem Wohnsitz-Finanzamt in Form eines Berichtes überläßt (vgl. BFH-Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O.).

    Rn. 48 Ebenso steht das so genannte Bankgeheimnis des § 30a Abs. 3 AO der Weiterleitung der Unterlagen und Erkenntnisse an das Wohnsitz-Finanzamt im Streitfall nicht entgegen, da gegenüber dem Antragsteller ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht gegeben war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15.06.2001 VII B 11/00, a.a.O., …und vom 02.08.2001 VII B 290/99, BFH/NV 2001, 1474, m.w.N.).

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Zur Vereinbarkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den …

    Im Streitfall kommt es nicht darauf an, wie weit der durch § 30a AO 1977 geschützte Kernbestand des Bankgeheimnisses reicht (zur weiteren Entwicklung der Rechtsprechung in dieser Frage s. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 6/98, BFHE 187, 302, BStBl II 1999, 138; BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624; vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648; vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495; Entscheidungen des FG Köln vom 8. Dezember 1999 2 V 7278/99, EFG 2000, 598; des FG Hamburg vom 19. Oktober 2000 VI 169/98, EFG 2001, 246; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2001 V 288/00, EFG 2001, 182, und des Niedersächsischen FG vom 22. Juni 2001 6 V 672/00, EFG 2001, 1100).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Nach der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH (Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624) --der der beschließende Senat im Aussetzungsverfahren folgt-- ist zum einen die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. § 391 AO 1977) --vorbehaltlich eines groben und greifbaren Gesetzesverstoßes-- nicht mehr der finanzgerichtlichen Kontrolle zu unterziehen und damit davon auszugehen, dass die Steufa aufgrund eines hinreichenden strafrechtlichen Anfangsverdachts tätig geworden ist (vgl. § 386 Abs. 1 AO 1977, § 152 StPO i.V.m. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977).

    Zum anderen ist die Durchsuchungsanordnung nach der genannten Entscheidung in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624 --auch zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGVtr n.F. = Art. 73b EGVtr a.F. (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss in BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306)-- dahin auszulegen, dass sie sich lediglich gegen diejenigen Kunden richtete, gegen die ein strafrechtlicher Anfangsverdacht bestand (sog. Verfahrensbeteiligte), weil sie ihre Geldgeschäfte in unüblicher oder zumindest ungewöhnlicher und damit nicht banktypischer Weise, z.B. durch Verschleierung von Geldüberweisungen aufgrund der Buchung auf bankinternen Konten (BVerfG-Entscheidung in NJW 1994, 2079) oder durch Anonymisierung aufgrund Abkoppelung der (Bar-)Zahlungen für ein Tafelgeschäft von bestehenden Konten, betrieben hatten.

    Das Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts hat zudem zur Folge, dass die "Einschränkungen" ( vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499) des § 30a Abs. 3 AO 1977 zum Ausschreiben von Kontrollmitteilungen über legitimationsgeprüfte Guthabenkonten (§ 154 Abs. 2 AO 1977) nicht greifen und das beklagte FA somit befugt war, die Belege im Rahmen der Veranlagung der Streitjahre zu verwerten (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624; vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648).

    Unerheblich ist hierbei auch, ob die von den ordentlichen Gerichten angeordnete Durchsuchung und Beschlagnahme (Ermittlungen) auch Zeiträume betrifft, für die bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist (BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231; in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624).

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Sammelauskunftsersuchen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle grundsätzlich …

    § 208 AO 1977 ist ein Gesetz i.S. des § 903 Satz 1 BGB, das der Steufa bestimmte Aufgaben und Befugnisse zuweist und daher geeignet ist, den geltend gemachten Abwehranspruch zu entkräften (vgl. Senatsbeschlüsse in BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, und vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624).

    Wie die FÄ kann daher auch die Steufa zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen die Beweiserhebungs- und Ermittlungsbefugnisse der §§ 93 ff. AO 1977 in Anspruch nehmen, wobei die Steufa bei ihrer Aufgabenerfüllung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO 1977 im Interesse einer ordnungsgemäßen Gewährleistung des Steueraufkommens sogar von bestimmten Beschränkungen, die für die FÄ gelten, befreit ist (§ 208 Abs. 1 Satz 3 erster Halbsatz AO 1977), mithin also noch weiter gehende Befugnisse als die FÄ hat (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624, m.w.N.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …

    Bei dieser Sachlage ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn das Amtsgericht der Auffassung der Steuerfahndung folgte, die Beschwerdeführerin habe sich durch ihr Verhalten dem Verdacht einer Steuerhinterziehung ausgesetzt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ;… LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).
  • BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00

    Verdacht auf Steuerhinterziehung bei Führung von Tafelpapiergeschäften als …

    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ;… BFH, DB 2001, S. 2125 ;… LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).

    Es gilt nicht, wenn ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ;… BFH, DB 2001, S. 2125 ;… Tipke, in: Tipke/Kruse, AO, § 30a Rn. 18).

  • BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99

    Kontrollmitteilungen über Konten von Bankkunden sind zulässig, wenn der Prüfer …

    Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 (zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen; seit 2. August 2001 auch auf der Internetseite des BFH --www.bundesfinanzhof.de-- einseh- und abrufbar), in dem er ausführlich begründet hat, dass der so genannte Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bei der Durchführung von Tafelgeschäften dann gerechtfertigt ist, wenn der Bankkunde solche Geschäfte bei seinem Kreditinstitut, bei dem er seine Konten und/oder Depots führt, außerhalb dieser legitimationsgeprüften Konten durch --buchmäßig betrachtet-- Bareinzahlungen und Barabhebungen abwickelt.

    Dieser Anfangsverdacht rechtfertigt ohne weiteres die Ausschreibung und Versendung von Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betreffenden Bankkunden (vgl. ebenfalls den Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00), ohne dass es darauf ankäme, ob die geprüften und ermittelten Konten zu den zum Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO 1977 gehörenden Konten zählen.

  • FG Nürnberg, 12.10.2004 - VI 345/03
    14 Abs. 1 Satz 2 GG , das der Steuerfahndung bestimmte Aufgaben und Befugnisse zuweist und das daher geeignet ist, den geltend gemachten Abwehranspruch zu entkräften (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 ,BStBl II 2000, 643, vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 ,BStBl II 2001, 624, vom 21. März 2002 VII B 152/01,BStBl II 2002, 495 [BFH 21.03.2002 - VII B 152/01] ).

    Neben den diese Aussage bestätigenden Bankenverfahren, die in der Rechtsprechung ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 ,BFH/NV 1998, 424, vom 6. Februar 2001 VII B 277/00,BStBl II 2001, 306und vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 ,BStBl II 2001, 624) ist gerichtsbekannt, dass sich in den 90er Jahren eine Vielzahl von örtlichen und überörtlichen (Raiffeisen-, Volks-)Banken und (Kreis-)Sparkassen wegen Geldtransfers nach Luxemburg mit Steuerfahndungsmaßnahmen konfrontiert sahen.

    ImBFH-Beschluss vom 15. Juni 2001( VII B 11/00 .BStBl II 2001, 624 ) findet sich der Hinweis auf die allgemein bekannte Tatsache, "dass gerade in der Zeit vor Einführung der 35%igen Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte im Jahr 1993 viele Anleger nach Wegen gesucht und Wege eingeschlagen haben, um Vermögenswerte ... dem Steuerfiskus zu verbergen".

  • BFH, 27.06.2008 - II B 19/07

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen - …

    Dies gilt jedenfalls, soweit es sich bei den Beschlüssen des AG und des LG nicht um sog. Nichtentscheidungen oder nichtige Entscheidungen handelt (…BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367, und in BFH/NV 2002, 749) bzw. soweit sich die Beschlüsse nicht als offensichtlich grob fehlerhaft und damit als greifbar gesetzwidrig erweisen (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624).

    Diese Auseinandersetzung ist nicht deshalb entbehrlich, weil der Kläger frühere Entscheidungen des BFH zu der Problematik (Beschlüsse vom 6. Februar 2001 VII B 277/00, BFHE 194, 26, BStBl II 2001, 306; in BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624, und in BFH/NV 2002, 749) angeführt hat.

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05

    Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Genau auf diese vom FG im Rahmen seiner Gesamtwürdigung hervorgehobenen zusätzlichen Umstände stellt auch der BFH in der weiteren vermeintlichen Divergenzentscheidung ab (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 186/10

    Bankenhaftung wegen Veruntreuung von zur Anlage überlassener Gelder durch einen …

  • FG Hessen, 13.06.2005 - 11 K 3858/01

    Verwertungsverbot; rechtswidrige Durchsuchung; Unterlagen; Besteuerungsverfahrens …

  • BFH, 29.06.2005 - II R 3/04

    Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf …

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel; …

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 78/12

    (Sammel-)Auskunftsersuchen gegen einen Verlag i.R.e. Verstoßes gegen das …

  • FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 21/05

    Überprüfung einer konkreten Tätigkeit des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen …

  • BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07

    Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …

  • FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08

    Erweiterung einer Prüfungsanordnung auf die Prüfungszeiträume 1995 bis 1999 durch …

  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 242/03

    Verwertungsverbot hinsichtlich von Steuerfahndung bei einer Bank beschlagnahmter …

  • BFH, 05.05.2004 - XI B 107/03

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer …

  • FG Baden-Württemberg, 14.07.2005 - 4 V 24/04

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegen eine Bank zur Ermittlung der …

  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen - …

  • BFH, 14.03.2005 - II B 11/04

    Auseinanderfallen von Tenor und Entscheidungsgründen

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 209/04

    Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden

  • BFH, 24.07.2002 - XI B 51/02

    AdV; Zufluss von Zinseinkünften

  • FG Köln, 29.03.2006 - 2 V 876/06

    Spontanauskunft an niederländische Finanzbehörden

  • FG Niedersachsen, 27.08.2013 - 8 K 55/12

    Möglichkeit des Erlasses eines Auskunftsersuchens gegenüber Zeitungen

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2002 - 13 Sa 15/01

    Erfindervergütung - Gesamtzusage - Verwirkung

  • FG Sachsen, 27.05.2010 - 2 K 2181/09

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Dritten zur Ermittlung …

  • FG Saarland, 17.06.2002 - 1 V 175/02

    10-jährige Festsetzungsfrist bei Tafelgeschäften

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1315
VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00 (https://dejure.org/2001,1315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.01.2001 - 10 S 2032/00 (https://dejure.org/2001,1315)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 (https://dejure.org/2001,1315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung: Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • Judicialis

    FeV § 13 Nr. 2; ; FeV § 46 Abs. 3

  • archive.org

    Alkohol - Alkoholmissbrauch (Mutter mit 4 jährigen Kind in Lokal) führt zur Überprüfung der Eignung mittels einer med.-psy. Untersuchung

  • RA Kotz

    MPU bei Alkoholmissbrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Fehlendes sozial verantwortungsgerechtes Verhalten; Ausschluss einer Alkoholproblematik; Verstoß gegen ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Verdacht des Alkoholmissbrauchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 279
  • VBlBW 2001, 490
  • DÖV 2001, 430
  • DSB 2001, 23
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00
    Soweit das Verwaltungsgericht angenommen hat, dass auch verfassungsrechtliche Gründe, insbesondere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.06.1993 (BVerfGE 89, 69), der Gutachtensanforderung nicht entgegenstehen, dürfte dies ebenfalls nicht zu beanstanden sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 8 S 826/00

    Keine Prozeßkostenhilfe für Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.01.2001 - 10 S 2032/00
    Diese Regelung gilt in entsprechender Anwendung auch für Verfahren über die Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.04.2000 - 8 S 826/00 -).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog. …

    Bei diesen reicht zur Erfüllung der Helmpflicht das Tragen eines offenen Helms aus; es ist nicht erforderlich, einen Integralhelm zu tragen (vgl. VG Augsburg, DAR 2001, 233, 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines …

    Dieses Verhalten dürfte als wesentliches Indiz dafür anzusehen sein, dass es auch fraglich ist, ob der Antragsteller zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr in der Lage ist (vgl. hierzu auch den Beschl. des Senats v. 22. Januar 2001, NZV 2001, 279 = DÖV 2001, 430 = VBlBW 2001, 490).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der …

    Rn. 29 So VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, DÖV 2001, 430 = DAR 2001, 233 = NZV 2001, 279 = juris, Rn. 5.
  • VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945

    Zur Alkoholabhängigkeit und zum Alkoholmissbrauch sowie zur Anordnung eines …

    Relativ weitgehend ist die Rechtsprechung des VGH Mannheim (v. 24.6.2002 VRS 103, 224; v. 29.7.2002 NZV 2002, 582; v. 22.1.2001 VRS 100, 232), der eine konkrete Alkoholauffälligkeit auch außerhalb des Straßenverkehrs als Anlass genügen lässt.

    Die weitest gehende Entscheidung betraf den Fall des Umgangs mit dem 4-jährigen Kind der Betroffenen (v. 22.1.2001 a.a.O.) Dieses alkoholbedingt wenig verantwortungsbewusstes Verhalten stelle ein wesentliches Indiz dafür dar, dass es auch fraglich sei, ob die Antragstellerin zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr in der Lage sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Begründung zu § 13 FeV, BRDrucks. 443/98 S 260; siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 = NZV 2000, 269 = DAR 2000, 181 = zfs 2000, 228; Beschl. v. 28.01.2000 - 10 S 1951/99 - Beschl. v. 22.01.2001, DAR 2001, 233 = NZV 2001, 279).
  • VG Minden, 27.02.2002 - 3 K 1764/01

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung …

    Rn. 31 - vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 3 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VG Bremen, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 5 A 462/90, NZV 1992, 295; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280); VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94 -.

    Rn. 53 - vgl. zu der Frage, ob sich das Verantwortungsbewusstsein auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen muss: OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2001 - 19 B 871/01, S. 6 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00; VGH Kassel, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00, DVBl. 2001, 843; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00, NZV 2001, 279 (280) mit krit. Anm. von Vahle in: DSB 2001, 23; VG Sigmaringen, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 2 K 59/01, DAR 2002, 94; Himmelreich, Alkoholkonsum - privat und ohne Verkehrsteilnahme: Fahrerlaubnis-Entzug im Verkehrs-Verwaltungsrecht wegen Alkohol-Missbrauchs?, DAR 2002, 60 -.

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 12 ME 416/06

    Berücksichtigung von nicht straßenverkehrsbezogenen Alkoholauffälligkeiten im …

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats erfasst die Vorschrift entsprechend ihrer Auffangfunktion nicht nur ein alkoholkonsumbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr, sondern gestattet auch die Berücksichtigung nicht straßenverkehrsbezogener Alkoholauffälligkeiten (Beschlüsse des Senats vom 22.11.2002 - 12 ME 770/02 -, 24.11.2004 - 12 ME 418/04 - und 21.9.2005 - 12 LA 9/05 - ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.1.2001 - 10 S 2032/00 -, DAR 2001, 233 und 24.6.2002 - 10 S 985/02 -, zfs.
  • VG Aachen, 09.05.2012 - 3 K 1042/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,02 Promille; …

    Vgl. OVG NRW, Beschlüsse 8. September 2008 - 16 B 749/08 -, vom 2. Juli 2007 - 16 B 730 - und vom 9. Juni 2006 - 16 B 733/06 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = juris Rn. 20, und vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, NZV 2001, 279 = juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227; a.A.: OVG des Saarlandes Beschluss vom 9. September 2000 - 9 W 5/00 - Hessischer VGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 TG 3571/00 -, jeweils juris.

    Rn. 50 Vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = juris, Rn. 20, und vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, NZV 2001, 279 = juris, Rn. 5.

  • VG Augsburg, 09.03.2005 - Au 3 S 05.167

    Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr …

    Auch wer zuvor im Straßenverkehr mit Alkohol aufgefallen war und im privaten Bereich ohne Verkehrsteilnahme eine erhebliche Alkoholisierung erreicht, begründet ein solches Aufklärungsbedürfnis (VGH BW vom 22.1.2001, DAR 2001, 233).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012 - 16 B 326/12

    Rechtsfolgen des Fehlens eines deutlichen Sachverhalts in der Anordnung zur …

    Rn. 13 Vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 2001 - 10 S 2032/00 -, NZV 2001, 279; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Blutalkohol 44, 329.
  • VG Minden, 08.09.2011 - 9 L 352/11

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - 19 B 779/03

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Annahme eines …

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04

    Alkohol; alkoholbedingte Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs; …

  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 1802/01

    Fehlende Fahreignung bei einem Fahrradfahrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2001 - 19 B 871/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …

  • VG Sigmaringen, 28.01.2002 - 4 K 2083/01

    Ungeeignetheit zum Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge - Alkohol

  • VG Stuttgart, 27.02.2002 - 3 K 4533/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 2497/99

    Fahrerlaubnisentziehung - Alkoholmissbrauch

  • VG Freiburg, 28.08.2001 - 1 K 1209/01
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - 1 S 62.05
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