Rechtsprechung
| EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Accord ECG UE-Canada
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (CETA) - Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS) - Einsetzung eines ...
- Europäischer Gerichtshof
Accord ECG UE-Canada
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (CETA) - Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS) - Einsetzung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) vorgesehene Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten ist mit dem Unionsrecht vereinbar
- tagesschau.de (Pressebericht, 30.04.2019)
CETA-Vertrag ist mit EU-Recht vereinbar
- lto.de (Kurzinformation)
Investitionsschiedsgerichte erlaubt: EuGH bestätigt CETA-Abkommen
- juve.de (Kurzinformation)
Ceta-Abkommen mit Kanada ist mit EU-Recht vereinbar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
CETA-Investment Court System mit Europarecht vereinbar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
CETA-Investment Court System mit Europarecht vereinbar
- juraforum.de (Kurzinformation)
Grünes Licht für Freihandelsabkommen CETA
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Gutachten zu CETA: Keine Panik vor Investitionsschiedsgerichten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17
- EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 868
- EuZW 2019, 457
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (28)
- EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Rn. 46 Das Königreich Belgien weist auf den "Grundsatz der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts" hin, den der Gerichtshof in Rn. 246 seines Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) aufgestellt habe.Insoweit unterscheide sich das CETA von dem Entwurf eines Übereinkommens, der Gegenstand des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) gewesen sei.
Diese Problematik, die der Gerichtshof in den Rn. 33 bis 36 des Gutachtens 1/91 (EWG-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (EU:C:1991:490) und in den Rn. 224 und 225 des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) angesprochen habe, sei im vorliegenden Fall nicht relevant.
Die Überlegungen, die der Gerichtshof in den Rn. 236 bis 248 des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) angestellt habe, seien hier nicht einschlägig.
Die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Befugnis, internationale Übereinkünfte zu schließen, umfassen nämlich notwendigerweise die Möglichkeit, sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen einer solchen Übereinkunft den Entscheidungen eines durch die Übereinkunft eingerichteten oder bestimmten Gerichts zu unterwerfen (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182;… vgl. auch Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen - I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, und Gutachten 1/09 [Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74).
Rn. 107 Allerdings kann eine von der Union geschlossene internationale Übereinkunft nur dann Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Unionsorgane haben, wenn die wesentlichen Voraussetzungen für die Wahrung des Wesens dieser Zuständigkeiten erfüllt sind und folglich die Autonomie der Unionsrechtsordnung nicht beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Gutachten 1/00 [Übereinkommen über die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums] vom 18. April 2002, EU:C:2002:231, Rn. 20 und 21, und Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 183).
Hierzu gehören die in Art. 2 EUV genannten "Werte, auf die sich die Union gründet", nämlich "die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte", die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, die Vorschriften der Charta und die Vorschriften des EU- und des AEU-Vertrags, zu denen insbesondere die Vorschriften über die Übertragung und Aufteilung von Zuständigkeiten, die Vorschriften über die Arbeitsweise der Unionsorgane und des Gerichtssystems der Union und die Grundregeln in speziellen Bereichen gehören, die so gestaltet sind, dass sie zur Verwirklichung des Integrationsprozesses im Sinne von Art. 1 Abs. 2 EUV beitragen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 158).
Hierzu ist in dem durch die Verträge geschaffenen Gerichtssystem insbesondere das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV vorgesehen (Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 174 bis 176 und 246).
Dieser Grundsatz verlangt von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht einschließlich der Grundrechte wie des in Art. 47 der Charta niedergelegten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen Gericht beachten (vgl. in diesem Sinne u. a. Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 191, …und Urteil vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 40 und 45).
Insoweit unterscheidet sich Kapitel acht Abschnitt F des CETA von dem Entwurf eines Übereinkommens, der Gegenstand des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454, Rn. 224 bis 231) war.
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Der Gerichtshof habe in dem Gutachten 1/09 (Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123) entschieden, dass es nicht mit der Autonomie der Rechtsordnung der Union vereinbar sei, wenn ein durch eine die Union bindende Übereinkunft eingerichtetes internationales Gericht nicht nur die Bestimmungen der Übereinkunft, sondern auch die Vorschriften des Primär- und Sekundärrechts der Union, die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Union oder die Grundrechte der Union auslegen und anwenden soll.Insoweit unterscheide sich das CETA von der geplanten Übereinkunft, die Gegenstand des Gutachtens 1/09 (Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123) gewesen sei.
Die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Befugnis, internationale Übereinkünfte zu schließen, umfassen nämlich notwendigerweise die Möglichkeit, sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen einer solchen Übereinkunft den Entscheidungen eines durch die Übereinkunft eingerichteten oder bestimmten Gerichts zu unterwerfen (…Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182; vgl. auch Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen - I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, und Gutachten 1/09 [Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74).
Rn. 123 Insoweit unterscheidet sich Kapitel acht Abschnitt F des CETA von dem Entwurf eines Übereinkommens zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems, zu dem mit dem Gutachten 1/09 (Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems) vom 8. März 2011 (EU:C:2011:123) festgestellt wurde, dass er nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Rn. 125 U. a. deswegen ist der Gerichtshof in dem betreffenden Gutachten zu dem Schluss gelangt, dass der Abschluss des Übereinkommens die Zuständigkeiten, die die Verträge den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten zuweisen und die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind, verfälscht hätte (Gutachten 1/09 [Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 89).
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung ist eine wesentliche Garantie für die Unabhängigkeit (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 204 Diese Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln insbesondere für die Zusammensetzung der Einrichtung, die Ernennung, die Amtsdauer und die Gründe für Enthaltung, Ablehnung und Abberufung ihrer Mitglieder gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die widerstreitenden Interessen auszuräumen (Urteil vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66).
- EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91
Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Diese Problematik, die der Gerichtshof in den Rn. 33 bis 36 des Gutachtens 1/91 (EWG-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (EU:C:1991:490) und in den Rn. 224 und 225 des Gutachtens 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) vom 18. Dezember 2014 (EU:C:2014:2454) angesprochen habe, sei im vorliegenden Fall nicht relevant.Auch die Gründe, die den Gerichtshof dazu veranlasst hätten, in seinem Gutachten 1/91 (EWR-Abkommen - I) vom 14. Dezember 1991 (EU:C:1991:490, Rn. 54 bis 65) die Möglichkeit einer Vorabentscheidung zu prüfen, lägen hier nicht vor.
Die Zuständigkeit der Union im Bereich der internationalen Beziehungen und ihre Befugnis, internationale Übereinkünfte zu schließen, umfassen nämlich notwendigerweise die Möglichkeit, sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen einer solchen Übereinkunft den Entscheidungen eines durch die Übereinkunft eingerichteten oder bestimmten Gerichts zu unterwerfen (…Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 182; vgl. auch Gutachten 1/91 [EWR-Abkommen - I] vom 14. Dezember 1991, EU:C:1991:490, Rn. 40 und 70, und Gutachten 1/09 [Übereinkommen über die Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems] vom 8. März 2011, EU:C:2011:123, Rn. 74).
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Rn. 126 Kapitel acht Abschnitt F des CETA unterscheidet sich auch von dem Investitionsschutzabkommen, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158), ergangen ist.Die Frage, ob die Einrichtung oder Beibehaltung eines Investitionsschutzgerichts durch ein solches Abkommen mit dem Unionsrecht vereinbar ist, unterscheidet sich aber von der Frage, ob die Einrichtung eines solchen Gerichts durch ein Abkommen zwischen der Union und einem Drittstaat mit dem Unionsrecht vereinbar ist (Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Rn. 165 Insoweit ist festzustellen, dass von der Union geschlossene internationale Übereinkünfte mit den Verträgen und den Verfassungsgrundsätzen, die sich aus ihnen ableiten lassen, im Einklang stehen müssen (u. a. Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 67, …und Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK, C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 46).Da die Charta und die Verträge rechtlich gleichrangig sind, gilt dasselbe für eine Frage nach der Vereinbarkeit einer geplanten internationalen Übereinkunft mit den Garantien der Charta (Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 70).
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Er findet daher in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen Anwendung, wie etwa denen, die in den Anwendungsbereich einer von der Union geschlossenen internationalen Übereinkunft fallen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19 bis 21…, vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 72, …und vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 49). - EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Solche Merkmale haben zu einem strukturiertem Netz miteinander verflochtener Grundätze, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (vgl. u. a. Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.01.2019 - C-193/17
Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Rn. 177 Das für die Feststellung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geltende Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen ist anhand aller die betreffenden Situationen kennzeichnenden Merkmale zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf den Gegenstand und das Ziel des Rechtsakts, mit dem die Unterscheidung vorgenommen wird; dabei sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, dem der Rechtsakt unterfällt (…Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 26…, vom 7. März 2017, RPO, C-390/15, EU:C:2017:174, Rn. 42, vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation, C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 42). - EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17
Diese Frage ist daher unter dem Blickwinkel des Gebots der Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts der Union zu prüfen, einer Ausprägung des Verbots der Beschränkung der Anwendung der Vorschriften des AEU-Vertrags zur Aufrechterhaltung eines unverfälschten Wettbewerbs im Binnenmarkt (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 2014, Kone, C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES …
- EuGH, 16.05.2017 - C-682/15
Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …
- EuGH, 22.05.2014 - C-356/12
Glatzel - Vorabentscheidungsersuchen - Verkehr - Richtlinie 2006/126/EG - Anhang …
- EuGH, 07.03.2017 - C-390/15
Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …
- EuGH, 30.04.1974 - 181/73
Haegemann / Belgischer Staat
- EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …
- EuGH, 16.12.2008 - C-127/07
DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT …
- EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …
- EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die …
- EuGH, 27.02.2018 - C-266/16
Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …
- EuGH, 18.04.2002 - Gutachten 1/00
'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE'
- EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
- EuGH, 26.04.2018 - C-34/17
Donnellan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Amtshilfe bei der Beitreibung von …
- EuGH, 30.06.2016 - C-205/15
Toma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 12.07.2018 - C-540/16
Spika u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Fischereipolitik - …
- EuGH, 22.11.2017 - C-224/16
AEBTRI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Externes Versandverfahren - …
- EuGH, 21.12.2016 - C-272/15
Swiss International Air Lines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 22.12.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
- EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …
Hierzu gehören die in Art. 2 EUV genannten "Werte, auf die sich die Union gründet", nämlich "die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören", die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, die Vorschriften der Charta und die Vorschriften des EU- und des AEU-Vertrags (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 1 EUV sichert der Gerichtshof die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge im Rahmen der durch sie geschaffenen Verfahren, zu denen die in den Art. 258 bis 260 AEUV geregelte Vertragsverletzungsklage gehört (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Diese wesentlichen Merkmale des Unionsrechts haben zu einem strukturierten Netz miteinander verflochtener Grundätze, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
Die Autonomie der Unionsrechtsordnung besteht sowohl gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten als auch gegenüber dem Völkerrecht (vgl. EuGH, Gutachten vom 30. April 2019 - Gut 1/17, EuGRZ 2019, 191 [juris Rn. 109] - CETA-Abkommen EU-Kanada, mwN; zum Vorrang gegenüber dem Völkerrecht vgl. auch EuGH…, Urteil vom 3. September 2008 - C-402/05, C-415/05, Slg. 2008, I-6351 = EuGRZ 2008, 480 [juris Rn. 281 bis 285] - Kadi und Al Barakaat Foundation/Rat und Kommission).
- EuGH, 06.10.2020 - C-66/18
Vertragsverletzungsverfahren: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht
Rn. 69 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass eine von der Union geschlossene internationale Übereinkunft ab ihrem Inkrafttreten fester Bestandteil des Unionsrechts ist (…vgl. u. a. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman, 181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5 und 6, vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 73, und Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 117). - EuGH, 18.12.2025 - C-448/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2 EUV - Art. 4 Abs. 3 EUV - Art. …
Die genannten wesentlichen Merkmale haben zu einem strukturierten Netz miteinander verflochtener Grundsätze, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/13 [Beitritt der Union zur EMRK] vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 166 und 167, sowie Gutachten 1/17 [CETA EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1368/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die vorläufige Anwendung …
b) In seinem Gutachten 1/17 vom 30. April 2019 zum Investitionsschutz in CETA (vgl. EuGH, Gutachten 1/17 vom 30. April 2019, Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits, EU:C:2019:341) hat er auf Antrag des Königreichs Belgien festgestellt, dass Kapitel 8 Abschnitt F des CETA mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar sei. - EuGH, 02.09.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
Solche Merkmale haben zu einem strukturierten Netz von miteinander verflochtenen Grundätzen, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/17 [CETA-Abkommen EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).Hierzu gehören u. a. die Vorschriften des EU- und des AEU-Vertrags, zu denen insbesondere die Vorschriften über die Übertragung und Aufteilung von Zuständigkeiten, die Vorschriften über die Arbeitsweise der Unionsorgane und des Gerichtssystems der Union und die Grundregeln in speziellen Bereichen gehören, die so gestaltet sind, dass sie zur Verwirklichung des Integrationsprozesses im Sinne von Art. 1 Abs. 2 EUV beitragen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/17 [CETA-Abkommen EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierzu ist in diesem System insbesondere das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art. 267 AEUV vorgesehen (Urteil vom 6. März 2018, Achmea, C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Gutachten 1/17 [CETA-Abkommen EU-Kanada] vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
{FN:45} Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:58} Gutachten vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341).
{FN:59} Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 131).
{FN:60} Gutachten vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341).
{FN:61} Gutachten 1/17 (CETA EU-Kanada) vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341, Rn. 127).
{FN:64} Gutachten vom 30. April 2019 (EU:C:2019:341).
- EuGH, 24.06.2019 - C-573/17
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Diese wesentlichen Merkmale des Unionsrechts haben zu einem strukturierten Netz miteinander verflochtener Grundätze, Regeln und Rechtsbeziehungen geführt, das die Union selbst und ihre Mitgliedstaaten wechselseitig sowie die Mitgliedstaaten untereinander bindet (…vgl. u. a. Gutachten 2/13 vom 18. Dezember 2014, EU:C:2014:2454, Rn. 166 und 167, Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 45 und Gutachten 1/17 vom 30. April 2019, EU:C:2019:341, Rn. 109). - BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 85/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
Rn. 21 3. Das Gutachten zum CETA-Abkommen (EuGH, Gutachten 1/17, CETA, 30.04.2019, EU:C:2019:341) habe zudem dem Umstand Bedeutung beigemessen, dass gemäß Art. 8.31 des CETA-Abkommens das innerstaatliche Recht einer Vertragspartei, soweit angezeigt, als Tatsache heranzuziehen sei.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten in allen unter das Unionsrecht fallenden Bereichen zur Beachtung dieses Grundsatzes verpflichtet, der von jedem Mitgliedstaat verlangt, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht einschließlich der Grundrechte wie das in Art. 47 GRCh niedergelegte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht beachten (…vgl. EuGH, Gutachten 2/13, EMRK, 18.12.2014, EU:C:2014:2454, Rn. 191;… Donnellan, 26.04.2018, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 40, 45; Gutachten 1/17, CETA, 30.04.2019, EU:C:2019:341, Rn. 128).
Wie der Gerichtshof weiterhin entschieden hat, gilt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens nicht in den Beziehungen zwischen der Union und einem Drittstaat, insbesondere, was die Beachtung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht angeht (vgl. EuGH, Gutachten 1/17, CETA, 30.04.2019, EU:C:2019:341, Rn. 129).
- EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
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