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Rechtsprechung
   EuG, 29.03.2012 - T-236/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5259
EuG, 29.03.2012 - T-236/10 (https://dejure.org/2012,5259)
EuG, Entscheidung vom 29.03.2012 - T-236/10 (https://dejure.org/2012,5259)
EuG, Entscheidung vom 29. März 2012 - T-236/10 (https://dejure.org/2012,5259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Asociación Española de Banca / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem ...

  • EU-Kommission
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Mai 2010 - Asociación Española de Banca/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 8107 final der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des Firmenwerts bei Erwerb einer Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen (staatliche Beihilfe C 45/2007, ex NN 51/2007, ex CP ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Nach ständiger Rechtsprechung braucht bei einer Verbandsklage, wenn einer der Kläger klagebefugt ist, die Klagebefugnis der anderen nicht geprüft zu werden (Urteil des Gerichtshofs vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 31).

    Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung, die im Rahmen von Verbandsklagen insbesondere nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219), und dem Urteil CIRFS u. a./Kommission erging und von der Klägerin geltend gemacht wurde, kann ein Kläger zwar aufgrund seiner aktiven Beteiligung am Verfahren, das zum Erlass des angefochtenen Rechtsakts geführt hat, individuell betroffen sein.

  • EuG, 11.06.2009 - T-297/02

    ACEA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 25 So hat das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission (T-292/02, Slg. 2009, II-1659, Randnr. 55), entschieden, dass die klagende Vereinigung nicht die Interessen ihrer Mitglieder wahrgenommen habe, die in den Rechtssachen T-297/02, T-300/02, T-301/02, T-309/02 und T-189/03 durch die Erhebung dieser Klagen ihre Interessen selbst vertreten hätten.

    Rn. 35 Die oben in Randnr. 33 angeführten sowie die von der Klägerin genannten Entscheidungen setzen für eine individuelle Betroffenheit eines Klägers durch eine Entscheidung, die eine Beihilferegelung für unvereinbar erklärt, wortgleich voraus, dass dieser seine Eigenschaft als tatsächlich Begünstigter einer nach dieser Regelung gewährten individuellen Beihilfe, deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat, nachweist (Urteile des Gerichts vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 70, vom 11. Juni 2009, ACEA/Kommission, T-297/02, Slg. 2009, II-1683, Randnr. 45, und AEM/Kommission, T-301/02, Slg. 2009, II-1757, Randnr. 45).

  • EuG, 11.06.2009 - T-301/02

    AEM / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 25 So hat das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission (T-292/02, Slg. 2009, II-1659, Randnr. 55), entschieden, dass die klagende Vereinigung nicht die Interessen ihrer Mitglieder wahrgenommen habe, die in den Rechtssachen T-297/02, T-300/02, T-301/02, T-309/02 und T-189/03 durch die Erhebung dieser Klagen ihre Interessen selbst vertreten hätten.

    Rn. 35 Die oben in Randnr. 33 angeführten sowie die von der Klägerin genannten Entscheidungen setzen für eine individuelle Betroffenheit eines Klägers durch eine Entscheidung, die eine Beihilferegelung für unvereinbar erklärt, wortgleich voraus, dass dieser seine Eigenschaft als tatsächlich Begünstigter einer nach dieser Regelung gewährten individuellen Beihilfe, deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat, nachweist (Urteile des Gerichts vom 20. September 2007, Salvat père & fils u. a./Kommission, T-136/05, Slg. 2007, II-4063, Randnr. 70, vom 11. Juni 2009, ACEA/Kommission, T-297/02, Slg. 2009, II-1683, Randnr. 45, und AEM/Kommission, T-301/02, Slg. 2009, II-1757, Randnr. 45).

  • EuG, 11.06.2009 - T-309/02

    Acegas / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 25 So hat das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission (T-292/02, Slg. 2009, II-1659, Randnr. 55), entschieden, dass die klagende Vereinigung nicht die Interessen ihrer Mitglieder wahrgenommen habe, die in den Rechtssachen T-297/02, T-300/02, T-301/02, T-309/02 und T-189/03 durch die Erhebung dieser Klagen ihre Interessen selbst vertreten hätten.

    Eine solche Entscheidung ist nämlich für dieses Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2009, Acegas/Kommission, T-309/02, Slg. 2009, II-1809, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 24 Wie das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juli 1995, AITEC u. a./Kommission (T-447/93 bis T-449/93, Slg. 1995, II-1971, Randnr. 60), festgestellt hat, bietet die Erhebung einer Klage durch den Verband verfahrensmäßige Vorteile, da durch sie die Erhebung einer größeren Zahl verschiedener Klagen gegen dieselben Entscheidungen verhindert werden kann.

    So beschränken sich - entgegen dem Vorbringen der Klägerin - die meisten der von ihr genannten Urteile in Wirklichkeit darauf, die Klage für zulässig zu erklären, indem sie sich auf die Klagebefugnis eines oder mehrerer Mitglieder des Verbands stützen, ohne sich zur Klagebefugnis des Verbands zu äußern (Urteile des Gerichts vom 27. April 1995, AAC u. a./Kommission, T-442/93, Slg. 1995, II-1329, Randnr. 55, AITEC u. a./Kommission, Randnr. 82, vom 22. Oktober 1996, Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, T-266/94, Slg. 1996, II-1399, Randnr. 51, und vom 17. Juni 1999, ARAP u. a./Kommission, T-82/96, Slg. 1999, II-1889, Randnrn.

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 19 Ein Berufsverband, der mit der Wahrnehmung der Kollektivinteressen seiner Mitglieder betraut ist, wie die Klägerin, ist zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen eine abschließende Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen grundsätzlich nur in zwei Fällen befugt, nämlich, erstens, wenn die von ihm vertretenen Unternehmen oder einige von ihnen auch einzeln klagebefugt sind und wenn, zweitens, der Verband ein eigenes Interesse dartun kann, insbesondere weil seine Position als Verhandlungspartner durch die angefochtene Handlung beeinträchtigt worden ist (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 56; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 50, und vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01, Slg. 2009, II-3029, Randnr. 108).

    Rn. 23 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der erste Fall der Zulässigkeit einer Klage eines Verbands aufgrund der Vertretung seiner Mitglieder (vgl. oben, Randnr. 19) nach der Rechtsprechung der ist, dass der Verband bei der Erhebung seiner Klage an die Stelle von einem oder mehreren seiner von ihm vertretenen Mitglieder getreten ist und seine Mitglieder selbst eine zulässige Klage hätten erheben können (Urteil AIUFFASS und AKT/Kommission, Randnr. 50, und Beschluss des Gerichts vom 18. September 2006, Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool/Kommission, T-350/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung, die im Rahmen von Verbandsklagen insbesondere nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219), und dem Urteil CIRFS u. a./Kommission erging und von der Klägerin geltend gemacht wurde, kann ein Kläger zwar aufgrund seiner aktiven Beteiligung am Verfahren, das zum Erlass des angefochtenen Rechtsakts geführt hat, individuell betroffen sein.
  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Bei der Entscheidung über das gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel entschied der Gerichtshof, dass das Gericht zu Recht die Klagebefugnis der klagenden Unternehmen mit der Begründung bejaht habe, dass sie wegen des besonderen Eingriffs in ihre Rechtsstellung durch die Anordnung der Rückforderung der betreffenden Beihilfen individuell betroffen seien (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Randnr. 51).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Eine solche Entscheidung ist nämlich für dieses Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2009, Acegas/Kommission, T-309/02, Slg. 2009, II-1809, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hotel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen …

    Auszug aus EuG, 29.03.2012 - T-236/10
    Rn. 36 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das auch von der Klägerin angeführte Urteil des Gerichts vom 28. November 2008, Hôtel Cipriani u. a./Kommission (T-254/00, T-270/00 und T-277/00, Slg. 2008, II-3269, Randnr. 84), lediglich die beiden oben genannten Voraussetzungen wiederholt und der Rückforderungsanordnung sogar eine besondere Bedeutung beimaß, indem festgestellt wurde, dass sich die Individualisierung hier aus dem mit der Rückforderungsanordnung vorgenommenen besonderen Eingriff in die Interessen der genau bestimmbaren Mitglieder dieses geschlossenen Kreises ergebe.
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen, …

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …

  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre …

  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute …

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …

  • EuG, 07.06.2006 - T-613/97

    Ufex u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer …

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die …

  • EuG, 04.03.2009 - T-445/05

    Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management / …

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur …

  • EuG, 21.03.2012 - T-234/10

    Ebro Foods, SA gegen Europäische Kommission. - Nichtigkeitsklage - Staatliche …

  • EuG, 10.09.2009 - T-75/03

    Banco Comercial dos Açores / Kommission

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

  • EuG, 09.09.2009 - T-227/01

    Diputación Foral de Álava und Gobierno Vasco / Kommission - Staatliche …

  • EuG, 11.06.2009 - T-189/03

    ASM Brescia / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der …

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen, …

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuG, 11.06.2009 - T-300/02

    AMGA / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

  • EuG, 15.11.2018 - T-227/10

    Banco Santander/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Körperschaftsteuerrechtliche …

  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen; …

  • EuG, 11.06.2009 - T-292/02

    Confservizi / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der …

  • EuG, 18.09.2006 - T-350/03

    Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool / Kommission - …

  • EuG, 27.04.1995 - T-442/93

    Genehmigung für eine Beihilferegelung des italienischen Staates zugunsten eines …

  • EuG, 21.03.2012 - T-225/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA gegen Europäische Kommission. - …

  • EuG, 19.06.2019 - T-373/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission über …

    Rn. 65 Zu der Frage, ob sich der Kläger auf eine Klagebefugnis als Verhandlungsführer berufen kann, ist darauf hinzuweisen, dass nach einer gefestigten Rechtsprechung, die sich insbesondere auf die Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission (…67/85, 68/85 und 70/85, EU:C:1988:38, Rn. 21 und 22), und vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission (…C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 29 und 30), bezieht, die Anerkennung der individuellen Betroffenheit eines klagenden Verbands voraussetzt, dass dieser sich in einer besonderen Situation befindet, in der er eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der angefochtenen Entscheidung eng zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnimmt, die für ihn tatsächliche Umstände begründet, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Um einem klagenden Berufsverband einen besonderen Status als Verhandlungsführer zuzuerkennen, hat der Unionsrichter es für nicht ausreichend erachtet, dass der klagende Berufsverband im förmlichen Prüfverfahren Stellung genommen hat (Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 46) oder die Beschwerde eingelegt hat, die dieses Verfahren ausgelöst hatte (…Urteil vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, EU:C:2009:435, Rn. 94 und 95).

  • EuG, 30.04.2019 - T-747/17

    UPF/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Frankreich zugunsten seiner Häfen …

    Daraus folgt, dass die vorliegende Klage nicht für zulässig erklärt werden kann, soweit die Klägerin die Chambre de commerce et d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de Brest) vertritt, denn diese hat wegen des angefochtenen Beschlusses eine eigene Klage in der Rechtssache T-754/17, Chambre de commerce et d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de Brest)/Kommission, erhoben, wobei es nicht erforderlich ist, über die Zulässigkeit dieser Klage zu befinden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat/ Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping - …

    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission (…T-292/02, EU:T:2009:188, Rn. 55), und Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission (T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21

    Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die …

    {FN:69} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2009, Confservizi/Kommission (…T-292/02, EU:T:2009:188, Rn. 55), und Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission (T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 25).
  • EuG, 09.06.2016 - T-276/13

    Growth Energy und Renewable Fuels Association/ Rat - Dumping - Einfuhren von …

    Nach der Rechtsprechung ist ein Verband, der als Vertreter seiner Mitglieder handelt, nämlich befugt, eine Nichtigkeitsklage zu erheben, wenn diese Mitglieder selbst keine Klage erhoben haben, obwohl sie dazu befugt gewesen wären (vgl. Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, Slg, EU:T:2012:176, Rn. 23 und 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.06.2016 - T-118/13

    Whirlpool Europe / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 58 Es ist nämlich festzustellen, dass die individuelle Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person zum Zeitpunkt der Klageerhebung zu beurteilen ist und sich nur nach der angefochtenen Entscheidung richtet (Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 38).
  • EuG, 15.01.2013 - T-182/10

    Aiscat / Kommission - Staatliche Beihilfen - Direktvergabe der Bauarbeiten für …

    Rn. 48 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass ein Berufsverband, der mit der Wahrnehmung der Kollektivinteressen seiner Mitglieder betraut ist, zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen einen abschließenden Beschluss der Kommission über staatliche Beihilfen grundsätzlich nur in zwei Fällen befugt ist, nämlich erstens, wenn die von ihm vertretenen Unternehmen oder einige von ihnen auch einzeln klagebefugt sind, und zweitens, wenn der Verband ein eigenes Interesse dartun kann, insbesondere weil seine Position als Verhandlungspartner durch die angefochtene Handlung beeinträchtigt worden ist (Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Randnr. 50, vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01, Slg. 2009, II-3029, Randnr. 108, und Beschluss des Gerichts vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, Randnr. 19).
  • EuG, 12.01.2017 - T-242/15

    ACDA u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Verlängerung …

    Rn. 22 Was die individuelle Betroffenheit anbelangt, so ist entschieden worden, dass ein Verband, der mit der Wahrnehmung der Kollektivinteressen seiner Mitglieder betraut ist, nur in zwei Fällen als von einer abschließenden Entscheidung der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen individuell betroffen angesehen werden kann: erstens, wenn er ein eigenes Interesse dartun kann, insbesondere weil seine Position als Verhandlungspartner durch die Handlung, deren Nichtigerklärung begehrt wird, beeinträchtigt worden ist, oder zweitens, wenn seine Mitglieder oder einige von ihnen auch einzeln klagebefugt sind (vgl. Beschluss vom 29. März 2012, Asociación Española de Banca/Kommission, T-236/10, EU:T:2012:176, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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