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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 27.07.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2005 - C-411/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,113
EuGH, 13.12.2005 - C-411/03 (https://dejure.org/2005,113)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - C-411/03 (https://dejure.org/2005,113)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - C-411/03 (https://dejure.org/2005,113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen - Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister - Vereinbarkeit

  • Judicialis

    UmwG § 16; ; UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; EG Art. 43; ; EG § 48

  • Europäischer Gerichtshof

    SEVIC Systems

    Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen - Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister - Vereinbarkeit

  • EU-Kommission PDF

    SEVIC Systems

    Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen - Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister - Vereinbarkeit

  • EU-Kommission

    SEVIC Systems

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 43, 48; UmwG § 1
    Beschränkung der Verschmelzung auf inländische Gesellschaften widerspricht der europarechtlichenNiederlassungsfreiheit (SEVIC)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 43, 48 EG
    Grenzüberschreitende Verschmelzung: Eintragung in das nationale Handelsregister ist zulässig

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur transnationalen Verschmelzung europäischer Gesellschaften

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit grenzüberschreitender Verschmelzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE GENERELLE ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG EINER VERSCHMELZUNG VON GESELLSCHAFTEN IN DAS HANDELSREGISTER IN DEUTSCHLAND, WENN EINE DER GESELLSCHAFTEN IHREN SITZ IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT HAT, VERSTÖSST GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    SEVIC Systems

    Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG und 48 EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen - Ablehnung der Eintragung in das nationale Handelsregister - Vereinbarkeit

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EG Art. 43, 48; UmwG § 1
    Beschränkung der Verschmelzung auf inländische Gesellschaften widerspricht der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit (SEVIC)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende Fusion in der EU

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verweigerung der Eintragung einer Verschmelzung in das Handelsregister; Verschmelzung zweier Unternehmen durch die Übertragung des Vermögens eines Unternehmens komplett auf das andere Unternehmen; Vereinbarkeit der Begrenzung der Eintragungsfähigkeit auf Gesellschaften ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutschland darf Handelsregister-Eintragung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht generell untersagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuergestaltung - Grenzüberschreitende Verschmelzungen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV ("Sevic")

  • heuking.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzüberschreitende Verschmelzungen (Dr. Jörg aus der Fünten)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Koblenz - Auslegung der Artikel 43 und 48 EG im Hinblick auf die Ablehnung der Eintragung einer Verschmelzung zweier Gesellschaften in das Handelsregister, wenn eine der beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ihren ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 425
  • ZIP 2003, 2210
  • ZIP 2005, 2311
  • MDR 2006, R15
  • DNotZ 2006, 210
  • EuZW 2006, 81
  • FGPrax 2006, 81 (Ls.)
  • WM 2006, 92
  • BB 2006, 11
  • BB 2006, 140
  • DB 2005, 2804
  • Rpfleger 2006, 128
  • NZG 2006, 112
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
    28 Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie der Schutz der Interessen von Gläubigern, Minderheitsgesellschaftern und Arbeitnehmern (vgl. Urteil vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00, Überseering, Slg. 2002, I-9919, Randnr. 92) sowie die Wahrung der Wirksamkeit der Steueraufsicht und der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 132) unter bestimmten Umständen und bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen eine die Niederlassungsfreiheit beschränkende Maßnahme rechtfertigen können.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
    28 Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie der Schutz der Interessen von Gläubigern, Minderheitsgesellschaftern und Arbeitnehmern (vgl. Urteil vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00, Überseering, Slg. 2002, I-9919, Randnr. 92) sowie die Wahrung der Wirksamkeit der Steueraufsicht und der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 132) unter bestimmten Umständen und bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen eine die Niederlassungsfreiheit beschränkende Maßnahme rechtfertigen können.
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
    Zusätzlich muss ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteile vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 49, und vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
    26 Wenn gemeinschaftliche Harmonisierungsvorschriften zur Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen auch gewiss hilfreich wären, so sind sie doch keine Vorbedingung für die Durchführung der in den Artikeln 43 EG und 48 EG verankerten Niederlassungsfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 11).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - …

    Auszug aus EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
    Zusätzlich muss ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteile vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 49, und vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 49).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …

    Rn. 26 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems (C-411/03, Slg. 2005, I-10805), machte Cartesio vor dem vorlegenden Gericht geltend, dass das ungarische Gesetz insoweit, als es Handelsgesellschaften unterschiedlich behandele, je nachdem, in welchem Mitgliedstaat sich ihr Sitz befinde, gegen die Art. 43 EG und 48 EG verstoße.

    Rn. 37 Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil SEVIC Systems entschieden, dass die Art. 43 EG und 48 EG dem entgegenstünden, dass in einem Mitgliedstaat die Eintragung einer Verschmelzung durch Auflösung ohne Abwicklung einer Gesellschaft und durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf eine andere Gesellschaft im nationalen Handelsregister generell verweigert werde, wenn eine der beiden Gesellschaften ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat habe, während eine solche Eintragung, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, möglich sei, wenn beide an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ihren Sitz im erstgenannten Mitgliedstaat hätten.

    Rn. 59 Daher ist das Berufungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich als Gericht im Sinne von Art. 234 EG anzusehen, das zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist (vgl. zu diesen Fallkonstellationen insbesondere Urteil vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Urteil SEVIC Systems und Urteil vom 11. Oktober 2007, Möllendorf u. a., C-117/06, Slg. 2007, I-8361).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10

    Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer …

    Rn. 24 Zu der Frage, ob eine solche Regelung in den Anwendungsbereich der Art. 49 AEUV und 54 AEUV fällt, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Randnr. 19 des Urteils vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems (C-411/03, Slg. 2005, I-10805), entschieden hat, dass Umwandlungen von Gesellschaften grundsätzlich zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten gehören, hinsichtlich deren die Mitgliedstaaten die Niederlassungsfreiheit beachten müssen.

    Rn. 25 Die ungarische und die deutsche Regierung, Irland sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs machen jedoch geltend, dass eine solche Regelung nicht in den Anwendungsbereich der Art. 49 AEUV und 54 AEUV falle, weil eine grenzüberschreitende Umwandlung im Gegensatz zu der grenzüberschreitenden Verschmelzung, um die es im Urteil SEVIC Systems gegangen sei, zur Gründung einer Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat führe.

    Rn. 36 Da die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung nur die Umwandlung einer Gesellschaft vorsieht, die ihren Sitz schon im betreffenden Mitgliedstaat hat, begründet diese Regelung eine unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine innerstaatliche oder um eine grenzüberschreitende Umwandlung handelt; diese unterschiedliche Behandlung ist geeignet, Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten davon abzuhalten, von der im AEU-Vertrag verankerten Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen, und stellt somit eine Beschränkung im Sinne der Art. 49 AEUV und 54 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteil SEVIC Systems, Randnrn.

    Auch wenn solche Vorschriften zur Erleichterung grenzüberschreitender Umwandlungen gewiss hilfreich wären, kann ihre Existenz doch keine Vorbedingung für die Umsetzung der in den Art. 49 AEUV und 54 AEUV verankerten Niederlassungsfreiheit sein (vgl. hinsichtlich grenzüberschreitender Verschmelzungen Urteil SEVIC Systems, Randnr. 26).

    Rn. 39 In Bezug auf eine Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Schutz der Interessen von Gläubigern, Minderheitsgesellschaftern und Arbeitnehmern sowie der Wahrung der Wirksamkeit steuerlicher Kontrollen und der Lauterkeit des Handelsverkehrs steht fest, dass solche Gründe eine die Niederlassungsfreiheit beschränkende Maßnahme nur dann rechtfertigen können, wenn eine solche Maßnahme zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was zu ihrer Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteil SEVIC Systems, Randnrn.

    Jedenfalls geht eine solche Regelung über das hinaus, was zur Erreichung der im Schutz der genannten Interessen bestehenden Ziele erforderlich ist (vgl. hinsichtlich grenzüberschreitender Verschmelzungen Urteil SEVIC Systems, Randnr. 30).

  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Rn. 54 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Schutz der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter zu den vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems, C-411/03, EU:C:2005:762, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4055
OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05 (https://dejure.org/2005,4055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2005 - 20 W 280/05 (https://dejure.org/2005,4055)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 20 W 280/05 (https://dejure.org/2005,4055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 29; FGG § 12 § 126
    Rechtliche Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH durch das Registergericht; Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH durch das Gericht am Sitz des Handelsregisters; Fehlen eines für die ...

  • Wolters Kluwer

    (Gesellschaftsrecht: Voraussetzungen der Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Allerdings kann das Gericht am Sitz des Handelsregisters in entsprechender Anwendung des § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen, wenn ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt und ein dringender Fall gegeben ist (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 235; OLG Hamm GmbHR 1996, 210; OLG Frankfurt NJW 1966, 504 und GmbHR 2001, 436; BGH MDR 1982, 386;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 29 Rn. 1;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 6 Rn. 19; Gustavus GmbHR 1992, 15 jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2001 - 20 W 421/00

    Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Allerdings kann das Gericht am Sitz des Handelsregisters in entsprechender Anwendung des § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen, wenn ein für die organschaftliche Vertretung der GmbH unentbehrlicher Geschäftsführer fehlt und ein dringender Fall gegeben ist (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 235; OLG Hamm GmbHR 1996, 210; OLG Frankfurt NJW 1966, 504 und GmbHR 2001, 436; BGH MDR 1982, 386;… Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 29 Rn. 1;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 6 Rn. 19; Gustavus GmbHR 1992, 15 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 31/84

    Pflicht der GmbH zur Bestellung von Geschäftsführern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amtes eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. BGH GmbHR 1985, 149; KG FGPrax 2000, 155 m.w.N.;… Balser/ Bokelmann/Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 213) ist es zweckmäßig und geboten, dass das Registergericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht (vgl. BayObLG DB 1975, 1500;… Keidel/Stoeber, Registerrecht, 5. Aufl., Rn. 759; OLG Hamm FGPrax 1996, 70).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 3052/99

    GmbH-Gesellschafter kann nicht gegen seinen Willen zum Notgeschäftsführer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amtes eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. BGH GmbHR 1985, 149; KG FGPrax 2000, 155 m.w.N.;… Balser/ Bokelmann/Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 213) ist es zweckmäßig und geboten, dass das Registergericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht (vgl. BayObLG DB 1975, 1500;… Keidel/Stoeber, Registerrecht, 5. Aufl., Rn. 759; OLG Hamm FGPrax 1996, 70).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1986 - 20 W 387/85

    Notgeschäftsführer; Anforderungen an Bestellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    2 Z 69/82|LG Aachen; 14.10.1982; 5 T 220/82">Rpfleger 1983, 74; OLG Frankfurt NJW 1966, 504 und GmbHR 1986, 432).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99

    Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Eine solche kommt zwar grundsätzlich in Betracht, wenn in einer erheblich zerstrittenen Zweimann-GmbH mit einer baldigen einverständlichen Bestellung eines Geschäftsführers nicht zu rechnen ist (vgl. BayObLG GmbHR 1999, 1291).
  • BayObLG, 11.07.1975 - BReg. 2 Z 9/75

    Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister nach Stellen eines Antrags der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 280/05
    Da keine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme des Amtes eines gerichtlichen Notgeschäftsführers besteht (vgl. BGH GmbHR 1985, 149; KG FGPrax 2000, 155 m.w.N.;… Balser/ Bokelmann/Piorreck, Die GmbH, 13. Aufl., Rn. 213) ist es zweckmäßig und geboten, dass das Registergericht vor der Bestellung einer Person zum Notgeschäftsführer klärt, ob Bereitschaft zur Übernahme des Amtes besteht (vgl. BayObLG DB 1975, 1500;… Keidel/Stoeber, Registerrecht, 5. Aufl., Rn. 759; OLG Hamm FGPrax 1996, 70).
  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Insbesondere ist es nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen zu lösen (BayObLGZ 1998, 179/184; OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205).

    Ein Notgeschäftsführer kann nur dann bestellt werden, wenn eine zur Übernahme dieses Amtes bereite Person zur Verfügung steht (OLG Frankfurt GmbHR 2006, 204/205; OLG Hamm NJW-RR 96, 996).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - 3 Wx 302/15

    Bestellung eines Notgeschäftsführers wegen unklarer Vertretung einer GmbH; …

    Im letztgenannten Fall ist das Notbestellungsverfahren, sofern die weiteren Erfordernisse vorliegen, durchaus eröffnet (zu allem Vorstehenden: BayObLG NJW-RR 1999, 1259 ff.; OLG München FGPrax 2007, 281 ff.; OLG Frankfurt FGPrax 2006, 81 f.;… Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 35 Rdnr. 7a;… Lutter/Hommelhoff-Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl. 2012, vor § 35 Rdnr. 13-16 und 21;… Scholz-Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, 11. Aufl. 2012, § 6 Rdnr. 94-103;… GK GmbHG-Paefgen a.a.O., Rdnr. 82-87 und 93).
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 20 W 309/13

    Antragsrechts Staatsanwaltschaft auf Notgeschäftsführerbestellung

    Rn. 19 Grundsätzlich kann das Gericht am Sitz des Handelsregisters nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in entsprechender Anwendung von § 29 BGB für eine GmbH einen Notgeschäftsführer bestellen (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 09.01.2001, Az. 20 W 421/2000, vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, vom 26.05.2011, Az. 20 W 248/11, jeweils zitiert nach juris, und vom 26.07.2011, Az. 20 W 241/11, nicht veröffentlicht, jeweils m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 12.08.1998, Az. 3Z 456/97; BGH…, Urteil vom 20.12.1982, Az. II ZR 110/82, Rn. 13; zitiert jeweils nach juris;… Schmidt-Leithoff in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 2013, 5. Aufl., § 6 Rn. 43;… Ellenberger in Palandt, BGB, 73. Aufl., 2014, § 29 BGB, Rn. 1;… Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, vor § 35, Rn. 13; kritisch insoweit Kögel, NZG 2000, 20 ff. und GmbHR 2012, 772 ff.;… Marsch-Barner/Diekmann, in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 3, 4. Aufl. 2012, § 42, Rn. 33: nur bei mitbestimmten Gesellschaften gemäß § 85 AktG).

    Rn. 20 Dabei hat das Gericht sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 29 BGB eng auszulegen, weil die Ernennung eines Notgeschäftsführers einen schwerwiegenden hoheitlichen Eingriff in die Gesellschaftsautonomie und das Bestellungsrecht der Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG) darstellt (vgl. insgesamt u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 27.07.2005, a.a.O; OLG München, Beschluss vom 11.09.2007, Az. 31 Wx 49/07; BayObLG, Beschluss vom 28.09.1995, Az. 3Z BR 225/95 und vom 12.08.1998, Az. 3 Z BR 456/97; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 26.05.2011 - 20 W 248/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines GmbH-Notgeschäftsführers

    Dabei ist es allerdings im Grundsatz nicht Aufgabe des Verfahrens nach § 29 BGB, Differenzen zwischen den verschiedenen Gesellschaftern zu entscheiden, da der Gesetzgeber die Autonomie der Gesellschaften schützt, indem er deren rechtliche Verhältnisse weitgehend der vertraglichen Gestaltung und der Entscheidung der Gesellschaftsorgane überlässt, so dass die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht als schwerwiegender hoheitlicher Eingriff nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen darf (vgl. insgesamt Beschluss des erkennenden Senats vom 27.07.2005, Az. 20 W 280/05, mwN., zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2011 - 3 W 119/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

    Die Ernennung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht ist ein schwerwiegender hoheitlicher Eingriff in die Gesellschaftsautonomie, der deshalb nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen kann (OLG Frankfurt Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 20 W 280/2005 - und 26. Mai 2011 - 20 W 248/11 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2024 - 3 Wx 123/24

    Erfordernis der Bestellung eines Notvorstands zur Ermöglichung der …

    Die Ernennung eines Notvorstands durch das Registergericht ist ein schwerwiegender hoheitlicher Eingriff in die Vereinsautonomie, der deshalb nur in enger Auslegung der Ermächtigungsvorschrift erfolgen kann (vgl. für den GmbH-Geschäftsführer: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.9.2011, 3 W 119/11; OLG Frankfurt Beschluss vom 27. Juli 2005, 20 W 280/05; Beschluss vom 26. Mai 2011, 20 W 248/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.4.2022, 1 W 71/21).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2025 - 7 W 1/25

    Bestellung eines Notgeschäftsführers für eine GmbH

    Denn der pauschale Hinweis des Beschwerdeführers auf die Notwendigkeit der Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nach §§ 41, 42a GmbHG reicht hierfür nicht aus (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJOZ 2006, 895).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - 3 Wx 194/11

    Rechtsstellung der Mitglieder eines Vereins bei Ruhen der Mitgliedschaft

    Rn. 86 Ein dringender Fall liegt vor, wenn der Verein sich nicht durch eigene Maßnahmen helfen kann (…Staudinger-Weick, a.a.O.) und ohne die Notbestellung dem Verein oder einem Beteiligten Schaden droht (OLG Frankfurt FGPrax 2006, 81;… Palandt-Ellenberger, a.a.O. Rdz. 3;… Reuter, a. a. O. Rn 11).
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