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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.01.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 12.11.1996 - C-84/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,127
EuGH, 12.11.1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1996 - C-84/94 (https://dejure.org/1996,127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Nichtigkeitsklage.

  • Judicialis

    EGRL 104/93 Art. 5; ; EGVtr Art. 118a

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Rat

    EG-Vertrag, Artikel 100, 100a und 118a; Richtlinie 93/104 des Rates, Artikel 5 Absatz 2
    1. Sozialpolitik; Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer; Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Rechtsgrundlage; Artikel 118a des Vertrages; Grenzen; Festsetzung des Sonntags als wöchentlicher Ruhetag; Nichtigkeit des ...

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Arbeitnehmern; Errichtung und Funktionieren des Binnenmarktes; Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Unvorhergesehene Fälle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGRL 104/93 Art. 5; EGVtr Art. 118a
    1. Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung - Rechtsgrundlage - Artikel 118a des Vertrages - Grenzen - Festsetzung des Sonntags als wöchentlicher Ruhetag - Nichtigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE ARBEITSZEITGESTALTUNG IM WESENTLICHEN AB

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1228 (Ls.)
  • NZA 1997, 23
  • DB 1997, 175
 
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Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    25 Im Rahmen der Zuständigkeitsregelung der Gemeinschaft muß die Entscheidung über die Rechtsgrundlage eines Rechtsakts auf objektiven, gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen (vgl. insbesondere Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 11).

    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).

    74 Die in Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung muß zwar die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; sie braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für …

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    12 Wie der Gerichtshof im Gutachten 2/91 vom 19. März 1993 (Slg. 1993, I-1061, Randnr. 17) ausgeführt hat, verfügt die Gemeinschaft kraft Artikel 118a über eine interne Rechtsetzungskompetenz auf dem Gebiet des Sozialrechts.

    Der Ausdruck "Mindestvorschriften" in Artikel 118a bedeutet, wie sich auch aus Artikel 118a Absatz 3 ergibt, nur, daß die Mitgliedstaaten weitergehende Maßnahmen treffen können, als sie das Gemeinschaftsrecht vorsieht (vgl. insbesondere Gutachten 2/91, Randnr. 18).

    Das trifft schon deshalb zu, weil Artikel 118a gerade zu Kapitel I ° Sozialvorschriften ° des Titels VIII des EG-Vertrags gehört, der u. a. die "Sozialpolitik" betrifft, was den Gerichtshof bereits zu der Auffassung veranlasst hat, diese Bestimmung räume der Gemeinschaft eine interne Rechtsetzungskompetenz auf dem Gebiet des Sozialrechts ein (Gutachten 2/91, Randnr. 17).

  • EuGH, 26.03.1996 - C-271/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine schlichte Praxis des Rates Regeln des EG-Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen, das die Organe der Gemeinschaft bei der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).

    22 Da das Hauptziel der Richtlinie der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer ist, ist im vorliegenden Fall die Berufung auf Artikel 118a ungeachtet der Nebenwirkungen zwingend, die diese Maßnahme auf die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes haben kann (vgl. insbesondere Urteil Parlament/Rat, Randnr. 32).

    48 Artikel 235 EG-Vertrag schließlich kommt als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur in Betracht, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 13).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    82 Schließlich betrifft das Vorbringen, die Begründungserwägungen der Richtlinie enthielten Beurteilungsfehler, nach der Rechtsprechung (vgl. namentlich Urteil vom 29. Februar 1996 in den Rechtssachen C-296/93 und C-307/93, Frankreich und Irland/Kommission, Slg. 1996, I-795, Randnr. 76) nicht die Verletzung wesentlicher Formvorschriften, sondern die Begründetheit.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    74 Die in Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung muß zwar die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; sie braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-122/94, Kommission/Rat, Slg. 1996, I-881, Randnr. 29).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kommt es für die Frage, ob eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, darauf an, ob die gewählten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet sind und ob sie das Maß des hierzu Erforderlichen nicht übersteigen (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-426/93, Deutschland/Rat, Slg. 1995, I-3723, Randnr. 42).
  • EuGH, 13.07.1995 - C-156/93

    Parlament / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    69 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. namentlich Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-156/93, Parlament/Kommission, Slg. 1995, I-2019, Randnr. 31) besteht der Ermessensmißbrauch im Erlaß eines Rechtsaktes durch ein Gemeinschaftsorgan ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen.
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine schlichte Praxis des Rates Regeln des EG-Vertrags nicht abändern und folglich auch kein Präjudiz schaffen, das die Organe der Gemeinschaft bei der Bestimmung der zutreffenden Rechtsgrundlage binden würde (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 24, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnr. 24).
  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

    Auszug aus EuGH, 12.11.1996 - C-84/94
    Wie der Gerichtshof im übrigen im Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91 (Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 34) entschieden hat, belegt Artikel 118a Absatz 2 Unterabsatz 2, wonach die Richtlinien, die auf dem Gebiet der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassen werden, keine verwaltungsmässigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gründung und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen, daß für diese Unternehmen besondere wirtschaftliche Regelungen getroffen werden können.
  • EuGH, 25.01.1994 - C-212/91

    Angelopharm / Freie und Hansestadt Hamburg

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Bei Nachtarbeitszuschlägen, die eine Tätigkeit betreffen, die vom Gesetzgeber als gesundheitlich belastend eingestuft wird (§ 1 Nr. 1 iVm. § 6 ArbZG), geht es um den Gesundheitsschutz, während Sonn- und Feiertagszuschläge die individuelle Freizeit schützen könnten (…BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 29; vgl. für die Sonntagsarbeit EuGH 12. November 1996 - C-84/94 - [Vereinigtes Königreich/Rat] Rn. 37, Slg. 1996, I-5755).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-306/16

    Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf …

    Ohne dass er ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde, kann aber auch der Siebentageszeitraum des Art. 5 als Bezugszeitraum angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 62).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

    Jede andere Auslegung würde dem Ziel der Richtlinie 93/104 zuwiderlaufen, den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu harmonisieren (vgl. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnrn.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7223
BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96 (https://dejure.org/1997,7223)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96 (https://dejure.org/1997,7223)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 2 BvR 2426/96 (https://dejure.org/1997,7223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde: Statthaftigkeit der Berufung in Zivilsachen analog § 513 Abs. 2 ZPO - Beginn der Verfassungsbeschwerdefrist bei unklarer Rechtslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1228
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Denn nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße selbst zu beseitigen (BVerfGE 49, 252 >258<; 63, 77 >79<; 73, 322 >327<).

    Ist hiernach die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil analog § 513 Abs. 2 ZPO zweifelhaft und hängt sie von der Rechtsauffassung des jeweils zur Entscheidung berufenen Landgerichts ab, so ist für den Beginn der Frist § 93 Abs. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde entscheidend, ob und ab wann die Unzulässigkeit der Berufung für den Beschwerdeführer offensichtlich war (vgl. BVerfGE 5, 17 >20<; 49, 252 >255<; 91, 93 >106<).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Auch wenn die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels in der fachgerichtlichen Rechtsprechung umstritten ist, kann es dem Beschwerdeführer zumutbar sein, dieses erst einzulegen, ehe er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 60, 96 >98 f.<; 61, 119 >121 f.<; 72, 119 >121<;… BVerfG NJW 1985, S. 2250 ;… 1993, S. 2864).

    Allerdings gebieten weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) noch der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96 >98<; 78, 88 >99<; 83, 24 >31<; 87, 48 >61<).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Allerdings gebieten weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) noch der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96 >98<; 78, 88 >99<; 83, 24 >31<; 87, 48 >61<).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Allerdings gebieten weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) noch der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96 >98<; 78, 88 >99<; 83, 24 >31<; 87, 48 >61<).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Ist hiernach die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil analog § 513 Abs. 2 ZPO zweifelhaft und hängt sie von der Rechtsauffassung des jeweils zur Entscheidung berufenen Landgerichts ab, so ist für den Beginn der Frist § 93 Abs. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde entscheidend, ob und ab wann die Unzulässigkeit der Berufung für den Beschwerdeführer offensichtlich war (vgl. BVerfGE 5, 17 >20<; 49, 252 >255<; 91, 93 >106<).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Allerdings gebieten weder der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG ) noch der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 60, 96 >98<; 78, 88 >99<; 83, 24 >31<; 87, 48 >61<).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Denn nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße selbst zu beseitigen (BVerfGE 49, 252 >258<; 63, 77 >79<; 73, 322 >327<).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Denn nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt zunächst den Fachgerichten die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverstöße selbst zu beseitigen (BVerfGE 49, 252 >258<; 63, 77 >79<; 73, 322 >327<).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Ist hiernach die Statthaftigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil analog § 513 Abs. 2 ZPO zweifelhaft und hängt sie von der Rechtsauffassung des jeweils zur Entscheidung berufenen Landgerichts ab, so ist für den Beginn der Frist § 93 Abs. 1 BVerfGG zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde entscheidend, ob und ab wann die Unzulässigkeit der Berufung für den Beschwerdeführer offensichtlich war (vgl. BVerfGE 5, 17 >20<; 49, 252 >255<; 91, 93 >106<).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 08.01.1997 - 2 BvR 2426/96
    Auch wenn die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels in der fachgerichtlichen Rechtsprechung umstritten ist, kann es dem Beschwerdeführer zumutbar sein, dieses erst einzulegen, ehe er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 60, 96 >98 f.<; 61, 119 >121 f.<; 72, 119 >121<;… BVerfG NJW 1985, S. 2250 ;… 1993, S. 2864).
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

  • BVerfG, 25.03.1985 - 1 BvR 70/85

    Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Subsidiärität - Zulässigkeit der …

  • StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1365

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage - Grundsatz der …

    Das Bundesverfassungsgericht nahm deshalb Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO a.F. ergangene amtsgerichtliche Urteile nicht zur Entscheidung an (BVerfG, Beschluss vom 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96 -, NJW 1997, 1301; Beschluss vom 08.01.1997 -2 BvR 2426/96 -, NJW 1997, 1228).
  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01

    Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; …

    Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß der Beschwerdeführer gehalten ist, auch bei Nichterreichen der Berufungssumme analog § 513 Abs. 2 ZPO Berufung einzulegen, wenn das Amtsgericht im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2, 3 oder § 459a ZPO entschieden und der Beschwerdeführer scheinbar oder schuldlos den Termin, der dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung entspricht, versäumt hat (vgl. BVerfG, NJW 1993, 255; NJW 1997, 1228; NJW 1997, 1301; NJW 1999, 1176, 1177).
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