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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1663
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01 (https://dejure.org/2001,1663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 5 W 21/01 (https://dejure.org/2001,1663)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 5 W 21/01 (https://dejure.org/2001,1663)
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Insolvenz des BGB-Gesellschafters

§§ 705 ff BGB, bei einer - nach neuerer Rechtsprechung weitgehend rechtsfähigen - BGB-Gesellschaft (GbR) sind die Gesellschafter weder untereinander noch im Verhältnis zur Gesellschaft notwendige Streitgenossen nach § 62 ZPO (hier deshalb: bei Insolvenz eines Beklagten keine Erstreckung der Wirkung des § 240 ZPO auf den Mitbeklagten);

§ 252 ZPO, die Beurteilung der materiellen Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht wird in der Aussetzungsbeschwerde grds. nicht geprüft;

§ 575 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (jetzt § 572 Abs. 3 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), keine Kostenentscheidung bei erfolgreicher Beschwerde nach § 252 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 252; ; ZPO § 240; ; ZPO § 62; ; ZPO § 3; ; HGB § 128 Abs. 1; ; HGB n.F. § 1 Abs. 2; ; WG Art. 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Insolvenzverfahren; Eröffnung; Unterbrechung eines Rechtsstreits; Teilrechtsfähigkeit einer GbR; Notwendige Streitgenossen; Wechselprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1277
  • ZIP 2001, 1884
  • MDR 2002, 172
  • BB 2001, 2392
  • DB 2002, 41
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01
    Die BGB-Gesellschaft besitzt nämlich nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH MDR 2001, 459), der der Senat folgt, wie eine offene Handelsgesellschaft bei der vertraglichen Teilnahme am Rechtsverkehr Teilrechtsfähigkeit.

    In der Entscheidung vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341 = MDR 2001, 459 = DB 2001, 423), die auch das Landgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung erwähnt, ist für die BGB- Gesellschaft das Modell der notwendigen Streitgenossenschaft ausdrücklich zu Gunsten der Annahme einer beschränkten Rechtsfähigkeit und einer akzessorischen Gesellschafterhaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten verworfen worden.

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96

    Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01
    Für die Beurteilung der Unterbrechungswirkung kommt es jedoch nicht auf die materiell-rechtliche Lage an, insbesondere nicht darauf, ob die Beklagten den Wechsel im eigenen Namen oder als Gesellschafter einer nach neuerer Rechtsprechung ebenfalls wechselfähigen BGB-Gesellschaft (vgl. BGH NJW 1997, 2754, 2755;… Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz, 22. Aufl. 2000, Art. 47 Rz. 2) annahmen.
  • BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 230/68

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 5 W 21/01
    Unter dieser Annahme stehen die in Anspruch genommenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft den aus § 128 Abs. 1 HGB in Anspruch genommenen Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft gleich, die weder zur Gesellschaft selbst (vgl. BGHZ 54, 251) noch untereinander (…vgl. Zöller/Vollkommer, wie oben, § 62 Rz. 10 m. w. N.) notwendige Streitgenossen im Sinne des § 62 ZPO sind.
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des …

    In Anbetracht der von der Rechtsprechung inzwischen anerkannten Teilrechts- und -parteifähigkeit einer (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt die Insolvenz eines Gesellschafters nicht zur Unterbrechung eines gegen die Gesellschaft geführten Rechtsstreits (vgl. hierzu etwa OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 1277 f.; OLG Dresden, BB 2007, 174, 175;… MünchKommZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 240 Rn. 15;… Musielak/Stadler, ZPO, 7. Aufl., § 240 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05

    Zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlages gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO bei …

    Es spricht vieles dafür, im Falle der Prozessbeteiligung einer BGB-Gesellschaft eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO dann zu versagen, wenn die BGB-Gesellschaft allein verklagt wird (so OLG Nürnberg OLGR 2001, 333).

    Demgemäß ist die Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags im Passivprozess der einzelnen Rechtsanwälte einer Sozietät auch in der neueren Rechtsprechung weiterhin anerkannt (…OLG Schleswig aaO.; OLG Saarbrücken OLGR 2002, 260, OLG Nürnberg OLGR 2001, 333).

  • BFH, 30.09.2004 - IV B 42/03

    GbR: Unterbrechung des Klageverfahrens gegen Gewinnfeststellungsbescheid wegen …

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber einem notwendigen Streitgenossen unterbricht den Rechtsstreit als Ganzen (Oberlandesgericht --OLG-- Frankfurt/M., Beschluss vom 13. August 2001 5 W 21/01, Der Betrieb --DB-- 2002, 41;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Aufl., § 240 Rn. 8;… Zöller/Greger, a.a.O., § 240 Rn. 7).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 2 U 98/03

    Entscheidung in einem Verfahren mit notwendiger Streitgenossenschaft und …

    In diesem Fall ist es allgemein anerkannt, dass der Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO insgesamt unterbrochen ist (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 240 Rn. 7; OLG Frankfurt, ZIP 2001, 1884).
  • LG Kassel, 13.01.2006 - 3 T 932/05

    Zulässigkeit der Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen …

    Nur eine zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter differenzierende Sichtweise erklärt im Übrigen, weshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen lediglich eines Gesellschafter die nach § 736 ZPO betriebene Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen nach herrschender Meinung unberührt lässt (…vgl. Stein/Jonas/Münzberger, ZPO, 22. Auflage, § 736 Rdnr. 10;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 736 Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2002, 1277 f.).
  • LG Kassel, 11.11.2005 - 3 T 813/05

    Geltendmachung einer persönlichen Haftung eines Gesellschafters für …

    Nur eine zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem der Gesellschafter differenzierende Sichtweise erklärt im Übrigen, weshalb die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen lediglich eines Gesellschafter die nach § 736 ZPO betriebene Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen nach herrschender Meinung unberührt lässt (…vgl. Stein/Jonas/Münzberger, ZPO, 22. Auflage, § 736 Rdnr. 10;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, § 736 Rdnr. 7; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2002, 1277 f.).
  • LG München I, 25.03.2013 - 1 S 18147/12

    WEG-Beschlussanfechtung: Aussetzung bei Tod eines Eigentümers!

    Zur Unterbrechungsproblematik wird zum einen die Auffassung vertreten, dass bei Tod eines notwendigen Streitgenossen ohne Weiteres das gesamte Verfahren unterbrochen ist, wenn die Voraussetzungen des § 239 ZPO im Übrigen vorliegen (OLG Frankfurt a. M. ZIP 2001, 1884;… Musieiak/Stadler ZPO § 239 Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch Bergerhoff NZM 2007, 425 für das Anfechtungsverfahren nach WEG).
  • LG Karlsruhe, 11.09.2001 - 6 O 58/00
    [DB 2002 S. 41] a) Zwar hat der Kläger behauptet, dass die geplante Änderung dem Beklagten zum Zeitpunkt der Beratung am 18.12.1997 bereits bekannt war bzw. hätte bekannt sein müssen.
  • OLG Jena, 06.06.2002 - 1 U 1449/01

    Verfahrensrecht - Prozessesunterbrechung bei Insolvenz eines ARGE-Partners?

    Schon von daher ist eine Unterbrechung des Aktivprozesses mit Wirkung für die Berufungsbeklagte und Klägerin, die nunmehr, nach dem insolvenzbedingten Ausscheiden der Klägerin zu 1) aus der BGB-Gesellschaft entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelung alleinige Gesellschafterin geworden ist, nicht eingetreten (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 13.08.2001, ZIP 2001, 1884 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5262
OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 9 U 100/99 (https://dejure.org/2000,5262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2000 - 9 U 100/99 (https://dejure.org/2000,5262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2000 - 9 U 100/99 (https://dejure.org/2000,5262)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 344; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 325; ; BGB § 972; ; BGB § 249; ; BauGB § 194; ; WertV § 19

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249, 325 f., 432; WEG § 15
    Rechtsfolgen der Nichtverschaffung eines Sondernutzungsrechtes; hier: Stellplatz

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Nichtverschaffung eines dinglichen Sondernutzungsrechts an einem Stellplatz

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsrecht; Schadensersatzanspruch ; Teilungserklärung ; Stellplatz ; Stellplätze; Stellplatzablösung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Stellplatz einer Eigentumswohnung: Wie wird der Schaden ermittelt? (IBR 2001, 427)

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 644
  • BauR 2001, 1629 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 27.12.2002 - 17 U 91/02

    Kaufrechtliche Gewährleistung: Fehlen eines zugesagten Alleinnutzungsrechts an …

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass der Schaden, der der Klägerin entstanden ist, die angenommene Wertminderung übersteigt (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, WuM 2001, 248).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6948
OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.05.2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 1 U 682/00 - 145 (https://dejure.org/2001,6948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 94 Abs. 2 § 946 § 951; BGB §§ 946 951 94 812
    Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notstromaggregat als wesentlicher Bestandteil eines dem Betrieb einer Diskothek dienenden Gebäudes; Widerrechtlichkeit der Drohung mit einem empfindlichen Übel; Verlust des Vorbehaltseigentums an beweglichen Sachen im Falle des Einbaus in ein Gebäude

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Androhung, ein Notstromaggregat abzubauen: Widerrechtliche Drohung? (IBR 2002, 66)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1632
  • MDR 2001, 1231
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    In diesen Fällen kann der bisherige Materialeigentümer auch bei Insolvenz seines Vertragspartners keinen Bereicherungsausgleich von dem Grundstückseigentümer verlangen, dem seine Vertragsleistung faktisch zugutegekommen ist (RGZ 130, 310, 312; BGH LM § 812 BGB Nr. 14; WM 1962, 552; OLGR Naumburg 2000, 467 f; OLGR Saarbrücken 2001, 333, 334; BGB-RGRK/Heimann-Trosien § 812 Rn 36;… Staudinger/Gursky/Wiegand (2017) BGB § 951, Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen …

    Zwar kann die Lieferung und der dauerhafte Einbau einer Anlage, die in ihrer wirtschaftlichen und technischen Funktion der Bereicherung der Gebäudesubstanz und der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit des Bauwerks dienen soll, trotz eines u.U. hohen Lieferanteils als Werkvertrag zu bewerten sein (vgl. BGH, Urteil v. 30. September 1971, VII ZR 20/70, BB 1971, 1386, 1387 - Heizungsanlage in Kraftfahrzeughalle; dem folgend für Heizungsanlagen von Wohngebäuden u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 1632, und OLG Rostock, CuR 2004, 145; OLG Hamm, MDR 2005, 387; weiter BGH, Urteil v. 16. Juni 1977, VII ZR 334/74, BB 1977, 1224 - Hühnerstallmodernisierung; vgl. auch BGH, Urteil v. 16. Mai 1991, VII ZR 296/90, BauR 1991, 603 - Verklebung von Teppichboden; OLG Celle, Urteil v. 15. August 2001, 20 U 15/01, BauR 2002, 97 - Fließestrichlieferung für eine Baustelle; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18. Mai 2001, 22 U 206/99, NJW-RR 2001, 1346 - Einbauküche).
  • OLG Rostock, 15.01.2004 - 7 U 91/02

    Gewährung des Zustrittes zu einem Heizungsraum und Herausgabe der entsprechenden …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Karlsruhe, 04.05.2022 - 6 O 325/19

    Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags für eine werdende …

    Bereits zweifelhaft ist, ob aufgrund des Vertrages ein Eigentumsübergang durch Einbau der Anlage als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB (vgl. zur Heizungsanlage BGH, Urteile vom 31.10.1986 - V ZR 166/85 -, WM 1987, 47; vom 15.11.1989 - IVa ZR 21/88 -, NJW-RR 1990, 158 m.w. Nachw.; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2004 - 5 U 136/04 -, BauR 2005, 1496; OLG Saarbrücken, Urteil vom 2.5.2002 - 1 U 682/00 -, NJW-RR 2001, 1632) durch die Formulierung in § 2.3 des Contracting-Vertrages nach §§ 95, 97 BGB hat verhindert werden können (vgl. dazu: OLG Rostock, Urteil vom 15.1.2004 - 7 U 91/02 -, CuR 2004, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3661
OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01 (https://dejure.org/2001,3661)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.10.2001 - 1 U 102/01 (https://dejure.org/2001,3661)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 1 U 102/01 (https://dejure.org/2001,3661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen: Zustellung der Beschlußverfügung an den Bevollmächtigten des Hauptprozesses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 176 ZPO ; § 936 ZPO ; § 929 Abs. 2 ZPO
    Zustellung; Beschlussverfügung; Rechtsanwalt; Einstweilige Verfügung; Einstweiliges Verfügungsverfahren; Hauptverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 176; ; ZPO § 936; ; ZPO § 929 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung; Beschlussverfügung; Rechtsanwalt; Einstweilige Verfügung; Einstweiliges Verfügungsverfahren; Hauptverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 290
  • AnwBl 2002, 122
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 07.07.1994 - 3 U 84/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
    Erst dann, wenn sich ein Rechtsanwalt unmissverständlich als Bevollmächtigter für dieses Eilverfahren gemeldet hat, könnte die Verpflichtung bestehen, die Beschlussverfügung - auch - an diesen zuzustellen (so OLG Köln JMBl NRW 2001, 202; OLG Hamburg OLGR Hamburg 2001, 278; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 444).
  • OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 171/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an die Partei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
    Erst dann, wenn sich ein Rechtsanwalt unmissverständlich als Bevollmächtigter für dieses Eilverfahren gemeldet hat, könnte die Verpflichtung bestehen, die Beschlussverfügung - auch - an diesen zuzustellen (so OLG Köln JMBl NRW 2001, 202; OLG Hamburg OLGR Hamburg 2001, 278; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 444).
  • OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97

    Vollziehung einer Beschlussverfügung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
    Die Zustellung erfolgte korrekt, so dass es auf die in der mündlichen Verhandlung angesprochene Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1684) nicht ankommt.
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
    Das ist nicht der Fall, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise dahin verstanden werden, dass im Wesentlichen ein ganzes Sortiment, eine ganze Warensorte oder eine ganze Warengruppe zum Verkauf gestellt wird und/oder sich die Angebote nicht in den regelmäßigen Geschäftsbetrieb des Unternehmens einfügen (BGH GRUR 1962, 42;… Baumbach/Hefermehl, a.a.O. § 7 Rn 31).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1983 - 16 U 202/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.10.2001 - 1 U 102/01
    Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. z.B. OLG Frankfurt MDR 1984, 58; RGZ 45, 364, 366;… ZöllerVollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 82 Rn 1;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 82 Rn 1;… ThomasPutzo, ZPO, 23. Aufl., § 178 Rn 2;… Münchener Kommentar - v. Mettenheim, ZPO, 2. Aufl., § 82 Rn 3;… , Stein/JonasRoth, ZPO, 21. Aufl., § 178 Rn 4;… MusielakWeth, ZPO, 2. Aufl., § 82 Rn 3;… Wieczorek/SchützeSteiner, ZPO, 3. Aufl., § 82 Rn 1).
  • LG Hamburg, 16.03.2017 - 327 O 29/17

    Arrestverfahren: Leistung einer Prozesskostensicherheit durch einen ausländischen …

    Sie können es aber, weil sich die Vollmacht des Anwalts gemäß § 82 ZPO auch auf das Arrestverfahren erstreckt (OLG Frankfurt MDR 1984, 58; OLG Nürnberg MDR 2002, 232; OLG Oldenburg MDR 2002, 290; OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2001 - 3 U 252/01 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5426
OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 7 U 61/00 (https://dejure.org/2001,5426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 211 Abs. 2 Satz
    Aussetzung des Rechtsstreits - Auswirkung auf Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Schadensersatz; Schuldhafte Verletzung; Anwaltsvertrag; Aussicht auf Erfolg

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 68
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Es ist anerkannt, dass § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anwendbar ist, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGHZ 15, 80, 82; 106, 295, 297; NJW-RR 1993, 741, 742).

    Ist - wie hier - ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens ausgesetzt (§§ 148 f ZPO), so endet die Aussetzung mit der Erledigung dieses Verfahrens; einer Aufnahmeerklärung seitens der Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht (BGHZ 106, 295, 297).

    Dieser Gesichtspunkt führt namentlich im Fall der Aussetzung dazu, dass es praktisch allein auf den objektiv eintretenden Stillstand ankommt, jedenfalls dann, wenn der Aussetzungsbeschluss an ein konkretes Ereignis anknüpft und damit der Aussetzungsgrund für die Parteien "in allen Teilen einsehbar ist" (BGHZ 106, 295, 297).

    Denn die Aussetzung nach § 148 BGB endet, wie bereits ausgeführt, mit der Erledigung des anderen Verfahrens, ohne dass es noch einer Aufnahme (§ 250 ZPO) oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf (BGHZ 106, 295, 297).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    In der neueren Rechtsprechung wird aber zunehmend betont, dass es im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weder auf die Motive und Absichten der Parteien noch darauf ankommt, ob ihr Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig ist; statt dessen wird entscheidend auf die "nach außen erkennbaren Umstände" des Prozessstillstandes abgestellt (BGH NJW 1988, 128, 129; 1999, 1101, 1102).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Das "Weiterbetreiben" im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Prozesshandlung voraus, die dazu "bestimmt und geeignet" ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (BGHZ 73, 8, 10/11; NJW-RR 1988, 279; 1995, 335, 336).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86

    Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    In der neueren Rechtsprechung wird aber zunehmend betont, dass es im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit weder auf die Motive und Absichten der Parteien noch darauf ankommt, ob ihr Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig ist; statt dessen wird entscheidend auf die "nach außen erkennbaren Umstände" des Prozessstillstandes abgestellt (BGH NJW 1988, 128, 129; 1999, 1101, 1102).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Das "Weiterbetreiben" im Sinne des § 211 Abs. 2 Satz 2 BGB setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Prozesshandlung voraus, die dazu "bestimmt und geeignet" ist, das stillstehende Verfahren wieder in Gang zu bringen (BGHZ 73, 8, 10/11; NJW-RR 1988, 279; 1995, 335, 336).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Nach ständiger Rechtsprechung soll § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB der Partei nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie "triftige Gründe" hat, das Verfahren einstweilen nicht weiter zu betreiben (BGH NJW 1979, 810, 811; 1983, 2496, 2497; 1987, 371, 372).
  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 23/91

    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund - …

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Es ist anerkannt, dass § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht anwendbar ist, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGHZ 15, 80, 82; 106, 295, 297; NJW-RR 1993, 741, 742).
  • LG Düsseldorf, 01.06.1999 - 4 O 11/96

    Reaktanzschleife

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.2001 - 7 U 61/00
    Wegen aller näheren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes einschließlich des genauen Inhalts der gestellten Anträge wird auf das angefochtene Urteil und auf die von den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf das Protokoll der Senatssitzung vom 23.11.2000 und ferner auf den Inhalt der beigezogenen Akten 4 O 11/96 LG Aachen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 30/54

    Zurückstellungsbeschluß. Verjährung

  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 6/11

    Schadensersatzansprüche aus § 19 Abs.1 BNotO unterliegen der Verfassungsmäßigkeit …

    Ist ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt, so endet die Aussetzung mit der Erledigung dieses Verfahrens; einer Aufhebungserklärung seitens der Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - XI ZR 75/88, BGHZ 106, 295, 298; OLG Oldenburg MDR 2008, 763, 764; OLG Köln VersR 2002, 68;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 148 Rn. 41;… MünchKomm-ZPO/Wagner, 3. Aufl., § 148 Rn. 19;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 148 Rn. 21;… Wieczorek/Schütze/Smid, ZPO, 3. Aufl., § 148 Rn. 64;… Prütting/Gehrlein/Dörr, ZPO, 3. Aufl., § 148 Rn. 21;… Hk- ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 148 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6583
OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Transportrecht; Zuständigkeit; Lugano-Übereinkommen; EuGVÜ; Ablieferungsort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
    Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR hat auch dann Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des Lugano-Übereinkommens und des EUGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einläßt, (abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 = Iprax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258).

    Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Dresden TranspR 1999, 62 = IPrax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258;… Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. Art. 57 EUGVÜ Rdnr. 4) gilt auch dann nichts anderes, falls der Beklagte säumig ist oder - wie vorliegend - sich nicht zur Sache einläßt.

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
    Der Zweck dieser Ausnahme vom ansonsten bestehenden Vorrang des EUGVÜ besteht darin, die Beachtung der im besonderen Übereinkommen enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese Regeln unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (EUGH EuZW 1995, 309, 310 = EWIR 1995, 463 = JZ 1995, 616 = TranspR 1996, 190).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 228/01

    Gerichtsstand bei Beförderung nach CMR

    Es hat dessen Urteil aufgehoben und die Sache gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. zur weiteren Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Hamm TranspR 2001, 397 = VersR 2002, 338).
  • LG Aachen, 21.03.2017 - 41 O 57/15

    Zeitpunkt der Bestimmung der Zuständigkeit durch rügelose Einlassung

    Diese Ausschließlichkeitsanordnung ist auch nicht teilbar, so dass von einer Gesamtnichtigkeit der getroffenen Vereinbarung gemäß den Artikeln 31, 41 CMR auszugehen ist (vgl. BGH, Transportrecht 2004, 169, 170; OLG Oldenburg, Transportrecht 2000, 128; OLG Hamm Versicherungsrecht 2002, 338, 339).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01

    Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit bei …

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die weiteren Nachweise in der Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2001, 333, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.04.2001 - 10 WF 4418/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5117
OLG Nürnberg, 03.04.2001 - 10 WF 4418/00 (https://dejure.org/2001,5117)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.2001 - 10 WF 4418/00 (https://dejure.org/2001,5117)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 2001 - 10 WF 4418/00 (https://dejure.org/2001,5117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    BRAGO § 10, § 31; ZPO § 613
    Keine Rechtsanwaltsgebühr gemäß § 31 BRAGO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühr; Beweisgebühr; Sorgerechtsverfahren; Anhörung der Eltern; Anhängigkeit des Verfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1206
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.03.2000 - 10 WF 39/00

    Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.04.2001 - 10 WF 4418/00
    111 zu § 31 BRAGO; OLG Koblenz in MDR 2001, 34 ff; OLG Köln in FamRZ 2000, 1383.
  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - 13 WF 52/00

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Anhörung zur elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.04.2001 - 10 WF 4418/00
    111 zu § 31 BRAGO; OLG Koblenz in MDR 2001, 34 ff; OLG Köln in FamRZ 2000, 1383.
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Demgegenüber geht die inzwischen deutlich überwiegende Auffassung dahin, dass eine Anhörung zum Sorgerecht nach § 613 Abs. 1 Satz 2 ZPO jedenfalls dann, wenn - wie im Streitfall - kein Sorgerechtsverfahren anhängig ist, weder als solche die Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslöst noch den Gegenstandswert des Verbundverfahrens erhöht (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1384; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 361; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 506; OLG Oldenburg, OLGR 2001, 93; OLG Hamm, Rpfleger 2001, 323; FamRZ 2001, 694; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 323; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1389; OLGR 2001, 181; OLG Hamburg, OLGR 2001, 80; OLG Naumburg EzFamR aktuell 2001, 208; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 1206; OLG Celle NdsRpfleger 2002, 331;… Zöller/Philippi ZPO, 23. Aufl., § 613 Rdn. 15;… Musielak/Borth, ZPO, 3. Aufl., § 613 Rdnr. 12;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 25. Aufl., § 613 Rdn. 6;… Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 613 Rdn. 3;… Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen B III Rdn. 29, C I Rdn. 22; Hofrath, JurBüro 1999, 7, 8; Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137, 138 f.; Enders FuR 2000, 466, 467).
  • KG, 25.09.2003 - 19 WF 265/03

    Rechtsanwaltskosten im Scheidungsverbundverfahren: Gebührenanfall bei Anhörung …

    Außerdem folgt der Senat in ständiger Praxis der wohl h.M. (vgl. z.B. OLG Koblenz und OLG Hamm, FamRZ 2001, 509; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 333;… Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 31 Rn 111;… Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., § 613 Rdnr. 15), dass Gebühren aus dem Wert eines Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge nur bei Anhängigkeit einer solchen Folgesache anfallen (so in dem von der Beteiligten angeführten Verfahren 19 WF 9364/98, KG-Report 1999, 360).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 11.01.2001 - 2 U 100/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25734
OLG Bremen, 11.01.2001 - 2 U 100/00 (https://dejure.org/2001,25734)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11.01.2001 - 2 U 100/00 (https://dejure.org/2001,25734)
OLG Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 2 U 100/00 (https://dejure.org/2001,25734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    CMR § 1 § 2
    Haftung des Frachtführers nach CMR-Vorschriften; Anforderungen an die Überwachung eines Transports in Italien; Erhebung der Einrede der Verjährung

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 11 O 1/00
  • OLG Bremen, 11.01.2001 - 2 U 100/00
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