Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 543; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546; ; BGB § 528 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 528; ; BGB § 525; ; BGB § 313; ; BGB § 530; ; BSHG § 90
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur der unentgeltlichen Zurverfügungstellung einer Wohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überleitungsanzeige ; Gemischte Schenkung ; Rückforderung des Geschenkes; Notbedarfs des Schenkers ; Unentgeltlichkeit einer Zuwendung ; Übergabevertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Sozialhilfe - Notbedarf des Schenkers
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 11.05.2000 - 3 O 39/00
- OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1518
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94
Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Es gibt keine Vermutung für den grundsätzlichen Schenkungscharakter von Leistungen unter nahen Verwandten (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1077).Solche werden aber tangiert, wenn die Überleitung des Anspruchs aus § 528 BGB auf den Träger der Sozialhilfe zu beurteilen ist (vgl. BGH WM 1995, 1076, 1078).
- BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69
Vermutete Schenkung des Erblassers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Hinsichtlich der subjektiven Bewertung gilt grundsätzlich, dass die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsfreiheit den Wert der auszutauschenden Leistungen und damit auch die Größe eines eventuellen Leistungsüberschusses selbst bestimmen können und dürfen (vgl. BGH NJW 1972, 1709, 1710). - BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84
Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Die Klägerin, die mindestens 31.477,08 DM zur Abdeckung der Heimkosten für die Verstorbene erbracht hat, ist daher forderungsberechtigte Gläubigerin, wenn und soweit der übergeleitete Anspruch gegen den Beklagten besteht (vgl. BGH NJW 1985, 2419). - BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91
Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Durch die nachträgliche Entlohnung kommt dann der Vertrag zustande (vgl. BGH NJW 1992, 2566, 2567 f.;… Staudinger-Cremer, § 516, Rdnr. 30). - OLG München, 24.04.1996 - 15 U 5140/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - 9 U 136/00
Dass die Übertragung 1991 möglicherweise auf Drängen der Zeugin B auch vor dem Hintergrund einer Heimaufnahme der Frau W geschehen ist, die es ihr dann nicht mehr ermöglichen würde, den Beklagten für seine bereits erbrachten Leistungen zu entschädigen, führt nicht dazu, das Rechtsgeschäft von 1991 doch als zumindest teilweise unentgeltliches anzusehen (vgl. Senat, OLGR 1996, 197).
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 258/05
Rechte des Pflichtteilsberechtigten bei nachträglicher Entgeltlichkeit einer …
a) Dieser Vertrag stand zwar nicht unter dem Vorbehalt, dass der vereinbarte Rechtsgrund für die Grundstücksübertragung, nämlich Schenkung, nachträglich durch einen anderen Rechtsgrund ersetzt werden könne (zu solchen Fallgestaltungen vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1985 - IVa ZR 171/83 - NJW-RR 1986, 164 unter III; vom 17. Juni 1992 - XII ZR 145/91 - NJW 1992, 2566 unter 2 b; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1518, 1519;… Staudinger/Wimmer-Leonhardt, BGB [2005] § 516 Rdn. 45). - OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 19/05
Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Nachträgliche Umwandlung …
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1518, 1519) hat im Jahr 2001 die Auffassung vertreten, Leistungen, die abgeschlossen als unentgeltlich in der Vergangenheit vorgenommen worden seien, könnten nicht durch nachträgliche Vereinbarung das Moment der Entgeltlichkeit erhalten. - OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn Dienstleistungen zunächst nicht unentgeltlich, sondern in der erkennbaren Absicht künftiger Entlohnung erbracht worden sind (dazu Keim, FamRZ 2004, S. 1081, 1083 f.. Münchener Kommentar-Kollhosser, a.a.O., § 516 Rdnr. 21. Oberlandesgericht Düsseldorf, NJW-RR 2001, S. 1518, 1519) - was etwa auch dann anzunehmen ist, wenn die Dienste aufgrund des Versprechens künftiger Erbeinsetzung geleistet worden sind (…vgl. Bundesgerichtshof NJW 1965, S. 1224).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EGBGB Art. 235 § 1 I; ; BGB § ... 135 I; ; BGB § 2033 II; ; BGB § 2033 I; ; BGB § 2033; ; BGB § 2311; ; BGB § 2313; ; BGB § 2369 I; ; BGB § 140; ; ZPO § 829 I 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 267; ; ZPO § 256 II; ; ZPO § 256 I; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 6; ; VermG § 1; ; VermG § 2
- rechtsportal.de
BGB § 2033
Erbrecht; Ansprüche auf Rückübertragung, Rückgabe oder Entschädigung - Wolters Kluwer
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Alleinerbe; Volkseigentum
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.05.2001 - 2 O 443/00
- OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95
Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
Auch Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche standen ihr nicht zu, da diese erst mit Inkrafttreten des VermG am 29.9.1990 originär in der Person des an diesem Stichtag Berechtigten entstanden (BGHZ 131, 22, 28 m.w.N.;… Palandt/Heldrich, BGB, 60. Aufl., § 25 EGBGB RN 24a m.w.N.). - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
So ist in der Rspr. anerkannt, dass derartige Entschädigungsansprüche bei der Ermittlung des Nachlasswertes zur Bemessung eines Pflichtteilsanspruchs gem. §§ 2311, 2313 BGB einzubeziehen sind (BGHZ 123, 76, 79/80 = NJW 1993, 2176, 2177; OLG Koblenz DtZ 1993, 253). - BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93
Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
Desweiteren sind die Ansprüche als zum Nachlass gehörende Gegenstände i.S.d. § 2369 I BGB gewertet worden (BayObLG NJW-RR 1994, 967, 968).
- OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94
Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
In weiteren Entscheidungen wird bezüglich dieser Ansprüche ausgesprochen, dass sie "wie ein Nachlassgegenstand zu behandeln" (BayObLG FamRZ 1996, 189, 190) bzw. "im Wege der Ersatzsurrogation nachlassgebunden" sind (OLG Hamm MittBayNot 1995, 220, 221 = FamRZ 1995, 1092). - BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95
Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
In weiteren Entscheidungen wird bezüglich dieser Ansprüche ausgesprochen, dass sie "wie ein Nachlassgegenstand zu behandeln" (BayObLG FamRZ 1996, 189, 190) bzw. "im Wege der Ersatzsurrogation nachlassgebunden" sind (OLG Hamm MittBayNot 1995, 220, 221 = FamRZ 1995, 1092). - OLG Köln, 21.03.1996 - 20 W 27/96
Wiedervereinigung und Pflichtteilsanspruch
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
Bis dahin galt das Erbrecht des BGB auch in der DDR (vgl. nur OLG Köln NJW 1998, 240). - OLG Koblenz, 27.05.1993 - 6 W 128/93
Anspruch der Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über des Wert des Nachlasses; …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2001 - 12 U 111/01
So ist in der Rspr. anerkannt, dass derartige Entschädigungsansprüche bei der Ermittlung des Nachlasswertes zur Bemessung eines Pflichtteilsanspruchs gem. §§ 2311, 2313 BGB einzubeziehen sind (BGHZ 123, 76, 79/80 = NJW 1993, 2176, 2177; OLG Koblenz DtZ 1993, 253).
- BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02
Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose …
Damit wird aber nur die zeitliche Lücke geschlossen, die zwischen dem Tod des Geschädigten als des Erblassers und der Entstehung des Anspruchs klafft (OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).Aus diesem Grund wird auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte auf den Restitutionsanspruch die erbrechtliche Vorschrift des § 2041 Satz 1 BGB entsprechend angewandt und der Restitutionsanspruch als Ersatz für das entzogene Grundstück, das sonst in den Nachlass gefallen wäre, wie eine Nachlassforderung behandelt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 205/92 - BGHZ 123, 76 ; BayObLG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 3 Z BR 137/95 - VIZ 1995, 723; OLG Köln, Urteil vom 8. November 2001 - 12 U 111/01 - VIZ 2002, 155 ).
- VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00
VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K …
Der Anspruch auf Rückübertragung fällt in den Nachlass des J. U., er steht der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich zu, § 2032 Abs. 1 BGB, und unterliegt damit der gesamthänderischen Bindung der Erbengemeinschaft (OLG Köln, Urt. v. 08. November 2001 - 12 U 111/01 -, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AKB § 12 Nr. 1 I b); ; AKB § 7 I Nr. 2 S. 3 u. V Nr. 4; ; VVG § 6 III S. 1
- rechtsportal.de
Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls - Beweiserleichterungen - Angaben zu Fahrzeugschlüsseln - Werkstattschlüssel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweiserleichterung; Teilkaskoversicherung; Autodiebstahl; Leistungsbefreiung; Obliegenheitsverletzung; Angabe der Fahrzeugschlüsselanzahl
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.10.2000 - 2 O 341/99
- OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 604 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteil vom 1.10.1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 -- IV ZR 302/97 -NJW-RR 1999, 246).
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteil vom 1.10.1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH Urteil vom 4.11.1998 -- IV ZR 302/97 -NJW-RR 1999, 246).
- OLG Koblenz, 01.10.1999 - 10 U 1846/97
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteil vom 1.10.1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 -- IV a ZR 83/88 -- VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 -- 20 U 289/91 -- VersR 1993, 218, 219; Senatsurteil vom 1. Oktober 1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455).
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90
Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 -- IV a ZR 83/88 -- VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 -- 20 U 289/91 -- VersR 1993, 218, 219; Senatsurteil vom 1. Oktober 1999 -- 10 U 1846/97 -- OLGR 2000, 455). - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 1627/99
Teilkaskoversicherung - Schadensanzeige - Vorschaden - vorsätzliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
Dies gilt vor allem bei Entwendungen von Kraftfahrzeugen, bei denen der Versicherer keine eigenen Erkenntnismöglichkeiten hat (…Prölss/Martin, § 7 Rdnr. 43; Senatsurteile vom 15. Januar 1999 -- 10 U 1574/97 -- NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536; vom 26. Mai 2000 -- 10 U 1627/99 -- r+s 2001, 13). - BGH, 19.05.1978 - IV ZR 78/77
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich eines Kfz
Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00
a) Behauptet der Versicherungsnehmer, sein PKW sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden Weise entwendet wurde (BGH Urteil vom 27.4.1977 -- IV ZR 79/76 -- VersR 1977, 610; vom 19.5.1979 -- IV ZR 78/77 -- VersR 1978, 732f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH Urteil vom 3.7.1991 -- IV ZR 220/90 -- VersR 1991, 1047; vom 5.10.1983 -- IV a ZR 19/82 -- VersR 1984, 29; BGHZ 79, 54, 59 = VersR 81, 345, 346). - OLG Hamm, 20.03.1992 - 20 U 289/91
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen …
- OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97
Altschäden
- OLG Koblenz, 12.03.1999 - 10 U 419/98
Verschweigen zweier "Macken" in Schadensanzeige
- OLG Koblenz, 30.08.2002 - 10 U 1415/01
Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wenn der …
Dieser Beweis wird bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben zum Geschehensablauf nicht erbracht (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 -10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 r+s 2000, 276, vom 21. September 2001 - 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6).
- OLG Koblenz, 29.04.2004 - 10 U 644/03
Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der …
Zu den Beweiserleichterungen beim Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zu den Anforderungen der Erschütterungen dieser Beweiserleichterungen durch Indizienvortrag, dass mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem nur vorgetäuschten Diebstahl auszugehen ist (im Anschluss an BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169; BGH NJW-RR 1999, 246; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455, vom 19. März 1999 - 10 U 1646/97 - r+s 2000, 276, vom 21. September 2001- 10 U 1669/00 - r+s 2002, 319; Urteil vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6; vom 30. August 2002 - 10 U 1415/01 - r+s 2002, 448 = OLGR 2003, 29 = VersR 2003, 589).
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung nach Fahrzeugdiebstahl: Falschangabe …
Hiernach liegt keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe vor, wenn der Versicherungsnehmer den fälschlicherweise als Handschuhfachschlüssel angesehenen Werkstattschlüssel nicht angibt (OLG Koblenz, v. 21.09.2001, 10 U 1669/00, juris 3. LS). - OLG Koblenz, 15.02.2002 - 10 U 1004/01
Verfahrensfehler; Diebstahl; Glaubwürdigkeit; Glaubwürdigkeit eines Zeugen
Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen gegenüber dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH Urteil vom 12.4.1989 - IV a ZR 83/88 - VersR 1989, 587; OLG Hamm Urteil vom 20.3.1992 - 20 U 289/91 - VersR 1993, 218, 219; Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - 10 U 1846/97 - OLGR 2000, 455; vom 21.9.2001 - 10 U 1669/00 - OLGR 2002, 6). - LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 11 O 26/04 Dem danach anzunehmenden Ergebnis, dass eine objektive Falschbeantwortung der Frage nach ausgehändigten Schlüsseln vorliegt, steht schließlich auch nicht das von dem Kläger zitierte Urteil des OLG Koblenz, ZfS 2002, 82 f. entgegen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 22; ; FGG § 21; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 29; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1, 4; ; WEG § 47; ; WEG § 48
- rechtsportal.de
Irrtum über die Form des einzulegenden Rechtsmittels im FGG -Verfahren
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Wohnungseigentum; Hinderungsgrund; Irrtum; Form; Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 318 T 58/98
- OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 845
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus OLG Hamburg, 19.04.2001 - 2 Wx 121/98
Dabei unterstellt der Senat zu Gunsten der seinerzeit nicht anwaltlich vertretenen Antragsteller, dass der Wiedereinsetzungsantrag vom 10. Dezember 1998 der Vorschrift des § 22 Abs. 1 FGG insgesamt genügt und in dem Antrag gleichzeitig die erneute nicht ausdrücklich erfolgte Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde zu sehen ist ( vgl. BVerfG NJW 1993, 1635 ).
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Mit dieser Begründung haben das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1999, 811), das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 29. Mai 2000, 16 Wx 72/00 - nicht veröffentlicht) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 845) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde verweigert.Anders als bislang in den Klageverfahren des Zivilprozesses (vgl. BVerfGE 93, 99, 112; BGH, Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Greger, JZ 2000, 131 ff) kann den Rechtsuchenden hier nicht zugemutet werden, sich über die deutlich komplizierteren Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse zu erkundigen (ähnlich bereits Keidel, Rpfleger 1957, 173, 178; a.A. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGR 1991, 403, 406; OLG Celle, NJW-RR 1999, 811, 812; OLG Hamburg, ZMR 2001, 845).
- BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01
Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in …
Einem Laien ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen)bei einer Fristversäumnis grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, sofern eine Rechtsmittelbelehrung fehlte(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).Auf der gleichen Linie bewegt sich die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 19.4.2001, ZMR 2001, 845), nach der es jedem Rechtsmittelführer selbst obliegt, Erkundigungen über die zutreffende Form des Rechtsmittels einzuholen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1821, 1822, 1643
Kindesvermögenermögen, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - rechtsportal.de
BGB § 1821 § 1822 § 1643
Kindesvermögen; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zuwendung von Gesellschaftsanteilen ohne eigenen (originären) Vermögenseinsatz an ein minderjähriges Kind; Rechtlicher Nachteil, der der familienrechtlichen Genehmigung entgegenstehen kann; Begründung einer weitergehenden Haftung des Kindes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weilburg, 08.05.2001 - 21 F 286/01
- OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
Insoweit bestehen Rechtsbeziehungen nur im Innenverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber; nach außen hin wird allein der Treuhänder rechtsgeschäftlich berechtigt und verpflichtet (BGHZ 134, 212, 215). - OLG Frankfurt, 10.11.2000 - 3 UF 104/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2001 - 1 UF 169/01
Der Senat geht davon aus, daß die von dem Notar eingelegte Beschwerde im Namen der Beteiligten eingelegt worden ist, da er selbst kein Beschwerderecht hat und diese Beschwerde sonst unzulässig wäre (vgl. Beschluß des 3. Senats für Familiensachen vom 10.11.2000, 3 UF 104/00).
- OLG Hamm, 14.11.2013 - 2 WF 238/13
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren betr.das Ruhen der elterlichen Sorge
Die mit dem behaupteten Untertauchen des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlaubt damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung, da eine Kontakt- und Einflussnahme durch den Antragsgegner nach wie vor nicht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2001 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623). - OLG Hamm, 27.03.2012 - 2 WF 213/11
Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Feststellung des …
Die mit der Auslandsinhaftierung des Antragsgegners verbundenen Behinderungen in der Ausübung des Sorgerechts erlauben damit für sich isoliert betrachtet noch nicht die Annahme einer tatsächlichen Verhinderung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.1996 - 15 W 434/95 - FamRZ 1996, 1029; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.02.2003 - 8 UF 189/02 - FamRZ 2003, 1947; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.09.2011 - 5 WF 137/01 - OLGR 2002, 6; vgl. auch zur Untersuchungshaft OLG Köln, Beschluss vom 01.06.1977 - 16 Wx 51/77, 16 Wx 60/77 - FamRZ 1978, 623).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vertragserfüllungsbürgschaft für ein Generalunternehmervertrag zum schlüsselfertigen Bau eines Mehrfamilienhauses; Zeugenbeweis für von der Bürgschaft nicht erfasste mangelhafte Zusatzleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Einwendungen im Urkundenprozeß zur Vertragsstrafe?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 765; VOB/B § 11 Nr. 4
Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Urkundenprozess
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft a.e.A.: Rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen? (IBR 2002, 75)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.04.1998 - 4 O 416/97
- OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 226 (Ls.)
- BauR 2002, 127
- ZfBR 2002, 150
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81
Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Unabhängig davon, daß der BGH entgegen dem Verständnis der Beklagten eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Auftraggeber eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten muß, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen darf, durchaus für zulässig erachtet (BGH NJW 1979, 212 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 139/75] ; NJW 1983, 385, 387 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 305/81] ; BauR 1984, 643, 644 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 91/83] ; OLG Hamm BauR 1987, 560, 561), kommt es auf die Rechtsprechung des BGH, nach der lediglich das vollständige Abbedingen des Vertragsstrafenvorbehaltes in AGB unzulässig ist, hier nicht an. - BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Nur wenn die materielle Berechtigung des Gläubigers offensichtlich fehlt, kann er sich ausnahmsweise auf den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung berufen, wobei alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, in einem eventuellen Rückforderungsprozeß geltend zu machen sind (BGH NJW 1994, 380, 381 [BGH 28.10.1993 - IX ZR 141/93] ; NJW 1988, 2610, 2611 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 113/87] ). - BGH, 12.10.1978 - VII ZR 139/75
Vertragsstrafe: "Verlängerter" Vorbehalt in AGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Unabhängig davon, daß der BGH entgegen dem Verständnis der Beklagten eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Auftraggeber eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten muß, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen darf, durchaus für zulässig erachtet (BGH NJW 1979, 212 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 139/75] ; NJW 1983, 385, 387 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 305/81] ; BauR 1984, 643, 644 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 91/83] ; OLG Hamm BauR 1987, 560, 561), kommt es auf die Rechtsprechung des BGH, nach der lediglich das vollständige Abbedingen des Vertragsstrafenvorbehaltes in AGB unzulässig ist, hier nicht an.
- BGH, 21.04.1988 - IX ZR 113/87
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Nur wenn die materielle Berechtigung des Gläubigers offensichtlich fehlt, kann er sich ausnahmsweise auf den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung berufen, wobei alle Streitfragen tatsächlicher und rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, in einem eventuellen Rückforderungsprozeß geltend zu machen sind (BGH NJW 1994, 380, 381 [BGH 28.10.1993 - IX ZR 141/93] ; NJW 1988, 2610, 2611 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 113/87] ). - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 91/83
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vorbehalt der Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Unabhängig davon, daß der BGH entgegen dem Verständnis der Beklagten eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Auftraggeber eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten muß, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen darf, durchaus für zulässig erachtet (BGH NJW 1979, 212 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 139/75] ; NJW 1983, 385, 387 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 305/81] ; BauR 1984, 643, 644 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 91/83] ; OLG Hamm BauR 1987, 560, 561), kommt es auf die Rechtsprechung des BGH, nach der lediglich das vollständige Abbedingen des Vertragsstrafenvorbehaltes in AGB unzulässig ist, hier nicht an. - OLG Hamm, 22.09.1986 - 17 U 214/85
ZVB: Einbeziehungsvoraussetzungen; Vorbehalt der Vertragsstrafe, Skonto
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.1999 - 12 U 157/98
Unabhängig davon, daß der BGH entgegen dem Verständnis der Beklagten eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Auftraggeber eine Vertragsstrafe nicht schon bei der Abnahme vorbehalten muß, sondern sie noch bis zur Schlußzahlung geltend machen darf, durchaus für zulässig erachtet (BGH NJW 1979, 212 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 139/75] ; NJW 1983, 385, 387 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 305/81] ; BauR 1984, 643, 644 [BGH 12.07.1984 - VII ZR 91/83] ; OLG Hamm BauR 1987, 560, 561), kommt es auf die Rechtsprechung des BGH, nach der lediglich das vollständige Abbedingen des Vertragsstrafenvorbehaltes in AGB unzulässig ist, hier nicht an.
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