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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2179
OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 7 UF 457/05 (https://dejure.org/2006,2179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    DNA-Gutachten: heimlich eingeholtes kann bei Streit um Vaterschaft helfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verwertbarkeit eines heimlich eingeholtes DNA-Gutachten im Vatershaftsanfechtungsverfahren wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vaterschaftsanfechtung - Helfen heimliche DNA-Gutachten doch?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vaterschaftsanfechtung; Verwertbarkeit eines heimlich eingeholten DNA-Gutachtens zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft; Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes; Einräumung möglichen Mehrverkehrs in der Empfängniszeit durch ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vaterschaftsanfechtung - Helfen heimliche DNA-Gutachten doch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1742
  • MDR 2006, 1047
  • FamRZ 2006, 1220 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten ist wegen Verstoßes gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes im Vatershaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft (wie BGH, NJW 2005, 497).

    Das Familiengericht hat nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil es sich aufgrund des am 12.01.2005 ergangenen Urteils des BGH - XII ZR 227/03 - (NJW 2005, 497) an einer Verwertung eines vorprozessual vom Kläger heimlich eingeholten Vaterschaftsgutachtens und auch des Ergebnisses der hierdurch iniziierten Beweisaufnahme gehindert sah.

    Eine heimlich veranlasste DNA-Vaterschaftsanalyse ist nämlich wegen Verstoßes gegen das in Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgte informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtswidrig und im Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar, auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft im Sinne von § 1600b BGB (BGH, Urteil vom 12.01.2005, NJW 2005, 497 m.w.N.; Beschlüsse des Senates vom 09.06.2004 - 7 WF 485/04 - und vom 09.03.2005 - 7 WF 57/05 -).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Sie ist auch nicht deshalb einer Verwertung entzogen, weil die Beweisaufnahme mangels Schlüssigkeit des Klagevortrags gar nicht hätte stattfinden dürfen (wie BGH, NJW 2005, 1583 m.w.N. zur Verwertbarkeit einer entgegen § 529 ZPO durchgeführten Beweisaufnahme).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Das Erfordernis schlüssigen Vortrags als Voraussetzung der Anordnung einer Beweisaufnahme folgt aus dem den Zivilprozess beherrschenden Beibringungsgrundsatz (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., vor § 284, Rdn. 2), der hinsichtlich der anfechtungsbegründenden Tatsachen auch im Kindschaftsprozess gilt (…Zöller/Philippi, a.a.O., § 640d, Rdn. 2), und dient des Weiteren dem prozessökonomischen Zweck, das Gericht nicht mit überflüssigen Beweisaufnahmen zu belasten, im Fall des § 1599 BGB speziell auch dazu, die Beteiligten vor Klagen in's Blaue hinein zu verschonen (BGH, NJW 1998, 2976;… Wellenhofer-Klein in MK-BGB, 4. Aufl., § 1599, Rdn. 17).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89

    Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72

    Ehelichkeitsanfechtung; Frist

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 15 UF 34/05

    Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens in einem …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hiernach bedarf die vom Beklagten angesprochene Frage, ob das gerichtliche Sachverständigengutachten, wenn es allein auf der Grundlage der unzulässigen DNA-Analyse eingeholt worden wäre, einem Verwertungsverbot unterläge (verneinend OLG Celle, FamRZ 2006, 54) keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.02.1987 - IX ZR 33/86

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Aufklärung über die …

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52

    Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2006 - 7 UF 457/05
    Hierbei ist von dem Erkenntnisstand auszugehen, der bei einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden kann (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. NJW 1953, 980 f; NJW 1973, 1875; NJW 1990, 2813 f; NJW-RR 1987, 898 f).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 5 WF 81/07

    Vaterschaftsanfechtung: Vererbung des Rhesus-Merkmals; Anfechtungsfrist bei …

    Die Umstände, die der Kläger -noch aufgrund einer falschen ärztlichen Auskunft- laienhaft unzutreffend würdigte, sind aber für sich genommen objektiv ungeeignet, Zweifel an der Vaterschaft zu begründen (vergleiche zu der Unterscheidung der Frage, ob für den Fristbeginn die Wahrnehmung des Klägers oder die hypothetischen Wahrnehmung eines verständigen Laien maßgeblich ist und/oder eine unzutreffende Wahrnehmung solcher Umstände oder eine unzutreffende Wertung, die Entscheidungsbesprechung von Dr. Thomas Richter FamRZ 2006 1220).
  • OLG Koblenz, 16.03.2020 - 13 UF 88/20

    Abstammung: Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist bei Kenntnis vom Mehrverkehr …

    Rn. 21 Hierfür wird gefordert, dass der Anfechtungsberechtigte sichere Kenntnis von Tatsachen erlangt, die auf Grund objektiver Beurteilung aus der Sicht eines verständigen Betrachters ernsthafte Zweifel an der Vaterschaft begründen (…vgl. Di Cato in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1600b BGB (Stand: 15.10.2019), Rn. 24;… MüKoBGB/Wellenhofer, 8. Aufl. 2020, BGB § 1600b Rn. 12; BGH, NJW-RR 1988, 898; BGH, Beschluss v. 14.02.1990 - XII ZR 12/89 - juris; OLG Koblenz, NJW 2006, 1742).
  • OLG Koblenz, 09.08.2022 - 9 WF 287/22

    Verfahrenskostenhilfe für einen Vaterschaftsanfechtungsantrag

    Rn. 5 Im hier maßgeblichen Zusammenhang kommt es allein darauf an, dass der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von Tatsachen hat, aus denen sich - aus der objektiven Sicht eines verständigen Betrachters (vgl. BGH, FamRZ 1990, 507, 509, m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2006 - 7 UF 457/05 -, juris, Rdnr. 9, m.w.N.; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Reuß, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. Mai 2022, § 1600b BGB, Rdnr. 42, m.w.N.; Staudinger-Rauscher, BGB, Neubearb.
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7259
OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AufenthG § 28; BGB § ... 1306; BGB § 1592; BGB § 1594; BGB § 1595; BGB §§ 1595 ff.; BGB § 1597; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 11; EGBGB Art. 13; EGBGB Art. 19; FGG § 12; FGG § 27; GG Art. 6; PStG § 5; PStG § 20; PStG § 21; PStG § 29; PStG § 29a; PStG § 45; PStG § 48; PStG § 49; PStG § 60; PStG-VwV § 159; PStG-VwV § 258; ZPO § 438; ZPO § 546
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Kindschaftsrecht --> Kindschaftsrecht gesamt bis 2019; Natürliche Personen --> Namensrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlungspflicht des Standesbeamten und der Tatsacheninstanzen im Hinblick auf den urkundlich nicht zu führenden Nachweis einer Negativtatsache (Ausschluss des Bestehens einer Ehe) durch Zulassung einer eidesstattlichen Versicherung der Kindesmutter; Verweigerung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1215
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Die unklare Identität der Kindesmutter wäre zwar ein absoluter Grund, eine Eheschließung abzulehnen (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff), bezogen auf den Ausschluss einer zur Zeit der Geburt bestehenden Ehe ist sie hingegen von nachrangiger Bedeutung.

    Auch eine festzustellende Täuschung der Kindesmutter über ihre Identität kann Anlass bieten, ihre Angaben insgesamt in Zweifel zu ziehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 268).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben die Vorinstanzen zutreffend ihre internationale Zuständigkeit zur Entscheidung des vorliegenden Falles angenommen (vgl. hierzu BayObLG StAZ 2005, 45ff).

    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Für den Fall, dass der Personenstand der Mutter feststeht, hat das BayObLG (FGPrax 2005, 19ff=StAZ 2005, 104ff) entschieden, dass der die Vaterschaft anerkennende Mann auch dann als Vater in den Geburteneintrag aufzunehmen bzw. im Fall des § 29 Abs. 1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien letztlich nicht feststeht.
  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Hätte sich nämlich ergeben, dass die Erlangung derartiger Urkunden bei zutreffenden Angaben unschwer möglich ist, so wäre die Nichtvorlage der Urkunden geeignet gewesen, die Angaben der Kindesmutter notwendigerweise als wenig glaubhaft erscheinen zu lassen, was für die weiteren Ermittlungen und die Beweiswürdigung von jedenfalls richtungsweisender Bedeutung gewesen wäre (vgl. KG StAZ 2006, 13f;… ähnlich OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der 31.Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361) in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97

    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. § 159 DA sowie BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04

    Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Dieser Effekt kann mit Rücksicht auf § 28 AufenthG auch dadurch herbeigeführt werden, dass ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft hinsichtlich des Kindes einer Ausländerin anerkennt (vgl. etwa VG Frankfurt StAZ 2005, 237f).
  • OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (§§ 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. den Fall OLG Hamm -4.Familiensenat- NJW 1988, 3097).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2023 - 7 W 107/23

    Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Geburtseintrages nach Anerkennung …

    Damit die generelle Schwierigkeit, eine Nichttatsache - hier: das Nichtbestehen einer Ehe - mit Urkunden zu belegen oder im Gerichtsverfahren zu beweisen, nicht dazu führt, gar keinen Vater einzutragen - nicht den anerkennenden Vater und nicht den etwa unbekannten Mann, mit dem die Eheschließung eventuell ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist -, darf die Eintragung des anerkennenden Mannes nur dann abgelehnt werden, wenn für den Bestand einer Ehe zur Zeit der Geburt konkrete Anhaltspunkte bestehen, also nicht nur ganz ungesicherte Vermutungen und nicht nur formell und inhaltlich vage Hinweise, die sich aus den geführten Akten ergeben (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 19, 20; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215 f.; OLG Karlsruhe, StAZ 2014, 210; OLG Oldenburg, FamRZ 2020, 1476, 1477).

    Bestehen schon deshalb ernste Zweifel an der Redlichkeit der Antragstellerin im Umgang mit den Behörden, die ihren und den Personenstand ihrer Kinder zu prüfen haben, so belastet sie zusätzlich die mehr als nur zu vermutende Absicht, durch unrichtige Angaben ihren aufenthaltsrechtlichen Status günstiger zu gestalten, nämlich durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen - wie den Beteiligten zu 5. Diese Konstellation begründet keine Gewissheit, die Antragstellerin gebe alles Maßgebliche zu ihren Gunsten falsch an, aber sie weist doch auf ein Interesse hin, eine tatsächlich bestehende Ehe zu verschweigen, um der Vaterschaftsanerkennung so zur Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215, 1216).

  • OLG Brandenburg, 24.10.2023 - 7 W 107/23
    Damit die generelle Schwierigkeit, eine Nichttatsache - hier: das Nichtbestehen einer Ehe - mit Urkunden zu belegen oder im Gerichtsverfahren zu beweisen, nicht dazu führt, gar keinen Vater einzutragen - nicht den anerkennenden Vater und nicht den etwa unbekannten Mann, mit dem die Eheschließung eventuell ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist -, darf die Eintragung des anerkennenden Mannes nur dann abgelehnt werden, wenn für den Bestand einer Ehe zur Zeit der Geburt konkrete Anhaltspunkte bestehen, also nicht nur ganz ungesicherte Vermutungen und nicht nur formell und inhaltlich vage Hinweise, die sich aus den geführten Akten ergeben (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 19, 20; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215 f.; OLG Karlsruhe, StAZ 2014, 210; OLG Oldenburg, FamRZ 2020, 1476, 1477).

    Bestehen schon deshalb ernste Zweifel an der Redlichkeit der Antragstellerin im Umgang mit den Behörden, die ihren und den Personenstand ihrer Kinder zu prüfen haben, so belastet sie zusätzlich die mehr als nur zu vermutende Absicht, durch unrichtige Angaben ihren aufenthaltsrechtlichen Status günstiger zu gestalten, nämlich durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen - wie den Beteiligten zu 5. Diese Konstellation begründet keine Gewissheit, die Antragstellerin gebe alles Maßgebliche zu ihren Gunsten falsch an, aber sie weist doch auf ein Interesse hin, eine tatsächlich bestehende Ehe zu verschweigen, um der Vaterschaftsanerkennung so zur Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215, 1216).

  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 15 W 383/07

    Zum zulässigen Gegenstand einer sofortigen Beschwerde wegen der Berichtigung im …

    Allerdings hat der Senat (FamRZ 2006, 1215) im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG München (StAZ 2005, 360, 361) für ein Verfahren auf Anweisung des Standesbeamten auf erstmalige Beurkundung der Geburt (§ 45 Abs. 1 PStG) den Standpunkt vertreten, hinsichtlich der Feststellung der Negativtatsache, nicht verheiratet zu sein, müsse eine eidesstattliche Versicherung der Kindesmutter entsprechend §§ 5 Abs. 3 PStG, 159 Abs. 1 S. 3 DA als Mittel der Glaubhaftmachung zugelassen werden, da diese Tatsache urkundlich nicht nachgewiesen werden kann.
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3098
OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06 (https://dejure.org/2006,3098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2006 - 3 W 39/06 (https://dejure.org/2006,3098)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 3 W 39/06 (https://dejure.org/2006,3098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VerbrKrG § 12; ; VerbrKrG § ... 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Ziffer b; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HWiG § 3; ; HWiG § 1 Abs. 2; ; BGB § 490 Abs. 3; ; BGB § 314 Abs. 1; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 498 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 494 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Fondsvermittlung in Privatwohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Unterlassung der angekündigten Kündigung und Verwertung der Lebensversicherung; Ursächlichkeit einer Haustürsituation für die Darlehensabschlusserklärung; Unwirksamkeit eines Kreditvertrages nach dem Haustürwiderufsgesetz (HWiG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG §§ 1, 3; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Buchst. b, §§ 6, 9 Abs. 1; BGB § 494 Abs. 2 Satz 4, § 273
    Fehlende Gesamtbetragsangabe in Verbraucherkreditvertrag bei Ausweisung lediglich des Teilbetrages für die Zeit der Zinsfestschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1719
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Dabei genügt es nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Kunde in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 26.10.1993 - XI ZR 42/93 = BGHZ 123, 380; BGH Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, JURIS).

    Die danach erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wie der BGH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1788; Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, JURIS), wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teilbetrag ausweist.

    Bezieht sich der angegebene Betrag indes - wie hier - nur auf die vertraglich festgelegte Zinsbindungsfrist, so wird damit bewusst ausschließlich die entsprechende Teilbelastung des Darlehensnehmers und damit etwas anderes, als der Gesamtbetrag angegeben (vgl. BGH Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, JURIS).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Die danach erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wie der BGH wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1788; Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, JURIS), wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teilbetrag ausweist.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Ist ein Darlehensnehmer durch falsche Angaben zum Erwerb einer Fondsbeteiligung beworben worden, kann er den daraus folgenden Anspruch aus Verschulden bei Vertragsabschluss gegen den Vermittler ebenfalls gegen die Kredit gebende Bank geltend machen, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 VerbrKrG handelt (BGH Urteil vom 25.04.2006 - VI ZR 106/05 = WM 2006, 1066).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Gesamtbetrag bei Verbraucherkredit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Hat ein Bankkunde gegenüber der Bank einen Anspruch auf Neuberechnung der Leistungsraten, so steht ihm, wenn die Bank die Neuberechnung verweigert, gegenüber weiteren Raten ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB zu (BGH Urteil vom 18.12.2001 - XI ZR 156/01 = BGHZ 149, 302, 311).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Dabei genügt es nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Kunde in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 26.10.1993 - XI ZR 42/93 = BGHZ 123, 380; BGH Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 119/05, JURIS).
  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 3 W 39/06
    Mangels ordnungsgemäßer Belehrung oder Nachbelehrung hat das Widerrufsrecht fortbestanden und der Antragsteller hat es durch Anwaltsschreiben vom 02.12.2004 (Bl. 30 d. GA) rechtzeitig ausgeübt; abgesehen davon sind die sich aus § 3 HWiG ergebenden Rechtsfolgen des Widerrufs auch ohne gesonderte Geltendmachung zu prüfen (BGH, Urteil vom 21.01.2003 - XI ZR 125/02 = NJW 2003, 1390).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der …

    Ob den Klägern - wie sie unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BGH (…Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 156/01, BGHZ 149, 302, 311; Tz. 23 zitiert nach juris;… BGH Urt. v. 20.01.2009 - XI ZR 487/07, Tz. 25 zitiert nach juris), des OLG Brandenburg (Beschl. v. 05.7.2006 - 3 W 39/06, OLGReport 2006, 689) und des Thüringer OLG (…Urt. v. 19.4.2005 - 5 U 880/04) meinen -, wenn die Bank die verlangte Neuberechnung verweigert, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber weiteren Raten zustünde, das auch ein Kündigungsrecht ausschließen würde, kann dahinstehen, da weder ein Neuberechnungsanspruch nach § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG noch weitere monatliche Raten streitgegenständlich sind.
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …

    Insoweit reichen mögliche interne Vertriebsabsprachen zwischen der Beklagten zu 1) und der Hnnnnnnnn Gruppe - über solche mit der Verkäuferseite trägt der Kläger hier nichts vor - ebenso wenig aus, wie die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Hnnnnnnnn Gruppe geleisteten Provisionsvorschüsse und Darlehen, denn es ist nicht ersichtlich, dass diese Umstände dem Kläger beim Abschluss des Darlehensvertrages bekannt gewesen sind und er hierauf ein besonderes, für den Haftungstatbestand erforderliches Vertrauen gründen konnte (OLG Frankfurt OLGR 2006, 689).
  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
    Gruppe geleisteten Provisionsvorschüsse und Darlehen, denn es ist nicht ersichtlich, dass diese Umstände den Klägern beim Abschluss des Darlehensvertrages bekannt gewesen sind und sie hierauf ein besonderes, für den Haftungstatbestand erforderliches Vertrauen gründen konnten ( OLG Frankfurt OLGR 2006, 689).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2586
OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05 (https://dejure.org/2006,2586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.06.2006 - 1 U 124/05 (https://dejure.org/2006,2586)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 1 U 124/05 (https://dejure.org/2006,2586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Erfordernis der Notwendigkeit der Rechtsverteidigung bei möglichem Zurückweisungsbeschluss

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 6 O 341/04
  • OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1726
  • MDR 2007, 173
  • NZV 2007, 88
  • FamRZ 2006, 1550
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 30.11.2005 - 1 U 104/05

    Notwendige Prozesskostenhilfe: Gewährung für Berufungsgegner vor Entscheidung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
    Dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe (Aufgabe der gegenteiligen Senatsrechtsprechung in OLGReport 2006, 190).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLGR 2005, 840) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.10.2003; NJW 2004, 73) zur Frage der Notwendigkeit der Gerichtskosten in einem solchen Fall, ist der Senat nunmehr der Auffassung, dass dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein deshalb versagt werden kann, weil noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe.
  • OLG Celle, 28.10.2003 - 6 U 170/03

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Aussicht, dass die Berufung des Gegners …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.
  • OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (OLGR 2005, 840) und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.10.2003; NJW 2004, 73) zur Frage der Notwendigkeit der Gerichtskosten in einem solchen Fall, ist der Senat nunmehr der Auffassung, dass dem erstinstanzlich obsiegenden Berufungsbeklagten die beantragte Prozesskostenhilfe nicht allein deshalb versagt werden kann, weil noch nicht über die Möglichkeit eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden worden sei und deshalb eine Notwendigkeit für die Rechtsverteidigung nicht bestehe.
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 4 UF 188/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei Ankündigung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.06.2006 - 1 U 124/05
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 30.11.2005 (OLGR 2006, 190) unter Berufung auf OLG Düsseldorf (MDR 2003, 658) und OLG Celle (MDR 2004, 598) entschieden, dass es trotz vorliegender Berufungsbegründung solange keines anwaltlichen Beistandes bedarf, wie nicht sicher sei, dass das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückweisung durch einstimmigen Beschluss keinen Gebrauch mache.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …

    Allein der Umstand, dass eine Stellungnahme des Berufungsbeklagten im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ohne nachteilige Folgen für diesen unterbleiben könne, stehe einem berechtigten Interesse, sich gleichwohl zu äußern, nicht entgegen (vgl. OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).

    Ob die konkrete Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im kostenrechtlichen Sinne notwendig war, ist erst im Kostenerstattungsverfahren zu prüfen (vgl. BGH Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992, 2993 und OLG Schleswig FamRZ 2006, 1550).

  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 14 U 73/08

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

    (vgl. OLG Celle, 13 U 141/07; OLG Celle, 4 U 94/07; jeweils zitiert nach juris; OLG Dresden, MDR 2007, 423;… Musielak/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 119 Rdnr. 16; a.A. OLG Rostock, 6 U 71/04; zitiert nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1726; OLG Brandenburg, MDR 2008, 285).

    ( so aber OLG Schleswig NJW-RR 2006, 1726 ) Die im vorliegenden Fall entscheidende Frage ist - anders als im Fall des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO - ob auch eine vernünftige Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen müsste, bereits vor Aufforderung zur Berufungserwiderung und Entscheidung, ob nach § 522 Abs. 2 ZPO vorgegangen wird, einen Rechtsanwalt beauftragen würde.

  • BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der …

    Rn. 10 bb) Nach der Gegenansicht kann dem erstinstanzlichen obsiegenden Berufungsbeklagten Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden, dass infolge einer noch ausstehenden Entscheidung über eine Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverteidigung noch nicht notwendig sei (OLG Brandenburg MDR 2008, 285; OLG Schleswig - 1. ZS - FamRZ 2006, 1550 [unter Aufgabe der gegenteiligen Ansicht in OLGR 2006, 190, 191]; OLG Rostock OLGR 2005, 840, 841 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 67. Aufl. § 119 Rdn. 57; Vossler MDR 2008, 722, 724 f.; Fölsch NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg MDR 2005, 610, 614; Hansens RVGreport 2008, 278 und 2004, 277 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 11/07

    Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten bei beabsichtigter …

    Nach Auffassung des Senats steht eine beabsichtigte bzw. mögliche Rechtsmittelzurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten nicht entgegen (ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZV 2007, 88; OLG Rostock, OLG-NL 2005, 235; Fölsch, Die Berufungszurückweisung durch Beschluss im Blickpunkt aktueller Rechtsprechung, NJW 2006, 3521, 3523; Schellenberg, Der Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO in der gerichtlichen Praxis, MDR 2005, 610, 614; Schneider, AGS 2003, 214; a.A.: OLG Dresden, OLGR 2007, 117; OLG Köln, MDR 2006, 947; OLG Celle, MDR 2004, 598; OLG Nürnberg, MDR 2004, 961; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 658;… Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 119 Rn 55; Hk-ZPO/Rathmann/Pukall, § 119 Rn 14;… Fischer in: Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 119 Rn 29).
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