Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.1999 - C-55/98   

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https://dejure.org/1999,272
EuGH, 28.10.1999 - C-55/98 (https://dejure.org/1999,272)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - C-55/98 (https://dejure.org/1999,272)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - C-55/98 (https://dejure.org/1999,272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges Einkommen - Abzug von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen - Unterscheidung nach dem Land, in dem die Veranstaltungen stattfinden

  • Europäischer Gerichtshof

    Vestergaard

  • EU-Kommission PDF

    Vestergaard

    EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]
    Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Abzug der Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen vom steuerpflichtigen Einkommen - Nationale Rechtsvorschriften, wonach vermutet wird, daß Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen in anderen Mitgliedstaaten nicht ...

  • EU-Kommission

    Vestergaard

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 6 und 59 EG-Vertrag ; Abzug von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen bei Nichtrechtfertigung der Wahl des Reiseziels und Veranstaltungsorts ist aus beruflichen Gründen; Unterscheidung nach dem Land, in dem die ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausgabenabzug für Fortbildungsveranstaltungen an Urlaubsorten im EG-Ausland

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Forbildungsveranstaltungen an Urlaubsorten im Ausland

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 6, EGV Art 59
    Ausland; Fortbildungskurs; Urlaub

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret - Auslegung der Artikel 6 und 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG und 49 EG) im Hinblick auf eine nationale Rechtsprechung auf dem Gebiet der Einkommensteuer - Steuerpflichtiges Einkommen - Abzug von Ausgaben für einen beruflichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-7641
  • EuZW 2000, 20
  • DVBl 2000, 141 (Ls.)
  • BB 2000, 234
  • BB 2000, 288
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Sodann änderte der VI. Senat mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98 (EuGHE I-1999, 7641 - Vestergaard) seine Rechtsprechung zu Sprachkursen im Ausland: Danach kann abweichend von der bisherigen Rechtsprechung bei einem Sprachkurs in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht mehr typischerweise unterstellt werden, dass dieser wegen der jeder Auslandsreise innewohnenden touristischen Elemente eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweist als ein Inlandssprachkurs (Urteil vom 13. Juni 2002 VI R 168/00, BFHE 199, 347, BStBl II 2003, 765 - Sprachkurs in Südfrankreich mit unterrichtsfreien Nachmittagen).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT EINER KOLEKTIVEN MASSNAHME MIT DEM

    In Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr ist dieser Grundsatz durch Art. 49 EG verwirklicht und konkretisiert worden (Urteile vom 16. September 1999, Becu u. a., C-22/98, Slg. 1999, I-5665, Randnr. 32, und vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    50 Darüber hinaus können die betroffenen Finanzbehörden sich aufgrund der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. L 336, S. 15), geändert durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (ABl. L 359, S. 30), an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats wenden, um alle Auskünfte zu erhalten, die sich als notwendig für die ordnungsgemäße Bemessung der Steuer eines Steuerpflichtigen einschließlich der Frage, ob diesem eine Steuerbefreiung gewährt werden kann, erweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 26, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01, Skandia und Ramstedt, Slg. 2003, I-6817, Randnr. 42).

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vestergaard

  • EU-Kommission PDF

    Skatteministeriet gegen Bent Vestergaard.

    Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges Einkommen - Abzug von Ausgaben für Fortbildungsveranstaltungen - Unterscheidung nach dem Land, in dem die Veranstaltungen staattfinden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-7641
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