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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-476/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26
EuGH, 29.04.2004 - C-476/01 (https://dejure.org/2004,26)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-476/01 (https://dejure.org/2004,26)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-476/01 (https://dejure.org/2004,26)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 8 Abs. 4 Richtlinie 91/439/EWG; Art. 1 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 lit. b, Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlin... ie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997; Art. 227 EGV; Art. 234 EGV; §
    Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine in der EU/EG (Wohnsitzerfordernis; Folgen des Entzugs oder der Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis; Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat neu ausgestellten Führerscheins; enge Auslegung von Ausnahmebestimmungen ...

  • lexetius.com

    Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Wohnsitzerfordernis - Artikel 8 Absatz 4 - Folgen des Entzugs oder der Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis - Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat neu ausgestellten Führerscheins

  • verkehrslexikon.de

    Kapper - gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine

  • Judicialis

    Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG des... Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 9; ; Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 Art. 10 Abs. 2; ; EU-Führerschein-VO 1996 Art. 1 § 4 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 1; ; FeV § 28 Abs. 4

  • Europäischer Gerichtshof

    Kapper

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Felix Kapper.

    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Führerschein - Richtlinie 91/439 - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Führerschein, der ohne Beachtung der Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt wurde - Ausschließliche Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für die ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Felix Kapper

    Verkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Strafverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis bei Besitz eines von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats ausgestellten Führerscheins ; Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Führerschein - gegenseitige Anerkennung der Führerscheine in EU

  • blutalkohol PDF, S. 524

    Kündigung wegen vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Wohnsitzerfordernis - Artikel 8 Absatz 4 - Folgen des Entzugs oder der Aufhebung einer vorherigen Fahrerlaubnis - Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat neu ausgestellten Führerscheins]

  • datenbank.nwb.de

    Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN FÜHRERSCHEIN DIE ANERKENNUNG NICHT DESHALB VERSAGEN, WEIL NACH DEN IHM VORLIEGENDEN INFORMATIONEN DER FÜHRERSCHEININHABER ZUM ZEITPUNKT DER AUSSTELLUNG DES FÜHRERSCHEINS SEINEN ...

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kapper - gegenseitige Anerkennung europäischer Führerscheine

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kapper

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Anerkennung der in einem EU-Mitgliedsstaat erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Ablauf der Sperrfrist wird ausländischer Führerschein anerkannt

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kapper

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Führerscheine müssen in Deutschland anerkannt werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • hansklausweber.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kapper

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    EU Führerschein MPU-frei?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    EU Führerschein nach dem 19.01.2009 Anerkennung ja oder nein?

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) - Auslegung von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein - Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins - Führerschein, der von einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-5205
  • NJW 2004, 1725
  • NVwZ 2004, 973 (Ls.)
  • EuZW 2004, 337
  • NZV 2004, 372
 
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Wird zitiert von ... (437)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Diese Bestimmung sehe die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94, Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 26).

    37 Ebenso wie die niederländische Regierung weist die Kommission darauf hin, dass die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sei und "ohne jede Formalität" geschehe (Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26).

    45 Nach ständiger Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26, sowie Awoyemi, Randnr. 41).

    Im Hinblick auf die Bedeutung der Individualverkehrsmittel kann nämlich der Besitz eines vom Aufnahmestaat ordnungsgemäß anerkannten Führerscheins Einfluss auf die tatsächliche Ausübung einer großen Zahl von unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeiten und, allgemeiner gesagt, der Freizügigkeit durch die unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Personen haben (Urteile vom 28. November 1978 in der Rechtssache 16/78, Choquet, Slg. 1978, 2293, Randnr. 4, sowie Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 23).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile Awoyemi, Randnr. 42, und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 61).

    46 Der Gerichtshof hat im Urteil Kommission/Niederlande bereits ausdrücklich die Möglichkeit für den Aufnahmemitgliedstaat ausgeschlossen, Verfahren der systematischen Kontrolle einzuführen, die gewährleisten sollen, dass die Inhaber von Führerscheinen, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, die in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Voraussetzung eines Wohnsitzes im Ausstellungsmitgliedstaat tatsächlich erfüllt haben.

    Es ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Richtlinie 91/439 die Systeme des Führerscheinumtauschs ausdrücklich beseitigen wollte und dass sie es den Mitgliedstaaten verbietet, die Registrierung oder den Umtausch der nicht von ihren eigenen Behörden ausgestellten Führerscheine zu verlangen, wenn sich die Inhaber dieser Führerscheine in ihrem Hoheitsgebiet niederlassen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Beschluss vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.

  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Folglich habe Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie unmittelbare Wirkung (Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 43).

    45 Nach ständiger Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor (Urteile Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26, sowie Awoyemi, Randnr. 41).

    Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und genaue Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen lässt, die zu ergreifen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile Awoyemi, Randnr. 42, und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnr. 61).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21, und vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01, Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19).

    25 Nach dieser Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, Adolf Truley, Randnr. 22, sowie Korhonen u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a. - "Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21, und vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01, Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19).

    25 Nach dieser Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, Adolf Truley, Randnr. 22, sowie Korhonen u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley - "Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Begriff des …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21, und vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01, Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19).

    25 Nach dieser Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, Adolf Truley, Randnr. 22, sowie Korhonen u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21, und vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01, Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19).

    25 Nach dieser Rechtsprechung kann der Gerichtshof die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, Adolf Truley, Randnr. 22, sowie Korhonen u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    Die Kommission verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Mitgliedstaaten berechtigt seien, die Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollten, dass sich einige ihrer Staatsangehörigen unter Missbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen und sich in missbräuchlicher oder betrügerischer Absicht auf Gemeinschaftsrecht berufen (Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    72 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen (vgl. zu den Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Mehrwertsteuer auf jede Dienstleistung erhoben wird, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt ausführt, Urteil vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 28, und zu den Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die Zugang zu einem reglementierten Beruf verleihen, Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-102/02, Beuttenmüller, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-102/02

    Beuttenmüller

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
    72 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen (vgl. zu den Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz, dass die Mehrwertsteuer auf jede Dienstleistung erhoben wird, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt ausführt, Urteil vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 28, und zu den Ausnahmen vom allgemeinen Grundsatz der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise, die Zugang zu einem reglementierten Beruf verleihen, Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-102/02, Beuttenmüller, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 64).
  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

  • EuGH, 29.01.2004 - C-253/01

    Krüger

  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

  • EuGH, 11.12.2003 - C-408/02

    Da Silva Carvalho

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …

    Rn. 50 Dagegen kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewandt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit jedes Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später, nämlich nach Ablauf der Sperrfrist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 76, Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Schwarz, Randnr. 85, sowie Beschluss vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 28).

    Rn. 51 Ist einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 daher grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person später durch einen anderen Mitgliedstaat außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Schwarz, Randnr. 86, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr 27, und Möginger, Randnr. 44).

    Der Wortlaut ihres Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 1 und 2 gehe auf einen Änderungsvorschlag des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments zurück, mit dem dieser offensichtlich auf das Urteil Kapper reagiert habe und mit einer legislativen Maßnahme habe antworten wollen.

    Rn. 78 Außerdem würde, wie der Gerichtshof in Bezug auf die Richtlinie 91/439 entschieden hat, der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 2006/126 geschaffenen Systems darstellt, geradezu negiert, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschluss Halbritter, Randnr. 28).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …

    Rn. 56 Für die Auslegung der einzelnen Voraussetzungen ist sodann daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen einer Richtlinie, die von einem in dieser Richtlinie aufgestellten allgemeinen Grundsatz abweichen, eng auszulegen sind (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 72, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …

    Betreffen also die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00, Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 21, vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01, Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-476/01, Kapper, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).
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Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-5205
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:24} - Vgl. insbesondere Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-67/96 (Albany, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 40) und vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99 (Arduino, Slg. 2002, I 1529, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:20} - Vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21) sowie Urteile PreussenElektra (Randnr. 39), Der Weduwe (Randnr. 39) und Bacardi Martini und Cellier des Dauphins (Randnr. 42).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:24} - Vgl. insbesondere Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-67/96 (Albany, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 40) und vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99 (Arduino, Slg. 2002, I 1529, Randnrn.
  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:14} - Vgl. als Beispiel für einen solchen Fall insbesondere Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2002 (4 StR 371/01, NJW 2002, S. 2330).
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:21} - Vgl. insbesondere Urteil Bosman (Randnr. 61) und Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20) und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I 607, Randnr. 19).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:21} - Vgl. insbesondere Urteil Bosman (Randnr. 61) und Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20) und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I 607, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-476/01
    {FN:21} - Vgl. insbesondere Urteil Bosman (Randnr. 61) und Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52), vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20) und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I 607, Randnr. 19).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

  • EuGH, 10.12.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN …

  • EuGH, 21.01.2003 - C-318/00

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins - Vorabentscheidungsersuchen - Freier …

  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
  • EuGH, 19.03.1993 - C-157/92

    Pretore di Genova / Banchero

  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

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