Weitere Entscheidung unten: EuG, 28.11.2003

Rechtsprechung
   EuG, 25.05.2004 - T-264/03   

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https://dejure.org/2004,5395
EuG, 25.05.2004 - T-264/03 (https://dejure.org/2004,5395)
EuG, Entscheidung vom 25.05.2004 - T-264/03 (https://dejure.org/2004,5395)
EuG, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - T-264/03 (https://dejure.org/2004,5395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie individuell betreffen - Entscheidung - Wärmedämmnormen - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Schmoldt u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie individuell betreffen - Entscheidung - Wärmedämmnormen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Schmoldt u.a. / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Nichtigerklärung des Artikel 1 der Entscheidung 2003/312/EG über die Veröffentlichung der Fundstelle der Normen für Wärmedämmstoffe, Geotextilien, ortsfeste Löschanlagen und Gips-Wandbauplatten entsprechend der Richtlinie 89/106; Zeitpunkt des Fristbeginns bei ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 230 Abs. 5; ; Entscheidung 2003/312/EG vom 9. April 2003 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Normen für Wärmedämmstoffe, Geotextilien, orts... feste Löschanlagen und Gips-Wandbauplatten entsprechend der Richtlinie 89/106 Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    45 Nach Ansicht der Kommission kommt nach der Rechtsprechung der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung in Betracht (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35).

    Dies gelte insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Handlung auf ständiger Übung beruhe, da der Kläger in diesem Fall davon ausgehen dürfe, dass es zur Veröffentlichung kommen werde (Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 37).

    52 Nach der Rechtsprechung kommt bereits nach dem Wortlaut dieser Bestimmung der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung in Betracht (in Randnr. 45 zitiertes Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 61).

    56 Aus dem Urteil Deutschland/Rat (zitiert in Randnr. 45) ergibt sich nämlich, dass der Zeitpunkt, zu dem der Kläger Kenntnis von der Handlung erlangt, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär gegenüber dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Betracht kommt.

    58 Zwar haben der Gerichtshof und das Gericht in ihrer Rechtsprechung die Tatsache, dass die Veröffentlichung des Rechtsakts, auch wenn sie keine Voraussetzung für seine Anwendbarkeit war, einer ständigen Praxis des betreffenden Organs entsprach, berücksichtigt und aufgrund dessen festgestellt, dass die Klagefrist mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung begann, weil der Kläger in einem solchen Fall mit der Veröffentlichung dieses Rechtsakts rechnen durfte (in Randnr. 45 zitiertes Urteil Deutschland/Rat, Randnrn.

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    131 Was zweitens die Beteiligung des dritten Klägers an der Ausarbeitung der angefochtenen Entscheidung angeht, so kann allerdings das Vorliegen besonderer Umstände, wie die Rolle, die eine Vereinigung in einem Verfahren gespielt hat, das zum Erlass einer Maßnahme im Sinne von Artikel 230 EG geführt hat, die Zulässigkeit einer von einer Vereinigung erhobenen Klage begründen, deren Mitglieder von der streitigen Maßnahme nicht unmittelbar und individuell betroffen sind, insbesondere dann, wenn ihre Stellung als Verhandlungsführerin durch diese Maßnahme berührt ist (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn.

    137 Im Übrigen können die Kläger nicht, wie sie es in ihren Schriftsätzen getan haben, behaupten, dass der Gerichtshof im Urteil Van der Kooy u. a./Kommission (zitiert in Randnr. 131) die klagende Vereinigung bloß aufgrund ihrer Eigenschaft als Verhandlungspartnerin einer Interessengruppe zugelassen habe, die als Vereinigung errichtet worden sei und gegenüber der Kommission schriftliche Stellungnahmen abgegeben und mit ihr während des ganzen Verfahrens engen Kontakt gehalten habe.

    Entgegen der Ansicht der Kläger hat der Gerichtshof in den oben in Randnummer 131 zitierten Urteilen Van der Kooy u. a./Kommission (Randnrn. 21 bis 24) und CIRFS u. a./Kommission (Randnrn. 29 und 30) die Zulässigkeit der Klagen der betroffenen Vereinigungen aus deren Eigenschaft als Verhandlungsführerin und nicht aus der individuellen Rolle eines ihrer Mitglieder hergeleitet.

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    21 bis 24, und vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.

    138 Ebenso wenig lässt sich die Situation des dritten Klägers mit der der klagenden Vereinigung im Urteil CIRFS u. a./Kommission (zitiert in Randnr. 131) vergleichen.

    Sie ist daher nicht mit der Situation einer Vereinigung vergleichbar, in der sich die wichtigsten internationalen Hersteller des betreffenden Wirtschaftszweigs zusammengeschlossen haben und die - wie im Urteil CIRFS u. a./Kommission (zitiert in Randnr. 131) - eine klar definierte und eng mit dem Gegenstand der Entscheidung selbst zusammenhängende Verhandlungsposition innehat, wodurch sie in eine tatsächliche Lage versetzt wird, die sie aus dem Kreis der übrigen Personen heraushebt (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Mai 2000 in der Rechtssache C-106/98 P, Comité d'entreprise de la Société française de production u. a./Kommission, Slg. 2000, I-3659, Randnrn.

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    111 Was die Bemerkung betrifft, die zweite Klägerin sei eine bedeutende Verwenderin der entsprechenden Produkte auf dem betreffenden Markt, so kann nach der Rechtsprechung der Umstand, dass sich eine Handlung von allgemeiner Geltung auf die verschiedenen Normadressaten im konkreten Fall unterschiedlich auswirken kann, diese nicht aus dem Kreis aller übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer herausheben, sofern die Anwendung der Handlung aufgrund einer objektiv bestimmten Situation erfolgt (u. a. Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 66, sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und in Randnr. 95 zitierter Beschluss Établissements Toulorge/Parlament und Rat, Randnr. 63).

    Ein solcher Umstand könnte es in keinem Fall erlauben, die Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG erfüllt, für zulässig zu erklären (in diesem Sinne in Randnr. 72 zitiertes Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 44, in Randnr. 111 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 68, und in Randnr. 100 zitierter Beschluss vom 29. April 2002 in der Rechtssache Bactria/Kommission, Randnr. 54).

    In keinem Fall erlaubt es dieses Fehlen, die Klage einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht die Voraussetzungen des Artikels 230 Absatz 4 EG erfüllt, für zulässig zu erklären (Beschluss des Gerichtshofes vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-301/99 P, Area Cova u. a./Rat und Kommission, Slg. 2001, I-1005, Randnr. 47, und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in Randnr. 111 zitiertes Urteil ACAV u. a./Rat, Randnr. 68, in Randnr. 100 zitierter Beschluss vom 29. April 2002 in der Rechtssache Bactria/Kommission, Randnr. 54, und in Randnr. 89 zitierter Beschluss Villiger Söhne/Rat, Randnr. 61).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    89 Nach ständiger Rechtsprechung ändert die Tatsache, dass die Identität der Wirtschaftsteilnehmer, auf die diese Handlungen angewandt werden, der Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses der Handlungen bekannt war, nichts am Rechtssatzcharakter der Handlungen, wenn feststeht, dass diese aufgrund einer objektiven Rechts- oder Sachlage angewandt werden, die in der Handlung gemäß ihrer Zielrichtung festgelegt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 18, Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 65, und Beschluss des Gerichts vom 30. April 2003 in der Rechtssache T-154/02, Villiger Söhne/Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 49).

    95 Der allgemeine Charakter der angefochtenen Entscheidung, der sich aus ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite ergibt, schließt es jedoch als solcher noch nicht aus, dass ein Einzelner eine Nichtigkeitsklage gegen sie erheben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, in Randnr. 89 zitiertes Urteil Codorniu/Rat, Randnr. 19, und in Randnr. 89 zitiertes Urteil Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Randnr. 66, sowie Beschluss des Gerichts vom 21. März 2003 in der Rechtssache T-167/02, Établissements Toulorge/Parlament und Rat, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 26, und in Randnr. 89 zitierter Beschluss Villiger Söhne/Rat, Randnr. 40).

  • EuG, 24.01.2001 - T-112/00

    Iberotam u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    14 und 29, Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93 bis T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnr. 62, und Beschlüsse des Gerichts vom 24. Januar 2001 in den Rechtssachen T-112/00 und T-122/00, Iberotam u. a./Kommission, Slg. 2001, II-97, Randnr. 74, und vom 14. Januar 2002 in der Rechtssache T-84/01, Association contre l'heure d'été/Parlament und Rat, Slg. 2002, II-99, Randnr. 25).

    132 Unter diesen Umständen kann nach der Rechtsprechung eine Vereinigung, die nicht Adressatin des angefochtenen Rechtsakts ist, ein eigenes Interesse daran haben, eine Nichtigkeitsklage gegen den Rechtsakt zu erheben, auch wenn ihre Mitglieder dies nicht individuell tun könnten (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 64, und in Randnr. 127 zitierte Beschlüsse Iberotam u. a./Kommission, Randnr. 75, und Association contre l'heure d'été/Parlament und Rat, Randnr. 25).

  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    52 Nach der Rechtsprechung kommt bereits nach dem Wortlaut dieser Bestimmung der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der angefochtenen Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe oder der Mitteilung in Betracht (in Randnr. 45 zitiertes Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 61).

    36 bis 38, und in Randnr. 52 zitiertes Urteil Alitalia/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    72 Wenn eine natürliche oder juristische Person durch eine Gemeinschaftshandlung von allgemeiner Geltung unmittelbar betroffen werde und jede andere Form eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gegen diese Maßnahme außerhalb von Artikel 230 Absatz 4 EG objektiv unmöglich sei, weil das Gemeinschaftsrecht keine entsprechenden Rechtsbehelfe oder Verfahren vorsehe und die betreffende Maßnahme schon ihrer Natur nach in den Mitgliedstaaten nicht justiziabel sei und auch durch entsprechende Änderungen der nationalen Verfahrensordnungen nicht rechtsbehelfsfähig gemacht werden könne, dürfe in diesen höchst seltenen Fällen nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677) eine Individualklage nicht wegen fehlender individueller Betroffenheit des Klägers für unzulässig erklärt werden.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    Aus dieser Eigenschaft der zweiten Klägerin allein ergibt sich nach der Rechtsprechung nicht, dass sie von der streitigen Entscheidung individuell betroffen wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 14, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnr. 51, und in Randnr. 89 zitierter Beschluss Villiger Söhne/Rat, Randnr. 47).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2004 - T-264/03
    127 Bezüglich der Klagebefugnis des dritten Klägers aufgrund seiner Befugnis, für seine Mitglieder aufzutreten, ist auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet wurde, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne von Artikel 230 Absatz 4 EG individuell betroffen ist und daher keine Nichtigkeitsklage im Namen ihrer Mitglieder erheben kann, wenn diesen als Einzelnen die Klageerhebung verwehrt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P, Greenpeace u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651, Randnrn.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuGH, 10.04.2003 - C-142/00

    Kommission / Nederlandse Antillen

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

  • EuG, 09.08.1995 - T-585/93

    Gewährung einer finanziellen Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

  • EuG, 11.02.1999 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd / Kommission

  • EuG, 21.10.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuGH, 12.12.2003 - C-258/02

    Bactria v Commission

  • EuGH, 01.02.2001 - C-301/99

    Area Cova e.a / Rat und Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

  • EuG, 29.04.2002 - T-339/00

    Bactria / Kommission

  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuG, 21.03.2003 - T-167/02

    Établissements Toulorge / Parlament und Rat

  • EuG, 07.02.2001 - T-38/99

    Sociedade Agrícola dos Arinhos / Kommission

  • EuG, 14.01.2002 - T-84/01

    'Association contre l''heure d''été / Parlament und Rat'

  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der

  • EuG, 07.02.2001 - T-50/99

    Sociedade Agricola dos Arinhos / Kommission - Landwirtschaft

  • EuG, 03.06.1997 - T-60/96

    Merck & Co. Inc., NV Organon und Glaxo Wellcome plc gegen Kommission der

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

  • EuGH, 23.01.1997 - C-246/95

    Coen / Belgischer Staat

  • EuGH, 22.01.2004 - C-353/01

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF UND ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN

  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 15.01.1987 - 152/85

    Misset / Rat

  • EuG, 27.11.2003 - T-190/00

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 06.10.1999 - T-123/97

    Salomon / Kommission

  • EuG, 15.10.2003 - T-372/02

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission

  • EuG, 05.03.2003 - T-293/01

    Ineichen / Kommission

  • EuG, 10.04.2019 - T-229/17

    Deutschland/ Kommission - Rechtsangleichung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 -

    Im Übrigen fällt die Klage der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie nicht nur auf die Nichtigerklärung der angefochtenen Beschlüsse, sondern auch auf die Nichtigerklärung der nachfolgenden Mitteilungen gerichtet ist, mit diesem Antrag auf Nichtigerklärung der angefochtenen Beschlüsse zusammen und ist daher in diesem Rahmen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission, T-264/03, EU:T:2004:157, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    50 - Urteile vom 6. Oktober 1999, Kneissl Dachstein/Kommission (T-110/97, Slg. 1999, II-2881, Randnrn. 41 und 42) und Salomon/Kommission (T-123/97, Slg. 1999, II-2925, Randnrn. 42 und 43), sowie Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission (T-264/03, Slg. 2004, II-1515, Randnrn.
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    41 und 42, vgl. auch Beschlüsse des Gerichts vom 6. Mai 2003, DOW AgroSciences/Parlament und Rat, T-45/02, Slg. 2003, II-1973, Randnr. 47, vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission, T-264/03, Slg. 2003, II-1515, Randnr. 117, und vom 16. Februar 2005, Fost Plus/Kommission, T-142/03, Slg. 2005, II-589, Randnrn.
  • EuG, 15.09.2005 - T-132/03

    Casini / Kommission

    98 À titre surabondant, il y a également lieu de rappeler que, en tout état de cause, au titre de l'article 233 CE, il n'appartient pas au juge communautaire d'adresser des injonctions aux institutions dans le cadre du contrôle de légalité qu'il exerce et qu'il incombe à l'institution dont émane l'acte annulé de prendre les mesures que comporte l'exécution de l'arrêt prononçant ladite annulation (voir, en ce sens, ordonnance du Tribunal du 25 mai 2004, Schmoldt e.a./Commission, T-264/03, non encore publiée au Recueil, point 42, et la jurisprudence citée).
  • EuG, 26.01.2017 - T-474/15

    GGP Italy / Kommission - Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von

    Im Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission (T-264/03, EU:T:2004:157, Rn. 91 bis 94), hat das Gericht klargestellt, dass es sich um Rechtsakte mit allgemeiner Geltung handelt.
  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Wird ein Rechtsakt bekannt gegeben, so beginnt die Klagefrist zum Zeitpunkt der Bekanntgabe; dies gilt auch dann, wenn die Bekanntgabe keine ständige Praxis des betreffenden Organs ist (Beschluss des Gerichts vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission, T-264/03, Slg. 2004, II-1515, Randnrn.
  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission

    Die Bestimmungen des AEU-Vertrags über das Klagerecht des Einzelnen dürfen nicht eng ausgelegt werden (Urteil vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, EU:C:1963:17, S. 222, und Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission, T-264/03, EU:T:2004:157, Rn. 59).
  • EuGH, 16.09.2005 - C-342/04

    Schmoldt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bauprodukte - Harmonisierte Normen

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Kläger - Jürgen Schmoldt, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (im Folgenden: Hauptverband) und die Kaefer Isoliertechnik GmbH & Co. KG (im Folgenden: Kaefer) - die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Mai 2004 in der Rechtssache T-264/03 (Schmoldt u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Artikels 1 in Verbindung mit der Tabelle 1 des Anhangs der Entscheidung 2003/312/EG der Kommission vom 9. April 2003 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Normen für Wärmedämmstoffe, Geotextilien, ortsfeste Löschanlagen und Gips-Wandbauplatten entsprechend der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 114, S. 50, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) für unzulässig erklärt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-80/06

    Carp - Richtlinie 89/106/EWG - Entscheidung 1999/93/EG der Kommission -

    Das Gericht erster Instanz hat in seinem Beschluss vom 25. Mai 2004, Schmoldt u. a./Kommission (T-264/03, Slg. 2004, II-1515, Randnr. 94), festgestellt, dass die an alle Mitgliedstaaten gerichtete Entscheidung 2003/312/EG der Kommission vom 9. April 2003 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Normen für Wärmedämmstoffe, Geotextilien, ortsfeste Löschanlagen und Gips-Wandbauplatten entsprechend der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 114, S. 50) ein Rechtsakt ist, der "allgemeinen Charakter" hat.
  • EuG, 11.12.2006 - T-392/05

    MMT / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Einrede der Unzulässigkeit

    25 Nach ständiger Rechtsprechung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift, dass der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt hat, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht kommt (Urteile des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35, und des Gerichts vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-296/97, Alitalia/Kommission, Slg. 2000, II-3871, Randnr. 61; Beschlüsse des Gerichts vom 25. Mai 2004 in der Rechtssache T-264/03, Schmoldt u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1515, Randnr. 52, und vom 21. November 2005 in der Rechtssache T-426/04, Tramarin/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 48).
  • EuG, 16.03.2016 - T-45/15

    Hydrex / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 28.11.2003 - T-264/03 R 1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13042
EuG, 28.11.2003 - T-264/03 R 1 (https://dejure.org/2003,13042)
EuG, Entscheidung vom 28.11.2003 - T-264/03 R 1 (https://dejure.org/2003,13042)
EuG, Entscheidung vom 28. November 2003 - T-264/03 R 1 (https://dejure.org/2003,13042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Jürgen Schmoldt und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen - (Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1)

  • EU-Kommission

    Jürgen Schmoldt und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Verlängerung der Koexistenzperiode für beanstandete harmonisierte Normen für Wärmeschutzprodukte mit den Nummern EN 13162:2001 à EN 13171:2001und nationale Normen; Beseitigung der Hemmnisse des freien Verkehrs von Bauprodukten ; ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/312/EG der Kommission vom 9. April 2003 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Normen für Wärmedämmstoffe, Geotextilien, ortsfeste Löschanlagen und Gips-Wan... dbauplatten entsprechend der Richtlinie 89/106/EWG Art. 1; ; Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte in der durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 geänderten Fassung Art. 4; ; Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte in der durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 geänderten Fassung Art. 5 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    So komme nach der Rechtsprechung der Zeitpunkt, zu dem der Kläger von der Handlung Kenntnis erlangt habe, als Beginn der Klagefrist nur subsidiär neben dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Mitteilung in Betracht (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1998 in der Rechtssache C-122/95, Deutschland/Rat, Slg. 1998, I-973, Randnr. 35).

    Dies gelte insbesondere dann, wenn die Veröffentlichung einer Handlung auf ständiger Übung beruhe, da der Kläger dann davon ausgehen dürfe, dass es zur Veröffentlichung kommen werde (Urteil Deutschland/Rat, Randnr. 37).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Was zweitens die Beteiligung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie an der Ausarbeitung der streitigen Entscheidung angeht, so kann allerdings das Vorliegen besonderer Umstände, wie die Rolle, die ein Verband in einem Verfahren gespielt hat, das zum Erlass einer Maßnahme im Sinne des Artikels 230 EG geführt hat, die Zulässigkeit einer von einem Verband erhobenen Klage begründen, dessen Mitglieder von der streitigen Maßnahme nicht unmittelbar und individuell betroffen sind, insbesondere dann, wenn seine Stellung als Verhandlungsführer durch diese Maßnahme berührt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    21 bis 24, und vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.
  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Das unmittelbare Bevorstehen des Schadens braucht nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen zu werden; vielmehr genügt es, insbesondere dann, wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 38, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 38).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    In einem solchen Fall wäre der Erlass der einstweiligen Anordnung nur dann gerechtfertigt, wenn andernfalls die Antragstellerin in eine Lage gebracht würde, in der möglicherweise ihre Existenz gefährdet wäre oder ihre Marktanteile irreversibel geändert würden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 138, und vom 11. April 2003 in der Rechtssache T-392/02 R, Solvay Pharmaceuticals/Rat, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 107).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Ein finanzieller Schaden, der durch die Durchführung des Urteils im Klageverfahren nicht beseitigt wird, stellt nämlich einen wirtschaftlichen Verlust dar, der mittels der im Vertrag, insbesondere in den Artikeln 235 EG und 288 EG, vorgesehenen Klagen ausgeglichen werden kann (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 2001, 1MS Health/Kommission, T-184/01 R, Slg. 2001, II-3193, Randnr. 119, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Was erstens die Klagebefugnis des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie aufgrund der Klagebefugnis seiner Mitglieder angeht, so ist daran zu erinnern, dass eine Vereinigung als von einer Entscheidung individuell betroffen anzusehen ist, wenn sie die Interessen von Unternehmen vertritt, die selbst hinsichtlich dieser Entscheidung klagebefugt wären (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Juli 1995 in den Rechtssachen T-447/93 bis T-449/93, AITEC u. a./Kommission, Slg. 1995, II-1971, Randnr. 62).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Es ist Sache der Partei, die sich auf einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden beruft, dessen Vorliegen zu beweisen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 95, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.11.2003 - T-264/03
    Das unmittelbare Bevorstehen des Schadens braucht nicht mit absoluter Sicherheit nachgewiesen zu werden; vielmehr genügt es, insbesondere dann, wenn die Entstehung des Schadens vom Eintritt einer Reihe von Faktoren abhängt, dass er mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit vorhersehbar ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 38, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 38).
  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 29.04.2002 - T-339/00

    Bactria / Kommission

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der

  • EuG, 15.02.2000 - T-1/00

    Hölzl u.a. / Kommission

  • EuG, 03.06.1997 - T-60/96

    Merck & Co. Inc., NV Organon und Glaxo Wellcome plc gegen Kommission der

  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

    37 und 38, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-345/00 P, Fédération nationale d'agriculture biologique des régions de France u. a./Rat, Slg. 2001, I-3811; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. November 2003 in der Rechtssache T-264/03 R, Schmoldt u. a./Kommission, Slg. 2003, II-5089, Randnr. 64).
  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

    29 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Kriterium für die Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung darin zu sehen, ob die fragliche Maßnahme allgemeine Geltung hat und sich diese allgemeine Geltung aus der Tatsache ableiten lässt, dass dieser Akt für objektiv bestimmte Situationen gilt und gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen Rechtswirkungen entfaltet (Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-41/99 P, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 2001, I-4239, Randnr. 24, Beschlüsse des Gerichts vom 9. November 1999 in der Rechtssache T-114/99, CSR Pampryl/Kommission, Slg. 1999, II-3331, Randnr. 41, und vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache T-45/02, DOW AgroSciences/Parlament und Rat, Slg. 2003, II-1973, Randnr. 31, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 28. November 2003 in der Rechtssache T-264/03 R, Schmoldt u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
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