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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10759
BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23 (https://dejure.org/2024,10759)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2024 - V ZB 51/23 (https://dejure.org/2024,10759)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2024 - V ZB 51/23 (https://dejure.org/2024,10759)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundbuchsache: Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück des Elternteils durch das minderjährige Kind; Erforderlichkeit der Genehmigung der Auflassung durch einen Ergänzungspfleger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 107 BGB, § 181 BGB, § 748 BGB, § 1629 Abs 2 S 1 BGB, § 1809 Abs 1 BGB
    Grundbuchsache: Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück des Elternteils durch das minderjährige Kind; Erforderlichkeit der Genehmigung der Auflassung durch einen Ergänzungspfleger

  • IWW

    § 1809 Abs. 1 BGB, § ... 1824 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 181 BGB, § 748 BGB, § 745 Abs. 1 BGB, § 78 Abs. 1 GBO, § 78 Abs. 3 GBO, § 71 FamFG, § 18 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GBO, § 20 GBO, § 1629 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1 BGB, § 925 BGB, § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1824 Abs. 2 BGB, § 1629 Abs. 2 BGB, § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 1824, § 1854 Nr. 4 BGB, Abs. 2 BGB, § 1795 Abs. 1 Nr. 1, § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1824 BGB, § 107 BGB, § 1795 BGB, § 593b BGB, § 741 BGB, § 744 Abs. 2 BGB, § 745 BGB, § 745 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 16 Abs. 2 Satz 1 WG, § 16 Abs. 2 WEG, § 9a Abs. 4 WEG, § 10 Abs. 8 WEG, § 1850 Nr. 4 BGB, § 1775 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 197, 181, 748, 1629 Abs. 2 S. 1, 1809 Abs. 1, 1824
    Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück von einem Elternteil an ein minderjähriges Kind; lediglich rechtlich vorteilhaft; kein Erfordernis zur Mitwirkung eines Ergänzungspflegers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 107, 181, 748, 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1809 Abs. 1, § 1824 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Lediglich rechtlich vorteilhafter Erwerb eines Miteigentumsanteils durch Minderjährigen an nicht vermietetem oder verpachtetem Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 107, 181, 748, 1629 Abs. 2 Satz 1, 1809 Abs. 1, 1824 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Keine Pflegerbestellung bei Schenkung eines Miteigentumsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen als lediglich rechtlich vorteilhaft i.R.d. Schenkung; Erklärung der Auflassung ohne Genehmigung durch einen Ergänzungspfleger

  • datenbank.nwb.de

    Grundbuchsache: Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück des Elternteils durch das minderjährige Kind; Erforderlichkeit der Genehmigung der Auflassung durch einen Ergänzungspfleger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb eines Miteigentumsanteils ist lediglich rechtlich vorteilhaft für Minderjährige

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück - an sein minderjähriges Kind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück durch einen Minderjährigen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Miteigentumsanteil an nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nur rechtlich vorteilhaft: Übertragung von Miteigentum an unvermietetem Grundstück

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Miteigentumsüberlassung von Grundstücken an Minderjährige

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen einer lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit i.S.d. § 107 BGB bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen

Besprechungen u.ä. (3)

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Erwerb von Miteigentum an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch Minderjährige

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 107, 181, 748 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung von Miteigentum an unvermietetem Grundstück als rechtlich vorteilhaftes Geschäft (IVR 2024, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1957
  • MDR 2024, 836
  • DNotZ 2025, 284
  • NZM 2024, 667
  • FGPrax 2024, 151
  • WM 2024, 1629
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Möchte ein Elternteil einen Miteigentumsanteil an einem ihm gehörenden - weder vermieteten noch verpachteten - Grundstück auf sein minderjähriges Kind übertragen, muss die von den Eltern des Minderjährigen in dessen Namen erklärte Auflassung nicht durch einen Ergänzungspfleger genehmigt werden (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170).

    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Übereignung eines Grundstücks an einen Minderjährigen bei der gebotenen isolierten Betrachtung der Auflassung grundsätzlich lediglich vorteilhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 175 ff.).

    Es wäre reiner Formalismus, würde man die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von der Erteilung einer Genehmigung abhängig machen, obwohl das Ergebnis der dabei vorzunehmenden Prüfung von vornherein feststünde (vgl. Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 177 f.).

    Rn. 16 (1) Bei der Prüfung, ob der Eigentumserwerb für den Minderjährigen (auch) rechtlich nachteilig ist, ist grundsätzlich auf den Eigentumserwerb als solchen abzustellen (vgl. allgemein Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 177 f.).

    Bei der gebotenen wertenden Betrachtung stellen sie jedoch keinen rechtlichen Nachteil i.S.v. § 107 BGB dar, auch wenn sie aus dem sonstigen Vermögen des Minderjährigen zu tragen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 25. November 2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170, 177 f.).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Diese Ausnahme ist zwar in § 1824 BGB nicht aufgeführt, entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Vorgängernorm des § 1795 BGB aF und beruht auf der Überlegung, dass für ein Vertretungsverbot kein Bedürfnis besteht, wenn nach der Natur des Rechtsgeschäfts eine Gefährdung der Vermögensinteressen des Vertretenen nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern abstrakt-generell ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, 1886; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 16 mwN).

    Damit treffen ihn kraft Gesetzes persönliche Verpflichtungen, die ein ganz erhebliches Ausmaß annehmen können und der Annahme eines lediglich rechtlichen Vorteils i.S.v. § 107 BGB entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 11, 13).

    Er hätte vielmehr anteilig auch die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 WG; Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 13 zu § 16 Abs. 2 WEG aF).

    Schließlich haftet der Minderjährige als Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 4 WEG (= § 10 Abs. 8 WEG aF) infolge des Erwerbs der Eigentumswohnung kraft Gesetzes den Gläubigern der GdWE für Verbindlichkeiten, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstehen oder während dieses Zeitraums fällig werden (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 14).

  • BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19

    Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Eine Entscheidung in der Sache ist dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich, da der Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (Senat, Beschluss vom 11. März 2021 - V ZB 127/19, WM 2021, 1964 Rn. 17).
  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Der Erwerb eines solchen Grundstücks stellt sich für den Minderjährigen nicht als lediglich vorteilhaft dar, weil der Erwerb gemäß § 566 (Mietvertrag), § 581 Abs. 2 (Pachtvertrag) und § 593b BGB (Landpachtvertrag) zum Eintritt des Erwerbers in den Mietvertrag bzw. Pachtvertrag auf Vermieter- bzw. Verpächterseite führt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140 f.).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Dafür werden in dem Wirtschaftsplan Vorschüsse festgelegt; die damit verbundene Zahlungspflicht trifft den Erwerber bereits unmittelbar mit dem Eigentumsübergang (vgl. Senat, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 257/16, NZM 2018, 2044 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21

    Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Diese Überlegungen gelten in gleicher Weise dann, wenn der Minderjährige nicht das Alleineigentum, sondern lediglich einen Miteigentumsanteil an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück erwerben soll (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZB 4/21, NJW-RR 2022, 1027 Rn. 9).
  • OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23

    Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Demgegenüber möchte das Beschwerdegericht (…vgl. auch KG, ZEV 2024, 185 Rn. 10 ff.), dem sich das Oberlandesgericht München jedenfalls für die Veräußerung eines bebauten Grundstücks angeschlossen hat (MDR 2024, 293 f.;… zustimmend wohl auch BeckOGK/Duden, BGB [1.2.2024], § 107 Rn. 95.1: "liegt nahe"), den Erwerb eines Miteigentumsanteils in gleicher Weise wie den Erwerb einer Eigentumswohnung als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft qualifizieren und verweist zur Begründung auf die Verpflichtungen, die mit dem Eintritt in eine Bruchteilsgemeinschaft verbunden sind (insbesondere: Lastentragung nach § 748 BGB).
  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 85/98

    Schenkweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch und einem Vorkaufsrecht …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Der Erwerber müsse aus seinem Vermögen, das er vor Abschluss des Vertrags besaß, nichts aufgeben und auch keine neuen Belastungen auf sich nehmen (vgl. BayObLGZ 1998, 139, 143 f.;… MüKoBGB/Spickhoff, 9. Aufl., § 107 Rn. 72;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 3610l; Keller, JA 2009, 561, 565 f.).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 15/74

    Vertretungsverbot für Geschäfte, die dem Mündel lediglich einen rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Diese Ausnahme ist zwar in § 1824 BGB nicht aufgeführt, entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Vorgängernorm des § 1795 BGB aF und beruht auf der Überlegung, dass für ein Vertretungsverbot kein Bedürfnis besteht, wenn nach der Natur des Rechtsgeschäfts eine Gefährdung der Vermögensinteressen des Vertretenen nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern abstrakt-generell ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 15/74, NJW 1975, 1885, 1886;… Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 16 mwN).
  • OLG München, 12.06.2023 - 34 Wx 120/23

    Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit einer unentgeltlichen …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - V ZB 51/23
    Da es nämlich an einer Übergangsvorschrift fehlt und es sich im Hinblick auf die noch ausstehende Eintragung nicht um einen abgeschlossenen Sachverhalt handelt, finden die neuen Vorschriften Anwendung (vgl. zur Anwendbarkeit des § 1854 Nr. 4 BGB nF in Übergangsfällen auch OLG München, MittBayNot 2023, 599 Rn. 10).
  • OLG München, 05.08.2025 - 34 Wx 167/25

    Vertretungsbefugnis, Zwischenverfügung, Elternrecht, Bestellung eines …

    Vor der Eintragung der Auflassung hat das Grundbuchamt, soweit Beteiligte durch Vertreter vertreten werden, deren Vertretungsmacht selbständig zu prüfen (BayObLGZ 1998, 139/142; BGH NJW 2024, 1957/1958;… Demharter § 19 Rn. 74 b).

    Dieses ist auch nicht lediglich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB, da es sich um die Überlassung einer vermieteten Eigentumswohnung handelt (st. Rspr, vgl. hierzu BGH NJW 2024, 1957/1958; NJW 2010, 3643; NJW-RR 2022, 1027; DNotZ 2011, 346; DNotZ 2005, 625; Senat vom 29.4.2020, 34 Wx 341/18 = FGPrax 2020, 114;… Hügel/Kral WEG Rn. 144).

  • BGH, 20.06.2024 - V ZB 1/24

    Überlassung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück an minderjährige Kinder; …

    Wie der Senat jüngst entschieden hat (Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, juris), ist der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem nicht vermieteten oder verpachteten Grundstück durch einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung in dieser Entscheidung Bezug genommen (Senat, Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, aaO Rn. 13 ff.).

    Ist aber die Übertragung lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.d. § 107 BGB, ist die Mutter der Beteiligten zu 3 und 4 nicht gemäß § 1629 Abs. 2 BGB i.V.m. § 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen (näher dazu Senat, Beschluss vom 18. April 2024 - V ZB 51/23, aaO Rn. 8).

  • OLG München, 21.05.2026 - 34 Wx 71/26

    Testamentsvollstreckung, Vermächtniserfüllung, Minderjährigenschutz, …

    Wird ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten, sind die gesetzliche Vertretungsmacht bzw. die Wirksamkeit und der Umfang einer Vollmacht vom Grundbuchamt selbständig zu prüfen (BGH NJW 2024, 1957/1958; Senat DNotZ 2019, 197;… Demharter/Schäfer § 19 Rn. 74b;… Hügel/Reetz Vertretungsmacht Rn. 127).
  • OLG München, 05.08.2025 - 34 Wx 167/25e

    Reichweite des Vertretungsausschlusses eines Elternteils bei nicht miteinander …

    Vor der Eintragung der Auflassung hat das Grundbuchamt, soweit Beteiligte durch Vertreter vertreten werden, deren Vertretungsmacht selbständig zu prüfen ( BayObLGZ 1998, 139 /142; BGH NJW 2024, 1957 /1958;… Demharter § 19 Rn. 74 b).

    Dieses ist auch nicht lediglich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB , da es sich um die Überlassung einer vermieteten Eigentumswohnung handelt (st. Rspr, vgl. hierzu BGH NJW 2024, 1957 /1958; NJW 2010, 3643 ; NJW-RR 2022, 1027 ; DNotZ 2011, 346; DNotZ 2005, 625 ; Senat vom 29.4.2020, 34 Wx 341/18 = FGPrax 2020, 114 ;… Hügel/Kral WEG Rn. 144).

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