Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 43 Abs. 2 GmbH; § 249 BGB, § 81 GWB
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens - IWW
§ 81 Abs. 4 GWB, § ... 264 Abs. 2 ZPO, § 301 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 525 ZPO, § 343 Satz 1 ZPO, § 149 ZPO, § 64 Abs. 1 ArbGG, §§ 64 Abs. 2, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 43 Abs 2 GmbHG, §§ 249 ff. BGB, § 81 GWB, § 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 AktG, § 258 StGB, § 138 BGB, § 826 BGB, Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, § 81 Abs. 5 GWB, § 81 Abs. 5 S. 1 GWB, § 81 Abs. 4 S. 1 und 2 GWB, § 81 Abs. 4 S. 1 GWB, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 830, 840, 426 BGB, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- LAG Düsseldorf
§ 43 Abs. 2 GmbH; § 249 BGB, § 81 GWB
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Haftung des Geschäftsführers für gegen das Unternehmen verhängte Kartellgeldbuße ("Schienenkartell")
- Betriebs-Berater
Keine Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Kartellbuße des Unternehmens - "Schienenkartell"
- Betriebs-Berater
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH im Innverhältnis für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 43 Abs. 2; GWB § 81
Regresshaftung des GmbH-GF für Unternehmensgeldbußen? - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 43 Abs. 2; GWB § 81; BGB § 249
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für gegen diese verhängte Kartellbußen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 43 Abs. 2 GmbH; § 249 BGB; § 81 GWB
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GmbH verhängten Geldbuße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (25)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers für Kartellrechtsbußen
- faz.net (Kurzinformation)
Muss ich für Bußgelder gegen meinen Arbeitgeber haften?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer haften nicht für Unternehmenskartellbußen ("Schienenkartell")
- Jurion (Kurzinformation)
Geschäftsführer haftet nicht für kartellrechtliche Bußgelder seiner Gesellschaft
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Richtlinie 98/59/EG Art. 1 Abs. 1 Buchst. a
Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § 43 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG - archive.is (Pressebericht, 20.01.2015)
Schienenkartell: ThyssenKrupp scheitert mit 291-Millionen-Klage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
- spiegel.de (Pressebericht, 20.01.2015)
Kartellbußen: ThyssenKrupp scheitert mit Millionen-Klage
- matzen-partner.de (Kurzinformation)
Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Kartellbuße gegen die Gesellschaft
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Managerhaftung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beschränkte Managerhaftung
- juve.de (Kurzinformation)
Schienenkartell: Ex-Manager erringt Teilerfolg
- audit-committee-institute.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer haftet nicht für Bußgelder gegen das Unternehmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beschränkte Managerhaftung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Unternehmenskartellbuße für ehemaligen Manager
- noerr.com (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens ("Schienenkartell")
- noerr.com (Kurzinformation)
Keine unbegrenzte Organhaftung für Unternehmensbußgelder?
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Haftung bei Kartellrechtsverstößen - Regressmöglichkeiten gegenüber Mitarbeitern?
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Regressmöglichkeit von Unternehmenskartellgeldbußen weiter ungeklärt
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Früherer Geschäftsführer haftet nicht für Kartellbuße
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Angestellter haftet nicht für Kartellbuße
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Unternehmenskartellbuße lässt sich nicht an verantwortliche Arbeitnehmer weiterreichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH auf Ersatz einer im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen die GmbH verhängten Geldbuße
Besprechungen u.ä. (11)
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Kartellrechtsbußen des Unternehmens (Schienenkartell)
- audit-committee-institute.de
, S. 66 (Entscheidungsbesprechung)
Geschäftsführer haftet nicht für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen
- compliance-datenschutz.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Innenhaftung des Geschäftsführers für Unternehmensgeldbußen
- mayerbrown.com
(Entscheidungsbesprechung)
Regress der Kapitalgesellschaft bei der Geschäftsleitung für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen (RAin Dr. Ulrike Binder und RA Dr. Jan Kraayvanger; BB 2015, 1219-1230)
- fernuni-hagen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Blackbox und Bußgeldregress im Unternehmen
- euroforum.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des Regresses gegen Geschäftsführer wegen Kartellbuße
- bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)
Keine Abwälzung von Unternehmensgeldbußen auf (ehemalige) Vorstände und Geschäftsführer
- gibsondunn.com
(Entscheidungsbesprechung)
Kartellanten und Böllerwerfer - Bußgeldregress beim Verursacher (RA Dr. Mark Zimmer und RA Michael Walther; BB 2017, 629-632)
- bld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die Ersatzfähigkeit von Unternehmensgeldbußen im Innenregress gegen verantwortliche Vorstandsmitglieder (RA'in Katja Labusga; VersR 2017, 394-402)
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Mitarbeiter haften auf Schadensersatz
- deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Chef war schuld, doch muss er zahlen? - Möglichkeiten des Regresses bei Unternehmensgeldbußen im Kartellrecht
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 3569/12
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 657/13
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 658/13
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 3569/12
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 657/13
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 658/13
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
- BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 829
- MDR 2015, 13
- VersR 2015, 629
- VersR 2015, 655
- WM 2015, 1863
- BB 2015, 1018
- BB 2015, 907
- NZA-RR 2015, 317
- NZG 2015, 599
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (19)
- BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
b)Richtig ist, dass die Haftung eines Dritten für Geldbußen in der Rechtsprechung prinzipiell für möglich erachtet wird (BGH vom 14.11.1996 - IX ZR 215/95; 31.01.1957 - II ZR 41/56; RG vom 10.06.1942 - III 14/42).Das heißt, dem Bebußten wird ein zivilrechtlicher Rückgriffsanspruch zugebilligt, wenn sein Vertragspartner verpflichtet ist, die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes abzuwenden (BGH vom 14.11.1996 - IX ZR 215/95).
cc)Diese Sichtweise findet sich auch in der zitierten Entscheidung des BGH vom 14.11.1996 (IX ZR 215/95) wieder, wenn dort darauf hingewiesen wird, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die mehrere Täter zu verantworten haben, keine Grundlage für einen Ersatzanspruch eines der Täter gegen einen anderen bilde und die §§ 830, 840, 426 BGB für einzelnen Tätern auferlegte Sanktionen nicht anwendbar seien.
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 657/13
Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19.12.2013 - 1 Ca 657/13 - wird hinsichtlich der Zahlungsanträge zu 1) und 2) zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 19.12.2013, zugegangen am 09.04.2014 - 1 Ca 657/13 - wird abgeändert und insgesamt wie folgt neu zu gefasst:.
- BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90
Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Die Rechtsprechung hat für den Bereich des Strafrechts anerkannt, dass die freiwillige Zahlung auf die Geldstrafe eines Dritten keine Strafvereitelung darstelle, da der staatliche Strafanspruch dadurch unberührt bleibe (BGH vom 07.11.1990 - 2 StR 439/90).
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Auch die Verhängung von Unternehmensbußgeldern basiert auf dem Schuldprinzip (BVerfG vom 25.10.1966 - 2 BvR 506/63; Heuking/von Coelln BB 2014, 3016). - BGH, 08.07.2014 - II ZR 174/13
Strafbares Verhalten des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Insoweit ist geklärt, dass diese keine Strafvereitelung im Sinne des § 258 StGB darstellt (BGH vom 08.07.2014 - II ZR 174/13). - BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00
Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Nur in Ausnahmefällen kann auch die Geldbuße zu dem nach § 826 BGB zu ersetzenden Schaden gehören, wenn es dem Arbeitnehmer trotz seiner rechtlichen Verpflichtung im Einzelfall nicht zumutbar gewesen wäre, sich den Anordnungen seines Arbeitgebers zu widersetzen (BAG vom 25.01.2001 - 8 AZR 465/00). - EuGH, 18.06.2013 - C-681/11
Ein Rechtsrat einer Anwaltskanzlei oder eine Entscheidung einer nationalen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Wird das Unternehmen in diesem Zusammenhang falsch beraten und kommt es tatsächlich zur Verhängung einer Kartellrechtsbuße, da ein Verbotsirrtum oder die Berufung auf eine eingeholte "legal opinion" einer Sanktionierung nicht entgegenstehen (EuGH 18.06.2013 - C 681/11 - Schenker; Soltész/Wagner, BB 2014, 1923), mag die Haftung des Rechtsberaters zu bejahen sein. - BGH, 31.01.1957 - II ZR 41/56
Ersatz einer Geldstrafe
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
b)Richtig ist, dass die Haftung eines Dritten für Geldbußen in der Rechtsprechung prinzipiell für möglich erachtet wird (BGH vom 14.11.1996 - IX ZR 215/95; 31.01.1957 - II ZR 41/56; RG vom 10.06.1942 - III 14/42). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 Sa 497/09
Kein Anspruch eines Berufskraftfahrers auf Erstattung einer Geldbuße durch den …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte. - LAG Köln, 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11
Verfall eines Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers nach vertraglich vereinbarte …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
bb)Genauso wurde etwa auch in Entscheidungen der Instanzgerichte (LAG L. vom 29.02.2012 - 9 Sa 1464/11; 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92; LAG Rheinland-Pfalz 26.01.2010 - 3 Sa 497/09; LAG Schleswig-Holstein vom 30.03.2000 - 4 Sa 450/99; LAG Hamm vom 20.12.1991 - 18 Sa 506/91; 30.07.1990 - 19 (4) Sa 1824/89) argumentiert, wonach ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer Bußgelder zu erstatten, die dieser etwa wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung eines Firmen-Lkw zu zahlen hatte. - LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2000 - 4 Sa 450/99
Anspruch eines Berufskraftfahrers gegen seinen Arbeitgeber auf Erstattung eines …
- LAG Köln, 11.03.1993 - 5 Sa 1068/92
Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Arbeitgeber; Fürsorgepflicht; Kraftfahrer
- LAG Hamm, 20.12.1991 - 18 Sa 506/91
Bußgeld; Vermögensschaden; Fürsorgepflichtverletzung; Berufskraftfahrer; …
- LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10
Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft: …
- BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09
Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt
- BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11
Fresenius
- BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen …
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
- OLG Frankfurt, 25.10.2011 - 5 U 27/10
Schadenersatz der GmbH gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG wegen …
- OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22
Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines …
Ein unternehmerisches Ermessen des Organvertreters zur Begehung sog. nützlicher Gesetzesverstöße besteht nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 27.8.2010, 2 StR 111/09, NJW 2010, 3458 Rn. 29; LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782;… Fleischer, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl. 2023, § 43 GmbHG, Rn. 43, 30;… Oetker, in: Henssler/Strohn GesR, 5. Aufl. 2021, GmbHG § 43 Rn. 25;… Beurskens, in: Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl. 2022, § 43 GmbHG, Rn. 10).Soweit vereinzelt für die Haftung von Organen für Kartellbußgelder eine Umkehrung der Beweislast vertreten wird (vgl. Kersting, ZIP 2016, 1255, 1273 ff.), steht dies der ganz überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entgegen (vgl. zum Kartellrecht: BGH…, Urteil vom 23.9.2020, KZR 4/19, NZKart 2021, 44, Rn. 36 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, NJW 2012, 928 - ORWI; LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff.;… Beck, in: Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 1. Aufl. 2019, § 16 Rn. 37; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 452, 456; Thomas, NZG 2015, 1409, 1415; im Übrigen: BGH…, Urteil vom 4.4.2014, V ZR 275/12, NJW 2015, 468, Rn. 22; BGH, Urteil vom 15.1.2013, II ZR 90/11, NJW 2013, 1958;… Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 249 Rn. 75;… Oetker, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 249 BGB, Rn. 279;… Grigoleit, in: Grigoleit/Tomasic, AktG, 2. Aufl. 2020, § 93 AktG, Rn. 98 jeweils m.w.N.).
Rn. 160 Demgegenüber hält eine in Teilen der Rechtsprechung und des gesellschaftsrechtlichen Schrifttums sowie in der kartellrechtlichen und sanktionsrechtlichen Literatur vertretene Ansicht auch den über die Gewinnabschöpfung hinausgehenden Ahndungsteil der Verbandskartellbuße schon dem Grunde nach nicht für erstattungsfähig und nimmt eine teleologische Reduktion von § 93 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. § 43 Abs. 2 GmbHG vor, weil ansonsten der Sanktionszweck der Verbandsbuße unterlaufen würde (vgl. LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff., das wegen anderweitiger Verfahrensfehler vom Bundesarbeitsgericht - BAG, Urteil vom 29.6.2017, 8 AZR 189/15, ZIP 2017, 2424 - aufgehoben und vom Landesarbeitsgericht anschließend an die für Kartellsachen zuständige Kammer beim Landgericht Dortmund verwiesen wurde; LG Saarbrücken…, Urteil vom 15.9.2020, 7HK O 6/16, BeckRS 2020, 32440, Rn. 122;… Verse, in: Scholz, GmbHG, 13. Aufl. 2022, § 43 Rn. 310 ff.;… Mertens/Cahn in: KölnerKomm AktG, 3. Aufl. 2010, § 93 Rn. 56, die zudem bei Settlements einen Zurechnungszusammenhang verneinen; Bachmann, BB 2015, 911 ff.; Baur/Holle, ZIP 2018, 459 ff.; Dreher, VersR 2015, 781 ff.; Grunewald, NZG 2016, 1121 ff.; Labusga, VersR 2017, 394 ff.; Lotze/Smolinski, NZKart 2015, 254; Thomas, NZG 2015, 1409 ff.; Thomas, VersR 2017, 596 ff.).
Der Zweck der Bußgeldregelungen gebiete es, dass die Geldbuße den Unternehmensträger - also die Gesellschaft - treffe und auch dort verbleibe, um diesen zu einer angemessenen Kontrolle seiner Organe anzuhalten (LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782, 790; Bunte, NJW 2018, 123, 125, 126; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 465).
Eine Abwälzung der Geldbuße auf das Leitungsorgan würde das differenzierte Sanktionssystem des Kartellrechts entwerten und sowohl seinem spezial- als auch generalpräventiven Zweck zuwiderlaufen (vgl. LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782, 791; Bunte, NJW 2018, 123, 125).
Die dort entschiedenen Sachverhalte unterschieden sich maßgeblich von dem hier zu entscheidenden Sachverhalt, weil das anspruchsstellende Unternehmen - anders als der Steuerberater oder die beratende Bank - selbst Täter nach dem Ordnungsrecht sei (vgl. LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782, 791;… Verse, in: Scholz, GmbHG, 13. Aufl. 2022, § 43 GmbHG, Rn. 312; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 464).
Die genannten Entscheidungen beinhalteten nur die Aussage, dass der Strafanspruch des Staates nichts mit der zivilrechtlichen Dispositionsbefugnis von Privatpersonen über ihr Vermögen zu tun habe (vgl. LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782, 789; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 464; Thomas, NZG 2015, 1409, 1411).
Rn. 167 Soweit eine Ansicht eine gegenüber den allgemeinen Grundsätzen abweichende Verteilung der Beweislast bei der Frage der Vorteilsausgleichung annimmt und von der Gesellschaft fordert, nachzuweisen, dass in Höhe des gegenüber dem Organ geltend gemachten Schadens die Nachteile aus dem Kartell sämtliche über die Jahre gezogenen Vorteile insgesamt überwiegen, steht dies in Widerspruch zur herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, auch soweit sie sich auf Kartellschäden beziehen (vgl. zum Kartellrecht: BGH…, Urteil vom 23.9.2020, KZR 4/19, NZKart 2021, 44, Rn. 36 ff. - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, NJW 2012, 928 - ORWI; LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff.; Baur/Holle, ZIP 2018, 459, 452, 456; Thomas, NZG 2015, 1409, 1415; im Übrigen: BGH…, Urteil vom 4.4.2014, V ZR 275/12, NJW 2015, 468, Rn. 22; BGH, Urteil vom 15.1.2013, II ZR 90/11, NJW 2013, 1958;… Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 249 Rn. 75;… Grigoleit, in: Grigoleit/Tomasic, AktG, 2. Aufl. 2020, § 93 AktG, Rn. 98 jeweils m.w.N.).
- BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen
Auf die Revision der Klägerin wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2015 - 16 Sa 459/14 - aufgehoben. - BGH, 11.02.2025 - KZR 74/23
BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor
Andernfalls würden die Zwecke der Verbandssanktion unterlaufen (LAG Düsseldorf, ZIP 2015, 829 [juris Rn. 151 bis 181];… LG Saarbrücken, WuW 2021, 64 Rn. 149 bis 152];… Verse in Scholz, GmbHG, 13. Aufl., § 43 Rn. 310 bis 314;… Dreher in Festschrift Konzen, 2006, S. 85, 103 bis 106; Thomas, NZG 2015, 1409; Ackermann, ZHR 179 (2015), 538, 560 f.; Leclerc, Der Kartellbußgeldregress, 2022, 220, 223 bis 230;… Ost in Festschrift für D. Schroeder, 2018, 589; Wils, WuW 2023, 583, 588 f.; Wagner-von Papp in Thépot/Tzanaki, Research Handbook on Competition and Corporate Law, 2025, im Preprint zitiert nach ssrn [https://ssrn.com/abstract=4599326], unter IV.B.2.; Bunte, NJW 2018, 123;… Erfurth, Der Bußgeldregress im Kapitalgesellschaftsrecht, 2020, S. 248 bis 262; Friedl, ZWeR 2023, 428, 439 bis 443; Beck, NZKart 2023, 654).
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
Das letztgenannte Unternehmen nimmt den Beklagten ebenfalls auf Schadenersatz in Anspruch (LAG Düsseldorf - 16 Sa 459/14).Der Ausgang des Rechtsstreits in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 anhängigen Verfahren ist damit ohne Relevanz für diese Entscheidung.
Rn. 167 Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe in der ebenfalls am 20.01.2015 im Wege des Teilurteils verkündeten Entscheidung in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 anhängigen Verfahren Bezug genommen.
Insbesondere hängt die Entscheidung in diesem Rechtsstreit anders als die in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 ebenfalls beim Landesarbeitsgericht geführten Prozess nicht von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG ab, da der Anspruch der Klägerin aus Sicht der entscheidenden Kammer bereits an den unter C. aufgeführten Gründen scheitert.
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
Rn. 2 Hinsichtlich der in allen drei Verfahren identischen Feststellungsanträge und des in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 beziffert geltend gemachten Schadenersatzanspruchs in Höhe von 100 Mio. EUR waren die Verfahren nach §§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 149 Abs. 1 ZPO im Hinblick auf eine im Strafverfahren gegen den Beklagten mögliche Sachaufklärung auszusetzen.Rn. 7 2.Die Existenz eines Schienenkartells, das Gegenstand der beiden Bußgeldbescheide war und an dem Geschäftsführer und Mitarbeiter diverser Unternehmen, unter anderem der weitere Geschäftsführer der Klägerin in dem unter dem Az. 16 Sa 459/14 anhängigen Verfahren, beteiligt waren, ist zwischen den Parteien unstreitig.
Rn. 19 a)Denn in diesem Falle würde der Beklagte als Geschäftsführer der in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 klagenden Unternehmen nach § 43 Abs. 2 GmbHG im Innenverhältnis für Schäden der Gesellschaft, die er aufgrund einer ihm obliegenden Pflicht schuldhaft verursacht haften.
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen
Rn. 237 a)Denn in diesem Falle würde der Beklagte als Geschäftsführer der in den Verfahren 16 Sa 459/14 und 16 Sa 460/14 klagenden Unternehmen nach § 43 Abs. 2 GmbHG im Innenverhältnis für Schäden der Gesellschaft, die er aufgrund einer ihm obliegenden Pflicht schuldhaft verursacht haften. - LG Düsseldorf, 10.12.2021 - 37 O 66/20 Die zivilrechtliche Dispositionsbefugnis von natürlichen Personen über ihr Vermögen trifft keine Wertentscheidung darüber, ob die vom Ordnungsgeber gezielt einer bestimmten Person auferlegte Geldbuße nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten von einem Dritten zu tragen ist (Bayer/Scholz, GmbHR 2015, 449 (451); Thomas, NZG 2015, 1409 (1411); LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20. Januar 2015 - 16 Sa 459/14 -, juris, Rn. 159).
- LG Dortmund, 14.08.2023 - 8 O 5/22
Geschäftsführer haften persönlich für Kartellgeldbußen der Gesellschaft
a) Sofern die Annahme im Hinblick auf das Erreichen des Sanktionszwecks der Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) dabei vor allem auf die Annahmen gestützt wird, die bebußte Gesellschaft sei als eine die Ordnungsstrafe verwirkende Täterin anzusehen und könne eine Strafe "verwirken" sowie dass die Unternehmensgeldbuße auf dem Schuldprinzip beruhe und sich die Gesellschaft nicht darin enthaltenen Vorwurf des Organisationsverschuldens entziehen dürfe (so zusammenfassend Lohse a.a.O. mit Verweis auf LAG Düsseldorf, NJOZ 2015, 782 ff.) bzw. dass § 30 OWiG eine Sanktionsregelung darstelle, die speziell auf diesen besonderen Fall der "Verantwortlichkeit Mehrerer zugeschnitten" sei (so ausdrücklich OLG Düsseldorf…, Urteil vom 27. Juli 2023 - VI-6 U 1/22 (Kart) -, Rn. 179, juris), stimmt dies nicht mit dem Wesen der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG überein (…hierzu sowie zum Folgenden bereits Lohse a.a.O., Rn. 88.). - LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17
Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14 Sa 886/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 459/14: Teilurteil vom 20.01.2015 aufgehoben durch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) und Landesarbeitsgericht Düsseldorf 14 Sa 592/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 460/14), beide Verfahren verbunden mit 14 Sa 591/17. - LG Dortmund, 21.06.2023 - 8 O 5/22 Entgegen der bisher in der Rechtsprechung (LAG Düsseldorf 20.1. 2015 - 16 Sa 459/14, ZIP 2015, 829;… ferner in einem obiter dictum LG Saarbrücken 15.09.2020 - 7HK O 6/16, Rn. 122, juris in Bezug auf Kartellbußen der EU und offenbar auch LG Düsseldorf 37 O 66/20 (Kart) - unveröffentlicht) sowie in Teilen der Literatur (vgl. etwa Baur/Holle, ZIP 2018, 459; Bunte, NJW 2018, 123; Lotze/Smolinski, NZKart 2015, 254 und zum Ganzen Leclerc, NZKart 2021, 220 m.w.N.) vertretenen Auffassung ist ein Regressanspruch der Gesellschaft gegenüber ihrem Geschäftsführer auf Ersatz von Schadenspositionen anzuerkennen, die ihr dadurch entstanden sind, dass der Geschäftsführer an einem der Gesellschaft zurechenbaren Kartellrechtsverstoß mitgewirkt hat und die Gesellschaft daraufhin mit Bußgeldern belegt und mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wurde (so schon die überwiegende Literaturansicht, vgl. statt aller Grau/Dust, ZRP 2020, 134; Stancke, BB 2020, 1167 und ausführlich bereits Kersting, ZIP 2016, 1266 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Haftung für Kartellbuße - kartellrechtliche Vorfrage
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§ 87 S 2 GWB, § 87 S 1 GWB, § 13 GVG, § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 2 S 1 GVG
Haftung für Kartellbuße - kartellrechtliche Vorfrage - IWW
§ 87 Satz 2 GWB, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 13 GVG, § 87 Satz 1 GWB, Artikels 53, 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, § 87 GWB, § 87 Abs. 1 GWB, §§ 87 ff. GWB, § 91 GWB, § 94 GWB, § 94 Abs. 1 Nr. 3 GWB, § 89 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 88 GWB, § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, §§ 97, 98 ArbGG, Art. 100 Abs. 1 GG, Art. 267 AEUV, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 17a Abs. 5 GVG, § 65 ArbGG, § 73 Abs. 2 ArbGG, § 81 GWB, Art. 23 der VO 1/2003/EG, Art. 81, 82 EG, Art. 23 VO 1/2003/EG, § 81 Abs. 5 GWB, § 43 Abs. 2 GmbHG, § 301 ZPO, § 301 Abs. 1 ZPO, § 318 ZPO, § 149 ZPO, § 150 ZPO, § 149 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 149 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 562 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 89 GWB
- Wolters Kluwer
Verfahren des Arbeitsgerichts bei Entscheidungserheblichkeit einer kartellrechtlichen Vorfrage
- bag-urteil.com
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen
- Betriebs-Berater
Haftung für Kartellbuße - kartellrechtliche Vorfrage
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§ 87 GWB; § 43 Abs. 2 GmbHG
Managerhaftung für Geldbußen: LG-Zuständigkeit bei offener kartellrechtlicher Vorfrage - rechtsportal.de
GWB § 87
Verfahren des Arbeitsgerichts bei Entscheidungserheblichkeit einer kartellrechtlichen Vorfrage - datenbank.nwb.de
Haftung für Kartellbuße - kartellrechtliche Vorfrage
- ZIP-online.de
Zur Rechtswegzuständigkeit für Regress gegen Mitarbeiter wegen Kartellgeldbuße gegen das Unternehmen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
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Kartellbußen - und die Schadensersatzansprüche gegen die handelnden Arbeitnehmer
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Haftung eines Arbeitnehmers für eine Kartellbuße - und die kartellrechtliche Vorfrage
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Gerichte für Arbeitssachen werden bei maßgeblichen kartellrechtlichen Vorfragen unzuständig
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Haftung für Kartellbuße - kartellrechtlicheliche Vorlage
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Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen
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Arbeitsgerichte dürfen nicht über Kartellfragen entscheiden
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Schienenkartell: Rechtsstreit gegen Manager zurückverwiesen
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BAG zur Zuständigkeit von Arbeitsgerichten bei kartellrechtlichen Vorfragen - Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen
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Kartell: Was kann der Manager dafür?
Besprechungen u.ä. (3)
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
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- d-kart.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Organhaftung für Kartellbußgelder: Zurück auf Los!
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Geschäftsführers für Kartellgeldbußen
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 3569/12
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 657/13
- ArbG Essen, 19.02.2013 - 1 Ca 658/13
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 3569/12
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 657/13
- ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 658/13
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14
- BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17
Papierfundstellen
- BAGE 159, 316
- NJW 2018, 184
- ZIP 2015, 829
- ZIP 2017, 2424
- ZIP 2017, 51
- NZA 2018, 121
- BB 2017, 1651
- BB 2017, 2804
- BB 2017, 2877
- NZG 2018, 266
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (16)
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14
Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (…BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN;… BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29 mwN, BGHZ 210, 30; 23. September 2015 - I ZR 78/14 - Rn. 26 mwN).Da die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit hätten, die Aufnahme des Verfahrens und damit den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken, sei es mit ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens bestehe (vgl. BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 - Rn. 29 mwN).
Rn. 47 (2) Eine damit vergleichbare Sachlage liegt im vorliegenden Verfahren nicht vor.Bei der vom Landesarbeitsgericht angeordneten Aussetzung des bei ihm verbliebenen Teils des Rechtsstreits nach § 149 ZPO fehlt es an einer mit einer Verfahrensunterbrechung aufgrund von Insolvenz oder Tod eines Streitgenossen vergleichbaren Situation (vgl. BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 - Rn. 30 mwN).
- BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89
"Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Rn. 21 2. § 87 GWB regelt nicht nur die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtswegs, sondern bestimmt in seinem Anwendungsbereich für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten iSv. § 13 GVG eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte (…vgl. Bornkamm in Langen/Bunte Kartellrecht Bd. 1 12. Aufl. § 87 GWB Rn. 2; vgl. zu § 87 Abs. 1 GWB in der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung BGH 11. Dezember 2001 - KZB 12/01 - zu II 2 der Gründe; zu § 87 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung: BGH 14. März 2000 - KZB 34/99 - zu II der Gründe; 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 114, 218; 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - BGHZ 34, 53), die von Amts wegen zu beachten ist (…Bechtold/Bosch GWB 8. Aufl. § 87 Rn. 11).Mit der Zuständigkeitsregelung in den §§ 87 ff. GWB ist der Gesetzgeber bewusst von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (BGH 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 114, 218).
Dem für Kartellrechtsfragen nicht zuständigen Nicht-Kartellgericht wird mit § 87 GWB damit nicht nur die Hauptsachenkompetenz, sondern auch die Vorfragenkompetenz genommen (vgl. BGH 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 b der Gründe, BGHZ 114, 218).
- BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03
Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (vgl. BGH 5. Dezember 2000 - VI ZR 275/99 - zu II der Gründe).Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht § 301 Abs. 1 ZPO allerdings ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn die Entscheidung über den weiteren Anspruch lediglich von derselben Rechtsfrage abhängt, sofern es nicht um denselben Anspruchsgrund geht (BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - zu II der Gründe, BGHZ 157, 133; BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - zu I der Gründe, BAGE 114, 194).Das Teilurteil hat dann hinsichtlich des weiteren Verfahrens die Bedeutung einer "Musterentscheidung" (BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - aaO).
- BGH, 15.12.1960 - KZR 2/60
Rechtsweg bei Ansprüchen aus GWB
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Rn. 21 2. § 87 GWB regelt nicht nur die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtswegs, sondern bestimmt in seinem Anwendungsbereich für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten iSv. § 13 GVG eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte (…vgl. Bornkamm in Langen/Bunte Kartellrecht Bd. 1 12. Aufl. § 87 GWB Rn. 2; vgl. zu § 87 Abs. 1 GWB in der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung BGH 11. Dezember 2001 - KZB 12/01 - zu II 2 der Gründe; zu § 87 Abs. 1 GWB in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung: BGH 14. März 2000 - KZB 34/99 - zu II der Gründe; 12. März 1991 - KZR 26/89 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 114, 218; 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - BGHZ 34, 53), die von Amts wegen zu beachten ist (…Bechtold/Bosch GWB 8. Aufl. § 87 Rn. 11).Dabei liegt die wesentliche Bedeutung dieser Bestimmung nicht darin, dass sie die Verbindung von nichtkartellrechtlichen mit kartellrechtlichen Ansprüchen vor den Kartellgerichten überhaupt gestattet, sondern darin, dass sie der Zuständigkeit des Kartellgerichts den Vorrang sogar vor der ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts gibt (BGH 15. Dezember 1960 - KZR 2/60 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 34, 53).
- BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14
Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (…BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN; BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29 mwN, BGHZ 210, 30;… 23. September 2015 - I ZR 78/14 - Rn. 26 mwN). - BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04
Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Zwar gehört hierzu auch, dass das Gericht eine rechtswegfremde, entscheidungserhebliche Vorfrage prüft und über sie entscheidet (vgl. BVerfG 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - Rn. 51). - BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (vgl. BGH 5. Dezember 2000 - VI ZR 275/99 - zu II der Gründe).Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht § 301 Abs. 1 ZPO allerdings ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn die Entscheidung über den weiteren Anspruch lediglich von derselben Rechtsfrage abhängt, sofern es nicht um denselben Anspruchsgrund geht (BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - zu II der Gründe, BGHZ 157, 133; BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - zu I der Gründe, BAGE 114, 194). - BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite …
- BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07
Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Rn. 26 (1) Grundsätzlich haben die Arbeitsgerichte bei der Entscheidung über eine in ihre Zuständigkeit fallende Rechtsstreitigkeit auch über Rechtsfragen zu entscheiden, die nicht dem Arbeitsrecht, sondern anderen Rechtsgebieten angehören (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 9 zum Kirchenrecht). - BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht insbesondere dann, wenn im Fall der objektiven Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden wird (vgl. BGH 5. Dezember 2000 - VI ZR 275/99 - zu II der Gründe).Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht § 301 Abs. 1 ZPO allerdings ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn die Entscheidung über den weiteren Anspruch lediglich von derselben Rechtsfrage abhängt, sofern es nicht um denselben Anspruchsgrund geht (BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - zu II der Gründe, BGHZ 157, 133; BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - zu I der Gründe, BAGE 114, 194). - BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils
- BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69
Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des …
- LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14
Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig
- BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99
Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine …
- BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01
LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen …
- OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11
Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG
- OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22
Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines …
Rn. 160 Demgegenüber hält eine in Teilen der Rechtsprechung und des gesellschaftsrechtlichen Schrifttums sowie in der kartellrechtlichen und sanktionsrechtlichen Literatur vertretene Ansicht auch den über die Gewinnabschöpfung hinausgehenden Ahndungsteil der Verbandskartellbuße schon dem Grunde nach nicht für erstattungsfähig und nimmt eine teleologische Reduktion von § 93 Abs. 2 S. 1 AktG bzw. § 43 Abs. 2 GmbHG vor, weil ansonsten der Sanktionszweck der Verbandsbuße unterlaufen würde (vgl. LAG Düsseldorf, Teilurteil vom 20.1.2015, 16 Sa 459/14, NJOZ 2015, 782 ff., das wegen anderweitiger Verfahrensfehler vom Bundesarbeitsgericht - BAG, Urteil vom 29.6.2017, 8 AZR 189/15, ZIP 2017, 2424 - aufgehoben und vom Landesarbeitsgericht anschließend an die für Kartellsachen zuständige Kammer beim Landgericht Dortmund verwiesen wurde; LG Saarbrücken…, Urteil vom 15.9.2020, 7HK O 6/16, BeckRS 2020, 32440, Rn. 122;… Verse, in: Scholz, GmbHG, 13. Aufl. 2022, § 43 Rn. 310 ff.;… Mertens/Cahn in: KölnerKomm AktG, 3. Aufl. 2010, § 93 Rn. 56, die zudem bei Settlements einen Zurechnungszusammenhang verneinen; Bachmann, BB 2015, 911 ff.; Baur/Holle, ZIP 2018, 459 ff.; Dreher, VersR 2015, 781 ff.; Grunewald, NZG 2016, 1121 ff.; Labusga, VersR 2017, 394 ff.; Lotze/Smolinski, NZKart 2015, 254; Thomas, NZG 2015, 1409 ff.; Thomas, VersR 2017, 596 ff.). - LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen
Rn. 172 I. Was unter einer kartellrechtlichen Vorfrage nach § 87 S. 2 GWB zu verstehen ist, erschließt sich durch Abgrenzung zu den Kartellstreitsachen im Sinne von § 87 S. 1 GWB (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).Für die Einordnung einer Rechtsfrage als kartellrechtliche Vorfrage genügt nicht ein - abwegiger - Hinweis auf einen kartellrechtlichen Anspruch oder Einwand (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris;… Bornkamm, in: Langen/Bunte § 87 GWB Rn. 8;… KK-KartR/Voss § 87 GWB Rn. 32).
Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 - juris;… LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris).
Die Vorfrage muss sich in einem Rechtsstreit entscheidungserheblich stellen (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 17).
Ist der Streit ohne Entscheidung der kartellrechtlichen Vorfrage, und zwar im Sinne einer Abweisung der Klage oder eines Stattgebens, aus anderen Gründen entscheidungsreif, sind die Kartellgerichte nicht zuständig (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 19;… FK/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 58).
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Urteil dies dahingehend konkretisiert, dass in dem Fall, dass eine Klageabweisung wegen einer kartellrechtlichen Vorfrage geboten ist, die Klage aber auch wegen einer für den Kläger unergiebigen Beweisaufnahme abzuweisen sein könnte, die Beweisaufnahme vom Nichtkartellgericht durchzuführen sei (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).
Rn. 176 III. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) zugleich erkennen lassen, dass es die im Schrifttum umstrittene Frage, ob § 87 S. 2 GWB auch für Streitigkeiten anderer Rechtswege Bedeutung erlangt (…dafür FK/N.-Lindemann, § 87 GWB Rn. 47;… dagegen Immenga/Mestmäcker/Schmidt, § 87 GWB Rn. 23;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 18), positiv entscheidet.
Daher ist diese Frage auch nicht einfach zu beantworten im Sinne des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).
Rn. 207 II. Wenn man zu der Auffassung käme, dass unabhängig von der Frage der Beweislast sich eine Pflichtverletzung des Beklagten schon allein aus seiner Rolle im Zusammenhang mit dem "Sideletter" ergibt, könnte der Klage jedenfalls deswegen nicht stattgegeben werden, weil es sich bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Regressanspruch aufgrund der Bußgeldbescheide bestehen kann, um eine kartellrechtliche (Vor-)Frage handelt (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).
Diese Beweisaufnahme müsste in einem solchen Fall wegen der fehlenden Bindungswirkung, auf welche das Bundesarbeitsgericht in der zugrunde liegenden Entscheidung noch einmal hingewiesen hat (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15), vor dem zuständigen Gericht wiederholt werden.
Rn. 223 III. Den vorstehenden Ausführungen steht in mehrfacher Hinsicht nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil ausgeführt hat, es sei nicht geklärt, ob der Beklagte überhaupt gegen seine Pflichten als Geschäftsführer verstoßen habe und ob nicht die Klage schon wegen unergiebiger Beweisaufnahme abzuweisen sein könnte (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).
Daher könnte nicht einmal dieser Teil - unabhängig davon, dass sich ein Teilurteil verbietet (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) - ohne Beantwortung kartellrechtlicher Vorfragen einer Entscheidung zugeführt werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat dieser Norm auch Bedeutung für die Rechtswegzuständigkeit beigemessen (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).
Rn. 270 II. Der Rechtsstreit war unter Aufhebung der jeweiligen erstinstanzlichen Urteile (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) an das Landgericht Dortmund - Kammer für Kartellsachen - zu verweisen (§ 89 Abs. 1 S. 1 GWB i.V.m. dem Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 07.11.1961 i.V.m. § 1 Nr. 2 der Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 30.08.2011 - GV.NRW S. 469).
- BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16
Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit
Der hier maßgebliche Satz 2 des § 87 GWB, wonach Satz 1 auch gilt, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung, die nach diesem Gesetz zu treffen ist, oder von der Anwendbarkeit des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abhängt (im Folgenden Streitigkeiten mit kartellrechtlichen Vorfragen), ist durch diese letzte Gesetzesänderung inhaltlich nicht verändert worden (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 17, BAGE 159, 316).Unter einer kartellrechtlichen Vorfrage iSv. § 87 Satz 2 GWB ist mithin all das zu verstehen, was an Kartellrecht inzidenter zur Beantwortung einer nicht-kartellrechtlichen Hauptfrage zu prüfen ist (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 18, BAGE 159, 316).
Rn. 12 aa) Die Annahme einer die Zuständigkeit der Kartellgerichte begründenden kartellrechtlichen Vorfrage ist nach dem Zweck des GWB allerdings nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten Sachverhalt darlegt (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 19, BAGE 159, 316).
Ist der Streit ohne Entscheidung der kartellrechtlichen Vorfrage, und zwar im Sinne einer Abweisung der Klage oder eines Stattgebens, aus anderen Gründen entscheidungsreif, sind die Kartellgerichte nicht zuständig (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 20 mwN, BAGE 159, 316).
Rn. 14 c) § 87 GWB regelt nicht nur die sachliche Zuständigkeit innerhalb des ordentlichen Rechtswegs, sondern bestimmt in seinem Anwendungsbereich für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten iSv. § 13 GVG eine ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Kartell-Landgerichte, die von Amts wegen zu beachten ist (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 316).
Mit der Zuständigkeitsregelung in den §§ 87 ff. GWB ist der Gesetzgeber bewusst von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abgewichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden ( BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 22 mwN, BAGE 159, 316 ).
Dabei liegt die wesentliche Bedeutung dieser Bestimmung nicht darin, dass sie die Verbindung von nicht-kartellrechtlichen mit kartellrechtlichen Ansprüchen vor den Kartellgerichten überhaupt gestattet, sondern darin, dass sie der Zuständigkeit des Kartellgerichts den Vorrang sogar vor der ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts gibt ( BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 23 mwN, BAGE 159, 316 ).
Rn. 17 d) Dies hat zur Folge, dass auch die Gerichte für Arbeitssachen, soweit sie über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten entscheiden, für die Entscheidung über eine kartellrechtliche Vorfrage iSv. § 87 Satz 2 GWB nicht zuständig sind ( BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 24 mwN, BAGE 159, 316 ).
Dem für Kartellrechtsfragen nicht zuständigen Nicht-Kartellgericht wird mit § 87 GWB damit nicht nur die Hauptsachenkompetenz, sondern auch die Vorfragenkompetenz genommen ( BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 25 mwN, BAGE 159, 316 ).
In diesen Fällen entfällt nachträglich die Zuständigkeit des Nicht-Kartellgerichts; der in § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG - ebenso in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO - statuierte Grundsatz der "perpetuatio fori" greift nicht ein (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 29 mwN, BAGE 159, 316 ).
Rn. 20 cc) Vor dem Hintergrund, dass die Konzentration kartellrechtlicher Fragen bei den Kartellgerichten dazu dient, eine einheitliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet durch besonders sachkundige Spruchkörper sicherzustellen, bleibt die Vorfragenkompetenz der Gerichte für Arbeitssachen allerdings dann erhalten, wenn sich die entscheidungserhebliche kartellrechtliche Vorfrage zweifelsfrei beantworten lässt (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 30, BAGE 159, 316), wenn also die Rechtslage hinsichtlich der kartellrechtlichen Vorfrage eindeutig ist (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46; vgl. auch BGH 4. April 1975 - KAR 1/75 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 64, 342).
Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn die kartellrechtliche Vorfrage so einfach zu beantworten ist, dass divergierende Entscheidungen der Kartellgerichte und der Nicht-Kartellgerichte nicht zu erwarten sind, sondern insbesondere auch dann, wenn die kartellrechtliche Vorfrage durch höchstrichterliche Rechtsprechung der Kartellgerichtsbarkeit bereits geklärt wurde (vgl. zu dieser Frage auch BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 159, 316).
Rn. 21 2. Ist in einem bürgerlichen Rechtsstreit der Rechtsweg zu dem angerufenen Nicht-Kartellgericht nach § 87 Satz 2 GWB nicht gegeben, weil die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder teilweise von kartellrechtlichen Vorfragen iSv. § 87 Satz 2 GWB abhängt, so hat dieses den gesamten Rechtsstreit von Amts wegen ohne entsprechenden Antrag nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das zuständige Kartell-Landgericht mit Bindungswirkung nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG zu verweisen (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 28 mwN, BAGE 159, 316).
Rn. 23 Aus § 73 Abs. 2, § 65 ArbGG sowie § 17a Abs. 5 GVG folgt nichts Abweichendes (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 31, 32, BAGE 159, 316; vgl. zur Kritik: Lotze/Heyers NZKart 2018, 29, 31 f.;… ErfK/Koch 19. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 3; dem Senat zustimmend: Bauer ArbRAktuell 2017, 374; Bunte NJW 2018, 123, 124; ders. Anm. EWiR 2017, 735, 736; Haus/Herb/Schlupkothen ZWH 2018, 134, 136;… HWK/Kalb 8. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 14 Fn. 5;… BeckOK ArbR/Klose Stand 1. Dezember 2018 ArbGG § 65 Rn. 3;… Kissel/Mayer GVG 9. Aufl. § 13 Rn. 22, § 17 Rn. 10; Thelen WuW 2018, 17, 19; Windeln ArbRB 2018, 5, 6;… Musielak/Voit/Wittschier ZPO 16. Aufl. § 17 GVG Rn. 6).
Diese Erwägung kann von vornherein nicht zum Tragen kommen, wenn sich - was nicht selten vorkommt - die Entscheidungserheblichkeit einer kartellrechtlichen Vorfrage ohnehin erst nach Abschluss der ersten Instanz herausstellt (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 32, BAGE 159, 316) und ein Ausschluss der Prüfungskompetenz des Rechtsmittelgerichts im Hinblick auf den Rechtsweg dazu führen würde, dass die in § 87 Satz 2 GWB getroffene Regelung in einer Vielzahl von Fällen leerlaufen würde.
Damit liegt der Ausgestaltung der §§ 87 ff. GWB erkennbar die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers zugrunde, von der herkömmlichen Ordnung der Rechtswege abzuweichen, um in kartellrechtlichen Fragen Widersprüche zwischen Entscheidungen von Gerichten verschiedener Rechtswege auszuschließen und dadurch zu verhindern, dass sich über die Rechtsbegriffe, die für die Anwendung des Gesetzes maßgebend sind, abweichende Auffassungen herausbilden (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 22 mwN, aaO).
Da die Verweisung des Rechtsstreits durch das Nicht-Kartellgericht an das Kartellgericht nicht nur voraussetzt, dass die kartellrechtliche Vorfrage - wie unter Rn. 13 ausgeführt - entscheidungserheblich ist, sondern auch, dass sie sich nicht zweifelsfrei beantworten lässt (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 30 mwN, aaO), hat der Gesetzgeber die Fälle einer notwendigen Verweisung ohnehin auf das zur Zweckerreichung Erforderliche beschränkt.
Diese Frage betrifft die Auslegung und Anwendung von Normen des Kartellrechts und ist deshalb eine kartellrechtliche Vorfrage iSv. § 87 Satz 2 GWB (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 36, BAGE 159, 316; vgl. Bunte Anm. EWiR 2017, 735, 736; ausführlich Baur/Holle ZIP 2018, 459 ff.; Hauff Der Regress von Verbandsgeldbußen im Kapitalgesellschaftsrecht S. 244 ff. zu den Sanktionszwecken).
Diese Frage lässt sich - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 2017 (- 8 AZR 189/15 - Rn. 35, 36, BAGE 159, 316) ausgeführt hat - nicht zweifelsfrei beantworten.
- BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
Mangels fortbestehenden Feststellungsinteresses bedarf die von den beteiligten Solo-Selbständigen aufgeworfene Frage, ob die Kartellgerichte nach § 87 Satz 2 GWB ausschließlich zuständig sein könnten, keiner Beantwortung (vgl. zu diesem Problem BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 16 ff., BAGE 159, 316). - BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16
Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - …
Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (st. Rspr., zB BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41 mwN, BAGE 159, 316). - BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16
Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und …
Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (vgl. etwa BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41 mwN, BAGE 159, 316). - BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist
Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41, BAGE 159, 316;… 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN;… BGH 21. November 2017 - VI ZR 436/16 - Rn. 7;… 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29 mwN, BGHZ 210, 30). - OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 26 Sch 1/20
Verein haftet für Pyrotechnik
Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB und der Art. 101 f. AEUV nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15 -, NJW 2018, 184, 185; OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11 -, WuW 2011, 1112, 1115; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.12.2010 - 11 AR 3/10 -, WuW 2011, 415, 417; Beschluss vom 26.11.2018 - 8 U 168/17 -, juris). - LG Berlin II, 07.08.2025 - 27 O 262/25
Sternebewertung - Untersagung der Veröffentlichung einer von Dritten …
Rn. 27 Ob das von der Antragsgegnerin eingerichtete Melde- und Abhilfeverfahren nicht ohnehin als ein solches zu behandeln ist, das mit den Anforderungen des Art. 16 DSA und der DS-GVO im Einklang steht, solange es nicht von der gemäß § 12 ff. DDG, Artikel 49 ff. DSA zuständigen Behörde beanstandet, sanktioniert oder untersagt worden ist, bedarf davon ausgehend ebensowenig einer Entscheidung der Kammer wie die Frage, ob ihr als Zivilgericht überhaupt eine rechtswegüberschreitende Kompetenz zur Prüfung der Wahrung der Vorgaben des Art. 16 DSA durch die Antragsgegnerin zukommt (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15, NJW 2018, 184, Rn. 28; BFH…, Beschluss vom 9. April 2002 - VII ZB 73/01, NJW 2002, 3126 Rn. 19). - LAG Hamm, 05.05.2023 - 14 Ta 368/22
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Dies umfasst auch rechtswegfremde Vorfragen (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - juris, Rn. 26;… 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - juris, Rn. 9 ff.).In diesen Fällen greift die Bestimmung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG, wonach das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet, nicht ein (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - juris, Rn. 27 f.).
Rn. 17 aa) Auch im Falle einer Klage, die von der Beurteilung einer rechtswegfremden Vorfrage abhängig sein kann, ist von den Gerichten für Arbeitssachen zunächst zu prüfen, ob der Rechtsstreit im Sinne der Abweisung der Klage oder eines Stattgebens aus anderen Gründen entscheidungsreif ist (vgl. für § 87 GWB: BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - juris, Rn. 14, 50).
- BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18
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