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   LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19   

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LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19 (https://dejure.org/2020,53167)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2020 - 2 Sa 67/19 (https://dejure.org/2020,53167)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 2 Sa 67/19 (https://dejure.org/2020,53167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 12a TVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 611 BGB, § 613 BGB
    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) - Unwirksamkeit der Befristung einer Rahmenvereinbarung aufgrund des besonderen Bestandsschutzes für ältere / langjährig beschäftigte Programmmitarbeiter gemäß Ziff 4.6 Abs 2 TV PM

  • IWW

    § 625 BGB, § ... 626 BGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 22 EStG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG, §§ 1, 7 Abs. 2 AGG, § 10 S. 1, 2 und 3 Nr. 5 AGG, § 12 a TVG, § 315 Abs. 1 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 64 Abs. 1, 2, 6, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 533 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 1 - 12 TVG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 12 a Abs. 1 Ziffer 1 a) TVG, § 2 Abs. 1 EStG, § 2 Abs. 7 S. 2 EStG, § 162 Abs. 1 BGB, § 11 EStG, § 162 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 894 Satz 1 ZPO, § 311a Abs. 1 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, §§ 613, 242 BGB, Art. 1, 2 GG, §§ 611 ff. BGB, § 92 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der Befristung einer Rahmenvereinbarung aufgrund des besonderen Bestandsschutzes gemäß Ziffer IV. 6 Abs. 2 TV PM - Voraussetzungen für das Eingreifen des besonderen Bestandsschutzes für ältere / langjährig beschäftigte Programmmitarbeiter gem. Ziffer IV. 6 ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksamkeit der Befristung einer Rahmenvereinbarung aufgrund des besonderen Bestandsschutzes gemäß Ziffer IV. 6 Abs. 2 TV PM - Voraussetzungen für das Eingreifen des besonderen Bestandsschutzes für ältere / langjährig beschäftigte Programmmitarbeiter gem. Ziffer IV. 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristete Rahmenvereinbarung und besonderer Bestandschutz der Programmmitarbeiter; Programmmitarbeiter i.S.d. TV PM; Voraussetzungen des Bestandsschutzes für ältere/langjährig beschäftigte Programmmitarbeiter; Zählweise der Beschäftigungsjahre in einer wiederkehrenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Das Gericht hat den erklärten Willen zu erforschen, wie er aus der Klagebegründung, dem Prozessziel und der Interessenlage hervorgeht ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13, Juris ).

    (1) Das Gericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13; BAG, 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13, Juris ).

    Die Grenzen der Auslegung oder auch der Umdeutung eines Klageantrags sind jedoch erreicht, wenn ein Kläger unmissverständlich ein bestimmtes Prozessziel verfolgt, auch wenn dieses Vorgehen seinem wohlverstandenen Eigeninteresse widerspricht ( zum Ganzen BAG 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10 - Rn. 14 mwN; BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13, Juris ).

    (b) Zwar kann ein Klageantrag ausnahmsweise auch entgegen dem klaren Wortlaut und dem damit - vermeintlich - verfolgten Rechtsschutzziel auszulegen sein, wenn die sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Klagebegründung, eindeutig auf ein anderes Rechtsschutzziel schließen lassen ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 16, Juris ).

    Es reicht aus, wenn das Berufsbild sich aus dem Antrag ergibt oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 25; BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19 ff., BAG, 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Juris ).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Den Tarifvertragsparteien steht dabei im Rahmen ihrer Tarifautonomie auch das Recht zu, den Geltungsbereich von Tarifverträgen für arbeitnehmerähnliche Personen selbst zu bestimmen, solange sie sich am Leitbild des § 12 a TVG orientieren ( BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 59; Däubler/ Reinecke/ Rachor, TVG, 4. Aufl. 2016, § 12 a Rn. 30 mwN .).

    Eine solche Rechtsetzungsbefugnis bezüglich des unbestimmten Rechtsbegriffes der sozialen Schutzwürdigkeit iSd. § 12 a TVG steht ihnen zu ( vgl. dazu etwa BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - 1. Leitsatz, Rn. 33 ff., 59 Juris ).

    Dabei können sie insbesondere - wie es hier erfolgt ist - an eine bestimmte Mindesteinsatzzeit anknüpfen und ebenso auch Verdienstobergrenzen festlegen ( vgl. Däubler/Reinicke/Rachor, TVG, 4. Aufl. 2016, § 12 a Rn. 55, 56; BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 -, Juris).

    Dass die Tarifvertragsparteien in Ziffer IV. 1 TV PM auf eine Grenze von 98.000,00 Euro brutto erwerbsmäßiger Gesamteinkünfte in den drei Jahren abstellen, ist mit Blick auf ihre Regelungsbefugnis nicht zu beanstanden; auch der Höhe nach hält sich der Betrag im Rahmen dessen, was im Einzelfall von Arbeitnehmern verdient wird ( vgl. dazu BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 60, bezogen auf die frühere Grenze erwerbsmäßiger Gesamteinkünfte iHv. 180.000,00 DM = 92.032,54 Euro im bei der Beklagten geltenden TV für arbeitnehmerähnliche Personen ).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Dabei können sie insbesondere - wie es hier erfolgt ist - an eine bestimmte Mindesteinsatzzeit anknüpfen und ebenso auch Verdienstobergrenzen festlegen ( vgl. Däubler/Reinicke/Rachor, TVG, 4. Aufl. 2016, § 12 a Rn. 55, 56; BAG, 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 -, Juris).

    Wenn die Tarifvertragsparteien Rechtsbegriffe verwenden, die sie selbst nicht weiter definieren, ist im Regelfall anzunehmen, dass der gebräuchliche juristische Bedeutungsgehalt gelten soll ( BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - Rn. 26 mwN. ).

    Dies ist schon deshalb plausibel, weil sich auch der Steuerbescheid auf diesen Veranlagungszeitraum (des Vorjahres) bezieht, der gem. § 2 Abs. 7 S. 2 EStG für die steuerliche Bemessung relevant ist ( vgl. auch BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - Rn. 39, Juris ).

    Außerdem hat der Steuerbescheid den Vorteil der Vollständigkeit und Richtigkeit der dortigen Bewertungen für sich und wird auch deshalb als geeignetes Nachweismittel angesehen ( ebenso BAG, 21. Juni 2011 - 9 AZR 820/09 - Rn. 39, Juris ).

  • ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 23 Ca 311/18
    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 - 23 Ca 311/18 - teilweise abgeändert.

    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 - 23 Ca 311/18 - zurückgewiesen.

    Hinsichtlich des streitigen Vortrags der Parteien in erster Instanz sowie der erstinstanzlichen Anträge wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 - 23 Ca 311/18 - Bezug genommen (dort S. 5 - 10, Bl. 576 - 581 d. A.).

    Mit Urteil vom 25. September 2019 - 23 Ca 311/18 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. September 2019 - 23 Ca 311/18 - abzuändern und.

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Einem solchen Antrag fehlt nicht das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ( BAG, 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 26; BAG, 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 23).

    Der Klageantrag Ziffer 2 benennt schließlich auch den Zeitpunkt der Wirkung der Abgabe des Angebots, nämlich den 1. Januar 2019 ( vgl. dazu auch BAG, 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 27, Juris).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) am 1. Januar 2002 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, die auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist ( BAG, 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 29, BAG, 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 15; BAG, 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15, BAG, 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN ).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Es entspricht dem Interesse des Klägers, nicht schon mit Rechtskraft eines stattgebenden Urteils gebunden zu sein, sondern unter Berücksichtigung der konkreten Umstände entscheiden zu können, ob er das Vertragsangebot des Arbeitgebers annimmt ( grundlegend hierzu BAG, 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 20 ).

    Einem solchen Antrag fehlt nicht das erforderliche allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ( BAG, 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 26; BAG, 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 23).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) am 1. Januar 2002 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, die auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist ( BAG, 12. April 2017 - 7 AZR 446/15 - Rn. 29, BAG, 20. Januar 2015 - 9 AZR 735/13 - Rn. 15; BAG, 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15, BAG, 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN ).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    (1) Grundlage des ideellen Beschäftigungsinteresses sind nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts die Regelungen § 611 Abs. 1 BGB (nunmehr § 611a Abs. 1 BGB), §§ 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG ( BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II, C II 3 b und C I 2 b der Gründe; BAG, 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23, Juris ).

    Dem allgemeinen freien Dienstrecht der §§ 611 ff. BGB ist ein Beschäftigungsanspruch fremd ( grundlegend hierzu bereits BAG, 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Juris ).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Für einen solchen Antrag ist das besondere Feststellungsinteresse regelmäßig gegeben ( vgl. BAG, 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - Rn. 18, Juris ).

    Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist." Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben ( BVerfG, 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG, 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAG, 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 17, Juris ).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    Als selbständigen Grundrechtsträgern kommt den Tarifvertragsparteien jedoch aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( zu der fehlenden unmittelbaren Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien etwa BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 23; 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28 f. ).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht ( BAG, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 Rn. 43; BAG, 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 28 , Juris ).

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

    Auszug aus LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19
    (1) Das Gericht hat prozessuale Erklärungen selbstständig auszulegen ( BAG, 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 13; BAG, 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13, Juris ).

    Dies dient nicht zuletzt der hinreichenden Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Klagegegners als Erklärungsadressaten ( vgl. BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 668/11 - Rn. 13 ).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts -

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

  • LAG München, 21.06.1996 - 4 Sa 205/96

    Beschäftigugsanspruch: Moderator für Musiksendungen bei einem Rundfunksender

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 12.04.2021 - 2 Sa 67/19   

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LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2021 - 2 Sa 67/19 (https://dejure.org/2021,11853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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