Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03   

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https://dejure.org/2004,6764
OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03 (https://dejure.org/2004,6764)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2004 - 29 U 3316/03 (https://dejure.org/2004,6764)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 29 U 3316/03 (https://dejure.org/2004,6764)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Herausgabe von Fotoabzügen nach Kennzeichnung und Überlassung eines Fotografen; Übertragung des Eigentums beiÜberlassung von Fotoabzügen eines Berufsfotografen an einen Zeitungsverlag; Entstehung eines schuldrechtlichen Vertrages durch Überlassung von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 133, 157, 518, 812, 929, 985 BGB

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 518 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 929 Satz 1; ; BGB § 937; ; BGB § 947; ; BGB § 948; ; BGB § 985; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Berufsfotografen auf Herausgabe von Fotoabzügen, die einem Zeitungsverlag überlassen wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fotograf stellt einem Zeitungsverlag Fotoabzüge zur Verfügung - Kann er auf sein Eigentumsrecht pochen und deren Rückgabe verlangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 220
  • afp 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 03.08.1989 - 3 U 49/89

    Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags auf ein Veröffentlichungshonorar wegen

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *2 Vgl. BGH, NJW 2002, 747 (748) m. w. N. *3 Vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 1989, 912 (914); Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, Rz. 9.47; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger (Hrsg.), UrhG, 2002, § 44 Rz. 14. *4 Vgl. OLG München, GRUR 1984, 516 (517) - Tierabbildungen.

    6 Vgl. BGH, NJW 2003, 65 ff. *7 Vgl. OLG Hamburg, GRUR 1989, 912 (914) - SPIEGEL-Fotos.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *6 Vgl. BGH, NJW 2003, 65 ff. *7 Vgl. OLG Hamburg, GRUR 1989, 912 (914) - SPIEGEL-Fotos.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *1 Vgl. BGH, GRUR 2003, 228 [229] - P-Vermerk.
  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98

    Bildagentur; Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden hinsichtlich

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *8 Vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, Rz. 9.47; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger (Hrsg.), UrhG, 2002, § 44 Rz. 14. *9 GRUR 2002, 282 ff.
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 228/99

    Auslegung einer Bürgschaftsvereinbarung

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *2 Vgl. BGH, NJW 2002, 747 (748) m. w. N. *3 Vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 1989, 912 (914); Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, Rz. 9.47; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger (Hrsg.), UrhG, 2002, § 44 Rz. 14. *4 Vgl. OLG München, GRUR 1984, 516 (517) - Tierabbildungen.
  • BGH, 17.12.1998 - I ZR 37/96

    "Hunger und Durst"; Rechte des Urhebers aus einem Musikverlagsvertrag;

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *5 Vgl. BGH, GRUR 1999, 579 (580) - Hunger und Durst.
  • OLG München, 17.02.1983 - 6 U 3285/82

    Feststellungsklage bei Anspruch auf künftige Leistung ; Streit über das Eigentum

    Auszug aus OLG München, 12.02.2004 - 29 U 3316/03
    *2 Vgl. BGH, NJW 2002, 747 (748) m. w. N. *3 Vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 1989, 912 (914); Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000, Rz. 9.47; Wandtke/Grunert in: Wandtke/Bullinger (Hrsg.), UrhG, 2002, § 44 Rz. 14. *4 Vgl. OLG München, GRUR 1984, 516 (517) - Tierabbildungen.
  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04

    Archivfotos

    Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers hat das Berufungsgericht auf die Berufung der Beklagten die Klage insgesamt abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2004, 220 = AfP 2004, 142).
  • LG München I, 10.05.2007 - 21 O 7834/05

    Klage gegen Illustrierte wegen Abdruck und Verlust von Fotos mit der Gattin des

    Darüber hinausgehende Angaben sind durch § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht geboten (siehe OLG München GRUR-RR 2004, 220).

    Dieser Umstand weist schon für sich genommen darauf hin, dass der Kläger sich selbst nicht mehr als Eigentümer ansah (vgl. insoweit nur OLG München, GRUR-RR 2004, 220).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03   

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https://dejure.org/2003,6069
OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03 (https://dejure.org/2003,6069)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.2003 - 5 U 12/03 (https://dejure.org/2003,6069)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. April 2003 - 5 U 12/03 (https://dejure.org/2003,6069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung der Bezüge eines GmbH-Geschäftsführers; Wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Gefahr der Insolvenz; Angriff des Stammkapitals durch Auszahlung überhöhten Gehalts; Anspruch auf Zustimmung zur Herabsetzung ; Fristlose ...

  • Judicialis

    ZPO § 144; ; ZPO § 264 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; AktG § 87 Abs. 2; ; GmbHG § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zur außerordentlichen Kündigung von Geschäftsführern bei drohender Insolvenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herabstufung der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Weniger Geld für GmbH-Geschäftsführer? - Er muss einer Gehaltskürzung nur zustimmen, wenn anders der Betrieb auf dem Spiel stünde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 88/91

    Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und abgetretene

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Geschäftsführer bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft verpflichtet sein, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen (BGH GmbHR 1992, 605/607).

    Ist die Vergütung jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände als Entgelt für die Leistung des Geschäftsführers angemessen, so handelt es sich insgesamt um ein nicht gegen § 30 Abs. 1 GmbHG verstoßendes Drittgeschäft (BGH, GmbHR 1992, 605).

    auch dann anzunehmen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft in wesentlichem Maße verschlechtert haben und der Geschäftsführer deshalb aufgrund seiner Treuepflicht gehalten war, einer angemessenen Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen (BGH, GmbHR 1992, 605/607).

    Dazu gehören außer der Art und dem Umfang der Tätigkeit insbesondere Art, Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie Alter, Ausbildung, Berufserfahrung und Fähigkeiten des Geschäftsführers (BGH, GmbHR 1992, 605/606).

  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
    Da den Gesellschaftern ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Bewertung der Leistungen ihres Geschäftsführers bleibt (BGHZ 111, 224/228), ist die vertraglich festgesetzte Vergütung zugrunde zu legen, wenn sie sich innerhalb dieses Ermessensspielraums hält.
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
    Der Übergang zur Leistungsklage stellt eine Klageerweiterung im Sinne § 264 Abs. 2 ZPO dar und ist auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BGH, NJW 1992, 2296; BGH NJW 1988, 827; BGH NJW 1985, 1784).
  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
    Der Übergang zur Leistungsklage stellt eine Klageerweiterung im Sinne § 264 Abs. 2 ZPO dar und ist auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BGH, NJW 1992, 2296; BGH NJW 1988, 827; BGH NJW 1985, 1784).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZB 13/87

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2003 - 5 U 12/03
    Der Übergang zur Leistungsklage stellt eine Klageerweiterung im Sinne § 264 Abs. 2 ZPO dar und ist auch noch in der Berufungsinstanz zulässig (BGH, NJW 1992, 2296; BGH NJW 1988, 827; BGH NJW 1985, 1784).
  • OLG Köln, 06.11.2007 - 18 U 131/07

    Geschäftsführer; Krise; Gehaltsreduzierung

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch deutlich von demjenigen, der der vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Naumburg (GmbHR 2004, 423f.) zugrundegelegen hat.
  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

    Für Geschäftsführer einer GmbH gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie an der Gesellschaft beteiligt sind, im Grundsatz nichts anderes (BGH, Urteil vom 15.06.1992, II ZR 88/91, NJW 1992, 2894 ff., zitiert nach: juris, Rn. 16; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18).

    Vor allem aber fehlte es an einer insoweit erforderlichen Zustimmung des Klägers zur Vertragsanpassung, weil die Änderung der Geschäftsführervergütung - anders als eine Änderung der Bezüge der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft - eine Einigung der Parteien voraussetzt (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18; Lunk/Stolz , NZA 2010, 121 ff. [125, 128], zitiert nach: beck-online.de).

    Diese Einrede kommt zwar in Betracht, wenn der Geschäftsführer die Zustimmung zu einer ihm angetragenen Herabsetzung verweigert, obwohl er zu dieser verpflichtet war (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 12/03, GmbHR 2004, 423 f., zitiert nach: juris, Rn. 18; Lunk/Stolz , NZA 2010, 121 ff. [125], zitiert nach: beck-online.de).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03   

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https://dejure.org/2003,5529
OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03 (https://dejure.org/2003,5529)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.2003 - 5 WF 138/03 (https://dejure.org/2003,5529)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 2003 - 5 WF 138/03 (https://dejure.org/2003,5529)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts im Scheidungsverfahren auf Grundlage des zuletzt erzielten Monatsnettoeinkommens der betroffenen Eheleute

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; GKG § 12 Abs. 2 Satz 4; ; GKG § 25 Abs. 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115

  • rechtsportal.de

    Streitwert in Ehesachen - Mindeststreitwert bei Prozesskostenhilfe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 355
  • FamRZ 2004, 1225 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02

    Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03
    Allein der Umstand, dass beide Parteien einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1677), so dass der Senat den Gegenstandswert antragsgemäß festsetzt.
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03

    Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03
    Der vom Familiengericht gewählte Ansatz, im Regelfall sei unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nur der Mindestwert nach § 12 Abs. 2 Satz 4 GKG in Höhe von 2 000, 00 EUR anzusetzen, wenn beiden Parteien ratenfreie Prozesskotenhilfe bewilligt wurde, lässt sich mit dieser gesetzlichen Regelung nicht vereinbaren (ebenso HansOLG Hamburg, FamRZ 2003, 1681= OLGR 2003, 252; OLG Celle, OLGR 2002, 153; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135; 2. Zivilsenat des Pfalz.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01

    Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03
    Der vom Familiengericht gewählte Ansatz, im Regelfall sei unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nur der Mindestwert nach § 12 Abs. 2 Satz 4 GKG in Höhe von 2 000, 00 EUR anzusetzen, wenn beiden Parteien ratenfreie Prozesskotenhilfe bewilligt wurde, lässt sich mit dieser gesetzlichen Regelung nicht vereinbaren (ebenso HansOLG Hamburg, FamRZ 2003, 1681= OLGR 2003, 252; OLG Celle, OLGR 2002, 153; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1135; 2. Zivilsenat des Pfalz.
  • OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 18 WF 579/99

    Streitwert in Familiensachen - Einkommensverhältnisse der Parteien - Ermessen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03
    OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 900 = Kostenrechtsprechung GKG, § 12 Nr. 73; a. A.: OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1518; AGS 2001, 12, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 13 WF 313/00

    Streitwert für Ehesache bei beiderseitiger Prozesskostenhilfe mit geringer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.2003 - 5 WF 138/03
    OLG Zweibrücken, JurBüro 1984, 900 = Kostenrechtsprechung GKG, § 12 Nr. 73; a. A.: OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1518; AGS 2001, 12, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 144/06

    Berechnung des "Nettoeinkommens" iSd § 48 Abs 3 S 1 GKG ohne Berücksichtigung von

    Das Oberlandesgericht des Ausgangsverfahrens vertritt im Gegenteil in zwei veröffentlichten Entscheidungen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, S. 355 und JurBüro 1984, S. 900 f.) ausdrücklich die Auffassung, bei der Streitwertfestsetzung komme es nicht darauf an, ob Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei.
  • OLG Brandenburg, 23.06.2014 - 15 WF 11/14

    Wertfestsetzung im Scheidungsverbundverfahren: Wertberechnung der Ehesache und

    Der Umstand, dass die Ehegatten gleichgerichtete Scheidungsanträge stellen oder ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, kann deshalb nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, der sich der Senat anschließt, nicht wertmindernd berücksichtigt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1176; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 74; OLG Hamm, FamRZ 2006, 52; OLG Zweibrücken, JurBüro 2004, 138; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1677; OLG Jena, FamRZ 1999, 1678; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1206; 1997, 34; Mayer/Kroiß/Ebert, RVG, 6. Aufl., Anh. I, Rn. 28; Schneider, Gebühren in Familiensachen, 2010, Rn. 1050; Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkomentar, 13. Aufl., Rn. 7253; 7262 ff.; Neumann, a.a.O., Rn. 70; von König/Bischof, Kosten in Familiensachen, Rn. 68; Nickel, FuR 2013, 255; Enders, FPR 2012, 273; JurBüro 2009, 281 (283); a.A.: OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 1173; OLG Stuttgart, FuR 2006).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2005 - 7 WF 942/05

    Streitwert des Ehescheidungsverfahrens nach Bewilligung ratenfreier

    Während diese Auffassung in der Vergangenheit auch mehrheitlich von der Rechtsprechung geteilt worden ist, haben sich in den letzten Jahren mehrere Oberlandesgerichte - teilweise unter Aufgabe der eigenen bisherigen Rechtsprechung - mit guten Gründen gegen diese Auffassung ausgesprochen (OLG München, FamRZ 2002, 683 f; Kammergericht KG-Report Berlin 2003, 384 f; OLG Koblenz OLG-Report Koblenz 2000, 127; OLG Zweibrücken, OLG-Report Zweibrücken 2004, 195 ff; OLG Hamburg, OLG-Report Hamburg 2003, 252; OLG Celle, OLG Report Celle 2002, 153 f; OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1135 f.).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2005 - 10 WF 45/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2005 - 10 WF 97/05

    Bemessung des Streitwerts für Scheidungsverfahren bei ratenfreier Bewilligung von

    Wird beiden Ehegatten Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt, soll dies nach einer Auffassung für die Bemessung des Streitwerts in Ehesachen grundsätzlich ohne Belang sein, insbesondere die Annahme nur des Mindestwertes nicht rechtfertigen (so KG, 3. Zivilsenat - Familiensenat -, KGR 2003, 384; OLG Celle, 10. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2002, 153; OLG Hamburg, 1. Familiensenat, OLGR 2000, 437; OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, 7. Familiensenat, OLGR 2004, 227; OLG Karlsruhe, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, FamRZ 2002, 1135; OLG Karlsruhe, 18. Zivilsenat - Familiensenat -, AGS 2003, 515; OLG Koblenz, 1. Familiensenat, OLGR 2004, 127; OLG München, 16. Familiensenat, FamRZ 2002, 683; OLG Oldenburg, 2. Familiensenat, AGS 2002, 231; OLG Schleswig, 4. Familiensenat, OLGR 2003, 272; OLG Zweibrücken, 5. Zivilsenat - Familiensenat -, OLGR 2004, 195 - Rechtsprechung hier wie im Folgenden zitiert nach Juris - Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 12 GKG/§ 3 ZPO/Anhang I, Rz. 32; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., Anhang § 3, Rz. 32; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3, Rz. 34; Madert/Müller-Rabe, Kostenhandbuch Familiensachen, Rz. 18; Praxishandbuch Familienrecht/Neidhardt, R 17; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 5. Aufl., 17. Kap., Rz. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5418
OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5418)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2004 - 4 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5418)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 4 U 195/03 (https://dejure.org/2004,5418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewinnzusage: Geltung einschränkender Vergabebedingungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; § 133 BGB; § 305c BGB
    Erweckung eines Eindrucks einer Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB; Äußere Gestaltung einer Gewinnzusage; Auswirkungen der mehrfachen Vergabe von Legitimierungsnummern bzw. Gewinnnummern; Zum Begriff der versteckten Angabe von Vertragsbedingungen; Verpflichtung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Erweckung eines Eindrucks einer Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB; Äußere Gestaltung einer Gewinnzusage; Auswirkungen der mehrfachen Vergabe von Legitimierungsnummern bzw. Gewinnnummern; Zum Begriff der versteckten Angabe von Vertragsbedingungen; Verpflichtung zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 867
  • MDR 2004, 867 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 137/85

    Anforderungen an ausdrücklichen Hinweis auf AGB

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03
    Versteckt und damit als überraschend nicht Vertragsbestandteil geworden sind allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann nicht, wenn der Hinweis darauf auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen werden kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 112, 113).
  • BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03
    Ein derartiges unredliches Geschäftsgebaren will die Vorschrift des § 661 a BGB, deren Verfassungsmäßigkeit erst kürzlich durch den Bundesgerichtshof festgestellt worden ist (BGH NJW 2003, 3620), gerade verhindern.
  • OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04

    Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der

    Kein Verbraucher muss damit rechnen, dass ein zuvor als sicher hingestellter Gewinn letztlich ermessensabhängig und auf mehrere Personen zu verteilen sein soll (vgl. insoweit auch OLG Celle, 4 U 195/03 v. 5. Februar 2004, GA 435 ff.).
  • OLG Celle, 06.05.2004 - 4 U 29/04

    Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage; Unterbindung unlauterer Werbung

    Der Senat hat bereits in seinem am 5. Februar 2004 verkündeten Urteil (vgl. OLGR Celle 2004, 195) entschieden, dass an versteckter Stelle in einer Gewinnzusage enthaltene, den Gewinnanspruch einschränkende Vergabebedingungen dem Anspruch aus § 661 a BGB auch dann nicht entgegenstehen, wenn der Empfänger an anderer Stelle der Mitteilung durch seine Unterschrift erklärt, von den Vergabebedingungen Kenntnis genommen und sie verstanden zu haben.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7970
OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03 (https://dejure.org/2003,7970)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2003 - 6 U 87/03 (https://dejure.org/2003,7970)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 6 U 87/03 (https://dejure.org/2003,7970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der firmenmäßigen oder markenmäßigen Benutzung einer Marke sowie die Einwilligung in die Löschung einer erwähnten Marke; Verwechselungsgefahr einander gegenüberstehender Marken; Voraussetzungen eines Serienzeichens

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verwechselungsfähigkeit der Kennzeichnung von Dienstleistungen als "Fairsicherung" und "Fair Solutions"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 102
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 964 - "AntiVir/AntiVirus" - GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ein zusammengesetztes Zeichen kann nicht von einem Bestandteil geprägt werden, der ausschließlich beschreibender Natur ist, solange er sich nicht im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 03, 1431, 1434 - "Kinder"; Senat MMR 02, 170 - "Viag Interkom"; GRUR-RR 02, 130,132 - "Im Focus Onkologie").
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 964 - "AntiVir/AntiVirus" - GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 964 - "AntiVir/AntiVirus" - GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"-; ders. GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Der Grundsatz, dass Ausgangspunkt der auf der Grundlage der dargestellten Determinanten zu beurteilenden Verwechslungsgefahr der durch die jeweiligen Marken vermittelte Gesamteindruck ist, schließt es dabei allerdings nicht aus, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter Umständen eine besondere, den Gesamteindruck des Zeichens prägende Kraft beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr von Verwechslungen zu bejahen sein kann (BGH WRP 1999, 189/191 -"Tour de culture"-; ders. GRUR 1996, 200/201 -"Innovadiclophlont"-).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 964 - "AntiVir/AntiVirus" - GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 1998, 755/757 -"nitrangin"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"-).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Dabei dürfen jedoch die übrigen Zeichenbestandteile nicht völlig außer Acht gelassen bzw. "abgespalten" und die Prüfung allein auf das prägende Element reduziert werden; denn es besteht kein Erfahrungssatz, der die Annahme rechtfertigte, einzelne Bestandteile eines Zeichens würden vom Verkehr nicht zur Kenntnis genommen (BGH GRUR 1996, 774/775 -"falke-run/LE RUN"-).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Die vorstehende Wertung steht entgegen der Auffassung der Klägerin nicht im Widerspruch zu der Entscheidung "EASYBANK" des EUGH (GRUR Int 2001, 756,758).
  • OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03
    Ein zusammengesetztes Zeichen kann nicht von einem Bestandteil geprägt werden, der ausschließlich beschreibender Natur ist, solange er sich nicht im Sinne des § 8 Abs. 3 MarkenG im Verkehr durchgesetzt hat (BGH WRP 03, 1431, 1434 - "Kinder"; Senat MMR 02, 170 - "Viag Interkom"; GRUR-RR 02, 130,132 - "Im Focus Onkologie").
  • OLG Köln, 02.10.2001 - 6 W 91/01

    UWG -Recht: Zur Verletzung der Rechte an der Wortmarke "Intercom"

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Begriffe "fairsichern" und/oder

    Dank des mit dieser Begriffsneubildung erzielten Wortwitzes ist den Bezeichnungen sicherlich nicht jede Kennzeichnungskraft abzusprechen, auch wenn diese wegen des für die Vermittlung von Versicherungen glatt beschreibenden Gehalts von "fair" nicht allzu hoch sein mag (wie der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2003 - 6 U 87/03 - Fairsicherung [die in GRUR-RR 2004, 102 wiedergegebenen Markengrafiken entsprechen teilweise nicht dem Originalurteil] im Rahmen des Vergleichs mit einer nur im Bestandteil "fair" übereinstimmenden fremdsprachigen Marke angenommen hat).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-23 U 135/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7220
OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-23 U 135/02 (https://dejure.org/2003,7220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2003 - I-23 U 135/02 (https://dejure.org/2003,7220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - I-23 U 135/02 (https://dejure.org/2003,7220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Steuerberaters bei Beratung von Mandanten; Kausalität zwischen Pflichtverletzung des Steuerberaters und Schaden; Voraussetzungen für Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Grundsätze zur Schadensdarlegung im Prozess bei Pflichtverletzungen des ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; BGB § 389; ; AO § 42; ; KStG 1977 § 7; ; KStG 1977 § 8; ; KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Hinweis des Steuerberaters auf mögliche Problemfälle verpflichtend, aber keine abschließend Beurteilung; im Schadensfall Ursächlichkeit der im Beratungszeitpunkt gegebenen Pflichtverletzung entscheidend für geltend gemachten Schaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.11.1996 - I R 149/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Vermögensvorteil kann auch ein zu aktivierender Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter sein, der gegen ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot verstößt (z. B. BFH NJW 1997, 1806).

    Dem hat sich der BFH angeschlossen und verneint eine verdeckte Gewinnausschüttung mangels Schadensersatzanspruchs in derartigen Fällen (BFH NJW 1998, 3663: Die Einwilligung der Gesellschafter lässt die Wettbewerbshandlung erlaubt sein, auch ohne einen förmlichen Gesellschafterbeschluss; BFH NJW 1997, 1806).

    Das ist bei einer Leistung der Gesellschafter gegenüber Dritten dann der Fall, wenn die Gesellschaft dadurch eine konkrete Geschäftschance verliert (z. B. BFH NJW 1997, 1806, 1807).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 26/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Der BFH hat sich ausdrücklich auch von der Rechtsauffassung distanziert, die in dem o. g. Schreiben des BMF vertreten wurde (BFH NJW 1997, 1804).

    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (BFH NJW 1997, 1804 m. w. Nachw.).

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 47/98

    Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2817 m. w. Nachw. auch seiner früher schon in dieser Weise bestehenden Rechtsprechung) schulden die Gesellschafter einer GmbH dieser grundsätzlich weder wegen Treuepflichtverletzung noch unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung Schadensersatz, wenn sie ihr einvernehmlich handelnd Vermögen entziehen, das zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigt wird.
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Der haftpflichtige Berater hat dem Mandanten vermögensmäßig lediglich so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde; der Geschädigte darf im Wege des Schadensersatzes nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann (BGH NJW 2001, 673, 674 m. w. N.).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; Senat GI 2002, 241 = OLGR 2002, 332).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 64/01

    VGA - Schwestergesellschaften, Verlagerung von Einkünften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Verfügt die Gesellschaft bei Wahrnehmung der Chance durch den Gesellschafter-Geschäftsführer oder einen diesem Nahestehenden gegen diese über keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz oder Vorteilsherausgabe, kann dennoch eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen sein, wenn ein fremder Dritter für die Überlassung der Geschäftschance ein Entgelt gezahlt hätte (BFH GmbHR 2003, 183).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 93/96

    VGA und Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Dem hat sich der BFH angeschlossen und verneint eine verdeckte Gewinnausschüttung mangels Schadensersatzanspruchs in derartigen Fällen (BFH NJW 1998, 3663: Die Einwilligung der Gesellschafter lässt die Wettbewerbshandlung erlaubt sein, auch ohne einen förmlichen Gesellschafterbeschluss; BFH NJW 1997, 1806).
  • FG München, 10.02.1998 - 16 K 3583/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 23 U 135/02
    Als Gegenstand einer verdeckten Gewinnausschüttung kommen Vermögensvorteile jeder Art in Betracht (FG München, GmbHR 1998, 748).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 21/06

    Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur

    Das erfordert einen Gesamtvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen erfasst (vgl. BGH WM 2005, 999 f; OLG Düsseldorf GmbHR 2003, 1434 ff; OLGR Düsseldorf 2002, 332 f).
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