Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01   

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https://dejure.org/2002,2780
OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2002 - 10 U 105/01 (https://dejure.org/2002,2780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § ... 313; ; BGB § 543; ; BGB § 543 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 546; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 565; ; BGB § 566; ; BGB § 571; ; BGB § 985; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beendigung des Mietverhältnisses über ein bebautes Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ein Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zeitnahe Kündigung wegen Vertragsverletzung

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nicht genehmigte Untervermietung; Zeitnahe Kündigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Formfrei sind indes solche Änderungen, die nur unwesentliche Nebenabreden darstellen (vgl. z.B. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 566 BGB Rdn. 10 und 17 im Anschluss an BGH WM 1963, 173 und NJW 2000, 354 sowie OLG München NJW-RR 1996, 654).
  • BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86

    Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Dem Herausgabeanspruch des Vermieters nach § 546 BGB kann der Mieter in derartigen Fällen jedoch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen, wenn ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Untervermietung bestand (so z.B. Palandt-Weidenkaff, 61. Aufl., § 543 BGB Rdn. 22 im Anschluss an BayObLG NJW-RR 1991, 461).
  • OLG München, 09.02.1996 - 21 U 4494/94

    Änderungen am Verwendungszweck der Mietsache - außerordentliche Kündigung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94

    Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Formfrei sind indes solche Änderungen, die nur unwesentliche Nebenabreden darstellen (vgl. z.B. Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 566 BGB Rdn. 10 und 17 im Anschluss an BGH WM 1963, 173 und NJW 2000, 354 sowie OLG München NJW-RR 1996, 654).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1998 - 10 U 57/98

    Mietvertragsrecht: Akzeptierung des beigebrachten Nachmieters durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.1998 - 1 U 969/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 105/01
    Macht nämlich der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem daraus sich ergebenden Recht zur fristlosen Kündigung Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese Vertragsverletzung nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (vgl. z.B. BGH WuM 1983, 661 und NJW-RR 1988, 77, 78 sowie OLG München ZMR 1996, 487, OLG Celle ZMR 1995, 298, OLG Düsseldorf NZM 1999, 970 und OLG Saarbrücken MDR 1999, 86).
  • OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen

    Dabei kann offen bleiben, ob es in solchen Fällen daran fehlt, dass die unbefugte Untervermietung die Interessen des Vermieters in erheblichen Maße verletzt oder sich die Berufung des Vermieters auf das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil er zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet gewesen wäre (im letzteren Sinne BGH, Urteil vom 02.02.2011, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002, 10 U 105/01, ZMR 2003, 177).
  • LG Berlin, 09.02.2010 - 65 S 475/07

    Mietminderung wegen Warmwasser- und Heizungsausfall; Kündigung wegen unerlaubter

    Die Verletzung der Anzeigepflicht rechtfertigt jedoch nicht die Kündigung des Mietverhältnisses, wenn ein Anspruch auf Zustimmung zum Vertragseintritt besteht; insoweit kann nichts anderes gelten als bei einer nicht genehmigten Untervermietung (vgl. Sternel, a.a.O., S. 111 Rn. 263; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 105/01 - ; LG Berlin, Urteil vom 10.04.2003 - 67 S 383/02 - zitiert nach juris).
  • AG München, 06.09.2022 - 461 C 4815/22

    Keine Mieterhöhung für Garagenmiete

    In die ortsübliche Vergleichsmiete kann dann möglicherweise als wertbildender Faktor einfließen, dass eine Garage mitvermietet ist, wie wenn beispielsweise ein zweites Bad vorhanden ist (vgl. AG Karlsruhe vom 19.12.2002, 12 C 142/02, DWW 2003, 155).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 124/03

    Zur Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses wegen zu langem

    Macht der Betroffene erst längere Zeit nach einer Vertragsverletzung von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gibt er damit zu erkennen, dass er diese nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden könnte (Senat, Urt. v. 5.9.2002, DWW 2003, 155 = OLGR 2003, 197 = WM 2002, 673 unter Hinweis auf BGH WM 1983, 661 + NJW-RR 1988, 77).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.08.2019 - 716b C 79/19

    Untervermietung ohne Erlaubnis der Vermieters als Kündigungsgrund

    Dabei kann offen bleiben, ob es in solchen Fällen daran fehlt, dass die unbefugte Untervermietung die Interessen des Vermieters in erheblichen Maße verletzt oder sich die Berufung des Vermieters auf das Kündigungsrecht aus § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil er zur Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung verpflichtet gewesen wäre (im letzteren Sinne BGH, Urteil vom 02.02.2011, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002, 10 U 105/01, ZMR 2003, 177).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3303
OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02 (https://dejure.org/2003,3303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.2003 - 20 U 179/02 (https://dejure.org/2003,3303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 20 U 179/02 (https://dejure.org/2003,3303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • blutalkohol PDF, S. 430

    Relative Fahruntüchtigkeit durch Abkommen von der Fahrbahn mit einer BAK von 0,55

  • Judicialis

    VVG § 6; ; VVG § 6 Abs. 2; ; AKB § 2b Abs. 1 lit. e); ; AKB § 2c Abs. 1 lit. e); ; AKB § 26 Abs. 2; ; StPO § 153a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Zur Frage der Kündigung des Versicherungsvertrages wegen Verletzung einer Obliegenheit sowie zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Nichtverkehrsgerechte Verarbeitung von Wahrnehmungen spricht für relative Fahruntüchtigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach nächtlichem Gelage morgens am Mast gelandet - Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 978
  • NZV 2003, 522
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Allerdings müssen die Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit aufgrund Alkoholgenusses um so gewichtiger sein, je mehr sich die BAK von dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 o/oo) entfernt (vgl. BGH, NJW 1982, 2612 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Dafür, dass die Fahruntüchtigkeit auch den Unfall verursacht hat, spricht eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH, VersR 1986, 141 ff. unter II m.w.N.), welche der Kläger nicht erschüttert hat.
  • OLG Frankfurt, 09.03.1995 - 1 U 68/94

    Verkehrsunfall; Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; Relative Fahruntüchtigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Erfahrungsgemäß bewirkt schon das Unfallereignis eine gewisse Ernüchterung, und es stellt sich bei dem Betroffenen eine erhöhte Aufmerksamkeit ein, welche es diesem ermöglicht, die verlangten Tests zu absolvieren (vgl. zu alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit bei einer BAK unter 0, 7 o/oo noch: OLG Celle, zfs 1996, 222, OLG Frankfurt a.M., VersR 1996, 52).
  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 20 U 372/94
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Die Herabsetzung der Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Verminderung der Fähigkeit zum räumlichen Sehen gehören zu den bekannten Folgeerscheinungen des Alkohols (vgl. Senat, r+s 1995, 244).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 20 U 9/95
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Im Streitfall ergibt sich aber die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Klägers schon daraus, dass sich das Abkommen von der Straße nur durch den Alkoholeinfluss erklären lässt (vgl. auch Senat, Urt. v. 09.06.1995 - 20 U 9/95 -, Schaden-Praxis 1995, 310 f.).
  • OLG Celle, 11.01.1996 - 8 U 217/94
    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.2003 - 20 U 179/02
    Erfahrungsgemäß bewirkt schon das Unfallereignis eine gewisse Ernüchterung, und es stellt sich bei dem Betroffenen eine erhöhte Aufmerksamkeit ein, welche es diesem ermöglicht, die verlangten Tests zu absolvieren (vgl. zu alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit bei einer BAK unter 0, 7 o/oo noch: OLG Celle, zfs 1996, 222, OLG Frankfurt a.M., VersR 1996, 52).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2014 - 4 U 165/13

    Kfz-Versicherung: Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und Regress des

    Bei typischen Fahrfehlern auf Grund einer Alkoholisierung kann eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass der Unfall durch die Alkoholisierung verursacht wurde, sofern andere nachvollziehbare Erklärungen nicht gegeben sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 978 - 979, juris Rdn. 14 ff).
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 129/21

    Anspruch auf Kaskoentschädigung Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Sie können sich aber auch aus groben Fahrfehlern ergeben, die typischerweise auf Alkoholgenuss zurückzuführen sind (Senatsurteil vom 20. Januar 1993 aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - 20 U 179/02, r+s 2003, 188).
  • OLG München, 27.06.2008 - 10 U 5654/07

    Kraftfahrtversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei relativer

    Es bedarf weiterer Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit, die sich aus Ausfallerscheinungen oder alkoholtypischen Fahrfehlern ergeben können (BGH NJW 1989, 1612; OLG Hamm NZV 2003, 522 [0,65 Promille]; SP 1995, 310, 311; r+s 1995, 373 und Urteil v. 12.07.1995, Az. 20 U 64/95, OLG Frankfurt VersR 1996, 52, OLG Düsseldorf SP 1998, 117, VersR 2001, 772; KG SP 1999, 101; Senat, Urteil v. 11.09.1992 = OLGR München 1992, 166).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3621
OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nach der Prozessrechtsreform

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Rechtsmittel betr. Ablehnungsgesuch gegen Richter der Beschwerdekammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterablehnung; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichteten Ablehnungsgesuchs durch das Landgericht als Beschwerdegericht; Wegfall der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die sofortige ...

  • uni-erlangen.de (Leitsatz)

    § 46 II ZPO
    Keine Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter des Beschwerdegerichts

Verfahrensgang

  • AG Spaichingen - M 620/02
  • LG Rottweil - 1 T 139/02
  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1880 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 494
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Weist das Landgericht als Beschwerdegericht ein gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichtetes Ablehnungsgesuch zurück, ist nach neuem Verfahrensrecht dagegen nicht mehr die sofortige Beschwerde eröffnet, sondern nur die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO nF, falls sie vom Landgericht zugelassen wurde (Anschluss an BayObLGZ 2002, 89).

    Ergänzend wird auf den eingehend begründeten Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.3.2002 (BayObLGZ 2002, 89 = NJW 2002, 3262 = FGPrax 2002, 119), dem sich der Senat uneingeschränkt anschließt, Bezug genommen.

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen Verfahren für die Ablehnung von Richtern des OLG bestand (vgl. BGH NJW-RR 1993, 644 = FamRZ 1993, 1309; ...).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03

    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines

    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).

    Vielmehr kann die nach § 46 Abs. 2 ZPO im Grundsatz vorgesehene Beschwerde nur nach Maßgabe der speziellen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1, § 576 ZPO beschritten werden (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494).

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04

    Entscheidung über einen in zweiter Instanz gestellten Befangenheitsantrag

    Nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reformgesetz unterliegt eine derartige Entscheidung nicht mehr der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ 2002, 89, 91 f. = NJW 2002, 3262; OLG Köln - 8. Zivilsenat - OLGR 2003, 140; OLG Celle OLGR 2002, 228; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.9.2003 - 11 W 43/03 - JURIS-Nr. KORE 4 3967 32003; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651 = OLGR 2003, 101; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494 = OLGR 2003, 197; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 267; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 46 Rdn. 9, Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03

    Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der

    Die Beseitigung zusätzlicher Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Zwischenentscheidungen hat der Reformgesetzgeber bewusst vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, S. 494, 495, unter Berufung auf BayObLG, NJW 2002, S. 3262).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2003 - 20 W 417/03

    Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Rechtsmittel gegen die

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2004 - 20 W 322/04

    Notarkostenbeschwerde: Statthaftigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde gegen

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des

    Dies entspricht nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; vgl. die vielfältigen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rz. 14; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 46 Rz. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 46 Rz. 3; Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 6 Rz. 69).
  • OLG Köln, 08.05.2012 - 16 W 15/12

    Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag gegen Berufungskammer in WEG-Sachen

    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 09.03.2007 - 10 W 93/06

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch im

    Damit ist eine sofortige Beschwerde nicht mehr eröffnet, wenn das Landgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens über ein Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268; OLG Köln, NJW 2004, 3642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rn. 14; Zöller/Gummer, a. a. O., § 567 ZPO, Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 16 W 15/12
    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 18.10.2010 - 10 W 56/10

    Richterablehnung im Beschwerderechtszug: Sofortige Beschwerde gegen die

    Damit ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied der Beschwerdekammer im Rahmen eines anhängigen Beschwerdeverfahrens die sofortige Beschwerde zu dem Oberlandesgericht nicht gegeben, da das Landgericht nicht in erster Instanz, sondern als Beschwerdegericht über den Ablehnungsantrag befindet (vgl. OLG Celle, OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268 zitiert nach juris; OLG Köln, NJW 2004, 3642 zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rdnr. 14 m. w. N.; Gummer in Zöller, ZPO, 28. Aufl.,.
  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5557
OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 13 U 2295/02 (https://dejure.org/2002,5557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzansprüche aus Brandschaden; Umfang der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Brandausbruchs; Lötarbeiten auf einem Dach; Schutzbereich eines Werkvertrages ; Bauarbeiten auf einem fremden Grundstück ; Einbezug der Eigentümer

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 328; ; VVB § 10

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Außerachtlassung der Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Bränden bei der Durchführung von Lötarbeiten

  • ibr-online

    Haftung für Brand durch Lötarbeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 328; VVB § 10
    Haftung für Brand durch Lötarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schweiß- und Lötarbeiten: Strengste Brandverhütungsvorschriften! (IBR 2003, 246)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Werden - wie hier - die durch Gesetz oder technische Normen vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen nicht getroffen, und verwirklicht sich die Gefahr, die durch Schutzmaßnahmen verhindert werden soll, spricht der Anscheinsbeweis dafür, daß der Unfall (Schaden) bei Beachtung der maßgebenden Vorschriften vermieden worden wäre (BGH NJW 1994, 945, 946; Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Vor § 249 Rn. 167).
  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92

    Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Davon abgesehen bejaht der Bundesgerichtshof eine - widerlegliche - Vermutung für die Kausalität, also dafür, daß der Schaden bei Beachtung der Normen vermieden worden wäre, wenn mit dem Sorgfaltsverstoß eine Gefahrerhöhung verbunden war; dann muß der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte darlegen und beweisen, daß der Schaden nicht auf der Verletzung anerkannter Regeln der Technik und von Sicherheitsvorschriften beruht, also auch im Falle der Beachtung entstanden sein würde (BGH NJW 1991, 2021, 2022; OLG Saarbrücken NJW 1993, 3077, 3078).
  • BGH, 19.04.1991 - V ZR 349/89

    Nichtbeachtung von DIN-Normen bei Aushebung und Sicherung einer Baugrube

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Davon abgesehen bejaht der Bundesgerichtshof eine - widerlegliche - Vermutung für die Kausalität, also dafür, daß der Schaden bei Beachtung der Normen vermieden worden wäre, wenn mit dem Sorgfaltsverstoß eine Gefahrerhöhung verbunden war; dann muß der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte darlegen und beweisen, daß der Schaden nicht auf der Verletzung anerkannter Regeln der Technik und von Sicherheitsvorschriften beruht, also auch im Falle der Beachtung entstanden sein würde (BGH NJW 1991, 2021, 2022; OLG Saarbrücken NJW 1993, 3077, 3078).
  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98

    Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Das ist hier unzweifelhaft der Fall, weil die Kastenrinne zwischen den Anwesen auf dem Grundstück der Eltern montiert worden ist, und sich darauf die Lötarbeiten bezogen (OLG Celle NJW-RR 1999, 1693, OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 343/95

    Beweiswürdigung bei dem Brand eines Heizgerätes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    c) Da somit ein schuldhafter Pflichtenverstoß feststeht, spricht zumindest der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Brand durch das sorgfaltswidrige Vorgehen der Beklagten beim Löten verursacht worden ist (BGH NJW 1997, 528 = LM § 286 (C) ZPO Nr. 96 Bl. 2).
  • OLG Celle, 24.03.1999 - 14a (6) U 216/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.12.2002 - 13 U 2295/02
    Das ist hier unzweifelhaft der Fall, weil die Kastenrinne zwischen den Anwesen auf dem Grundstück der Eltern montiert worden ist, und sich darauf die Lötarbeiten bezogen (OLG Celle NJW-RR 1999, 1693, OLG Koblenz NJW-RR 2000, 544).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Der Schuldvorwurf an die Klägerin reduziert sich auch nicht auf die Unterlassung einer Kontrolle, ob die Beklagte ihre Verpflichtungen aus der BauO eingehalten habe, sondern erstreckt sich auf die Unterlassung einer von ihr als Fachunternehmen geforderten eigenständigen Untersuchung des gesamten Arbeitsbereichs auf mit den Schweißarbeiten und deren Begleiterscheinungen verbundenen spezifischen und besonderen Brandgefahren (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.1975, VI ZR 62/73, BauR 1976, 142; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.1995, 13 U 70/94, BauR 1996, 280; OLG Oldenburg, Urteil vom 25.09.2001, 12 U 84/01, BauR 2002, 1715; OLG Celle, Urteil vom 08.11.1989, 6 U 3/89, BauR 1990, 626; vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 13.12.2002, 13 U 2295/02, OLGR 2003, 197).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13637
OLG Oldenburg, 13.08.2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.08.2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. August 2002 - 8 W 83/02 (https://dejure.org/2002,13637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der für das Gutachten verwendeten Lichtbilder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für durch den Sachverständigen zur Erledigung des Gutachtenauftrages gefertigten Lichtbilder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1655
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Konstanz, 29.12.2010 - 62 T 125/10

    Sachverständigenentschädigung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für Lichtbilder

    Der Gesetzgeber nimmt ausdrücklich auf die Entscheidung des OLG Oldenburg(JurBüro 2003, 151 = NJW-RR 2003, 1655) Bezug.
  • LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04

    Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten

    Damit soll nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 15/1971, S. 184) unter ausdrücklichen Hinweis auf die gleich lautende Ansicht des OLG Oldenburg noch zu § 8 Abs. 1 Nr. 2 ZSEG (JurBüro 2003, 151) erreicht werden, dass die Erstattung nicht schon allein deshalb abgelehnt wird, weil das Lichtbild zwar - etwa als Gedankenstütze - zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich, diesem aber nicht beigefügt war.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10526
OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03 (https://dejure.org/2003,10526)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2003 - 6 U 2/03 (https://dejure.org/2003,10526)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2003 - 6 U 2/03 (https://dejure.org/2003,10526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Versagung für eine verfrühte Verteidigungsanzeige des Berufungsbeklagten vor der Berufungsbegründung bei Berufungsverwerfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO
    Anspruch des Berufungsbeklagten auf Prozesskostenhife; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung i.S.d. 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Anzeige der Verteidigungsabsicht ; Vorlage der Berufungsbegründung; Verwerfung als unzulässig mangels Begründung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Berufungsbeklagten auf Prozesskostenhife; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung i.S.d. 114 Zivilprozessordnung (ZPO); Anzeige der Verteidigungsabsicht ; Vorlage der Berufungsbegründung; Verwerfung als unzulässig mangels Begründung

Verfahrensgang

  • LG Stade - 6 O 107/02
  • OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87

    Bestimmung des örtlichen Gersichtsstandes

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03
    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte noch keine Berufungsbegründung der Beklagtenseite zugestellt erhalten (vgl. BGH FamRZ 1988, 492; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 844; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. (1994), § 114 Rdnr. 43; Beschl. des Sen. - 22 U 162/95 - v. 15. Jan.
  • OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86
    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2003 - 6 U 2/03
    Denn der Prozessbevollmächtigte des Klägers hatte noch keine Berufungsbegründung der Beklagtenseite zugestellt erhalten (vgl. BGH FamRZ 1988, 492; OLG Karlsruhe FamRZ 1987, 844; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl. (1994), § 114 Rdnr. 43; Beschl. des Sen. - 22 U 162/95 - v. 15. Jan.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 194/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13876
OLG Köln, 21.03.2003 - 19 U 194/02 (https://dejure.org/2003,13876)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2003 - 19 U 194/02 (https://dejure.org/2003,13876)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2003 - 19 U 194/02 (https://dejure.org/2003,13876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Softawareüberlassungsvertrages; Nichtigkeit eines Vertrages wegen Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung; Kostenloses Angebot über Euroumstellungssoftware gekoppelt mit wesentlichen Vertragsänderungen des bestehenden Wartungsvertrages; Arglistige ...

  • Judicialis

    BGB § 123 I; ; BGB § 142 aF.; ; BGB § 124 I; ; BGB § 124 II; ; AGBG § 9; ; AGBG § 24; ; AGBG § 24a; ; ZPO § 91; ; ZPO § 543 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713 n.F.

  • rechtsportal.de

    BGB (a.F.) § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Softwareüberlassungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 4 U 207/06

    Zahlungsvereinbarung: Verpflichtung zur Zahlung von Forderungen gegen eine GmbH;

    Dies wird dann bejaht, wenn dem Unterzeichner vorgespiegelt wird, der gesamte Inhalt des Vertrages sei ihm bekannt, z.B. weil es sich um eine unveränderte Verlängerung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses handele (vgl. OLG Köln, v. 21.03.2003, 19 U 194/02, zitiert nach juris, Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.09.2002 - 11 U 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22850
OLG Schleswig, 26.09.2002 - 11 U 33/01 (https://dejure.org/2002,22850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2002 - 11 U 33/01 (https://dejure.org/2002,22850)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2002 - 11 U 33/01 (https://dejure.org/2002,22850)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 675 § 276
    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Beratung beim Abschluss eines Vergleichs

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 12 O 367/99
  • OLG Schleswig, 26.09.2002 - 11 U 33/01
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 21.02.2006 - 11 U 24/05

    Anfechtung von Vereinsbeschlüssen - unberechtigte Stimmrechtsübertragung;

    Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Versammlung gehandelt hat, wäre der Vorstand zu diesem Zeitpunkt nur von dem Vorstandsmitglied Frau P... vertreten gewesen, da das Mitglied H..., wie im Verfahren des Senats 11 U 33/01 bindend festgestellt worden ist, kein Mitglied des Vorstands war.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25697
OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03 (https://dejure.org/2003,25697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2003 - 8 W 50/03 (https://dejure.org/2003,25697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 8 W 50/03 (https://dejure.org/2003,25697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03
    Der Senat folgt der Auffassung, wonach sich der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem gesamten vom Antragsteller verfolgten Hauptsacheinteresse richtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1085 ; MDR 2001, 356 ; Beschluss vom 16. Januar 2001 - 3 W 832/00; OLGR Frankfurt 2000, 41 f.; OLG Stuttgart BauR 1992, 268 f.).

    Andernfalls müsste konsequenterweise der Wert des Verfahrens mit 0 angesetzt werden, wenn der Sachverständige keine der vom Antragsteller behaupteten Mängel feststellt (OLG Koblenz MDR 2001, 356 ).

  • OLG Koblenz, 30.06.1992 - 14 W 232/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03
    Der Senat folgt der Auffassung, wonach sich der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem gesamten vom Antragsteller verfolgten Hauptsacheinteresse richtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1085 ; MDR 2001, 356 ; Beschluss vom 16. Januar 2001 - 3 W 832/00; OLGR Frankfurt 2000, 41 f.; OLG Stuttgart BauR 1992, 268 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 13 W 78/99

    Selbständiges Beweisverfahren: Bemessung des Gegenstandswerts bei der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03
    Der Senat folgt der Auffassung, wonach sich der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem gesamten vom Antragsteller verfolgten Hauptsacheinteresse richtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1085 ; MDR 2001, 356 ; Beschluss vom 16. Januar 2001 - 3 W 832/00; OLGR Frankfurt 2000, 41 f.; OLG Stuttgart BauR 1992, 268 f.).
  • OLG Stuttgart, 20.12.1991 - 13 W 59/91

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 8 W 50/03
    Der Senat folgt der Auffassung, wonach sich der Streitwert im selbständigen Beweisverfahren nach dem gesamten vom Antragsteller verfolgten Hauptsacheinteresse richtet (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1085 ; MDR 2001, 356 ; Beschluss vom 16. Januar 2001 - 3 W 832/00; OLGR Frankfurt 2000, 41 f.; OLG Stuttgart BauR 1992, 268 f.).
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