Grundgesetz
| XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146) |
(1) Durch die in Artikel 134 Abs. 4 und Artikel 135 Abs. 5 vorbehaltene Gesetzgebung des Bundes kann auch bestimmt werden, daß nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind
| 1. | Verbindlichkeiten des Reiches sowie Verbindlichkeiten des ehemaligen Landes Preußen und sonstiger nicht mehr bestehender Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, | |
| 2. | Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, welche mit dem Übergang von Vermögenswerten nach Artikel 89, 90, 134 und 135 im Zusammenhang stehen, und Verbindlichkeiten dieser Rechtsträger, die auf Maßnahmen der in Nummer 1 bezeichneten Rechtsträger beruhen, | |
| 3. | Verbindlichkeiten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), die aus Maßnahmen entstanden sind, welche diese Rechtsträger vor dem 1. August 1945 zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte oder zur Beseitigung eines kriegsbedingten Notstandes im Rahmen dem Reich obliegender oder vom Reich übertragener Verwaltungsaufgaben getroffen haben. |
(2) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf Verbindlichkeiten der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger sowie auf Verbindlichkeiten des Bundes oder anderer Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit dem Übergang von Vermögenswerten der Deutschen Demokratischen Republik auf Bund, Länder und Gemeinden im Zusammenhang stehen, und auf Verbindlichkeiten, die auf Maßnahmen der Deutschen Demokratischen Republik oder ihrer Rechtsträger beruhen.
Rechtsprechung zu Art. 135a GG
65 Entscheidungen zu Art. 135a GG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der ...
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Verfahrensrecht - Griechisches Urteil gg. BRD wegen deutscher Kriegsverbrechen
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten ...
- EGMR, 31.05.2011 - 24120/06
Weigerung deutscher Gerichte, Nachkommen der Opfer von Waffen-SS-Massaker in ...
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 13/96
Schadensersatz des Arbeitnehmers wegen Abberufung in der ehemaligen DDR
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin, 15.11.1995 - 18 Sa 94/95
Schadensersatz des Arbeitnehmers wegen Abberufung in der ehemaligen DDR
- LAG Berlin, 15.11.1995 - 18 Sa 94/95
- BVerwG, 10.10.1974 - III C 56.73
- BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
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