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   LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13   

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LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13 (https://dejure.org/2016,15687)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.05.2016 - 12 Sa 677/13 (https://dejure.org/2016,15687)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 12 Sa 677/13 (https://dejure.org/2016,15687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Telearbeit, leidensgerechte Beschäftigung

  • IWW

    § 17 TVÜ-Bund, Anl. 2 zum TVÜ-Bund, § 1 AGG, § ... 74 SGB V, § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 519, § 520 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 516 Abs. 1 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 106 Satz 1 bis 3 GewO, § 894 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 106 Satz 1 GewO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 8 TzBfG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 81 Abs. 4 SGB IX, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 294 BGB, § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 15 Abs. 6 AGG, § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 1 SGB IX, § 106 S. 3 GewO, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX, § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX, § 84 Abs. 1 SGB IX, §§ 611, 613 BGB, § 242 BGB, Art. 1, Art. 2 GG, § 615 Satz 1 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der teilweisen Rücknahme der Berufung; Anspruch einer nicht anerkannt schwerbehinderten Arbeitnehmerin auf Zuweisung eines leidensgerechten Telearbeitsplatzes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 ; IX § 81 SGB; AGG
    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 ; IX § 81 SGB; AGG
    Zulässigkeit der teilweisen Rücknahme der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bonn ist halt nicht Berlin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 32, BAGE 134, 296).

    Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27, BAGE 134, 296) .

    Dem Verlangen des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber regelmäßig entsprechen, wenn ihm die in der Zuweisung einer anderen Tätigkeit liegende Neubestimmung der zu bewirkenden Arbeitsleistung zumutbar und rechtlich möglich ist (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28, BAGE 134, 296) .

    Ist ein entsprechender Arbeitsplatz nicht frei, kann also die Zuweisung einer anderen Tätigkeit nur durch den Austausch mit anderen Arbeitnehmern erfolgen, ist weiter zu prüfen, ob einer Umsetzung neben betrieblichen Gründen die dem Arbeitgeber gegenüber allen Arbeitnehmern obliegende Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB entgegensteht (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 29, BAGE 134, 296) .

    Der Arbeitgeber braucht deshalb das Risiko, dass ein "zwangsweise" ausgetauschter Arbeitnehmer die Wirksamkeit der (Neu-)Ausübung des Direktionsrechts gerichtlich überprüfen lässt, nicht einzugehen (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 31, BAGE 134, 296) .

    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 32, BAGE 134, 296) .

    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296) .

    Allgemein gilt, dass die Verpflichtung zur Berücksichtigung einer konfliktvermeidenden Beschäftigungsalternative vom Arbeitgeber nicht verlangt, die Belange des Arbeitnehmers unter Hintanstellung eigener schutzwürdiger Interessen oder der anderer Arbeitnehmer durchzusetzen (vgl. auch BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 229/05

    Wiedereingliederung - Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Es gilt für beide Seiten das Prinzip der Freiwilligkeit (BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - Rn. 23, 33, BAGE 118, 252) .

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252) .

    Prognose darüber vorlegt, ob und ab wann mit einer Wiederherstellung der vollen oder teilweise Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist (vgl. BAG 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252; ErfK/Rolfs 16. Aufl. § 81 SGB IX Rn. 9) .

  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    aa) Ein Wiedereingliederungsverhältnis ist nicht als Teil des Arbeitsverhältnisses zu werten, sondern stellt neben diesem ein Vertragsverhältnis eigener Art (sui generis) dar (st. Rspr. BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 37/91 - zu II 3 der Gründe, BAGE 69, 272; 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140) .

    Auch ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB besteht nicht (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a bb der Gründe; 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 32, BAGE 149, 144).

    Diese haben weder einen Beschäftigungsanspruch nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX noch ist der Arbeitgeber verpflichtet, generell deren Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern (BAG 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - BAGE 92, 140; 13. Juni 2006 - 9 AZR 229/05 - BAGE 118, 252) .

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann es auch geboten sein, auf den Wunsch nach Vertragsanpassung als Reaktion auf unerwartete Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse einzugehen, insbesondere wenn anderenfalls in Dauerschuldverhältnissen Unvermögen des Schuldners droht (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31; vgl. auch MünchKommBGB/Roth 5. Aufl. § 241 Rn. 60, 63) .

    Eine derartige Vertragsanpassungspflicht wird jedenfalls dann zu erwägen sein, wenn die Vertragsänderung die Interessen des Gläubigers nicht beeinträchtigt, andererseits aber dem Schuldner ohne Vertragsänderung erheblicher Schaden droht (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .

    Aus der Rücksichtnahmepflicht des § 241 Abs. 2 BGB folgt allerdings selbst bei entsprechender Bereitschaft des feuerwehruntauglichen Arbeitnehmers keine Verpflichtung, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, um diesen Arbeitnehmer beschäftigen zu können (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 37, BAGE 131, 325; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299, 307 f. für den Beschäftigungsanspruch aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 32, BAGE 134, 296).

    Ebenso wenig verlangt die Rücksichtnahmepflicht vom Arbeitgeber, ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (zur krankheitsbedingten Kündigung im Ergebnis ebenso BAG 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 32, BAGE 134, 296) .

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20).

    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20) .

  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83

    Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Die Berufung kann auch teilweise - auch nach einer Erweiterung - zurückgenommen werden (vgl. BGH 24. Oktober 1984 - VIII ZR 140/83 - Zöller/Heßler ZPO.

    Denn die Berufung kann auch teilweise - auch nach einer Erweiterung - zurückgenommen werden (vgl. BGH 24. Oktober 1984 - VIII ZR 140/83 - Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 516 ZPO Rn. 6) .

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Die Bestimmung schränkt daher die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht ein (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - BAGE 105, 107) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Bei dieser Feststellung ist auch auf ihre Belange angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73; 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
    Rechtsgrundlage hierfür sind §§ 611, 613 BGB iVm. § 242 BGB, wobei die Generalklausel des § 242 BGB dabei ausgefüllt wird durch die Wertentscheidung der Art. 1 und Art. 2 GG (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 48, 122) .
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2010 - 12 Sa 860/10

    Leidensgerechte Beschäftigung an heimischem Telearbeitsplatz; Klage eines

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 502/07

    Arbeitspflicht der Lehrer - Lernstundenaufsicht

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer

  • LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07

    Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 416/11

    Versetzung - Stationierung eines Pursers

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    Da ein entsprechender gesetzlicher Anspruch nicht existiert, kann sich dieser allenfalls aus dem Arbeitsvertrag oder einem Kollektivertrag ergeben(ArbG Augsburg 7.5.2020 - 3 Ga 9/20, NZA-RR 2020, 417) möglicherweise auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (ArbG Siegburg 16.12.2020 - 4 Ga 18/20, BeckRS 2020, 36972 Rn. 25); aus der vom Arbeitgeber zu beachtenden Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) folgt dieser regelmäßig nicht, auch nicht, wenn der Arbeitnehmer zu Hause minderjährige Kinder zu versorgen hat (LAG RP 18.12.2014 - 5 Sa 378/14, BeckRS 2015, 66249; offen aber für eine leidensgerechte Beschäftigung in Telearbeit eines Schwerbehinderten LAG Köln 24.5.2016 - 12 Sa 677/13, öAT 2016, 171).
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