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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2021 - AK 3, 4/21, AK 3/21, AK 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3908
BGH, 09.02.2021 - AK 3, 4/21, AK 3/21, AK 4/21 (https://dejure.org/2021,3908)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2021 - AK 3, 4/21, AK 3/21, AK 4/21 (https://dejure.org/2021,3908)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - AK 3, 4/21, AK 3/21, AK 4/21 (https://dejure.org/2021,3908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei Deutschland" als kriminelle Vereinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 S 1 StGB, § 129 Abs 2 StGB, § 129 Abs 3 StGB, § 129 Abs 5 S 2 StGB, § 129a StGB
    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei Deutschland" als kriminelle Vereinigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer; Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer; Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 136
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (25)

  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Entscheidend für das Vorliegen einer Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB nF ist nur noch ein koordiniertes Zusammenwirken, um ein gemeinsames, über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgehendes Ziel zu erreichen, wobei nach der Gesetzesbegründung eine rudimentäre Organisationsstruktur ausreicht (…vgl. BT-Drucks. 18/11275, S. 11; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207;… Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22; Beschluss vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 11).

    Vielmehr wird nur eine wesentliche Förderung der Gründung verlangt, also ein für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführender und richtungsweisender Beitrag, auch wenn dieser im Verhältnis zu den Beiträgen anderer Gründer von untergeordneter Bedeutung ist (BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 17; vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603, 1604).

    Rn. 29 Das Gründen einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB steht zu der weiteren Tatbestandsalternative der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung jedenfalls dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sich die Beteiligung als Mitglied wie hier unmittelbar an das Gründen der Vereinigung anschließt (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 58; Beschluss vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 26).

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16

    Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Diese Taten begründen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit (zu den Maßstäben s. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 6).

    Rn. 31 dd) Die Beschuldigten haben sich darüber hinaus hochwahrscheinlich wegen weiterer, jeweils in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, untereinander jedoch in Tatmehrheit stehender Delikte der Volksverhetzung in verschiedenen Tatbestandsvarianten nach § 130 StGB, der Gewaltdarstellung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB, des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StGB und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB strafbar gemacht (zum Konkurrenzverhältnis vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 32 ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Februar 2018 - 5-2 StE 21/16, juris Rn. 1601 ff.), soweit sie selbst jeweils für die Öffentlichkeit sichtbar antisemitische Beiträge auf der GPD-Seite einstellten, ohne dass insoweit entscheidend ist, ob sie bei dem konkreten Beteiligungsakt als Rädelsführer agierten (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 86/16, juris Rn. 18).

  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Vielmehr wird nur eine wesentliche Förderung der Gründung verlangt, also ein für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführender und richtungsweisender Beitrag, auch wenn dieser im Verhältnis zu den Beiträgen anderer Gründer von untergeordneter Bedeutung ist (…BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 17; vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603, 1604).

    Diese Voraussetzung ist beim Beschuldigten J. mit hoher Wahrscheinlichkeit in Bezug auf beide Tatbestandsvarianten des § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB erfüllt (dazu, dass sich die Rädelsführerschaft auch auf das Gründen bezieht, s. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603 Rn. 16;… vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19).

  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Die Haftprüfung ist zwar grundsätzlich auf den im Haftbefehl erhobenen Vorwurf beschränkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9;… vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Rn. 33 Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN;… vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Rn. 33 Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN;… vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Die Haftprüfung ist zwar grundsätzlich auf den im Haftbefehl erhobenen Vorwurf beschränkt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9; vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22).
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03

    Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Rn. 33 Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH…, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN;… vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 20.10.2016 - AK 53/16

    Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl; …

    Auszug aus BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
    Das Haftprüfungsgericht ist aber an einer anderen rechtlichen Würdigung der im Haftbefehl geschilderten prozessualen Tat - auch auf verdichteter Tatsachengrundlage (s. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - AK 53/16, juris Rn. 8) - nicht gehindert (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10

    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten (Europäischer Haftbefehl; Begriff der …

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Alltagsleben …

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; …

  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen …

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft …

  • BGH, 12.11.2015 - AK 36/15

    Dringender Tatverdacht der Rädelsführerschaft in einer terroristischen …

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer; …

  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer …

  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 337/18

    Prozessualer Tatbegriff (erschöpfende Aburteilung; keine Bindung an die …

  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 427/77

    Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Grundlage …

  • BGH, 19.05.1954 - 6 StR 88/54
  • LG Cottbus, 19.06.2020 - 24 KLs 8/20
    Der Angeklagte AK 3 wird freigesprochen.

    Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen hinsichtlich des Angeklagten AK 3.

    a) Der Angeklagte AK 3 ist ledig und hat keine Kinder.

    Er lebte sodann von Arbeitslosengeld I und II. Seit dem 1. Juni 2020 arbeitet der Angeklagte AK 3 als Automobilkaufmann in ……….

    b) Strafrechtlich ist der Angeklagte AK 3 bereits in Erscheinung getreten.

    Am Vorabend des Tattages - 9. Oktober 2019 - fuhren die Angeklagten AK 1 und AK 2 ab spätestens 22 Uhr mit dem Angeklagten AK 3 und der gesondert Verfolgten .

    Hierzu besprachen sie sich - ohne den Angeklagten AK 3 und die gesondert Verfolgte .

    Mit insgesamt 35, 00 EUR, die die Angeklagten AK 1 und AK 2 für sich behielten, verließen die beiden Angeklagten die Bäckerei, bestiegen den in der Nähe abgestellten Pkw, mit dem sie zum Tatort gelangt waren, und fuhren mit den im Pkw verbliebenen Insassen - dem Angeklagten AK 3 und der gesondert Verfolgten .

    Im Pkw äußerten sie sich über die geringe Beute, was der Angeklagte AK 3 mitbekam.

    Die Feststellungen zu den strafrechtlichen Vorbelastungen beruhen auf den Eintragungen der verlesenen Bundeszentralregisterauszüge, hinsichtlich der Angeklagten AK 1 und AK 2 vom 30. März 2020, hinsichtlich des Angeklagten AK 3 vom 27. April 2020 sowie der gemäß § 249 Abs. 1 StPO auszugsweise verlesenen, mit den Angeklagten erörterten und von diesen anerkannten Urteilen des Amtsgerichts Tiergarten hinsichtlich des Angeklagten AK 1 vom 12. Dezember 2017, Az.: (246a Ls) 281 Js 515/16 (6/17), und hinsichtlich des Angeklagten AK 2 vom 22. Mai 2014, Az. (395) 262 Js 5470/13 Ls (48/13), sowie des Strafbefehls vom 3. Dezember 2019 des Amtsgerichts Cottbus, Az.: 1311 Js 7972/18 96 Ds 185/19, hinsichtlich des Angeklagten AK 3.

    Weiterhin hat er in der Hauptverhandlung Schuldeinsicht und Reue gezeigt und sich bei dem Mitangeklagten AK 3 sowie dem Gericht entschuldigt.

    Der Angeklagte AK 3 war freizusprechen..

    Von diesem Vorwurf war der Angeklagte AK 3 aus tatsächlichen Gründen freizusprechen.

    Die Kammer konnte lediglich feststellen, dass der Angeklagte AK 3 aufgrund der Maskierung der anderen Angeklagten sowie deren Äußerungen über die Tatbeute Kenntnis davon hatte, dass diese einen Überfall durchgeführt haben, während er und die gesondert Verfolgte .

    Während der Angeklagte AK 3 zum Haus seines Vaters in der .........lief, folgte ihm der Angeklagte AK 1.

    Ohne zwischenzeitlich wieder zum Haus der Familie AK 3 zurückgekehrt zu sein, wurde er gegen 21:40 Uhr auf einem Ruinengrundstück in ...........vorläufig festgenommen.

    Diese Feststellungen beruhen auf den Einlassungen des Angeklagten AK 3, soweit die Kammer diesen gefolgt ist, den Einlassungen der anderen Angeklagten, soweit die Kammer diesen gefolgt ist, den Angaben der Zeugin .

    Der Angeklagte AK 3 hat seine Einlassung durch seinen Verteidiger verlesen lassen und sich dahingehend eingelassen, dass er den Angeklagten AK 1 erst ca. eine Woche vor der Tat durch den Angeklagten AK 2 kennengelernt habe.

    weggefahren sei, habe der Angeklagte AK 3 Tatkenntnis gehabt, da er gesehen habe, dass die Mitangeklagten maskiert gewesen seien, und gehört habe, dass sie über die sehr niedrige Beute gesprochen hätten.

    Der Angeklagte AK 3 selbst sei dann ausgestiegen, um zum Wohnhaus seiner Eltern zu laufen; dabei sei ihm der Angeklagte AK 1 gefolgt.

    Während sich der Angeklagte AK 3 im Hinblick auf den Aufenthalt im Haus seiner Eltern eingelassen hat, dass er dem Angeklagten AK 1 lediglich Obdach bis zum Nachmittag oder Abend des Tattages habe gewähren wollen, führt er weiter aus, er und der Angeklagte AK 1 hätten gegen 17:00 Uhr den Angeklagten AK 2 bei der Familie der gesondert Verfolgten .

    Der Angeklagte AK 3 habe sich nach diesem Treffen ohne den Angeklagten AK 1 zurück ins Haus seiner Eltern begeben, wo er gegen 20:00 Uhr von der Polizei vorläufig festgenommen worden sei.

    Die Einlassung des Angeklagten AK 3 hält die Kammer im Wesentlichen für glaubhaft, denn sie enthält eine hinreichende Anzahl von Realkennzeichen.

    Auch belastet sich der Angeklagte AK 3 selbst, in dem er sich dahingehend einlässt, Tatkenntnis gehabt zu haben, als er den Angeklagten AK 1 mit auf den Dachboden seiner Eltern genommen habe.

    Zwar hat der Angeklagte AK 3 sich selbst nicht dazu eingelassen, dass er und der Angeklagte AK 1 sich im Haus seiner Eltern auf den Dachboden begeben hätten, so hat sich aber der Angeklagte AK 1 eingelassen und der Angeklagte AK 3 hat dem nicht widersprochen.

    Weiter hat sich der Angeklagte AK 1 eingelassen, er habe sich in ...........nicht ausgekannt und auch nicht gewusst, wohin er dem Angeklagten AK 3 gefolgt sei.

    Als sie das Haus erreicht hätten, in dem sie sich dann auf den Dachboden begeben hätten, habe er sich zunächst gewundert, weshalb der Angeklagte AK 3 Schlüssel zu diesem Haus besessen habe.

    Diese Angaben stehen nicht im Widerspruch zu den Angaben des Angeklagten AK 3 und werden auch durch die Angaben der Zeugin .

    Den Angeklagten AK 3 habe sie dagegen erst am Abend an ihrem Haus vorbeilaufen sehen.

    Aus der Festnahmeanzeige vom 10. Oktober 2019 (Bl. 77 f. d.A.) ergibt sich, dass der Angeklagte AK 3 am selben Tag um 20:00 Uhr in seinem Elternhaus, .........in ........., festgenommen worden ist.

    Denn der Angeklagte AK 3 hatte nicht den Vorsatz, absichtlich oder wissentlich zu vereiteln, dass der Angeklagte AK 1 dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird.

    Dass der Angeklagte AK 3 mindestens eine solche Verzögerung erstrebte, indem er den Angeklagten AK 1 am Tattag mit auf den Dachboden des Hauses seines Vaters nahm, kann hier nicht festgestellt werden.

    Denn nach den übereinstimmenden Angaben beider Angeklagter (AK 1 und AK 3) haben sie den Dachboden bereits im Laufe des Nachmittags verlassen und sich spätestens beim Haus der Familie .

    Denn von dort aus wollte sich der Angeklagte AK 3 zurück ins Haus seines Vaters begeben, während der Angeklagte AK 1 unter Mitnahme seiner persönlichen Gegenstände ...........verlassen und nach Berlin zurückkehren wollte.

    Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte AK 3 jemals den Vorsatz gehabt hat, den Angeklagten AK 1 länger als tatsächlich geschehen vor dem Zugriff der Polizei zu verstecken, sind nicht ersichtlich.

    Darüber hinaus dürfte es sich insoweit allenfalls um eine Ermittlungsverzögerung handeln, da eine Verzögerung der Aburteilung jedenfalls nicht abzusehen war, da der Angeklagte AK 2 erst am 29.10.2019 festgenommen wurde und eine Aburteilung erst nach dessen Festnahme zu erwarten war, deren Zeitpunkt für den Angeklagten AK 3 am 10. Oktober 2019 keinesfalls vorauszusehen war.

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht im Hinblick auf die Angeklagten AK 1 und AK 2 auf § 465 Abs. 1 StPO, im Hinblick auf den Angeklagten AK 3 auf § 467 Abs. 1 StPO.

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24;… Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig bereits mit Blick hierauf vor (vgl. beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137;… vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16;… vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).

    Da die übrigen Anforderungen an eine Vereinigung durch die Legaldefinition der Vereinigung gegenüber der früheren Rechtsprechung herabgesetzt wurden (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137 mwN; vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), hätte dies zur Folge, dass eine Bande häufig, wenn nicht gar im Regelfall auch eine Vereinigung darstellt.

  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung 67 68 wesentlicher Bedeutung betreffen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2023 - AK 35/23 u.a., juris Rn. 35;… vom 3. Mai 2023 - AK 19/23, juris Rn. 32;… vom 21. Februar 2023 - 3 StR 394/22, juris Rn. 5;… vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 78; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, NStZ-RR 2021, 136, 137;… vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19;… Urteile vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140;… vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 f.;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 180;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 147).
  • BGH, 01.10.2026 - AK 51/26
    Das gilt auch für rein virtuelle Personenzusammenschlüsse, bei denen die Kommunikation unter den Beteiligten allein über das Internet stattfindet; maßgeblich für den Vereinigungscharakter solcher Gruppierungen ist daher insbesondere ein wechselseitiger kommunikativer Austausch zwischen den Beteiligten, durch den ein gemeinschaftliches konzertiertes Vorgehen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses abgesprochen und koordiniert wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Dezember 2025 - 3 StR 22/25, NJW 2026, 1298 Rn. 12;… s. ferner BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 424/22, BGHR StGB § 129 Vereinigung 10; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137).
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 100/25

    Gründung einer terroristischen Vereinigung durch Erteilung einer bedeutsamen …

    In dieser Absprache liegt nicht nur - vergleichbar einer Bandenabrede - die Abmachung, künftig zusammen an der gemeinsamen Sache zu arbeiten, sondern zugleich die Schaffung eines Organisationsgrads, der zur Gründung einer Vereinigung genügt (vgl. hierzu näher etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3/21 u.a., BGHR StGB § 129 Vereinigung 9 Rn. 24 mwN).

    Vielmehr ist nur eine wesentliche Förderung der Gründung erforderlich, mithin ein für das Zustandekommen der Vereinigung weiterführender und richtungsweisender Beitrag, auch wenn er im Verhältnis zu den Beiträgen anderer Gründer von untergeordneter Bedeutung ist (st. Rspr.;… s. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, BGHR StGB § 129a Gründen 2 Rn. 15;… vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 17; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21 u.a., NStZ-RR 2021, 136, 137).

    Rn. 29 Das Qualifikationsmerkmal der Rädelsführerschaft gilt dabei nicht nur für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, sondern auch für deren Gründung (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603 Rn. 16;… vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21 u.a., NStZ-RR 2021, 136, 137).

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei …

    Der Kläger hat den Beklagten bereits mit Schreiben vom 02.04.03 (vgl. I 3, AK 3) und damit unmittelbar nach der Sicherstellung des PKW am 27.03.03 von dem Sachverhalt unterrichtet und die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Unkostenerstattung verlangt.
  • BGH, 03.05.2023 - AK 19/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monaten (dringender Tatverdacht; …

    Der vom Täter ausgeübte Einfluss muss der Sache nach beträchtlich sein und sich auf die Vereinigung als solche richten, mithin etwa die Bestimmung der Organisationszwecke, -tätigkeiten oder -ziele, die ideologische Ausrichtung der Vereinigung, deren Organisationsstruktur, oder sonstige Belange mit für die Vereinigung wesentlicher Bedeutung betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3-4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137;… vom 3. September 2020 - AK 27/20, juris Rn. 19;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, juris Rn. 140; Beschluss vom 12. November 2015 - AK 36/15, NStZ-RR 2016, 170, 171;… Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 243/11, BGHSt 57, 160 Rn. 8 ff.;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 180;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 147 f.).
  • BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24

    Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …

    Rn. 34 gg) Es kann dahingestellt bleiben, ob sich die Angeklagten entgegen der dies ablehnenden rechtlichen Würdigung des Oberlandesgerichts auf der Basis der getroffenen Feststellungen auch tateinheitlich wegen Gründung der Vereinigung strafbar gemacht haben (…vgl. zu den diesbezüglichen Strafbarkeitsvoraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2024 - AK 100-106/23, juris Rn. 38; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, NStZ-RR 2021, 136, 137;… vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 17;… vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, BGHR StGB § 129a Gründen 2 Rn. 15;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 129 Rn. 77; zum Konkurrenzverhältnis BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 58;… s. ferner BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2024 - AK 100-106/23, juris Rn. 40;… MüKoStGB/Anstötz, 5. Aufl., § 129 Rn. 136).
  • BGH, 28.06.2023 - 3 StR 424/22

    Verurteilung von drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der "Goyim Partei" …

    Die Gruppe um die Angeklagten stellte trotz ihres eher niedrigen Organisationsgrades angesichts der willensmäßigen Einbindung der Beteiligten, der koordinierten Vorgehensweise, der Dauerhaftigkeit ihrer Verbindung, dem gemeinsam verfolgten Zweck der massiven Bestückung der Goyim-Seiten mit antisemitischen, volksverhetzenden Posts, dem Fernziel der gewaltsamen weltweiten Judenvernichtung und schließlich der tatsächlichen Umsetzung des Zwecks in Gestalt einer jahrelangen, intensiven Veröffentlichung einer sehr hohen Anzahl gravierendster antisemitischer Inhalte durch alle Beteiligten eine Vereinigung sowohl nach altem als auch nach neuem Recht dar (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3/21 u.a., BGHR StGB § 129 Vereinigung 9 mwN).
  • BGH, 09.12.2025 - 3 StR 22/25

    Erkennbare feste Organisationsstruktur mit gegenseitiger Verpflichtung der …

    Rn. 12 Hinsichtlich des organisatorischen Elements gilt: Zwar wurde die Legaldefinition des § 129 Abs. 2 StGB unter anderem mit dem Ziel geschaffen, die Anforderungen an den Organisationsgrad eines Personenzusammenschlusses abzusenken, so dass eine nur "rudimentäre Organisationsstruktur" genügen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 26, 30; s. ferner BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, 4/21, BGHR StGB § 129 Vereinigung 9).

    Das gilt auch für rein virtuelle Personenzusammenschlüsse, bei denen die Kommunikation unter den Beteiligten allein über das Internet stattfindet; maßgeblich für den - grundsätzlich möglichen - Vereinigungscharakter solcher Gruppierungen ist insbesondere ein wechselseitiger kommunikativer Austausch zwischen den Beteiligten, durch den ein gemeinschaftliches konzertiertes Vorgehen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses abgesprochen und koordiniert wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 424/22, BGHR StGB § 129 Vereinigung 10; vom 9. Februar 2021 - AK 3/21, 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137; s. auch OLG München…, Beschluss vom 19. August 2022 - 2 Ws 463/22, juris Rn. 19).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 33/21

    Kriminelle Vereinigung bei einem auf die Begehung von auf Gewinnerzielung …

  • BGH, 21.09.2023 - StB 56/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Haftgründe der …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 100/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21

    Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als …

  • BGH, 27.05.2021 - AK 34/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus; …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 106/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • VK Südbayern, 20.12.2012 - Z3-3-3194-1-58-11/12

    Erkannte Vergabeverstöße sind sofort zu rügen!

  • BGH, 24.01.2024 - AK 101/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 4 U 126/11

    Bestimmung des Vertragsgegenstands durch Auslegung des notariellen …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 102/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 104/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 105/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 24.01.2024 - AK 103/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 20.01.2026 - AK 124/25

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über 2wölf Monate hinaus

  • OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15

    Dinglicher Arrest wegen sittenwidrigen Sale-and-Lease-Back-Vertrages

  • LG Lüneburg, 04.02.2026 - 2 O 35/26

    Nachunternehmer "nachgeschoben": Ausschluss des Angebots?

  • OLG Celle, 12.02.2026 - 13 W 8/26

    Primärrechtsschutz in einem Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen im …

  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer …

  • BGH, 04.07.2022 - StB 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

  • VK Bund, 04.02.2010 - VK 3-03/10

    Schulungsmaßnahmen IT-Sicherheit

  • KG, 11.10.2007 - 22 U 212/05

    Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer …

  • BGH, 19.08.2025 - 3 StR 85/25
  • BGH, 12.01.2022 - StB 40/21

    Dringender Tatverdacht wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung

  • BGH, 04.02.2016 - StB 1/16

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer …

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

  • BGH, 27.07.2023 - AK 50/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …

  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens …

  • VG Köln, 03.03.2009 - 14 K 2310/07

    Anerkennung eines archäologischen Vereins als mitwirkungsberechtigter …

  • FG Saarland, 05.12.2007 - 1 V 1502/07

    Verdeckte Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuer

  • BGH, 20.01.2026 - AK 128/25
  • BGH, 20.01.2026 - AK 125/25
  • VK Sachsen-Anhalt, 26.06.2014 - 3 VK LSA 47/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Niedrigster Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium …

  • BGH, 20.01.2026 - AK 126/25
  • BGH, 20.01.2026 - AK 127/25
  • BGH, 20.01.2026 - AK 129/25
  • BGH, 20.01.2026 - AK 130/25
  • BGH, 27.05.2021 - AK 35/21
  • OLG Jena, 13.09.1994 - 1 Ws 49/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum versuchten Mord

  • LG Düsseldorf, 24.03.2020 - 4b O 42/19

    Verdichtervorrichtung

  • VK Thüringen, 06.06.2007 - 360-4002.20-1907/2007-012-EIC

    Ausschluss aller nicht über das Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe AK1 …

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Rechtsprechung
   KG, 11.02.2022 - U 4/21 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5346
KG, 11.02.2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
KG, Entscheidung vom 11.02.2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
KG, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - U 4/21 Kart (https://dejure.org/2022,5346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Tipping-Gefahr

    § 18 Abs 3 GWB, § 20 Abs 3a GWB, § 33 Abs 1 GWB
    Kartell- und lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit von Rabattklauseln (List-First-Rabatt und List-All-Rabatt) für Anzeigekunden einer Internet-Immobilienplattform - Tipping-Gefahr

  • rechtsportal.de

    Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien; Untersagung der Gewährung von sogenannten List-First-Rabatten; Mehrseitiger Markt mit ausgeprägten Netzwerkeffekten; Kriterien zur Bestimmung einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Immobilienportale: Erstes Tipping-Urteil ist rechtskräftig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 856
  • MMR 2022, 680
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des …

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Besondere formale Anforderungen werden zwar nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind; die Berufungsbegründung muss aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Insoweit reicht es nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181).

    Vielmehr muss die Berufung die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus Sicht des Berufungsklägers nicht zutreffen; die Begründung muss - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil infrage zu stellen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - III ZB 19/18, NJW-RR 2019, 180, 181 m. z. w. N.).

  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Ausgangspunkt für die Marktabgrenzung ist die Sicht der Marktgegenseite, nicht die des betroffenen Unternehmens oder seiner Wettbewerber (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris).

    Nach dem sog. Bedarfsmarktkonzept gehören zu einem Markt Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfes gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), wobei im Allgemeinen die Sicht der direkten Marktgegenseite und dort wiederum die Beurteilung eines verständigen Abnehmers maßgebend ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2017 - VI-Kart 5/16 (V) - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann, NZKart 2017, 542, 547).

    Da sich die räumliche Marktabgrenzung überdies nach den tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten, die für die Marktgegenseite bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), bestimmt, sprechen für eine nationale Abgrenzung neben der Konzentration der Angebote auf inländische Immobilien Sprachbarrieren, kulturelle Besonderheiten und nationale Rahmenbedingungen, wie etwa die des Datenschutzes.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 8/06
    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Die Marktstellung eines Unternehmers wird anhand einer Ressourcenbetrachtung beurteilt, bei der die Marktanteile, die Finanzkraft, der Zugang zu Absatz- und Beschaffungsmärkten, Marktzugangsschranken oder Verflechtungen mit anderen Unternehmen maßgeblich sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris;… Westermann in: MüKoEuWettbR, 3. Aufl. 2020, § 20 GWB Rn. 59).

    Bei dem Marktanteil handelt es sich um ein sehr zentrales, wenn nicht gar das wichtigste Kriterium zur Bestimmung der überlegenen Marktmacht, weil es Auskunft über den Erfolg und die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens gibt sowie dessen wirtschaftliche Überlegenheit sowie die Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite auf seine Konkurrenten ermessen lassen (…Thomas: Immenga/Mestmäcker, 6. Aufl. 2020, § 36 GWB Rn. 149; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2007 - VI-Kart 8/06 (V), zitiert nach juris; vgl. auch BKartA…, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - B6-132/14-2, Rn. 153 - Eventim).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Insoweit hat kein Wettbewerber Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2003 - I ZR 151/01, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 81/21

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop trotz unterschiedlicher …

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Vielmehr sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel unter den in § 531 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zuzulassen, wobei die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen sind (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14 und OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. November 2021 - 6 U 81/21, beide zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 29.08.2014 - 6 U 850/14

    Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Vielmehr sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel unter den in § 531 Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen zuzulassen, wobei die Besonderheiten des Eilverfahrens zu berücksichtigen sind (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29. August 2014 - 6 U 850/14 und OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 11. November 2021 - 6 U 81/21, beide zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Nach dem sog. Bedarfsmarktkonzept gehören zu einem Markt Waren oder Dienstleistungen, die sich nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie als für die Deckung seines bestimmten Bedarfes gleichfalls geeignet ansieht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, zitiert nach juris), wobei im Allgemeinen die Sicht der direkten Marktgegenseite und dort wiederum die Beurteilung eines verständigen Abnehmers maßgebend ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2017 - VI-Kart 5/16 (V) - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann, NZKart 2017, 542, 547).
  • LG Berlin, 08.04.2021 - 16 O 73/21

    Immobilien-Plattform - Anfängliche Anzeigen-Veröffentlichungsbeschränkung - …

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. April 2021 - 16 O 73/21.Kart - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Kart 4/09

    Aufhebung der Untersagung des Erwerbs von Geschäftsanteilen an einem …

    Auszug aus KG, 11.02.2022 - U 4/21
    Dies entspricht auch der Praxis des Bundeskartellamts und der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, die die Wettbewerbsbeziehung zwischen Online-Rubrikplattformen und Print-Rubrikanzeigen übereinstimmend als Substitutionswettbewerb ansehen (…vgl. BKartA, Fallbericht vom 25. Juni 2015 - B6-39/15, S. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - Kart 4/09, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 30.04.2024 - 13 U 34/23

    Anspruch des in einem Verfahren zur Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG …

    Der Einwand unzureichender Akteneinsicht ist dann grundsätzlich im Zusammenhang mit den Rügen betreffend die jeweiligen Wertungsentscheidungen zu behandeln (vgl. Senat…, Urteil vom 16. Juni 2022 - 13 U 67/21, juris Rn. 31;… Beschluss vom 5. August 2022 -13 U 81/21, juris Rn. 10 f.; vgl. ferner OLG Koblenz…, Urteil vom 12. September 2019 - U 678/19 Kart, juris Rn. 26; a.A. KG…, Urteil vom 24. September 2020 - 2 U 93/19, juris Rn. 94; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2022 - 2 U 4/21 Kart, juris Rn. 29;… ferner BeckOK EnWG/Peiffer, § 47 Rn. 17.2 [Stand: 1. März 2024];… Kment/Huber, 3. Aufl., § 47 EnWG Rn. 26).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21, 11/21 (PKH), 4/21 EA, 4/21 EA (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7797
VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21, 11/21 (PKH), 4/21 EA, 4/21 EA (PKH) (https://dejure.org/2021,7797)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2021 - VfGBbg 11/21, 11/21 (PKH), 4/21 EA, 4/21 EA (PKH) (https://dejure.org/2021,7797)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21, 11/21 (PKH), 4/21 EA, 4/21 EA (PKH) (https://dejure.org/2021,7797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 Abs 1 S 1 Verf BB 1992, Art 12 Abs 2 Verf BB 1992, Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB 1992, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992, Art 52 Abs 4 Alt 1 Verf BB 1992, § 45 Abs 1 VerfGG BB, § 20... Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 227 Abs 1 BGB, § 202 S 1 SGG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 8 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 12 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; LV, Art. 52 Abs. 4 Alt. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2... , VerfGGBbg, § 46; BGB, § 227 Abs. 1; SGG, § 202 Satz 1
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt; Antragsänderung unzulässig; Mündliche Verhandlung; Subsidiarität; Zwischenentscheidung; unzureichende Begründung; Terminsverlegungsantrag; Begründung; Corona; Coronavirus; COVID-19; Pandemie; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen und die Ablehnung von Terminverlegungsanträgen zählen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 42, und vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, Rn. 3, m. w. N., www.bverfg.de), ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können.

    Der Rüge des Beschwerdeführers, ihm drohe bei der Durchführung der Verhandlungstermine eine gegen Art. 8 Abs. 1 Satz 1 LV verstoßende Gesundheitsgefahr durch die Infektion mit dem Corona-Virus, stünde zwar der Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen, weil die behaupteten Gesundheitsgefahren im Wege des nachgelagerten fachgerichtlichen Rechtsschutzes nicht mehr behoben werden könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 483/20 -, www.bverfg.de).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten aus Art. 8 Abs. 1 LV ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 52, und vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, Rn. 8, www.bverfg.de).

  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen, zu denen auch Terminsladungen und die Ablehnung von Terminverlegungsanträgen zählen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 42, …und vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, Rn. 3, m. w. N., www.bverfg.de), ist grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten aus Art. 8 Abs. 1 LV ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, Rn. 52, …und vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, Rn. 8, www.bverfg.de).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19

    Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Die Auslegung des Begehrens richtet sich mangels ausdrücklicher Regelung im Verfassungsgerichtsgesetz nach den gemäß § 13 Abs. 1 VerfGGBbg entsprechend heranzuziehenden Bestimmungen und Grundsätzen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (vgl. Urteil vom 14. Februar 2002 - VfGBbg 17/01 -, und vom 23. Oktober 2020, Rn. 242- VfGBbg 55/19 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Das ist der Fall, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt, durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird und auch für den geänderten Streitgegenstand die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 5. Mai 2020 - 2 BvR 859/15 -, Rn. 87 m. w. N., www.bverfg.de; vgl. zum Organstreitverfahren: Urteil vom 23. Oktober 2020 - VfGBbg 55/19 -, Rn. 242, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 13.09.2024 - VfGBbg 4/21

    Rechtsnormverfassungsbeschwerde; Beschwerdebefugnis; Rügefähige Grundrechte; …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    VfGBbg 4/21 EA.

    VfGBbg 4/21 EA (PKH).

  • BVerfG, 25.05.2016 - 1 BvR 1094/16

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen prozessuale …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Sollte dieses zu dem Ergebnis kommen, die Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Termins verletze den Beschwerdeführer in seinen Prozessgrundrechten, wäre dem in der zweiten Instanz abzuhelfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Mai 2016 - 1 BvR 1094/16 -, Rn. 2, www.bverfg.de).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2020 - 4 Ws 265/20

    Strafverfahren: Ablehnung eines mit den Gesundheitsgefahren der Corona-Pandemie …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Eine schwere Vorerkrankung eines Prozessbeteiligten gebietet nicht per se die Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der den Fachgerichten vorbehaltenen Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grunds" im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. Mai 2020 - L 6 VU 3716/19 ZVW -, Rn. 27, juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 1 W 2/21 -, Rn. 12, juris; zum Strafverfahren: OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. November 2020 - 4 Ws 265/20 -, Rn. 7, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, Rn. 20, juris; VG Würzburg…, Beschluss vom 4. Februar 2021 - W 6 K 19.32074 -, Rn. 9 ff., juris;… Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2020, § 227 Rn. 8a).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 6 VU 3716/19
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Eine schwere Vorerkrankung eines Prozessbeteiligten gebietet nicht per se die Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der den Fachgerichten vorbehaltenen Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grunds" im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 2020 - L 6 VU 3716/19 ZVW -, Rn. 27, juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 1 W 2/21 -, Rn. 12, juris; zum Strafverfahren: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 30. November 2020 - 4 Ws 265/20 -, Rn. 7, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, Rn. 20, juris; VG Würzburg…, Beschluss vom 4. Februar 2021 - W 6 K 19.32074 -, Rn. 9 ff., juris;… Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2020, § 227 Rn. 8a).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2021 - 1 W 2/21
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Eine schwere Vorerkrankung eines Prozessbeteiligten gebietet nicht per se die Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der den Fachgerichten vorbehaltenen Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grunds" im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar (vgl. LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. Mai 2020 - L 6 VU 3716/19 ZVW -, Rn. 27, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 1 W 2/21 -, Rn. 12, juris; zum Strafverfahren: OLG Stuttgart…, Beschluss vom 30. November 2020 - 4 Ws 265/20 -, Rn. 7, juris; OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, Rn. 20, juris; VG Würzburg…, Beschluss vom 4. Februar 2021 - W 6 K 19.32074 -, Rn. 9 ff., juris;… Jaspersen, in: BeckOK ZPO, Stand 1. Dezember 2020, § 227 Rn. 8a).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 82/19

    Gesetzlicher Richter; unzureichende Begründung; Beschwerdefrist; …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Ausgehend vom Entscheidungsinhalt muss der Beschwerdeführer aufzeigen, worin der Grundrechtsverstoß aus seiner Sicht im Einzelnen liegt (…st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 - VfGBbg 11/20 -, Rn. 15; und vom 17. Januar 2020 - VfGBbg 82/19 -, m. w. N, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.01.2021 - VfGBbg 11/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Erbaurechtsvertrag; Nutzungsvertrag; Kündigung; …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21
    Ausgehend vom Entscheidungsinhalt muss der Beschwerdeführer aufzeigen, worin der Grundrechtsverstoß aus seiner Sicht im Einzelnen liegt (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2021 - VfGBbg 11/20 -, Rn. 15; und vom 17. Januar 2020 - VfGBbg 82/19 -, m. w. N, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VG Würzburg, 04.02.2021 - W 6 K 19.32074

    Keine Aufhebung oder Verlegung eines Termins aus erheblichen Gründen im …

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

  • VG München, 08.10.2019 - M 11 K 19.2578

    Zumutbarkeit von Immissionen durch mit dem Neubau von zwei "Doppelhäusern" im …

  • VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 17/01

    Neukonzeption der Kostenregelung für auf Landkreise übertragene Aufgaben der …

  • VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18

    Materielle Subsidiarität; unzureichende Begründung; Beschwerdefrist; …

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …

  • VerfG Brandenburg, 11.12.2020 - VfGBbg 84/20

    Akteneinsicht; Pflichtverteidiger; Verteidiger; Strafverfahren; Unzureichende …

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des …

  • VGH Bayern, 11.02.1999 - 4 C 99.227
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; …

    Nach diesem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Grundsatz hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf …

    Danach hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg zu erschöpfen und darüber hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr im Zusammenhang stehenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18…, vom 18. September 2021 - VfGBbg 42/21 -, Rn. 22, …und vom 18. Februar 2022 - VfGBbg 54/21 -, Rn. 22, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.2021 - VfGBbg 12/21

    Eilantrag abgelehnt; Rechtsschutzbedürfnis; Subsidiarität; Beschwerdeverfahren; …

    Dieser Grundsatz gebietet, dass der Antragsteller den Rechtsweg nicht lediglich formal erschöpft, vgl. § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg, sondern darüber hinaus alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnäheren Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18, m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Verfassungsverstöße durch gerichtliche Verfahren und Entscheidungen können erst mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden (vgl. Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 22, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 4/22

    Ablehnungsgesuche unzulässig

    Das Verfassungsgericht hatte frühere Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen, unter anderem mit Beschlüssen vom 22. Januar 2021 (VfGBbg 44/20), vom 19. März 2021 (VfGBbg 11/21) und vom 18. Juni 2021 (VfGBbg 38/21).

    Er habe dem Verfassungsgericht schon in dem Verfahren VfGBbg 8/20, erneut im Verfahren VfGBbg 38/21 und VfGBbg 11/21 EA vorgetragen, aber das Gericht habe sich geweigert, das überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen.

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2021 - VfGBbg 42/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Auslegung und Anwendung …

    Nach dem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Grundsatz der Subsidiarität hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; …

    Nach dem aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleiteten Subsidiaritätsgrundsatz hat ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18, …und vom 11. Dezember 2020 - VfGBbg 84/20 -, Rn. 10, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2025 - VfGBbg 12/23
    Rn. 31 Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts verlangt der aus dem Gebot der Rechtswegerschöpfung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts über eine bloße Rechtswegerschöpfung hinaus alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. Beschlüsse vom 19. April 2024 - VfGBbg 72/21 -, vom 26. August 2022 - VfGBbg 56/20 -, vom 20. Mai 2021 - VfGBbg 61/19 -, vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, vom 30. November 2018 - VfGBbg 23/17 -, und vom 24. März 2017 - VfGBbg 68/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2024 - VfGBbg 15/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht; rechtliches …

    Das Verfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19. März 2021 (VfGBbg 11/21) die kurz zuvor erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die Ladungen auf einen früheren Termin (am 24. März 2021) bzw. gegen die Umladungen auf die dem hiesigen Verfahren zugrundeliegenden Termine (am 7. April 2021) als unzulässig verworfen.

    Darüber hinaus setzt sich der Beschwerdeführer nicht im Ansatz mit den vom Verfassungsgericht im Beschluss vom 19. März 2021 (VfGBbg 11/21) aufgezeigten rechtlichen Erwägungen auseinander.

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2022 - VfGBbg 50/21

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Ablehnungsgesuch; …

    Insbesondere erfüllt der Beschwerdeführer die sich aus dem Grundsatz der Subsidiarität ergebenden Anforderungen gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg, welche von einem Beschwerdeführer verlangen, dass dieser vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde über die formale Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine etwaige Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden Verfahren zu verhindern oder zu beheben (vgl. z. B. Beschluss vom 19. März 2021 - VfGBbg 11/21 -, Rn. 18, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für …

    Damit waren Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung hinreichend bestimmt sowie die wesentlichen Entscheidungen getroffen und nicht der Exekutive überlassen (…vgl. BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 61 m.w.N.; VerfGH Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26.3.2021 - 4/21 -, juris Rn. 92 ff.;… ThürVerfGH, Beschl. v. 14.12.2021 - 117/20 -, juris Rn. 212 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2024 - VfGBbg 3/22
  • VerfG Brandenburg, 08.05.2026 - VfGBbg 30/24
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2026 - VfGBbg 2/26
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 7/23

    Befangenheitsanträge unzulässig; Antrag auf einstweilige Anordnung erledigt; …

  • VerfG Brandenburg, 06.04.2021 - VfGBbg 7/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt; irreversible …

  • VerfG Brandenburg, 19.04.2024 - VfGBbg 72/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiaritätsanforderungen nicht erfüllt; …

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 24/23

    Befangenheitsanträge unzulässig; kein Ruhen des Verfahrens; keine …

  • VerfG Brandenburg, 18.11.2022 - VfGBbg 64/21

    Biosphärenreservat; Beseitigungs- und Untersagungsverfügung; Schutzzone; …

  • VerfG Brandenburg, 18.07.2025 - VfGBbg 28/25
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 28/26
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 5/26
  • VerfG Brandenburg, 11.10.2024 - VfGBbg 16/22
  • VerfG Brandenburg, 06.10.2023 - VfGBbg 13/23

    Antrag unzulässig; Grundsatz der Subsidiarität; fachgerichtlicher Rechtsschutz …

  • VerfG Brandenburg, 20.03.2026 - VfGBbg 31/23
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Rechtsprechung
   KAG Münster, 02.06.2021 - 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,75402
KAG Münster, 02.06.2021 - 4/21 (https://dejure.org/2021,75402)
KAG Münster, Entscheidung vom 02.06.2021 - 4/21 (https://dejure.org/2021,75402)
KAG Münster, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 4/21 (https://dejure.org/2021,75402)
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Wird zitiert von ... (60)

  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und …

    98632 Serie http://www.d...xs....eu/video/a80b2d3cb0391 The Big Bang Theory 4/21 10.07.11 0898266.

    98686 Serie http://www.g...upload.com/download-b6acb338612a712 The Big Bang Theory 4/21 10.07.11 0898266.

    98925 Serie http://www.p...l...com/file/23490EC376DE76CE The Big Bang Theory 4/21 10.07.11 0898266.

    99360 Serie http://www.s...s....com/file/857507F75FA4D249 The Big Bang Theory 4/21 10.07.11 0898266.

    99362 Serie http://www.s...s....com/file/A0BE16B28058AD21 The Big Bang Theory 4/21 10.07.11 0898266.

  • BSG, 21.03.2024 - B 10 ÜG 1/23 R

    Überlanges Kostenverfahren - Entschädigungsklage - Ermittlung der unangemessenen …

    Danach ist eine Verzögerungsrüge immer dann erforderlich, wenn sich das Verfahren "bei einem anderen Gericht" weiter verzögert (vgl BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 25).

    Rn. 27 b) Die Angemessenheit der Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG in drei Schritten zu prüfen (…vgl zB BSG Urteil vom 26.10.2023 - B 10 ÜG 1/22 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - juris RdNr 28; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 15 ff;… BSG Urteil vom 7.9.2017 - B 10 ÜG 1/16 R - BSGE 124, 136 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 16, RdNr 30 ff).

    Diese Monate der Einleitung und des Abschlusses des Ausgangsverfahrens sind bei der Ermittlung der Gesamtdauer eines sozialgerichtlichen Ausgangsverfahrens stets mitzuberücksichtigen (…vgl BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 2/20 R - BSGE 134, 18 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 22, RdNr 21; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 16).

    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist dem Ausgangsgericht regelhaft eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von zwölf Monaten je Instanz zuzubilligen, die für sich genommen noch nicht zu einer unangemessenen Verfahrensdauer führt, selbst wenn sie nicht durch konkrete Verfahrensförderungsschritte begründet und gerechtfertigt werden kann (zB BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 21 mwN).

    Dabei ist eine nicht ausgeschöpfte, jedoch grundsätzlich angemessene Vorbereitungs- und Bedenkzeit bei der Ermittlung der unangemessenen Dauer eines Gerichtsverfahrens instanz- oder - wie hier - verfahrensübergreifend in Abzug zu bringen (vgl BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 23).

    Dies führt jedoch nicht dazu, dass für ein solches Verfahren im Regelfall gar keine angemessene Vorbereitungs- und Bedenkzeit zu berücksichtigen wäre, weil auch hier eine von der chronologischen Bearbeitungsreihenfolge abweichende Priorisierung durch das Ausgangsgericht erforderlich sein kann (vgl BVerfG - Beschwerdekammer - Beschluss vom 11.12.2023 - 2 BvR 739/17 - Vz 5/23 - juris RdNr 72; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - BSGE 134, 32 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21, RdNr 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 37 SF 294/20

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - zulässige Beschränkung auf …

    Materiell-rechtlicher Bezugsrahmen eines derart beschränkten prozessualen Begehrens bleibt jedoch gleichwohl das gesamte gerichtliche Verfahren, auch wenn dieses über mehrere Instanzen oder vor verschiedenen Gerichten geführt worden ist (Anschluss an BSG vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R = SozR 4-1720 § 198 Nr. 21 RdNr 28 mwN).

    Ist es sowohl im Klage-, als auch im Berufungsverfahren zu Phasen der gerichtlichen Inaktivität gekommen, die nicht durch die dem Sozial- und dem Landessozialgericht jeweils zur Verfügung stehenden Vorbereitungs- und Bedenkzeiten abgedeckt sind, können die verbleibenden Verzögerungszeiten grundsätzlich durch Vorbereitungs- und Bedenkzeiten, die das Bundessozialgericht im/in sich anschließenden dortigen Verfahren nicht aufgebraucht hat, kompensiert werden (Anschluss an BSG vom 24.3.2022 - B 10 ÜG 4/21 R aaO RdNr 28).

    Materiell-rechtlicher Bezugsrahmen eines derart beschränkten prozessualen Begehrens bleibt jedoch gleichwohl das gesamte gerichtliche Verfahren, auch wenn dieses über mehrere Instanzen oder vor verschiedenen Gerichten geführt worden ist (BSG, Urteil vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - Rn. 28 m.w.N., juris).

    Da Anknüpfungspunkt für die Angemessenheitsprüfung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 GVG das Verfahren von seiner Einleitung bis zu seinem rechtskräftigen Abschluss insgesamt ist, nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung ebenso wie das BSG an, dass insoweit eine instanzübergreifende Betrachtung zu erfolgen hat und die Dauer einer nicht ausgeschöpften, jedoch grundsätzlich angemessenen Vorbereitungs- und Bedenkzeit bei der Ermittlung einer unangemessenen Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens auch instanzübergreifend in Abzug zu bringen ist (BSG, Urteil vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - Rn. 23 ff., so schon Urteile des LSG Berlin-Brandenburg z.B. vom 25.02.2016 - L 37 SF 128/14 EK AL - Rn. 58 …und vom 06.07.2017 - L 37 SF 352/15 EK KR - Rn. 71, 87, alle zitiert nach juris).

    Eine unangemessene Verfahrensdauer kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die Gesamtdauer eines durch mehrere Instanzen verfolgten Gerichtsverfahrens die den Instanzen insgesamt zur Verfügung stehende Vorbereitungs- und Bedenkzeit übersteigt und die darüber hinausgehende Zeit teilweise oder vollständig auf unzureichender Verfahrensförderung durch das Gericht beruht (BSG, Urteil vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - Rn. 35, juris).

    Dabei ist auch das Verfahren vor dem BSG in den Blick zu nehmen, wenn das Ausgangsverfahren bis zu ihm geführt hat (BSG, Urteil vom 24.03.2022 - B 10 ÜG 4/21 R - Rn. 28, juris).

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Rechtsprechung
   KG, 08.11.2024 - U 4/21 Baul   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,54139
KG, 08.11.2024 - U 4/21 Baul (https://dejure.org/2024,54139)
KG, Entscheidung vom 08.11.2024 - U 4/21 Baul (https://dejure.org/2024,54139)
KG, Entscheidung vom 08. November 2024 - U 4/21 Baul (https://dejure.org/2024,54139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 2 S 1 BauGB, § 87 Abs 1 BauGB, § 116 Abs 1 S 1 BauGB, § 903 BGB, Art 14 Abs 1 S 1 GG
    Rechtmäßigkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses der Enteignungsbehörde; Ausübung eines Vorkaufsrechts bei einer Teilungsversteigerung

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Aufhebung des zugunsten des Beteiligten ergangenen Besitzeinweisungsbeschlusses wegen des damaligen und weiteren Vorliegens der Voraussetzungen einer vorzeitige Besitzeinweisung; Vorzeitige Besitzeinweisung als spezielles enteingungsrechtliches ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob die jeweilige Festsetzung noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Absatz 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen sinnvollen Beitrag zu leisten (BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 CN 3/97 -, juris, Rn. 22;… dass., Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10/03 -, juris, Rn. 15 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - OVG 10 N 299.16 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 -, juris, Rn. 96).

    Es ist ferner nicht Aufgabe der Baulandsenate, sich für die Prüfung der Voraussetzungen planakzessorischer Enteignungen im Rahmen einer Inzidenzkontrolle auf die Suche von Fehlern in der Planfestsetzung zu begeben, ohne dass die Beteiligten ihrerseits Bedenken gegen die formelle und materielle Wirksamkeit der Festsetzung erhoben hätten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - juris, Rn. 68; BVerwG…, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris, Rn. 43 -).

    Danach ist in Ausgestaltung des aus Artikel 14 Absatz 3 GG abgeleiteten Vorrangs des freihändigen Erwerbs gegenüber einer Enteignung diese nur zulässig, wenn zuvor Bemühungen um einen privatrechtlichen Erwerb zu angemessenen Bedingungen gescheitert sind (…Runkel, in: EZBK, 150. EL, Mai 2023, BauGB § 87 Rn. 76; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - juris, Rn. 104).

    Dabei richtet sich die Angemessenheit hinsichtlich des Kaufpreises danach, was der Eigentümer im Falle einer Enteignung als Entschädigung nach den §§ 93 ff. BauGB in etwa zu erwarten hätte, bemisst sich somit nach Entschädigungsgrundsätzen (BGH…, Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 -, juris, Rn. 15, 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - Rn. 105, 110).

  • KG, 10.07.2015 - 9 U 1/13

    Baulandsache: Entschädigungsanspruch bei Wegfall einer planungsrechtlich …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Grundsätzlich ist für die Bemessung der Entschädigung der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet (sog. Qualitätsstichtag), sowie der zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrswert ( sog. Bewertungsstichtag), § 93 Absatz 4 Satz 1, § 95 Absatz 1 Satz 2 BauGB (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul , juris, Rn. 12 ;… ders., Urteil vom 9. April 2010 - 9 U 1/08 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).

    Wird die zulässige Nutzung nach dieser siebenjährigen Frist aufgehoben oder geändert, kann der Eigentümer nur eine Entschädigung für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung verlangen, § 42 Absatz 3 Satz 1 BauGB (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul -, juris, Rn. 16 ).

  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Das Eigentum an einem einer Erbengemeinschaft zugewiesenen Grundstück steht den Miterben zur gesamten Hand als Gesamthandseigentum, nicht aber der Erbengemeinschaft selbst zu (statt vieler: BGH…, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 -, juris, Rn. 11 m.w.N.; ders., Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 -, juris, Rn. 7).

    Rn. 26 Die Erbengemeinschaft selbst war bereits nicht beteiligungsfähig, da sie nicht rechtsfähig ist (…Brügelmann/Reisenecker/Bliese, 125. EL Januar 2023, BauGB § 106 Rn. 2); BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 28.02.1957 - III ZR 203/56

    Baulandbeschaffungsverfahren

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Hierfür ist neben der in § 116 Absatz 1 Satz 1 BauGB ausdrücklich normierten Voraussetzung, dass die sofortige Ausführung der beabsichtigten Maßnahme aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten ist (aa.), nach ständiger Rechtsprechung des Weiteren zu verlangen, dass ein erfolgreicher Ausgang des Enteignungsverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1957 - III ZR 203/56 -, juris, Rn. 24 f.; ders., Urteil vom 22. Februar 1965 - III ZR 104/64 -, juris; Senat…, Urteil vom 17. April 1998 - U 702/98 Baul -, juris, Rn. 26 m.w.N.; Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 3. März 2010 - BI U 687/08 -, juris, Rn. 42; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. September 2007 - 1 Baul U 2/07).

    Auch wenn dieses Erfordernis nicht ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurde, ergibt sich dies sowohl aus dem in Artikel 14 GG gewährleisteten Schutz des Eigentums als auch aus der inneren Abhängigkeit des Besitzeinweisungsverfahrens von den Erfolgsaussichten einer Enteignung (BGH, Urteil vom 28. Februar 1957, a.a.O., juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Eine Ausnahme von dem Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen eigentumsverdrängender isolierter Planungen mit wertmäßigen Benachteiligungen Einzelner ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, ohne dass dies verfassungsrechtlich bedenklich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris, Rn. 96; BGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - III ZR 28/15 -, juris, Rn. 43 f.).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Soweit sich der Beteiligte zu 1) auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2016 (BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15 -, juris), beruft, ist diese hier nicht einschlägig, weil das gemeindliche Vorkaufsrecht, wie ausgeführt, nicht als dingliches Vorkaufsrecht ausgestaltet ist.
  • BGH, 07.07.2016 - III ZR 28/15

    Städtebauliche Sanierungsmaßnahme: Verfassungsmäßigkeit der …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Eine Ausnahme von dem Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen eigentumsverdrängender isolierter Planungen mit wertmäßigen Benachteiligungen Einzelner ist von Gesetzes wegen nicht vorgesehen, ohne dass dies verfassungsrechtlich bedenklich wäre (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, juris, Rn. 96; BGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - III ZR 28/15 -, juris, Rn. 43 f.).
  • KG, 09.04.2010 - 9 U 1/08

    Eigentumsverdrängende Sanierung: Rechtswirkung einer Sanierungsverordnung im …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Grundsätzlich ist für die Bemessung der Entschädigung der Zustand des Grundstücks in dem Zeitpunkt maßgebend, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet (sog. Qualitätsstichtag), sowie der zu diesem Zeitpunkt bestehende Verkehrswert ( sog. Bewertungsstichtag), § 93 Absatz 4 Satz 1, § 95 Absatz 1 Satz 2 BauGB (Senat…, Urteil vom 10. Juli 2015 - 9 U 1/13 Baul , juris, Rn. 12 ; ders., Urteil vom 9. April 2010 - 9 U 1/08 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1966 - III ZR 202/65

    Höhe des Angebots für den freihändigen Erwerb eines Grundstücks vor dessen …

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Dabei richtet sich die Angemessenheit hinsichtlich des Kaufpreises danach, was der Eigentümer im Falle einer Enteignung als Entschädigung nach den §§ 93 ff. BauGB in etwa zu erwarten hätte, bemisst sich somit nach Entschädigungsgrundsätzen (BGH, Urteil vom 27. Juni 1966 - III ZR 202/65 -, juris, Rn. 15, 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 - Rn. 105, 110).
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 26/78

    Voraussetzungen der Sperrwirkung eines Kaufangebots

    Auszug aus KG, 08.11.2024 - U 4/21
    Ist der Enteignungsantrag bereits gestellt, hat dessen Antragsteller den Eigentümer vom Enteignungszweck zu unterrichten und ihm zu verdeutlichen, dass er bereit ist, in ernsthafte zivilrechtliche Verhandlungen einzutreten, um das Gemeinwohlinteresse auch ohne Enteignung privatrechtlich zu verwirklichen (BGH, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 26/78 - Runkel, in: EZBK, 150. EL, Mai 2023, BauGB § 87 Rn. 76).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …

  • BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts …

  • BVerfG, 18.11.1998 - 1 BvR 21/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Enteignung

  • OLG Stuttgart, 12.12.2000 - 10 U 219/98
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 104/64

    Revision in Baulandsachen

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Rechtsprechung
   KAG Essen, 25.02.2022 - A 4/2021   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,57447
KAG Essen, 25.02.2022 - A 4/2021 (https://dejure.org/2022,57447)
KAG Essen, Entscheidung vom 25.02.2022 - A 4/2021 (https://dejure.org/2022,57447)
KAG Essen, Entscheidung vom 25. Februar 2022 - A 4/2021 (https://dejure.org/2022,57447)
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Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Voraussetzung für das Vorliegen einer Benachteiligung eines MAV-Mitglieds

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus KAG Essen, 25.02.2022 - A 4/21
    Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder Sache (BAG 7 ABR 7/12 Rn. 18).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus KAG Essen, 25.02.2022 - A 4/21
    Er ist aber auch unzulässig: nach dem auch im kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an einer entsprechenden alsbaldigen richterlichen Feststellung hat (vgl. z.B. BAG 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 Rn. 15).
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