Rechtsprechung
| EuGH, 13.12.1991 - 18/88 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 3f; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90; ; EWG-Vertrag Art. 30
- EU-Kommission
RTT / GB-Inno-BM
EWG-Vertrag, Artikel 3 Buchstabe f, 86 und 90
1. Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Mit dem Monopol für den Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes ausgestattetes Unternehmen - Vertrieb von Fernsprechgeräten unter ...
- EU-Kommission
RTT / GB-Inno-BM
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Wettbewerb - Öffentliche Unternehmen und Unternehmen, denen die Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewähren - Mit dem Monopol für den Betrieb des öffentlichen Fernmeldenetzes ausgestattetes Unternehmen - Vertrieb von Fernsprechgeräten unter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freier Warenverkehr - Wettbewerb - Zulassung von Fernsprechgeräten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 19.03.1991 - 202/88
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
20 Artikel 86 gilt jedoch nur für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Unternehmen selbst (siehe Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-202/88, Frankreich/Kommission, "Endgeräte", Slg. 1991, I-1223) und nicht für staatliche Maßnahmen.Wird einem Unternehmen, das Endgeräte vertreibt, die Aufgabe übertragen, die Spezifikationen, denen die Endgeräte entsprechen müssen, festzuschreiben, deren Anwendung zu kontrollieren und diese Apparate zuzulassen, so läuft dies darauf hinaus, ihm die Befugnis zu übertragen, nach Belieben zu bestimmen, welche Endgeräte an das öffentliche Netz angeschlossen werden können, und ihm damit einen eindeutigen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern zu verschaffen (Urteil in der Rechtssache C-202/88, a. a. O., Randnr.51).
26 Unter diesen Umständen verlangen es die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs und die Gewährleistung von Transparenz, daß die Festschreibung der technischen Spezifikationen, die Kontrolle ihrer Anwendung und die Zulassung von einer Stelle vorgenommen werden, die von den öffentlichen oder privaten Unternehmen, die im Bereich der Telekommunikation Waren oder Dienstleistungen anbieten, unabhängig ist (Urteil in der Rechtssache C-202/88, a. a. O., Randnr. 52).
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
34 Nach dem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 46) muß es den Wirtschaftsteilnehmern möglich sein, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geltend zu machen, daß eine Zulassung zu Unrecht nicht erteilt worden sei. - EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
30 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere das sogenannte Cassis de Dijon-Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649) müssen in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung für die fraglichen Erzeugnisse Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden, soweit eine solche nationale Regelung, die unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt, notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen des Gemeinschaftsrechts gerecht zu werden.
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattetes Unternehmen als im Besitz einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag angesehen werden, und das Gebiet eines Mitgliedstaats, auf das sich dieses Monopol erstreckt, kann einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen (Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 28, und vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 31). - EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattetes Unternehmen als im Besitz einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag angesehen werden, und das Gebiet eines Mitgliedstaats, auf das sich dieses Monopol erstreckt, kann einen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes darstellen (Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 28, und vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 31). - EuGH, 03.10.1985 - 311/84
CBEM / CLT und IPB
Auszug aus EuGH, 13.12.1991 - 18/88
18 Der Gerichtshof hat auch festgestellt, daß es einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 darstellt, wenn ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, sich ohne objektives Bedürfnis eine Hilfstätigkeit vorbehält, die von einem dritten Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit auf einem benachbarten, aber getrennten Markt ausgeuebt werden könnte, und damit jeglicher Wettbewerb seitens dieses Unternehmens ausgeschaltet zu werden droht (Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84, Slg. 1985, 3261, Randnr. 27).
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Rn. 132 Daher ist es einem Mitgliedstaat zwar nicht als solches untersagt, einem Unternehmen durch Gesetz oder Verordnung ausschließliche oder besondere Rechte auf einem Markt einzuräumen, doch darf eine solche Situation nicht geeignet sein, diesem Unternehmen die missbräuchliche Ausnutzung der sich daraus ergebenden beherrschenden Stellung zu ermöglichen, indem es z. B. die fraglichen Rechte in einer Weise ausübt, die potenzielle Wettbewerber daran hindert, Zugang zum betreffenden Markt oder zu verbundenen oder benachbarten Märkten zu erlangen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Dezember 1991, Merci convenzionali porto di Genova, C-179/90, EU:C:1991:464, Rn. 14, und vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, EU:C:1991:474, Rn. 17 bis 19 und 24).Ein Unternehmen, das eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und dem die Befugnis verliehen wird, von Rechts wegen oder auch de facto zu entscheiden, welche anderen Unternehmen befugt sind, diese Tätigkeit ebenfalls auszuüben, sowie die Bedingungen festzulegen, unter denen sie ausgeübt werden kann, gerät dadurch in einen Interessenkonflikt und erhält einen eindeutigen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern, indem es ihm ermöglicht wird, diese am Zugang zu dem betreffenden Markt zu hindern oder seine eigene Tätigkeit zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, EU:C:1991:474, Rn. 25…, vom 12. Februar 1998, Raso u. a., C-163/96, EU:C:1998:54, Rn. 28 und 29, …sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 51 und 52) und damit die Entwicklung des Leistungswettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher zu verhindern, indem es dort die Produktion, die Entwicklung alternativer Produkte oder Dienstleistungen oder auch Innovationen beschränkt.
Rn. 137 Erfordernisse, die mit den in den drei vorstehenden Randnummern genannten identisch sind, sind umso mehr geboten, wenn sich ein Unternehmen in beherrschender Stellung aufgrund seines autonomen Verhaltens und nicht aufgrund der Gewährung ausschließlicher oder besonderer Rechte durch einen Mitgliedstaat selbst in die Lage versetzt, potenzielle Wettbewerber am Zugang zu einem bestimmten Markt hindern zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, EU:C:1991:474, Rn. 20).
- EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
Wird eine juristische Person wie ELPA, die selbst Motorradrennen veranstaltet und kommerziell nutzt, mit der Aufgabe betraut, der zuständigen Behörde gegenüber ihr Einverständnis zu den Anträgen auf Genehmigung der Durchführung solcher Rennen zu erklären, so läuft dies tatsächlich darauf hinaus, ihr die Befugnis zu verleihen, die Personen zu bestimmen, die solche Wettbewerbe durchführen dürfen, und die Bedingungen festzulegen, unter denen die Rennen durchgeführt werden, und damit dieser Einrichtung einen eindeutigen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern zu verschaffen (vgl. entsprechend Urteile vom 19. März 1991, Frankreich/Kommission, C-202/88, Slg. 1991, I-1223, Randnr. 51, und vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 25). - EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Wird einem Unternehmen, das eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die Befugnis verliehen, de iure oder de facto zu entscheiden, welche anderen Unternehmen berechtigt sind, diese Tätigkeit ebenfalls auszuüben, sowie die Bedingungen festzulegen, unter denen sie ausgeübt werden kann, gerät es in einen Interessenkonflikt und erhält einen deutlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern, indem es ihm ermöglicht wird, deren Zugang zu dem betreffenden Markt zu verhindern oder seine eigene Tätigkeit zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, EU:C:1991:474, Rn. 25…, vom 12. Februar 1998, Raso u. a., C-163/96, EU:C:1998:54, Rn. 28 und 29, …sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 38, 49, 51 und 52) und dadurch die Entwicklung des Leistungswettbewerbs zum Nachteil der Verbraucher zu verhindern, indem dort die Produktion, die Entwicklung alternativer Produkte oder Dienstleistungen oder die Innovation beschränkt wird.Rn. 126 Daher kann eine solche Befugnis einem bestimmten Unternehmen nur unter der Voraussetzung verliehen werden, dass sie Beschränkungen, Bindungen und einer Kontrolle unterliegt, unabhängig davon, ob diese Befugnis auf der Zuweisung ausschließlicher oder besonderer Rechte durch einen Mitgliedstaat beruht, die dem Unternehmen, dem die Befugnis zusteht, eine beherrschende Stellung auf dem betreffenden Markt verschafft (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, Rn. 50 und 53), auf dem autonomen Verhalten eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die es ihm ermöglicht, potenziell im Wettbewerb stehende Unternehmen am Zugang zu diesem Markt oder zu verbundenen oder benachbarten Märkten zu hindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, EU:C:1991:474, Rn. 17 bis 20 und 24), oder auf einem Beschluss einer Unternehmensvereinigung, erst recht, wenn die Vereinigung, von der dieser Beschluss stammt, aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit, die sie auf diesem Markt ausübt, zugleich als "Unternehmen" anzusehen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, EU:C:2013:127, Rn. 39, 44, 45, 59, 91 und 92).
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …
Rn. 230 Drittens ist, soweit die vorliegende Rüge gegen die Feststellungen des Gerichts zur Chancengleichheit gerichtet ist, daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein System nicht verfälschten Wettbewerbs nur gewährleistet werden kann, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 25, vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 83, vom 20. Oktober 2005, 1SIS Multimedia Net und Firma O2, C-327/03 und C-328/03, Slg. 2005, I-8877, Randnr. 39, sowie vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 51). - EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Nach ständiger Rechtsprechung stellt es einen Missbrauch im Sinne von Artikel 86 EG-Vertrag dar, wenn ein Unternehmen, das auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehat, sich ohne objektives Bedürfnis eine Hilfstätigkeit vorbehält, die von einem dritten Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit auf einem benachbarten, aber getrennten Markt ausgeübt werden könnte, so dass jeglicher Wettbewerb seitens dieses Unternehmens ausgeschaltet zu werden droht (Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 18).Geht die Erweiterung der beherrschenden Stellung des Unternehmens, dem der Staat besondere oder ausschließliche Rechte gewährt hat, auf eine staatliche Maßnahme zurück, so stellt diese Maßnahme einen Verstoß gegen Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 EG-Vertrag dar (vgl. Urteile GB-Inno-BM, Randnr. 21, und vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96, Dusseldorp u. a., Slg. 1998, I-4075, Randnr. 61).
- EuGH, 21.09.1999 - C-67/96
Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …
Sodann kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattet ist, als ein Unternehmen angesehen werden, das eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages besitzt (siehe Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali portodi Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5491, Randnr. 17). - EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
Er besitzt deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 EG-Vertrag (siehe Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 14, und vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5491, Randnr. 17). - EuG, 12.02.2008 - T-289/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …
Denn nach der Rechtsprechung und der Entscheidungspraxis der Kommission sei zwischen der Begründung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und der Kontrolle und Regelung der Tätigkeiten der Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 2. März 1983, GVL/Kommission, 7/82, Slg. 1983, 483, Randnrn. 31 und 32, und vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 22; Entscheidung 97/606/EG der Kommission vom 26. Juni 1997 nach Art. [86 Abs. 3 EG] über die Vergabe eines Exklusivrechts zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung in Flandern, ABl.Denn nach der Rechtsprechung und der Entscheidungspraxis der Kommission sei zwischen der Begründung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und der Kontrolle und Regelung der Tätigkeiten der Unternehmen zu unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 2. März 1983, GVL/Kommission, 7/82, Slg. 1983, 483, Randnrn. 31 und 32, und vom 13. Dezember 1991, GB-Inno-BM, C-18/88, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 22; Entscheidung 97/606/EG der Kommission vom 26. Juni 1997 nach Art. [86 Abs. 3 EG] über die Vergabe eines Exklusivrechts zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung in Flandern, ABl.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1994 - C-387/92
Banco de Crédito Industrial SA, devenue Banco Exterior de España SA gegen …
(11) - Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409); Urteil vom 9. Juni 1977 in der Rechtssache 90/76 (Van Ameyde/UCI, Slg. 1977, 1091); Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (INNO/ATAB, Slg. 1977, 2115); Urteil vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87 (Bodson/Pompes funèbres des régions libérées, Slg. 1988, 2479); Urteil vom 11. April 1989 in der Rechtssache 66/86 (Ahmed Säed Flugreisen u. a./Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Slg. 1989, 803); Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90 (Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979); Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925); Urteil vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci Convenzionali Porto di Genova, Slg. 1991, I-5889); Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (GB-INNO-BM, Slg. 1991, I-5941); Urteil vom 17. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-271/90, C-281/90 und C-289/91 (Spanien, Belgien, und Italien/Kommission, Slg. 1992, I-5833); Urteil vom 27. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-46/90 und C-93/91 (Lagauche und Evrard, noch nicht in der amtlichen Slg. veröffentlicht) und Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-69/91 (Decoster, noch nicht in der amtlichen Slg. veröffentlicht).(16) - Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88 (…GB-INNO-BM, a. a. O., Randnr. 20) und Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91 (Paul Corbeau, noch nicht in der amtlichen Slg. veröffentlicht, Randnr. 10).
(17) - Rechtssache C-18/88 (…GB-INNO-BM, a. a. O., Randnr. 20).
(18) - Rechtssache C-18/88 (…GB-INNO-BM, a. a. O., Randnrn. 23 und 24).
(19) - Rechtssache C-18/88 (…GB-INNO-BM, a. a. O., Randnrn. 21 und 24).
(24) - Rechtssache C-320/91 (…Paul Corbeau, a. a. O., Randnr. 15) und Rechtssache C-18/88 (…GB-INNO-BM, a. a. O., Randnr. 16).
- EuGH, 17.07.2014 - C-553/12
Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG - …
Rn. 25 In Rn. 105 dieses Urteils befand das Gericht, dass den Urteilen, auf die sich die Kommission gestützt habe, nämlich den Urteilen Frankreich/Kommission (C-202/88, EU:C:1991:120), GB-Inno-BM (C-18/88, EU:C:1991:474) und Connect Austria (C-462/99, EU:C:2003:297), nicht zu entnehmen sei, dass für die Annahme der Verwirklichung eines Verstoßes gegen Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG nur dargetan werden müsse, dass eine staatliche Maßnahme den Wettbewerb dadurch verfälsche, dass sie die Chancen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern ungleich verteile, und es nicht erforderlich sei, einen Missbrauch der beherrschenden Stellung des Unternehmens festzustellen.Es ist insoweit nicht erforderlich, dass ein Missbrauch tatsächlich stattfindet (Urteile GB-Inno-BM, EU:C:1991:474, Rn. 23 bis 25, Raso u. a., EU:C:1998:54, Rn. 31, und MOTOE, EU:C:2008:376, Rn. 49).
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich ein System nicht verfälschten Wettbewerbs, wie es der Vertrag vorsieht, nur gewährleistet werden, wenn die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt ist (vgl. Urteile GB-Inno-BM, EU:C:1991:474, Rn. 25, MOTOE, EU:C:2008:376, Rn. 51, und Connect Austria, EU:C:2003:297, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Da der Wettbewerb nicht auf diese Weise beseitigt werden darf, darf er auch nicht verfälscht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien u. a./Kommission, C-271/90, C-281/90 und C-289/90, EU:C:1992:440, Rn. 36, sowie GB-Inno-BM, EU:C:1991:474, Rn. 21, 23 und 24).
- EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
- EuGH, 10.02.2000 - C-147/97
DIE ERHEBUNG VON INLANDSGEBÜHREN IN EINEM MITGLIEDSTAAT AUF IN GROSSER ZAHL IM …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-46/90
Procureur du Roi gegen Jean-Marie Lagauche und andere.
- EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria - "Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der …
- EuG, 07.10.1999 - T-228/97
Irish Sugar / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany International BV gegen Stichting Bedrijfspensioenfonds Textielindustrie. - …
- EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
Chemische Afvalstoffen Dusseldorp u.a. / Minister van Volkshuisvesting, …
- EuGH, 21.09.1999 - C-115/97
Brentjens' - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds — Vereinbarkeit …
- EuGH, 11.11.1997 - C-359/95
Kommission / Ladbroke Racing
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-393/92
Gemeente Almelo und andere gegen NV Energiebedrijf Ijsselmij. - Wettbewerb - …
- LSG Sachsen, 24.07.2007 - L 6 U 2/06
Anspruch einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Entlassung aus der …
- EuGH, 27.10.1993 - C-69/91
Strafverfahren gegen Decoster
- EuG, 11.12.2003 - T-66/99
Minoan Lines / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER …
- EuGH, 03.03.2021 - C-434/19
Poste Italiane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01
IMS Health
- EuG, 30.03.2000 - T-513/93
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ STELLT FEST, DASS DIE GEBÜHRENORDNUNG FÜR GEWERBLICHE …
- EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
Radiosistemi - "Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und …
- EuGH, 21.09.1999 - C-219/97
Drijvende Bokken - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01
Enirisorse
- EuG, 30.01.2002 - T-54/99
max.mobil / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04
Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der …
- EuG, 26.10.2001 - T-184/01
IMS Health / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-475/99
Ambulanz Glöckner
- EuGH, 12.02.1998 - C-163/96
Strafverfahren gegen Raso u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07
MOTOE - Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens - …
- VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09
Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen
- EuGH, 27.10.1993 - C-46/90
Procureur du Roi / Lagauche u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97
Oscar Bronner GmbH & Co. KG gegen Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-264/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS VERSTÖSST DIE FESTSETZUNG DER BETRÄGE, DIE DIE …
- OVG Hamburg, 05.05.2026 - 4 Bf 26/25
EuGH-Vorlage zur bundeslandübergreifenden Erlaubnis für die Vermittlung von …
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 B 15.313
Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und …
- EuG, 17.02.2011 - T-68/08
FIFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2001 - C-340/99
TNT Traco
- EuG, 17.02.2011 - T-55/08
UEFA / Kommission - Fernsehen - Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWG - Maßnahmen des …
- VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 15.285
Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und …
- EuGH, 03.02.2000 - C-228/98
Dounias - "Steuern auf eingeführte Erzeugnisse - Steuerlicher Wert - Artikel 30 …
- EuG, 16.09.1998 - T-133/95
IECC / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-185/91
Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegen Gebrüder Reiff GmbH & Co. KG. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-47/08
Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verstoßen sechs Mitgliedstaaten …
- EuGH, 27.03.2019 - C-545/17
Pawlak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt der Postdienste - …
- EuG, 15.01.1997 - T-77/95
Syndicat français de l'express international, DHL international, Service CRIE und …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
Viacom Outdoor
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2002 - C-126/01
GEMO
- EuGH, 17.11.1992 - C-271/90
Spanien u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Markku Juhani Läärä, Cotswold Microsystems Ltd und Oy Transatlantic Software Ltd …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1995 - C-91/94
Strafverfahren gegen Thierry Tranchant und Téléphone Store SARL, zivilrechtlich …
- EuG, 11.12.2003 - T-65/99
Strintzis Lines Shipping / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93
Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht …
- EuG, 20.09.2012 - T-169/08
DEI / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2013 - C-553/12
Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2004 - C-109/03
KPN Telecom
- Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-203/96
Chemische Afvalstoffen Dusseldorp BV u. a. gegen Minister van Volkshuisvesting, …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-327/12
Soa Nazionale Costruttori - Private Gesellschaften, die damit beauftragt sind, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98
Sydhavnens Sten & Grus
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-2/91
Strafverfahren gegen Wolf W. Meng.
- VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00
Beschaffung von Einsatzanzügen
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Paul Corbeau. - Wettbewerb - Postmonopol - Umfang.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1992 - C-271/90
Königreich Spanien u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 09.11.1995 - C-91/94
Strafverfahren gegen Tranchant
- EuG, 23.10.1990 - T-46/89
Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- VK Bund, 12.07.2000 - VK 1-13/00
Verpflichtung zur Erteilung eines Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag nicht …
- EuGH, 10.02.2000 - C-148/97
Deutsche Post - Wettbewerb
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1994 - C-314/93
Strafverfahren gegen François Rouffeteau und Robert Badia.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1992 - C-69/91
Strafverfahren gegen Francine Decoster, verheiratete Gillon. - Richtlinie …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Régie des télégraphes et des téléphones gegen GB-Inno-BM SA.
Freier Warenverkehr - Wettbewerb - Zulassung von Fernsprechgeräten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 30.04.1986 - 209/84
Ministère public / Asjes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Nach Ihrem Urteil vom 30. April 1986 in den verbundenen Rechtssachen 209/84 bis 213/84 27 kommt.- Rechtssache 155/73, a. a. O., Randnr. 14.27 - Nouvelles frontières, Slg. 1986, 1425.
- Rechtssachen 26/75 und 226/84, a. a. O. 34 - Verbundene Rechtssachen 209/84 bis 213/84, a. a. O., Randnr. 2.
- EuGH, 30.04.1974 - 155/73
Sacchi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Nach Ihren Urteilen vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 15.12 - Siehe Le Mondevom3. Januar 1989.13 - Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 1930.14 - Italien/Kommission, Slg. 1985, 873.15 - Sacchi, Slg. 1974, 409.
- Rechtssache 155/73, a. a. O., Randnr. 14.27 - Nouvelles frontières, Slg. 1986, 1425.
- EuGH, 13.11.1975 - 26/75
General Motors / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Geht man von dieser Feststellung aus, so wird klar, daß die Übernahme der Auf- 28 - Rechtssache.26/75, Slg. 1975, 1367.29 - Rechtssache 226/84, Slg. 1986, 3263.- Rechtssachen 26/75 und 226/84, a. a. O. 34 - Verbundene Rechtssachen 209/84 bis 213/84, a. a. O., Randnr. 2.
- EuGH, 16.11.1977 - 13/77
INNO / ATAB
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
In Ihrem Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (Ihno/ATAB) haben Sie ausgeführt: "Obgleich sich Artikel 86 an die Unternehmen richtet, begründet deshalb der Vertrag doch auch für die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, keine Maßnahmen au treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit dieser Bestimmung ausschalten könnten." 24.- Slg. 1977, 2115, Randnr. 31. I -.
- EuGH, 11.11.1986 - 226/84
British Leyland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Geht man von dieser Feststellung aus, so wird klar, daß die Übernahme der Auf- 28 - Rechtssache.26/75, Slg. 1975, 1367.29 - Rechtssache 226/84, Slg. 1986, 3263.- Rechtssachen 26/75 und 226/84, a. a. O. 34 - Verbundene Rechtssachen 209/84 bis 213/84, a. a. O., Randnr. 2.
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Dies würde der Auffassung entsprechen, die Sie in Ihrem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 20.Sie haben dort ausgeführt, daß 19 - Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1355.20 - Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227.
- EuGH, 15.10.1987 - 222/86
Unectef / Heylens
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Diese Entscheidung, die zur Durchsetzung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs getroffen wurde, muß im Zusammenhang mit Ihrem Urteil vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 gesehen werden, wo Sie für Recht erkannt haben: "Wenn in einem Mitgliedstaat der Zugang zu einer Berufstätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis vom Besitz eines innerstaatlichen Diploms oder eines als gleichwertig anerkannten ausländischen Diploms abhängt, gebietet es der in Artikel 48 EWG- Vertrag verankerte Grundsatz der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, daß die Entscheidung, mit der einem Arbeitnehmer, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist, die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines von diesem Mitgliedstaat ausgestellten Diploms versagt wird, gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht überprüft werden und der Betroffene von den Gründen Kenntnis erhalten kann, auf denen die Entscheidung beruht." 22.- Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 17. I-.
- EuGH, 20.03.1985 - 41/83
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Ihr Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83 14 hat die Tätigkeiten, die in der Verwaltung öffentlicher Fernmeldeeinrichtungen sowie darin bestehen, diese gegen Zahlung einer Gebühr den Benutzern zur Verfügung zu stellen, ausdrücklich als Dienstleistung qualifiziert.12 - Siehe Le Mondevom3. Januar 1989.13 - Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 1930.14 - Italien/Kommission, Slg. 1985, 873.15 - Sacchi, Slg. 1974, 409.
- EuGH, 09.05.1985 - 21/84
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
Es erscheint mir nützlich, daran zu erinnern, daß Sie in Ihrem die Zulassung von Frankiermaschinen betreffenden Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 21/84 19 festgestellt haben, daß die Praxis, die Zulassung von aus dem Vereinigten Königreich stammenden Frankiermaschinen systematisch abzulehnen; mit Artikel 30 unvereinbar war, wobei Träger der Zulassungsbefugnis in jenem Fall die französische Postverwaltung war.Sie haben dort ausgeführt, daß 19 - Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1355.20 - Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227.
- EuGH, 28.06.1983 - 271/81
Amélioration de l'élevage / Mialocq
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88
und vom 28. Juni 1983 in der Rechtssache 271/81 16.- Amélioration de Pélevage, Slg. 1983, 2057.
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
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Rechtsprechung
| RG, 14.04.1888 - Rep. I. 18/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorzugsrecht aus aus Dienstverträgen und Heuerverträgen herrührenden Forderungen der Schiffsbesatzung wegen früherer Reisen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 20, 184
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