Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast - Gesundheitsschutz nach RL 2003/88/EG, Art. 31 Abs. 2 GRCh
- IWW
§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB, § ... 421 ZPO, § 612 BGB, §§ 447, 448 ZPO, Art. 227 § 37 EGBGB, Richtlinie 2003/88, § 241 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 144 Abs. 1 ZPO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 1, 2, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 11 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 612 Abs. 1 BGB, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 21a Abs. 7 ArbZG, § 142 Abs. 1 ZPO, § 2 NachwG, §§ 427, 444 ZPO, § 16 Abs. 2 ArbZG, § 3 Satz 1 ArbZG, § 7 Abs. 7 ArbZG, § 3 Satz 2 ArbZG, § 106 GewO, § 7 Abs. 2a bis 5 ArbZG, Richtlinie 2003/88/EG, § 21a Abs. 3 ArbZG, RL 2003/88/EG, RL 2003/88, § 618 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 97 Abs. 1
Beweislast des Arbeitnehmers für zusätzliche Vergütung von Überstunden; Ausnahmen von Beweislast des Arbeitnehmers hinsichtlich Überstunden; Gesundheitsschutz-Pausenzeiten: kein Ausnahmefall von Beweislast des Arbeitnehmers für angeordnete Überstunden; Pauschaler Vortrag ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast für die Erbringung vergütungspflichtiger Überstunden regelmäßig beim Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 13.05.2020 - 12 Ca 4032/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
- BAG, 08.09.2021 - 5 AZN 321/21
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 451/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (27)
- BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 60 Das Arbeitsgericht habe selbst auf die Rechtsprechung des BAG (10. April 2013 - 5 AZR 122/12 -) zur Darlegungslast im Überstundenprozess hingewiesen.Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (…BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9;… BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 f.).
Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19).
Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist von einer Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen, wenn dieser dem Hinweis nicht nachgeht und gegen nicht gewollte Überstunden auch nicht einschreitet (vgl. Müller-Wenner AuR 2015, 4, 6; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 f.).
Rn. 134 (2) Mit dem BAG ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Organisationsmacht hinsichtlich der Arbeitsabläufe die nach einer primären Darlegung des Arbeitnehmers geschilderte Erbringung der Arbeitsleistung substantiiert bestreiten kann und muss, vgl. § 138 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO (…BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9;… BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
Erforderlich ist zusätzlich und redlicherweise der Hinweis des Arbeitnehmers, in welchem Umfang in diesen Aufschrieben vergütungspflichtige Überstunden enthalten sind, damit der Arbeitgeber sich in vollem Bewusstsein auf die zusätzliche Vergütungspflicht einstellen kann und der stillschweigenden Hinnahme weiterer Überstunden - bei allen Bedenken gegen die Unterstellung eines rechtsgeschäftlichen Erklärungswerts eines bloßen Schweigens - der Wille entnommen werden kann, diese Überstunden vergüten zu wollen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 f.).
- BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (…BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN;… BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).Wenn ein Kraftfahrer für eine angewiesene Tour eine bestimmte Zeit benötigt und sie nur unter Leistung von Überstunden ausführen kann, waren die Überstunden - unabhängig von einer ausdrücklichen Anordnung - jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31 mwN).
Während das in besonders gelagerten Einzelfällen zB bei einem LKW-Fahrer insbesondere bei Über-Land-Touren schon die Darlegung der an sich unstreitigen Tour selbst sein kann (…vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31), die angesichts der Tourenlänge innerhalb der Normalarbeitszeit nicht vollendet werden kann, ist das bei regionalen Einsätzen keineswegs selbstverständlich.
Rn. 109 Hierzu hat das BAG darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, sich den mutmaßlichen Sachvortrag der Parteien aus den Anlagen zusammenzusuchen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29).
Rn. 134 (2) Mit dem BAG ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Organisationsmacht hinsichtlich der Arbeitsabläufe die nach einer primären Darlegung des Arbeitnehmers geschilderte Erbringung der Arbeitsleistung substantiiert bestreiten kann und muss, vgl. § 138 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO (…BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN;… BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
- ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20
Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 126 b) Aus diesem Grund kann auch dem Ansatz des ArbG Emden (20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213 und 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 mit krit. Anm. Eufinger GWR 2021, 56) nicht gefolgt werden, soweit der Kläger damit eine Erleichterung der Darlegungslast bzw. eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten zu seinen Gunsten ableiten will.Rn. 127 aa) Hiergegen bestehen erhebliche Bedenken, weil das ArbG Emden aus europarechtlichen Normen, die allein dem Gesundheitsschutz dienen, Schlüsse zieht für die Darlegungslast in einem Vergütungsrechtsstreit (ArbG Emden 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 Rn. 46 [zur Frage der Duldung von Überstunden]).
Rn. 128 bb) Das ArbG Emden schlägt gleichwohl vor, im Wege einer - vermeintlich - "europarechtskonformen Auslegung" der §§ 241 Abs. 2, 242, 618 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit der Vergütungspflicht des Arbeitgebers, die öffentlich-rechtlichen Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Arbeitszeit nunmehr in privatrechtliche Aufzeichnungspflichten gleichsam umzuwidmen (ArbG Emden 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 Rn. 55 ff.).
Rn. 129 Der Ansatz des ArbG Emden läuft letztlich auf die häufig vorgetragene Forderung des Arbeitnehmers hinaus, dass der Arbeitgeber seine Informationen, die der Arbeitnehmer zum Prozesssieg benötigt (Nachweis der Duldung von Überstunden infolge ihrer positiven Kenntnis, vgl. ArbG Emden 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 Rn. 52), deshalb herauszugeben habe, weil er über sie ohnehin bereits verfügt oder in Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Dokumentationspflichten darüber verfügen müsste, er mithin gehalten ist, dem Gegner das Material (Arbeitszeitdokumentation) für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (…entgegen BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18).
Rn. 131 Die vom ArbG Emden eingeführte prozessuale Sanktion der Umkehr der Darlegungslast bzw. der Forderung einer sekundären Darlegung des Arbeitgebers bezüglich der Duldung von Überstunden im Vergütungsprozess - gar unabhängig vom Verstoß gegen europarechtliche Normen des Gesundheitsschutzes - (vgl. ArbG Emden 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 Rn. 21, 48, 52) ist eine überschießende "Umsetzung" des europäischen Rechts, die dem Gesetzgeber vorbehalten ist, die aber vom Ziel der Richtlinie 2003/88/EG (Gesundheitsschutz) nicht gefordert wird.
- EuGH, 20.11.2018 - C-147/17
Sindicatul Familia Constanţa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Der Normzweck ist in keiner Weise ein vergütungsrechtlicher, sondern allein der Aspekt des Gesundheitsschutzes (st.Rspr., zuletzt EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - Rn. 35 [Sindicatul Familia Constanţa];… vgl. zu § 21a Abs. 3 ArbZG: BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 11).Ergänzend ist hier daran zu erinnern, dass in Vergütungsfragen unionsrechtlich keine Regelungskompetenz besteht (…so zutreffend Fuhlrott NZA-RR 2020, 279 unter Hinweis auf EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - Rn. 24 [Ville de Nivelles/Rudy Matzak] und BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26 [zur Unterscheidung von Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne und im gesundheitsschutzrechtlichen Sinne]) und ausdrücklich auch kein europarechtlicher Regelungswille (zuletzt EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - Rn. 35).
Auch im nationalen Recht ist eine Rechtsgrundlage zum Bruch mit den bestehenden Regeln der Darlegungslast nicht ersichtlich, weshalb sich der Ansatz des ArbG Emden unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als problematisch und nach Auffassung der Kammer nach nationalem Prozessrecht (…insbes. Beibringungsgrundsatz der ZPO, dazu BeckOK ZPO/Bacher, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 284 Rn. 34 mwN) wie auch europarechtlich (kein Dokumentationszweck der RL 2003/88/EG zugunsten des Arbeitnehmers, sondern zugunsten der Überwachungsbehörden; keine Regelungskompetenz der EU und keine Anwendung der RL 2003/88/EG auf Vergütungsfragen, vgl. zuletzt EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - Rn. 35) als rechtswidrig erweist.
- EuGH, 14.05.2019 - C-55/18
Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 63 Es sei fraglich, ob angesichts der Entscheidung des EuGH (14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO]) uneingeschränkt an den vom BAG entwickelten Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast festgehalten werden könne.Rn. 120 bb) Demgegenüber kann eine Darlegungserleichterung bzw. die Umkehr der Darlegungslast insbesondere nicht auf einen Verstoß des Arbeitgebers gegen die aus § 16 Abs. 2 ArbZG iVm. der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG folgende Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit gestützt werden (vgl. aber auch EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO]; Ulber NZA 2019, 677, 679; Fuhlrott NZA-RR 2019, 343).
Auch Art. 31 Abs. 2 GRCh dient ausweislich seines Wortlauts nicht der Vergütung geleisteter Arbeit, sondern allein dem Gesundheitsschutz, wenn dort eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie bezahlter Jahresurlaub als Rechtsanspruch des Arbeitnehmers formuliert werden (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - Rn. 37 [CCOO]).
- ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19
Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 64 Das Arbeitsgericht Emden habe beispielsweise aus der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung aus Art. 31 Abs. 2 GRCh abgeleitet, dass eine entsprechende Verletzung dieser Nebenpflicht aus § 241 Abs. 2 BGB über § 138 Abs. 3 ZPO dazu führe, dass der Vortrag des Arbeitnehmers als zugestanden gelte (ArbG Emden 20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213).Rn. 126 b) Aus diesem Grund kann auch dem Ansatz des ArbG Emden (20. Februar 2020 - 2 Ca 94/19 - BeckRS 2020, 5213 und 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 mit krit. Anm. Eufinger GWR 2021, 56) nicht gefolgt werden, soweit der Kläger damit eine Erleichterung der Darlegungslast bzw. eine sekundäre Darlegungslast der Beklagten zu seinen Gunsten ableiten will.
Ergänzend ist hier daran zu erinnern, dass in Vergütungsfragen unionsrechtlich keine Regelungskompetenz besteht (so zutreffend Fuhlrott NZA-RR 2020, 279 unter Hinweis auf EuGH 21. Februar 2018 - C-518/15 - Rn. 24 [Ville de Nivelles/Rudy Matzak] und BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26 [zur Unterscheidung von Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen Sinne und im gesundheitsschutzrechtlichen Sinne]) und ausdrücklich auch kein europarechtlicher Regelungswille (…zuletzt EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - Rn. 35).
- BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18
Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN;… BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9;… BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).Rn. 134 (2) Mit dem BAG ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber aufgrund der ihm obliegenden Organisationsmacht hinsichtlich der Arbeitsabläufe die nach einer primären Darlegung des Arbeitnehmers geschilderte Erbringung der Arbeitsleistung substantiiert bestreiten kann und muss, vgl. § 138 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO (BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 39, 44 mwN;… BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9;… BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).
- BGH, 27.07.2017 - I ZR 68/16
Urheberrechtsverstoß durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 133 (1) Nach der ständigen Rspr. des BGH wie auch des BAG obliegt der nicht beweisbelasteten Partei eine gesteigerte Substantiierungslast, wenn die an sich beweisbelastete Partei außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht und deshalb die maßgebenden Tatsachen im einzelnen nicht kennt, während diese der Gegenpartei bekannt sind und ihr die Substantiierung auch zumutbar ist (…BGH 18. Januar 2018 - I ZR 150/15 - Rn. 30; BGH 27. Juli 2017 - I ZR 68/16 - Rn. 13;… BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 36 f.;… BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 31).Es besteht auch kein Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Schweigen des Arbeitgebers stets und unabhängig von seinem tatsächlichen Kenntnisstand die Duldung von Überstunden bedeutet (vgl. demgegenüber BGH 27. Juli 2017 - I ZR 68/16 - Rn. 12 [tatsächliche Vermutung für eine Rechtsverletzung durch den Schuldner]).
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Während das in besonders gelagerten Einzelfällen zB bei einem LKW-Fahrer insbesondere bei Über-Land-Touren schon die Darlegung der an sich unstreitigen Tour selbst sein kann (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23;… BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 31), die angesichts der Tourenlänge innerhalb der Normalarbeitszeit nicht vollendet werden kann, ist das bei regionalen Einsätzen keineswegs selbstverständlich.Der Normzweck ist in keiner Weise ein vergütungsrechtlicher, sondern allein der Aspekt des Gesundheitsschutzes (…st.Rspr., zuletzt EuGH 20. November 2018 - C-147/17 - Rn. 35 [Sindicatul Familia Constanţa]; vgl. zu § 21a Abs. 3 ArbZG: BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 11).
- BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Rn. 129 Der Ansatz des ArbG Emden läuft letztlich auf die häufig vorgetragene Forderung des Arbeitnehmers hinaus, dass der Arbeitgeber seine Informationen, die der Arbeitnehmer zum Prozesssieg benötigt (…Nachweis der Duldung von Überstunden infolge ihrer positiven Kenntnis, vgl. ArbG Emden 24. September 2020 - 2 Ca 144/20 - BeckRS 2020, 28054 Rn. 52), deshalb herauszugeben habe, weil er über sie ohnehin bereits verfügt oder in Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Dokumentationspflichten darüber verfügen müsste, er mithin gehalten ist, dem Gegner das Material (Arbeitszeitdokumentation) für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (entgegen BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18).Wo ein solches Informationsgefälle jedoch nicht besteht, gilt der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen Obsiegen im Prozess zu verschaffen (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 18).
- EuGH, 21.02.2018 - C-518/15
Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19
Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter
- BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden …
- BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15
Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem …
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
- BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06
Mitbestimmung bei Dienstreisen
- BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14
Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
- BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14
VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3
- BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft
- BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14
Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2011 - 7 Sa 622/10
Überstundenvergütung - Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos - Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 357/19
Überstundenvergütung - Darlegungslast des Arbeitnehmers
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 279/11
Folgen einer Verletzung des Nachweisgesetzes - Erleichterung der …
- LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04
Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 7 Sa 708/09
Überstundenvergütung bei Tätigkeit als Fahrer im Straßentransport - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 5 Sa 409/19
Überstundenvergütung - Darlegungslast
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21
Überstundenvergütung
Rn. 33 Anders als in dem vom Senat am selben Tag verhandelten Fall (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz 19. Februar 2021 - 8 Sa 169/20 -, Revision - 5 AZR 451/21 - durch Vergleich erledigt) hat der Kläger nicht vorgetragen, aus welchen konkreten in den Arbeitsabläufen liegenden Gründen er keine Pausen machen konnte. - ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23 So findet die sekundäre Behauptungslast insbesondere in den Fällen Anwendung, in denen ein deutliches Informationsgefälle zwischen Gläubiger und Schuldner besteht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20
Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - ehrenamtliche Tätigkeit - Darlegungs- …
Art. 31 Abs. 2 GRCh sieht nicht vor, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung pauschal oder gar unsubstantiiert behaupteter Überstunden hätte und verfolgt auch nicht diesen Regelungszweck (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2021 - 8 Sa 169/20 - Rn. 124, juris).
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