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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,638
BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06 (https://dejure.org/2007,638)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2007 - V ZR 179/06 (https://dejure.org/2007,638)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2007 - V ZR 179/06 (https://dejure.org/2007,638)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1004 Abs. 1, 959, 95
    Eigentumsaufgabe beendet Haftung als Zustandsstörer nicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Entzugs aus der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 BGB) durch Verzicht des Eigentümers auf sein Eigentum; Beschränkung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs; Entfallen eines Beseitigungsanspruchs aus § ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1004 Abs. 1
    Zustandsstörerhaftung entfällt nicht durch Eigentumsverzicht; Entfernung von Baulichkeiten; Räumungsanspruch; Herausgabeanspruch

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zustandsstörerhaftung - Verzicht auf Eigentum

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zivilrechtliche Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 BGB) und Dereliktion (§ 959 BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1
    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1004 Abs. 1, 959, 95
    Eigentumsaufgabe beendet Haftung als Zustandsstörer nicht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Möglichkeit der Beendigung einer Haftung als Zustandsstörer

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dereliktion zum Zwecke der Vermeidung der Zustandsstörerhaftung?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zivilrechtliche Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 BGB) und Dereliktion (§ 959 BGB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für die Beseitigung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück? (IMR 2007, 234)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2182
  • MDR 2007, 1008
  • NZM 2007, 537
  • VersR 2007, 1230
  • WM 2007, 1942
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass sich der Eigentümer einer Haftung als Zustandsstörer nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen kann (vgl. BGHZ 18, 253, 258; 41, 393, 397; Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1367;… so auch die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum, etwa AnwKomm-BGB/Keukenschrijver, § 1004 Rdn. 49;… Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 1004 Rdn. 98;… vgl. auch MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 28, 52 m.w.N. auch zum Streitstand; ebenso für das öffentliche Recht BVerwG NJW 1999, 231 f.).

    Der gegenteilige Standpunkt des Berufungsgerichts führte dazu, dass die Vorschrift des § 1004 BGB die ihr zugedachte Aufgabe, zusammen mit § 985 BGB das Eigentum und die damit verbundene Sachherrschaft in umfassender Weise zu schützen (vgl. Senatsurt. v. 4. Februar 2005, aaO, m.w.N.), nur noch unvollständig erfüllen könnte.

    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auch auf seinem Willen beruht (std. Senatsrechtsprechung, vgl. nur, BGHZ 19, 126, 129 f.; 122, 283, 284; 155, 99, 105; Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1368 m.w.N.).

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 45/04

    Umfang der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und demgemäß von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn sich dies aus den Gründen die Beschränkung klar ergibt (…vgl. nur Senat, Beschl. v. 29. Januar 2004, aaO;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 84/04, BauR 2005, 444; BGH, Urt. v. 3. März 2005, IX ZR 45/04, NJW-RR 2005, 715, 716; jeweils m.w.N.).

    So liegt es hier, weil sich die von dem Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffes stellt (vgl. dazu nur BGHZ 48, 134, 136; 153, 358, 362; Urt. v. 3. März 2005, aaO).

  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 58/62

    Eigentumsstörung und Sicherungsübereignung

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass sich der Eigentümer einer Haftung als Zustandsstörer nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen kann (vgl. BGHZ 18, 253, 258; 41, 393, 397;… Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1367;… so auch die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum, etwa AnwKomm-BGB/Keukenschrijver, § 1004 Rdn. 49;… Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 1004 Rdn. 98;… vgl. auch MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 28, 52 m.w.N. auch zum Streitstand; ebenso für das öffentliche Recht BVerwG NJW 1999, 231 f.).

    Dem steht nicht entgegen, dass ein Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB infolge der Veräußerung der störenden Sache entfallen kann (vgl. Senat, BGHZ 41, 393, 397 f.;… Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, NJW 1998, 3273).

  • BGH, 29.01.2004 - V ZR 244/03

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbstständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (vgl. nur Senat, Beschl. v. 29. Januar 2004, V ZR 244/03, NJW-RR 2004, 1365, m.w.N.; ferner BGH, BGHZ 101, 276, 278;… BGH, Urt. v. 20. Mai 2003, XI ZR 248/02, VersR 2003, 1396, 1397, v. 4. Juni 2003, VIII ZR 91/02, NJW-RR 2003, 1192, 1193, und v. 5. November 2003, VIII ZR 320/02, NJW-RR 2004, 426 f.;… Urt. v. 12. Dezember 2006, VI ZR 4/06, Rdn. 4 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und demgemäß von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn sich dies aus den Gründen die Beschränkung klar ergibt (vgl. nur Senat, Beschl. v. 29. Januar 2004, aaO;… Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 84/04, BauR 2005, 444;… BGH, Urt. v. 3. März 2005, IX ZR 45/04, NJW-RR 2005, 715, 716; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auch auf seinem Willen beruht (std. Senatsrechtsprechung, vgl. nur, BGHZ 19, 126, 129 f.; 122, 283, 284; 155, 99, 105;… Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1368 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1993 - V ZR 250/92

    Kein Ausgleichsanspruch bei unwetterbedingtem Baumeinsturz

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Erforderlich ist vielmehr darüber hinaus, dass die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auch auf seinem Willen beruht (std. Senatsrechtsprechung, vgl. nur, BGHZ 19, 126, 129 f.; 122, 283, 284; 155, 99, 105;… Urt. v. 4. Februar 2005, V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1368 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Diese Voraussetzung ist jedoch auch dann gegeben, wenn die Störung - wie hier - mit dem maßgebenden Willen desjenigen aufrechterhalten wird, der infolge Eigentumserwerbs die Herrschaft über die störenden Sachen übernommen hat (Senat, BGHZ 29, 314, 317;… Urt. v. 22. September 2000, V ZR 443/99, WM 2001, 208; Urt. v. 1. Dezember 2006, V ZR 112/06, Rdn. 12 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt;… vgl. auch MünchKomm-BGB/Medicus, aaO, Rdn. 50 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines …

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    (2) Einer Duldungspflicht aus abgeleitetem Recht entsprechend § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Senatsurt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, NJW-RR 2006, 1160, 1161 m.w.N.) steht entgegen, dass G. M. die Errichtung der Baulichkeiten nur zum vorübergehenden Verbleib gestattet worden war.
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 84/04

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume auf einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Tenor im Lichte der Entscheidungsgründe auszulegen und demgemäß von einer beschränkten Revisionszulassung auszugehen ist, wenn sich dies aus den Gründen die Beschränkung klar ergibt (…vgl. nur Senat, Beschl. v. 29. Januar 2004, aaO; Urt. v. 8. Oktober 2004, V ZR 84/04, BauR 2005, 444;… BGH, Urt. v. 3. März 2005, IX ZR 45/04, NJW-RR 2005, 715, 716; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06
    So liegt es hier, weil sich die von dem Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffes stellt (vgl. dazu nur BGHZ 48, 134, 136; 153, 358, 362;… Urt. v. 3. März 2005, aaO).
  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …

  • BGH, 04.06.2003 - VIII ZR 91/02

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf eine von mehreren alternativ …

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der …

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft; …

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

  • BVerwG, 31.07.1998 - 1 B 229.97

    Eigentumsgarantie und Inanspruchnahme des Grundeigentümers aus Zustandshaftung

  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54

    Rechtsweg bei Eigentumsstörung

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

  • BGH, 14.10.1955 - V ZR 67/55

    Beseitigung alter Wehrmachtsanlagen. Rechtsweg

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Rn. 59 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (…vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 7;… Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 3; BGH, Urteil vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 6, jeweils mwN).

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (…vgl. etwa Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8;… Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 4; BGH, Urteile vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 7;… vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, NJW-RR 2010, 909 Rn. 13 f., jeweils mwN).

  • BGH, 23.03.2023 - V ZR 67/22

    Kein Schadensersatz statt der Leistung bei beim Unterlassungsanspruch des …

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbstständigen Teil des Streitstoffs stellt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182 Rn. 7 mwN;… Urteil vom 11. März 2022 - V ZR 35/21, NJW 2022, 2685 Rn. 7).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 263/11

    Öltank als wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes; Anwendbarkeit der …

    Daran ändert es nichts, wenn der Eigentümer sein Eigentum an dem störenden Gegenstand aufgibt (Senat, Urteil vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, NJW 2007, 2182 Rn. 10) oder wenn er es durch Verbindung mit dem Grundstück nach § 946 BGB (Senat, Urteil vom 4. Februar 2005 - V ZR 142/04, NJW 2005, 1366, 1367) oder - wie möglicherweise hier - auf andere Weise verliert.
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Rechtsprechung
   KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2939
KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06 (https://dejure.org/2007,2939)
KG, Entscheidung vom 19.03.2007 - 24 W 317/06 (https://dejure.org/2007,2939)
KG, Entscheidung vom 19. März 2007 - 24 W 317/06 (https://dejure.org/2007,2939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer als Zustandsstörer haftet nur auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG. 1004 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG § 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 21 Abs. 4, 21 Abs. 5 Nr. 2; BGB § 1004 Abs. 1
    Abgrenzung der Handlungsstörerhaftung von der Zustandsstörerhaftung im WEG-Verfahren; Schallschutz; Trittschall; Störung; zulässiger Gebrauch; Beeinträchtigung; Instandsetzung

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung der Handlungsstörerhaftung von der Zustandsstörerhaftung im WEG -Verfahren

  • ibr-online

    Handlungs- oder Zustandsstörerhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Trittschallimmission - Anspruch auf weichfedernden Bodenbelag?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trittlärm durch Bodenbelag? - Hat ein Wohnungseigentümer den Belag nicht selbst verlegt, muss er ihn auch nicht selbst entfernen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Trittschallimmission

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Störung durch Nachbarwohnung infolge Änderung des Fußbodenaufbaus / Trittschall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer als Handlungsstörer wegen einer Überschreitung des zulässigen Gebrauchs von Wohnungseigentum; Differenzierung zwischen Handlungsstörerschaft und Zustandsstörerschaft als Voraussetzung für die Beurteilung des Vorliegens einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Handlungsstörers geht nicht auf Sondernachfolger im Wohnungseigentum über! (IMR 2007, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1604
  • NZM 2007, 845
  • FGPrax 2007, 211
  • ZMR 2007, 639
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Der betreffende Wohnungseigentümer hat sein Wohnungseigentum in einer bestimmten Gestalt erworben; vor dem Erwerb bestand kein eine Haftung auslösendes Rechtsverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern (KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnrn. 31, 32).

    Als Zustandsstörer haftet ein Wohnungseigentümer indes nicht auf Beseitigung einer störenden Einrichtung, sondern allenfalls auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris;… KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris).

    Bei dem Anspruch auf Duldung handelt es sich um einen von einem Beseitigungsanspruch zu unterscheidenden Verfahrensgegenstand (…BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 15 nach juris; KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris); dieser steht grundsätzlich allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris;… KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

    Denn selbst in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass der Veräußerer einer Wohnung auf Wunsch des noch nicht als Eigentümer eingetragenen Erwerbers diejenige Maßnahme vornimmt, welche sodann Ursache der Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer wird, wäre allein der Veräußerer für die von ihm vorgenommene Maßnahme rechtlich verantwortlich und fände keine Rechtsnachfolge in Beseitigungsansprüche aus Handlungsstörung statt (KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2001 - 3 Wx 120/01

    Wohnungseigentum - Austausch des Bodenbelags - Trittschallbelästigung - …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (…BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris;… OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris;… OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris;… OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190).

    in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, § 5 Abs. 1, 2 WEG (…vgl. insoweit Förth in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 5 Rdnr. 29; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris;… BayObLG WuM 1994, 151, Rdnr. 10 nach juris), in ihrem Sondereigentum stehenden Bodenbelag aus Laminat als auch im Hinblick auf den darunter liegenden Fußbodenaufbau einschließlich des Estrichs, welcher nach § 5 Abs. 2 WEG insgesamt zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (…vgl. BayObLG a. a. O.).

    Zutreffend hat das Landgericht nicht die im Leitsatz zu 3. des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 04.07.2001 (ZMR 2002, 69, zitiert nach juris) wiedergegebene Auffassung, wonach sich der Störer dann, wenn die Störung durch eine Wiederherstellung des früheren Bodenbelages oder durch Verlegung von Teppichboden beseitigt werden kann, nicht dadurch entlasten kann, dass er auf eine möglicherweise gegebene Mangelhaftigkeit des zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Estrichs verweist, wenn die Untersuchung und eventuelle Instandsetzung des Estrichs ein Mehrfaches an Kosten verursachen würde, auf den hiesigen Sachverhalt angewandt.

  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Er kann daher allenfalls Zustandsstörer sein (…KG, a. a. O.;… OLG Köln, a. a. O.;… BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

    Als Zustandsstörer haftet ein Wohnungseigentümer indes nicht auf Beseitigung einer störenden Einrichtung, sondern allenfalls auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris;… KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris).

    Bei dem Anspruch auf Duldung handelt es sich um einen von einem Beseitigungsanspruch zu unterscheidenden Verfahrensgegenstand (…BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 15 nach juris;… KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris); dieser steht grundsätzlich allein der Wohnungseigentümergemeinschaft zu (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris;… OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris;… OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris;… OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190).

    Er kann daher allenfalls Zustandsstörer sein (…KG, a. a. O.;… OLG Köln, a. a. O.; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris).

    Als Zustandsstörer haftet ein Wohnungseigentümer indes nicht auf Beseitigung einer störenden Einrichtung, sondern allenfalls auf Duldung der Beseitigung durch die Gemeinschaft (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris;… KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris;… KG WuM 1997, 241, Rdnr. 7 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris; BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris).

  • OLG Köln, 21.01.1998 - 16 Wx 299/97

    Beseitigung eines vom Rechtsvorgänger des Wohnungseigentümers auf …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Der betreffende Wohnungseigentümer hat sein Wohnungseigentum in einer bestimmten Gestalt erworben; vor dem Erwerb bestand kein eine Haftung auslösendes Rechtsverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern (…KG WuM 1991, 516, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnrn. 31, 32).

    Die einzelnen beeinträchtigten Wohnungseigentümer haben in diesem Fall nur einen Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG gegen die Gemeinschaft auf ordnungsmäßige, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechende Verwaltung, die sich unter anderem auf die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums richtet, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG (…KG ZMR 1986, 210 Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln NZM 1998, 1015 Rdnr. 33 nach juris).

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Haftet ein Wohnungseigentümer hiernach auf Unterlassung oder Beseitigung der Störung, so muss die Auswahl unter den geeigneten Abwehrmaßnahmen grundsätzlich ihm überlassen bleiben (BGH MDR 1996, 579, Rdnr. 7 nach juris).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, § 5 Abs. 1, 2 WEG (…vgl. insoweit Förth in Riecke/Schmid, WEG, 2006, § 5 Rdnr. 29;… OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris; BayObLG WuM 1994, 151, Rdnr. 10 nach juris), in ihrem Sondereigentum stehenden Bodenbelag aus Laminat als auch im Hinblick auf den darunter liegenden Fußbodenaufbau einschließlich des Estrichs, welcher nach § 5 Abs. 2 WEG insgesamt zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (…vgl. BayObLG a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 400/00

    Wiederherstellungsanspruch der Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen …

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Hat der Wohnungseigentümer indes nicht selbst zumindest mittelbar, § 14 Nr. 2 WEG (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NZM 2001, 136, Rdnrn. 27ff nach juris), die von einer in seinem Sondereigentum stehenden Einrichtung oder die von einer im Bereich seines Sondereigentums befindlichen Einrichtung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgehende Beeinträchtigung verursacht, kann er nicht als Handlungsstörer in Anspruch genommen werden.
  • OLG Köln, 04.12.2002 - 16 Wx 180/02

    Änderung des Trittschalls durch Veränderung des Bodenbelages

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (…BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris;… OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris; OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris;… OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190).
  • OLG Köln, 09.10.2000 - 16 Wx 102/00

    Herstellung eines ausreichenden Schallschutzes in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus KG, 19.03.2007 - 24 W 317/06
    Überschreitet ein Wohnungseigentümer den zulässigen Gebrauch, indem er - etwa durch Vornahme baulicher oder sonstiger Veränderungen - eine die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer verursacht, setzt er sich als Handlungsstörer Ansprüchen gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung des Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert (…BayObLG NJW-RR 2002, 660, Rdnr. 10 nach juris;… BayObLG WuM 2003, 481 (LS), Rdnr. 14 nach juris;… OLG Düsseldorf ZMR 2002, 69, Rdnr. 16 nach juris; OLG Köln WuM 2001, 37, Rdnr. 5 nach juris;… OLG Köln ZMR 2003, 704, Rdnr. 6 nach juris;… OLG Stuttgart WuM 1994, 390, Rdnr. 9 nach juris;… Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., 2003, § 13 Rdnr. 190).
  • OLG Köln, 18.05.2001 - 16 Wx 68/01

    Mangelnder Trittschallschutz der Geschoßdecke

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer …

    Das Oberlandesgericht hält das Rechtsmittel für begründet, sieht sich aber durch die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin vom 19. März 2007 (NZM 2007, 845 f.) daran gehindert, den Beschluss des Amtsgerichts wiederherzustellen.

    Rn. 14 (1) Anders als das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit dem Kammergericht (NZM 2007, 845 f. m.w.N.) meint, kann auch der Zustandsstörer zur Beseitigung einer ihm zurechenbaren Störung verpflichtet sein (…vgl. Senat, Urt. v. 30. März 2007, V ZR 179/06, NJW 2007, 2182;… Urt. v. 29. Februar 2008, V ZR 31/07, NJW-RR 2008, 827).

  • OLG München, 03.08.2009 - 32 Wx 8/09

    Vorlage an den BGH: Pflicht des Wohnungseigentümers zur Beseitigung der vom …

    (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung vom Beschluss des Kammergerichts vom 19.3.2007 - 24 W 317/06).

    Das Rechtsmittel ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 FGG, § 43 Abs. 1 WEG a. F., § 62 Abs. 1 WEG n. F. dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da der Senat von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Kammergerichts vom 19.3.2007 - 24 W 317/06 (ZMR 2007, 639 = WuM 2007, 339 = NZM 2007, 845 = ZWE 2007, 352 abweichen will.

    Hieran sieht sich der Senat jedoch gehindert durch die auf weitere Beschwerde ergangene Entscheidung des Kammergerichts vom 19.3.2007 - 24 W 317/06 (ZMR 2007, 639 = WuM 2007, 339, = NZM 2007, 845 = ZWE 2007 352).

  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

    Denn ein solcher Duldungsanspruch stünde nicht der Klägerin, sondern allein der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft zu (vgl. KG ZMR 2007, 639, 640 f.;… Kammerbeschluss vom 16.06.2009, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7113
OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 2 U 99/06 (https://dejure.org/2006,7113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 601; ; BGB §§ 677 ff.; ; BGB § 1002

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Entschädigung bei Nutzung von Räumlichkeiten durch Dritten - konkludente Kündigung einer zuvor durch schlüssiges Verhalten geduldeten unentgeltlichen Nutzung; Anspruch des Nutzers auf Verwendungsersatz zur Aufrechnung

  • ibr-online

    Leihvertrag über Nutzung des Grundstücks konkludent vereinbart?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Räumungs-/Geldforderungen der Stadt für von den Bürgern genutzte Grundstücke

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung seit der vermögensrechtlichen Zuordnung durch die Eigentümer einer Schlossanlage; Gewährung einer Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen; Leistungsfreiheit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02

    Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Dies allein mag zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes hinsichtlich der Unentgeltlichkeit der Nutzung zwar nicht ausreichen (vgl. BGH, VIZ 2003, 480 f.); hier liegen jedoch weitere besondere Umstände vor:.

    Auch der weiteren von den Klägern zitierten Entscheidung des BGH (BGH, VIZ 2003, 480 f.) liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Auch der Umstand, dass der BGH in dem Fall, der der Entscheidung vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) zugrunde lag, offenbar vom Nichtbestehen eines Rechts zum Besitz ausgegangen ist, schließt nicht aus, im vorliegenden Fall einen Leihvertrag als zustande gekommen anzusehen.

    Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.

  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Die Beklagte beanstandet, das Landgericht habe das Urteil des OLG Naumburg vom 23.03.2004 zum Az. 11 U 34/03 nicht beachtet; aus diesem ergebe sich, dass eine Gemeinde wegen der Unredlichkeit des Rechtserwerbs Ansprüchen auf Nutzungsentschädigung für im Wege der Legalrestitution erhaltenes ehemaliges Reichsvermögen nicht unterzogen werden könne.

    Weder die Entscheidung des OLG Naumburg zum Az. 11 U 34/03 noch das auf die Revision gegen dieses Urteil ergangene Urteil des BGH vom 26.11.2004 (BGH, NJW-RR 2005, 743 ff.) steht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entgegen.

  • BGH, 15.12.1999 - XII ZR 154/97

    Ansprüche des Eigentümers einer Sache bei verspäteter Rückgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Nutzt ein Mieter oder ein aufgrund eines sonstigen Vertragsverhältnisses Nutzungsberechtigter die Sache über die vereinbarte Laufzeit hinaus, so ist er ohne rechtlichen Grund auf Kosten des Vermieters oder sonstigen Rechtsinhabers um den tatsächlich gezogenen Nutzungswert bereichert und nach §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 BGB zu dessen Herausgabe verpflichtet (BGH, NJW-RR 2000, 382, 383).
  • OLG Köln, 23.09.1992 - 11 U 213/92

    Nachbarschaftliches Notwegrecht aus Leihvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 99/06
    Ein Leihvertrag kann dadurch zustande kommen, dass die Nutzung eines Grundstücks über längere Zeit hinweg widerspruchslos geduldet wird (OLG Köln, NJW-RR 1992, 1497).
  • AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15

    Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

    Bei einer unentgeltlichen Gestattung einer Stellplatznutzung kann es sich somit um eine Leihe handeln (OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020, Az.: 3 U 65/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 641 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288; LG Potsdam, Urteil vom 02.04.2019, Az.: 13 O 52/17,).

    Ein solcher zur unentgeltlichen Nutzung berechtigender Leihvertrag kann nämlich dann zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung durch den Besitzer des Bootes duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020, Az.: 3 U 65/19, u.a. in: ZMR 2020, Seiten 641 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288; LG Berlin, Urteil vom 26.05.2011, Az.: 67 S 70/11, u.a. in: Grundeigentum 2011, Seite 1087; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.2017, Az.: 33 C 767/17 (67), u.a. in: MietRB 2017, Seiten 314 f.).

    Die Zurechnung von Schweigen als Zustimmung kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Umstände, insbesondere ein zu Gunsten des anderen Teils entstandener Vertrauenstatbestand, dies rechtfertigen (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2019, Az.: 3 U 39/19, u.a. in: BeckRS 2019, Nr. 37459 = "juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 21.12.2006, Az.: 2 U 99/06, u.a. in: BauR 2007, Seite 1288).

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 U 39/19

    Ansprüche aus einem beendeten Gewerbemietverhältnis

    Ein solcher zur unentgeltlichen Nutzung bis zur - jederzeit möglichen Kündigung - berechtigender Leihvertrag kann dann zustande kommen, wenn der Grundstückseigentümer die Nutzung duldet und einen Vertrauenstatbestand dahingehend setzt, dass er mit der Unentgeltlichkeit der Nutzung einverstanden ist (vgl. z.Bsp. OLG Naumburg, 2 U 99/06, Urteil vom 21.12.2006).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZR 162/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Herausgabetitels hinsichtlich einer …

    Bei einer landwirtschaftlich genutzten (nicht bewohnten) Parzelle erfolgt die Herausgabevollstreckung durch die zu protokollierende Erklärung des Gerichtsvollziehers, dass der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger in diesen eingewiesen wird; eine exakte Bestimmung der Grenzen der Parzelle in der Natur oder durch maßstabsgerechte Eintragungen in einer Liegenschaftskarte ist dafür nicht erforderlich (…vgl. BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2008, I ZR 120/05, Rdn. 12 - in [...] veröffentlicht; OLG Naumburg, Urt. v. 21. Dezember 2006, 2 U 99/06, Rdn. 50 - ebenfalls in [...] veröffentlicht).
  • OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
    Vielmehr entspricht es soweit ersichtlich einhelliger Auff assung, dass eine derartige Antragsänder ung nach dem klaren Gesetzeswortlaut - § 50 Abs. 2 GKG stellt ebenso wie die Vorgängervorschrif t des § 12 a Abs. 2 GKG allgemein auf Beschwerdeverf ahren gegen Entscheidungen der Vergabekammern ab - keinen Einf luss auf die Höhe des Streit werts hat (BayObLG BayObLG R 2005, 370; OLG Frankf urt, Beschluss vom 02.11.2004, 11 Verg 16/04; OLG Naumburg OLGR 2007, 729 f .; OLG München VergabeR 2007, 546 ff.).
  • LSG Saarland, 23.05.2012 - L 2 U 52/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Gonarthrose - …

    Rn. 25 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakte S 4 U 14/06 - L 2 U 99/06 (betreffend die BK-Nr. 2102 der Anlage 1 zur BKV) und der Verwaltungsakten (2 Bände) der Beklagten; der Inhalt der Beiakten war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4515
OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 3 BGB; § 281 BGB; § 437 Nr. 3 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 434; ; BGB § 437

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 § 434 § 437 Nr. 3
    Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Offenbarung der Errichtung in Fertigbauweise und der Verwendung von Zement-Asbest-Platten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • ibr-online

    Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Keine generelle Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten? (IMR 2007, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).

    Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).

    Das gilt auch dann, wenn im Vertrag - wie hier - die zusätzliche Regelung enthalten ist, dass dem Verkäufer versteckte Mängel des Kaufgegenstandes nicht bekannt sind (BGH NJW 2003, 2380).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Insoweit trifft den Verkäufer eines Grundstücks auch ungefragt eine Offenbarungspflicht über solche Umstände, die für die Willensbildung des Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, weil sie den Vertragszweck vereiteln können und bei denen eine Mitteilung deshalb nach der Verkehrsauffassung zu erwarten ist (BGH NJW 2001, 64; NJW-RR 1990, 78;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 123 Rdnr. 5 b, 8).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes handelt arglistig, wer diesen für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1995, 1549, 1550).

    Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).

  • OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03

    Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein …

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Ein Fertighaus ist im Vergleich zu einem in konventioneller Bauweise errichteten Haus kein Gebäude mit einem von vornherein minderen Gebrauchs oder Verkehrswert (OLG Celle OLGR 2004, 498).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Entscheidung OLG Celle OLGR 2004, 498, wo im Vertrag das Haus als "massiv gebaut" beschrieben wurde.

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß - …

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).
  • OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
  • OLG Celle, 08.12.1995 - 4 U 152/94
    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser ist mithin nicht anzunehmen (so auch OLG Celle OLGR 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15. Januar 2002 - 9 O 2665/01 , für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus, zitiert nach juris; a. A. LG Hannover MDR 1998, 1474).
  • LG Hannover, 25.05.1998 - 20 O 83/97
  • LG Magdeburg, 15.01.2002 - 9 O 2665/01
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss …

  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05

    Maklervertrag: Umfang der Maklerpflichten hinsichtlich der Bauweise eines …

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1988 - 9 U 206/88
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei …

    Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07).
  • OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07

    Beeinträchtigung der Eignung eines Hauses zu Wohnzwecken durch die …

    8 U 11/07 -, OLGR 2007, 461 ff.; a. A. Landgericht Hannover, MDR 1998, 1474 f.).
  • LG Lüneburg, 30.08.2007 - 5 O 104/07

    Mangelhaftigkeit der Verwendung von Asbestzementplatten in der Außenfassade eines …

    Rn. 10 Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser gibt es nicht ( OLG Celle vom 10.05.2007 - 8 U 11/07 -, für ein 1980 erbautes Fertighaus; OLG Celle OLGR, 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15.01.2002 - 9 O 2665/01 -, für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum …

    Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).
  • LG Magdeburg, 21.12.2010 - 10 O 2045/08

    Grundstückskaufvertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen …

    Ein Verkäufer handelt nicht arglistig, wenn er bei einem alten Haus, bei dem damals zulässigerweise Asbest verwendet worden ist, nicht darauf hinweist, wenn es in der Nutzungszeit des Verkäufers zu keinen Problemen mit dem Baustoff kam (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 2007, Az.: 8 U 11/07; LG M., Urteil vom 15. Januar 2002, Az. 9 O 2665/01 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3363
OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2007 - 34 Wx 119/06 (https://dejure.org/2007,3363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anlage eines Dachgartens ist eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums - kein Sondernutzungsrecht

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1
    Dachgarten als bauliche Veränderung

  • ibr-online

    Dachgarten als bauliche Veränderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dachgarten - Bauliche Veränderung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Jahrelange Nutzung der Dachfläche als Terrasse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anlegen eines Dachgartens ist zustimmungspflichtig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Anlegen eines Dachgartens als bauliche Veränderung eines Gemeinschaftseigentums; Gegenstand des Sondereigentums gegenüber dem Gemeinschaftseigentum; Voraussetzungen eines Sondernutzungsrechts

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anlegung eines Dachgartens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird ein Sondernutzungsrecht begründet? (IMR 2007, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 827
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    e) Der baulichen Veränderung hätten alle Miteigentümer zustimmen müssen, damit sie zulässig gewesen wäre, denn es werden alle übrigen Wohnungseigentümer über das nach § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt (vgl. BGHZ 73, 196/202).

    Deren Zustimmung wäre daher erforderlich (vgl. BGHZ 73, 196/202), liegt aber nicht vor.

  • OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05

    Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur …

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Auch wenn eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche nur über ein Sondereigentum erreicht werden kann, besteht im Zweifel kein Sondernutzungsrecht des betreffenden Sondereigentümers an dieser Fläche (vgl. Senat v. 22.2.2006, 34 Wx 133/05 = NJW-RR 2006, 1022).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in …

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden ergibt sich auch nach der Rechtsprechung dieses Senats die Berechtigung der Antragstellerin, nämlich, dass die Eigentümer mit ihrem Beschluss vom 12.5.2005 in Verbindung mit der sich aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung vom 7.4.2006 ergebenden Besprechung die Gemeinschaft mit der Durchsetzung der dafür notwendigen Voraussetzungen beauftragt haben (vgl. Senat vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05 = ZMR 2006, 304 m. Anm. Demharter).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    Auszug aus OLG München, 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
    Dies entspricht der Auffassung des 32. Senats des Oberlandesgerichts München, der die Eigentümergemeinschaft für Abwehransprüche, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, als beteiligungsfähig ansieht (Beschluss vom 17.11.2005, 32 Wx 77/05 = ZWE 2006, 135), so dass die Eigentümergemeinschaft selbst den Beseitigungsanspruch geltend machen kann und durch ihr dazu ermächtigtes Organ, den Verwalter, auch gerichtlich durchsetzen kann.
  • OLG München, 26.04.2012 - 34 Wx 558/11

    Wohnungsgrundbuchsache: Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren gegen …

    9 3. Der maßgebliche Zweite Nachtrag betraf Änderungen im Bereich von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, nämlich - soweit hier von Interesse - eine Veränderung der im Gemeinschafteigentum (§ 5 Abs. 2 WEG; siehe BGH NJW-RR 2001, 800) stehenden Dachhaut zugunsten von "ausgeschnittenen" Terrassen bzw. die teilweise Schließung von Terrassenflächen im Bereich der Wohnung Nr. 17. Die neugebildeten Terrassen sind sondereigentumsfähig (OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178;… Bärmann/Armbrüster WEG 11. Aufl. § 5 Rn. 63; OLG München MDR 2007, 827;… Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 5 Rn. 41;… unklar Jennißen/Grziwotz WEG 2. Aufl. § 5 Rn. 72; a. A. OLG Köln OLGZ 1982, 413;… Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 5 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2070
OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 873; ; BGB § 892; ; BGB § 925; ; WEG § 4

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • zfir-online.de

    BGB §§ 892, 873, 925; WEG § 4
    Wirksamkeit der Unterteilung von Sondereigentum in neues Gemeinschaftseigentum nur bei Mitwirkung aller Eigentümer und Eintragung im Grundbuch

  • rechtsportal.de

    BGB § 892 § 873 § 925; WEG § 4
    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung

  • ibr-online

    Unterteilung eines Sondereigentums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterteilung von Geschäftsräumen erfordert Zustimmung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufgedrängtes Gemeinschaftseigentum

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zustimmungserfordernis bei der Unterteilung von Geschäftsräumen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Miteigentümers auf Löschung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch; Nichtverbindung eines prinzipiell sondereigentumsfähigen Raumes mit einem Miteigentumsanteil bei der Begründung von Wohnungseigentum; Aufdrängung eines Teils des Sondereigentums eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtige Unterteilung eines Sondereigentums (IMR 2007, 223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 946
  • NZM 2007, 603 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 459
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Das "Vergessen" dieses Raumes bewirkte die Nichtigkeit der Unterteilung (BayObLG DNotZ 1988, 316/318).

    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Sie betrifft gerade nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 WEG (vgl. im Übrigen BayObLG DNotZ 1998, 379/383).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Während bei der Begründung von Wohnungseigentum alles, was nicht Sondereigentum sein, kann automatisch Gemeinschaftseigentum wird (BGH NJW-RR 1990, 447), ist dies bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum nicht der Fall (BayObLG NJW-RR 1996, 721).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; …

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    c) Die Änderung der Aufteilung von Sondereigentum hin zum gemeinschaftlichen Eigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444/446).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85
    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen …

    Ein Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten Miteigentumsanteil verstößt gegen zwingendes Recht; ein isoliertes Sondereigentum ist nicht denkbar (OLG München DNotZ 2007, 946, 947).
  • LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in …

    Im Übrigen darf ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern - nach § 14 Ziff. 1 WEG - ohne deren Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur …

    Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich nicht einen Teil seines Sondereigentums der Gemeinschaft als Gemeinschaftseigentum aufdrängen (DNotZ 2007, 946 ff.).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Zustimmungserfordernis des dinglich Berechtigten bei Teilveräußerung eines …

    Denn hiervon ist sachenrechtlich die Zuordnung der dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordneten Flächen betroffen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1986, 444, 446; ZfIR 2008, 115, 116).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Zwar kann grundsätzlich eine Eintragung neuen Gemeinschaftseigentums im Grundbuch nur erfolgen, wenn dem alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03. April 2007 in RPfleger 2007, 459 f.).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten hätte diese Vorgehensweise vorliegend insbesondere deswegen nahe gelegen, weil die Kläger mit ihrem Handeln den Beklagten - ohne deren Zustimmung - gemeinschaftliches Eigentum in einem Umfang "aufgedrängt" haben (vgl. dazu OLG München, DNotZ 2007, 946, 947), wie diese es nach den Vorgaben der Teilungserklärung nicht erwarten konnten: aus (bloßen) Gewächshäusern, die im Teileigentum standen, ist nunmehr ein Zweifamilienhaus geworden, an dem in Bezug auf zwei Wohneinheiten Sondereigentum begründet werden soll, u. a. auch deswegen, damit die Kläger ihre kaufvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Eheleuten J erfüllen können.
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10

    Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?

    Hinzu kommt in diesem Zusammenhang ergänzend auch noch, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern ohne Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen darf (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
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