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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2018 - C-105/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31195
EuGH, 04.10.2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,31195)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,31195)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,31195)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. b und d - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 2 - Begriffe "Gewerbetreibender" und "Geschäftspraktiken"

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. b und d - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 2 - Begriffe "Gewerbetreibender" und "Geschäftspraktiken"

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. b und d - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 2 - Begriffe "Gewerbetreibender" und "Geschäftspraktiken"

  • Betriebs-Berater

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. b und d - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 2 - Begriffe "Gewerbetreibender" und "Geschäftspraktiken"

  • kanzlei.biz

    Anzahl von Verkaufsanzeigen nicht allein entscheidend für Einordnung als Gewerbetreibender

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Oktober 2018. Komisia za zashtita na potrebitelite gegen Evelina Kamenova. Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen sad - Varna. Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 ...

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova u. a.

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einstufung als Gewerbetreibender oder Unternehmer beim Online-Verkauf ("Kamenova")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Eine Person, die auf einer Website eine Reihe von Verkaufsanzeigen veröffentlicht, ist nicht automatisch ein "Gewerbetreibender"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf mehrer Artikel auf Online-Plattform bedeutet nicht automatisch Handeln als Gewerbetreibender oder Unternehmer - Einzelfallprüfung erforderlich

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ab wann ist ein Verkäufer bei Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen im Internet ein "Gewerbetreibender"

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wer ist Gewerbetreibender?

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 Buchst. b und d - Richtlinie 2011/83/EU - Art. 2 Nr. 2 - Begriffe "Gewerbetreibender" und "Geschäftspraktiken"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einordnung als Gewerbetreibenderoder beim Online-Verkauf: Die Artikelanzahl ist nicht entscheidend

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlreiche Verkaufsanzeigen machen noch keinen Gewerbetreibenden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen auf Website indiziert nicht automatisch Gewerbebetrieb

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Online-Verkauf: Wann liegt eine Geschäftspraxis vor?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Gewerbsmäßigkeit von eBay-Händlern

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    B2C oder C2C? Privatverkauf oder Unternehmer?

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Bei der Beurteilung der Gewerblichkeit von Online-Verkäufen ist nicht allein die Artikelanzahl entscheidend

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann handelt ein Verkäufer als Gewerbetreibender?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Gewerblichkeit bei Online-Verkäufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frage des Gewerbetreibenden/Unternehmers im Onlinehandel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Person mit vielen Online-Verkäufen ist nicht automatisch Unternehmer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Gewerbe trotz mehrerer Verkaufsartikel gleichzeitig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung mehrerer Verkaufsanzeigen auf Webseite begründet nicht automatisch Tätigkeit als "Gewerbebetreibender" - Bei Handel im Rahmen einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit kann Tätigkeit als "Geschäftspraxis" eingestuft werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zum Unternehmerbegriff

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ab wann ist ein Verkäufer ein Unternehmer?

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen Unternehmer und Verbraucher

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 37
  • GRUR 2018, 1154
  • MMR 2019, 101
  • BB 2018, 2451
  • K&R 2018, 704
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-59/12

    Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
    Rn. 30 Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dem Wortlaut von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2005/29 ergibt, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff "Gewerbetreibender" besonders weit konzipiert hat als "jede natürliche oder juristische Person", die eine entgeltliche Tätigkeit ausübt, und davon weder Einrichtungen, die eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe erfüllen, noch öffentlich-rechtliche Einrichtungen ausnimmt (Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 32).

    Rn. 33 Insoweit sind der Sinn und die Bedeutung des Begriffs "Gewerbetreibender" bzw. "Unternehmer", wie er in den Richtlinien 2005/29 und 2011/83 verwendet wird, im Hinblick auf den Wortlaut der Definitionen in Art. 2 Buchst. a und b der Ersteren und Art. 2 Nrn. 1 und 2 der Letzteren anhand des korrelativen, aber antinomischen Begriffs "Verbraucher" zu bestimmen, der jeden nicht gewerblich oder beruflich Tätigen bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist indes zu entnehmen, dass sich ein Verbraucher im Vergleich zu einem Gewerbetreibenden in einer unterlegenen Position befindet, da er als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner angesehen werden muss (Urteile vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 35, …sowie vom 17. Mai 2018, Karel de Grote - Hogeschool Katholieke Hogeschool Antwerpen, C-147/16, EU:C:2018:320, Rn. 54).

  • EuGH, 19.10.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs. …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und in diesem Zusammenhang alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 19. Oktober 2017, 0tero Ramos, C-531/15, EU:C:2017:789, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Fragen formal auf die Auslegung von Bestimmungen der Richtlinie 2005/29 beschränkt hat, hat der Gerichtshof demnach aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2017, 0tero Ramos, C-531/15, EU:C:2017:789, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.05.2018 - C-147/16

    Die Unionsrichtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen kann …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
    Rn. 34 Der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist indes zu entnehmen, dass sich ein Verbraucher im Vergleich zu einem Gewerbetreibenden in einer unterlegenen Position befindet, da er als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner angesehen werden muss (…Urteile vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 35, sowie vom 17. Mai 2018, Karel de Grote - Hogeschool Katholieke Hogeschool Antwerpen, C-147/16, EU:C:2018:320, Rn. 54).

    Rn. 35 Folglich ist der Begriff "Gewerbetreibender" im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2005/29 bzw. "Unternehmer" im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2011/83 ein funktionaler Begriff, der die Beurteilung impliziert, ob die Vertragsbeziehung oder die Geschäftspraxis innerhalb der Tätigkeiten liegt, die eine Person im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vornimmt (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Mai 2018, Karel de Grote - Hogeschool Katholieke Hogeschool Antwerpen, C-147/16, EU:C:2018:320, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-391/12

    Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
    Rn. 42 Um zu beurteilen, ob die fragliche Tätigkeit eine "Geschäftspraxis" im Sinne dieser Bestimmung darstellt, ist daher zu prüfen, ob diese Tätigkeit zum einen als eine Praxis angesehen werden kann, die gewerblicher Natur ist, d. h., von einem Gewerbetreibenden ausgeht, und zum anderen eine Handlung, eine Unterlassung, eine Verhaltensweise, eine Erklärung oder eine kommerzielle Mitteilung darstellt, "die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, RLvS, C-391/12, EU:C:2013:669, Rn. 37).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
    Rn. 41 Zu, zweitens, der Frage, ob die Tätigkeit einer natürlichen Person wie der Beklagten des Ausgangsverfahrens eine "Geschäftspraxis" im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2005/29 darstellt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung diese Bestimmung den Begriff "Geschäftspraktiken" besonders weit definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (Urteil vom 19. September 2013, CHS Tour Services, C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine …

    Zudem ist in der Politik der Union der Schutz der Verbraucher - die sich im Vergleich zu Gewerbetreibenden in einer unterlegenen Position befinden, da sie als schlechter informiert, wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als ihre Vertragspartner angesehen werden müssen - in Art. 169 AEUV und Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2017, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main, C-568/15, EU:C:2017:154, Rn. 28, vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 34, …und vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 34).
  • BGH, 02.05.2024 - I ZR 12/23

    Tierkrankenwagen - Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen einer Vertragspartei …

    Rn. 31 b) Der Begriff des "Gewerbetreibenden" in Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2005/29/EG ist besonders weit konzipiert und umfasst jede natürliche oder juristische Person, die eine entgeltliche Tätigkeit ausübt, wovon weder Einrichtungen, die eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe erfüllen, noch öffentlich-rechtliche Einrichtungen ausgenommen sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-59/12, GRUR 2012, 1159 [juris Rn. 32] = WRP 2013, 1454 - BKK Mobil Oil; Urteil vom 4. Oktober 2018 - C-105/17, GRUR 2018, 1154 [juris Rn. 30] = WRP 2018, 1311 - Kamenova).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-143/20

    Der Gerichtshof klärt den Umfang der vorvertraglichen Mitteilungspflicht bei …

    Drittens ergibt sich aus Art. 2 Buchst. b der Richtlinie, dass der Begriff "Gewerbetreibender" "jede natürliche oder juristische Person" erfasst, die eine entgeltliche Tätigkeit ausübt und sofern die Geschäftspraxis innerhalb der Tätigkeiten liegt, die diese Person im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vornimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 30 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), einschließlich dann, wenn diese Geschäftspraxis von einem anderen Unternehmen ausgeübt wird, das im Namen und/oder Auftrag dieser Person tätig wird (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, RLvS, C-391/12, EU:C:2013:669, Rn. 38).
  • EuGH, 10.12.2020 - C-774/19

    Personal Exchange International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Rn. 45 Insoweit hat der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (…ABl. 2005, L 149, S. 22) und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (…ABl. 2011, L 304, S. 64) entschieden, dass die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit bei der Qualifikation als "Gewerbetreibender" bzw. "Unternehmer" - anders als beim Begriff des "Verbrauchers" - zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 37 und 38).

    Rn. 46 Allerdings ist zum einen die Regelmäßigkeit einer Tätigkeit nur eines von mehreren zu berücksichtigenden Kriterien und reicht für sich genommen grundsätzlich nicht aus, um zu beurteilen, ob eine natürliche Person "Gewerbetreibender" bzw. "Unternehmer" ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 39).

    Rn. 47 Vor allem aber ist zum anderen die im Rahmen des Ausgangsverfahrens in Rede stehende Tätigkeit von der in der Rechtssache zu unterscheiden, in der das Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 39), ergangen ist und bei der es um den Verkauf von Waren ging.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-681/17

    slewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU …

    {FN:14} Vgl. u. a. Urteile vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia (…C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 54), sowie vom 4. Oktober 2018, Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 34), das darauf verweist, dass "ein Verbraucher … als wirtschaftlich schwächer und rechtlich weniger erfahren als sein Vertragspartner angesehen werden muss".
  • LG Koblenz, 08.04.2020 - 1 HKO 45/17

    Kennzeichenpflichten von Influencern und Vertragsstrafe bei Verstoß gegen …

    Durch die Vorschrift wird Art. 2 lit. b) RL 2005/29/EG umgesetzt (…BGH Urt. v. 22. Jan. 2014 - I ZR 218/12 -), wonach der Ausdruck "Gewerbetreibender" im Sinne dieser Richtlinie jede natürliche oder juristische Person, die im Geschäftsverkehr im Sinne dieser Richtlinie im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, und jede Person, die im Namen oder Auftrag des Gewerbetreibenden handelt, bezeichnet, somit jede Person, die eine entgeltliche Tätigkeit ausübt (EuGH Urt. v. 4. Okt. 2018 - C-105/17 -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    {FN:6} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 32).

    {FN:7} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 42 und 43).

    {FN:13} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Nr. 40).

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Nr. 32).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-536/20

    Tiketa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/83/EU - …

    Rn. 29 Im Übrigen hat der Gerichtshof in den Rn. 28 und 29 des Urteils vom 4. Oktober 2018, Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:808), entschieden, dass der Begriff "Unternehmer" bzw. "Gewerbetreibender", wie er in den Richtlinien 2011/83 und 2005/29 definiert wird, einheitlich auszulegen ist, da sich diese Richtlinien auf Art. 114 AEUV stützen und aus diesem Grund die gleichen Zwecke verfolgen, nämlich im Rahmen der von ihnen erfassten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.
  • EuGH, 20.04.2023 - C-263/22

    Ocidental - Companhia Portuguesa de Seguros de Vida - Vorlage zur …

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und in diesem Zusammenhang alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von ihnen vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. u. a. Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2019 - C-393/17

    Kirschstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

    Rn. 41 Diese Praktiken müssen insbesondere unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung ihrer Produkte an Verbraucher zusammenhängen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 2013, RLvS, C-391/12, EU:C:2013:669, Rn. 37, und vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 42).
  • OLG Hamm, 24.01.2023 - 4 U 131/22
  • EuGH, 09.11.2023 - C-598/21

    Missbräuchliche Klausel in einem durch die Familienwohnung gesicherten …

  • EuGH, 05.12.2019 - C-708/17

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass jeder …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-564/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-570/21

    YYY. (Notion de consommateur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20

    CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2025 - C-589/24

    Almirall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Humanarzneimittel …

  • EuGH, 05.12.2019 - C-725/17

    Beteiligung jedes Miteigentümers an Kosten der Beheizung der gemeinschaftlichen …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17   

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https://dejure.org/2018,13982
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,13982)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,13982)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - C-105/17 (https://dejure.org/2018,13982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Online-Kaufverträge - Begriff "Gewerbetreibender"

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamenova

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Online-Kaufverträge - Begriff "Gewerbetreibender"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 03.10.2013 - C-59/12

    Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    Vgl. u. a. Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 25).

    Vgl. auch Urteile vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 34), und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (…C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 27).

    {FN:25} Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 32).

    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 39).

    {FN:26} Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 33).

    {FN:27} Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 35).

    {FN:28} Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 36).

    {FN:29} C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 37: "Der Begriff des Gewerbetreibenden ist … so zu verstehen, dass er eine natürliche oder juristische Person meint, die im betreffenden Zusammenhang unabhängig davon, ob sie dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht unterliegt, im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit handelt".

    {FN:30} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nrn. 41 und 42).

    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2013 - C-59/12

    Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs - Verbraucherschutz - Unlautere …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    Vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 39).

    {FN:29} C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 37: "Der Begriff des Gewerbetreibenden ist … so zu verstehen, dass er eine natürliche oder juristische Person meint, die im betreffenden Zusammenhang unabhängig davon, ob sie dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht unterliegt, im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit handelt".

    {FN:30} Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nrn. 41 und 42).

    {FN:31} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (C-59/12, EU:C:2013:450, Nr. 40).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    {FN:19} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 48): "… Dieses Ziel soll ausweislich ihres fünften Erwägungsgrundes durch eine Harmonisierung des Lauterkeitsrechts in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft im Interesse einer Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt erreicht werden.

    {FN:21} Vgl. Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 52).

    Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 74): "… die Richtlinie 2005/29 [zielt] auf eine vollständige Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ab.

    {FN:40} Urteile vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 49), vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft (…C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 36), vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (…C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 17), und vom 19. September 2013, CHS Tour Services (…C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-299/07

    Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, die Kopplungsangebote an die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    {FN:19} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 48): "… Dieses Ziel soll ausweislich ihres fünften Erwägungsgrundes durch eine Harmonisierung des Lauterkeitsrechts in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft im Interesse einer Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt erreicht werden.

    {FN:21} Vgl. Urteil vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 52).

    Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 74): "… die Richtlinie 2005/29 [zielt] auf eine vollständige Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ab.

    {FN:40} Urteile vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 49), vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft (…C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 36), vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (…C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 17), und vom 19. September 2013, CHS Tour Services (…C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    Vgl. auch Urteile vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (…C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 34), und vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 27).

    Vgl. auch Urteil vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (C-540/08, EU:C:2010:660).

    {FN:40} Urteile vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (…C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 49), vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft (…C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 36), vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 17), und vom 19. September 2013, CHS Tour Services (…C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    {FN:19} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 48): "… Dieses Ziel soll ausweislich ihres fünften Erwägungsgrundes durch eine Harmonisierung des Lauterkeitsrechts in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft im Interesse einer Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt erreicht werden.

    Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in den verbundenen Rechtssachen VTB-VAB und Galatea (C-261/07 und C-299/07, EU:C:2008:581, Nr. 74): "… die Richtlinie 2005/29 [zielt] auf eine vollständige Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken ab.

  • EuGH, 04.06.2015 - C-497/13

    Faber - Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. 1993, L 95, S. 29) Urteil vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (…C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), in Bezug auf die Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (…ABl. 1987, L 42, S. 48) Urteil vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard (…C-429/05, EU:C:2007:575, Rn. 65), und in Bezug auf die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (…ABl. 1999, L 171, S. 12) Urteil vom 4. Juni 2015, Faber (C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 42).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    {FN:40} Urteile vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (…C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 49), vom 14. Januar 2010, Plus Warenhandelsgesellschaft (C-304/08, EU:C:2010:12, Rn. 36), vom 9. November 2010, Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag (…C-540/08, EU:C:2010:660, Rn. 17), und vom 19. September 2013, CHS Tour Services (…C-435/11, EU:C:2013:574, Rn. 27).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-391/12

    Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    {FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2013, RLvS (C-391/12, EU:C:2013:669, Rn. 37).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
    Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (…ABl. 1993, L 95, S. 29) Urteil vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), in Bezug auf die Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (…ABl. 1987, L 42, S. 48) Urteil vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard (…C-429/05, EU:C:2007:575, Rn. 65), und in Bezug auf die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (…ABl. 1999, L 171, S. 12) Urteil vom 4. Juni 2015, Faber (…C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 42).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-435/11

    Eine den Verbraucher irreführende Geschäftspraxis ist unlauter und mithin …

  • EuGH, 04.10.2007 - C-429/05

    Rampion und Godard - Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des …

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN …

  • EuGH, 14.07.2005 - C-192/04

    Lagardère Active Broadcast

  • EuGH, 04.06.2009 - C-285/08

    Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - …

  • EuGH, 26.10.2017 - C-407/16

    Aqua Pro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der …

  • EuGH, 07.09.2017 - C-506/16

    Neto de Sousa - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-544/13

    Abcur - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Humanarzneimittel - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    {FN:13} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Nr. 40).

    {FN:15} Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Nr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20

    CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG …

    {FN:25} Ich stimme insoweit der Erläuterung dieser Begriffe zu, die Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Fn. 15 in Nr. 33) gegeben hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2025 - C-589/24

    Almirall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Humanarzneimittel …

    {FN:22} Vgl. zur Bedeutung dieses Begriffs meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Fn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-351/21

    Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …

    {FN:21} Zum Begriff "vollständige Harmonisierung" vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Fn. 15 und 16).
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